Wand-Sandwichelemente
Bergrheinfeld, Hitachi DC4B
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeines Die ausgeschriebene Baumaßnahme behandelt die baulichen Anlagen der Onshore-(Land-) Konverterstation Bergrheinfeld des Bauvorhaben Südlink. Das geplante Geländenull liegt bei +/- 0,000 = 230,00 m ü. NHN. Im Folgenden wird der Auftraggeber, Hitachi Energy, der abgefragten Leistungen als AG bezeichnet. Der Bauherr TenneT, Auftraggeber von Hitachi Energy, wird als Bauherr bezeichnet. Alle relevanten Dokumente sind im Annex 6 aufgeführt.
Allgemeines
Allgemeine Vorbemerkungen Es gelten die allgemeinen Festlegungen der Bauleistungsbeschreibung und die Regelungen der Baustellordnung des AG und des Bauherrn, insbesondere gilt: 1. Sicherheit und Umweltschutz 1.1. Sicherheit gehört zu den höchsten Werten des AG und hat bei allen Arbeiten oberste Priorität. Der AN muss dem Thema Sicherheit denselben hohen Stellenwert in seinem Unternehmen einräumen, eine proaktive Haltung bei der Verbesserung des Sicherheitsstandards in der gesamten Wertschöpfungskette einnehmen und Unterauftragnehmer stimulieren, ihre Sicherheitsstandards ebenfalls zu optimieren. 1.2 Auftragnehmer sind verpflichtet, alle relevanten und anzuwendenden internationalen und nationalen HSE-Vorschriften einschließlich des Seerechtes zu beachten. 1.3.  Die allgemeinen Umweltbedingungen sind im Appendix 6 aufgelistet. 1.4. Bei der Herstellung des ausgeschriebenen Werkes ist auf einen schonenden Umgang mit Ressourcen und der Umwelt zu achten. Insbesondere sind die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie die Handlungshilfe "Lagerung von Gefahrstoffen auf dem Bau" der BG Bau , zum Beispiel bei der Lagerung von Betriebsstoffen oder den Betrieb mobiler Tankstellen über einen Zeitraum von 6 Monaten hinausgehend, zu beachten. Ergänzend gilt der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes, dies bedeutet, dass vom AN alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden müssen, um eine Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern. 1.5. Die Verwendung von gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen ist auf ein absolut notwendiges Minimum zu begrenzen, siehe HSE-Dokumente des AG im Appendix 6. 1.6. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Der Bauherr stellt einen Verantwortlichen für Arbeits- und Gesundheitsschutz (HSE-Verantwortlicher) sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi). Die der Anfrage beigefügten besonderen Anforderungen an HSE sind zu beachten. Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für einzelne Arbeitsschritte der Baumaßnahmen ist Sache des AN und des jeweiligen Nachunternehmers. 1.7. Umweltschutz Die Leistungserbringung erfolgt außerhalb geschlossener Ortschaften, die Eingriffe in die Natur sind soweit möglich zu minimieren. 1.8. Sicherheits- und Gesundheitsschutz siehe Punkt 1.6, sowie HSE-Dokumente in Appendix 6. 2. Winterbaumaßnahmen Die durch den AN zu erbringenden Leistungen sollen gemäß Terminplan auch in den Wintermonaten erfolgen. Erforderliche Maßnahmen zur Durchführung der Arbeiten während des Winters sind durch den AN einzukalkulieren. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Verzögerung der Arbeiten durch Witterungsverhältnisse eintritt. 3. Qualitätssicherung, Eigen- und Fremdüberwachung Die Fremdüberwachung erfolgt durch den AG und durch den AG beauftragtes Personal. Der AN hat eigenverantwortlich die Eigenüberwachung der Baustelle und der Arbeiten gem. den Regeln der Technik und den geltenden Normen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Kosten für die Eigenüberwachung sind in die jeweiligen Leistungspositionen einzurechnen, sofern nicht gesondert ausgeschrieben. Die Überwachung durch Eigenprüfung muss Folgendes beinhalten: - Eignungsnachweis der gelieferten Baustoffe - Eingangsprüfung der zu verarbeitenden Baustoffe, - Prüfungen bei der Verarbeitung der Baustoffe, - Überprüfung aller qualitätsbestimmenden Arbeiten, Stoffeigenschaften      und Funktion, ständige fachtechnische Beaufsichtigung der Bauarbeiten. - Protokollierung aller Bauvorgänge, Mess- und Laborwerte (Bewertung    und Erläuterung), einer zusammenfassenden Dokumentation mit allen re-  levanten Unterlagen und den sich aufgrund dieser Versuchsdurchführung   ergebenden QM-Festlegungen (z. B. Material- und Einbaukriterien) ist zu   erstellen. - Durchführung aller erforderlichen Überwachungsmaßnahmen im Rahmen   der Eigenüberwachung gem. Qualitätsmanagementplan. 4. Ergänzende technische Bearbeitung des AN Ergänzende Planung (Werk- und Montageplanung) für Bauwerke und Bauteile nach den Technischen Regelwerken und Angaben dieser Leistungsbeschreibung als Ergänzung zur bestehenden vom AG gelieferten Ausführungsplanung für alle Unterabschnitte der Leistungsbeschreibung, bei Bedarf in den Prüflauf geben, anpassen und rechtzeitig vor Ausführungsbeginn fertigstellen. Der Umfang bezieht sich auf folgende Planungen in Texten / Berichten / Nachweisen / Zeichnungen, wie z.B. (auszugsweise Darstellung): a. Ausführungsanweisungen für die konkrete Baudurchführung. Beispielhaft Betonieranweisungen, Einbau- / Montageanweisungen, Beschichtungsanweisungen, Prüfanweisungen u.ä. Dokumente b. Bauzustände und Bauteile mit besonderen Anforderungen u.ä.: Sind für bestimmte Bauzustände aus dem Baustoffverhalten heraus besonder baustoff- oder bauartabhängige Nachweise zu führen, so liegen diese im Leistungsumfang des AN / GU. Das betrifft insbesondere Nachweise / Ausführungsplanungen zum Thema "Wärmeentwicklung / Abfluss der Hydrationswärme / Festigkeitsentwicklung" bzw. Vermeidung / Begrenzung der Rissbildung infolge Erhärtung aus diesem Effekt, Bewehrungsgehalt, sowie Festlegung der Betonsorten und Steuerung der Frischbeton- und Erhärtungstemperaturen inkl. Nachbehandlungsarten und Nachbehandlungsdauern  je nach Bauteil und Witterung. Beachte hierzu auch das LV (Beton- und Stahlbetonarbeiten) c. Erneute Ausführungsplanungen zum Bauwerk / Bauteilen, die bereits      durch den AG geplant und übergeben wurden, aber von Sondervorschlägen / Nebenangeboten des AN / GU betroffen sind. d. Planungen und Arbeitsanweisungen zur Arbeitssicherheit, Fortschreibung des SiGe-Planes in Abstimmung mit dem SiGeKo, Baustelleneinrichtungsplan. e. Werkstattplanungen für die Stahlbauteile, Metallbau- und Schlosserbeiten, f.  Werkstattplanungen / Detailplanungen für den Fassadenbau, Tür- und    Fensterbau einschließlich Verlegeplanung, Nachweise zur Befestigung,       Werkplanung der Ausführungsdetails für eingesetzte Produkte unter Be-     rücksichtigung angrenzender Gewerke wie z.B. Dachabdichtung, Dachdämmung. Lieferung von Produktdatenblättern und Detailzeichnungen für Ausführung und Ausstattung g. Verlegeanweisungen / Details zu den Dachdeckungen / Dachdämmung / Dachabdichtungen unter Berücksichtigung angrenzender und abhängiger Gewerke einschließlich Nachweisführung für deren Befestigungen h. Finale Küchenplanung, i.  Muster- / Verlegepläne für alle Boden- und Wandbelagsarbeiten             (insbesondere Fliesenpläne) j.  Muster- / Verlegepläne für Deckenspiegel k. Werkstattplanung für Doppelböden l.  W+M Planung, Vorprüfunterlagen für das Gewerk Erdung und Blitzschutz m. Bedarfweise Ergänzung / Anpassung der Durchbruchsplanung n.  Einbauteilplanungen o.  Dübelplanung für restliche nachträgliche Befestigungsarbeiten durch Dübel bzw. bei Abwesenheit von Anker- / Einbauteilen zur Befestigung p.  Baustellen-Organisation / Baubetrieb und Planungskoordination: Aufstellen und Fortschreiben des Bauablaufplanes / Terminplanes, von Detailablaufplänen, des Zahlungsplanes, der Baustellenordnung (BStO) und ähnlicher Dokumente zur Baustellen- und Planungssteuerung. q.  W+M Planung für den Baugrubenverbau, Dichtwände bei Erfordernis, bauzeitiche Wasserhaltung r.   W+M Planung für Regen- und Abwasser s.  Alle Unterlagen sind dem AG als PDF und Originaldatensatz zu übergeben. 5. Digitale Fotodokumentation Digitale Fotodokumentation über die gesamte Bauzeit erstellen. Alle wesentlichen Bauabschnitte  wie z.B. Betonagen, Einzelfertigungen, Montageschritte, Schwertransporte u.ä. im Bild dokumentieren. Dabei sind Übersichtsfotos und Detaildarstellungen anzufertigen. Je Arbeitstag ist mindestens ein Übersichtsfoto anzufertigen. Alle später nicht mehr nachvollziehbaren Leistungen (Beispiel: Erdarbeiten, Erdkabel/ Leitungsbau) sind zu dokumentieren. Die Gliederung der Dateiordner und Bild-Dateinamen ist zu Beginn mit dem AG abzustimmen. Bildqualität mindestens 2560x1920 Pixel, gängiges Datei-Übergabeformat wie z.B. jpg, in jedem Bild sind der Aufnahmetag und -zeit einzublenden. 6. Enddokumentation / as-built Dokumentation / Bestandsunterlagen Die Ausführung ist durch den AN in den der Ausführung zugrunde liegenden Unterlagen zu dokumentieren. Die Unterlagen der Bauausführungsdokumentation sind seitens des AN mit einer ‚Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bauausführung‘ zu kennzeichnen. Eventuelle Abweichungen in der Ausführung sind vorab durch den AN anzuzeigen, eventuelle Auswirkungen auf das Bauteil sind dabei durch den AN zu bewerten. Abweichungen gegenüber den Ausführungsplänen, Werk- und Montageplänen sind dabei eindeutig und lesbar mit Roteintragungen zu kennzeichnen. Dabei sind gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Unterlagen zur Erläuterung beizulegen. Die Ausführungsdokumentation ist für sämtliche im Leistungsumfang des AN befindliche Gewerke zur erstellen. 7. Bodengutachten Fuer das ausgeschriebene Werk wurde das Bodengutachten des Kunden aus dem Jahr. 2022 (HGÜ SuedLink Baugrunduntersuchung am Konverterstandort Bergrheinfeld/West - Baugrundgutachten und Umwelttechnisches Gutachten, Dr. Spang GmbH, Witten, 28.02.2022) als Grundlage genommen. Zudem wurde als Grundlage für das augeschrieben Werk die Geotechnische Nachuntersuchung  vom 7.2.2025 (Hitachi Dokumenten Nr. 1JNL2374475) genommen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Bauablauf und Schnittstellen Leistungen des AN: Materialcontainer Materialcontainer, Hubgeräte und Gerüste sind vom jeweiligen Gewerk zu liefern, die Aufstellorte sind mit dem AG abzustimmen. Baustraßen und Transportwege Auf dem Baufeld sind diverse Baumaßnahmen vorgesehen. Die einzelnen Bauflächen werden derzeit im Wesentlichen noch nicht mit Verkehrswegen angedient. Für die Andienung der einzelnen Baufelder sollen Baustraßen vorzugsweise in den Achsen der späteren Wegeführung auf dem Baufeld hergestellt werden, die einzelnen Gebäude werden jeweils umlaufend mit einer Schottertragschicht eingefaßt. Lager- und Vormontagefläche Als Lager- und Vormontagefläche wird bauseits eine unbefestigte Fläche zur Verfügung gestellt, Planier- und Schottermaßnahmen erfolgen gemäß LV-Beschrieb durch den AN. Die Lagerfläche wird mit einem Bauzaun umschlossen. Transportwege betriebliche Anlagentechnik Zum Teil auf dem Baufeld bestehende Straßen sollen als Transportweg u.a. für die Anlieferung der Transformatoren genutzt werden. Baustellenbeleuchtung Der AN plant die Allgemeinbeleuchtung der Baustelle und errichtet eine Baustellengrundbeleuchtung für die Verkehrswege auf der Baustelle, die einzelnen Baufelder und die Verkehrswege auf der Baustelle und Baustelleneinrichtungsfläche nach Arbeitsstättenverordnung, BGVA1/DGUV Vorschrift 1 und DGUV-Vorschrift 38 sowie DIN EN 12464. Die Ergänzungs-Beleuchtung der Arbeitsstätten nach ASR A3.4 (wie z.B. Montageflächen) erfolgt durch die jeweiligen Gewerke. Bei der Auswahl von Lampen und Leuchten ist sicher zu stellen, daß Sicherheitsfarben als solche erkennbar bleiben. Montierte Leuchten müssen mindestens in der Schutzart IP 23 ausgeführt werden. Die Leuchten sind so anzuordnen, dass sich eine ausreichende und gleichmäßige Beleuchtung ergibt. Bei der Anordnung ist Folgendes anzustreben: hohe Positionierung der Leuchten, Einsatz von mehreren Leuchten mit geringerer Leistung, zusätzliche Beleuchtung von Gefahrstellen, geeignete Richtung des Lichteinfalls (Schlagschatten vermeiden), Vermeidung von Blendungen. Mittlere Mindestbeleuchtungsstärke:20 Lux Baustelleneinzäunung Der AG zäunt das komplette Baufeld inklusive der Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen ein. Die Zufahrten zur Baustelle werden mit 2-flügligen verschließbaren Toren ausgestattet. Bauseitige Leistungen: Am östlichen Baufeldrand wird eine zentrale Baustelleneinrichtung hergestellt. (Lageplan bauvorbereitende Maßnahmen, Doc-Nr. BFKE-80-0001 / 1JNL2303351 / A100-HIT-004362-MA-ML) Nutzungsvereinbarungen für weitere NU werden im Zuge der Vergabe abgestimmt. Medienanschlüsse Medienanschlüsse für Bauwasser, Baustrom und Abwasser werden für alle Gewerke vom bauseitigen Übergabepunkt über die zentrale Baustelleneinrichtung bis zur Entnahmestelle (Bauwasserzapfstelle, Baustromunterverteiler) zur Verfügung gestellt, der Anschluß bis zum Verbraucher ist vom jeweiligen Gewerk herzustellen. Die Planung der Baustellenhaupt- und Unterverteilung sowie der Wasserzapfstellen erfolgt durch den AN Mindestanzahl Wasserzapfstellen:6 Stück Für die Medienversorgung sind witterungsgeschützte und winterfeste Verbrauchmesseinrichtungen vorzusehen. Bauvermessung Der Bauherr stellt: 2 Höhenfestpunkt 2 Gebäudehauptachsen Die übergebenen Vermessungspunkte und Hauptachsen sind von allen NU über die Bauzeit zu schützen und aufrecht zu erhalten. Alle weiteren Leistungen der baubegleitenden Bauvermessung und das Anbringen von Meterrissen erbringt der AN Die Gebäudeeinmessung veranlaßt der AN Schutz der Leistungen Sämtliche Leistungen des AN sind vor und nach der Abnahme durch den AG, bis zur Übergabe der Anlage an den Bauherrn, mit geeigneten Maßnahmen zu schützen.Das Anbringen und Entfernen von Schutzmaterial (Folien, Spanplatten etc.) und das Material an sich, sind in den Einheitspreisen zu verrechnen.
Bauablauf und Schnittstellen
Gliederung Projektstrukturelemente Gliederung Projektstrukturelemente (WBS = Work Breakdown Structure) Die Arbeiten am Projekt sind in Projektstrukturelemente (WBS) unterteilt. Die Unterteilung wird in allen technischen Dokumenten fortgeführt. WBS-04Kabelkanäle WBS-05 AC-Bereich WBS-06 AC-Filterbereich WBS-07Transformatorbereich WBS-08Drosselbereich WBS-09Umrichterkühler (Ventilkühler) WBS-10Umrichtergebäude Pol 1 (Ventilhalle Pol 1) WBS-11DC-Bereich WBS-13Betriebsgebäude Pol 1 WBS-14 Steuergebäude WBS-22Umrichtergebäude Pol 2 (Ventilhalle Pol 2) WBS-24Betriebsgebäude Pol 2 WBS-27 Steuerzelle WBS-31Blitzschutz
Gliederung Projektstrukturelemente
Abkürzungen verwendete Abkürzungen ACdeutsch Wechselstrom (englisch alternating current) AGAuftraggeber, Hitachi Energy AN  Auftragnehmer (gilt auch als Synonym für Nachunternehmer, Sub-Unternehmer)- Sub-Contractor ASR      Arbeitsstättenrichtlinie BE             Baustelleneinrichtung BGB         Bürgerliches Gesetzbuch BGF          Bruttogeschoßfläche BImSchG    Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz BImSchV    Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung BMA         Brandmeldezentrale BRI          Bruttorauminhalt BVB          Besondere Vertragsbedingungen DC          deutsch Gleichstrom (englisch direct current) DN            Nennweite bzw. Durchmesser eine Rohres (englisch Diameter Nominal) GOK       Geländeoberkante GW           Grundwasser HGÜ        Hochspannungsübertragung RSV        Rüttelstopfverdichtung BFKEKonverterstation Bergrheinfeld
Abkürzungen
Verpflichtende HSE Anforderungen Verpflichtende HSE Anforderungen: 1. Teilnahme am Safety Impact Training des Bauherren 2. Teilnahme an der täglichen Leanbesprechung vor Arbeitsbeginn 3. Persönliche Schutzausrüstung: -Sicherheitsschuhe (knöchelhoch) -Helm -Schutzbrille -Gehörschutz (mitführen) -Lange Hosen -Lange Ärmel -Warnweste
Verpflichtende HSE Anforderungen
08 08 Internal Works
08
08 Internal Works
08.05 031 Metallbauarbeiten
08.05
031 Metallbauarbeiten
12 Safety Impact Training - Sicherheitstraining vom Bauherren
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Safety Impact Training - Sicherheitstraining vom Bauherren
Grundbereich ZZ.003.0
12.01
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