Abdichtung/Dachdecker/Spenglerarbeiten
Bayernheim Am Burgergraben
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
12 Abdichtungen
12
Z
Abdichtungen
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Hoch- und Tiefzüge bis 30 cm werden in ihrem Ausmaß dem Ausmaß der waagrechten Abdichtung zugezählt und zusätzlich mit einer Aufzahlung für die Erschwernisse verrechnet. Hoch- und Tiefzüge über 30 cm werden in ihrem Ausmaß dem Ausmaß der lotrechten Abdichtung zugezählt.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Hoch- und Tiefzüge bis 30 cm werden in ihrem Ausmaß dem Ausmaß der waagrechten Abdichtung zugezählt und zusätzlich mit einer Aufzahlung für die Erschwernisse verrechnet. Hoch- und Tiefzüge über 30 cm werden in ihrem Ausmaß dem Ausmaß der lotrechten Abdichtung zugezählt.

12.12 Waagrechte Abdichtungen
12.12
Z
Waagrechte Abdichtungen
12.13 Lotrechte Abdichtungen
12.13
Z
Lotrechte Abdichtungen
21 Schwarzdeckerarbeiten
21
Z
Schwarzdeckerarbeiten
Bei der Abdichtung von Flachdächer wird seitens des Auftraggebers größter Wert auf die Einhaltung der gültigen Normen bzw. Bestimmung gelegt. Zu Einhaltung dieser wurde seitens des Bauherrn eine Unabhängige Stelle bzw. Überwachung für die Abnahme von Isolierungen, Hochzügen etc. bestellt. Nach Fertigstellung der Dampfsperre sowie des Warmdachaufbau ist eine Norm gemäße Wasserprobe durchzuführen und das Protokoll der Bauleitung zu übergeben. Die Kosten für diese sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Standardausführung: Im Folgenden sind Dachabdichtungsarbeiten in Standardausführung auf mineralischen und metallischen Untergründen beschrieben. Dachabdichtungsarbeiten auf Untergründen aus Holzwerkstoffen und brennbaren Dämmstoffen sind in Aufzahlungspositionen beschrieben. 2. Nutzungsdauer: Im Folgenden sind Dächer der Nutzungskategorie K 2 und K 3 beschrieben. K 2: geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für Wohn- und Bürogebäude) K 3: geplante Nutzungsdauer bis 30 Jahre (z.B. für öffentliche Gebäude) 3. Angabe des Auftraggebers (AG): Die Windlastberechnungen werden, abhängig von der größten Höhe der Dachfläche über Niveau (Urgelände), vom AG beigestellt. 4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: 4.1 Dachneigung: Alle Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 20 Grad. 4.2 Ausführung: In die Einheitspreise einkalkuliert sind: das Entfetten bei Haftanstrichen auf profiliertem Blech (z.B. Trapezblech) das lose Verlegen von Schleppstreifen bei Hochzügen, einschließlich einseitiges Heften oder Verkleben beim lose Verlegen von Dampfsperrschichten bei Dachbahnen aus Kunststoff das Verkleben oder Verschweißen der Stoß- und Nahtüberdeckungen, einschließlich etwaiger punktweiser Befestigungen auf dem Untergrund und der luftdichte Anschluss an die aufgehenden Bauteile 5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Beim Zusammenstoß von waagrechter und lotrechter Abdichtung (Hochzüge) werden Übergriffe nicht gesondert vergütet. Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie zu messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlkehlen hergestellt wird.

Bei der Abdichtung von Flachdächer wird seitens des Auftraggebers größter Wert auf die Einhaltung der gültigen Normen bzw.

Bestimmung gelegt.

Zu Einhaltung dieser wurde seitens des Bauherrn eine Unabhängige Stelle bzw.

Überwachung für die Abnahme von Isolierungen, Hochzügen etc. bestellt.

Nach Fertigstellung der Dampfsperre sowie des Warmdachaufbau ist eine Norm gemäße Wasserprobe durchzuführen und das Protokoll der Bauleitung zu übergeben. Die Kosten für diese sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Standardausführung:

Im Folgenden sind Dachabdichtungsarbeiten in Standardausführung auf mineralischen und metallischen Untergründen beschrieben.

Dachabdichtungsarbeiten auf Untergründen aus Holzwerkstoffen und brennbaren Dämmstoffen sind in Aufzahlungspositionen beschrieben.

2. Nutzungsdauer:

Im Folgenden sind Dächer der Nutzungskategorie K 2 und K 3 beschrieben.

  • K 2: geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für Wohn- und Bürogebäude)

  • K 3: geplante Nutzungsdauer bis 30 Jahre (z.B. für öffentliche Gebäude)

3. Angabe des Auftraggebers (AG):

Die Windlastberechnungen werden, abhängig von der größten Höhe der Dachfläche über Niveau (Urgelände), vom AG beigestellt.

4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:

Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:

4.1 Dachneigung:

Alle Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 20 Grad.

4.2 Ausführung:

In die Einheitspreise einkalkuliert sind:

  • das Entfetten bei Haftanstrichen auf profiliertem Blech (z.B. Trapezblech)

  • das lose Verlegen von Schleppstreifen bei Hochzügen, einschließlich einseitiges Heften oder Verkleben

  • beim lose Verlegen von Dampfsperrschichten bei Dachbahnen aus Kunststoff das Verkleben oder Verschweißen der Stoß- und Nahtüberdeckungen, einschließlich etwaiger punktweiser Befestigungen auf dem Untergrund und der luftdichte Anschluss an die aufgehenden Bauteile

5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Beim Zusammenstoß von waagrechter und lotrechter Abdichtung (Hochzüge) werden Übergriffe nicht gesondert vergütet.

Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie zu messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlkehlen hergestellt wird.

21.20 Flachdachabdichtung
21.20
Z
Flachdachabdichtung
21.90 Regieleistungen
21.90
Z
Regieleistungen
22 Dachdeckerarbeiten
22
Z
Dachdeckerarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Allgemeines: Alle Leistungen gelten für Dachneigungen bis 45 Grad. Die Preise für die Deckung gelten ohne Unterschied, ob mit oder ohne Unterdach beziehungsweise Unterspannung. 2. Windlast - Berechnung: Die Windlast-Berechnung gemäß ÖNORM erfolgt durch den Auftraggeber. Eine vereinfachte grafische Darstellung (z.B. Dachdraufsicht M 1:100 mit einer Darstellung der Windlastbereiche) der Dachfläche wird vom Auftraggeber beigestellt. Die Ausführung (Dimensionierung) und die Art der systemgerechten Befestigung für die jeweiligen Dachflächen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers. 3. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: Gerüste (z.B. Arbeitsgerüste, Aufstiegshilfen) bis 3,2 m bei Arbeitshöhen über 3,2 m alle Erschwernisse, einschließlich etwaigem erhöhtem Aufwand für den Materialtransport Ausstiegsfenster mit einer Einscheiben-Sicherheitsverglasung und Einbaurahmen 4. Farben: 4.1 Standardfarben: Standardfarben sind Farben (nach Wahl des Auftraggebers) aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt. 4.2 Sonderfarben: Sonderfarben sind Farben (nach Wahl des Auftraggebers) aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller einen Aufpreis vorsieht (Aufzahlungen). 5. Edelstahl (NIRO): Im Folgenden ist unter NIRO nicht rostender Stahl mit der Werkstoffnummer 1.4301 (V2A) zu verstehen. 6. Skizze: Im Folgenden wird der Begriff Skizze für die einfachste Darstellungsmöglichkeit (z.B. Zeichnung, Plan) verwendet. 7. Abkürzungen: ED für Einfachdeckungen DD für Doppeldeckungen 8. Deckregeln: Für die Ausführung der Dachdeckerarbeiten gelten die von der Bundesinnung der Dachdecker herausgegebenen Deckregeln (erhältlich bei der Bundesinnung der Dachdecker, 1040 Wien, Schaumburggasse 20/6) und die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Allgemeines:

Alle Leistungen gelten für Dachneigungen bis 45 Grad.

Die Preise für die Deckung gelten ohne Unterschied, ob mit oder ohne Unterdach beziehungsweise Unterspannung.

2. Windlast - Berechnung:

Die Windlast-Berechnung gemäß ÖNORM erfolgt durch den Auftraggeber.

Eine vereinfachte grafische Darstellung (z.B. Dachdraufsicht M 1:100 mit einer Darstellung der Windlastbereiche) der Dachfläche wird vom Auftraggeber beigestellt.

Die Ausführung (Dimensionierung) und die Art der systemgerechten Befestigung für die jeweiligen Dachflächen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers.

3. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:

Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:

  • Gerüste (z.B. Arbeitsgerüste, Aufstiegshilfen) bis 3,2 m

  • bei Arbeitshöhen über 3,2 m alle Erschwernisse, einschließlich etwaigem erhöhtem Aufwand für den Materialtransport

  • Ausstiegsfenster mit einer Einscheiben-Sicherheitsverglasung und Einbaurahmen

4. Farben:

4.1 Standardfarben:

Standardfarben sind Farben (nach Wahl des Auftraggebers) aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt.

4.2 Sonderfarben:

Sonderfarben sind Farben (nach Wahl des Auftraggebers) aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller einen Aufpreis vorsieht (Aufzahlungen).

5. Edelstahl (NIRO):

Im Folgenden ist unter NIRO nicht rostender Stahl mit der Werkstoffnummer 1.4301 (V2A) zu verstehen.

6. Skizze:

Im Folgenden wird der Begriff Skizze für die einfachste Darstellungsmöglichkeit (z.B. Zeichnung, Plan) verwendet.

7. Abkürzungen:

  • ED für Einfachdeckungen

  • DD für Doppeldeckungen

8. Deckregeln:

Für die Ausführung der Dachdeckerarbeiten gelten die von der Bundesinnung der Dachdecker herausgegebenen Deckregeln (erhältlich bei der Bundesinnung der Dachdecker, 1040 Wien, Schaumburggasse 20/6) und die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller.

22.30 Dachdeckerarbeiten
22.30
Z
Dachdeckerarbeiten
22.90 Regieleistungen
22.90
Z
Regieleistungen
23 Bauspenglerarbeiten
23
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Bauspenglerarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Allgemein: Im Folgenden sind Bauspenglerarbeiten für verzinktes Stahlblech (verz.), für Zinkblech (Zink), Aluminiumblech (Alu), Kupferblech (Kupfer), Edelstahl (Edelst.) und für verzinkte beschichtete Stahlbleche (vz-besch.) beschrieben. 2. Leistungen AN/AG: 2.1 Die vereinfachte Bemessung der Wind- und Schneelasten gemäß ÖNORM erfolgt durch den Auftragnehmer (AN). 2.2 Nachweise zur Berechnung/Bemessung sind nach der Auftragsvergabe bzw. vor der Ausführung zu erbringen. 2.1 Eine vereinfachte maßstäbliche Darstellung der Dachfläche (Dachdraufsicht mit Angaben zur Dachneigung, Firsthöhen, Geländeform) wird vom Auftraggeber (AG) beigestellt. 3. Oberflächen: 3.1 Oberflächenveredelung: Verzinktes Stahl-, Zink-, und Kupferblech sowie Edelstahl sind ohne Oberflächenveredelung ausgeführt. 3.2 Werkstoffnummer Edelstahl: Nicht-rostende Stahlbleche entsprechen der Werkstoffnummer 1.4509, mit lötbarer Oberfläche. 3.3 Farbbeschichtete Bleche: Aluminiumbleche und verzinkte beschichtete Stahlbleche sind in Standardfarben beschichtet ausgeführt. Standardfarben sind Farben des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt. 3.4. Material/Oberflächen von Zubehör (z.B. Rinnenhaken, Rohrschellen) sind gemäß Material/Oberfläche der Rinnen und Rohre ausgeführt. 4. Dachneigung: Sämtliche Positionen (ausgenommen Dach- und Gaupendeckungen sowie Dachdeckungen mit Dachplatten) gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 45 Grad. 5. Besondere Ausführungen: 5.1 Runde Ausführungen, sind Ausführungen in der Draufsicht betrachtet. 5.2 Gekrümmt Ausführungen, sind Ausführungen im Querschnitt betrachtet. 6. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Löt- bzw. Nietverbindungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert. 7. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Zuschläge sind gemäß ÖNORM bei den Ausmaßberechnungen zu berücksichtigen, soweit dafür nicht eigene Positionen ausgeschrieben werden.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Allgemein:

Im Folgenden sind Bauspenglerarbeiten für verzinktes Stahlblech (verz.), für Zinkblech (Zink), Aluminiumblech (Alu), Kupferblech (Kupfer), Edelstahl (Edelst.) und für verzinkte beschichtete Stahlbleche (vz-besch.) beschrieben.

2. Leistungen AN/AG:

2.1 Die vereinfachte Bemessung der Wind- und Schneelasten gemäß ÖNORM erfolgt durch den Auftragnehmer (AN).

2.2 Nachweise zur Berechnung/Bemessung sind nach der Auftragsvergabe bzw. vor der Ausführung zu erbringen.

2.1 Eine vereinfachte maßstäbliche Darstellung der Dachfläche (Dachdraufsicht mit Angaben zur Dachneigung, Firsthöhen, Geländeform) wird vom Auftraggeber (AG) beigestellt.

3. Oberflächen:

3.1 Oberflächenveredelung:

Verzinktes Stahl-, Zink-, und Kupferblech sowie Edelstahl sind ohne Oberflächenveredelung ausgeführt.

3.2 Werkstoffnummer Edelstahl:

Nicht-rostende Stahlbleche entsprechen der Werkstoffnummer 1.4509, mit lötbarer Oberfläche.

3.3 Farbbeschichtete Bleche:

Aluminiumbleche und verzinkte beschichtete Stahlbleche sind in Standardfarben beschichtet ausgeführt.

Standardfarben sind Farben des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt.

3.4. Material/Oberflächen von Zubehör (z.B. Rinnenhaken, Rohrschellen) sind gemäß Material/Oberfläche der Rinnen und Rohre ausgeführt.

4. Dachneigung:

Sämtliche Positionen (ausgenommen Dach- und Gaupendeckungen sowie Dachdeckungen mit Dachplatten) gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 45 Grad.

5. Besondere Ausführungen:

5.1 Runde Ausführungen, sind Ausführungen in der Draufsicht betrachtet.

5.2 Gekrümmt Ausführungen, sind Ausführungen im Querschnitt betrachtet.

6. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:

Löt- bzw. Nietverbindungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.

7. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Zuschläge sind gemäß ÖNORM bei den Ausmaßberechnungen zu berücksichtigen, soweit dafür nicht eigene Positionen ausgeschrieben werden.

23.83 Bauspenglerarbeiten
23.83
Z
Bauspenglerarbeiten
23.90 Regieleistungen
23.90
Z
Regieleistungen