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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zur Baustelle gem. ATV (DIN 18299) Angaben zur Baustelle gem. ATV (DIN 18299)
Die Nummerierung bezieht sich auf die DIN 18299 (ATV).
0.1 Angaben zur BAUSTELLE
Ein Bauzaun wird gestellt und muss nicht durch den GaLaBauer vorgesehen werden.
0.1.1 Lage und Zufahrt
Das Grundstück befindet sich in Hamburg-Eimsbüttel und ist über die Bellealliancestraße erreichbar.
Materialien sind nur auf dem Grundstück und nicht auf der Straße oder dem Fußweg zu
lagern. Ein entsprechender Baustelleneinrichtungsplan wird von Seiten des Bauherren
vorgelegt.
0.1.2 leer
0.1.3 Art der baulichen Anlagen
Die Anlage besteht aus dem Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Ladenfläche und Tiefgarage.
Der Lastansatz der TG-Decke war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Zum Zeitpunkt des Baus der Außenanlagen werden vermutlich noch andere Gewerke
vor Ort sein. Direkte Absprachen mit Fremdgewerken sind somit unumgänglich.
Materialien können auf der Baustelle gelagert werden, sind aber ggf. mit den anderen
Gewerken abzusprechen.
Der Baubereich ist jederzeit mittels eines vorhandenen Bauzauns zu sichern.
0.1.5 - 0.1.6 leer
0.1.7 Anschlüsse für Wasser, Energie, Abwasser
Wasser- und Energieanschlüsse sind bauseits vorhanden. Anschlüsse müssen vom
Auftragnehmer hergestellt werden.
Ein entsprechender Baustelleneinrichtungsplan mit Verzeichnung der Strom- und Wasser-
anschlüsse wird von Seiten des entsprechenden Fachplaners vorgelegt.
0.1.8 Aufenthalts- und Lagerräume
Vom Auftraggeber (AG) werden keine Aufenthaltsräume und sanitäre Einrichtungen
vorgehalten. Diese hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beschaffen und
vorzuhalten.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und soll innerhalb des Baufeldes
angelegt werden und ist ggf. nach Erfordernissen umzusetzen. Diese Flächen sind sicher
einzuzäunen. Material bzw. Werkzeug ist in verschlossenen Containern zu lagern.
Im Bereich der Kronentraufen der zu erhaltenden Bäume und Gehölze, zuzüglich
einem 1,5 m breiten allseitigen Schutzraum, ist die Einrichtung von Materiallagern,
Aufenthalts- und Magazincontainern nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung (BL)
zulässig.
Ein entsprechender Baustelleneinrichtungsplan wird von Seiten des entsprechenden Fachplaners
vorgelegt.
0.1.9 Bodenverhältnisse
Ein Großteil der Flächen besteht zum Zeitpunkt des Starts der GaLaBau-Arbeiten aus
Rohbodenfächen bzw. mit Bauschutt belegten und durch Fahrzeuge des Hochbaus
verdichteten Boden.
Ein Bodengutachten liegt vor und wird zur Verfügung gestellt.
0.1.10 leer
0.1.11 leer
0.1.12 Entsorgung, Abfall
Der Auftragnehmer hat den Bauschutt und sonstige Abfälle seiner Leistungen, insbesondere leicht
brennbare Verpackungsmaterialien, täglich zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung
nicht nach, so kann die BL die Reinigung auf seine Kosten durch andere Kräfte durchführen
lassen.
Tragfähiger Aushub, von dem keine Umweltgefährdung ausgeht, ist bei Bedarf innerhalb der
Baustelle wiederzuverwenden.
0.1.13 leer
0.1.14 Baumschutz
Die auf der Baustelle und den angrenzenden Grundstücken vorhandenen Bäume unterliegen
ganzjährig dem Baumschutz und sind zu erhalten. Im gesamten Kronentraufenbereich - zu-
züglich allseitig 1,5 m - ist Baustellenverkehr und Baustofflagerung nur mit ausdrücklicher
Zustimmung der Bauleitung (BL) zulässig.
Des weiteren sind die geltenden Schutzvorschriften gem. DIN 18920 - Schutz von Bäumen,
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen sowie die ZTV-Baumpflege
zu beachten.
0.1.15 Abwasser- und Versorgungsleitungen
Auf dem Baugrundstück und auf den angrenzenden Grundstücken sind Ver- und
Entsorgungsleitungen vorhanden.
Kenntnisse zur Lage der geplanten Entwässerungsleitungen liegen vor und werden zur
Verfügung gestellt.
0.1.16 bis 0.1.19 leer
0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
Ein Bodengutachten liegt vor.
0.1.21 leer
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmen auf der Baustelle
Zum Zeitpunkt der GaLaBau-Arbeiten werden noch andere Gewerke auf der
Baustelle tätig sein.
0.2 Angaben zur AUSFÜHRUNG
0.2.1 Ausführungsfristen, Ausführungsabschnitte
Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt ausgeführt.
Vom AN ist ein detailierter Bauablaufplan im Rahmen des vom AG vorgegebenen
Ausführungszeitraumes vorzulegen. Der Bauablaufplan wird nach Prüfung und Freigabe
durch den AG Vertragsbestandteil.
Begründete Abweichungen müssen durch den AN rechtzeitig der Bauleitung mitgeteilt
werden und werden in der nächsten Baubesprechungen festgelegt. Abweichungen / Ver-
zögerungen gegenüber dem Bauablaufplan, die durch den AN verschuldet sind, begründen
keine Bauzeitverlängerung.
Das Bauvorhaben ist durch den ausführenden Landschaftsbaubetrieb mit einer
ausreichenden Anzahl fachlich qualifizierter Mitarbeitern dauerhaft zu besetzen, um einen
reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
0.2.2 - 0.2.8 leer
0.2.9 und 0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von
Recycling-Stoffen / Anforderung an wiederaufbereitete
oder nicht genormte Stoffe
Es gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Landschaftsbauarbeiten
in Hamburg, Ausgabe vom 1.6.2004 (ZTV - LA - HAMBURG 2004).
0.2.11 - 0.2.12 leer
0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle
gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen
oder einer anderen Verwendung zuzuführen sind
Auf der Baustelle gewonnener Boden und Baustoffe sind wiederzuverwenden, sofern von
diesen keine Gefahren für die Umwelt ausgehen und diese für den vorgesehenen Ver-
wendungszweck geeignet sind, insbesondere wenn sie verdichtbar und frostbeständig sind.
0.2.14 - 0.2.20 leer
Angaben zur Baustelle gem. ATV (DIN 18299)
Hinweis Einbauten auf Tiefgaragendecke/Dachflächen Hinweis:
Auf Tiefgaragendecken dürfen ausschließlich kalkfreie Schüttgüter eingebaut werden zur Vermeidung von Kalkaussinterungen und Ausblühungen auf Pflaster- und Plattenbelägen.
Die Eignung der Schüttgüter ist über technische Datenblätter nachzuweisen.
Lasten:
Der Lastansatz der TG-Decke war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt.
Bautenschutz:
Als Bautenschutz sind die Schutz- und Gleitlagen sowie die Festkörperdrainagen und Schottertragschichten vor Kopf aufzubringen und so die Dachabdichtung vor Beschädigung zu schützen.
Die Dachabdichtung ist dauerhaft vor Beschädigungen zu schützen.
Hinweis Einbauten auf Tiefgaragendecke/Dachflächen
Merkblatt über den Schutz von Bäumen und Sträuchern Merkblatt über den Schutz von Bäumen und Sträuchern
Bei der Ausführung von Bauleistungen und der Einrichtung von Baustellen in der Nähe von Bäumen und Sträuchern, sind folgende Schutzvorschriften zu befolgen, damit Schäden an ihnen vermieden werden. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zur Bestrafung der Verantwortlichen führen, löst aber in jedem Fall die Verpflichtung zum Schadenersatz und Leistung der vereinbarten Vertragsstrafe aus.
1. Das Entfernen von Bäumen und Sträuchern, das Abkappen von Ästen und Wurzeln von mehr als 2 cm Durchmesser und die Inanspruchnahme der Wurzelflächen von Bäumen für die Baustelleneinrichtung oder die
laufenden Arbeiten ist nur in Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung des Auftraggebers zulässig.
Die Verankerung von Masten, Schildern oder sonstigen Geräten, das Annageln an Bäume, das Entfachen von Feuer im Bereich der Wurzelfläche ist nicht statthaft und stellt eine Sachbeschädigung dar, die
1.1 nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches als einfache Sachbeschädigung (303 StGB) mit Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden kann,
1.2 nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über unerlaubte Handlungen (823 BGB) zum Schadenersatz verpflichtet und
1.3 nach den vorstehenden Vorbemerkungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 € je Baum auslöst, die neben dem Ersatz des Schadens zu zahlen ist.
Für die Höhe des entstandenen Schadens werden ab 25 cm Stammumfang gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden für je 5 cm Stammumfang 200,00 € zugrundegelegt. Bei geringfügigen Schäden kann die Vertragsstrafe vom Auftraggeber herabgesetzt werden.
2. Um Sachbeschädigungen im Bereich der Wurzelfläche (Bodenfläche zwischen Stamm und Kronentraufe, zuzüglich 1,50 m nach außen gemessen) zu vermeiden, ist in diesem Bereich
2.1 das Befahren mit Fahrzeugen und Baumaschinen jeglicher Art,
2.2 die Lagerung von Bau- und Betriebsstoffen jeglicher Art (außer Dämmmaterial und leichte Handarbeitsgerätschaften) und
2.3 das Aufstellen von Maschinen, Baubuden, Aborten, Kantinen oder sonstiger Gerätschaften nur in Ausnahmefällen und mit besonderer Genehmigung des Auftraggebers gestattet. Die Genehmigung kann unter bestimmten Auflagen oder Bedingungen erteilt werden. Ob diese Bedingungen erfüllt sind entscheidet letztendlich der Auftraggeber.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Versionen der - DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, - ZTV-Baumpflege, - ZTV-LA-HAMBURG sowie - BNatSchG
Zur Kenntnis genommen und rechtsverbindlich anerkannt:
Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters
Merkblatt über den Schutz von Bäumen und Sträuchern
Vertragsbedingungen Allgemeine Anforderungen
Alle Arbeiten sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-Normen und der VOB/B in der jeweils aktuellen Fassung auszuführen.
Die Vergabe erfolgt auf VOB-Basis.
Sämtliche Leistungen inkl. Material, Befestigungs- und Verbindungsmittel sowie Werkzeug sind vom AN zu stellen.
Der AN ist verpflichtet, sich eigenständig über alle gültigen Vorschriften, Verordnungen und Auflagen zu informieren, insbesondere im Hinblick auf Entsorgung, Umweltvorgaben und Baumschutz.
Für alle im öffentlichen Bereich liegenden Leistungen (z. B. Gehwegüberfahrten, Aufbrüche, Wiederherstellungen) gilt:
Diese dürfen nur ausgeführt werden, wenn das Unternehmen über eine gültige Zulassung gemäß § 13b Hamburgisches Wegegesetz verfügt. Ist dies nicht der Fall, verbleiben diese Leistungen beim AG oder werden separat vergeben.
Leistungsumfang und Ausführung
Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Herstellung der Außenanlagen inkl.:
Oberbodenabtrag, Geländeprofilierung
Vegetationstechnische Arbeiten (Bepflanzung, Rasenflächen)
Belagsflächen (z. B. Wege, Terrassen, Stellplätze)
Einfassungen, Winkelstützen, Schachtabdeckungen etc.
Entwässerungselemente (z. B. Mulden, Rinnen, Sinkkästen)
Besonderer Hinweis: Der Gehweganschluss (inkl. Bordsteinabsenkung) wird nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn der Bieter eine entsprechende Ausführungserlaubnis in Hamburg nachweisen kann. Andernfalls entfällt diese Position ersatzlos oder wird durch ein zugelassenes Unternehmen im Auftrag des AG realisiert.
Alle Pflanzungen sind mit Anwuchspflege über 3 Monate auszuführen (mind. 3 Pflegegänge, 2 Wassergaben pro Monat in Trockenperioden).
Arbeiten sind witterungsabhängig einzuplanen und müssen ggf. unterbrochen oder angepasst werden.
Koordination und Schnittstellen
Der AN verpflichtet sich zur engen Abstimmung mit den Ausbaugewerken und dem AG.
Planungsänderungen, Behinderungen oder Unstimmigkeiten sind umgehend schriftlich anzuzeigen.
Die Koordination mit der Rohbaufirma bzgl. Geländehöhen und Entwässerung ist sicherzustellen.
Baustellenlogistik / AG-Leistungen
Vom AG bereitgestellt:
Bauwasser und Baustrom (sofern im Bauzustand verfügbar)
Einfache Grobplanie nach Rohbau
Pläne ausschließlich in digitaler Form
Nicht vom AG bereitgestellt:
Entsorgungscontainer
Transporthilfen
Werkzeuge und Maschinen
Genehmigungen für Arbeiten im öffentlichen Raum (außer bei explizitem Auftrag)
Sicherheit, Ordnung und Qualität
Der AN ist für die Absicherung seiner Arbeitsbereiche eigenverantwortlich zuständig (z. B. Gruben, Kanten, Maschinen).
Die Baustelle ist laufend und nach Abschluss der Arbeiten besenrein und in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.
Die Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend.
Eine durchgängige Baustellenleitung durch einen fachlich geeigneten Ansprechpartner des AN ist sicherzustellen.
Die Arbeiten unterliegen der baubegleitenden Kontrolle durch den TÜV Rheinland. Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung zu beseitigen.
Vertragsbedingungen
Fachbauleiter Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während der Bauzeit mit einem deutschsprachigen Bauleiter zu besetzen, der die unmittelbare Verantwortung für die fachlich richtige Ausführung der Arbeiten, die Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungenund einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften für seine Leistung bzw. sein Gewerk übernimmt. Mit der Rücksendung des unterzeichneten Auftragsschreibens, ist eine vom Fachbauleiter persönlich unterzeichnete "Fachbauleitererklärung" dem Auftraggeber zu übergeben, in der der Fachbauleiter namentlich genannt wird.
Ein evtl. Wechsel des Fachbauleiters ist dem Auftraggeber bzw. der Bauüberwachung umgehendschriftlich mitzuteilen.
Fachbauleiter
Fachunternehmererklärung Der Auftragnehmer erklärt schriftlich in einer "Fachunternehmererklärung", dass die angebotenen bzw. beauftragen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen undbehördlichen Verordnungen und Bestimmungen ausgeführt werden und dabei nur zugelassene Materialien und Produkte, unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, verwendet werden. Die unterzeichnete "Fachunternehmerklärung" ist mit der Rücksendung des unterzeichneten Auftragsschreibens abzugeben.
Fachunternehmererklärung
Betriebshaftpflichtversicherung Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckelung für die Zeit der Auftragserfüllung zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
1.000.000,- € für Personenschäden
500.000,- € für sonstige Schäden
Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des Auftragnehmers gegenüber demAuftraggeber nicht eingeschränkt.
Betriebshaftpflichtversicherung
01 Öffentlicher Raum
01
Öffentlicher Raum
01.01 KG 510 - Erdbau
01.01
KG 510 - Erdbau
01.02 KG 530 - Oberbau, Deckschichten
01.02
KG 530 - Oberbau, Deckschichten
01.03 KG 550 - Technische Anlagen
01.03
KG 550 - Technische Anlagen
01.04 KG 590 - Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
01.04
KG 590 - Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten
02 Grundstück
02
Grundstück
02.01 KG 510 - Erdbau
02.01
KG 510 - Erdbau
02.02 KG 530 - Oberbau, Deckschichten
02.02
KG 530 - Oberbau, Deckschichten
02.03 KG 540 - Baukonstruktionen
02.03
KG 540 - Baukonstruktionen
02.04 KG 550 - Technische Anlagen
02.04
KG 550 - Technische Anlagen
02.05 KG 560 - Einbauten in Außenanlagen
02.05
KG 560 - Einbauten in Außenanlagen
02.06 KG 570 - Vegetationsflächen
02.06
KG 570 - Vegetationsflächen
02.07 KG 590 - Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
02.07
KG 590 - Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
02.08 Stundenlohnarbeiten
02.08
Stundenlohnarbeiten
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