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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Angebotsgrundlagen
1.1 Angebots- und Vertragsgrundlagen
Folgende Bedingungen liegen dem Angebot zugrunde und haben in der aufgeführten Reihenfolge nacheinander Gültigkeit:
Das Leistungsverzeichnis mit den ergänzenden Hinweisen.
Die VOB, Teil B/C, in der am Tage der Abgabe gültigen Fassung.
Die einschlägigen DIN-Vorschriften und sonstigen Bestimmungen.
Die Werkpläne des Architekten sowie die geprüften, statischen Berechnungen der beratenden Ingenieure mit allen Forderungen und Auflagen der Genehmigungsbehörden.
1.2 Unvollständige Leistungsbeschreibung
Auf eine eventuelle Unvollständigkeit der Leistungsbeschreibung ist unverzüglich hinzuweisen. Der Auftragnehmer hat auch bei unvollständiger Leistungsbeschreibung die erforderlichen Leistungen zu erbringen, welche
zu einen mangelfreien Werk mit der vereinbarten Beschaffenheit führen. Sein Recht auf Mehrpreisforderung wird dadurch nicht eingeschränkt.
1.3 Arbeiten im Bestand, Baureparaturen
Festgestellte Abweichungen von der Bestandsaufnahme mit notwendiger Änderung der Planung oder der Leistungsbeschreibung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Daraus folgende Leistungen, die zur
Herstellung der Funktionsfähigkeit erforderlich sind, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen eingerichtet ist. Alle Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu überprüfen.
1.4 Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre und beginnt nach erfolgter Abnahme bzw. dem Datum der Mängelbeseitigung. Findet keine Abnahme statt, beginnt die Gewährleistungsdauer ab dem Datum der Schlusszahlungsfreigabe.
Zur Sicherung der Gewährleistung ist vom Auftragnehmer eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe 5 % der festgestellten Schlussrechnungssumme unverzinslich für die Dauer von 5 Jahren zu übergeben.
1.5 Vergütung
Alle Einheitspreise verstehen sich für komplette Leistungen einschl. Lieferung der Werkstoffe bis zum jeweiligen Einbauort der Baustelle sowie sämtlicher Nebenleistungen, die zur sach- und fachgerechten Durchführung erforderlich sind.
1.6 Nachtragsangebote
Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen.
1.7 Angaben des Bieters
Berufsgenossenschaft: ...............................................................................
Mitglieds- Nr.: ..........................................................................................
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Liefern und Montieren
Alle Positionen sind grundsätzlich als "Liefern und Montieren" zu kalkulieren, es sei denn, es ist in den Positionen ausdrücklich anders beschrieben und es gibt separate Montagepositionen.
Befestigungsmaterial (Schrauben, Muttern, Dübel etc.) sind ebenso wie das erforderliche Herstellen von Bohrungen in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Ausführung der Arbeiten
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle zu informieren.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Güte der von ihm gelieferten Materialien auf seine Kosten durch Vorlage anerkannter Materialprüfstellen nachzuweisen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber bei Verdacht nicht vertragsgemäße Qualität für Materialien, Einbauzustände, Einbau- und Anlagenteile oder ganze Anlagen Güte- und Gebrauchsprüfungen fordert oder ausführen lässt.
Sind vom Auftragnehmer Arbeiten und Stundenlohnarbeiten auszuführen, die nicht im Auftrag enthalten sind, müssen diese vor Ausführung von der Bauleitung bzw. vom Planungsbüro mit einem schriftlichen Angebot beantragt werden. Erst nach schriftlicher Genehmigung darf mit den Stundenlohnarbeiten begonnen werden. Werden Arbeiten und Stundenlohnarbeiten ohne vorherige schriftliche Genehmigung vom AN ausgeführt, werden diese nicht vergütet.
Als Abrechnungsgrundlage wird der im Auftrag enthaltene Stundensatz herangezogen. Über die angefallenen Stunden ist täglich ein Stundenzettel zu führen, der den Namen des eingesetzten Monteurs oder des Helfers, den Auftraggeber bzw. Veranlasser und den Grund der Arbeiten verzeichnet haben muss. Ferner sind die ausgeführten Arbeiten, unter Nennung des verbrauchten Materials, aufzuführen. Diese Stundenzettel sind von der Bauleitung oder eines Beauftragten abzuzeichnen. Die Stundenlohnarbeiten gelten als ausgeführt und anerkannt, wenn die Stundenlohnzettel innerhalb von 5 Arbeitstagen der Bauleitung oder eines Beauftragten zur Gegenzeichnung vorgelegt oder mit Telefax an das betreffende Büro übersandt werden. Später eingereichte Stundenlohnzettel werden grundsätzlich zurückgewiesen und nicht anerkannt.
Baustelleneinrichtung
Die Flächen zur Baustelleneinrichtung und zur eingeschränkten Materialzwischenlagerung werden nach Auftragserteilung durch den AG zugewiesen!
Die Heranführung von Strom und Wasser zu den jeweiligen Verbrauchsstellen ist Sache des AN.
Erschließung
Flucht- und Rettungswege: Transport- und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
Energietechnische Erschließung: Es werden bauseits Anschlüsse für Bauwasser, Baustrom zur Verfügung gestellt.
Termine
Es werden seitens des AG Bauablaufpläne bzw. Terminpläne erstellt. Diese Angaben sind durch den AN weiter zu präzisieren und fortlaufend zu aktualisieren. Terminverschiebungen sind dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Ausführungsunterlagen
Dem Auftragnehmer werden Ausführungsunterlagen in Form von Ausführungsplänen für die geplanten Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt. Auf Basis dessen ist durch den AN eine Werk- und Montageplanung zu erstellen, die durch den AG geprüft und freigegeben werden muss. Sämtliche Maße sind am Bau vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen.
Fachbauleiter und Baubesprechungen
Fachbauleiter:
Bei Auftragsvergabe ist der verantwortliche Fachbauleiter / Polier des AN namentlich mit allen notwendigen Kontaktdaten zu benennen.
Baubesprechungen:
Es findet mindestens 1 mal wöchentlich eine Firmenbaubesprechung statt. Der AN verpflichtet sich, an der wöchentlichen Baubesprechung teilzunehmen. Hierzu hat der verantwortliche Bauleiter anwesend zu sein.
Für seine Arbeiten hat der AN Bautagesberichte zu erstellen. Sie sind der Bauleitung wöchentlich in digitaler Form vorzulegen.
Abnahmeprüfung
Der örtlichen Bauleitung des AG sind die Protokolle in 2-facher Ausfertigung über alle im Rahmen der Einregulierung durchgeführten Messungen und Funktionsprüfungen midnestens 5 Werktage vor der Abnahme vorzulegen.
Abnahme
Es wird eine förmliche Abnahme gem. VOB vereinbart.
Einweisung
Vor der Abnahme führt der Auftragnehmer in der Inbetriebnahme und Funktionskontrolle eine Einweisung des technischen Personals des Nutzers durch. Die Inbetriebnahme ist in getrennten Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten, die Einweisung des Bedienungspersonals ist hier inbegriffen. Diese Einweisung beinhaltet Informationen über:
die Bedienung der Anlagen
die Wartung der Anlagen, die nicht vom Auftragnehmer durch Wartungsvertrag gewartet werden
die Betriebsführung der Anlagen.
Die Einweisung ist mit einem gegengezeichneten Protokoll zu dokumentieren und der Bauleitung zu übergeben.
Unfallverhütung
Für die Planung und fachgerechte Durchführung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften hat der AN alleinverantwortlich zu sorgen und entsprechende Maßnahmen durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat am "Sige-Plan" mitzuwirken und seine Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Arbeiten dem Auftraggeber vorzulegen!
Baustellenordnung
Die Beachtung und Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft liegt in der Eigenverantwortung des AN. Alle durch Unterlassung dieser Weisung bedingten Folgen gehen zu Lasten des AN. Etwaige Ausfallzeiten, die aus der Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften herrühren, sind durch Mehreinsatz / Personalverstärkung unaufgefordert und umgehend zu kompensieren.
Bauschuttregelung
Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich und kostenlos seine eigenen Abfälle, Verunreinigungen, Verpackungsmaterial und Bauschutt von der Baustelle zu entfernen. In jedem Falle jedoch mindestens zweimalig in der Woche. Kommt der AN seinen Pflichten zur Beseitigung der o.g. Stoffe auch nach besonderer Aufforderung und angemessener Nachfristsetzung nicht nach, erfolgt die Schuttbeseitigung durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers. Darüber hinaus hat der AN alle dadurch entstandenen Mehraufwendungen bei dem AG und der Bauüberwachung zu tragen.
Bauschild
Eigene Werbemaßnahmen an der Baustelle bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des AG.
Technische Vorbemerkungen
Ausführungshinweise Ausführungshinweise
Nachfolgende Beschreibung beinhaltet alle für die heizungstechnische Anlagen erforderlichen Leistungen.
Auf Wunsch sind dem Bauherrn Alternativen anzubieten. Mehr- und Minderkosten sind vor Bemusterung mitzuteilen.
Die terminliche Abstimmung und Vorbereitung der Versorgungsanträge mit dem VNB, dem Fernmeldeversorgern ist vom AN in Abstimmung mit der Bauleitung durchzuführen.
Die Werk- und Montageplanung des AN ist spätestens 2 Wochen nach Eingang der Ausführungsplanung der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen.
Nach Fertigstellung der gesamten Anlage erfolgt die Abnahme einschl. Funktionsprüfung; auch diese Leistungen sind im Angebot einzukalkulieren.
Ausführungshinweise
Inbetriebnahme und Abnahme Inbetriebnahme und Abnahme
Hinsichtlich Inbetriebnahme und Abnahme sind folgende Sachverhalte und Einzelheiten maßgebend:
bei der Abnahme muss die Anlage in Betrieb genommen sein
die Einweisung des Bedienungspersonals ist vor der Abnahme durchzuführen
über die Einweisung ist ein Protokoll zu erstellen
vor Abnahme ist eine Funktionsprüfung durchzuführen
die geforderten Leistungen gelten erst dann als erbracht, wenn die Anlagenteile den Bedingungen und Vorschriften entsprechen
der Auftragnehmer erstellt über diese Messungen Protokolle, welche die Zeit, den Ort, die Bedingungen, die Methode und die Messergebnisse enthalten. Die Protokolle müssen spätestens 3 Tage vor dem Abnahmetermin beim Bauherrn vorliegen
muss aus schwerwiegenden Gründen eine Abnahme verweigert werden, so gehen die zusätzlichen Kosten für weitere Abnahmen zu Lasten des Auftragnehmers
das Abnahmeprotokoll wird vom Auftraggeber erstellt. Übergabe- oder Abnahmeprotokolle des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Inbetriebnahme und Abnahme
Liste der Projektbeteiligten Auftraggeber/Generalunternehmer:
AH Projektbau GmbH, Industriestraße 27b, 22880 Wedel
Generalübernehmer/Projektsteuerer:
Beste Bau Bauregie GmbH, Mittelstraße 4, 31319 Sehnde
Bauherr/Eigentümer:
Volksbank eG Hildesheim, Kennedydamm 10, 31134 Hildesheim
Planung Hochbau:
Hirtz Planmanagement GmbH, Bahnhofstraße 9, 26180 Rastede
Tragwerksplanung:
Allo - Ingenieure, M. Eng. Rezan Allo, Grubenbecherstraße 16, 50829 Köln
Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz):
Trinity Consulting GmbH, Hoher Weg 4 - 37444 St.Andreasberg
Planung Haustechnik (HLSE):
wpb - Woker Planungsbüro GmbH, Leonhardtsreaße 10, 30175 Hannover
Brandschutz:
Hirtz Planmanagement GmbH, Bahnhofstraße 9, 26180 Rastede
Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung:
Ingenieurbüro Wode GmbH, Ingenieure und Geologen, Kolberger Straße 13, 31319 Sehnde
WU-Konzept
WU-Systeme Niedert & Bosold GmbH, Rannenberger Straße 3, 31749 Auetal
SiGeKo:
AH Ingenieure GmbH, Veritaskai 3, 21079 Hamburg
Liste der Projektbeteiligten
Projektbeschreibung Mit dem Bauvorhaben „Marktstraße – Volksbank“ entsteht in der Hohen Straße 8 in 31249 Hohenhameln ein modernes Wohn- und Geschäftshaus mit 27 Wohneinheiten, zwei Wohngemeinschaften, vier Gewerbeeinheiten sowie einem Standesamt. Das Gebäude vereint öffentliche und private Nutzungen in einem zukunftsorientierten Nutzungskonzept.
Das Bauvorhaben besteht aus einem Vorderhaus mit Mansarddach und einem Hinterhaus mit Satteldach. Die Errichtung erfolgt nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und erfüllt den KfW-Effizienzhaus-Standard 55.
Die Wärmeversorgung erfolgt über eine zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Warmwasserbereitung dezentral über Durchlauferhitzer. Sämtliche Nutzungseinheiten erhalten eine individuell regelbare Fußbodenheizung sowie eine moderne technische Ausstattung mit Video-Türsprechanlage, Cat-7-Verkabelung und hochwertiger Sanitärtechnik.
Die Gebäude werden in massiver Bauweise mit Kalksandsteinmauerwerk, Stahlbetondecken und einer zweischaligen Klinkerfassade mit Kerndämmung errichtet. Personenaufzüge in beiden Gebäudeteilen sowie eine Tiefgarage mit elektrisch betriebenem Rollgitter gewährleisten eine komfortable und barrierearme Erschließung.
Insgesamt verbindet das Bauvorhaben energieeffiziente Gebäudetechnik, hochwertige Bauqualität und ein vielseitiges Nutzungskonzept zu einem modernen Wohn- und Geschäftsgebäude.
Projektbeschreibung
Baubeschreibung Baubeschreibung
1.1 Allgemein
Das Bauvorhaben befindet sich in der Hohen Straße 8 in 31249 Hohenhameln. Auf dem Grundstück entsteht ein modernes Wohn- und Geschäftshaus mit insgesamt 27 Wohneinheiten, zwei Wohngemeinschaften sowie vier Gewerbeeinheiten. Das Gebäude gliedert sich konstruktiv und funktional in zwei voneinander getrennte Hauptgebäude. Das straßenseitige Vorderhaus wird mit einem Mansarddach und das hofseitige Hinterhaus mit einem klassischen Satteldach ausgeführt.
Maßgebend für sämtliche Ausführungen sind die Ausführungsplanung sowie die statischen Berechnungen, das nachfolgende Leistungsverzeichnis, die Bauleistungsbeschreibung und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das Bauvorhaben wird nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) errichtet und erfüllt den KfW-Effizienzhaus-Standard 55 zur Erreichung der Förderkriterien des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ für die Wohneinheiten. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz sind gemäß den entsprechenden Nachweisen und dem Brandschutzkonzept umzusetzen.
1.2 Erdarbeiten
Die Fundamente und Bodenplatten werden entsprechend der statischen Berechnung hergestellt. Sämtliche erforderlichen Entwässerungsleitungen werden gemäß Entwässerungsplanung verlegt und vor Inbetriebnahme geprüft. Der vorhandene Oberboden wird abgefahren und fachgerecht entsorgt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Arbeitsräume mit geeignetem Aushubmaterial bis zum vorhandenen Geländeniveau verfüllt. Die Erschließung des Grundstücks mit Strom-, Trinkwasser- und Schmutzwasseranschlüssen erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen der örtlichen Versorgungsunternehmen. Die Regen- und Schmutzwasserleitungen werden an vorhandene Kontrollschächte angeschlossen.
1.3 Gründung
Die Fundamente und Bodenplatten werden aus Stahlbeton entsprechend den statischen Vorgaben hergestellt. Die Bodenplatten werden in wasserundurchlässigem Beton ausgeführt. Zusätzlich wird eine Erdungsanlage nach DIN 18014 vorgesehen. Die Eingangsbereiche werden ebenerdig hergestellt, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten.
1.4 Tiefgarage
Die Tiefgarage wird über die Hohe Straße erschlossen und durch ein elektrisch betriebenes Rollgitter gesichert. Die Steuerung erfolgt über Funkfernbedienungen oder über die Schließanlage des Gebäudes. Die Tiefgarage erhält eine hoch belastbare Epoxidharzbeschichtung einschließlich Parkflächenmarkierung und rutschhemmender Oberfläche.
1.5 Wände Wohngeschosse
Die tragenden Außen- und Innenwände werden überwiegend in massiver Kalksandsteinbauweise entsprechend den statischen und bauphysikalischen Anforderungen errichtet. Definierte Bereiche werden entsprechend der statischen Berechnung in Stahlbetonbauweise ausgeführt. Die Außenfassaden werden als zweischaliges Mauerwerk mit mineralischer Kerndämmung und hochwertiger Klinkervorsatzschale hergestellt. Die Dämmstärken richten sich nach dem Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz. Innenwände werden je nach Anforderung als Kalksandstein- oder Trockenbauwände ausgeführt.
1.6 Geschossdecken
Die Geschossdecken werden entsprechend der statischen Berechnung als Stahlbeton-Fertigdecken ausgeführt. Im Vorderhaus werden die Decken über Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss und Dachgeschoss hergestellt. Im Hinterhaus werden die Decken über Kellergeschoss, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss als Stahlbeton-Fertigdecken ausgeführt. Die Deckenstöße werden tapezierfertig verspachtelt. Treppen werden als Stahlbeton-Fertigtreppen hergestellt.
1.7 Dach
Das Tragwerk wird als Holzkonstruktion entsprechend den statischen und bauphysikalischen Anforderungen ausgeführt. Das Vorderhaus erhält ein Mansarddach, das Hinterhaus ein klassisches Satteldach. Die Dachflächen werden entsprechend den Anforderungen des Wärmeschutznachweises gedämmt. Die geneigten Dachflächen werden mit frostbeständigen Tondachziegeln eingedeckt. Flachdachbereiche und Dachterrassen werden als Warm- bzw. Umkehrdach mit entsprechender Abdichtung und Gefälledämmung ausgeführt. Zur Wartung der Photovoltaikanlagen werden beide Dächer mit Dachausstiegsluken ausgestattet.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert.
Lage, Transportwege Lagerplätze:
Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Entsorgung von Abfall nach DIN 18299:
Das Einsammeln, Abfahren und die Entsorgung von Abfall, Müll, Verpackungen, Restmaterial u.ä., die aus den Leistungen des AN resultieren, hat nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Sollten nachvollziehbare Gründe vorliegen, die gegen diese Vorgabe sprechen, so sind diese mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der AG behält sich vor, dass wenn der AN seinen Pflichten der eigenen Abfallbeseitigung nach zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt, diese auf Kosten des AN an Dritte zu beauftragen.
Vom AG werden Abfallcontainer gestellt, das Entsorgungskonzept des AGs ist zu beachten. Es obliegt dem Auftragnehmer dafür zu sorgen (z.B. abschließbare Klappen/ Deckel), dass Unbefugte keine Abfälle in die Behälter des AG füllen.
Angaben zur Baustelle
Besondere Technische Vertragsbedingungen Ver- und Entsorgung Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Bei einer Nutzung von Schuttcontainern durch mehrere, unterabhängige Unternehmen, werden - sofern keine andere Einigung zustande kommt - dem Bereitsteller nach Abschluss der Arbeiten die Kosten dafür auf Nachweis, mengenanteilig in einer Umlage ausgeglichen.
Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Zwischenlagerflächen sind auf dem Grundstück nur bedingt vorhanden. Die Einschätzung, inwieweit diese ausreichen, obliegt dem AN. Bei Unklarheiten und vor der Ausführung der Arbeiten ist rechtzeitig mit der Bauleitung Rücksprache zu halten. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Bei den in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Positionen sind durch den Bieter, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, die Lieferung, das Verbringen zum Einbauort sowie die Montage aller notwendigen Materialien und Baustoffe, Hilfs- und Befestigungsmittel in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Besondere Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vereinbarungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für lüftungstechnische Anlagen
1. Allgemeines
Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) regeln die Ausführung sämtlicher lüftungstechnischer Anlagen und ergänzen die VOB/C DIN 18379 sowie weitere einschlägige Normen und Richtlinien. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Ausführungsgrundlagen
Arbeiten sind gemäß den geltenden DIN-/EN-Normen, VDI-Richtlinien, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Insbesondere sind die DIN EN 16798, DIN 1946-6, DIN EN 12599, DIN EN 12237, DIN EN 1507 sowie die einschlägigen VDI-Richtlinien zu berücksichtigen, soweit diese für die jeweilige Anlage anwendbar sind.
Der Auftragnehmer (AN) hat sämtliche Planungsunterlagen vor Ausführung auf erkennbare Widersprüche, Unstimmigkeiten und fehlende Angaben zu prüfen und dem Auftraggeber (AG) schriftlich mitzuteilen.
Änderungen oder Ergänzungen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den AG umgesetzt werden.
Die Ausführung hat entsprechend den freigegebenen Ausführungs- und Montageplänen sowie den vorgegebenen Luftmengen und technischen Anforderungen zu erfolgen.
3. Material- und Ausführungsqualität
Es dürfen ausschließlich neue, ungebrauchte und für den jeweiligen Einsatzzweck geeignete Materialien verwendet werden.
Sämtliche Komponenten müssen den geltenden DIN-/EN-Normen entsprechen und, soweit vorgeschrieben, über eine CE-Kennzeichnung verfügen.
Lüftungskanäle, Wickelfalzrohre, Formstücke und Verbindungselemente sind entsprechend den geplanten Betriebsbedingungen und Druckverhältnissen auszuwählen.
Luftleitungen sind fachgerecht, luftdicht und entsprechend der planerisch vorgegebenen Dichtheitsklasse auszuführen.
Verbindungselemente, Dichtungen und Befestigungssysteme müssen für den jeweiligen Einsatzbereich geeignet und dauerhaft funktionsfähig sein.
Lüftungsgeräte, Ventilatoren, Luftdurchlässe, Volumenstromregler und sonstige Komponenten sind gemäß den vereinbarten Fabrikaten und technischen Spezifikationen auszuführen.
Sämtliche luftführenden Bauteile sind während Transport, Lagerung und Montage vor Verschmutzungen, Feuchtigkeit und Beschädigungen zu schützen.
Materialien und Komponenten müssen den jeweiligen Anforderungen an Brand-, Schall-, Wärme- und Korrosionsschutz entsprechen.
4. Luftleitungsführung und Installation
Luftleitungen sind entsprechend den freigegebenen Ausführungsplänen fachgerecht und unter Berücksichtigung der erforderlichen Montage- und Wartungsflächen zu verlegen.
Luftleitungen sind ausreichend zu befestigen und bei Bedarf mit geeigneten schwingungsentkoppelten Aufhängungen auszustatten.
Wand- und Deckendurchführungen sind fachgerecht auszuführen. Anforderungen an Brand-, Schall- und Wärmeschutz sind einzuhalten.
Luftleitungen sind entsprechend den Anforderungen des GEG, der Planung sowie den jeweiligen bauphysikalischen Erfordernissen zu dämmen.
Erforderliche Revisions- und Reinigungsöffnungen sind vorzusehen und dauerhaft zugänglich zu halten.
Luftleitungen und Anlagenkomponenten sind hinsichtlich Anlagenzugehörigkeit und Strömungsrichtung eindeutig zu kennzeichnen, soweit dies für Betrieb und Wartung erforderlich ist.
Luftleitungen sind so zu verlegen, dass unnötige Druckverluste, Strömungsgeräusche und ungünstige Umlenkungen vermieden werden.
Verdeckte Installationen dürfen erst nach Durchführung und Dokumentation der erforderlichen Prüfungen sowie nach Abstimmung mit der Bauleitung geschlossen werden.
Bei Außenluft- und Fortluftleitungen sind die erforderlichen Maßnahmen gegen Kondensatbildung, Feuchtigkeitseintritt und Wärmebrücken zu berücksichtigen.
5. Lüftungsgeräte, Luftverteilung und Regelung
Lüftungsgeräte, Ventilatoren und sonstige technische Komponenten sind entsprechend den Herstellervorgaben und der freigegebenen Planung aufzustellen, anzuschließen und in Betrieb zu nehmen.
Erforderliche Mindestabstände, Wartungsflächen sowie Anforderungen an Schall- und Schwingungsschutz sind einzuhalten.
Luftdurchlässe, Volumenstromregler, Schalldämpfer, Brandschutzklappen und sonstige Einbauteile sind entsprechend der Planung vollständig und funktionsfähig zu installieren.
Die Dimensionierung und Einstellung der Luftvolumenströme erfolgt entsprechend den planerischen Vorgaben.
Sämtliche Zu- und Abluftvolumenströme sind einzuregulieren und messtechnisch nachzuweisen.
Regelungs- und Steuerungskomponenten sind entsprechend der vorgesehenen Anlagenfunktion einzustellen und auf ihre Funktion zu prüfen.
Filter, Kondensatabläufe und sonstige wartungsrelevante Komponenten müssen dauerhaft zugänglich sein.
Bei Anlagen mit Wärmerückgewinnung sind die entsprechenden Funktionen einschließlich Frostschutz und Kondensatableitung zu prüfen.
Brandschutzklappen und sonstige sicherheitstechnische Einrichtungen sind entsprechend den bauordnungsrechtlichen Anforderungen und den jeweiligen Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweisen einzubauen.
Schnittstellen zu anderen Gewerken, insbesondere Elektroinstallation, Heizung, Sanitärinstallation und Gebäudeautomation, sind rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.
6. Prüfungen, Inbetriebnahme und Dokumentation
Der AN führt sämtliche erforderlichen Prüfungen, Messungen und Inbetriebnahmen gemäß DIN EN 12599, DIN 1946-6 sowie den einschlägigen technischen Regelwerken durch.
Hierzu gehören insbesondere:
Sicht- und Funktionsprüfung sämtlicher Lüftungskanäle, Luftleitungen und Anlagenkomponenten
Prüfung der fachgerechten Montage und Befestigung
Erforderliche Dichtheitsprüfungen der Luftleitungssysteme entsprechend den vertraglich vereinbarten Anforderungen
Prüfung und Reinigung der Luftleitungen vor Inbetriebnahme
Messung und Einregulierung sämtlicher Zu- und Abluftvolumenströme
Dokumentation der gemessenen Luftmengen und der zugehörigen Sollwerte
Funktionsprüfung sämtlicher Ventilatoren, Volumenstromregler und Luftdurchlässe
Prüfung und Einstellung der Regelungs- und Steuerungskomponenten
Funktionsprüfung der Wärmerückgewinnung und vorhandener Sicherheitseinrichtungen
Prüfung der Kondensatableitung und gegebenenfalls vorhandener Frostschutzeinrichtungen
Erforderliche Schallmessungen entsprechend den vertraglichen Anforderungen
Vollständige Inbetriebnahme und Einregulierung der lüftungstechnischen Anlagen
Der AG erhält folgende Dokumente:
Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle
Luftmengenmessprotokolle einschließlich Soll-Ist-Vergleich
Erforderliche Dichtheitsprüfprotokolle
Funktionsprüfprotokolle der Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen
Nachweise über erforderliche Schallmessungen
Bestands- und Revisionspläne
Lüftungsschemata und Strangschemata im ausgeführten Stand
Gerätelisten, technische Datenblätter und Herstellerunterlagen
Bedienungs-, Wartungs- und Betriebsanleitungen
Dokumentation der Filtertypen und erforderlichen Wartungsintervalle
Erforderliche Konformitäts- und Herstellererklärungen
Nachweise und Dokumentationen zu eingebauten Brandschutzklappen und brandschutztechnischen Einrichtungen
Die vollständige Dokumentation ist dem AG spätestens zur Abnahme in digitaler Form zu übergeben.
7. Sicherheit und Arbeitsschutz
Sämtliche Arbeiten sind unter Einhaltung der geltenden DGUV-Vorschriften sowie der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen auszuführen.
Arbeiten an laufenden Ventilatoren oder beweglichen Anlagenteilen sind ohne geeignete Sicherungsmaßnahmen unzulässig.
Bei Montagearbeiten in größeren Höhen sind die erforderlichen Absturzsicherungen und Schutzmaßnahmen vorzusehen.
Erforderliche Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigtes Einschalten elektrischer oder mechanischer Anlagenteile sind zu treffen.
Brandschutztechnische Einrichtungen dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt oder unzulässig verändert werden.
Die Baustelle und die installierten Anlagenteile sind jederzeit in einem sicheren Zustand zu hinterlassen.
8. Baustellenorganisation
Die Koordination mit anderen Gewerken erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung.
Erforderliche Wand- und Deckendurchbrüche, Aussparungen, Einbauteile und Installationsschächte sind rechtzeitig mit den beteiligten Gewerken abzustimmen.
Der AN hat seine Installationen während der Bauphase vor Beschädigungen, Verschmutzungen und unbefugter Nutzung zu schützen.
Offene Luftleitungsenden sind während der Bauphase gegen das Eindringen von Staub, Schmutz, Feuchtigkeit und Fremdkörpern zu verschließen.
Erforderliche Prüfungen und Freigaben vor dem Schließen von Schächten, Vorwänden und abgehängten Decken sind rechtzeitig anzumelden.
Die Montage ist mit anderen technischen Gewerken so abzustimmen, dass gegenseitige Behinderungen und nachträgliche Änderungen möglichst vermieden werden.
Arbeitsbereiche sind täglich sowie nach Abschluss der Arbeiten zu reinigen.
Anfallende Verpackungen, Verschnitt und gewerkebezogene Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen.
9. Abrechnung und Leistungen
Folgende Leistungen gelten, soweit sie nicht ausdrücklich als gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, als Bestandteil der vereinbarten Einheitspreise:
Übliches Befestigungs- und Kleinmaterial
Erforderliche Luftleitungsaufhängungen und Befestigungselemente
Übliche Dichtungs- und Verbindungsmaterialien
Kennzeichnung und Beschriftung der Anlagenkomponenten
Fachgerechtes Verschließen offener Luftleitungsenden während der Bauphase
Erforderliche gewerkeinterne Abstimmungen und Koordinationsleistungen
Erforderliche Dichtheits- und Funktionsprüfungen
Messung und Einregulierung der Luftvolumenströme
Reinigung der installierten Anlagenkomponenten von montagebedingten Verschmutzungen
Funktionsprüfungen und Inbetriebnahme der installierten Anlagenkomponenten
Dokumentation gemäß Abschnitt 6
Besondere Leistungen (nach Vereinbarung bzw. gesonderter Ausschreibung):
Kernbohrungen und größere Wand- oder Deckendurchbrüche
Brandschutzabschottungen und Brandschutzverkleidungen, soweit nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen
Zusätzliche Schallschutzmaßnahmen über die ausgeschriebenen Anforderungen hinaus
Einbindung in übergeordnete Gebäudeautomationssysteme
Zusätzliche Luftqualitäts-, Hygiene- und Schallmessungen über die vertraglich vereinbarten Anforderungen hinaus
Zusätzliche Hygieneinspektionen und Reinigungsmaßnahmen nach VDI 6022, soweit nicht bereits vertraglich geschuldet
Nachträgliche Änderungen an bereits freigegebenen und ausgeführten Installationen
Zusätzliche Leistungen aufgrund geänderter Planungs- oder Nutzungsanforderungen
Die Abrechnung erfolgt entsprechend den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen und den einschlägigen Regelungen der VOB/C DIN 18379.
10. Gewährleistung
Die Mängelansprüche richten sich nach den vertraglich vereinbarten gesetzlichen bzw. VOB/B-Regelungen. Bei wirksam vereinbarter VOB/B beträgt die Regelfrist für Bauwerke vier Jahre ab Abnahme, soweit keine abweichende wirksame Vereinbarung besteht.
Der AN ist für die vertragsgerechte, funktionsfähige und den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung seiner Leistungen verantwortlich.
Festgestellte Mängel sind innerhalb der vereinbarten bzw. angemessenen Fristen fachgerecht zu beseitigen.
Sämtliche erforderlichen Prüf-, Mess- und Bestandsunterlagen sind vollständig zu übergeben.
Die Einweisung des Betreibers bzw. des vom AG benannten Personals in die Bedienung, Wartung und grundlegende Funktion der lüftungstechnischen Anlagen ist Bestandteil der vertraglichen Leistung.
Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Bauvertrages und verbindlich für beide Vertragsparteien.
Zusätzliche Technische Vereinbarungen
01 Lüftungstechnische Anlagen
01
Lüftungstechnische Anlagen
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Lüftungsgeräte und Zubehör
01.02
Lüftungsgeräte und Zubehör
01.03 Lüftungskanäle und Zubehör
01.03
Lüftungskanäle und Zubehör
01.04 Wärme- und Schwitzwasserdämmung
01.04
Wärme- und Schwitzwasserdämmung
01.05 Neben - und Nachweisleistungen
01.05
Neben - und Nachweisleistungen