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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Besondere Vertragsbedingungen in Ergänzung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - VOB/B - Ausgabe September 2016 Es gilt die VOB/B mit folgenden Ergänzungen: § 5 VOB/B Ausführungsfristen Folgende verbindlichen Fristen werden vereinbart: Mit der Ausführung der Leistungen ist zu beginnen: wird noch mitgeteilt; vsl. 09/2025 Die Leistungen sind zu vollenden (abnahmereif fertigzustellen):  wird noch mitgeteilt vsl. 12/2025 § 11 VOB/B Vertragsstrafen Es werden Vertragsstrafen vereinbart. Regelungen hierzu siehe Verhandlungsprotokollentwurf in der Anlage. § 12 VOB/B Abnahme Es muss eine förmliche Abnahme stattfinden. § 13 VOB/B Mängelansprüche zu § 13.4 Verjährungsfrist: Die Gewährleistung richtet sich nach der VOB § 14 VOB/B Abrechnung zu § 14. 3 Frist zur Einreichung der Schlussrechnung 20 Werktage nach Fertigstellung § 16 VOB/B Zahlung Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nummer 1 wird auf 30 Tage festgelegt. § 17 VOB/B Sicherheitsleistung §17 Absatz 2 Sicherheitsleistungen werden vereinbart für die vertragsgemäße Ausführung und für Mängelansprüche. siehe beiliegendes Verhandlungsprotokoll §17 Absatz 3 Der AN hat Sicherheit innerhalb von 15 Werktagen nach Vertragsabschluss zu leisten, durch Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage. §17 Absatz 8 Abschnitt 2 Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung ist bis zur Abnahme zu leisten. Sicherheit für Mängelansprüche ist bis zum Ablauf der Gewährleistung mit einer Verjährungsfrist von 5 Jahren zu leisten. Rückgabe der Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung nach Übergabe der Sicherheit für Mängelansprüche. Verhandlungsprotokoll Weitere Vertragsbedingungen werden bei der Vertragsverhandlung definiert. Die voraussichtlichen Verhandlungspunkte sind dem Verhandlungsprotokollentwurf in der Anlage zu entnehmen. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 - Ausgabe 2019 Es gilt die VOB/C als Ganzes mit allen darin erwähnten oder gleichwertigen Technischen Spezifikationen und - soweit zutreffend - auch die nachfolgend aufgeführten oder gleichwertigen Normen und alle einschlägigen Richtlinien nach dem neuesten Stand der Technik sowie alle, im Einzelnen hier nicht aufgeführten "Allgemein anerkannten Regeln der Technik", welche für die Erbringung der Leistung maßgeblich werden können. Die vorliegende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität bezüglich evtl. vollständiger oder teilweiser Ablösung durch Nachfolgenormen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, interna- tionale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:  "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die Angebotspreise gelten für die fertige Ausführung der ausgeschriebenen Leistung, einschl. fertiger Montage, notwendiger Sicherungsmaßnahmen, Transport ohne bauseitige Hilfen, einschl. aller Anschlüsse, Nebenarbeiten, Hilfsmaterialien und sonstige anfallende Nebenkosten. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur ATV DIN 18299 Bauarbeiten jeder Art 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Werbeverbot: Auf der Baustelle (Gerüst/Bauzaun etc.) dürfen keine Werbebanner oder -plakate des Auftragnehmers angebracht werden. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. Die Standsicherheit der Baukräne ist in allen Bauphasen nachzuweisen. Beim Einsatz von Kränen sind die notwendigen Abstimmungen und Einwilligungen bei der Stadt Nürnberg einzuholen. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse siehe Plananlagen zum LV 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen Es bestehen keine besonderen Verkehrsbeschränkungen auf der Baustelle. Be- sondere Vorsicht ist geboten bei Ein- und Ausfahrt auf das Baufeld. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Zufahrt, Baustraße sind freizuhalten, auf der öffentlichen Straße besteht keine Haltemöglichkeit. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen Bauseits stehen keine Transporteinrichtungen zur Verfügung. Über die Zuwegung / Transportwege hat sich der AN Vorort ein Bild zu machen 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Ein Bauwasseranschluss ist bauseits vorhanden Die Stromversorgung für Leistungen des AN steht bauseits zur Verfügung. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume Die Lagerflächen auf dem Baufeld im Freien sind stark beschränkt. Die Materiallieferungen für die Baustelle sind entsprechend dem Einbau ggf. auf mehrere Lieferungen zu verteilen, Mehrkosten dafür sind in die EP bzw. in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Die Anzahl der Baucontainer ist auf ein Minimum zu beschränken. Es dürfen nur genormte stapelbare Container verwendet werden Die Anzahl und Lage der Container ist mit der Bauleitung im Vorfeld abzustimmen. Die Lager- und Stellflächen auf dem Baufeld sind befestigt. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen ------ 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. ------ 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften - keine - 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall Die Vorgaben für die Entsorgung von Baumaterialien richtet sich nach dem Berliner Abfallwirtschaftsgesetz (AbfG Bln) 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen ------ 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. - keine- 0.1.15 Art und Umfang der Regelung der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs - keine - 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen - keine - 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. - keine - 0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden. - keine - 0.1.19 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen - keine - 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle - 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen - keine- 0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten - keine - 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle - keine - 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer - keine - 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen - keine - 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGePlan ergeben - keine - 0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmer, z. B. Trittsichere Abdeckungen - keine - 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz und Sicherheitsmaßnahmen - keine - 0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung - keine - 0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. - keine - 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer - keine - 0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. - keine - 0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten Stoffen. - keine - 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile - keine - 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen - keine - 0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise Eignungs- und Gütenachweise sind für alle verwendeten Baustoffe und Materialien zu liefern 0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind - keine - 0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nach- weise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten - keine - 0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe - keine - 0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt - keine - 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer - keine - 0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation - keine - 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme - keine - 0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. - keine - 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Abrechnung gem. VOB/C 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV - keine - 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen - keine -
Besondere Vertragsbedingungen
1 Leistungsverzeichnis Netcom
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Leistungsverzeichnis Netcom
1. 1 Schalter, Steckdosen, Einbaugeräte
1. 1
Schalter, Steckdosen, Einbaugeräte
1. 2 Leitungen
1. 2
Leitungen
1. 3 Beleuchtung
1. 3
Beleuchtung
1. 4 Verlegesysteme
1. 4
Verlegesysteme
1. 5 Sonstiges
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Sonstiges
1. 6 Dokumentation
1. 6
Dokumentation
1. 7 Regiezeiten
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