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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Bayreuth, St. Wolfgang Straße 3, 5 und 7
01
Bayreuth, St. Wolfgang Straße 3, 5 und 7
Objektbeschreibung Allgemeine Angaben zum Objekt
Der AG beabsichtigt die energetische Sanierung nach KfW-Standard 70 EE (optional KfW-Standard 55 EE) von 18 Wohnungen sowie die Errichtung von vorgestellten Balkonen am Grundstück St. Wolfgangstraße 3/5/7 in Bayreuth.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um 3 zusammenhängende Wohnhäuser mit gesamt 18 Wohneinheiten auf 3 Etagen. Die gesamte Baumaßnahme findet im unbewohnten Zustand statt.
Die wesentlichen Komponenten der geplanten Baumaßnahme sind:
- Modernisierung der Gebäudehülle durch Erneuerung aller Fenster,
Anbringen eines Vollwärmeschutzes
- Errichtung von Vorstellbalkonen
- Modernisierung aller Bäder
- Erneuerung der Komponenten für die Haustechnik Heizung/ Lüftung/
Sanitär/ ELT
- Abdichtung Keller
Beginn Baustelle: 29.09.2025
Fertigstellung Baustelle: 31.10.2026
vorläufige Ausführungstermine:
Abbruch Dacheindeckung: 10.12.2025 - 16.12.2025
RWA Fenster: 17.12.2025 - 06.01.2025
Stehfalzdeckung Gauben: 17.12.2025 - 13.01.2025
Unterspannbahn/Konterlattung: 21.01.2026 - 27.01.2026
Dacheindeckung Betondachsteine: 28.01.2026 - 10.02.2026
Regenrinnen: 11.02.2026 - 17.02.2026
Schneefallgitter: 18.02.2026 - 24.02.2026
Fallrohre: 01.07.2026 - 07.07.2026
Notabdichtung: 21.10.2025 - 04.11.2025
Objektbeschreibung
technische Vorbemerkungen Die Zugänge zum Wohnblock und zu den Hauseingängen sind stets freizuhalten. Abbrucharbeiten
einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, wie Schutzmaßnahmen, Abtransport und fachgerechte
Entsorgung der Abbruchmaterialien.
Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist:
1. Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Leistungen, sonstiger Geräte und Werkzeuge. Sämtliche Leistungen sind einschl.
Herstellung, Lieferung und Einbau an den Einbauort und Montage zu kalkulieren, inkl. aller dafür
notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
2. Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und
DIN-gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind.
3. Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen,
wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind n. Erfordernis mit einzukalkulieren.
4. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften
/Herstellerrichtlinien zu beachten.
5. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile
umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum
des AN über.
6. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind
einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422,
der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen
Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe - Planung ist zu achten.
7. Sämtlicher während der Bauarbeiten des AN anfallender Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und
sonstige Abfälle) wird Eigentum des AN und ist von diesem täglich zu entsorgen.
8. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe - Plan sind zu berücksichtigen
und zwingend einzuhalten.
9. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz
gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen.
10. Sämtliche Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU-Normen, den
anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen.
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und dem Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße
sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor
Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
technische Vorbemerkungen
01.01 Dachdeckerarbeiten
01.01
Dachdeckerarbeiten
01.02 Dachklempnerarbeiten
01.02
Dachklempnerarbeiten
01.03 Abbrucharbeiten Dach
01.03
Abbrucharbeiten Dach
01.04 Stundenlohnarbeiten
01.04
Stundenlohnarbeiten
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