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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM PROJEKT Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Baumkirchner Str. / Rosenheimer Bahndamm in der Gemarkung ´Berg am Laim´ in München, FlNr. 418/22-/25, 418/28 und 430/147 ein Wohngebäude mit Gewerbeeinlagerung, 1-geschossiger Tiefgarage und einem Haus für Kinder (HfK) zu errichten.
Das architektonische Konzept sieht einen kompakten Baukörper mit Wohnraum (überwiegend gefördert/teilw. frei finanziert) und Gewerbeeinheit vor. Das HfK ist als freistehender, 2-geschossiger Baukörper in Holzbauweise vorgesehen.
Anzahl Wohnungen65 + 1 Gewerbe
Wohnfläche 4.636 m2
Verkaufsfläche314 m2
Bruttorauminhalt33.128 m3
TG-Stellplätze46 Stück
HÖHENANGABEN
* +- 0 ,00m = ca. 526,80 m ü.NN
* OK Gelände im Mittel = ca. 524,10 m bis 524,20 ü.NN
* höchster Grundwasserstand = ca. 522,50 m ü.NN
* Sohle Flachgründung 2.UG = 520,02 (- 6,78m) / 519,72 (- 7,08 m)
* Gründungssohle Aufzugsunterfahrten = 518,62 (- 8,18m)
Zeitlicher Ablauf:
Der Baubeginn der Rohbauarbeiten erfolgte Mitte September 2025
Ausführungsbeginn für die Schlosserarbeiten ab Juli 2026
Ausführungsdauer bis voraussichtlich Februar 2027
Die genauen Termine zur Leistungserbringung werden in Vergabeverhandlungen vor einer möglichen Auftragserteilung festgelegt.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM PROJEKT
Technische Vorbemerkungen T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen
Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungs- plans), anderfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern.
Weitere erfoderliche Flächen sind durch den Auftrgsnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Verkehrssicherung, Beschilderung und Reinigung der angrenzenden öffentlichen Verkehrswege bzw. Zufahrtsstraßen zur Baustelle ist durch den Auftragnehmer zeitnah und selbstständig durchzuführen.
Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist in jedem Falle zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist die gesamte Baustelle aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen.
Übernachtungen auf der Bautelle sind nicht zulässig.
T 2. Vorleistungen / Vorarbeiten
Der Auftraggeber hat weitere Ausbauarbeiten in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden teilweise parallellaufend ausgeführt.
Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur Termin- und qualitätsgerechten Herstellung erwartet.
T 3. Unfallverhütung/Sicherheit
Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturzgefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten).
Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen.
Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten.
Der Zugang zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten.
Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Meldeeinrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein.
Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen.
T 4. Ausführung und Montage
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln der Technik anzubieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben.
Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Es sind ausschließlich DIN-konfome Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden.
Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/ Prüfberichten zu belegen.
Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungs-
beschreibung aufgeführten Fabrikaten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden.
T 5. Abrechnungshinweise
Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Dazu gehört auch ein für die Arbeiten erforderliches Hebezeug.
Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers.
T 6. Umwelt- und Entsorgungsvorschriften
Der AN ist in seinem Aufgabenbereich zuständig für die Einhaltung aller Umweltvorschriften, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, behördlichen Richtlinien sowie Bau- und Betriebsgenehmigungen ergeben. Dies betrifft die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern, einschl. der anfallenden Gebühren, die bestimmungsmäßige Anwendung, Lagerung und den Transport von gefährlichen Stoffen, sowie die Beachtung von Schutz- gebieten und -zeiten im Bereich der Baustelle (Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz), soweit diese bei den Arbeiten und Leistungen des AN anfallen.
Die hierzu erforderlichen Ausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen hat der AN für die Dauer seiner Arbeiten auf seine Kosten zu beschaffen, vorzuhalten und einzusetzen. Für eventuell bei Durchführung seiner Arbeiten nötige Bauhilfsmaßnahmen hat der AN die dafür erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen.
Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter bzw. sein Umweltschutz- verantwortlicher hat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich sicherzustellen. Er ist verpflichtet,seine Arbeitskräfte rechtzeitig in der Beachtung aller Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich in Abstimmung mit dem AG zu unterweisen. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen.
Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist die Belästigung durch Geräusche der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. so gering wie möglich zu halten. Gesetzliche Bestimmungen und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, Richtlinien usw. sind einzuhalten. Während arbeitsfreier Zeiten und bei Unterbrechungen sind die Arbeitsmaschinen auszuschalten. Es sind Baumaschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG vom 08.05.2000 und den Ergänzungen gem. Richtlinie 2005/88/EG entsprechen und die Kriterien des Umweltzeichens „lärmarme Baumaschine“ enthalten und entsprechend gekennzeichnet sind.
Auch hier gelten die Ausführungsvorschriften zum Thema DGNB ergänzend und erweiternd.
Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die AV Baulärm!
Grundsätzlich ist in Bezug auf die Lagerung und Entsorgung von Abfällen, Lärm-, Staub- und Bodenschutz auf der Baustelle im Rahmen der DGNB-Zertifizierung die Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten- verordnung (BBodSchV) zu beachten.
Sonntagsarbeit (ohne Lärmbelästigung) z.B. beim Innenausbau:
Für diese Genehmigung ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig.
(Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN).
T 7. Bauseitige Leistungen
Vom AG werden folgende Leistungen bereitgestellt:
- Fassadengerüst
Alle anderen erforderlichen Gerüste und Rüstungen für die Leistungen des AN sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren, auch wenn nicht eigens im LV erwähnt.
- Beleuchtung der Verkehrs- und Fluchtwege,
- Elektroverteilungen außerhalb des Gebäudes.
- Höhenbezugspunkte auf jeder Etage.
- Entnahmepunkt "Bauwasser" ebenerdig.
- Sanitärcontainer / Chemietoilette ebenerdig.
- Bauwesenversicherung
Der Auftraggeber erwirkt die erforderliche Baugenehmigung.
Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung; die Sige-Koordination gem. Baustellenverordnung wird er getrennt beauftragen.
Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Bauumlage von 1,75 % der Bruttoabrechnungssumme des Auftragnehmers für die Nutzung der Sanitär-, Strom- und Bauwassereinrichtung
sowie 0,3 % für die Beteiligung an der Bauwesenversicherung.
T 8. Sicherheitsleistungen
Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme.
Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ( 5 Jahre + 6 Monate).
Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungsprotokoll genauer festgelegt.
T 9. Planunterlagen
Pläne werden dem AN als pdf-Dateien, bzw. nach Abstimmung auch als dwg/dxf-Datei zur Verfügung gestellt.
Technische Vorbemerkungen
Konstruktionsbeschreibung Schlosserarbeiten innen und außen Die Metallbau- bzw. Schlosser-Konstruktionen bei diesem Bauvorhaben sind wie folgt zu kalkulieren und auszuführen; einschl. der notwendigen stat. Berechnungen/ Nachweise und unter Einhaltung beschriebenen der Anforderungen.
Metallbau- und Schlosserarbeiten außen;
Loggiengeländer :
sind als Metallkonstruktion in Stahl- oder Aluminium-Profilen in Rahmenbauweise, einschl. Winkelprofilen bzw. Flachmaterial mit Laschen zur Befestigungen mittels geeigneten Dübeln an den bauseitigen Fertigteilen der Loggien aus Stahlbeton auszuführen.
(in LV-Positionen sind die Fertigteilbalkone nach Typen der Fertigteil-
Übersicht aufgeführt und mit FTB Typ... abgekürzt)
Die Absturzsicherungen sind gemäß der Detailplanung des Architekten sowie lt. statischer Erfordernis zu dimensionieren und müssen den aktuellen baurechtlichen Anforderungen in der jeweiligen Situation entsprechen.
Die Geländerkonstruktionen der Loggien werden außenseitig mit der Fassadenbekleidung aus Aluminium-Wellblech und innen mit Pressschichtplatten bauseits bekleidet und müssen für deren Aufnahme geeignet und ausgelegt sein. Je nach Material müssen die Geländerkonstruktionen mit zusätzlichem Korrosionsschutz für außen ausgeführt werden, bei Stahl z.B. feuerverzinkt.
Teilweise werden auf die Geländerkonstruktionen im Bereich der ost- u. teils süd-ost Fassade zusätzliche faltbare Schallschutzverglasungen obenauf montiert u. die Konstruktion muss in diesen Bereichen dafür ausgelegt sein, einschl. Metall-UK als Teil der Leistung dieses LV.
Die sichtbaren Bauteile der Geländerkonstruktionen, wie zum Beispiel die aufschraubbaren doppelten od. dreifachen Geländerholmrahmen sind zusätzlich gemäß Farbkonzept bzw. Bemusterung nach Wahl des Architekten im Standard-RAL Farbton pulverbeschichtet auszuführen.
Terrassengeländer Dachgarten / Absturzsicherung bei Attikaaufkantung :
ist als Metallkonstruktion in Stahl- oder Aluminium-Profilen mit Unter-, Ober-Zügen und Stehern mit Fußplatten sowie vertikalen Füllstäben gemäß Planungsvorgaben des Architekten bzw. statischer Erfodernis und aktuellen baurechtlichen Anforderungen auszuführen.
Die Geländerkonstruktion ist einschl. einem Edelstahlhandlauf aus Rundrohr gebürstet auszuführen. Die Montage erfolgt an den seitlichen Flachdachaufkantungen aus Stahlbeton und ist gemäß stat. Anforderungen fachgerecht zu befestigen.
Die Geländerkonstruktion wird gemäß Farbkonzept bzw. Bemusterung nach Wahl des Architekten im Standard-RAL Farbton pulverbeschichtet. Je nach Material mit zusätzlichem Korrosionsschutz für außen ausgeführt, bei Stahl z.B. feuerverzinkt.
Terrassengeländer Dachgarten / Abgrenzung Intensiv- zu Extensiv-Begrünung in der Flachdachfläche :
ist als Metallkonstruktion in Stahl- oder Aluminium-Profilen mit Unter-, Ober-Zügen und Stehern mit Fußplatten sowie vertikalen Füllstäben gemäß Planungsvorgaben des Architekten bzw. statischer Erfodernis und aktuellen baurechtlichen Anforderungen auszuführen.
Die Geländerkonstruktion wird ohne zusätzlich aufgesetzten Handlauf ausgeführt, die Konstruktion soll jedoch mittels geeigneten Lastverteilungsplatten bei den Stehern in erforderlichem Abstand und für die Montage im Fußbereich mit höhenvariabler Verschraubung ausgeführt werden (bzgl. Gefälleverlauf Dachdämmung bzw. waagerechter Verlauf OK-Geländer). Zur Montage werden die Lasteverteilungsplatten auf den Dachaufbau, aber unter die Dachbegrünungsebene gestellt und dient als Raumtrennung zwischen Extensivbegrünung und Dachgarten.
Die gesamte Geländerkonstruktion wird gemäß Farbkonzept bzw. Bemusterung nach Wahl des Architekten im Standard-RAL Farbton pulverbeschichtet. Je nach Material mit zusätzlichem Korrosionsschutz für außen ausgeführt, bei Stahl z.B. feuerverzinkt.
Aussengeländer EG bei Wohnen und HfK / Abgrenzung bzw. Einfriedung der privaten Freiflächen :
ist als Metallkonstruktion in Stahl- oder Aluminium-Profilen mit Unter-, Ober-Zügen und Stehern mit Fußplatten sowie vertikalen Füllstäben gemäß Planungsvorgaben des Architekten bzw. statischer Erfodernis und aktuellen baurechtlichen Anforderungen auszuführen.
Die Geländerkonstruktion wird ohne zusätzlich aufgesetzten Handlauf ausgeführt, die Konstruktion soll mittels geeigneten Fussplatten bei den Stehern in erforderlichem Abstand auf die Bauseitige Winkelstützwand aus STB oder Einzelfundermente
montiert bzw. verdübelt werden, gemäß Erfordernis.
Die gesamte Geländerkonstruktion wird gemäß Farbkonzept bzw. Bemusterung nach Wahl des Architekten im Standard-RAL Farbton pulverbeschichtet. Je nach Material mit zusätzlichem Korrosionsschutz für außen ausgeführt, bei Stahl z.B. feuerverzinkt.
Vordachkonstruktion über den Eingangs-Fassadenelementen bei Treppenhäusern im EG :
die Vordachkonstruktionen im Bereich der Treppenhauseingänge im EG werden als vorgefertigte System-Vordächer mit entsprechnder Zulassung ausgeführt und entsprechend am STB-Rohbau fachgerecht montiert.
Metallbau- und Schlosserarbeiten innen;
Wohnen / Treppengeländer u. Handläufe TRH :
alle Treppengeländer in den inneren Treppenhäusern sind als Flachstahlkonstruktionen mit einem Ober- und Unterzug sowie mit vertikalen Füllstäben sowie Stehern mit Fussplatten auszuführen, einschl. aufgesetztem Edelstahl-Handlauf gemäß Planungsvorgaben des Architekten bzw. statischer Erfodernis und baurechtlichen Anforderungen auszuführen und mit entsprechend an den STB-Treppenläufen fachgerecht zu montieren.
Die gesamte Flachstahlkonstruktion wird gemäß Farbkonzept bzw. Bemusterung nach Wahl des Architekten im RAL-Ton pulverbeschichtet.
Sämtliche Handläufe werden in Edelstahl-Rundrohr, gebürstet mit Durchmesser ca. 50mm an oder auf Geländerkonstruktionen gemäß
Planung des Architekten gesetzt.
Wandhandläufe sind mit entsprechenden Halterungen in der Wand mechanisch zu befestigen.
Alle zusammenhängenden Geländer- und Wand-Handlauf-Kröpfungen etc. an Podesten, Versätzen und Bauteilecken bzw. freie Geländerenden sind ausschließlich mit vorgefertigten Formstücken / Bögen etc. durchgängig nahtlos herzustellen, Schweißnähte sind sauber zu verputzen und zu bürsten.
HfK KiTa / Treppen- und Geländer-Konstruktionen u. Handläufe :
teilweise Treppenkonstruktionen aus Stahl als Ein- oder Zweiholm-Konstruktion.
Alle Treppengeländer in den inneren Treppenhäusern sind als Flachstahlkonstruktionen mit einem Ober- und Unterzug sowie mit vertikalen Füllstäben ggf. auch flächigen Füllungen (Anforderungen KiTa) sowie Stehern mit Fussplatten auszuführen, einschl. doppelten Holz-Handläufen aus Eiche lackiert gemäß Planungsvorgaben des Architekten bzw. statischer Erfodernis und baurechtlichen Anforderungen auszuführen und mit entsprechend an den Stahl-Treppentreppenkonstruktionen fachgerecht zu montieren.
Die gesamte Treppen- und Flachstahlkonstruktion wird gemäß Farbkonzept bzw. Bemusterung nach Wahl des Architekten im RAL-Ton pulverbeschichtet.
Alle Konstruktionen sind als fix und fertige Leistung inkl. Herstellung, Lieferung und fachgerechter Montage inkl. aller Verbindungs- und Montagemittel sowie ggf. erforderkicher Beschichtungen, Nachweise und stat. Berechnungen etc. zu kalkulieren.
Konstruktionsbeschreibung Schlosserarbeiten innen und außen
01 Schlosserarbeiten Wohnen, innen
01
Schlosserarbeiten Wohnen, innen
01.01 Treppengeländer innen / TRH 1-4
01.01
Treppengeländer innen / TRH 1-4
02 Schlosserarbieten Wohnen, außen
02
Schlosserarbieten Wohnen, außen
02.01 Außengeländer EG-UG
02.01
Außengeländer EG-UG
02.02 Loggiengeländer außen / EG-4.OG
02.02
Loggiengeländer außen / EG-4.OG
02.03 Geländer Dachgarten außen / DG
02.03
Geländer Dachgarten außen / DG
03 Schlosserarbeiten sonstiges
03
Schlosserarbeiten sonstiges
03.01 Sonstiges
03.01
Sonstiges
04 Schlosserarbeiten HfK
04
Schlosserarbeiten HfK
04.01 Schlosserarbeiten HfK außen
04.01
Schlosserarbeiten HfK außen
04.04 Schlosserarbeiten HfK innen
04.04
Schlosserarbeiten HfK innen
04.05 Sonstiges HfK
04.05
Sonstiges HfK
05 Regiearbeiten
05
Regiearbeiten
05.01 Regiearbeiten
05.01
Regiearbeiten