Landschaftsbau
BauMi Baumkirchner Str. München
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) Folgende zusätzliche Vertragsbedingungen, jeweils der neuesten Fassung sind Bestandteil des Angebotes: 1.1 ZTVE-StB, Erdarbeiten 1.2 ZTV-StraMü 1.3 ZTVT StB, Tragschichten 2002 1.4 ZTVT Wiederverwendung von Ausbauasphalt im Straßenbau 1.5 ZTV Asphalt-StB 1.6 ZTV Beton - StB 1.7 ZTV P StB, Pflasterdecken und Pflasterbeläge 1.8 ZTV-Baumpflege 1.9 RAS LP4 1.10 TP Min-StB 1.11 ZTVE ndash;StB 94 1.12 ZTV Ew-StB 91 1.13 TL Pflaster 06 Folgende Richtlinien sind Bestandteil des Angebotes:  1.14 FLL-Richtlinien für die Dachbegrünung, 1.15 BdB-Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen 1.16 Gütebestimmungen des Bundes Deutscher Staudengärtner für Stauden 1.17 Gütebestimmungen für organische Mulchstoffe und Komposte im Landschaftsbau 1.18 Regelsaatgutmischungen Rasen (RSM), 2008 1.19 RAS ndash; Ew Richtlinie für die Anlage von Straßen ndash; Teil Entwässerung 1.20 FLL ndash; Empfehlungen für Bau und Pflege von Flächen aus Schotterrasen 1.21 Merkblatt für wasserdurchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen 2 TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN (TE) Die nachfolgenden technischen Erläuterungen und technischen Vorbemerkungen (für das Objekt geltende Forderungen) sind Bedingung des Angebotes. 2.1 Der Auftragnehmer hat für den Schutz der Zuführungen von Kabeln, Leitungen, Kanälen und Einrichtungen während der Außen-anlagenarbeiten zu sorgen. Er haftet für sämtliche durch die Unterlassung eventuell entstehenden Schaden. Er hat sich vor Beginn der Arbeiten über Lage und Betriebszustand zu informieren. 2.2 Alle angegebenen Massen gelten jeweils für die feste Masse vor Auflockerung oder ansonsten nach Einbau (Abrechnungs- bzw. Kalkulationsgrundlage!) 2.3 Der Auftragnehmer ist für die sichere Erhaltung der ihm übergebenen Festpunkte, Absteckungen oder Grenzsteine verantwortlich. Bei Verlust sind diese auf Kosten des Auftragnehmers kurzfristig wieder herzustellen. 2.4 Sämtliche für die Ausführung notwendigen Vermessungsarbeiten, Nivellements usw. sind Leistung des Auftragnehmers. Eine eigene Vergütung hierfür erfolgt nicht. 2.5 In der vorliegenden funktionalen Leistungsbeschreibung sind auch Leistungen erfasst, die als Vor- und Anschlussleistungen von den Arbeiten anderer Auftragnehmer abhängig sind, z. B. bei getrennter Vergabe der Lose. Eine Kontinuität der Arbeiten darf daher bei den entsprechenden Positionen nicht vorausgesetzt werden, vielmehr müssen solche Vertragsleistungen auch nach Abschluss der Arbeiten binnen einer Woche nach Aufforderung durch die Bauleitung fortgesetzt werden. 2.6 Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke 2.6.1 Baumgruben und Pflanzflächen sind vor dem Aufbringen des Oberbodens gut sichtbar zu markieren. 2.6.2 Der Einbau und die Verteilung des Bodens ist zur Vermeidung von Verdichtungen mit geeigneten Erdbaumaschinen und bei trockener Witterung durchzuführen. Sackmaße sind grundsätzlich zu berücksichtigen. 2.6.3 Zum Einbau vorgesehene Bodenverbesserungsstoffe und Dünger sind vor der Verwendung zur Abnahme bereitzustellen. 2.6.4 Alle zur fachgerechten Oberbodenlagerung erforderlichen Leistungen wie ggf. Freischieben oder Herstellen von Fahrgassen sowie evtl. Vorbereiten des Grundes der Mieten sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 2.6.5 Im Falle einer Oberbodenlieferung: gelieferter Oberboden ist vor Einbau der Bauleitung vorzuzeigen und unter Angabe der Herkunft in stets gleichbleibender Qualität nachzuliefern. 2.7 Pflanzenlieferung 2.7.1 Die Pflanzenlieferung soll vollständig zum ausgeschriebenen Pflanztermin erfolgen, so dass die gesamte Pflanzung gleichzeitig, entweder im Frühjahr oder im Herbst zur Ausführung kommt. 2.7.2 Der Unternehmer hat sich sofort nach Auftragserteilung und Massenprüfung mit der Bauleitung um die Beschaffung des Pflanzenmaterials zu bemühen. 2.7.3 Von der Lieferbaumschule ist rechtsverbindlich zu versichern, dass die gelagerten Pflanzen aus deutscher Produktion stammen und Großbäume mindestens 3 Jahre im eigenen Quartier gezogen wurden. 2.7.4 Der Auftraggeber behält sich eine Vorbesichtigung und Auswahl der Pflanzen in der Baumschule vor. Lieferung von Großbäumen und Solitärsträucher ausschließlich nach Rücksprache mit der Bauleitung. 2.7.5 Sind einzelne Arten, Sorten, Größen und Güteklassen nicht zu bekommen, ist die Bauleitung umgehend zu verständigen. Ersatzlieferungen werden vom Landschaftsarchitekten festgesetzt. Dadurch entstehende Terminverschiebungen werden nicht anerkannt. Der Ausschreibung nicht entsprechende Pflanzengrößen werden grundsätzlich nicht abgenommen. Für falsch gelieferte Pflanzen erweitert sich die Gewährleistung bis zum Ende der Pflanzperiode, gerechnet vom Zeitpunkt der ersten Blüte, bzw. Frucht, die zur 100 %-igen Bestimmung der Pflanze führt. 2.7.6 Die Überprüfung der Pflanzen hinsichtlich der Forderungen der Ausschreibung erfolgt erstmals sofort bei der Anlieferung, solange die Pflanzen noch nach Arten und Sorten getrennt sind, entweder durch den Vorarbeiter des AN oder die Bauleitung, die vorab rechtzeitig (10 Tage vorher) zu benachrichtigen ist. Gleichzeitig sind dem betreffenden Vertreter die Pflanzenlieferscheine (Bezeichnung der Stückzahl, Art, Wuchsform und Größe) zu übergeben. Im Falle der Rückweisung von Pflanzenmaterial hat der AN keinen Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten. Zwischeneinschläge werden grundsätzlich nicht vergütet. 2.7.7 Sämtliche Pflanzarbeiten dürfen nur bei frostfreiem Wetter vorgenommen werden, bei +/- 0° C darf nicht mehr gepflanzt werden. Im Einzelfalle, zum Beispiel bei Großbäumen, ist die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Bei Frühjahrspflanzungen sind die Pflanzarbeiten bis spätestens 1. Mai zu beenden. Ausnahmen, in Verbindung mit besonderen Schutzmaßnahmen (Verdunstungsschutz) sind im Einvernehmen mit der Bauleitung zulässig. 2.7.8 Der Abstand der Pflanzen untereinander sowie die Entfernung zu den Wegen und Straßen sowie Grundstücksgrenzen sind nach den Planangaben oder nach örtlicher Angabe der Bauleitung vorzunehmen, wobei folgende Reihenfolge maßgeblich ist. a. nach den Bestimmungen des Nachbarrechtes bzw. BGB b. nach Planangaben c. oder nach örtlicher Angabe 2.7.9 Die gepflanzten Gehölze sind mit Baumscheiben zu versehen. Heister erhalten Baumscheiben von 0,5 m Durchmesser, Hochstämme und Solitärgehölze von 1,5 m. Die Baumscheiben sind so anzulegen, dass zugleich eine Gießmulde für die evtl. notwendige Sommerbewässerung entsteht. Sind Gießränder oder offene Baumscheiben nicht mehr erforderlich, so sind sie einzuplanieren und ggf. einzusäen. Die Leistung ist mit dem Pauschalpreis der Pflanzarbeit abgegolten. 2.7.10 Verankerung Die Pfähle sind geschält und aus getrocknetem Stangenmaterial gefertigt zu liefern. Die Pfahllängen sind dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die fachgerechte Befestigung der Bäume (anbinden) ist dem Auftragnehmer freigestellt. Die Befestigung der Bindung hat so zu erfolgen, dass die Gehölze sich zwar noch setzen können, jedoch ein Losreißen der Stämme unmöglich ist. Nach Beendigung der Fertigstellungspflege sind die Pfähle vom AN zu entfernen und zu entsorgen. 2.8 Pflegearbeiten 2.8.1 Allgemein: Nicht angewachsene Pflanzungen sind durch die Übernahme der Pflegearbeiten kostenlos zu ersetzen, einschließlich Lieferung der Pflanzen und aller Nebenarbeiten. 2.8.2 Fertigstellungspflege Die Fertigstellungspflege erfolgt bei Pflanzungen nach DIN 18 916, beim Rasen nach DIN 18917. Sie endet mit der Abnahme der Pflanzung und/oder des Rasens. 2.8.3 Entwicklungspflege (sofern beauftragt), Ausführung nach DIN 18 919. Die Entwicklungspflege schließt an die Fertigstellungspflege an und beginnt nach der Abnahme und erstreckt sich über mindestens eine Vegetationsperiode. Nach Ablauf der Entwicklungspflege erfolgt die Gewährleistungsbegehung bzw. Übergabe an den Nutzer. Sofern die Pflanzung und Abnahme im Frühjahr erfolgt, erstreckt sich die Pflege bis 30. Juni des darauffolgenden Jahres. 2.8.4 Der AN ist verpflichtet, die Baustelle mit mindestens einem erfahrenen Gärtnermeister oder Gärtnergehilfen je 4 Mann zu besetzen. Als Arbeitskräfte dürfen nur gelernte Gärtner und angelernte Hilfsarbeiter eingesetzt werden. Vor Beginn der Pflanzarbeiten und im Bedarfsfalle vor Auftragserteilung hat der AN eine Liste des einzusetzenden Personals mit Qualifikationsnachweis vorzulegen. 2.8.5 Die Termine für die Fertigstellungs-Pflege sind über den gesamten Pflegezeitraum vorab mit der Bauleitung festzulegen und werden in einem Pflegeplan festgehalten. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Wässern, das nach Bedarf erfolgt. Die Pflegearbeiten sind fristgerecht auszuführen, Verschiebungen aufgrund der Witterung sind ggf. anzumelden. Terminlich nicht fixierte Pflegearbeiten sind mind. 1 Tag vor der Ausführung anzukündigen. Spätestens 1 Tag nach der Ausführung ist der Pflegebericht der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen, bzw. falls bereits auf der Bau-stelle unterzeichnet, in unterzeichneter Form der Bauleitung vorzulegen. Es werden nur vom AG oder der Bauleitung unterzeichnete Pflegeberichte anerkannt. Nicht angewachsene Pflanzen sind sofort zu entfernen und umgehend zu ersetzen, ist dies nicht möglich, sind sie in der nächsten Pflanzperiode zu ersetzen. usdEs wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine termin- und fachgerechte Pflegeleistung von fachlich qualifiziertem Personal zu erbringen ist. Falls die Pflegearbeiten nicht bzw. nicht ausreichend erbracht werden, behält sich der AG vor, auf Kosten des AN eine Fachfirma zu beauftragen. 2.9 Baumschutzmaßnahmen 2.9.1 Die einschlägigen Bestimmungen des jeweiligen Landes-Naturschutzgesetzes, die entsprechenden Naturschutzrichtlinien, die DIN 18 320 sowie die folgenden Baumschutzvorschriften sind allen auf der Baustelle Beschäftigten zur Kenntnis zu bringen. 2.9.2 Bei der Ausführung von Bauleistungen und der Einrichtung von Baustellen in der Nähe von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen sind die folgenden Schutzvorschriften zu beachten, damit Schäden an Grünanlagen vermieden werden. 2.9.3 Das Entfernen von Bäumen und Sträuchern, das Kappen von Ästen und Wurzeln von mehr als 5 cm Durchmesser und die Inanspruchnahme der Wurzelfläche von Bäumen für Zwecke der Baustelleneinrichtung und der laufenden Arbeiten ist nur nach Zustimmung der Bauleitung zulässig. Die Verankerung von Masten oder Geräten, das Annageln oder Anschrauben von Schildern oder anderen Gegenständen an Bäumen, das Arbeiten mit ätzenden Stoffen und Schweißgeräten, das Entfachen von Feuer im Bereich der Wurzelfläche sind nicht gestattet. Ausnahmefälle können von der Bauleitung unter bestimmten Auflagen genehmigt werden. 2.9.4 Um Sachbeschädigungen im Bereich der Wurzelfläche (Bodenfläche zwischen Stamm und Kronentraufe zuzüglich 1,5 m nach außen gemessen) zu vermeiden, ist in diesem Bereich das Befahren mit Fahrzeugen und schweren Maschinen, die Lagerung von Bau- und Betriebsstoffen (außer Holz und leichtem Arbeitsgerät) das Aufstellen von arbeitenden Maschinen, Buden, Aborten und Kantinen, nicht gestattet. Ausnahmefälle können von der Bauleitung unter bestimmten Auflagen genehmigt werden. 2.9.5 Werden Bäume beschädigt, gehen die Kosten für das Entfernen des beschädigten Baumes sowie einer Ersatzpflanzung in voller Höhe zu Lasten des Verursachers. 2.10 Natursteinpflaster 2.10.1 Setzen der Steine: Die Steine sind in Splittbettung höhen- und profilgerecht standsicher zu setzen. Verarbeitung nur hochkant zulässig. Steine mit schiefen, schlecht begehbaren Fuß- und Hauptflächen sind unzulässig. 2.10.2 Fugendichtungen Werden die Fugen mit Sand gedichtet, müssen diese bis Pflasteroberkante satt gefüllt sein. Der nicht in die Fugen eingeschwemmte Sand ist abzukehren und abzufahren. 2.10.3 Einschwemmen und Rammen Die verlegten Steine sind ausreichend mit Sand abzudecken und unter reichlicher Wasserzugabe einzuschwemmen. Beim Rammen muß jeder einzelne Stein von der Ramme mindestens 2 mal getroffen werden. Bei richtiger Durchführung müssen auf den Pflastersteinen die Spuren der Rammstöße sichtbar sein. Anstelle des Rammens kann nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung eine andere Art der Rammung zugelassen werden. 2.10.4 Natursteinlieferung  Um ein einheitliches Erscheinungsbild der Gesamtanlage zu gewährleisten, müssen sämtl. Natursteine (Pflaster, Platten usw.) aus dem Material eines Bruches stammen. Nach Auftragserteilung ist das Material zu bemustern und die Herkunft zu benennen und die Zustimmung des AG einzuholen!! Zementverschmierte oder verschmutzte Steine und Platten werden nicht abgenommen und sind auszuwechseln. Für die Abnahme sind die Wege- und Pflanzflächen vom AN ohne Vergütung zu reinigen. 2.11 Probenahmen und Materialprüfungen 2.11.1 Allgemeines 2.11.2 Im folgenden werden Art und Umfang der Probenahmen und Materialprüfungen bei Wegebauarbeiten festgelegt und die Kostenverteilung für die hierzu erforderlichen Leistungen geregelt. 2.11.3 Eignungsprüfungen: Der AN hat rechtzeitig vor Baubeginn die Eignung der zur Verwendung vorgesehenen und selbst zu liefernden Baustoffe, Baustoffgemische, Fertigteile, usw. durch eine Eignungsprüfung bei einer vom AG anerkannten Prüfstelle nachzuweisen. Die Eignungsprüfung wird nach Anerkennung durch den Auftraggeber Vertragsbestandteil. 2.11.4 Güteprüfungen: Die Richtlinien für die Güteüberwachung von Straßenbaustoffen, Teil I: Straßenbaugesteine und die Richtlinien für die Eigenüberwachung bei der Herstellung von bituminösem Mischgut sind einzuhalten. 2.11.5 Kontrollprüfungen: Die Entnahmestellen für Proben bzw. die Prüfstellen werden vom Auftraggeber festgelegt. Über die Probeentnahme, bzw. Feldversuche sind Niederschriften anzufertigen. 2.11.6 Art und Umfang der Probenahmen und Prüfungen 2.11.6.1 Lastplattenversuch Untersuchung der Tragfähigkeit der fertigen Kiestragschicht (Lastplattenversuch). Gefordert wird ein EV 2-Wert von 100 MN/m² für Wegeflächen 150 MN/m² für befahrene Flächen Für je 1.000 m² begonnene Tragschicht ist eine Untersuchung mit zwei Versuchen durchzuführen. Die Verteilung der Versuche auf die verschiedenen Flächen hat im Verhältnis der Flächen (mit unterschiedlich geforderten EV 2-Werten) zu erfolgen. 2.11.6.2 Lagerungsdichte Untersuchung der Verdichtungen an Baugruben und Leitungsgraben-verfüllungen mit einer leichten Rammsonde. 2.11.6.3 Kosten und Ort der Prüfung Alle geforderten Eignungs-, Güte- und Kontrollprüfungen hat der Auftragnehmer bei einem staatlichen, bzw. vom Auftraggeber schriftlich anerkannten Prüfinstitut durchführen zu lassen und die Ergebnisse dem Auftraggeber 2-fach im Original vorzuhalten. 2.12 Holzarbeiten Alle verwendeten Holzteile und deren Verbindungen bzw. Verarbeitung müssen den einschlägigen DIN-Normen entsprechen. Holzschutzmittel müssen dem Verwendungszweck sowie den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien entsprechen. Kesseldruckimprägnierungen müssen chromfrei sein. Alle Holzverbindungen sind zu bemustern und bei der Vergabeverhandlung vorzulegen! 2.13 Asphaltarbeiten Asphaltlieferungen dürfen ausschließlich durch Asphaltmischwerke durchgeführt werden, die einer Güteüberwachung gemäß den aktuellen ZTV-Asphalt StB unterliegen. Ausbauasphalt darf nur von anerkannten Asphaltmischanlagen entsprechend den Bestimmungen der Güteüberwachung mit verwendet werden. Halbstarre Deckschichten dürfen nur nach einem DIBT zugelassenen Verfahren durch eine autorisierte Firma eingebaut werden. 2.14 Metallarbeiten Alle Metallteile aus Stahl, feuerverzinkt, sofern keine anderen Angaben in der Beschreibung der Außenanlagen bzw. den Details erfolgen. 2.15 Statische Berechnungen Sämtliche Maß- und Materialangaben für Konstruktionen sind durch statische Berechnungen des AN zu überprüfen. Die Kosten hierfür sind in den Pauschalpreis für die Errichtung der Außenanlagen mit einzukalkulieren. Die Ergebnisse der statischen Berechnungen sind mit dem Landschaftsarchitekten abzustimmen. 2.16 Frosthärte Der AN hat eine Woche nach Material- bzw. Musterentscheidung unaufgefordert auf eigene Verantwortung zu prüfen, ob die von seinen Lieferfirmen bezogenen und einzubauenden Baustoffe am Einbauort absolut frostfest sind oder ob diese Frosthärte an bestimmte Bedingungen gebunden ist (z. B. Tausalzbeständigkeit). Gibt es in dieser Beziehung Einschränkungen für die verwendeten Materialien ist die Bauleitung unverzüglich noch in der 1. Woche nach Material- bzw. Musterentscheidung darüber zu informieren. Spätere Bedenken werden nicht anerkannt.
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
VORBEMERKUNGEN BAUSTELLENBESCHREIBUNG 1.Lage Der Neubau der Wohnanlage liegt in 81673 München in der Baumkircher Straße 71 Die Zufahrt erfolgen über die Baumkircher Straße Die Ausschreibung gliedert sich in die Bereiche: Los 1: WOHNUNGSBAU - EG Los 2: HAUS FÜR KINDER - EG Los 3:INTENSIVE DACHBEGRÜNUNG ÜBER 4.OG 2.Lagerflächen Im Bereich des Grundstücks sind Lagerflächen bedingt vorhanden. Die vorhandenen Flächen werden durch andere Gewerke stark eingeschränkt. 3.Topographie Das Gelände ist geneigt, ca. 2,2 m Höhendifferez. Der Baugrund wird auf -0,4 m unter Geländeoberkante bzw. auf Oberkante TG übergeben soweit kein Baumbestand dies verhindert. 4.1 Ausführungszeiträume EG/ Münchner Wohnen: Baubeginn: 01.03.2027 Fertigstellung: 31.05.2027 Bepflanzung: Oktober 2027 Fertigstellungspflege: bis September 2028 4.2 Ausführungszeiträume EG / Haus für Kinder Baubeginn: 01.05.2027 Fertigstellung. 30.06.2027 Bepflanzung: Oktober 2027 Fertigstellungspflege: bis September 2028 4.3 Ausführungszeiträume Intensive Dachbegrünung über 4.OG Baubeginn 01.03.2027 Fertigstellung: 30.04.2027 Pflanzarbeiten: März/April 2027 Fertigstellungspflege: bis September 2027 Entwicklungspflege: bis September 2028 genaue Terminfestlegung zur Vergabe. 5.1 Massenzusammenstellung Los 1 Wohnen EG Belagsflächen:ca. 1.820 qm Mauern / Stufen ca. 60 qm Rasenflächen: ca. 550 qm Pflanzflächen: ca. 166 qm Hecken: ca. 95 m Gesamtfläche Los 1 EG ca. 2.691 qm 5.2 Massenzusammenstellung Los 2 Haus für Kinder EG Belagsflächen: ca. 380 qm Mauern / Stufen ca. 11 qm Rasenflächen: ca. 275 qm Pflanzflächen: ca. 25 qm Hecken: ca. 102 m Gesamtfläche Los 2 EG ca. 793 qm 5.3 Massenzusammenstellung Los 3 Intensive Dachbegrünung 4.OG Belagsflächen ca. 440 qm Pflanzflächen in Trögen ca. 170 qm Sonstiges ca. 50 qm Flächengröße gesamt ca. 660 qm 6. Planunterlagen Der Ausschreibung liegen die Ausführungspläne als PDF-Datei bei. 7. Tiefgarage Das Gelände ist zu ca. 1.127 qm unterbaut. Es kann mit Fahrzeugen mit 500 kg/qm befahren werden. 8. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung und -räumung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 9. Sonstiges Bauumlage von 1,75 % der Bruttoabrechnungssumme des Auftragnehmers für die Nutzung der Sanitär-, Strom- und Bauwassereinrichtung sowie 0,3 % für die Beteiligung an der Bauwesenversicherung. 10. Sicherheitsleistungen: Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme. Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ( 5 Jahre + 6 Monate). Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungsprotokoll genauer festgelegt.
VORBEMERKUNGEN
01 Los 1 Wohnungsbau EG
01
Los 1 Wohnungsbau EG
01.01 VORARBEITEN
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VORARBEITEN
01.02 ERDARBEITEN
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ERDARBEITEN
01.03 ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
01.03
ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
01.04 MAUERBAU - STUFEN
01.04
MAUERBAU - STUFEN
01.05 PLATZ- UND WEGEBAU
01.05
PLATZ- UND WEGEBAU
01.06 VEGETATIONSTECHNIK
01.06
VEGETATIONSTECHNIK
01.07 HECKE AM LAUFENDEN METER
01.07
HECKE AM LAUFENDEN METER
01.08 PFLANZUNG
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PFLANZUNG
01.09 FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
01.09
FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
01.10 AUSSTATTUNG
01.10
AUSSTATTUNG
02 Los 2 Haus für Kinder EG
02
Los 2 Haus für Kinder EG
02.01 VORARBEITEN
02.01
VORARBEITEN
02.02 ERDARBEITEN
02.02
ERDARBEITEN
02.03 ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
02.03
ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
02.04 MAUERBAU - STUFEN
02.04
MAUERBAU - STUFEN
02.05 PLATZ- UND WEGEBAU
02.05
PLATZ- UND WEGEBAU
02.06 VEGETATIONSTECHNIK
02.06
VEGETATIONSTECHNIK
02.07 HECKE AM LAUFENDEN METER
02.07
HECKE AM LAUFENDEN METER
02.08 PFLANZUNG
02.08
PFLANZUNG
02.09 FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
02.09
FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
02.10 AUSSTATTUNG
02.10
AUSSTATTUNG
03 Los 3 Intensive Dachbegrünung Wohnungsbau
03
Los 3 Intensive Dachbegrünung Wohnungsbau
VORBEMERKUNGEN Dachbegrünung VORBEMERKUNGEN Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten den neuesten Stand der Technik und Vegetationskunde unter besonderer Beachtung nachstehender Richtlinien, Anmerkungen und Qualitätskontrollen in ihren aktuellen Ausgaben. Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen (Dachbegrünungsrichtlinie) Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn Gartengestaltung und Landschaftsbau - Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken (ÖNORM L 1131) Anforderung an Planung, Ausführung und Erhaltung Herausgeber: Österreichisches Normungsinstitut, Wien Bewertungen von Dachbegrünungen nach FLL / ÖNORM Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn bzw. Herausgeber: Österreichisches Normungsinstitut, Wien Prüfung der Wurzelschutzbahn nach FLL-Verfahren über 2 bzw. 4 Jahre (Prüfmethoden nach DIN 4038/DIN 4062 sind unzureichend und nicht anwendbar) Dachbegrünungssubstrate und Dränschichten entsprechen den besonderen Anforderungen der o.g. Richtlinien Vollautomatische Bewässerung ist nicht vorgesehen Entwässerung der Pflanzflächen nach DIN 1986-2 (DIN 4095 gilt nicht für Dachflächen), 1986-100 und DIN EN 12056-4 Merkblatt über Umgang mit Tetrahydrofuran Berufsgenossenschaft Chemie Sicherheitsregeln für gärtnerische Arbeiten auf Bauwerken Berufsgenossenschaft Gartenbau (aktueller Stand) Richtlinien für Planung und Ausführung von Dächern (Flachdachrichtlinien) Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Qualitätskontrolle gleichwertiger Materialien, insbesondere der Substrate Die Kennwerte der vom Bieter als gleichwertig angebotenen Materialien sind der ausschreibenden Stelle gemäß VOB Teil A, § 21 mit dem Angebot nachzuweisen und Materialproben vorzulegen. Die Güteüberwachung sollte wegen der Vergleichbarkeit der Untersuchungsmethoden an eine Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt nach den FLL-/ÖNORM-Methoden erfolgen. Ausführung durch qualifizierte und auf Dachbegrünung spezialisierte Betriebe des Garten- und Landschaftsbaues mit dem schriftlichen Nachweis ausgeführter Objekte und Fortbildungsnachweisen der letzten Jahre. Wasserrückhaltung Nachweis über wissenschaftlich begleitete Versuche aufgrund von langjährigen Freilanduntersuchungen. Idealerweise über ein EDV-Simulationsprogramm unter Berücksichtigung der regionalen Wetterdaten. Abnahme nach FLL-Richtlinie bzw. ÖNORM L 1131 ca. 1 Jahr nach dem Aufbringen der Vegetation. Dabei werden ggf. Materialproben genommen und auf Kosten des AG analysiert. Bei Bedarf wird ein Sachverständiger hinzugezogen. Liefernachweis Optigrün International AG Am Birkenstock 15-19 D-72505 Krauchenwies Tel.: +49 (7576) 772-0 Fax: +49 (7576) 772-299 E-Mail: info (at) optigruen.de ------------------------------------------------------- Baustellenbeschreibung Dachflächenbeschreibung Fläche über 4. Obergeschoß Höhe über Terrain ca. 17 m Flächengröße gesamt ca. 660 qm davon Belagsflächen 440 qm Pflanzflächen in Trögen ca. 170 qm Sonstiges ca. 50 qm b) Beförderungsmittel Baukran nein eine geeignete Fördereinrichtung ist durch den AN vorzuhalten. Der Preis ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. c) Zugangsmöglichkeiten Befahrbarer Anfahrtsweg bis unterhalb des Daches von der Baumkirchner Straße aus. Die Fläche kann mit Fahrzeugen mit 500 kg/qm befahren werden. Aufstellen eines Autokranes möglich  ja d) Lagerung Lagerplatz mit ca. 150 m² Fläche e) Gefälle Dach mit Gefälle 2% Neigung g) Dämmung Warmdach Wärmedämmung 21 bis 31 cm dick h) Abdichtung Material der Dachabdichtung:wurzelfest, nach FLL i) Wasserverfügbarkeit Wasseranschluss am begrünten Dach vorhanden. j,) Ausführungszeiten Baubeginn 01.03.2027 Fertigstellung: 30.04.2027 Pflanzarbeiten: März/April 2027 Fertigstellungspflege Pflanzflächen: bis September 2027 Entwicklungspflege Pflanzflächen: bis September 2028
VORBEMERKUNGEN Dachbegrünung
03.01 BELÄGE
03.01
BELÄGE
03.02 ENTWÄSSERUNG
03.02
ENTWÄSSERUNG
03.03 MAUERN
03.03
MAUERN
03.04 PFLANZTRÖGE
03.04
PFLANZTRÖGE
03.05 PFLANZEN
03.05
PFLANZEN
03.06 PFLEGE
03.06
PFLEGE
03.07 AUSSTATTUNG
03.07
AUSSTATTUNG
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04.01 STUNDENLOHNARBEITEN
04.01
STUNDENLOHNARBEITEN