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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0100 LV Dachabdichtung
0100
LV Dachabdichtung
Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen
DEUTSCHE PROJEKTBAU GmbH & Co. KG
Stand: 07/2019
1.0 Was sind die Grundlagen Ihres Angebotes?
1.1 Die Ausschreibungsunterlagen in allen ihren Teilen, mit den Einheits- und/oder Pauschalpreisen des Bieterangebotes.
1.2 Es handelt sich um eine beschränkte Ausschreibung ohne offiziellen Eröffnungstermin.
1.3 Der Bieter hält sich 30 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist an sein Angebot gebunden.
1.4 Mit Auftragserteilung werden verbindliche Vertragsfristen für die Ausführung der Arbeiten festgelegt.
2.0 Was sind die Grundlagen für die Ausführung?
2.1 Grundlagen der Ausführung und der Abrechnung für die auszuführende Leistung sind in nachfolgend aufgeführter Rang- und Reihenfolge:
• das Auftragsschreiben der DEUTSCHE PROJEKTBAU
• die Bauzeichnungen
• der Bauzeitenplan
• Allgemeine Vertragsbedingungen DEUTSCHE PROJEKTBAU
• Ergänzende Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis (soweit zu den einzelnen Gewerken vorhanden)
• VOB, Teil B und C in der jeweils gültigen Fassung
• die Ausschreibungsunterlagen in all ihren Teilen mit den Einheits- und/oder
Pauschalpreisen des Bieterangebotes
2.2 Unabhängig davon, ob DEUTSCHE PROJEKTBAU im Rahmen der Vertragserfüllung durch den AN Ausführungswerkpläne zur Prüfung und Freigabe vorgelegt wurden, bleibt es bei der alleinigen Verantwortung des AN für den Planungsinhalt, insbesondere die inhaltliche Richtigkeit gemäß der anerkannten Regeln der Technik.
2.3 Gerät der Auftragnehmer mit der Fertigstellung in Verzug, ist eine Vertragsstrafe von 0,2 % pro Werktag zu zahlen, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden.
2.4 Die angebotenen Einheits- und Pauschalpreise sind Festpreise auf die Dauer der Bauzeit.
2.5 Sollten ggf. Arbeiten erforderlich werden, die im vertraglichen Leistungsumfang nicht enthalten sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ein entsprechendes Nachtragsangebot rechtzeitig zu unterbreiten. Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen müssen aus Beweisgründung schriftlich getroffen werden. Ein Vergütungsanspruch besteht nur bei schriftlicher Beauftragung unter Berücksichtigung der Zeichnungsberechtigung eines Beauftragten der DEUTSCHE PROJEKTBAU in Verbindung mit einem Prokuristen oder
dem Leiter des Einkaufs.
2.6 Durch die DEUTSCHE PROJEKTBAU wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die erforderlichen Prämien werden anteilig umgelegt und mit 0,5 % der Auftragssumme von der Schlussrechnung des Auftragnehmers einbehalten. Die Selbstbeteiligung des Subunternehmers beträgt 1.000,00 € pro Schadensfall.
2.7 Bei bauseitiger Zurverfügungstellung eines Gerüstes hat sich der Auftragnehmer davon zu überzeugen, dass sich das Gerüst in einem gebrauchsfähigen und sauberen Zustand befindet. Kosten für eine evtl. erforderliche Reinigung werden nach dem Gerüstabbau auf die beteiligten Gewerke anteilig umgelegt.
3.0 Was müssen Sie alles in Ihre Einheitspreise mit einkalkulieren?
Nachstehend aufgeführte Leistungen sind Nebenleistungen und mit den vereinbarten Preisen abgegolten.
Dabei sind zu berücksichtigen:
3.1 Aufbau, Vorhaltung und Räumen der erforderlichen Baustelleneinrichtung mit Hub- und Transportgeräten sowie Lager und Aufenthaltsräume außerhalb des Gebäudes in Abstimmung mit der Bauleitung. Die DEUTSCHE PROJEKTBAU wird Toiletten zur Verfügung stellen.
3.2 Für ein täglich zu erfolgendes ordnungsgemäßes Beseitigen von Schutt und Verpackungsmaterial hat der Auftragnehmer Sorge zu tragen. Es werden keine Container durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, überflüssige Teile (Geräte, Material usw.) sofort nach Gebrauch von der Baustelle zu entfernen und die Baustelle täglich von Verschmutzungen und Verunreinigungen restlos zu befreien. Beschmutzte Wege und Plätze müssen ordnungsgemäß wiederhergestellt und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
3.4 Sofern gegen die v. g. Punkte 3.2 und 3.3 verstoßen wird, d. h. Verschmutzungen und/oder Restmaterialien vorliegen, deren Verursachung oder auch teilweise Mitschuld beim Auftragnehmer festgestellt werden, trägt dieser die kompletten erforderlichen Reinigungs- und Entsorgungskosten eines vom Auftraggeber beauftragten Drittunternehmens.
3.5 Die Teilnahme des Fachbauleiters an den nach Erfordernis ausdrücklich angesetzten und bekanntgegebenen Bausitzungen ist verpflichtend. Ohne besondere Aufforderung hat der Fachbauleiter an den vorgegebenen Bauleiter-Turnusterminen (i. d. R. wöchentlich) zwingend teilzunehmen.
3.6 Über alle Arbeiten ist an der Baustelle ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
3.7 Die Kosten für Schäden an Glas und Einrichtungsgegenständen werden anteilig auf die Ausbaugewerke umgelegt auf Grundlage der einzelnen Gewerkekosten bzw. Auftragshöhen (Ausnahmen: Rohbaugewerke, Estricharbeiten, Aufzugsanlage, Außenanlage).
3.8 Dem Nachunternehmer werden Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt. Für die Kosten hat der Nachunternehmer 0,8 % der Abrechnungssumme zu bezahlen. Verlangt der Nachunternehmer eine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch, hat dieser auf eigene Kosten Verbrauchsmengenzähler anzubringen. Alle Anschlussleitungen an und zur Hauptentnahmestelle hat der Auftragnehmer entsprechend den einschlägigen Vorschriften in Abstimmung mit der Bauleitung selbst zu verlegen, ebenso ist er für die Beleuchtung des jeweiligen Arbeitsbereiches selbst verantwortlich.
Ist die Bereitstellung von Strom und Wasser aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so hat sich der Auftragnehmer mittels Stromaggregaten und Wassertonnen selbst zu versorgen.
4.0 Was müssen Sie bei einer Pauschalpreisvereinbarung beachten?
Bei Vereinbarungen eines Pauschalpreises beinhaltet dieser den Umfang des angebotenen Leistungsumfanges einschließlich aller Nebenleistungen sowie auch, falls dies im Leistungsverzeichnis nicht besonders erwähnt wird, den kompletten Leistungsumfang des benannten Gewerkes auf Grundlage der Planungsunterlagen und Beschreibungen sowie der hieraus resultierenden Massen und Leistungen, welche selbstverantwortlich vor Vertragsabschluss vom Auftragnehmer zu überprüfen sind.
5.0 Wie und wann erfolgt die Vergütung Ihrer Leistungen
5.1 Abschlagszahlungen für ausgeführte Leistungen erfolgen in Höhe von 90 % des vom Auftragnehmer zu erstellenden Nachweises des Leistungsstandes sowie anschließend gemeinsamer Massenklärung mit dem Auftraggeber bzw. gemäß dem im Vertrag festgelegten Zahlungsplan.
5.2 Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 5 % der geprüften Schlussrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Einbehalt zu hinterlegen oder kann stattdessen eine Gewährleistungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts (Bank oder Sparkasse) stellen.
Die Sicherheit für Gewährleistung erstreckt sich auf die Erfüllung der Ansprüche auf Gewährleistung einschließlich Schadenersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit.
5.3 Der Auftragnehmer verzichtet auf die Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber, sofern dieser der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmt.
6.0 Welche Verantwortung haben Sie vor/nach der Abnahme für Ihr Gewerk?
6.1 Der Auftragnehmer trägt allein im Rahmen seiner Leistung die volle Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Personen im und am Bau, ferner für die Sicherheit und Betriebssicherheit seiner Geräte, Hilfsmittel und seiner, bzw. bauseitig zur Verfügung gestellten Gerüste, die er einer ständigen Kontrolle unterziehen muss.
Er haftet für alle Unfälle, die durch Nichtbeachtung der bestehenden Vorschriften und Fahrlässigkeit entstehen. Er übernimmt die Verkehrssicherungspflicht. Des Weiteren haftet er über die Gewerkeabnahme hinaus bis zur Gesamtabnahme durch den Bauherrn für Schäden an seinen Bauteilen und Baustoffen
Vor der Abnahme darf der Auftraggeber auch ohne vorherige Teilkündigung eine Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen, wenn der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat. Das Kündigungserfordernis des Bauherrn § 4, Nr. 7, Absatz 3 in Verbindung mit § 8, Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich aufgehoben.
6.2 Vor der Gesamtabnahme durch den Bauherrn, die zeitlich i. d. R. nach der Gewerkeabnahme erfolgt, hat der Auftragnehmer alle von ihm errichteten Anlagen auf Betriebssicherheit und Funktionsmäßigkeit zu prüfen.
6.3 Für die Gewährleistung des AN gilt VOB/B § 13, jedoch beträgt die Verjährungsfrist in Abänderung von § 13 Nr. 4 generell 5 Jahre und 7 Monate, da in der Regel die Gesamtabnahme des Bauwerkes mit dem Bauherrn später als die Gewerkeabnahme stattfindet.
7.0 Sonstiges
Mit Auftragserteilung ist der AN berechtigt, das Bauvorhaben in seinen Referenznachweisen unter Nennung des AG zu veröffentlichen. Der AN verpflichtet sich, auf seiner Homepage einen Link einzurichten (z.B. unter Referenzen, Referenzfotos etc.) auf www.deutscheprojektbau.de (www.deutscheprojektbau.de).
8.0 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der hierin enthaltenen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
____________________________________________, den _________________________
(Ort)(Datum)
________________________________________________
(Unterschrift des Bieters)
Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen
Angaben zur Baustelle 1. Lage der Baustelle: Emmy-Noether-Str. 3, 63755 Alzenau
2. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Energie auf dem Baugrundstück sind vorhanden bzw. werden vom Auftraggeber bereitgestellt.
3. Bauzeit: Beginn 1.6.2026 - Bauende 30.12.2026
Angaben zur Baustelle
Vorbemerkungen zur Baustelleneinrichtung und Bauüberwachung (ZTV) Der AN hat nach Auftragserteilung einen Baustelleneinrichtungsplan der Bauleitung vorzulegen.
Flur- und sonstige Beschädigungen an fremden Grundstücken durch den AN gehen zu Lasten des AN.
Die Sauberhaltung der Zu- und Abfahrtswege ist Sache des Auftragnehmers. Weitere Arbeits-
und Lagerplätze, die nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich
Sache des AN und von ihm auf eigene Kosten zu mieten, zu unterhalten und wieder in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen. Zahlungen für Straßen-, Platz- und Gehwegbenützung,
sowie evtl. Straßensperrungen und jegliche Sicherungen des öffentlichen Verkehrs gehen zu Lasten
des AN. Die erforderlichen Genehmigungen hat der AN selbst einzuholen.
Verantwortlicher Bauleiter:
Der Auftragnehmer hat über die ganze Vertragsdauer für die Leitung
seiner Arbeiten an der Baustelle einen fachkundigen Vertreter, der ihn dem Auftraggeber gegenüber
rechtsverbindlich vertritt, zu bestellen.
Dieser ist besonders für das Einhalten der am Bau zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften
voll verantwortlich. Der Bauleiter hat den Anforderungen eines Fachbauleiters nach LBO zu entsprechen.
Dieser ist der Genehmigungsbehörde vor Beginn der Arbeiten namentlich zu nennen.
Ein Polier oder Vorarbeiter, der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während
der Arbeitszeit anwesend sein. Er sollte nachweislich ähnliche Arbeiten ausgeführt hat und über
entsprechende Ausbildung verfügt. Er darf nur abgezogen werden wenn mit dem bauführenden Architekten
eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist.
Bauüberwachung:
Der Auftragnehmer hat für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Abnahme aller statisch beanspruchten
Konstruktionsteile durch die Bauaufsichtsbehörde bzw. durch das Ingenieurbüro für Tragwerksplanung zu sorgen.
Diese sind mindestens 24 Stunden vor Beginn der Betonierarbeiten zu informieren.
Vorbemerkungen zur Baustelleneinrichtung und Bauüberwachung (ZTV)
0200 TECHNISCHE BEARBEITUNG
0200
TECHNISCHE BEARBEITUNG
0200.__.__.00010 Technische Bearbeitung Erstellung sämtlicher Ausführungs- und Detailpläne für Dachabdichtung und -eindeckung, Anschlüsse und Wandverkleidung.
0200.__.__.00010
Technische Bearbeitung
P
1,00
psch
0200.__.__.00020 Dokumentation Erstellung der vollständigen Dokumentation.
Leistungsumfang:
- Errichterbescheinigung
- Datenblätter aller eingesetzten Materialien
- Prüf- und Nachweise (z. B. Brandverhalten, CE)
Diese Position wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil
0200.__.__.00020
Dokumentation
P
1,00
psch
Abrechnung und Ausführung Bei Ausschreibungen in verschiedenen Losen behält sich der Auftraggeber
vor den Auftrag in einzelne Losen zu vergeben.
Die Abrechnung erfolgt nach den Losen mit getrenntem Aufmaß.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart,
Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch die Ausführungsmethode
sowie der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung,
unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen
und behördlichen Vorschriften, als beschrieben.
"Bauart" bedeutet das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe
und Bauteile bis zur vollständigen Ausführung der jeweiligen Leistung.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Abkürzungen der Abrechnungseinheiten bedeuten:
psch = pauschal
Stk = Stück
m = Meter
m² = Quadratmeter
m³ = Kubikmeter
kg = Kilogramm
t = Tonne
h = Stunde
d = Tag
wo = Woche
mt = Monat
Jr = Jahr
Bei Vorhaltung und Betrieb usw. ist die Abrechnungseinheit das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit.
Der AN hat über die gesamte Bauzeit ein Bautagebuch zu führen. Diese sind arbeitstäglich vorzulegen.
Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung. Behinderungsanzeigen bedürfen in jedem Fall der Schriftform,
auch dann wenn die Behinderung offenkundig ist. Sie sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Unterlässt der AN schuldhaft diese Mitteilung, hat er daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen.
Hinweis: Bei den gesamten Bauleistungen ist das Arbeitnehmer - Entsendegesetz zu beachten.
Die Rechnungsadresse für o.g. Bauleistungen lautet:
DEUTSCHE PROJEKTBAU GmbH & Co. KG
Brentanostraße 1
63755 Alzenau
Abrechnung und Ausführung
0300 VORBEREITENDE ARBEITEN
0300
VORBEREITENDE ARBEITEN
0300.__.__.00010 Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle inkl. An- und Abfuhr
sowie Vorhalten der für die Durchführung der nachstehend beschriebenen
Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte und Werkzeuge für die Dauer der Arbeiten.
0300.__.__.00010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
0400 DACHABDICHTUNG
0400
DACHABDICHTUNG
SYSTEMBESCHREIBUNG Dachaufbau (Warmdach auf Trapezblech):
Tragschale: Stahltrapezprofil
Dampfsperre
Wärmedämmung
Trenn-/Schutzlage (falls erforderlich)
Abdichtung aus PVC-Bahn
Normen:
DIN 18531 (Dachabdichtung)
DIN 4108 (Wärme- und Feuchteschutz)
DIN 18234 (Brandschutz)
DIN EN 13956 (Kunststoffbahnen)
Mindestanforderungen:
Dachgefälle ≥ 2 % (falls nicht anders geplant)
Anschlusshöhen ≥ 15 cm
Windsogsicherung nach statischem Nachweis
SYSTEMBESCHREIBUNG
0400.__.__.00010 Dampfsperre Dampfsperre auf Stahltrapezprofilen.
Material: Dampfsperre aus selbstklebender oder
geschweißter PE-Folie oder Aluminiumverbund-Folie
SD-Wert ≥ 100 m, dampfdiffusionsdicht
1,0–2,0 m Bahnenbreite, Stärke 0,2–0,3 mm,
gemäß DIN 4108 / EnEV / GE
Geprüft auf chemische Verträglichkeit mit Trapezblech und PVC-Abdichtung
Untergrund: trocken, sauber, tragfähig
Grate entfernen
Verlegung: Bahnen gemäß Herstellervorgaben auf Stahltrapez verlegen.
Stöße gemäß Herstellervorgaben überlappend ausführen,
Durchdringungen & Anschlüsse luftdicht anschließen
Qualitätskontrolle: Sichtprüfung, insbesondere der Stöße und Verklebung
Luftdichtheit sicherstellen
Leistungsumfang: Verlegung inkl. Material, Zubehör, Montagehilfen und Nebenarbeiten
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00010
Dampfsperre
2.250,43
m²
0400.__.__.00020 Wärmedämmung PIR WLG 023 d: 120 mm Wärmedämmung für Flachdach gemäß DIN 18234 aus Polyurethan-Hartschaumplatten (PIR) nach DIN EN 13165.
Wärmeleitfähigkeit: WLG 023
Dicke: 120 mm
Beidseitig aluminiumbeschichtet
Umlaufende Falzausbildung
Brandverhalten: Klasse E (DIN EN 13501-1), B2 nach DIN 4102
CE-Kennzeichnung / Herstellerzertifikat erforderlich
Untergrund: Dampfsperre fachgerecht verlegt und dicht auf Trapezblech
Untergrund eben, sauber und tragfähig
Verlegung: Platten vollflächig verlegen
Stoßversetzt im Verband (Ziegelverband)
Fugen lückenlos schließen
Ausschnitte für Durchdringungen (z. B. Lüftung, PV, Seilsicherung) herstellen
Passgenauer Zuschnitt bei Rand- und Anschlussbereichen
Qualität: Lückenlose Verlegung
Frei von Beschädigungen
Ebenheit der Fläche prüfen
Fugen und Anschlüsse korrekt ausgeführt
Leistungsumfang: Verlegung inkl. Zuschnitt, Transport, Verschnittentsorgung
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00020
Wärmedämmung PIR WLG 023 d: 120 mm
G
2.250,43
m²
0400.__.__.00030 Wärmedämmung WLS 035 d: 180 mm Alternative Wärmedämmung aus expandiertem Polystyrol (EPS) für Flachdächer.
Wärmeleitfähigkeit: WLS 035
Dicke: 180 mm
Plattengröße z. B. 1200 × 600 mm
Druckfestigkeit ≥ 150 kPa
CE-Kennzeichnung / Herstellerzertifikat erforderlich
Untergrund: Dampfsperre fachgerecht verlegt und dicht auf Trapezblech
Untergrund eben, sauber und tragfähig
Verlegung:Platten vollflächig verlegen
Stoßversetzt im Verband (Ziegelverband)
Fugen lückenlos schließen
Ausschnitte für Durchdringungen (z. B. Lüftung, PV, Seilsicherung) herstellen
Passgenauer Zuschnitt bei Rand- und Anschlussbereichen
Sichtkontrolle: Lückenlose Verlegung
Frei von Beschädigungen
Ebenheit der Fläche prüfen
Fugen und Anschlüsse korrekt ausgeführt
Leistungsumfang: Verlegung inkl. Zuschnitt, Transport, Verschnittentsorgung
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00030
Wärmedämmung WLS 035 d: 180 mm
A
2.250,43
m²
0400.__.__.00040 Vollsickenfüller aus Mineralwolle Vollsickenfüllern aus Mineralwolle im Bereich von Brandwänden auf Stahltrapezprofilen.
Material: Mineralwolle, nicht brennbar (A1 nach DIN 4102)
Zuschnitt passend zur Sickengeometrie
Untergrund: Stahltrapezprofil im Bereich der Brandwand
sauber und frei von Verschmutzungen
Ausführung: Einlegen der Vollsickenfüller in die Sicken des Trapezblechs
beidseitig der Brandwand in den jeweils ersten zwei Sicken
lückenlos und passgenau ausführen
hohlraumfreie Verlegung sicherstellen
Leistungsumfang: inkl. Lieferung, Zuschnitt und Einbau
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00040
Vollsickenfüller aus Mineralwolle
190,00
m
0400.__.__.00050 Zulage Wärmedämmung Mineralwolle - RWA / Öffnungen Zulage für den Einbau nicht brennbarer Wärmedämmung im Bereich von Einbauteilen und Öffnungen.
Material: Mineralwolle (A1)
Wärmeleitfähigkeit: WLS 040
Dicke 120 mm
Untergrund: Dachaufbau im Bereich von Öffnungen (z. B. Lichtkuppeln, Gullies, Dunstrohre)
Ausführung: Austausch bzw. Ergänzung der Standarddämmung im Bereich der Einbauteile
Einbau der A1-Dämmung umlaufend um Öffnungen
passgenauer Zuschnitt
hohlraumfreie Verlegung
Übergang zur angrenzenden Dämmung bündig herstellen
Alternativ: wie zuvor, jedoch 180mm Stärke
Leistungsumfang: inkl. Lieferung, Zuschnitt und Einbau
(Zulage zur Standarddämmung)
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00050
Zulage Wärmedämmung Mineralwolle - RWA / Öffnungen
50,00
m²
0400.__.__.00060 Schutzlage Temperaturbeständige Trenn-/Schutzlage aus Glasvlies.
Material: Rohglasvlies ≥ 120 g/m²
Verlegung: lose verlegen
vollflächig
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00060
Schutzlage
2.250,43
m²
0400.__.__.00070 Dachabdichtung PVC 1,5mm Einlagige PVC-Dachabdichtungsbahn
Material: PVC-Bahn ≥ 1,5 mm
nach DIN EN 13956
Ausführung: mechanisch befestigt nach Windsognachweis
Stoßüberdeckung gemäß Herstellervorgaben
Heißluftverschweißung
Randzonen verstärkt
Details: Durchdringungen mit Formteilen
Anschlüsse ≥ 15 cm
Qualitätskontrolle: Nahtprüfung
Sichtprüfung
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00070
Dachabdichtung PVC 1,5mm
2.250,43
m²
0400.__.__.00080 Zulage Dachabdichtung PVC 1,8mm für PV-Anlage Mehrpreis Dachfolie PVC 1,8 mm (bei PV Anlage erforderlich)
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00080
Zulage Dachabdichtung PVC 1,8mm für PV-Anlage
2.250,43
m²
0400.__.__.00090 Lichtkuppel-Anschluss der Kunststoffdachbahn, Zuschnitt bis 50 cm Material: entspr. zuvor beschriebener Dachbahn
Ausführung: Anschlussbahnen zuschneiden
verkleben und verschweißen
obere Pressleiste mit dauerelastischer Versiegelung
Details: Eckausführung mit Formteilen
0400.__.__.00090
Lichtkuppel-Anschluss der Kunststoffdachbahn, Zuschnitt bis 50 cm
43,20
m
0400.__.__.00100 Innen- und Außenecken Ausbildung von Innen- und Außenecken der
Kunststoffdachabdichtung im Bereich von
Dachrandabschlüssen, Attiken, Lichtkuppeln
sowie sonstigen aufgehenden Bauteilen.
Material: Formteile (vorgefertigte Innen- und Außenecken) aus kompatiblem Kunststoff (PVC),
oder
Zuschnitte aus der verwendeten Dachabdichtungsbahn
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00100
Innen- und Außenecken
28,00
Stk
0400.__.__.00110 Zulage Attika-/ Wandecke/ Segment Formteil Zulage für die Ausbildung von Attika-, Wand- und Segmentenden mittels Formteilen im Bereich der Dachabdichtung.
Material: Formteile (vorgefertigt oder handgefertigt aus PVC-Bahn)
kompatibel zur eingesetzten Dachabdichtung
Untergrund: fertiggestellte Flächenabdichtung
vorbereitete Anschlussbereiche
Ausführung: Einbau von Formteilen an Attika- und Wandabschlüssen sowie Segmentenden
spannungsfreie und faltenfreie Ausbildung
vollflächige Verschweißung mit der Flächenabdichtung
zusätzliche Verstärkung in Eck- und Übergangsbereichen
Leistungsumfang: inkl. Lieferung der Formteile, Zuschnitt und Montage als Zulage zu den Abdichtungsarbeiten
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00110
Zulage Attika-/ Wandecke/ Segment Formteil
9,00
Stk
0400.__.__.00120 Wandanschluss Brandwand Gedämmter Wandanschluss an bis zu 55 cm überstehende, bis 180 mm dicke Stahlbeton-Brandwand.
Material: Dampfsperranschlussbahn
Linienbefestigung (mechanisch)
Nicht brennbare Wärmedämmung (A1), Dicke 120 mm
Horizontale, nicht brennbare Wärmedämmung auf der Mauerkrone
Dämmstoffkeile beidseitig der aufgehenden Wand
Verbundblechwinkel zur Aufnahme der Wärmedämmung
als oberer Abschluss
Anschlussbahn (PVC) im erforderlichen Zuschnitt
Untergrund: Tragfähige, saubere und ebene Brandwandoberfläche
Vorbereiteter Dachaufbau mit Dampfsperre und Wärmedämmung
Durchdringungen und Bauteilanschlüsse abgestimmt
Ausführung: Anschluss der Dampfsperre luftdicht an aufgehende Bauteile herstellen und hochführen
senkrechte Wärmedämmung im Anschlussbereich fachgerecht einbauen,
einschließlich nicht brennbarer Dämmung im Wandanschlussbereich
Dämmstoffkeile beidseitig der aufgehenden Wand über die gesamte Länge
in den ersten zwei Sicken anordnen
Horizontale Dämmung auf der Mauerkrone verlegen
Verbundblechwinkel als oberen Abschluss fachgerecht montieren
Abdichtungsbahn im erforderlichen Zuschnitt verlegen, an die Flächenabdichtung
anschließen und am aufgehenden Bauteil hochführen
Mechanische Sicherung der Abdichtung im Wandanschlussbereich vorsehen
Qualitätskontrolle: Lückenlose, hohlraumfreie Verlegung der Dämmstoffe
Luftdichter Anschluss der Dampfsperre
Fachgerechte Ausbildung des Abdichtungsanschlusses
Einhaltung der Anschluss- und Hochzugsmaße
Leistungsumfang: Lieferung, Transport und Lagerung aller Materialien
Fachgerechte, vollständige Herstellung des Wandanschlusses
Sämtliche Nebenarbeiten, Zuschnitte und Anpassungen
Baustellenschutz sowie Reinigung
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00120
Wandanschluss Brandwand
65,00
m
0400.__.__.00130 Gedämmter Wandanschluss Isopaneel Gedämmter Wandanschluss an bis zu 55 cm überstehende, bis 140 mm dicke Sandwichwand (Isopaneel, horizontal montiert).
Material: Dampfsperranschlussbahn
Linienbefestigung
Wärmedämmung ca. 60 mm
Dämmstoffkeile beidseitig
Verbundblechwinkel als oberer Abschluss zur Aufnahme der Wärmedämmung
Anschlussbahn (PVC)
obere Abdeckung bauseits (Spengler)
Untergrund: tragfähige Sandwichwand
vorbereiteter Dachaufbau
Ausführung: Dampfsperre luftdicht an Wand hochführen und anschließen
Wärmedämmung senkrecht im Anschlussbereich einbauen
Dämmstoffkeile einlegen
Verbundblechwinkel montieren
Abdichtungsbahn anarbeiten und hochführen
Anschluss fachgerecht und dauerhaft dicht ausbilden
Leistungsumfang: inkl. aller Nebenarbeiten, Zuschnitte und Anpassungen
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00130
Gedämmter Wandanschluss Isopaneel
65,00
m
0400.__.__.00140 Dachrandkeil Ausbildung von Kehlen im Anschlussbereich.
Material: kompatibel mit Dämmung
Ausführung: entlang aufgehender Bauteile
verkleben
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00140
Dachrandkeil
171,00
m
0400.__.__.00150 Dachdurchführung PV-Anlage Liefern und Einbauen einer Dachdurchführung für PV-Anlagenleitungen.
Material: Dachdurchführungssystem (z. B. Gebavent Typ FDD DN 160/650 mm)
wärmegedämmt
integrierte Kondenswasserableitung
Anschlussmanschette für Dachabdichtung und Dampfsperre
Ausführung: Einbau der Durchführung in den Dachaufbau
Anschluss luftdicht an Dampfsperre herstellen
wasserdichter Anschluss an Dachabdichtung
Dämmung im Anschlussbereich fachgerecht herstellen
Leistungsumfang:
inkl. Lieferung, Montage, Anschluss und Abdichtung
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00150
Dachdurchführung PV-Anlage
E
3,00
Stk
0400.__.__.00160 Dachablauf DN 100/125 Liefern und Montieren eines Dachablaufs.
Material: Dachablauf DN 100/125 mm
zweistufig
wärmegedämmt
Laubfang
Warmdachaufsatz
Untergrund: vorhandene Deckenöffnung (ca. DN 200)
Ausführung: Einsetzen in vorhandene Öffnung
Anschluss an Dampfsperre luftdicht
Einbindung in Abdichtungsbahn
Verstärkung im Ablaufbereich
Leistungsumfang: inkl. Lieferung, Montage und Einbindung in Dachaufbau
(Anschluss an Rohrleitung bauseits)
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00160
Dachablauf DN 100/125
14,00
Stk
0400.__.__.00170 Notüberläufe Liefern und Montieren von Notüberläufen in der Attika.
Material: Notüberläufe ca. 90 × 420 mm
Untergrund: Attika im Bereich Achse 18 A–N sowie Achse A 14-15 und N 14-15
Ausführung: Einbau in Attika
Anschluss an Abdichtung
wasserdichte Integration
Leistungsumfang: inkl. Lieferung und Montage
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00170
Notüberläufe
8,00
Stk
0400.__.__.00180 Notablauf Druckentwässerung DN 70 mm Notablauf als Druckentwässerung.
Material: DN 70
zweiteilig
Ausführung: Einbau in Dachaufbau
senkrecht als Notentwässerung (Bereich Achse 14 C-K)
Anschluss an Abdichtung
Einbindung in Notentwässerungssystem
Entwässerungsleitungen im Inneren bauseits
Qualitätskontrolle:: funktionstüchtiger Ablauf
Leistungsumfang: inkl. Lieferung, Montage und Abdichtung
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00180
Notablauf Druckentwässerung DN 70 mm
4,00
Stk
0400.__.__.00190 Einzelanschlagpunkte Anschlagpunkte für Personensicherung.
Material: Sekuranten aus Edelstahl A2
Wetterschutzhaube
Untergrund: Befestigung auf Trapezblech
Ausführung: mechanische Befestigung auf Tragkonstruktion
Durchdringung fachgerecht abdichten
Integration in Dachaufbau
Leistungsumfang: inkl. Lieferung, Montage und Abdichtung
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00190
Einzelanschlagpunkte
20,00
Stk
0400.__.__.00200 Durchführungen bis 20mm Abdichtung kleiner Durchdringungen (z. B. Kabel, Blitzschutz).
Material: Manschetten oder Zuschnitte aus Dachbahn
Ausführung: Durchdringung umlaufend einfassen
vollflächig verschweißen
dichter Anschluss an Abdichtung
Leistungsumfang: inkl. aller Nebenarbeiten
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00200
Durchführungen bis 20mm
E
1,00
Stk
0400.__.__.00210 Dunstrohr DN100 mm Dunstrohr für Dachentlüftung.
Material: DN 100
2-stufig
Wetterschutzhaube
Ausführung: Einbau in vorhandene Öffnung
Anschluss an Dachabdichtung
Einbindung in Dachaufbau
Qualitätskontrolle: dichter Anschluss
standsicherer Einbau
Leistungsumfang: inkl. Lieferung und Montage
(Leitungsanschluss bauseits)
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00210
Dunstrohr DN100 mm
E
1,00
Stk
0400.__.__.00220 Energiedurchführung / Schwanenhals DN100 Durchführung für Energieleitungen.
Material: Energiedurchführung / Schwanenhals DN 100
zweiteilig
Ausführung: Einbau in Dachaufbau
Anschluss Dampfsperre luftdicht
Abdichtung wasserdicht herstellen
Leistungsumfang: inkl. Lieferung und Montage
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00220
Energiedurchführung / Schwanenhals DN100
E
1,00
Stk
0400.__.__.00230 Wandanschluss (ungedämmt) Wandanschluss (ungedämmt) an bauseits gelieferte und montierte
Haustechnikkanäle herstellen, oberer Abschluss mit Alu-Klemmschiene
Abdichtungsanschluss an technische Aufbauten.
Material: Anschlussbahn PVC
Klemmschiene Aluminium
Ausführung: Abdichtung an Bauteil hochführen
mechanische Befestigung mittels Klemmschiene
Versiegelung mit Dichtstoff
Leistungsumfang: Inkl. aller Nebenarbeiten
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
0400.__.__.00230
Wandanschluss (ungedämmt)
E
1,00
m
0500 REGIEARBEITEN
0500
REGIEARBEITEN
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten Die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nach § 15 VOB/B.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Stundenlohnarbeiten gelten ausschließlich
für unvorhergesehene Leistungen, deren Abrechnung nach Einheitspreisen nicht zweckmäßig
ist und zur Gestellung von Hilfskräften für dritte Firmen.
Das Material für Stundenlohnarbeiten ist getrennt zu lagern.
Material-, Maschinen- und Gerätepreise gelten für die Abrechnung einschl. aller Zuschläge,
Betriebsstoffe, Handwerkszeuge usw. sowie An- und Abfahrt frei Baustelle.
Sie müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert sein.
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten
0500.__.__.00010 Vorarbeiter Inkl. aller Nebenkosten.
Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung.
0500.__.__.00010
Vorarbeiter
E
1,00
h
0500.__.__.00020 Facharbeiter Inkl. aller Nebenkosten.
Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung.
0500.__.__.00020
Facharbeiter
E
1,00
h
0500.__.__.00030 Helfer Inkl. aller Nebenkosten.
Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung.
0500.__.__.00030
Helfer
E
1,00
h
0600 LV Lichtkuppeln
0600
LV Lichtkuppeln
Angaben zur Baustelle 1. Lage der Baustelle: Emmy-Noether-Str. 3, 63755 Alzenau
2. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Energie auf dem Baugrundstück sind vorhanden bzw. werden vom Auftraggeber bereitgestellt.
3. Bauzeit: Beginn 1.6.2026 - Bauende 30.12.2026
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen
DEUTSCHE PROJEKTBAU GmbH & Co. KG
Stand: 07/2019
1.0 Was sind die Grundlagen Ihres Angebotes?
1.1 Die Ausschreibungsunterlagen in allen ihren Teilen, mit den Einheits- und/oder Pauschalpreisen des Bieterangebotes.
1.2 Es handelt sich um eine beschränkte Ausschreibung ohne offiziellen Eröffnungstermin.
1.3 Der Bieter hält sich 30 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist an sein Angebot gebunden.
1.4 Mit Auftragserteilung werden verbindliche Vertragsfristen für die Ausführung der Arbeiten festgelegt.
2.0 Was sind die Grundlagen für die Ausführung?
2.1 Grundlagen der Ausführung und der Abrechnung für die auszuführende Leistung sind in nachfolgend aufgeführter Rang- und Reihenfolge:
• das Auftragsschreiben der DEUTSCHE PROJEKTBAU
• die Bauzeichnungen
• der Bauzeitenplan
• Allgemeine Vertragsbedingungen DEUTSCHE PROJEKTBAU
• Ergänzende Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis (soweit zu den einzelnen Gewerken vorhanden)
• VOB, Teil B und C in der jeweils gültigen Fassung
• die Ausschreibungsunterlagen in all ihren Teilen mit den Einheits- und/oder
Pauschalpreisen des Bieterangebotes
2.2 Unabhängig davon, ob DEUTSCHE PROJEKTBAU im Rahmen der Vertragserfüllung durch den AN Ausführungswerkpläne zur Prüfung und Freigabe vorgelegt wurden, bleibt es bei der alleinigen Verantwortung des AN für den Planungsinhalt, insbesondere die inhaltliche Richtigkeit gemäß der anerkannten Regeln der Technik.
2.3 Gerät der Auftragnehmer mit der Fertigstellung in Verzug, ist eine Vertragsstrafe von 0,2 % pro Werktag zu zahlen, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden.
2.4 Die angebotenen Einheits- und Pauschalpreise sind Festpreise auf die Dauer der Bauzeit.
2.5 Sollten ggf. Arbeiten erforderlich werden, die im vertraglichen Leistungsumfang nicht enthalten sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ein entsprechendes Nachtragsangebot rechtzeitig zu unterbreiten. Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen müssen aus Beweisgründung schriftlich getroffen werden. Ein Vergütungsanspruch besteht nur bei schriftlicher Beauftragung unter Berücksichtigung der Zeichnungsberechtigung eines Beauftragten der DEUTSCHE PROJEKTBAU in Verbindung mit einem Prokuristen oder
dem Leiter des Einkaufs.
2.6 Durch die DEUTSCHE PROJEKTBAU wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die erforderlichen Prämien werden anteilig umgelegt und mit 0,5 % der Auftragssumme von der Schlussrechnung des Auftragnehmers einbehalten. Die Selbstbeteiligung des Subunternehmers beträgt 1.000,00 € pro Schadensfall.
2.7 Bei bauseitiger Zurverfügungstellung eines Gerüstes hat sich der Auftragnehmer davon zu überzeugen, dass sich das Gerüst in einem gebrauchsfähigen und sauberen Zustand befindet. Kosten für eine evtl. erforderliche Reinigung werden nach dem Gerüstabbau auf die beteiligten Gewerke anteilig umgelegt.
3.0 Was müssen Sie alles in Ihre Einheitspreise mit einkalkulieren?
Nachstehend aufgeführte Leistungen sind Nebenleistungen und mit den vereinbarten Preisen abgegolten.
Dabei sind zu berücksichtigen:
3.1 Aufbau, Vorhaltung und Räumen der erforderlichen Baustelleneinrichtung mit Hub- und Transportgeräten sowie Lager und Aufenthaltsräume außerhalb des Gebäudes in Abstimmung mit der Bauleitung. Die DEUTSCHE PROJEKTBAU wird Toiletten zur Verfügung stellen.
3.2 Für ein täglich zu erfolgendes ordnungsgemäßes Beseitigen von Schutt und Verpackungsmaterial hat der Auftragnehmer Sorge zu tragen. Es werden keine Container durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, überflüssige Teile (Geräte, Material usw.) sofort nach Gebrauch von der Baustelle zu entfernen und die Baustelle täglich von Verschmutzungen und Verunreinigungen restlos zu befreien. Beschmutzte Wege und Plätze müssen ordnungsgemäß wiederhergestellt und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
3.4 Sofern gegen die v. g. Punkte 3.2 und 3.3 verstoßen wird, d. h. Verschmutzungen und/oder Restmaterialien vorliegen, deren Verursachung oder auch teilweise Mitschuld beim Auftragnehmer festgestellt werden, trägt dieser die kompletten erforderlichen Reinigungs- und Entsorgungskosten eines vom Auftraggeber beauftragten Drittunternehmens.
3.5 Die Teilnahme des Fachbauleiters an den nach Erfordernis ausdrücklich angesetzten und bekanntgegebenen Bausitzungen ist verpflichtend. Ohne besondere Aufforderung hat der Fachbauleiter an den vorgegebenen Bauleiter-Turnusterminen (i. d. R. wöchentlich) zwingend teilzunehmen.
3.6 Über alle Arbeiten ist an der Baustelle ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
3.7 Die Kosten für Schäden an Glas und Einrichtungsgegenständen werden anteilig auf die Ausbaugewerke umgelegt auf Grundlage der einzelnen Gewerkekosten bzw. Auftragshöhen (Ausnahmen: Rohbaugewerke, Estricharbeiten, Aufzugsanlage, Außenanlage).
3.8 Dem Nachunternehmer werden Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt. Für die Kosten hat der Nachunternehmer 0,8 % der Abrechnungssumme zu bezahlen. Verlangt der Nachunternehmer eine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch, hat dieser auf eigene Kosten Verbrauchsmengenzähler anzubringen. Alle Anschlussleitungen an und zur Hauptentnahmestelle hat der Auftragnehmer entsprechend den einschlägigen Vorschriften in Abstimmung mit der Bauleitung selbst zu verlegen, ebenso ist er für die Beleuchtung des jeweiligen Arbeitsbereiches selbst verantwortlich.
Ist die Bereitstellung von Strom und Wasser aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so hat sich der Auftragnehmer mittels Stromaggregaten und Wassertonnen selbst zu versorgen.
4.0 Was müssen Sie bei einer Pauschalpreisvereinbarung beachten?
Bei Vereinbarungen eines Pauschalpreises beinhaltet dieser den Umfang des angebotenen Leistungsumfanges einschließlich aller Nebenleistungen sowie auch, falls dies im Leistungsverzeichnis nicht besonders erwähnt wird, den kompletten Leistungsumfang des benannten Gewerkes auf Grundlage der Planungsunterlagen und Beschreibungen sowie der hieraus resultierenden Massen und Leistungen, welche selbstverantwortlich vor Vertragsabschluss vom Auftragnehmer zu überprüfen sind.
5.0 Wie und wann erfolgt die Vergütung Ihrer Leistungen
5.1 Abschlagszahlungen für ausgeführte Leistungen erfolgen in Höhe von 90 % des vom Auftragnehmer zu erstellenden Nachweises des Leistungsstandes sowie anschließend gemeinsamer Massenklärung mit dem Auftraggeber bzw. gemäß dem im Vertrag festgelegten Zahlungsplan.
5.2 Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 5 % der geprüften Schlussrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Einbehalt zu hinterlegen oder kann stattdessen eine Gewährleistungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts (Bank oder Sparkasse) stellen.
Die Sicherheit für Gewährleistung erstreckt sich auf die Erfüllung der Ansprüche auf Gewährleistung einschließlich Schadenersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit.
5.3 Der Auftragnehmer verzichtet auf die Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber, sofern dieser der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmt.
6.0 Welche Verantwortung haben Sie vor/nach der Abnahme für Ihr Gewerk?
6.1 Der Auftragnehmer trägt allein im Rahmen seiner Leistung die volle Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Personen im und am Bau, ferner für die Sicherheit und Betriebssicherheit seiner Geräte, Hilfsmittel und seiner, bzw. bauseitig zur Verfügung gestellten Gerüste, die er einer ständigen Kontrolle unterziehen muss.
Er haftet für alle Unfälle, die durch Nichtbeachtung der bestehenden Vorschriften und Fahrlässigkeit entstehen. Er übernimmt die Verkehrssicherungspflicht. Des Weiteren haftet er über die Gewerkeabnahme hinaus bis zur Gesamtabnahme durch den Bauherrn für Schäden an seinen Bauteilen und Baustoffen
Vor der Abnahme darf der Auftraggeber auch ohne vorherige Teilkündigung eine Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen, wenn der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat. Das Kündigungserfordernis des Bauherrn § 4, Nr. 7, Absatz 3 in Verbindung mit § 8, Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich aufgehoben.
6.2 Vor der Gesamtabnahme durch den Bauherrn, die zeitlich i. d. R. nach der Gewerkeabnahme erfolgt, hat der Auftragnehmer alle von ihm errichteten Anlagen auf Betriebssicherheit und Funktionsmäßigkeit zu prüfen.
6.3 Für die Gewährleistung des AN gilt VOB/B § 13, jedoch beträgt die Verjährungsfrist in Abänderung von § 13 Nr. 4 generell 5 Jahre und 7 Monate, da in der Regel die Gesamtabnahme des Bauwerkes mit dem Bauherrn später als die Gewerkeabnahme stattfindet.
7.0 Sonstiges
Mit Auftragserteilung ist der AN berechtigt, das Bauvorhaben in seinen Referenznachweisen unter Nennung des AG zu veröffentlichen. Der AN verpflichtet sich, auf seiner Homepage einen Link einzurichten (z.B. unter Referenzen, Referenzfotos etc.) auf www.deutscheprojektbau.de (www.deutscheprojektbau.de).
8.0 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der hierin enthaltenen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
____________________________________________, den _________________________
(Ort)(Datum)
________________________________________________
(Unterschrift des Bieters)
Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen
Vorbemerkungen zur Baustelleneinrichtung und Bauüberwachung (ZTV) Der AN hat nach Auftragserteilung einen Baustelleneinrichtungsplan der Bauleitung vorzulegen.
Flur- und sonstige Beschädigungen an fremden Grundstücken durch den AN gehen zu Lasten des AN.
Die Sauberhaltung der Zu- und Abfahrtswege ist Sache des Auftragnehmers. Weitere Arbeits-
und Lagerplätze, die nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich
Sache des AN und von ihm auf eigene Kosten zu mieten, zu unterhalten und wieder in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen. Zahlungen für Straßen-, Platz- und Gehwegbenützung,
sowie evtl. Straßensperrungen und jegliche Sicherungen des öffentlichen Verkehrs gehen zu Lasten
des AN. Die erforderlichen Genehmigungen hat der AN selbst einzuholen.
Verantwortlicher Bauleiter:
Der Auftragnehmer hat über die ganze Vertragsdauer für die Leitung
seiner Arbeiten an der Baustelle einen fachkundigen Vertreter, der ihn dem Auftraggeber gegenüber
rechtsverbindlich vertritt, zu bestellen.
Dieser ist besonders für das Einhalten der am Bau zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften
voll verantwortlich. Der Bauleiter hat den Anforderungen eines Fachbauleiters nach LBO zu entsprechen.
Dieser ist der Genehmigungsbehörde vor Beginn der Arbeiten namentlich zu nennen.
Ein Polier oder Vorarbeiter, der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während
der Arbeitszeit anwesend sein. Er sollte nachweislich ähnliche Arbeiten ausgeführt hat und über
entsprechende Ausbildung verfügt. Er darf nur abgezogen werden wenn mit dem bauführenden Architekten
eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist.
Bauüberwachung:
Der Auftragnehmer hat für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Abnahme aller statisch beanspruchten
Konstruktionsteile durch die Bauaufsichtsbehörde bzw. durch das Ingenieurbüro für Tragwerksplanung zu sorgen.
Diese sind mindestens 24 Stunden vor Beginn der Betonierarbeiten zu informieren.
Vorbemerkungen zur Baustelleneinrichtung und Bauüberwachung (ZTV)
0700 TECHNISCHE BEARBEITUNG
0700
TECHNISCHE BEARBEITUNG
0700.__.__.00010 Dokumentation Zusammenstellung der Unterlagen zur Dokumentation der RWA-Anlage:
Datenblätter, Nachweise, Beschriftungsschilder (Klebefolie) usw.
Diese Position wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
0700.__.__.00010
Dokumentation
P
1,00
psch
0700.__.__.00020 Abnahme Abnahme der RWA durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen,
inkl. Kundendienstleistung, Fahrt- und Sachkosten und Abnahmebescheinigung;
0700.__.__.00020
Abnahme
P
1,00
psch
0800 VORBEREITENDE ARBEITEN
0800
VORBEREITENDE ARBEITEN
0800.__.__.00010 Baustelle einrichten und räumen Einrichten und Räumen der Baustelle inkl. An- und Abfuhr
sowie Vorhalten der für die Durchführung der nachstehend beschriebenen
Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte und Werkzeuge für die Dauer der Arbeiten.
Inkl. Funktionsprobe der Anlage direkt nach Fertigstellung.
0800.__.__.00010
Baustelle einrichten und räumen
P
1,00
psch
0900 LICHTKUPPELN
0900
LICHTKUPPELN
0900.__.__.00010 Lichtkuppel RWA mit NRWG-Klappeneinheit Lieferung, Montage und Eindichtung RWA-Kuppel 120x240 cm
mit NRWG-Klappeneinheit (Lichtdurchgang: 0 %)
WLW AA=2.120 m²
Uw max.: 1,3 W/m²K
Aluminium Sandwichkuppel für Rauchabzug
Sandwichpaneele + Aluminiumhaube als Dunkelklappe
Metallverstärkter, thermisch getrennter PVC-Einfassrahmen, gemäß DIN 18234
Stahl Aufsetzkranz 50 cm mit eingstellter Wärmedämmung, Höhe: 50 cm
Dauerhaft durchsturzsicher gem. GS-Bau 18
Für tägliche Lüftung vorbereitet
Rahmenfarbe: RAL 9010 Reinweiß
Material Innen: Stahl beschichtet in RAL 9002 Grauweiß
Wärmedämmung: Mineralfaser
PVC-Abdeckrahmen: RAL 9010 Reinweiß
Wasserdichtheit: Driven Rain Index DRI min. 14,7 m²/s
NRWG-Mechanik Pneumatisch AUF: Öffnungswinkel 165°
Pneumatikzylinder mit integrierter Thermatik: nur Auf
zertifiziert nach DIN EN 12101-2
Bei pneum. Fernauslösung keine Zerstörung der CO2-Patrone im NRWG
Auslösetemperatur: 68°C
Fabrikat: ___________________
0900.__.__.00010
Lichtkuppel RWA mit NRWG-Klappeneinheit
6,00
Stk
0900.__.__.00020 Notauslösekasten AUSLÖSESTATION liefer und montieren.
Alarmstation pneumatisch AUF Typ C bis 750g
Farbe: RAL 2011 Tieforange
Sichtanzeige AUF/ZU
Montage Co2 Alarmstation inkl. Inbetriebnahme
HINWEISSCHILD RAUCHABZUG
AUFKLEBER ZULUFTÖFFNUNG
0900.__.__.00020
Notauslösekasten
1,00
Stk
0900.__.__.00030 Pneumatikrohr Pneumatikrohr inkl. Baufertigmontage
Material: passend zum System
inkl. Befestigungs- und Verbindungsmaterial in Aufputz-Ausführung.
Montage: auf Wand- oder Deckenfläche bis ca. 9m
0900.__.__.00030
Pneumatikrohr
230,00
m
0900.__.__.00040 ÖFFNERSYSTEM - Elektrisch Elektro-Öffner 300:
Hubkraft: 500N
Farbe: RAL 9002 Grauweiß
Hochwertiges Kunststoffgehäuse
Antrieb Spritzwasser geschützt
Schutzart nach DIN IEC 34 IP 54
schutzisoliert nach DIN 40014
thermischer Überlastungsschutz
0900.__.__.00040
ÖFFNERSYSTEM - Elektrisch
6,00
Stk
0900.__.__.00050 ÖFFNERSYSTEM - Lüfter-Taster mit Kontrollleuchte Aufputz Lüfter-Taster für Elektro-Öffner liefern und montieren.
Gehäuse: Kunststoff
Farbe: Grau
Schutzart nach DIN IEC 34 IP 44
Kontrollleuchte zur Anzeige des Öffnungszustandes
0900.__.__.00050
ÖFFNERSYSTEM - Lüfter-Taster mit Kontrollleuchte Aufputz
E
1,00
Stk
0900.__.__.00060 ÖFFNERSYSTEM - Lüfter-Taster Typ LDT‑AU (Auf‑Zu‑Stop) Lüftertaster Typ LDT-AU, AP/UP, für 230V und 24V,
Funktionen: AUF-ZU-STOP über Doppeltaster mit 2 Schließern
(mit Umkehrsperre) inkl. Aufputz-Rahmen zur wahlweisen Montage
für auf Putz oder unter Putz, in bauseitige 55mm UP Dose
0900.__.__.00060
ÖFFNERSYSTEM - Lüfter-Taster Typ LDT‑AU (Auf‑Zu‑Stop)
E
1,00
Stk
1000 REGIEARBEITEN
1000
REGIEARBEITEN
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten Die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nach § 15 VOB/B.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Stundenlohnarbeiten gelten ausschließlich
für unvorhergesehene Leistungen, deren Abrechnung nach Einheitspreisen nicht zweckmäßig
ist und zur Gestellung von Hilfskräften für dritte Firmen.
Das Material für Stundenlohnarbeiten ist getrennt zu lagern.
Material-, Maschinen- und Gerätepreise gelten für die Abrechnung einschl. aller Zuschläge,
Betriebsstoffe, Handwerkszeuge usw. sowie An- und Abfahrt frei Baustelle.
Sie müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert sein.
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten
1000.__.__.00010 Vorarbeiter Inkl. aller Nebenkosten.
Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung.
1000.__.__.00010
Vorarbeiter
E
1,00
h
1000.__.__.00020 Facharbeiter Inkl. aller Nebenkosten.
Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung.
1000.__.__.00020
Facharbeiter
E
1,00
h
1000.__.__.00030 Helfer Inkl. aller Nebenkosten.
Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung.
1000.__.__.00030
Helfer
E
1,00
h