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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen für Schlosserarbeiten 1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Vorbemerkungen gelten für alle nachfolgenden Positionen dieses Leistungsverzeichnisses und sind Bestandteil des Vertrags. Sämtliche Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen und technischen Regelwerken, insbesondere der DIN 18360 (Metallbauarbeiten), den geltenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie den Herstellervorschriften auszuführen. Die zugehörigen Grundrisse, Detail- und Ausführungspläne sowie die jeweiligen Positionsbeschreibungen sind zu beachten
.
2. Anforderungen an Material und Ausführung
Alle ausgeschriebenen Schlosser- und Metallbauarbeiten sind vollständig einschließlich der erforderlichen Materialien, Profile, Verbindungsmittel, Befestigungen, Unterkonstruktionen, Werkstattarbeiten, Oberflächenbehandlungen und Montageleistungen auszuführen, soweit diese nicht ausdrücklich bauseits erbracht werden.
Stahlgeländer und Absturzsicherungen sind entsprechend den jeweiligen Positionsbeschreibungen und Detailplänen herzustellen. Profilabmessungen, Konstruktion, Füllstäbe, Befestigungen und Oberflächen müssen den planerischen und statischen Anforderungen entsprechen.
Stahlbauteile sind entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Position korrosionsgeschützt und, soweit vorgesehen, feuerverzinkt sowie in der festgelegten Farbe beschichtet auszuführen. Edelstahlbauteile sind entsprechend der Positionsbeschreibung und den vorgesehenen Oberflächenanforderungen herzustellen.
Alle Materialien und Bauteile müssen für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und von einwandfreier Qualität sein. Erforderliche technische Nachweise und Zulassungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
Farb- und Materialmuster sowie erforderliche Werk- und Montageplanungen sind rechtzeitig vor Fertigungsbeginn zur Abstimmung und Freigabe vorzulegen, sofern diese gefordert sind.
3. Koordination und bauseitige Gegebenheiten
Vor Beginn der Fertigung hat der Auftragnehmer ein genaues Aufmaß vor Ort zu nehmen und die örtlichen Gegebenheiten, Untergründe sowie Anschluss- und Befestigungsmöglichkeiten eigenverantwortlich zu prüfen. Unklarheiten, erkennbare Abweichungen von der Planung oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Koordination mit den beteiligten Gewerken, insbesondere Rohbau, Fassadenbau, Fensterbau, Abdichtungsarbeiten und Elektroinstallation im Bereich der Briefkasten- und Klingelanlagen, ist in Abstimmung mit der Bauleitung sicherzustellen.
Der Auftragnehmer ist für den Schutz seiner Leistungen während Transport, Lagerung und Montage bis zur Abnahme verantwortlich. Beschädigungen an den eigenen Leistungen, insbesondere an Beschichtungen und Korrosionsschutz, sind fachgerecht und ohne zusätzliche Kosten zu beheben, sofern sie vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
Allgemeine Vorbemerkungen für Schlosserarbeiten
Liste der Projektbeteiligten Auftraggeber/Generalunternehmer:
AH Projektbau GmbH, Industriestraße 27b, 22880 Wedel
Generalübernehmer/Projektsteuerer:
Beste Bau Bauregie GmbH, Mittelstraße 4, 31319 Sehnde
Bauherr/Eigentümer:
Volksbank eG Hildesheim, Kennedydamm 10, 31134 Hildesheim
Planung Hochbau:
Hirtz Planmanagement GmbH, Bahnhofstraße 9, 26180 Rastede
Tragwerksplanung:
Allo - Ingenieure, M. Eng. Rezan Allo, Grubenbecherstraße 16, 50829 Köln
Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz):
Trinity Consulting GmbH, Hoher Weg 4 - 37444 Sankt Andreasberg
Planung Haustechnik (HLSE):
wpb - Woker Planungsbüro GmbH, Leonhardtsreaße 10, 30175 Hannover
Brandschutz:
Hirtz Planmanagement GmbH, Bahnhofstraße 9, 26180 Rastede
Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung:
Ingenieurbüro Wode GmbH, Ingenieure und Geologen, Kolberger Straße 13, 31319 Sehnde
WU-Konzept
WU-Systeme Niedert & Bosold GmbH, Rannenberger Straße 3, 31749 Auetal
SiGeKo:
AH Ingenieure GmbH, Veritaskai 3, 21079 Hamburg
Liste der Projektbeteiligten
Projektbeschreibung Mit dem Bauvorhaben „Marktstraße – Volksbank“ entsteht in der Hohen Straße 8 in 31249 Hohenhameln ein modernes Wohn- und Geschäftshaus mit 27 Wohneinheiten, zwei Wohngemeinschaften, vier Gewerbeeinheiten sowie einem Standesamt. Das Gebäude vereint öffentliche und private Nutzungen in einem zukunftsorientierten Nutzungskonzept.
Das Bauvorhaben besteht aus einem Vorderhaus mit Mansarddach und einem Hinterhaus mit Satteldach. Die Errichtung erfolgt nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und erfüllt den KfW-Effizienzhaus-Standard 55.
Die Wärmeversorgung erfolgt über eine zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Warmwasserbereitung dezentral über Durchlauferhitzer. Sämtliche Nutzungseinheiten erhalten eine individuell regelbare Fußbodenheizung sowie eine moderne technische Ausstattung mit Video-Türsprechanlage, Cat-7-Verkabelung und hochwertiger Sanitärtechnik.
Die Gebäude werden in massiver Bauweise mit Kalksandsteinmauerwerk, Stahlbetondecken und einer zweischaligen Klinkerfassade mit Kerndämmung errichtet. Personenaufzüge in beiden Gebäudeteilen sowie eine Tiefgarage mit elektrisch betriebenem Rollgitter gewährleisten eine komfortable und barrierearme Erschließung.
Insgesamt verbindet das Bauvorhaben energieeffiziente Gebäudetechnik, hochwertige Bauqualität und ein vielseitiges Nutzungskonzept zu einem modernen Wohn- und Geschäftsgebäude.
Projektbeschreibung
Baubeschreibung 1.1 Allgemein
Das Bauvorhaben befindet sich in der Hohen Straße 8 in 31249 Hohenhameln. Auf dem Grundstück entsteht ein modernes Wohn- und Geschäftshaus mit insgesamt 27 Wohneinheiten, zwei Wohngemeinschaften sowie vier Gewerbeeinheiten. Das Gebäude gliedert sich konstruktiv und funktional in zwei voneinander getrennte Hauptgebäude. Das straßenseitige Vorderhaus wird mit einem Mansarddach und das hofseitige Hinterhaus mit einem klassischen Satteldach ausgeführt.
Maßgebend für sämtliche Ausführungen sind die Ausführungsplanung sowie die statischen Berechnungen, das nachfolgende Leistungsverzeichnis, die Bauleistungsbeschreibung und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das Bauvorhaben wird nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) errichtet und erfüllt den KfW-Effizienzhaus-Standard 55 zur Erreichung der Förderkriterien des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ für die Wohneinheiten. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz sind gemäß den entsprechenden Nachweisen und dem Brandschutzkonzept umzusetzen.
1.2 Erdarbeiten
Die Fundamente und Bodenplatten werden entsprechend der statischen Berechnung hergestellt. Sämtliche erforderlichen Entwässerungsleitungen werden gemäß Entwässerungsplanung verlegt und vor Inbetriebnahme geprüft. Der vorhandene Oberboden wird abgefahren und fachgerecht entsorgt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Arbeitsräume mit geeignetem Aushubmaterial bis zum vorhandenen Geländeniveau verfüllt. Die Erschließung des Grundstücks mit Strom-, Trinkwasser- und Schmutzwasseranschlüssen erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen der örtlichen Versorgungsunternehmen. Die Regen- und Schmutzwasserleitungen werden an vorhandene Kontrollschächte angeschlossen.
1.3 Gründung
Die Fundamente und Bodenplatten werden aus Stahlbeton entsprechend den statischen Vorgaben hergestellt. Die Bodenplatten werden in wasserundurchlässigem Beton ausgeführt. Zusätzlich wird eine Erdungsanlage nach DIN 18014 vorgesehen. Die Eingangsbereiche werden ebenerdig hergestellt, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten.
1.4 Tiefgarage
Die Tiefgarage wird über die Hohe Straße erschlossen und durch ein elektrisch betriebenes Rollgitter gesichert. Die Steuerung erfolgt über Funkfernbedienungen oder über die Schließanlage des Gebäudes. Die Tiefgarage erhält eine hoch belastbare Epoxidharzbeschichtung einschließlich Parkflächenmarkierung und rutschhemmender Oberfläche.
1.5 Wände Wohngeschosse
Die tragenden Außen- und Innenwände werden überwiegend in massiver Kalksandsteinbauweise entsprechend den statischen und bauphysikalischen Anforderungen errichtet. Definierte Bereiche werden entsprechend der statischen Berechnung in Stahlbetonbauweise ausgeführt. Die Außenfassaden werden als zweischaliges Mauerwerk mit mineralischer Kerndämmung und hochwertiger Klinkervorsatzschale hergestellt. Die Dämmstärken richten sich nach dem Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz. Innenwände werden je nach Anforderung als Kalksandstein- oder Trockenbauwände ausgeführt.
1.6 Geschossdecken
Die Geschossdecken werden entsprechend der statischen Berechnung als Stahlbeton-Fertigdecken ausgeführt. Im Vorderhaus werden die Decken über Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss und Dachgeschoss hergestellt. Im Hinterhaus werden die Decken über Kellergeschoss, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss als Stahlbeton-Fertigdecken ausgeführt. Die Deckenstöße werden tapezierfertig verspachtelt. Treppen werden als Stahlbeton-Fertigtreppen hergestellt.
1.7 Dach
Das Tragwerk wird als Holzkonstruktion entsprechend den statischen und bauphysikalischen Anforderungen ausgeführt. Das Vorderhaus erhält ein Mansarddach, das Hinterhaus ein klassisches Satteldach. Die Dachflächen werden entsprechend den Anforderungen des Wärmeschutznachweises gedämmt. Die geneigten Dachflächen werden mit frostbeständigen Tondachziegeln eingedeckt. Flachdachbereiche und Dachterrassen werden als Warm- bzw. Umkehrdach mit entsprechender Abdichtung und Gefälledämmung ausgeführt. Zur Wartung der Photovoltaikanlagen werden beide Dächer mit Dachausstiegsluken ausgestattet.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert.
Lage, Transportwege Lagerplätze:
Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Entsorgung von Abfall nach DIN 18299:
Das Einsammeln, Abfahren und die Entsorgung von Abfall, Müll, Verpackungen, Restmaterial u.ä., die aus den Leistungen des AN resultieren, hat nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Sollten nachvollziehbare Gründe vorliegen, die gegen diese Vorgabe sprechen, so sind diese mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der AG behält sich vor, dass wenn der AN seinen Pflichten der eigenen Abfallbeseitigung nach zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt, diese auf Kosten des AN an Dritte zu beauftragen.
Vom AG werden Abfallcontainer gestellt, das Entsorgungskonzept des AGs ist zu beachten. Es obliegt dem Auftragnehmer dafür zu sorgen (z.B. abschließbare Klappen/ Deckel), dass Unbefugte keine Abfälle in die Behälter des AG füllen.
Angaben zur Baustelle
Technische Vertragsbedingungen Ver- und Entsorgung Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Bei einer Nutzung von Schuttcontainern durch mehrere, unterabhängige Unternehmen, werden - sofern keine andere Einigung zustande kommt - dem Bereitsteller nach Abschluss der Arbeiten die Kosten dafür auf Nachweis, mengenanteilig in einer Umlage ausgeglichen.
Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Zwischenlagerflächen sind auf dem Grundstück nur bedingt vorhanden. Die Einschätzung, inwieweit diese ausreichen, obliegt dem AN. Bei Unklarheiten und vor der Ausführung der Arbeiten ist rechtzeitig mit der Bauleitung Rücksprache zu halten. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Bei den in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Positionen sind durch den Bieter, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, die Lieferung, das Verbringen zum Einbauort sowie die Montage aller notwendigen Materialien und Baustoffe, Hilfs- und Befestigungsmittel in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art um Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung und Montage von Metallbauelementen, inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und das Lagern auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort.
Die Angebotspreise für die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die voll funktionsfähigen, komplett erstellten und montierten Metallbauelemente einschließlich aller für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Materialien, Zusatz- und Befestigungsmittel, auch wenn diese nicht gesondert beschrieben werden. Weiterhin sind örtliche Aufmaße, Hilfsmittel, Geräte und Werkzeuge, die für die Ausführung der Arbeiten notwendig sind, mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Hinweis zu aufgeführte Normen
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (AVB) -VOB/B- und den
Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten für die Ausführung die nachstehenden
aufgeführten Normen in den jeweils neuesten gültigen Fassungen:
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere:
DIN 18335, Stahlbauarbeiten DIN 18360, Metallbauarbeiten DIN EN 10210, Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau DIN EN ISO 1461, Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge - Anforderungen und
Prüfungen DIN EN ISO 14713, Zinküberzüge -Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und
Stahlkonstruktionen vor Korrosion DAST-Richtlinie 022, Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen DIN 55633, Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Pulverbeschichtung DIN EN ISO 3834, Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen Allgemeines
Für alle Arbeiten hat der AN nur geschulte Fachkräfte einzusetzen. Seitens des ANs ist spätestens 5 Tage nach
Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter zu benennen, der während der gesamten Zeit der Ausführung der Arbeiten des AN zur Verfügung zu stehen und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat.
Ein Bautagebuch ist durch den AN zu führen und auf Anforderung der Bauleitung vorzulegen.
Eine Beschreibung der Bauausführung sowie seitens des AN erstellte Werkplanung und statischen Berechnungen
sind vor Beginn der Bauarbeiten der örtlichen Bauleitung zu übergeben.
Werkplanung und statische Berechnungen
Die zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen sind im Auftragsfall vom AN eigenverantwortlich zu prüfen.
Auf Grundlage der Planungsunterlagen fertigt der AN Werkplanungen und statische Berechnungen an, die er vor
Beginn der Ausführung/ Bestellung von Materialien dem AG vorzulegen und freigeben zu lassen hat. Erst nach Freigabe der Werkplanung durch den AG und Freigabe der Statik durch einen Prüfstatiker, ist der AN berechtigt mit der Produktion bzw. mit der Bestellung von Komponenten zu beginnen. Der Aufwand für die Erstellung der Werkplanung und der statischen Berechnungen ist in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Gerüste
Es wird bauseits ein Fassadengerüst durch den AG zur Verfügung gestellt. Für die Ausführung aller weiteren
vertragsgegenständlichen Leistungen sind sämtliche Schutz-, Arbeits- und Hilfsgerüste durch den AN zu stellen
und in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Die Verkehrs- und Unfallsicherheit der durch den AN gestellten Gerüste ist für die Dauer der Nutzung zu garantieren. Die Mitbenutzung der vom AN gestellten Gerüste, ist auch anderen am Bau tätigen Gewerken zu gestatten.
Ausführungsqualität
Alle Stahlteile sind planeben zu schleifen, zu grundieren (Rostschutzgrundierung) und fertig zu beschichten. Fehlstellen, Walzspuren, Lunker, Dellen, Zunderschichten und Läufer sind unzulässig und werden als Mangel gewertet. Sichtbare Schweißnähte sind vor der Grundierung zu glätten, Zunderschichten und sogenannte Schweißpickel sind zu entfernen.
Sämtliche Konstruktionen sind gegenüber der DIN 18360 mit erhöhter Maßgenauigkeit bzw. Anforderung an Winkeltoleranzen zu fertigen, so dass alle Bauteile exakt lotrecht bzw. waagerecht bzw. senkrecht zueinander sind. Optisch wahrnehmbare Abweichungen sind zu vermeiden und werden vom AN als Mangel anerkannt, den er nach Aufforderung zu beseitigen hat.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1 Handläufe und Geländer Treppenhäuser
1
Handläufe und Geländer Treppenhäuser
Vorbemerkungen zur Ausführung der Handläufe und Geländer in Treppenhäusern Alle nachfolgend beschriebenen Handläufe und Geländer in den Treppenhäusern sind gemäß den zugehörigen Detail- und Ausführungsplänen anzubieten. Alle Bestandteile der Konstruktionen aus Stahl sind feuerverzinkt und in anthrazit oder lichtgrau anzubieten. Handläufe sind unlackiert.
Die Handläufe in den Treppenhäusern sind durchgehend auszuführen und auch im Bereich von Fenstern entsprechend dem geplanten Verlauf weiterzuführen. Die Handläufe sind beidseitig der Treppenläufe anzuordnen, sofern eine entsprechende Wandfläche vorhanden ist. Die Elemente sind vom AN einschließlich sämtlicher Komponenten frei Baustelle zu liefern und zum jeweiligen Einbauort zu transportieren.
Sämtliche Abmessungen sowie der Befestigungs- und Verbindungsmittel sind vom AN zu prüfen und auf Grundlage der vom AN zu erbringenden statischen Bemessung festzulegen.
Grundsätzlicher Aufbau der Geländer, sofern nicht abweichend in den Detailplänen beschrieben:
Grundsätzlicher Aufbau der Geländer, sofern nicht abweichend in den Detailplänen beschrieben:
Obergurt: Flachstahl, Profil und Abmessungen gemäß Detailplanung und statischer Bemessung.
Untergurt: Flachstahl, Profil und Abmessungen gemäß Detailplanung und statischer Bemessung.
Geländerpfosten: Senkrechter Flachstahl, feuerverzinkt, Abmessungen und Wanddicken gemäß Detailplanung und statischer Bemessung.
Füllstäbe: Senkrechte flache Stahlstäbe, Profil, Abmessungen, Anzahl und Anordnung gemäß Detailplanung und statischer Bemessung. Gleichmäßige Aufteilung mit einem lichten Abstand von maximal 12 cm, sofern in den Detailplänen keine abweichenden Vorgaben enthalten sind. Fachgerechte Verbindung mit Ober- und Untergurt.
Edelstahldorn: passender Edelstahldorn, auf die Geländerpfosten aufgeschweißt, gemäß Detailplanung.
Befestigung: seitlich an der Treppenwange. Art, Abmessungen und Anordnung der Befestigungsmittel gemäß Detailplanung und statischer Bemessung.
Handlauf : Rundes Edelstahlhandlaufprofil, unlackiert, einschließlich fachgerechter Befestigung und Eckausbildung.
Geländerhöhe : Mindestens 90 cm, gemessen ab OKFF bis OK Geländer.
Sämtliche erforderlichen Werkstattarbeiten, Schweißarbeiten, Korrosionsschutzmaßnahmen, Verbindungsmittel, Anpassungen und Montageleistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Vorbemerkungen zur Ausführung der Handläufe und Geländer in Treppenhäusern
1.1 Handläufe und Geländer Treppenhäuser Vorderhaus
1.1
Handläufe und Geländer Treppenhäuser Vorderhaus
1.2 Handläufe Treppenhaus Hinterhaus
1.2
Handläufe Treppenhaus Hinterhaus
2 Geländer Dachterrassen
2
Geländer Dachterrassen
Vorbemerkungen zur Ausführung der Geländer für Dachterrassen Alle nachfolgend beschriebenen Geländer an Dachterrassen sind gemäß den zugehörigen Detail- und Ausführungsplänen anzubieten. Die Geländer sind in entsprechend aufgeteilte Einzellängen und erforderliche Eckelemente zu unterteilen.
Alle Bestandteile der Geländerkonstruktion aus Stahl sind feuerverzinkt und in anthrazit oder lichtgrau anzubieten. Edelstahlbauteile sind entsprechend der Baubeschreibung auszuführen.
Die Geländer sind vom AN einschließlich sämtlicher Komponenten frei Baustelle zu liefern und zum jeweiligen Einbauort zu transportieren.
Sämtliche Abmessungen der Geländerbestandteile sowie der Befestigungs- und Verbindungsmittel sind vom AN zu prüfen und auf Grundlage der vom AN zu erbringenden statischen Bemessung festzulegen.
Die Geländer sind einschließlich sämtlicher Verbindungen zwischen den einzelnen Segmenten und Eckelementen sowie aller erforderlichen Befestigungsmittel gemäß der vom AN zu erbringenden Statik anzubieten.
Grundsätzlicher Aufbau der Geländer, sofern nicht abweichend in den Detailplänen beschrieben:
Grundsätzlicher Aufbau der Geländer, sofern nicht abweichend in den Detailplänen beschrieben:
Obergurt: Flachstahl, Profil und Abmessungen gemäß Detailplanung und statischer Bemessung.
Untergurt: Flachstahl, Profil und Abmessungen gemäß Detailplanung und statischer Bemessung.
Geländerpfosten: Senkrechter Flachstahl, feuerverzinkt, Abmessungen und Wanddicken gemäß Detailplanung und statischer Bemessung.
Füllstäbe: Senkrechte flache Stahlstäbe, Profil, Abmessungen, Anzahl und Anordnung gemäß Detailplanung und statischer Bemessung. Gleichmäßige Aufteilung mit einem lichten Abstand von maximal 12 cm, sofern in den Detailplänen keine abweichenden Vorgaben enthalten sind. Fachgerechte Verbindung mit Ober- und Untergurt.
Edelstahldorn: passender Edelstahldorn, auf die Geländerpfosten aufgeschweißt, gemäß Detailplanung.
Befestigung: innenseitig an Stahlbetonaufkantung. Art, Abmessungen und Anordnung der Befestigungsmittel gemäß Darstellung, Detailplanung und statischer Bemessung.
Geländerhöhe : Mindestens 90 cm, gemessen ab OKFF bis OK Geländer. Oberer Abschluss: Die Geländer sind ohne gesonderten, aufgesetzten Handlauf auszuführen. Der obere Abschluss ist als konstruktiver Bestandteil der Geländerkonstruktion gemäß Detailplanung auszubilden. Die erforderliche Absturzsicherheit muss unabhängig von einem zusätzlichen Handlauf gewährleistet sein. Sämtliche erforderlichen Werkstattarbeiten, Schweißarbeiten, Korrosionsschutzmaßnahmen, Verbindungsmittel, Anpassungen und Montageleistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Vorbemerkungen zur Ausführung der Geländer für Dachterrassen
2.1 Geländer Dachterrassen Vorderhaus
2.1
Geländer Dachterrassen Vorderhaus
2.2 Geländer Dachterrasse Hinterhaus
2.2
Geländer Dachterrasse Hinterhaus
3 Geländer Loggien
3
Geländer Loggien
Vorbemerkungen zur Ausführung der Geländer für Loggien Alle nachfolgend beschriebenen Geländer an Loggien sind gemäß den zugehörigen Detail- und Ausführungsplänen anzubieten. Die Geländer sind in entsprechend aufgeteilte Einzellängen und erforderliche Eckelemente zu unterteilen.
Alle Bestandteile der Geländerkonstruktion aus Stahl sind feuerverzinkt und in anthrazit oder lichtgrau anzubieten. Edelstahlbauteile sind entsprechend der Baubeschreibung auszuführen.
Die Geländer sind vom AN einschließlich sämtlicher Komponenten frei Baustelle zu liefern und zum jeweiligen Einbauort zu transportieren.
Sämtliche Abmessungen der Geländerbestandteile sowie der Befestigungs- und Verbindungsmittel sind vom AN zu prüfen und auf Grundlage der vom AN zu erbringenden statischen Bemessung festzulegen.
Die Geländer sind einschließlich sämtlicher Verbindungen zwischen den einzelnen Segmenten und Eckelementen sowie aller erforderlichen Befestigungsmittel gemäß der vom AN zu erbringenden Statik anzubieten.
Grundsätzlicher Aufbau der Geländer, sofern nicht abweichend in den Detailplänen beschrieben:
Grundsätzlicher Aufbau der Geländer, sofern nicht abweichend in den Detailplänen beschrieben:
Obergurt: Flachstahl, Profil und Abmessungen gemäß Detailplanung und statischer Bemessung.
Untergurt: Flachstahl, Profil und Abmessungen gemäß Detailplanung und statischer Bemessung.
Geländerpfosten: Senkrechter Flachstahl, feuerverzinkt, Abmessungen und Wanddicken gemäß Detailplanung und statischer Bemessung.
Füllstäbe: Senkrechte flache Stahlstäbe, Profil, Abmessungen, Anzahl und Anordnung gemäß Detailplanung und statischer Bemessung. Gleichmäßige Aufteilung mit einem lichten Abstand von maximal 12 cm, sofern in den Detailplänen keine abweichenden Vorgaben enthalten sind. Fachgerechte Verbindung mit Ober- und Untergurt.
Edelstahldorn: passender Edelstahldorn, auf die Geländerpfosten aufgeschweißt, gemäß Detailplanung.
Befestigung: innenseitig an Stahlbetonaufkantung. Art, Abmessungen und Anordnung der Befestigungsmittel gemäß Darstellung, Detailplanung und statischer Bemessung.
Geländerhöhe : Mindestens 90 cm, gemessen ab OKFF bis OK Geländer. Oberer Abschluss: Die Geländer sind ohne gesonderten, aufgesetzten Handlauf auszuführen. Der obere Abschluss ist als konstruktiver Bestandteil der Geländerkonstruktion gemäß Detailplanung auszubilden. Die erforderliche Absturzsicherheit muss unabhängig von einem zusätzlichen Handlauf gewährleistet sein. Sämtliche erforderlichen Werkstattarbeiten, Schweißarbeiten, Korrosionsschutzmaßnahmen, Verbindungsmittel, Anpassungen und Montageleistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Vorbemerkungen zur Ausführung der Geländer für Loggien
3.1 Geländer Loggien Vorderhaus
3.1
Geländer Loggien Vorderhaus
4 Geländer vor bodentiefen Fenstern
4
Geländer vor bodentiefen Fenstern
Vorbemerkung zur Ausführung der Geländer vor bodentiefen Fenstern Alle nachfolgend beschriebenen Geländer vor bodentiefen Fenstern sind gemäß den zugehörigen Detail- und Ausführungsplänen anzubieten.
Alle Bestandteile der Geländerkonstruktion aus Stahl sind feuerverzinkt und in anthrazit oder lichtgrau anzubieten. Edelstahlbauteile sind entsprechend der Baubeschreibung auszuführen.
Die Geländer sind vom AN einschließlich sämtlicher Komponenten frei Baustelle zu liefern und zum jeweiligen Einbauort zu transportieren.
Sämtliche Abmessungen der Geländerbestandteile sowie der Befestigungs- und Verbindungsmittel sind vom AN zu prüfen und auf Grundlage der vom AN zu erbringenden statischen Bemessung festzulegen.
Die Geländer sind einschließlich sämtlicher erforderlichen Befestigungsmittel gemäß der vom AN zu erbringenden Statik anzubieten.
Grundsätzlicher Aufbau der Geländer, sofern nicht abweichend in den Detailplänen beschrieben:
Grundsätzlicher Aufbau der Geländer, sofern nicht abweichend in den Detailplänen beschrieben:
Obergurt: Flachstahl, Profil und Abmessungen gemäß Detailplanung und statischer Bemessung.
Untergurt: Flachstahl, Profil und Abmessungen gemäß Detailplanung und statischer Bemessung.
Geländerpfosten: Senkrechter Flachstahl, feuerverzinkt, Abmessungen und Wanddicken gemäß Detailplanung und statischer Bemessung.
Füllstäbe: Senkrechte flache Stahlstäbe, Profil, Abmessungen, Anzahl und Anordnung gemäß Detailplanung und statischer Bemessung. Gleichmäßige Aufteilung mit einem lichten Abstand von maximal 12 cm, sofern in den Detailplänen keine abweichenden Vorgaben enthalten sind. Fachgerechte Verbindung mit Ober- und Untergurt.
Edelstahldorn: passender Edelstahldorn, auf die Geländerpfosten aufgeschweißt, gemäß Detailplanung.
Befestigung: am Fensterrahmen
Geländerhöhe : Mindestens 90 cm, gemessen ab OKFF bis OK Geländer, sofern nachfolgend keine abweichende Höhe angegeben ist. Oberer Abschluss: Die Geländer sind ohne gesonderten, aufgesetzten Handlauf auszuführen. Der obere Abschluss ist als konstruktiver Bestandteil der Geländerkonstruktion gemäß Detailplanung auszubilden. Die erforderliche Absturzsicherheit muss unabhängig von einem zusätzlichen Handlauf gewährleistet sein. Sämtliche erforderlichen Werkstattarbeiten, Schweißarbeiten, Korrosionsschutzmaßnahmen, Verbindungsmittel, Anpassungen und Montageleistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Vorbemerkung zur Ausführung der Geländer vor bodentiefen Fenstern
4.1 Geländer vor bodentiefen Fenstern Vorderhaus
4.1
Geländer vor bodentiefen Fenstern Vorderhaus
4.2 Geländer vor bodentiefen Fenstern Hinterhaus
4.2
Geländer vor bodentiefen Fenstern Hinterhaus
5 Briefkasten- und Klingelanlagen
5
Briefkasten- und Klingelanlagen
Vorbemerkung Briefkasten- und Klingelanlagen Alle nachfolgend beschriebenen Briefkasten- und Klingelanlagen sind als Gesamtanlagen durch den AN zu liefern und am Bestimmungsort zu montieren.
Videokamera und elektrische Einheit zur Gegensprechanlage werden bauseits geliefert und eingebaut.
Sämtliche elektrischen Anschlüsse werden bauseits ausgeführt.
Mit Ausnahme der nicht sichtbaren Innenseiten sind alle metallischen Anlagenbauteile inkl. der Putzabdeckrahmen, Blenden u. ä. mit einer Pulverbeschichtung im Farbton RAL 9016 durch den AN zu liefern.
Qualitätsmerkmale:
Türscharniere aus Edelstahl, Tür einfach auswechselbar
Extra stabile Tür-Konstruktion aus 1,0 mm Stahl
Klappenaufhängung in Tür geprägt
Geprägter Einwurf für höhere Stabilität
Materialien wie hochwertiger Galfan-Stahl und Edelstahl V4A
Ohne Schweißpunkte: gefalztes und genietetes Gehäuse
Zentrierstift für exaktes Schließen der Tür
Pulverbeschichtung durchschnittlich 80 µ Stärke
Fabrikat der Planung: Erwin Renz Metallwarenfabrik GmbH & Co KG o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Vorbemerkung Briefkasten- und Klingelanlagen
5.1 Briefkasten- und Klingelanlage, Vorderhaus
5.1
Briefkasten- und Klingelanlage, Vorderhaus
5.2 Briefkasten- und Klingelanlage, Hinterhaus
5.2
Briefkasten- und Klingelanlage, Hinterhaus
6 Stundenlohnarbeiten
6
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen ausschließlich nur nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG ausgeführt werden.
Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen, Sozialzuschläge, allgemeine Geschäftskosten, Wegegelder, Auslösungen, Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie Werkzeug und Gerät abgegolten.
Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preislichen Vorschrift zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten
6.1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter und Bauhelfer
6.1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter und Bauhelfer