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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Besondere Vertragsbedingungen
in Ergänzung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen - VOB/B - Ausgabe September 2016
Es gilt die VOB/B mit folgenden Ergänzungen:
§ 5 VOB/B Ausführungsfristen
Folgende verbindlichen Fristen werden vereinbart:
Mit der Ausführung der Leistungen ist zu beginnen:
wird noch mitgeteilt; vsl. 09/2025
Die Leistungen sind zu vollenden (abnahmereif fertigzustellen): wird
noch mitgeteilt vsl. 12/2025
§ 11 VOB/B Vertragsstrafen
Es werden Vertragsstrafen vereinbart.
Regelungen hierzu siehe Verhandlungsprotokollentwurf in der Anlage.
§ 12 VOB/B Abnahme
Es muss eine förmliche Abnahme stattfinden.
§ 13 VOB/B Mängelansprüche
zu § 13.4 Verjährungsfrist:
Die Gewährleistung richtet sich nach der VOB
§ 14 VOB/B Abrechnung
zu § 14. 3 Frist zur Einreichung der Schlussrechnung
20 Werktage nach Fertigstellung
§ 16 VOB/B Zahlung
Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nummer 1 wird auf 30
Tage festgelegt.
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung
§17 Absatz 2
Sicherheitsleistungen werden vereinbart für die vertragsgemäße
Ausführung
und für Mängelansprüche.
siehe beiliegendes Verhandlungsprotokoll
§17 Absatz 3
Der AN hat Sicherheit innerhalb von 15 Werktagen nach Vertragsabschluss
zu leisten, durch Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der
Vorausklage.
§17 Absatz 8 Abschnitt 2
Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung ist bis zur Abnahme zu
leisten. Sicherheit für Mängelansprüche ist bis zum Ablauf der
Gewährleistung mit einer Verjährungsfrist von 5 Jahren zu leisten.
Rückgabe der Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung nach Übergabe
der Sicherheit für Mängelansprüche.
Verhandlungsprotokoll
Weitere Vertragsbedingungen werden bei der Vertragsverhandlung
definiert.
Die voraussichtlichen Verhandlungspunkte sind dem
Verhandlungsprotokollentwurf in der Anlage zu entnehmen.
Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art -
DIN 18299 - Ausgabe 2019
Es gilt die VOB/C als Ganzes mit allen darin erwähnten oder
gleichwertigen Technischen Spezifikationen und - soweit zutreffend -
auch die nachfolgend aufgeführten oder gleichwertigen Normen und alle
einschlägigen Richtlinien nach dem neuesten Stand der Technik sowie
alle, im Einzelnen hier nicht aufgeführten "Allgemein anerkannten Regeln
der Technik", welche für die Erbringung der Leistung maßgeblich werden
können. Die vorliegende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und Aktualität bezüglich evtl. vollständiger oder
teilweiser Ablösung durch Nachfolgenormen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, interna-
tionale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
Die Angebotspreise gelten für die fertige Ausführung der
ausgeschriebenen Leistung, einschl. fertiger Montage, notwendiger
Sicherungsmaßnahmen, Transport ohne bauseitige Hilfen, einschl. aller
Anschlüsse, Nebenarbeiten,
Hilfsmaterialien und sonstige anfallende Nebenkosten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur ATV DIN 18299
Bauarbeiten jeder Art
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten
und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer
Benutzung.
Werbeverbot:
Auf der Baustelle (Gerüst/Bauzaun etc.) dürfen keine Werbebanner oder
-plakate des Auftragnehmers angebracht werden.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische
oder betriebliche Bedingungen.
Die Standsicherheit der Baukräne ist in allen Bauphasen nachzuweisen.
Beim Einsatz von Kränen sind die notwendigen Abstimmungen und
Einwilligungen bei der Stadt Nürnberg einzuholen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der
Geschosse
siehe Plananlagen zum LV
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere
Verkehrsbeschränkungen
Es bestehen keine besonderen Verkehrsbeschränkungen auf der Baustelle.
Be-
sondere Vorsicht ist geboten bei Ein- und Ausfahrt auf das Baufeld.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
Zufahrt, Baustraße sind freizuhalten, auf der öffentlichen Straße
besteht keine
Haltemöglichkeit.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und
Transportwegen, z. B. Montageöffnungen
Bauseits stehen keine Transporteinrichtungen zur Verfügung.
Über die Zuwegung / Transportwege hat sich der AN Vorort ein Bild zu
machen
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von
Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Ein Bauwasseranschluss ist bauseits vorhanden
Die Stromversorgung für Leistungen des AN steht bauseits zur Verfügung.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner
Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und
Räume
Die Lagerflächen auf dem Baufeld im Freien sind stark beschränkt.
Die Materiallieferungen für die Baustelle sind entsprechend dem Einbau
ggf. auf mehrere Lieferungen zu verteilen, Mehrkosten dafür sind in die
EP bzw. in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Die Anzahl der Baucontainer ist auf ein Minimum zu beschränken. Es
dürfen nur genormte stapelbare Container verwendet werden
Die Anzahl und Lage der Container ist mit der Bauleitung im Vorfeld
abzustimmen. Die Lager- und Stellflächen auf dem Baufeld sind befestigt.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse
von Bodenuntersuchungen
------
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage,
Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern.
Ergebnisse von Wasseranalysen.
------
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
- keine -
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für
die Beseitigung von Abwasser und Abfall
Die Vorgaben für die Entsorgung von Baumaterialien richtet sich nach dem
Berliner Abfallwirtschaftsgesetz (AbfG Bln)
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B.
wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder
Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen
------
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen,
Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen
und dergleichen im Bereich der Baustelle.
- keine-
0.1.15 Art und Umfang der Regelung der Regelung und Sicherung des
öffentlichen Verkehrs
- keine -
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere
Abwasser- und Versorgungsleitungen
- keine -
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle,
z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt,
deren Eigentümer.
- keine -
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden
Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen
hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden.
- keine -
0.1.19 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene
Maßnahmen
- keine -
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer
(oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen,
Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im
Bereich der Baustelle
-
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der
Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten
oder dergleichen
- keine-
0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
- keine -
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
- keine -
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und
Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von
Leistungen anderer
- keine -
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in
Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von
Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen
- keine -
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGePlan ergeben
- keine -
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum
Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmer, z. B.
Trittsichere Abdeckungen
- keine -
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen,
gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz und Sicherheitsmaßnahmen
- keine -
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und
Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung
- keine -
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten
von Gerüsten.
- keine -
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts und
Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer
- keine -
0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche
Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts
und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer
vorzuhalten hat.
- keine -
0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten Stoffen.
- keine -
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an
nicht genormte Stoffe und Bauteile
- keine -
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit
der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische
Abbaubarkeit von Hilfsstoffen
- keine -
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und
Gütenachweise
Eignungs- und Gütenachweise sind für alle verwendeten Baustoffe und
Materialien zu liefern
0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe
verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung
zuzuführen sind
- keine -
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des
Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der
Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die
Nach-
weise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden
Entsorgungskosten
- keine -
0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom
Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes
und Zeit ihrer Übergabe
- keine -
0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport
von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte
oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt
- keine -
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
- keine -
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der
Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.
B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation
- keine -
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
- keine -
0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist
für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie
elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss
auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13
Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag.
- keine -
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Abrechnung gem. VOB/C
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
- keine -
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen
- keine -
Besondere Vertragsbedingungen
1 Leistungsverzeichnis Netcom
1
Leistungsverzeichnis Netcom
1. 1 Schalter, Steckdosen, Einbaugeräte
1. 1
Schalter, Steckdosen, Einbaugeräte
1. 2 Leitungen
1. 2
Leitungen
1. 3 Beleuchtung
1. 3
Beleuchtung
1. 4 Verlegesysteme
1. 4
Verlegesysteme
1. 5 Sonstiges
1. 5
Sonstiges
1. 6 Dokumentation
1. 6
Dokumentation
1. 7 Regiezeiten
1. 7
Regiezeiten
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