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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Bayreuth, St. Wolfgang Straße 3, 5 und 7
01
Bayreuth, St. Wolfgang Straße 3, 5 und 7
Allgemeine Angaben zum Objekt
Der AG beabsichtigt die energetische Sanierung nach
KfW-Standard 70 EE von 18 Wohnungen sowie die
Errichtung von vorgestellten Balkonen am Grundstück St.
Wolfgangstraße 3/5/7 in Bayreuth.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um 3
zusammenhängende Wohnhäuser mit gesamt 18 Wohneinheiten
auf 3 Etagen.
Die gesamte Baumaßnahme findet im unbewohnten Zustand
statt.
Die wesentlichen Komponenten der geplanten Baumaßnahme
sind:
- Modernisierung der Gebäudehülle durch Erneuerung
aller Fenster,
Anbringen eines Vollwärmeschutzes
- Errichtung von Vorstellbalkonen
- Modernisierung aller Bäder
- Erneuerung der Komponenten für die Haustechnik
Heizung/ Lüftung/
Sanitär/ ELT
- Abdichtung Keller
Beginn Baustelle: 29.09.2025
Fertigstellung Baustelle: 31.10.2026
Ausführungszeit Bodenbelagsarbeiten:
Haus 3: 01.07.2026 - 14.07.2026
Haus 5: 15.07.2026 - 28.07.2026
Haus 7: 29.07.2026 - 11.08.2026
Sockelleisten: 12.08.2026 - 18.08.2026
Allgemeine Angaben zum Objekt
Die Zugänge zum Wohnblock und zu den Hauseingängen sind
stets
freizuhalten. Abbrucharbeiten einschl. aller
erforderlichen Nebenarbeiten,
wie Schutzmaßnahmen, Abtransport und fachgerechte
Entsorgung der
Abbruchmaterialien.
Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders
ausgeschrieben ist:
1. Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für
sämtliche in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen,
sonstiger Geräte und
Werkzeuge. Sämtliche Leistungen sind einschl.
Herstellung, Lieferung und
Einbau an den Einbauort und Montage zu kalkulieren,
inkl. aller dafür
notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
2. Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen,
die zur vollständigen,
funktionsfähigen und DIN-gerechten Herstellung eines
Gewerks, des
Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind.
3. Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als
Abschlüsse von
Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen,
Silikonfugen, Neoprenstreifen
etc. sind n. Erfordernis mit einzukalkulieren.
4. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge,
Bauteile, Elemente sind
die Einbauvorschriften /Herstellerrichtlinien zu
beachten.
5. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind
angrenzende und
umliegende Bauteile umfassend vor Beschädigung zu
schützen. Die Schutzmaterialien
gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
6. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste
(ausgenommen
Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten.
Die Ausführung ist
nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der
Gerüstordnung, den
Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der
geltenden baupolizeilichen
Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der
SiGe - Planung ist zu achten.
7. Sämtlicher während der Bauarbeiten des AN
anfallender Schutt (Bauschutt,
Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) wird Eigentum
des AN und ist von
diesem täglich zu entsorgen.
8. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß
Baustellenverordnung und SiGe - Plan
sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
9. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die
Anforderungen an den
Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind
zu berücksichtigen.
10. Sämtliche Gewerke müssen in Material und Ausführung
den neuesten DIN-
und EU-Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie
den 'Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen' der
VOB Teil C in der zur
Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen. Die
Abrechnung erfolgt nach
Plänen der Ausführungsplanung und dem Aufmaß vor Ort.
Alle Aufmaße
sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die
nicht im LV erfasst sind,
müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung
schriftlich zur Freigabe
vorgelegt werden.
Die Zugänge zum Wohnblock und zu den Hauseingängen sind
01.01 Bodenbelagsarbeiten
01.01
Bodenbelagsarbeiten
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten