Dachabdichtung und Lichtkuppeln
Belmodi BAII
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0100 LV Dachabdichtung
0100
LV Dachabdichtung
Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen DEUTSCHE PROJEKTBAU GmbH & Co. KG Stand: 07/2019 1.0 Was sind die Grundlagen Ihres Angebotes? 1.1 Die Ausschreibungsunterlagen in allen ihren Teilen, mit den Einheits- und/oder Pauschalpreisen des Bieterangebotes. 1.2 Es handelt sich um eine beschränkte Ausschreibung ohne offiziellen Eröffnungstermin. 1.3 Der Bieter hält sich 30 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist an sein Angebot gebunden. 1.4 Mit Auftragserteilung werden verbindliche Vertragsfristen für die Ausführung der Arbeiten festgelegt. 2.0 Was sind die Grundlagen für die Ausführung? 2.1 Grundlagen der Ausführung und der Abrechnung für die auszuführende Leistung sind in nachfolgend aufgeführter Rang- und Reihenfolge: • das Auftragsschreiben der DEUTSCHE PROJEKTBAU • die Bauzeichnungen • der Bauzeitenplan • Allgemeine Vertragsbedingungen DEUTSCHE PROJEKTBAU • Ergänzende Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis (soweit zu den einzelnen Gewerken vorhanden) • VOB, Teil B und C in der jeweils gültigen Fassung • die Ausschreibungsunterlagen in all ihren Teilen mit den Einheits- und/oder    Pauschalpreisen des Bieterangebotes 2.2 Unabhängig davon, ob DEUTSCHE PROJEKTBAU im Rahmen der Vertragserfüllung durch den AN Ausführungswerkpläne zur Prüfung und Freigabe vorgelegt wurden, bleibt es bei der alleinigen Verantwortung des AN für den Planungsinhalt, insbesondere die inhaltliche Richtigkeit gemäß der anerkannten Regeln der Technik. 2.3 Gerät der Auftragnehmer mit der Fertigstellung in Verzug, ist eine Vertragsstrafe von 0,2 % pro Werktag zu zahlen, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. 2.4 Die angebotenen Einheits- und Pauschalpreise sind Festpreise auf die Dauer der Bauzeit. 2.5 Sollten ggf. Arbeiten erforderlich werden, die im vertraglichen Leistungsumfang nicht enthalten sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ein entsprechendes Nachtragsangebot rechtzeitig zu unterbreiten. Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen müssen aus Beweisgründung schriftlich getroffen werden. Ein Vergütungsanspruch besteht nur bei schriftlicher Beauftragung unter Berücksichtigung der Zeichnungsberechtigung eines Beauftragten der DEUTSCHE PROJEKTBAU in Verbindung mit einem Prokuristen oder dem Leiter des Einkaufs. 2.6 Durch die DEUTSCHE PROJEKTBAU wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die erforderlichen Prämien werden anteilig umgelegt und mit 0,5 % der Auftragssumme von der Schlussrechnung des Auftragnehmers einbehalten. Die Selbstbeteiligung des Subunternehmers beträgt 1.000,00 € pro Schadensfall. 2.7 Bei bauseitiger Zurverfügungstellung eines Gerüstes hat sich der Auftragnehmer davon zu überzeugen, dass sich das Gerüst in einem gebrauchsfähigen und sauberen Zustand befindet. Kosten für eine evtl. erforderliche Reinigung werden nach dem Gerüstabbau auf die beteiligten Gewerke anteilig umgelegt. 3.0 Was müssen Sie alles in Ihre Einheitspreise mit einkalkulieren? Nachstehend aufgeführte Leistungen sind Nebenleistungen und mit den vereinbarten Preisen abgegolten. Dabei sind zu berücksichtigen: 3.1 Aufbau, Vorhaltung und Räumen der erforderlichen Baustelleneinrichtung mit Hub- und Transportgeräten sowie Lager und Aufenthaltsräume außerhalb des Gebäudes in Abstimmung mit der Bauleitung. Die DEUTSCHE PROJEKTBAU wird Toiletten zur Verfügung stellen. 3.2 Für ein täglich zu erfolgendes ordnungsgemäßes Beseitigen von Schutt und Verpackungsmaterial hat der Auftragnehmer Sorge zu tragen. Es werden keine Container durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, überflüssige Teile (Geräte, Material usw.) sofort nach Gebrauch von der Baustelle zu entfernen und die Baustelle täglich von Verschmutzungen und Verunreinigungen restlos zu befreien. Beschmutzte Wege und Plätze müssen ordnungsgemäß wiederhergestellt und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. 3.4 Sofern gegen die v. g. Punkte 3.2 und 3.3 verstoßen wird, d. h. Verschmutzungen und/oder Restmaterialien vorliegen, deren Verursachung oder auch teilweise Mitschuld beim Auftragnehmer festgestellt werden, trägt dieser die kompletten erforderlichen Reinigungs- und Entsorgungskosten eines vom Auftraggeber beauftragten Drittunternehmens. 3.5 Die Teilnahme des Fachbauleiters an den nach Erfordernis ausdrücklich angesetzten und bekanntgegebenen Bausitzungen ist verpflichtend. Ohne besondere Aufforderung hat der Fachbauleiter an den vorgegebenen Bauleiter-Turnusterminen (i. d. R. wöchentlich) zwingend teilzunehmen. 3.6 Über alle Arbeiten ist an der Baustelle ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. 3.7 Die Kosten für Schäden an Glas und Einrichtungsgegenständen werden anteilig auf die Ausbaugewerke umgelegt auf Grundlage der einzelnen Gewerkekosten bzw. Auftragshöhen (Ausnahmen: Rohbaugewerke, Estricharbeiten, Aufzugsanlage, Außenanlage). 3.8 Dem Nachunternehmer werden Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt. Für die Kosten hat der Nachunternehmer 0,8 % der Abrechnungssumme zu bezahlen. Verlangt der Nachunternehmer eine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch, hat dieser auf eigene Kosten Verbrauchsmengenzähler anzubringen. Alle Anschlussleitungen an und zur Hauptentnahmestelle hat der Auftragnehmer entsprechend den einschlägigen Vorschriften in Abstimmung mit der Bauleitung selbst zu verlegen, ebenso ist er für die Beleuchtung des jeweiligen Arbeitsbereiches selbst verantwortlich. Ist die Bereitstellung von Strom und Wasser aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so hat sich der Auftragnehmer mittels Stromaggregaten und Wassertonnen selbst zu versorgen. 4.0 Was müssen Sie bei einer Pauschalpreisvereinbarung beachten? Bei Vereinbarungen eines Pauschalpreises beinhaltet dieser den Umfang des angebotenen Leistungsumfanges einschließlich aller Nebenleistungen sowie auch, falls dies im Leistungsverzeichnis nicht besonders erwähnt wird, den kompletten Leistungsumfang des benannten Gewerkes auf Grundlage der Planungsunterlagen und Beschreibungen sowie der hieraus resultierenden Massen und Leistungen, welche selbstverantwortlich vor Vertragsabschluss vom Auftragnehmer zu überprüfen sind. 5.0 Wie und wann erfolgt die Vergütung Ihrer Leistungen 5.1 Abschlagszahlungen für ausgeführte Leistungen erfolgen in Höhe von 90 % des vom Auftragnehmer zu erstellenden Nachweises des Leistungsstandes sowie anschließend gemeinsamer Massenklärung mit dem Auftraggeber bzw. gemäß dem im Vertrag festgelegten Zahlungsplan. 5.2 Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 5 % der geprüften Schlussrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Einbehalt zu hinterlegen oder kann stattdessen eine Gewährleistungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts (Bank oder Sparkasse) stellen. Die Sicherheit für Gewährleistung erstreckt sich auf die Erfüllung der Ansprüche auf Gewährleistung einschließlich Schadenersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit. 5.3 Der Auftragnehmer verzichtet auf die Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber, sofern dieser der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmt. 6.0 Welche Verantwortung haben Sie vor/nach der Abnahme für Ihr Gewerk? 6.1 Der Auftragnehmer trägt allein im Rahmen seiner Leistung die volle Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Personen im und am Bau, ferner für die Sicherheit und Betriebssicherheit seiner Geräte, Hilfsmittel und seiner, bzw. bauseitig zur Verfügung gestellten Gerüste, die er einer ständigen Kontrolle unterziehen muss. Er haftet für alle Unfälle, die durch Nichtbeachtung der bestehenden Vorschriften und Fahrlässigkeit entstehen. Er übernimmt die Verkehrssicherungspflicht. Des Weiteren haftet er über die Gewerkeabnahme hinaus bis zur Gesamtabnahme durch den Bauherrn für Schäden an seinen Bauteilen und Baustoffen Vor der Abnahme darf der Auftraggeber auch ohne vorherige Teilkündigung eine Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen, wenn der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat. Das Kündigungserfordernis des Bauherrn § 4, Nr. 7, Absatz 3 in Verbindung mit § 8, Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich aufgehoben. 6.2 Vor der Gesamtabnahme durch den Bauherrn, die zeitlich i. d. R. nach der Gewerkeabnahme erfolgt, hat der Auftragnehmer alle von ihm errichteten Anlagen auf Betriebssicherheit und Funktionsmäßigkeit zu prüfen. 6.3 Für die Gewährleistung des AN gilt VOB/B § 13, jedoch beträgt die Verjährungsfrist in Abänderung von § 13 Nr. 4 generell 5 Jahre und 7 Monate, da in der Regel die Gesamtabnahme des Bauwerkes mit dem Bauherrn später als die Gewerkeabnahme stattfindet. 7.0 Sonstiges Mit Auftragserteilung ist der AN berechtigt, das Bauvorhaben in seinen Referenznachweisen unter Nennung des AG zu veröffentlichen. Der AN verpflichtet sich, auf seiner Homepage einen Link einzurichten (z.B. unter Referenzen, Referenzfotos etc.) auf www.deutscheprojektbau.de (www.deutscheprojektbau.de). 8.0 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der hierin enthaltenen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke. ____________________________________________, den _________________________ (Ort)(Datum) ________________________________________________ (Unterschrift des Bieters)
Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen
Angaben zur Baustelle 1. Lage der Baustelle: Emmy-Noether-Str. 3, 63755 Alzenau 2. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Energie auf dem Baugrundstück sind vorhanden bzw. werden vom Auftraggeber bereitgestellt. 3. Bauzeit: Beginn 1.6.2026 - Bauende 30.12.2026
Angaben zur Baustelle
Vorbemerkungen zur Baustelleneinrichtung und Bauüberwachung (ZTV) Der AN hat nach Auftragserteilung einen Baustelleneinrichtungsplan der Bauleitung vorzulegen. Flur- und sonstige Beschädigungen an fremden Grundstücken durch den AN gehen zu Lasten des AN. Die Sauberhaltung der Zu- und Abfahrtswege ist Sache des Auftragnehmers. Weitere Arbeits- und Lagerplätze, die nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich Sache des AN und von ihm auf eigene Kosten zu mieten, zu unterhalten und wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Zahlungen für Straßen-, Platz- und Gehwegbenützung, sowie evtl. Straßensperrungen und jegliche Sicherungen des öffentlichen Verkehrs gehen zu Lasten des AN. Die erforderlichen Genehmigungen hat der AN selbst einzuholen. Verantwortlicher Bauleiter: Der Auftragnehmer hat über die ganze Vertragsdauer für die Leitung seiner Arbeiten an der Baustelle einen fachkundigen Vertreter, der ihn dem Auftraggeber gegenüber rechtsverbindlich vertritt, zu bestellen. Dieser ist besonders für das Einhalten der am Bau zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften voll verantwortlich. Der Bauleiter hat den Anforderungen eines Fachbauleiters nach LBO zu entsprechen. Dieser ist der Genehmigungsbehörde vor Beginn der Arbeiten namentlich zu nennen. Ein Polier oder Vorarbeiter, der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er sollte nachweislich ähnliche Arbeiten ausgeführt hat und über entsprechende Ausbildung verfügt. Er darf nur abgezogen werden wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Bauüberwachung: Der Auftragnehmer hat für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Abnahme aller statisch beanspruchten Konstruktionsteile durch die Bauaufsichtsbehörde bzw. durch das Ingenieurbüro für Tragwerksplanung zu sorgen. Diese sind mindestens 24 Stunden vor Beginn der Betonierarbeiten zu informieren.
Vorbemerkungen zur Baustelleneinrichtung und Bauüberwachung (ZTV)
0200 TECHNISCHE BEARBEITUNG
0200
TECHNISCHE BEARBEITUNG
0200.__.__.00010 Technische Bearbeitung Erstellung sämtlicher Ausführungs- und Detailpläne für Dachabdichtung und -eindeckung, Anschlüsse und Wandverkleidung.
0200.__.__.00010
Technische Bearbeitung
P
1,00
psch
0200.__.__.00020 Dokumentation Erstellung der vollständigen Dokumentation. Leistungsumfang: - Errichterbescheinigung - Datenblätter aller eingesetzten Materialien - Prüf- und Nachweise (z. B. Brandverhalten, CE) Diese Position wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil
0200.__.__.00020
Dokumentation
P
1,00
psch
Abrechnung und Ausführung Bei Ausschreibungen in verschiedenen Losen behält sich der Auftraggeber vor den Auftrag in einzelne Losen zu vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach den Losen mit getrenntem Aufmaß. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch die Ausführungsmethode sowie der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, als beschrieben. "Bauart" bedeutet das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur vollständigen Ausführung der jeweiligen Leistung. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Abkürzungen der Abrechnungseinheiten bedeuten: psch = pauschal Stk = Stück m = Meter m² = Quadratmeter m³ = Kubikmeter kg = Kilogramm t = Tonne h = Stunde d = Tag wo = Woche mt = Monat Jr = Jahr Bei Vorhaltung und Betrieb usw. ist die Abrechnungseinheit das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit. Der AN hat über die gesamte Bauzeit ein Bautagebuch zu führen. Diese sind arbeitstäglich vorzulegen. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung. Behinderungsanzeigen bedürfen in jedem Fall der Schriftform, auch dann wenn die Behinderung offenkundig ist. Sie sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der AN schuldhaft diese Mitteilung, hat er daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen. Hinweis: Bei den gesamten Bauleistungen ist das Arbeitnehmer - Entsendegesetz zu beachten. Die Rechnungsadresse für o.g. Bauleistungen lautet: DEUTSCHE PROJEKTBAU GmbH & Co. KG Brentanostraße 1 63755 Alzenau
Abrechnung und Ausführung
0300 VORBEREITENDE ARBEITEN
0300
VORBEREITENDE ARBEITEN
0300.__.__.00010 Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle inkl. An- und Abfuhr sowie Vorhalten der für die Durchführung der nachstehend beschriebenen Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte und Werkzeuge für die Dauer der Arbeiten.
0300.__.__.00010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
0400 DACHABDICHTUNG
0400
DACHABDICHTUNG
SYSTEMBESCHREIBUNG Dachaufbau (Warmdach auf Trapezblech): Tragschale: Stahltrapezprofil Dampfsperre Wärmedämmung Trenn-/Schutzlage (falls erforderlich) Abdichtung aus PVC-Bahn Normen: DIN 18531 (Dachabdichtung) DIN 4108 (Wärme- und Feuchteschutz) DIN 18234 (Brandschutz) DIN EN 13956 (Kunststoffbahnen) Mindestanforderungen: Dachgefälle ≥ 2 % (falls nicht anders geplant) Anschlusshöhen ≥ 15 cm Windsogsicherung nach statischem Nachweis
SYSTEMBESCHREIBUNG
0400.__.__.00010 Dampfsperre Dampfsperre auf Stahltrapezprofilen. Material: Dampfsperre aus selbstklebender oder geschweißter PE-Folie oder Aluminiumverbund-Folie SD-Wert ≥ 100 m, dampfdiffusionsdicht 1,0–2,0 m Bahnenbreite, Stärke 0,2–0,3 mm, gemäß DIN 4108 / EnEV / GE Geprüft auf chemische Verträglichkeit mit Trapezblech und PVC-Abdichtung Untergrund: trocken, sauber, tragfähig Grate entfernen Verlegung: Bahnen gemäß Herstellervorgaben auf Stahltrapez verlegen. Stöße gemäß Herstellervorgaben überlappend ausführen, Durchdringungen & Anschlüsse luftdicht anschließen Qualitätskontrolle: Sichtprüfung, insbesondere der Stöße und Verklebung Luftdichtheit sicherstellen Leistungsumfang: Verlegung inkl. Material, Zubehör, Montagehilfen und Nebenarbeiten Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00010
Dampfsperre
2.250,43
0400.__.__.00020 Wärmedämmung PIR WLG 023 d: 120 mm Wärmedämmung für Flachdach gemäß DIN 18234 aus Polyurethan-Hartschaumplatten (PIR) nach DIN EN 13165. Wärmeleitfähigkeit: WLG 023 Dicke: 120 mm Beidseitig aluminiumbeschichtet Umlaufende Falzausbildung Brandverhalten: Klasse E (DIN EN 13501-1), B2 nach DIN 4102 CE-Kennzeichnung / Herstellerzertifikat erforderlich Untergrund: Dampfsperre fachgerecht verlegt und dicht auf Trapezblech Untergrund eben, sauber und tragfähig Verlegung: Platten vollflächig verlegen Stoßversetzt im Verband (Ziegelverband) Fugen lückenlos schließen Ausschnitte für Durchdringungen (z. B. Lüftung, PV, Seilsicherung) herstellen Passgenauer Zuschnitt bei Rand- und Anschlussbereichen Qualität: Lückenlose Verlegung Frei von Beschädigungen Ebenheit der Fläche prüfen Fugen und Anschlüsse korrekt ausgeführt Leistungsumfang: Verlegung inkl. Zuschnitt, Transport, Verschnittentsorgung Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00020
Wärmedämmung PIR WLG 023 d: 120 mm
G
2.250,43
0400.__.__.00030 Wärmedämmung WLS 035 d: 180 mm Alternative Wärmedämmung aus expandiertem Polystyrol (EPS) für Flachdächer. Wärmeleitfähigkeit: WLS 035 Dicke: 180 mm Plattengröße z. B. 1200 × 600 mm Druckfestigkeit ≥ 150 kPa CE-Kennzeichnung / Herstellerzertifikat erforderlich Untergrund: Dampfsperre fachgerecht verlegt und dicht auf Trapezblech Untergrund eben, sauber und tragfähig Verlegung:Platten vollflächig verlegen Stoßversetzt im Verband (Ziegelverband) Fugen lückenlos schließen Ausschnitte für Durchdringungen (z. B. Lüftung, PV, Seilsicherung) herstellen Passgenauer Zuschnitt bei Rand- und Anschlussbereichen Sichtkontrolle: Lückenlose Verlegung Frei von Beschädigungen Ebenheit der Fläche prüfen Fugen und Anschlüsse korrekt ausgeführt Leistungsumfang: Verlegung inkl. Zuschnitt, Transport, Verschnittentsorgung Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00030
Wärmedämmung WLS 035 d: 180 mm
A
2.250,43
0400.__.__.00040 Vollsickenfüller aus Mineralwolle Vollsickenfüllern aus Mineralwolle im Bereich von Brandwänden auf Stahltrapezprofilen. Material: Mineralwolle, nicht brennbar (A1 nach DIN 4102) Zuschnitt passend zur Sickengeometrie Untergrund: Stahltrapezprofil im Bereich der Brandwand sauber und frei von Verschmutzungen Ausführung: Einlegen der Vollsickenfüller in die Sicken des Trapezblechs beidseitig der Brandwand in den jeweils ersten zwei Sicken lückenlos und passgenau ausführen hohlraumfreie Verlegung sicherstellen Leistungsumfang: inkl. Lieferung, Zuschnitt und Einbau Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00040
Vollsickenfüller aus Mineralwolle
190,00
m
0400.__.__.00050 Zulage Wärmedämmung Mineralwolle - RWA / Öffnungen Zulage für den Einbau nicht brennbarer Wärmedämmung im Bereich von Einbauteilen und Öffnungen. Material: Mineralwolle (A1) Wärmeleitfähigkeit: WLS 040 Dicke 120 mm Untergrund: Dachaufbau im Bereich von Öffnungen (z. B. Lichtkuppeln, Gullies, Dunstrohre) Ausführung: Austausch bzw. Ergänzung der Standarddämmung im Bereich der Einbauteile Einbau der A1-Dämmung umlaufend um Öffnungen passgenauer Zuschnitt hohlraumfreie Verlegung Übergang zur angrenzenden Dämmung bündig herstellen Alternativ: wie zuvor, jedoch 180mm Stärke Leistungsumfang: inkl. Lieferung, Zuschnitt und Einbau (Zulage zur Standarddämmung) Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00050
Zulage Wärmedämmung Mineralwolle - RWA / Öffnungen
50,00
0400.__.__.00060 Schutzlage Temperaturbeständige Trenn-/Schutzlage aus Glasvlies. Material: Rohglasvlies ≥ 120 g/m² Verlegung: lose verlegen vollflächig Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00060
Schutzlage
2.250,43
0400.__.__.00070 Dachabdichtung PVC 1,5mm Einlagige PVC-Dachabdichtungsbahn Material: PVC-Bahn ≥ 1,5 mm nach DIN EN 13956 Ausführung: mechanisch befestigt nach Windsognachweis Stoßüberdeckung gemäß Herstellervorgaben Heißluftverschweißung Randzonen verstärkt Details: Durchdringungen mit Formteilen Anschlüsse ≥ 15 cm Qualitätskontrolle: Nahtprüfung Sichtprüfung Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00070
Dachabdichtung PVC 1,5mm
2.250,43
0400.__.__.00080 Zulage Dachabdichtung PVC 1,8mm für PV-Anlage Mehrpreis Dachfolie PVC 1,8 mm (bei PV Anlage erforderlich) Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00080
Zulage Dachabdichtung PVC 1,8mm für PV-Anlage
2.250,43
0400.__.__.00090 Lichtkuppel-Anschluss der Kunststoffdachbahn, Zuschnitt bis 50 cm Material: entspr. zuvor beschriebener Dachbahn Ausführung: Anschlussbahnen zuschneiden verkleben und verschweißen obere Pressleiste mit dauerelastischer Versiegelung Details: Eckausführung mit Formteilen
0400.__.__.00090
Lichtkuppel-Anschluss der Kunststoffdachbahn, Zuschnitt bis 50 cm
43,20
m
0400.__.__.00100 Innen- und Außenecken Ausbildung von Innen- und Außenecken der Kunststoffdachabdichtung im Bereich von Dachrandabschlüssen, Attiken, Lichtkuppeln sowie sonstigen aufgehenden Bauteilen. Material: Formteile (vorgefertigte Innen- und Außenecken) aus kompatiblem Kunststoff (PVC), oder Zuschnitte aus der verwendeten Dachabdichtungsbahn Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00100
Innen- und Außenecken
28,00
Stk
0400.__.__.00110 Zulage Attika-/ Wandecke/ Segment Formteil Zulage für die Ausbildung von Attika-, Wand- und Segmentenden mittels Formteilen im Bereich der Dachabdichtung. Material: Formteile (vorgefertigt oder handgefertigt aus PVC-Bahn) kompatibel zur eingesetzten Dachabdichtung Untergrund: fertiggestellte Flächenabdichtung vorbereitete Anschlussbereiche Ausführung: Einbau von Formteilen an Attika- und Wandabschlüssen sowie Segmentenden spannungsfreie und faltenfreie Ausbildung vollflächige Verschweißung mit der Flächenabdichtung zusätzliche Verstärkung in Eck- und Übergangsbereichen Leistungsumfang: inkl. Lieferung der Formteile, Zuschnitt und Montage als Zulage zu den Abdichtungsarbeiten Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00110
Zulage Attika-/ Wandecke/ Segment Formteil
9,00
Stk
0400.__.__.00120 Wandanschluss Brandwand Gedämmter Wandanschluss an bis zu 55 cm überstehende, bis 180 mm dicke Stahlbeton-Brandwand. Material: Dampfsperranschlussbahn Linienbefestigung (mechanisch) Nicht brennbare Wärmedämmung (A1), Dicke 120 mm Horizontale, nicht brennbare Wärmedämmung auf der Mauerkrone Dämmstoffkeile beidseitig der aufgehenden Wand Verbundblechwinkel zur Aufnahme der Wärmedämmung     als oberer Abschluss Anschlussbahn (PVC) im erforderlichen Zuschnitt Untergrund: Tragfähige, saubere und ebene Brandwandoberfläche Vorbereiteter Dachaufbau mit Dampfsperre und Wärmedämmung Durchdringungen und Bauteilanschlüsse abgestimmt Ausführung: Anschluss der Dampfsperre luftdicht an aufgehende Bauteile herstellen und hochführen senkrechte Wärmedämmung im Anschlussbereich fachgerecht einbauen, einschließlich nicht brennbarer Dämmung im Wandanschlussbereich Dämmstoffkeile beidseitig der aufgehenden Wand über die gesamte Länge in den ersten zwei Sicken anordnen Horizontale Dämmung auf der Mauerkrone verlegen Verbundblechwinkel als oberen Abschluss fachgerecht montieren Abdichtungsbahn im erforderlichen Zuschnitt verlegen, an die Flächenabdichtung anschließen und am aufgehenden Bauteil hochführen Mechanische Sicherung der Abdichtung im Wandanschlussbereich vorsehen Qualitätskontrolle: Lückenlose, hohlraumfreie Verlegung der Dämmstoffe Luftdichter Anschluss der Dampfsperre Fachgerechte Ausbildung des Abdichtungsanschlusses Einhaltung der Anschluss- und Hochzugsmaße Leistungsumfang: Lieferung, Transport und Lagerung aller Materialien Fachgerechte, vollständige Herstellung des Wandanschlusses Sämtliche Nebenarbeiten, Zuschnitte und Anpassungen Baustellenschutz sowie Reinigung Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00120
Wandanschluss Brandwand
65,00
m
0400.__.__.00130 Gedämmter Wandanschluss Isopaneel Gedämmter Wandanschluss an bis zu 55 cm überstehende, bis 140 mm dicke Sandwichwand (Isopaneel, horizontal montiert). Material: Dampfsperranschlussbahn Linienbefestigung Wärmedämmung ca. 60 mm Dämmstoffkeile beidseitig Verbundblechwinkel als oberer Abschluss zur Aufnahme der Wärmedämmung Anschlussbahn (PVC) obere Abdeckung bauseits (Spengler) Untergrund: tragfähige Sandwichwand vorbereiteter Dachaufbau Ausführung: Dampfsperre luftdicht an Wand hochführen und anschließen Wärmedämmung senkrecht im Anschlussbereich einbauen Dämmstoffkeile einlegen Verbundblechwinkel montieren Abdichtungsbahn anarbeiten und hochführen Anschluss fachgerecht und dauerhaft dicht ausbilden Leistungsumfang: inkl. aller Nebenarbeiten, Zuschnitte und Anpassungen Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00130
Gedämmter Wandanschluss Isopaneel
65,00
m
0400.__.__.00140 Dachrandkeil Ausbildung von Kehlen im Anschlussbereich. Material: kompatibel mit Dämmung Ausführung: entlang aufgehender Bauteile verkleben Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00140
Dachrandkeil
171,00
m
0400.__.__.00150 Dachdurchführung PV-Anlage Liefern und Einbauen einer Dachdurchführung für PV-Anlagenleitungen. Material: Dachdurchführungssystem (z. B. Gebavent Typ FDD DN 160/650 mm) wärmegedämmt integrierte Kondenswasserableitung Anschlussmanschette für Dachabdichtung und Dampfsperre Ausführung: Einbau der Durchführung in den Dachaufbau Anschluss luftdicht an Dampfsperre herstellen wasserdichter Anschluss an Dachabdichtung Dämmung im Anschlussbereich fachgerecht herstellen Leistungsumfang: inkl. Lieferung, Montage, Anschluss und Abdichtung Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00150
Dachdurchführung PV-Anlage
E
3,00
Stk
0400.__.__.00160 Dachablauf DN 100/125 Liefern und Montieren eines Dachablaufs. Material: Dachablauf DN 100/125 mm zweistufig wärmegedämmt Laubfang Warmdachaufsatz Untergrund: vorhandene Deckenöffnung (ca. DN 200) Ausführung: Einsetzen in vorhandene Öffnung Anschluss an Dampfsperre luftdicht Einbindung in Abdichtungsbahn Verstärkung im Ablaufbereich Leistungsumfang: inkl. Lieferung, Montage und Einbindung in Dachaufbau (Anschluss an Rohrleitung bauseits) Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00160
Dachablauf DN 100/125
14,00
Stk
0400.__.__.00170 Notüberläufe Liefern und Montieren von Notüberläufen in der Attika. Material: Notüberläufe ca. 90 × 420 mm Untergrund: Attika im Bereich Achse 18 A–N sowie Achse A 14-15 und N 14-15 Ausführung: Einbau in Attika Anschluss an Abdichtung wasserdichte Integration Leistungsumfang: inkl. Lieferung und Montage Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00170
Notüberläufe
8,00
Stk
0400.__.__.00180 Notablauf Druckentwässerung DN 70 mm Notablauf als Druckentwässerung. Material: DN 70 zweiteilig Ausführung: Einbau in Dachaufbau senkrecht als Notentwässerung (Bereich Achse 14 C-K) Anschluss an Abdichtung Einbindung in Notentwässerungssystem Entwässerungsleitungen im Inneren bauseits Qualitätskontrolle:: funktionstüchtiger Ablauf Leistungsumfang: inkl. Lieferung, Montage und Abdichtung Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00180
Notablauf Druckentwässerung DN 70 mm
4,00
Stk
0400.__.__.00190 Einzelanschlagpunkte Anschlagpunkte für Personensicherung. Material: Sekuranten aus Edelstahl A2 Wetterschutzhaube Untergrund: Befestigung auf Trapezblech Ausführung: mechanische Befestigung auf Tragkonstruktion Durchdringung fachgerecht abdichten Integration in Dachaufbau Leistungsumfang: inkl. Lieferung, Montage und Abdichtung Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00190
Einzelanschlagpunkte
20,00
Stk
0400.__.__.00200 Durchführungen bis 20mm Abdichtung kleiner Durchdringungen (z. B. Kabel, Blitzschutz). Material: Manschetten oder Zuschnitte aus Dachbahn Ausführung: Durchdringung umlaufend einfassen vollflächig verschweißen dichter Anschluss an Abdichtung Leistungsumfang: inkl. aller Nebenarbeiten Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00200
Durchführungen bis 20mm
E
1,00
Stk
0400.__.__.00210 Dunstrohr DN100 mm Dunstrohr für Dachentlüftung. Material: DN 100 2-stufig Wetterschutzhaube Ausführung: Einbau in vorhandene Öffnung Anschluss an Dachabdichtung Einbindung in Dachaufbau Qualitätskontrolle: dichter Anschluss standsicherer Einbau Leistungsumfang: inkl. Lieferung und Montage (Leitungsanschluss bauseits) Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00210
Dunstrohr DN100 mm
E
1,00
Stk
0400.__.__.00220 Energiedurchführung / Schwanenhals DN100 Durchführung für Energieleitungen. Material: Energiedurchführung / Schwanenhals DN 100 zweiteilig Ausführung: Einbau in Dachaufbau Anschluss Dampfsperre luftdicht Abdichtung wasserdicht herstellen Leistungsumfang: inkl. Lieferung und Montage Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00220
Energiedurchführung / Schwanenhals DN100
E
1,00
Stk
0400.__.__.00230 Wandanschluss (ungedämmt) Wandanschluss (ungedämmt) an bauseits gelieferte und montierte Haustechnikkanäle herstellen, oberer Abschluss mit Alu-Klemmschiene Abdichtungsanschluss an technische Aufbauten. Material: Anschlussbahn PVC Klemmschiene Aluminium Ausführung: Abdichtung an Bauteil hochführen mechanische Befestigung mittels Klemmschiene Versiegelung mit Dichtstoff Leistungsumfang: Inkl. aller Nebenarbeiten Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00230
Wandanschluss (ungedämmt)
E
1,00
m
0500 REGIEARBEITEN
0500
REGIEARBEITEN
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten Die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nach § 15 VOB/B. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Stundenlohnarbeiten gelten ausschließlich für unvorhergesehene Leistungen, deren Abrechnung nach Einheitspreisen nicht zweckmäßig ist und zur Gestellung von Hilfskräften für dritte Firmen. Das Material für Stundenlohnarbeiten ist getrennt zu lagern. Material-, Maschinen- und Gerätepreise gelten für die Abrechnung einschl. aller Zuschläge, Betriebsstoffe, Handwerkszeuge usw. sowie An- und Abfahrt frei Baustelle. Sie müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert sein.
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten
0500.__.__.00010 Vorarbeiter Inkl. aller Nebenkosten. Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung.
0500.__.__.00010
Vorarbeiter
E
1,00
h
0500.__.__.00020 Facharbeiter Inkl. aller Nebenkosten. Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung.
0500.__.__.00020
Facharbeiter
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1,00
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0500.__.__.00030 Helfer Inkl. aller Nebenkosten. Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung.
0500.__.__.00030
Helfer
E
1,00
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0600 LV Lichtkuppeln
0600
LV Lichtkuppeln
Angaben zur Baustelle 1. Lage der Baustelle: Emmy-Noether-Str. 3, 63755 Alzenau 2. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Energie auf dem Baugrundstück sind vorhanden bzw. werden vom Auftraggeber bereitgestellt. 3. Bauzeit: Beginn 1.6.2026 - Bauende 30.12.2026
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen DEUTSCHE PROJEKTBAU GmbH & Co. KG Stand: 07/2019 1.0 Was sind die Grundlagen Ihres Angebotes? 1.1 Die Ausschreibungsunterlagen in allen ihren Teilen, mit den Einheits- und/oder Pauschalpreisen des Bieterangebotes. 1.2 Es handelt sich um eine beschränkte Ausschreibung ohne offiziellen Eröffnungstermin. 1.3 Der Bieter hält sich 30 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist an sein Angebot gebunden. 1.4 Mit Auftragserteilung werden verbindliche Vertragsfristen für die Ausführung der Arbeiten festgelegt. 2.0 Was sind die Grundlagen für die Ausführung? 2.1 Grundlagen der Ausführung und der Abrechnung für die auszuführende Leistung sind in nachfolgend aufgeführter Rang- und Reihenfolge: • das Auftragsschreiben der DEUTSCHE PROJEKTBAU • die Bauzeichnungen • der Bauzeitenplan • Allgemeine Vertragsbedingungen DEUTSCHE PROJEKTBAU • Ergänzende Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis (soweit zu den einzelnen Gewerken vorhanden) • VOB, Teil B und C in der jeweils gültigen Fassung • die Ausschreibungsunterlagen in all ihren Teilen mit den Einheits- und/oder    Pauschalpreisen des Bieterangebotes 2.2 Unabhängig davon, ob DEUTSCHE PROJEKTBAU im Rahmen der Vertragserfüllung durch den AN Ausführungswerkpläne zur Prüfung und Freigabe vorgelegt wurden, bleibt es bei der alleinigen Verantwortung des AN für den Planungsinhalt, insbesondere die inhaltliche Richtigkeit gemäß der anerkannten Regeln der Technik. 2.3 Gerät der Auftragnehmer mit der Fertigstellung in Verzug, ist eine Vertragsstrafe von 0,2 % pro Werktag zu zahlen, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. 2.4 Die angebotenen Einheits- und Pauschalpreise sind Festpreise auf die Dauer der Bauzeit. 2.5 Sollten ggf. Arbeiten erforderlich werden, die im vertraglichen Leistungsumfang nicht enthalten sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ein entsprechendes Nachtragsangebot rechtzeitig zu unterbreiten. Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen müssen aus Beweisgründung schriftlich getroffen werden. Ein Vergütungsanspruch besteht nur bei schriftlicher Beauftragung unter Berücksichtigung der Zeichnungsberechtigung eines Beauftragten der DEUTSCHE PROJEKTBAU in Verbindung mit einem Prokuristen oder dem Leiter des Einkaufs. 2.6 Durch die DEUTSCHE PROJEKTBAU wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die erforderlichen Prämien werden anteilig umgelegt und mit 0,5 % der Auftragssumme von der Schlussrechnung des Auftragnehmers einbehalten. Die Selbstbeteiligung des Subunternehmers beträgt 1.000,00 € pro Schadensfall. 2.7 Bei bauseitiger Zurverfügungstellung eines Gerüstes hat sich der Auftragnehmer davon zu überzeugen, dass sich das Gerüst in einem gebrauchsfähigen und sauberen Zustand befindet. Kosten für eine evtl. erforderliche Reinigung werden nach dem Gerüstabbau auf die beteiligten Gewerke anteilig umgelegt. 3.0 Was müssen Sie alles in Ihre Einheitspreise mit einkalkulieren? Nachstehend aufgeführte Leistungen sind Nebenleistungen und mit den vereinbarten Preisen abgegolten. Dabei sind zu berücksichtigen: 3.1 Aufbau, Vorhaltung und Räumen der erforderlichen Baustelleneinrichtung mit Hub- und Transportgeräten sowie Lager und Aufenthaltsräume außerhalb des Gebäudes in Abstimmung mit der Bauleitung. Die DEUTSCHE PROJEKTBAU wird Toiletten zur Verfügung stellen. 3.2 Für ein täglich zu erfolgendes ordnungsgemäßes Beseitigen von Schutt und Verpackungsmaterial hat der Auftragnehmer Sorge zu tragen. Es werden keine Container durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, überflüssige Teile (Geräte, Material usw.) sofort nach Gebrauch von der Baustelle zu entfernen und die Baustelle täglich von Verschmutzungen und Verunreinigungen restlos zu befreien. Beschmutzte Wege und Plätze müssen ordnungsgemäß wiederhergestellt und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. 3.4 Sofern gegen die v. g. Punkte 3.2 und 3.3 verstoßen wird, d. h. Verschmutzungen und/oder Restmaterialien vorliegen, deren Verursachung oder auch teilweise Mitschuld beim Auftragnehmer festgestellt werden, trägt dieser die kompletten erforderlichen Reinigungs- und Entsorgungskosten eines vom Auftraggeber beauftragten Drittunternehmens. 3.5 Die Teilnahme des Fachbauleiters an den nach Erfordernis ausdrücklich angesetzten und bekanntgegebenen Bausitzungen ist verpflichtend. Ohne besondere Aufforderung hat der Fachbauleiter an den vorgegebenen Bauleiter-Turnusterminen (i. d. R. wöchentlich) zwingend teilzunehmen. 3.6 Über alle Arbeiten ist an der Baustelle ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. 3.7 Die Kosten für Schäden an Glas und Einrichtungsgegenständen werden anteilig auf die Ausbaugewerke umgelegt auf Grundlage der einzelnen Gewerkekosten bzw. Auftragshöhen (Ausnahmen: Rohbaugewerke, Estricharbeiten, Aufzugsanlage, Außenanlage). 3.8 Dem Nachunternehmer werden Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt. Für die Kosten hat der Nachunternehmer 0,8 % der Abrechnungssumme zu bezahlen. Verlangt der Nachunternehmer eine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch, hat dieser auf eigene Kosten Verbrauchsmengenzähler anzubringen. Alle Anschlussleitungen an und zur Hauptentnahmestelle hat der Auftragnehmer entsprechend den einschlägigen Vorschriften in Abstimmung mit der Bauleitung selbst zu verlegen, ebenso ist er für die Beleuchtung des jeweiligen Arbeitsbereiches selbst verantwortlich. Ist die Bereitstellung von Strom und Wasser aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so hat sich der Auftragnehmer mittels Stromaggregaten und Wassertonnen selbst zu versorgen. 4.0 Was müssen Sie bei einer Pauschalpreisvereinbarung beachten? Bei Vereinbarungen eines Pauschalpreises beinhaltet dieser den Umfang des angebotenen Leistungsumfanges einschließlich aller Nebenleistungen sowie auch, falls dies im Leistungsverzeichnis nicht besonders erwähnt wird, den kompletten Leistungsumfang des benannten Gewerkes auf Grundlage der Planungsunterlagen und Beschreibungen sowie der hieraus resultierenden Massen und Leistungen, welche selbstverantwortlich vor Vertragsabschluss vom Auftragnehmer zu überprüfen sind. 5.0 Wie und wann erfolgt die Vergütung Ihrer Leistungen 5.1 Abschlagszahlungen für ausgeführte Leistungen erfolgen in Höhe von 90 % des vom Auftragnehmer zu erstellenden Nachweises des Leistungsstandes sowie anschließend gemeinsamer Massenklärung mit dem Auftraggeber bzw. gemäß dem im Vertrag festgelegten Zahlungsplan. 5.2 Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 5 % der geprüften Schlussrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Einbehalt zu hinterlegen oder kann stattdessen eine Gewährleistungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts (Bank oder Sparkasse) stellen. Die Sicherheit für Gewährleistung erstreckt sich auf die Erfüllung der Ansprüche auf Gewährleistung einschließlich Schadenersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit. 5.3 Der Auftragnehmer verzichtet auf die Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber, sofern dieser der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmt. 6.0 Welche Verantwortung haben Sie vor/nach der Abnahme für Ihr Gewerk? 6.1 Der Auftragnehmer trägt allein im Rahmen seiner Leistung die volle Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Personen im und am Bau, ferner für die Sicherheit und Betriebssicherheit seiner Geräte, Hilfsmittel und seiner, bzw. bauseitig zur Verfügung gestellten Gerüste, die er einer ständigen Kontrolle unterziehen muss. Er haftet für alle Unfälle, die durch Nichtbeachtung der bestehenden Vorschriften und Fahrlässigkeit entstehen. Er übernimmt die Verkehrssicherungspflicht. Des Weiteren haftet er über die Gewerkeabnahme hinaus bis zur Gesamtabnahme durch den Bauherrn für Schäden an seinen Bauteilen und Baustoffen Vor der Abnahme darf der Auftraggeber auch ohne vorherige Teilkündigung eine Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen, wenn der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat. Das Kündigungserfordernis des Bauherrn § 4, Nr. 7, Absatz 3 in Verbindung mit § 8, Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich aufgehoben. 6.2 Vor der Gesamtabnahme durch den Bauherrn, die zeitlich i. d. R. nach der Gewerkeabnahme erfolgt, hat der Auftragnehmer alle von ihm errichteten Anlagen auf Betriebssicherheit und Funktionsmäßigkeit zu prüfen. 6.3 Für die Gewährleistung des AN gilt VOB/B § 13, jedoch beträgt die Verjährungsfrist in Abänderung von § 13 Nr. 4 generell 5 Jahre und 7 Monate, da in der Regel die Gesamtabnahme des Bauwerkes mit dem Bauherrn später als die Gewerkeabnahme stattfindet. 7.0 Sonstiges Mit Auftragserteilung ist der AN berechtigt, das Bauvorhaben in seinen Referenznachweisen unter Nennung des AG zu veröffentlichen. Der AN verpflichtet sich, auf seiner Homepage einen Link einzurichten (z.B. unter Referenzen, Referenzfotos etc.) auf www.deutscheprojektbau.de (www.deutscheprojektbau.de). 8.0 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der hierin enthaltenen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke. ____________________________________________, den _________________________ (Ort)(Datum) ________________________________________________ (Unterschrift des Bieters)
Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen
Vorbemerkungen zur Baustelleneinrichtung und Bauüberwachung (ZTV) Der AN hat nach Auftragserteilung einen Baustelleneinrichtungsplan der Bauleitung vorzulegen. Flur- und sonstige Beschädigungen an fremden Grundstücken durch den AN gehen zu Lasten des AN. Die Sauberhaltung der Zu- und Abfahrtswege ist Sache des Auftragnehmers. Weitere Arbeits- und Lagerplätze, die nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich Sache des AN und von ihm auf eigene Kosten zu mieten, zu unterhalten und wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Zahlungen für Straßen-, Platz- und Gehwegbenützung, sowie evtl. Straßensperrungen und jegliche Sicherungen des öffentlichen Verkehrs gehen zu Lasten des AN. Die erforderlichen Genehmigungen hat der AN selbst einzuholen. Verantwortlicher Bauleiter: Der Auftragnehmer hat über die ganze Vertragsdauer für die Leitung seiner Arbeiten an der Baustelle einen fachkundigen Vertreter, der ihn dem Auftraggeber gegenüber rechtsverbindlich vertritt, zu bestellen. Dieser ist besonders für das Einhalten der am Bau zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften voll verantwortlich. Der Bauleiter hat den Anforderungen eines Fachbauleiters nach LBO zu entsprechen. Dieser ist der Genehmigungsbehörde vor Beginn der Arbeiten namentlich zu nennen. Ein Polier oder Vorarbeiter, der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er sollte nachweislich ähnliche Arbeiten ausgeführt hat und über entsprechende Ausbildung verfügt. Er darf nur abgezogen werden wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Bauüberwachung: Der Auftragnehmer hat für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Abnahme aller statisch beanspruchten Konstruktionsteile durch die Bauaufsichtsbehörde bzw. durch das Ingenieurbüro für Tragwerksplanung zu sorgen. Diese sind mindestens 24 Stunden vor Beginn der Betonierarbeiten zu informieren.
Vorbemerkungen zur Baustelleneinrichtung und Bauüberwachung (ZTV)
0700 TECHNISCHE BEARBEITUNG
0700
TECHNISCHE BEARBEITUNG
0700.__.__.00010 Dokumentation Zusammenstellung der Unterlagen zur Dokumentation der RWA-Anlage: Datenblätter, Nachweise, Beschriftungsschilder (Klebefolie) usw. Diese Position wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
0700.__.__.00010
Dokumentation
P
1,00
psch
0700.__.__.00020 Abnahme Abnahme der RWA durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen, inkl. Kundendienstleistung, Fahrt- und Sachkosten und Abnahmebescheinigung;
0700.__.__.00020
Abnahme
P
1,00
psch
0800 VORBEREITENDE ARBEITEN
0800
VORBEREITENDE ARBEITEN
0800.__.__.00010 Baustelle einrichten und räumen Einrichten und Räumen der Baustelle inkl. An- und Abfuhr sowie Vorhalten der für die Durchführung der nachstehend beschriebenen Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte und Werkzeuge für die Dauer der Arbeiten. Inkl. Funktionsprobe der Anlage direkt nach Fertigstellung.
0800.__.__.00010
Baustelle einrichten und räumen
P
1,00
psch
0900 LICHTKUPPELN
0900
LICHTKUPPELN
0900.__.__.00010 Lichtkuppel RWA mit NRWG-Klappeneinheit Lieferung, Montage und Eindichtung RWA-Kuppel 120x240 cm mit NRWG-Klappeneinheit (Lichtdurchgang: 0 %) WLW AA=2.120 m² Uw max.: 1,3 W/m²K Aluminium Sandwichkuppel für Rauchabzug Sandwichpaneele + Aluminiumhaube als Dunkelklappe Metallverstärkter, thermisch getrennter PVC-Einfassrahmen, gemäß DIN 18234 Stahl Aufsetzkranz 50 cm mit eingstellter Wärmedämmung, Höhe: 50 cm Dauerhaft durchsturzsicher gem. GS-Bau 18 Für tägliche Lüftung vorbereitet Rahmenfarbe: RAL 9010 Reinweiß Material Innen: Stahl beschichtet in RAL 9002 Grauweiß Wärmedämmung: Mineralfaser PVC-Abdeckrahmen: RAL 9010 Reinweiß Wasserdichtheit: Driven Rain Index DRI min. 14,7 m²/s NRWG-Mechanik Pneumatisch AUF: Öffnungswinkel 165° Pneumatikzylinder mit integrierter Thermatik: nur Auf zertifiziert nach DIN EN 12101-2 Bei pneum. Fernauslösung keine Zerstörung der CO2-Patrone im NRWG Auslösetemperatur: 68°C Fabrikat: ___________________
0900.__.__.00010
Lichtkuppel RWA mit NRWG-Klappeneinheit
6,00
Stk
0900.__.__.00020 Notauslösekasten AUSLÖSESTATION liefer und montieren. Alarmstation pneumatisch AUF Typ C bis 750g Farbe: RAL 2011 Tieforange Sichtanzeige AUF/ZU Montage Co2 Alarmstation inkl. Inbetriebnahme HINWEISSCHILD RAUCHABZUG AUFKLEBER ZULUFTÖFFNUNG
0900.__.__.00020
Notauslösekasten
1,00
Stk
0900.__.__.00030 Pneumatikrohr Pneumatikrohr inkl. Baufertigmontage Material: passend zum System inkl. Befestigungs- und Verbindungsmaterial in Aufputz-Ausführung. Montage: auf Wand- oder Deckenfläche bis ca. 9m
0900.__.__.00030
Pneumatikrohr
230,00
m
0900.__.__.00040 ÖFFNERSYSTEM - Elektrisch Elektro-Öffner 300: Hubkraft: 500N Farbe: RAL 9002 Grauweiß Hochwertiges Kunststoffgehäuse Antrieb Spritzwasser geschützt Schutzart nach DIN IEC 34 IP 54 schutzisoliert nach DIN 40014 thermischer Überlastungsschutz
0900.__.__.00040
ÖFFNERSYSTEM - Elektrisch
6,00
Stk
0900.__.__.00050 ÖFFNERSYSTEM - Lüfter-Taster mit Kontrollleuchte Aufputz Lüfter-Taster für Elektro-Öffner liefern und montieren. Gehäuse: Kunststoff Farbe: Grau Schutzart nach DIN IEC 34 IP 44 Kontrollleuchte zur Anzeige des Öffnungszustandes
0900.__.__.00050
ÖFFNERSYSTEM - Lüfter-Taster mit Kontrollleuchte Aufputz
E
1,00
Stk
0900.__.__.00060 ÖFFNERSYSTEM - Lüfter-Taster Typ LDT‑AU (Auf‑Zu‑Stop) Lüftertaster Typ LDT-AU, AP/UP, für 230V und 24V, Funktionen: AUF-ZU-STOP über Doppeltaster mit 2 Schließern (mit Umkehrsperre) inkl. Aufputz-Rahmen zur wahlweisen Montage für auf Putz oder unter Putz, in bauseitige 55mm UP Dose
0900.__.__.00060
ÖFFNERSYSTEM - Lüfter-Taster Typ LDT‑AU (Auf‑Zu‑Stop)
E
1,00
Stk
1000 REGIEARBEITEN
1000
REGIEARBEITEN
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten Die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nach § 15 VOB/B. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Stundenlohnarbeiten gelten ausschließlich für unvorhergesehene Leistungen, deren Abrechnung nach Einheitspreisen nicht zweckmäßig ist und zur Gestellung von Hilfskräften für dritte Firmen. Das Material für Stundenlohnarbeiten ist getrennt zu lagern. Material-, Maschinen- und Gerätepreise gelten für die Abrechnung einschl. aller Zuschläge, Betriebsstoffe, Handwerkszeuge usw. sowie An- und Abfahrt frei Baustelle. Sie müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert sein.
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten
1000.__.__.00010 Vorarbeiter Inkl. aller Nebenkosten. Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung.
1000.__.__.00010
Vorarbeiter
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1,00
h
1000.__.__.00020 Facharbeiter Inkl. aller Nebenkosten. Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung.
1000.__.__.00020
Facharbeiter
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1,00
h
1000.__.__.00030 Helfer Inkl. aller Nebenkosten. Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung.
1000.__.__.00030
Helfer
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1,00
h