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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV-1 - Allgemeine Objektbeschreibung 1. Projektdaten
Projekt:Neubau Wohnquartier mit 98 WE in zwei Wohngebäuden mit TG
Bauort:Wehrmathen Quartier B
12529 Schönefeld
2. Projektbeschreibung
Als Teil einer Quartierentwicklung werden auf dem Baufeld B in Wehrmathen, 12529 Schönefeld zwei mehrgeschossige Wohngebäude mit Außenanlagen errichtet. Die Bebauung besteht aus zwei nahezu baugleichen, rechteckigen, parallel zueinander freistehenden Gebäuderiegeln mit einseitigem quadratischen Kopfbau. Die rechteckigen Längsbauten verfügen über fünf oberirdische Geschosse (inkl. Staffelgeschoss), die Kopfbauten über sechs oberirdische Geschosse (inkl. Staffelgeschoss). Die Gebäude sind vollunterkellert. Im Untergeschoss sind beide Gebäude durch eine eingeschossige Tiefgarage miteinander verbunden. Weiterhin befinden sich im Untergeschoss Keller-, Lager- und Technikräume. Die Tiefgarage wird über eine Rampe zwischen den Gebäuderiegeln mit Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche Wehrmathen östlich des Wohnquartiers erschlossen. Südlich der Rampe befindet sich ein eingehauster Müllplatz sowie ein Fahrradabstellbereich. Beide Bereiche sowie die Rampe werden von einer Stahlkonstruktion überdacht.
Alle Dächer erhalten eine extensive Dachbegrünung.
Im gesamten Areal entstehen 98 Wohnungen, davon werden 72 barrierefrei geplant. Den insgesamt acht Treppenhäusern als Stahlbetongebäudekern sind die Aufzugsschächte gegenüberliegend angeordnet. Die Treppen führen wie die Aufzugsanlagen jeweils vom Keller bis in das Dachgeschoss. In den Außenanlagen befinden sich neben den Zuwegungen, einem zentralen Müllstandort und drei Spielplätzen Flächen für mind. 50 Fahrradstellplätze. Weitere 146 Fahrradstellplätze werden im Untergeschoss angeordnet. Die Tiefgarage bietet Platz für 98 PKW-Stellplätze, sechs davon behindertengerecht.
ZTV-1 - Allgemeine Objektbeschreibung
ZTV-2 - Allgemeine Vorbemerkung 1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
In die Einheitspreise sind sämtliche Materiallieferungen, Löhne, Lohnerhöhungen während der Bauzeit, Transporte sowie erforderliche Gerüste für die handwerksgerechte Ausführung einzurechnen.
Es gelten die einschlägigen Vorschriften und entsprechenden DIN- Normen und anerkannte Regeln der Technik und Baukunst sowie die VOB.
Die ausgeschriebene Ausführung ist vom Bieter eigenverantwortlich zu überprüfen. Eventuelle Bedenken sind schriftlich anzumelden. Alternativangebote zur Ausschreibung sind gesondert beizulegen.
Bei Massenminderungen bzw. -mehrungen ändern sich die angebotenen Einheitspreise nicht.
Der Bieter hat sich von den Örtlichkeiten und den Ausführungsbedingungen überzeugt.
Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und einschlägige Sicherheitsvorschriften sind zu beachten und anfallende Kosten in den Angebotspreisen zu berücksichtigen.
Die Gewährleistung nach VOB, jedoch Gewährleistungszeitraum über 5 Jahre und 6 Monate
Die angebotenen Leistungen verstehen sich für komplette fachgerechte Arbeit einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten nach den techn. Baubestimmungen für Lieferung und Einbau in handwerksgerechter Ausführung.
Muster der angebotenen Leistungen sind durch den Bieter auf Anforderung innerhalb 8 Tagen kostenlos bereitzustellen. Generell ist für alle Arbeiten eine Mustervorlage erforderlich.
Bei Beschädigungen und Verunreinigungen durch den Auftragnehmer während seiner Arbeiten ist der Auftraggeber berechtigt, die Schäden auf Kosten des Auftragsnehmers beseitigen zu lassen.
Bieterbedingungen wie Liefer-, Vertrags- oder Verkaufsbedingungen werden durch den Auftraggeber nicht anerkannt und sind in jedem Falle ungültig.
Der Auftraggeber behält sich eine Vergabe zum Pauschalpreis vor. Der Auftragnehmer hat sich über die örtlichen Gegebenheiten, den Leistungs- und Massenumfang genauestens zu informieren.
Es gelten weiterhin die Subunternehmer-, Zahlungs-, Liefer- und Montagebedingungen der Glöckle SF-Bau GmbH. Der Auftragnehmer erkennt die dem Generalunternehmerauftrag der Glöckle SF-Bau GmbH zugrunde liegenden Bedingungen für seinen Auftragsumfang an. Darüber hinaus erkennt der Bieter weiterhin die Vertragsgrundlagen des Generaluntenehmers mit der Bauherrschaft an. Auf Anforderung können diese eingesehen werden.
Der Bieter hat, sofort nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen, diese auf ihre Vollständigkeit in Bezug auf das beiliegende Register zu überprüfen. Unvollständige Ausschreibungsunterlagen können die einmal abgegebenen Angebotspreise nicht mehr verändern.
Soweit Baumaterialien und Ausführungsarten in der Ausschreibung nicht exakt erwähnt sind, sind genormte Baustoffe bei mittlerer Preisgruppe anzubieten.
Soweit nicht ausdrücklich verlangt, verstehen sich alle Bauleistungen als schlüsselfertige, fix und fertig gebrauchsfähig einschl. der weiteren Planungsleistungen, wie z.B. die Erstellung von Bestandsplänen, und auch der Bauüberwachung durch den Auftragnehmer.
Die Vergabe wird protokollarisch festgehalten. Die damit getroffenen Vereinbarungen werden ebenfalls Vertragsgrundlage.
Die Vergabe in Einzellose bleibt von Fall zu Fall vorbehalten. Änderungen der Einheitspreise treten dadurch nicht ein. Für die Herausnahme einzelner Positionen des LV`s gilt dasselbe.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lieferungstermine zu erkunden und mit seinen Ausführungsterminen abzustimmen. Selbstverschuldete Versäumnisse.
Weichen die ausgeführten Mengen von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, gelten die vertraglichen Einheitspreise weiter.
Alle für seine Bauleistung anfallenden Genehmigungen, Prüfungen und Abnahmen sind vom Auftragnehmer auf seine Kosten zu tragen.
Sämtliche Maßnahmen zum Schutze seiner Leistung gegen Winterschäden, Wasser, Diebstahl hat der Unternehmer ohne Erstattung der Kosten zu tragen. Eine Vergütung bei Diebstahl erfolgt ebenfalls nicht.
Eine Weitervergabe von Teilleistungen bedarf der Genehmigung des Auftraggebers.
Anfallenden Bauschutt hat jeder Auftragnehmer selbst zu beseitigen.
Erhaltene Unterlagen, Pläne etc. hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich in Bezug auf Massen, Maße und Richtigkeit zuprüfen. Eventuell daraus entstehende Schäden hat der AN zutragen.
Der AN hat einen entsprechenden Fachbauleiter zu nennen, der täglich zu erreichen und befugt ist, Kosten-, Termin- und technische Vereinbarungen etc. zu treffen.
Eine Abnahme hat in jedem Fall förmlich zu erfolgen und ist vom AN mit dem AG terminlich abzustimmen.
Angezeigte Mängel hat der AN unverzüglich bis zum Ende der Gewährleistung zu beseitigen. Die Nachweispflicht bei eventuellen Streitigkeiten trägt der AN.
Die Schlußrechnung ist in 3- facher Ausfertigung unter Auflistung aller Abschlagszahlungen einzureichen.
Eine Vergütung für Schlechtwettertage erfolgt nicht.
Das Befahren und Parken im Baustellenbereiches ist nicht möglich. Lagerflächen stehen nur im geringen Maß zur Verfügung.
Es ist möglich, dass die Arbeiten zeitlich versetzt in mehreren Einzelabschnitten, als in sich abgeschlossene Leistung, bereichsweise auszuführen sind. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht.
ZTV-2 - Allgemeine Vorbemerkung
ZTV-3 - Vom AN vorzulegende Unterlagen Der Auftragnehmer (AN) hat dem Auftraggeber (AG) die folgend aufgeführten Unterlagen zur Verfügung zu
stellen:
1. Vorlage mindestens 14 Kalendertage vor Ausführung der Leistungen:
sämtliche Produktdatenblätter und Verarbeitungshinweise zu venrendeten Baustoffen und Einbauteilen
(pdtDatei)
. bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse (pdf-Datei)
. Herstellernachweise (pdf-Datei)
Fachbauleitererklärung (Papierform, pdf-Datei)
2. Vorlage spätestens 14 Kalendertage vor Fertigstellung der Leistungen
. Überwachungs- und Sachverständigenprotokolle (Papierform, pdf-Datei)insofern erforderlich.
Sofern die Unterlagen nicht vollständig an den AG übergeben wurden, hat der AN kein Recht auf Abnahme
seiner Leistungen.
Die Aufwendungen für die vorgenannten Unterlagen sind vom AN in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Es erfolgt keine separate Vergütung.
HINWEIS:
1. Parken auf der Baustelle ist untersagt
2. Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot
3. Generelles Alkoholverbot auf der gesamten Baustelle (umgehender dauerhafter Baustellenverweis). Der AN hat umgehend für Ersatz zu sorgen.
ZTV-3 - Vom AN vorzulegende Unterlagen
Allgemeiner Hinweis zu den Leistungspositionen Die zur Erbringung der Leistungen des AN erforderlich Hebegeräte, Gerüste, Fahrgerüste, Hubsteiger, Arbeitsbühnen, Absturzsicherungen, Bagger, Betonpumpen, etc. sind im Leistungsumfang des AN enthalten.
Bauseitig steht kein Kran zur Verfügung.
Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Es gibt kaum Lagermöglichkeiten auf der Baustelle. Material ist just in Time anzuliefern und sofort zu vertragen und zu verarbeiten.
Bei Nutzung von öffentlichen Flächen für Hebezeug etc. sind die behördlichen Genehmigungen einzuholen und vor Sperrung der Flächen ist eine Kopie der Genehmigung der Bauleitung zu übergeben.
Sämtliche Leistungen sind generell inkl. Lieferung, Transport auf der Baustelle zum Einbauort und Einbau anzubieten.
Die Ausführung ist nach den aktuell geltenden DIN-Normen und anerkannten Regeln der Technik eigenverantwortlich auszuführen und zu überwachen.
Die Zufahrtswege, Lager- und Arbeitsplätze sind vor Aufnahme der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Baustelleneinrichtung des AN ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Allgemeiner Hinweis zu den Leistungspositionen
LEAN-Construction Lean-Construction
Der Bauablauf wird mit der Methode"Lean Construction" getaktet. Lean Construction ist die Adaptation des Lean Managements auf die Bauindustrie. Ursprünglich aus der Automobilbranche kommend werden seit den 1990er Jahren Prinzipien und Werkzeuge dieses Ansatzes auf andere Wirtschaftszweige übertragen und weiterentwickelt.
Unter Lean Construction versteht man einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess während der Erstellung eines Bauprojektes. Durch Lean Construction soll Verschwendung beseitigt, die Kundenerwartungen erreicht und übertroffen, eine Fokussierung auf dem gesamten Wertstrom und nach Perfektion gestrebt werden.
Zur Durchführung von Lean Construction wird der Bauablauf vom AG in wöchentlich abzuarbeitende Bereiche untergliedert. Diese sind vom AN sowohl zeitlich als auch räumlich zwingend einzuhalten und umzusetzen.
LEAN-Construction
01 Fliesen Wohnungen
01
Fliesen Wohnungen
01.01 Bodenfliesen
01.01
Bodenfliesen
01.02 Wandfliesen
01.02
Wandfliesen
02 Natursteinarbeiten
02
Natursteinarbeiten
02.01 Innenfensterbänke
02.01
Innenfensterbänke
02.02 Treppenhäuser Boden
02.02
Treppenhäuser Boden
02.03 Aufzüge
02.03
Aufzüge
03 Sonstiges°°
03
Sonstiges°°
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten
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