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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Das Bauvorhaben liegt an ausgebauter Straße.
Der Bieter hat sich an Ort und Stelle über die Zufahrtsmöglichkeiten innerhalb des Baugeländes zu unterrichten.
Vor Einrichten der Baustelle ist der Arbeitsablauf mit der Bauleitung zu koordinieren.
Grundlage für Ausführung, Baustoffe und Abrechnung bilden :
die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (AVB neuste Fassung) die Kaufmänischen Vorbemerkungen die Technischen Ausführungshinweise die allgemeinen Vorbemerkungen die Leistungebescheibung die allgemein anerkannten Regeln der Technik die Landesbauorndung NRW neuste Fassung sowie VV BauO NRW neuste Fassung die VOB neuste Fassung die zuständige EVU Stadtwerke Ratingen
Für die Ausführung sind die Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Arbeitsschutzvorschriften sind einzuhalten.
In den Angebotspreisen sind alle Kosten für die An- und Abfuhr, Gestellung und Vorhaltung aller erforderlicher Geräte, Maschinen und Fahrzeuge enthalten. Vor Vertragsabschluß hat sich der AN über den Leistungsumfang anhand der Ausführungszeichnungen zu informieren.
Für die Ausführung der Arbeiten sind die einschlägigen VDE-Vorschriften, DIN-Bestimmungen und VOB-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung maßgebend. Weiterhin sind die Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers bzw. Energieversorgungsunternehmens, sämtliche behördlichen und gesetzlichen Vorschriften sowie die Vorgaben des jeweils zuständigen Telekommunikations- bzw. Glasfaserversorgers zu beachten. Maßgebend sind außerdem die Richtlinien für den Bau von Gemeinschaftsantennenanlagen, die allgemeinen Blitzschutzbedingungen einschließlich DIN 18384, die DIN 18382 für Starkstromanlagen, die DIN 18383 für Schwachstromanlagen, die DIN 18015 Teile 1 und 2 hinsichtlich Planungsgrundlagen und Mindestausstattung sowie die DIN 18015 Teil 3 zu Installationszonen. Ergänzend gelten die vorliegende Funktionalbeschreibung in Verbindung mit den Möblierungsplänen sowie die Angebots- und Auftragsbedingungen des Auftraggebers.
Abänderungsvorschläge, die eine konstruktive oder preisliche Verbesserung erbringen, sind dem Angebot schriftlich beizufügen.
Der Auftragnehmer hat schriftlich bei der Abnahme Pflegeanweisungen zu übergeben sowie eine Einweisung der Hausmeister bzw. Nutzer (EFRH) vorzunehmen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Annahme des Auftrages die maßgebenden Pläne, Beschreibungen und Massenberechnungen beim dem Ingenieurbüro bzw. AG einzusehen und auf evtl. Fehler in den Unterlagen hinzuweisen. Er erklärt durch Annahme des Auftrages, dass ihm sämtliche, in Frage kommenden Bestimmungen, die Baubeschreibung und die Örtlichkeit des Bauvorhabens bekannt sind. Nach der Unterzeichnung des Auftragschreibens können etwaige Einwendungen über Unvollständigkeit nicht mehr erhoben werden. Evtl. spätere Forderungen aus Unkenntnis werden nicht berücksichtigt.
In die Einheitspreise sind mit einzurechnen:
Lieferung, Verlegung und Montage sämtlicher lt. Funktionalbeschreibung erforderlicher Materialien (Kabel, Leuchten, Sprechanlagen, etc.). Sämtliches, für eine betriebsfertige Anlage erforderliches Zubehör und Kleinmaterial, befestigungs-, Verbindungs-, Montage - und Hilfsmaterial sowie aller zur kompletten Leistung etwa noch erforderlichen Ergänzungsmaterialien, welche in der Ausschreibung nicht besonders aufgeführt sind.
Anträge an jede Art von Behörden, EVU und dergleichen sind vom Unternehmer anzufertigen und dem Bauherrn zur Unterschrift vorzulegen.
Durch den Auftragnehmer verursachter Schutt, Schmutz und Abfall ist täglich aus dem Bau zu entfernen und nach Angabe der Bauleitung zu lagern. Die Schuttabfuhr hat über den AN zu erfolgen. Die Kosten hierfür trägt der AN. Erfolgt die Entfernung aus dem Bau nicht rechtzeitig oder bestehen Zweifel, in welchem Umfang verschiedene Firmen am Schutt beteiligt waren, kann die Bauleitung eine Entfernung anderweitig veranlassen und die Kosten nach eigenem Ermessen auf die einzelnen Firmen verteilen.
Anerkannt
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Rechtsverbindliche Unterschrift
Firmenstempel
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen AVB aktuelle Fassung
Vertragsgrundlage für die Ausführung der Bauleistungen zwischen der Firma GWB GmbH als Auftraggeber (AG) und dem Auftragnehmer (AN) ist die VOB Teil B + C in ihrer neuesten Fassung, soweit im folgenden nicht anders vereinbart. Die Auftragserteilung erfolgt nach gegenseitiger Massen- undd Planprüfung zum Pauschalpreis. Der Leistungsumfang ist vor Auftragserteilung verbindlich festzulegen. Ausführungszeichnungen stellt der AG zweifach zur Verfügung. Weitere Exemplare sind vom AN zu vergüten. Der Rohbauunternehmer ist verpflichtet, die für die Baustelle erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen herzustellen und für die Dauer der gesamten Bauzeit zu unterhalten, sowie den anderen, am Bauvorhaben tätigen Firmen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten der Herstellung trägt der Rohbauunternehmer, die umlagefähigen Verbrauchskosten trägt er entsprechend Ziff. 5 anteilmäßig. Die Umlagekosten für Strom, Wasser, Schutt, Reinigung usw. werden im Verhältnis der Abrechnungssumme anteilig auf die beteiligten Firmen umgelegt. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr entsprechend § 644 BGB bis zur Abnahme. Der Auftragnehmer stellt den Fachbauleiter im Sinne der jeweils gültigen Landesbauordnung.
Der Fachbauleiter ist namentlich zu nennen. Für die vom AN zu vertretende verspätete Fertigstellung des Werkes ist eine Vertragsstrafe von werktäglich 0,2 % der Auftragssumme zu zahlen. Der Höchstsatz der Vertragsstrafe beträgt 5 % der Auftragssumme.
Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann bis zur Fälligkeit der Schlusszahlung geltend gemacht werden. Eine verwirkte Vertragsstrafe kann von der Schlusszahlung abgezogen werden.
Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die Gewährleistung richtet sich nach VOB Teil B § 13. Die Gewährleistungszeit beträgt fünf Jahre. Bei Abschlagszahlungen werden 10 % als Sicherheit einbehalten. Für die Dauer der Gewährleistung beträgt der Einbehalt 5 % der Abrechnungssumme. Der Sicherheitsbetrag für die Gewährleistung kann durch Bankbürgschaften abgelöst werden. Andere Sicherheiten sind ausgeschlossen. Sollte sich der z.Zt. gültige Mehrwertsteuersatz erhöhen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die bis daher erbrachten Leistungen mit dem bisherigen Mehrwertsteuersatz abzurechnen. Die Bankbürgschaft muss nachfolgende Voraussetzungen erfüllen :
Die Bank übernimmt zugunsten des AG die selbstschuldnerische Bürgschaft. Die Bank verpflichtet sich zur Zahlung auf schriftliche Anforderung durch den AG. Die Bürgschaft darf keine Hinterlegungsklausel enthalten. Die Bürgschaft muss unbefristet sein. Ein Muster des Bürgschaftstextes kann vom AG zur Verfügung gestellt werden.
12. Abtretung der dem AN gegenüber dem AG zustehenden Forderungen an Dritte sind nicht zulässig.
13. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Neuss, für AN, die Minderkaufleute nach § 4 HGB sind, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Anerkannt
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Rechtsverbindliche Unterschrift
Firmenstempel
Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Kaufmännische Vorbemerkungen Kaufmännische Vorbemerkungen
Der noch zu ermittelnde Pauschalpreis versteht sich einschließlich Lieferung und gebrauchsfertigem Einbau aller Materialien und Zubehörteile sowie Vorhaltung und Lagerung von Materialhilfsstoffen und Werkzeugen.
Dem Angebot liegen folgende Lohnsätze einschließlich sämtlicher Zuschläge zugrunde:
Meister und Vorarbeiter € /je Stunde
Facharbeiter € /je Stunde
Fachhelfer € /je Stunde
Auszubildende € /je Stunde
Vorstehende Lohnsätze sowie die Einheitspreise des Angebotes sind grundsätzlich auch für die zusätzlichen Arbeiten verbindlich. Alle Lohnsätze und Festpreise gelten im Auftragsfalle für die Dauer der Bauzeit.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe vom Umfang der Arbeiten überzeugt und die vorhandenen Ansichts- und Übersichtsplänepläne eingesehen.
Zusätzliche Leistungen gegenüber der noch zu treffenden Pauschalvereinbarung, welche von Dritten, z.B. Mietern oder Käufern, an den Auftragnehmer herangetragen werden, dürfen nur mit Genehmigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Eine Vergütung erfolgt nur, wenn seitens der Bauleitung ein zusätzlicher Auftrag erteilt worden ist.
Anerkannt
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Rechtsverbindliche Unterschrift
Firmenstempel
Kaufmännische Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
1. Fabrikate, Ausführung und Freigaben
Zur Ausführung können folgende Programme kommen:
Fa. Gira, Standard-Flächenprogramm, reinweiß, oder gleichwertig.
Fa. Busch-Jaeger, Standard-Flächenprogramm, reinweiß, oder gleichwertig.
Innerhalb der Anlage ist ein einheitliches Fabrikat bzw. eine einheitliche Serie zu verwenden. Unterschiedliche Fabrikate sind nicht zulässig. Das angebotene Fabrikat bzw. die angebotene Serie ist vor Beginn der Arbeiten von der Bauleitung zu genehmigen.
Angebotenes Fabrikat/Serie des Bieters: _________________________________________
Die verwendeten Materialien müssen den geltenden technischen Regeln entsprechen und, soweit vorgeschrieben, die erforderlichen Prüf- und Konformitätskennzeichnungen tragen. Bei Verwendung nicht vertragsgerechter oder minderwertiger Materialien hat der Auftragnehmer diese auf eigene Kosten auszubauen und durch vertragsgerechte Materialien zu ersetzen. Ist ein Ausbau nicht mehr möglich, werden die entsprechenden Minderkosten angerechnet.
2. Installationshöhen und Leitungsführung
Sofern von der Bauleitung nicht anders angeordnet, gelten in Wohnräumen folgende Höhen der Systemleerdosen über Fertigfußboden:
Installation Höhe
Steckdose für Dunstabzug 2,15 m
Bad-Spiegelbeleuchtung 1,70 m
Steckdose Bad/Dusche 1,35 m
Oberste Schalterdose 1,05 m
Gegensprechanlage 1,40 m
Wohnungsklingel 1,40 m
Raumthermostat 1,40 m
Arbeitssteckdose Küche 1,15 m
Steckdosen 0,30 m
Steckdose 1,20 m
Waschmaschine/Trockner
Medienanschlussdose 0,30 m
Für die Leitungsführung gelten folgende Installationszonen:
Horizontale Leitungsführung: 30 cm unterhalb der Deckenunterkante, Vertikale Leitungsführung: 10 cm neben Türleibungen und aus Ecken.
Das Schleifen der Leitungen über Schalter und Steckdosen darf nur ungeschnitten erfolgen. Zur Leitungsweiterführung dürfen Schalterklemmdosen verwendet werden.
Die verlegten Decken- und Wandrohre sind rechtzeitig auf Durchgängigkeit zu prüfen. Bei langen Strecken sind Zugdrähte einzuziehen. Dies gilt ebenfalls für einbetonierte Leitungen. Bei diesen ist die Prüfung auf Durchgängigkeit und Erdschlussfreiheit nach Abschluss der Betonierarbeiten durchzuführen.
Vor Beginn der Installationsarbeiten sind die zweckmäßigste Leitungsführung entsprechend DIN 18015 sowie die Anordnung der Steckdosen und Schalter anhand der Installationspläne zwischen Bauherrn und Auftragnehmer abzustimmen.
Die Installationen der Brennstellen verstehen sich einschließlich Dübeln, Deckenhaken und Lüsterklemmen.
3. Prüfungen, Messungen und Abnahme
Vor der Inbetriebnahme ist die elektrische Anlage durch Besichtigen, Erproben und Messen nach DIN VDE 0100-600 in der jeweils gültigen veröffentlichten Fassung zu prüfen. Die Anforderungen an den Schutz gegen elektrischen Schlag, insbesondere Schutzmaßnahmen, automatische Abschaltung und zusätzlichen Schutz, sind nach DIN VDE 0100-410 in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
Die Messungen sind zu protokollieren und dem Auftraggeber spätestens zur Abnahme vorzulegen. Für den Isolationswiderstand gelten die Mindestwerte nach DIN VDE 0100-600, Tabelle 6.1:
Nennspannung des Stromkreises Prüfgleichspannung Mindest-Isolationswiderstand
SELV/PELV 250 V DC mindestens 0,5 MΩ
Bis einschließlich 500 V 500 V DC mindestens 1,0 MΩ
sowie FELV
Über 500 V 1.000 V DC mindestens 1,0 MΩ
Bei Stromkreisen mit Überspannungs-Schutzeinrichtungen sind die Herstellerangaben und die Vorgaben der DIN VDE 0100-600 zu beachten. Soweit ein Abklemmen nicht möglich ist, darf die Prüfspannung unter den normativ zulässigen Voraussetzungen reduziert werden; der jeweils geforderte Mindest-Isolationswiderstand ist weiterhin einzuhalten.
Die zur Abnahme gemeldete Leistung ist vollständig fertigzustellen und vom Auftragnehmer vor der Abnahme zu prüfen. Spätestens zur Abnahme sind insbesondere folgende Unterlagen zu übergeben: Messprotokolle der Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600, Nachweise zur Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Nachweise über die Prüfung der Schutzleiter- und Potentialausgleichsverbindungen, Schaltungen, Pläne, Stromkreis- und Verteilerverzeichnisse sowie sonstige erforderliche Dokumentationen, Fachunternehmerbescheinigung über die normgerechte Ausführung.
Zur Abnahme müssen neben dem bauleitenden Monteur auch der Auftragnehmer oder ein zeichnungsberechtigter Vertreter des Auftragnehmers dauerhaft anwesend sein.
Festgestellte Mängel sowie erforderliche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftragnehmer schriftlich unter Angabe einer Frist mitgeteilt.
Die erfolgte Mängelbehebung ist dem Fachingenieur bzw. AG schriftlich zu bestätigen.
Kosten für erforderliche Nachprüfungen trägt der Auftragnehmer. Diese können von der Schlussrechnung abgezogen oder vom Fachingenieur bzw. Auftraggeber direkt in Rechnung gestellt werden.
4. Planunterlagen und Abstimmungen
Der Auftragnehmer hat die Planunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Übereinstimmung mit dem Bauwerk und den einschlägigen Vorschriften zu prüfen. Unstimmigkeiten und Änderungen sind vor der Ausführung mit dem Fachingenieur bzw. AG zu klären. Nach Übergabe eintretende Änderungen sind vom Auftragnehmer schriftlich und zeichnerisch zu erfassen und bei der Ausführung zu berücksichtigen.
Für Kücheninstallationen sowie für Arztpraxen, Büros, Läden und vergleichbare Bereiche sind die jeweiligen Einrichtungspläne zu beachten. Erforderliche Anpassungen der Installation sind auszuführen.
Bei Betonfertigteilwänden und -decken hat der Auftragnehmer die Elektroausführungsplanung ohne gesonderte Vergütung frühzeitig mit dem Auftraggeber und dem Rohbauunternehmer abzustimmen. Fehlerhafte Informationsweitergaben an das Fertigteilwerk sowie daraus resultierende Produktionsfehler, Änderungen und Nacharbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Weitere erforderliche Unterlagen hat der Auftragnehmer selbst zu erstellen. Montage- und Werkzeichnungen sind, soweit von der Bauleitung gefordert, vor Ausführungsbeginn bzw. vor der Materialbestellung in zweifacher Ausfertigung ohne besondere Vergütung zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung schränkt die vertragliche Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers nicht ein.
5. Vorschriften, Arbeitsschutz und Haftung
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und technischen Anforderungen verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere die jeweils gültigen DIN-, VDE- und DGUV-Bestimmungen, die Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers sowie die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.
Verstöße und daraus resultierende Mängel sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen. Für durch ihn oder seine Mitarbeiter verursachte Unfälle und Schäden haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6. Kalkulation, Leistungsumfang und Bauablauf
Leistungen mit annähernd gleichem Aufwand, beispielsweise verschiedene Verlegungsarten, sind zur Vereinfachung der Kalkulation und Abrechnung zusammengefasst. Einwendungen hiergegen sind mit der Angebotsabgabe schriftlich vorzubringen, andernfalls gilt die Regelung als akzeptiert.
Provisorische Anschlüsse für Aufzüge, Heizungen und vergleichbare Einrichtungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und nach Erfordernis auszuführen.
Der Auftraggeber behält sich die Streichung oder Änderung einzelner Angebotspositionen vor.
Ein Wechsel der Arbeitskolonne bedarf der vorherigen Zustimmung der Bauleitung. Die Einweisung der neuen Kolonne erfolgt durch den Auftragnehmer. Kosten infolge eines nicht genehmigten Kolonnenwechsels trägt der Auftragnehmer.
Bei der Kalkulation ist eine CU-Notierung von € 140 / 100 kg zugrunde zu legen. Der eingesetzte Preis gilt als Pauschalfestpreis, sofern bei Auftragserteilung keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden.
7. Baustelleneinrichtung und Nebenleistungen
Das Vorhalten von Leitern und Gerüsten, soweit diese für die Leitungsverlegung und Leuchtenmontage erforderlich sind, sowie sämtliche Stemm-, Schlitz- und Fräsarbeiten im Umfang der Elektroarbeiten sind Bestandteil der Leistung.
8. Rohbaukonstruktion und Montagearten
Für die unterschiedlichen Bauteile gelten folgende Montagearten und Ausführungshinweise:
Außenwände im Kellergeschoss und in der Tiefgarage: Beton; Elektromontage auf Putz.
Wohngeschosse und sämtliche Treppenhausbereiche: Montage unter Putz.
Decken der Wohngeschosse: Betonteilfertigdecken bzw. Filigrandecken. Die erforderlichen Einbaudosen sind bauseits vorhanden. Die Verkabelung ist während der Baustahlverlegung in Abstimmung mit dem Rohbauunternehmer auszuführen.
Außenwände: Kalksandstein. Kabelschlitze sind zu fräsen und Dosenlöcher zu bohren.
Nichttragende Innenwände: Kalksandstein oder massive Gipsdielenwände. Kabelschlitze sind zu fräsen und Dosenlöcher zu bohren. Stemmarbeiten an Gipsdielenwänden sind nicht zulässig. Beschädigungen infolge falscher Werkzeuge oder nicht sorgfältiger Arbeiten sind auf Kosten des Auftragnehmers auszubessern; erforderlichenfalls sind ganze Platten und Stürze auszuwechseln.
Wohnungstrennwände und Treppenhauswände: Betonfertigteilwände bzw. Filigranwände. Die erforderlichen Einbaudosen und Leerrohre sind bauseits vorhanden. Die Verkabelung ist in Abstimmung mit dem Rohbauunternehmer auszuführen.
Aus statischen Gründen können auch Ortbetonwände vorkommen. Die Verkabelung und Dosenmontage sind während der Schalungsarbeiten bzw. Baustahlverlegung in Abstimmung mit dem Rohbauunternehmer auszuführen. Hierfür ist ein Anteil von ca. 10 % im Verhältnis zu den Filigranwänden einzukalkulieren.
9. Abstimmung mit anderen Gewerken
Warmwasserbereiter, Wohnraumlüfter und Durchlauferhitzer, werden bauseits durch das Gewerk Sanitär bzw. den Lüftungsbauer gestellt. Der elektrische Anschluss gehört zur Leistung des Auftragnehmers. Leitungen und Geräte sind im Einvernehmen mit den Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärfirmen ohne gegenseitige Behinderung zu montieren, nachdem die Anschlusshöhen festgelegt wurden. Dies gilt ebenfalls für die Verlegung auf dem Rohboden.
10. Verteilungen, Allgemeinbereiche und Sonderanlagen
Sämtliche Haupt- und Unterverteilungen sind eindeutig, dauerhaft und nachvollziehbar zu beschriften.
Keller-, Treppenhaus- und Tiefgaragenbereiche sind jeweils getrennt mit Zeitrelais auszustatten.
Die bauseits gestellte Briefkastenanlage ist in Abstimmung mit der Montagefirma anzuschließen.
Die Lieferung und Montage der Not- und Rettungswegebeleuchtung der Tiefgarage einschließlich der zugehörigen Piktogramme ist Bestandteil der Leistung.
Für das Tiefgaragentor ist eine separat abgesicherte Zuleitung zu verlegen. Im Bereich der Tiefgaragenrampe ist eine Zuleitung für einen Schlüsselschalter vorzusehen.
Für die Beleuchtung der Tiefgarage ist alle 8 m links und rechts der Fahrbahn jeweils versetzt eine LED-Leuchte vorzusehen. Der Betrieb der Tiefgaragenbeleuchtung ist über Bewegungsmelder oder Taster mit Zeitschaltautomaten zu steuern.
11. Glasfaser- und Medienverkabelung
Die Gebäude erhalten jeweils eine Glasfaseranbindung über einen vom Versorger herzustellenden Hausanschluss. Der Anschluss und die Anbindung bis zum Übergabepunkt im Hausanschlussraum erfolgen durch den Versorger.
Der Auftragnehmer hat ab dem Hausanschlussraum die erforderliche Glasfaser-Inhouseverkabelung bis zu den Medienverteilungen der jeweiligen Wohneinheiten herzustellen.
Von den Medienverteilungen sind Leerrohre mit eingezogenem Zugdraht sternförmig zu Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Arbeitszimmer der jeweiligen Wohneinheit zu verlegen. Sämtliche erforderlichen Leerrohre, Kabel, Verteiler, Befestigungs- und Anschlussmaterialien sowie Brandschottungen sind Bestandteil der Leistung.
12. Fundamenterder und Potentialausgleich
Die bauseits vorhandenen Bandeisen sind an die Potentialschienen anzuschließen. Die Erdungsanlage und der Schutzpotentialausgleich sind nach DIN 18014 sowie DIN VDE 0100-540 in der jeweils gültigen Fassung auszuführen und zu dokumentieren.
Potentialausgleiche sind herzustellen zwischen: Potentialschiene und Hausanschlusskästen, Potentialschiene und Antennenanlage, Potentialschiene und Aufzugskonstruktion, Potentialschiene und Heizungsanlage.
Für Netzanschluss und Zähleranlagen sind zusätzlich die Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers, die TAB 2023 in der beim Netzbetreiber eingeführten Fassung sowie die Technische Anschlussregel Niederspannung VDE-AR-N 4100 in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
13. Hauptverteilungen
Im Bereich der Hauptverteilungen der beiden Gebäude sind jeweils Zählerplätze für folgende Bereiche vorzusehen:
2 × Allgemeinstrom,1 × Heizung, 1x Aufzug, 1 × Tiefgarage, 1 × Wärmepumpe, 1 × Reserve.
Anerkannt
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Rechtsverbindliche Unterschrift
Firmenstempel
Technische Vorbemerkungen
01 Elektroinstallationen Wohnungsbau
01
Elektroinstallationen Wohnungsbau
01.01 Installationen Wohnungen, Keller, Tiefgarage etc.
01.01
Installationen Wohnungen, Keller, Tiefgarage etc.