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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
AngebotsanfrageErdbauarbeiten / Entwässerungsarbeiten
Bauvorhaben: Bauer_Friesen
Stöhrstraße 6
81477München
Ausführungszeitraum: 08.09.2025 - 19.09.2025,
sowie nach Abruf durch den Bauleiter.
Angebotsabgabe bis zum:30.07.2025
später eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.
Zuschlagfrist Ende: 22.08.2025
Die Bauleitung erfolgt über die Niederlassung Dachau, zusändiger Bauleiter ist:
Herr I.Jerkic Tel.:01737200558
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Matthias Wand Massivhaus GmbH
J. Geiger
07121 93070-11
j.geiger@wand-massivhaus.de
Mit freundlichen Grüßen
J. Geiger
Angebots- undAuftragsbe- A. Alle Festlegungen in diesem
dingungen Leistungsverzeichnis gehen
den Bedingungen der VOB
(unter A. 3.
und A.4.) vor und werden zum
Bestandteil des
abzuschließenden Bauvertrages.
A. 1. die umseitigen "Besonderen
Vertragsbedingungen" des
Leistungsverzeichnisses
A. 2. die "Zusätzlichen Technischen
Vorschriften" des
Leistungsverzeichnisses
A. 3. die "Allgemeinen
Vertragsbedingungen" für die
Ausführung von Bauleistungen
VOB/B, DIN 1961
in der bei Angebotsabgabe
gültigen Fassung
A. 4. die "Allgemeinen Technischen
Vorschriften" für
Bauleistungen VOB Teil C:
neueste Fassung
A. 5. die beim Generalunternehmer
vorliegenden Pläne sowie
vorgelegte Material- und
Ausführungsmuster
A. 6. die einschlägigen
DIN-Vorschriften - neueste
Fassung - für die zu
liefernden und zu
verarbeitenden
Stoffe und deren Zulässigkeit
nach den jeweiligen
Erfordernissen
A. 7. die einschlägigen
VDE-Vorschriften und
Ausführungsregeln.
zu beachten und einzuhalten
B
Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Gerüstordnung, Vorschriften der
Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheitssind:
polizeiverordnungen, örtliche Vorschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts, technische
Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerke sowie des Telegrafenbauamtes, der Stadtwerke
und Verkehrsbetriebe
Weitere Vertragsbestandteile–
Angebots- und
Vertragsbedingungen für
Bauleistungen und -lieferungen
1. Vertragsbestandteile und 4.5 Bautagebücher hat der
Vertragsgrundlagen, gültig bei Auftragnehmer auf Anforderung
zu führen und davon
etwaigen Widersprüchen in dem Fachplaner täglich
folgender Reihenfolge: Durchschriften zu übergeben.
Die Berichte müssen
1.1 der Bauvertrag mit den alle Angaben enthalten, die
vorgenommenen Eintragungen; für die Bauausführung und
Änderungen Abrechnung von
und Nebenabrede sollen aus Bedeutung sind, insbesondere
Beweisgründen schriftlich über Behinderungen.
erfolgen
1.2 die hier vorliegenden 4.6 Muster und Proben von allen
Angebots- und Werkstoffen und
Vertragsbedingungen Einrichtungsgegenständen
1.3 die Leistungsbeschreibung, sind auf Anforderung
sowie die ihr zugrunde rechtzeitig dem Fachplaner
liegenden Zeichnungen zur Genehmigung
1.4 etwaige "Zusätzliche unentgeltlich vorzulegen. Vom
Vertragsbedingungen" Auftraggeber genehmigte
Proben oder Muster
1.5 etwaige `Zusätzliche sind zur Abnahme vorzuhalten.
Technische
Vertragsbedingungen"
1.6 VOB Teil C: "Allgemeine 4.7 Prüfung: Erforderliche
Technische Baustoffprüfungen hat der
Vertragsbedingungen für Auftragnehmer auch ohne
Bauleistungen" in der bei besondere Anweisung auf seine
Vertragsabschluß gültigen Kosten durch staatlich
Fassung anerkannte
1.7 VOB Teil B: "Allgemeine Prüfstellen durchführen zu
Vertragsbedingungen für die lassen, wobei die
Ausführung von Entscheidung der Prüfstelle
für
Bauleistungen" ihn verbindlich ist. Er darf
nur Baustoffe und -verfahren
anwenden, für die
1.8 das BGB, insbesondere die eine ordnungsgemäße Zulassung
Bestimmungen über den vorliegt.
Werkvertrag
1.9 etwaige Allgemeine 4.8 Der Einsatz von
Geschäftsbedingungen des Subunternehmern
Auftragnehmers (Nachunternehmer) bedarf der
werden nicht schriftlichen Genehmigung des
Vertragsbestandteil und zwar Auftraggebers.
auch dann nicht, wenn der
Auftragnehmer in späteren 5.-7. Siehe §§ 5 - 11 VOB/B.
Schreiben auf sie hinweist.
2. Vergütung 8. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, dem
Auftraggeber jegliche
Änderungen,
2.1 Auftragserweiterungen und die Auswirkungen auf die
-änderungen, insbesondere erteilte
zusätzliche Freistellungsbescheinigung
gem. §§ 48 ff.
und im Vertrag nicht EstG haben können,
vorgesehene Leistungen, mitzuteilen. Wird die
werden nur vergütet, Freistellungsbescheinigung
wenn der Auftragnehmer vor widerrufen, kann der
der Ausführung die Mehrkosten Auftraggeber den Vertrag aus
angekündigt wichtigem Grund ohne
und diese Leistungen anbietet Einhaltung einer Frist
und wenn der Auftraggeber kündigen. Im Übrigen gilt §
dann den VOB/B.
Auftragnehmer ausdrücklich 9. - 11. Siehe §§ 9 – 11 VOB/B.
beauftragt. Dies gilt auch
für nicht mit dem
Vertragsgegenstand in 12. Abnahme, Mängelrüge: Hierfür
Zusammenhang stehenden gilt § 12 VOB/B mit folgender
Leistungen. Ein Maßgabe:
Mehrvergütungsanspruch kann 12.1 Verlangt der Auftragnehmer
jedoch geltend gemacht die förmliche Abnahme, hat
werden, wenn die der Auftraggeber
vom Auftraggeber getroffenen sie binnen 12 Werktagen nach
Erweiterungen bzw. Änderungen Fertigstellung der
ganz Gesamtleistung
offensichtlich zu Mehrkosten vorzunehmen, soweit nichts
führen müssen. anderes vereinbart wird. Der
Auftraggeber
2.2 Auftragsminderung: Der kann jedoch die Abnahme so
Auftrag kann dem Umfang nach lange verweigern, wie die
vermindert Leistung
werden. Einzelne Positionen wesentliche Mängel aufweist.
können entfallen. § 2 Nr. 3
VOB/B gilt unberührt.
2.3 Auf Mengenüberschreitungen 12.2 Ist die Leistung fertig
gegenüber der gestellt und hat der
Leistungsbeschreibung Auftraggeber die Leistung in
(Leistungsverzeichnis) hat Benutzung genommen, so gilt
der Auftragnehmer vor der die Abnahme nach Ablauf von
Ausführung 12 Werktagen
nachhaltig hinzuweisen. nach Beginn der Benutzung als
stillschweigend erfolgt, es
sei denn, der
2.4 Vertragspreise bleiben Auftraggeber erklärt
unverändert ohne Rücksicht auf ausdrücklich, dass er die
Abnahme bis zur Beseitigung
Lohnerhöhungen oder bestimmter wesentlicher
Materialpreissteigerungen. Mängel ablehnt, oder es sei
denn, dass er diese
2.5 Wird ausdrücklich eine Lohn- bereits anlässlich einer
oder Stoffpreisgleitklausel vorhergehenden schriftlichen
vereinbart, Mängelrüge
so ist der Auftragnehmer vorsorglich abgelehnt hatte.
verpflichtet, die Lohn- bzw.
Materialpreisänderung
spätestens binnen zwei Wochen 12.3 Erfolgt eine stillschweigende
nach Eintreten der Änderung Abnahme nach vorstehender
anzuzeigen. Bestimmung,
2.6 Giftmüll und Problemmüll, die sind Vorbehalte wegen
bei seiner Vertragsleistung bekannter Mängel oder wegen
anfallen, Vertragsstrafen vom
hat der Auftragnehmer auf Auftraggeber innerhalb der
jeden Fall auf eigene Kosten genannten 12 Werktage geltend
ordnungsgemäß zu machen,
zu entsorgen. sofern sie nicht schon vorher
vorsorglich schriftlich
angemeldet wurden.
2.7 Die Angebots- und 12.4 Technische Abnahmen durch den
Vertragspreise gelten für die Architekten, Sonderfachplaner
fertige Leistung oder
bzw. Lieferung frei sonstigen Dritten sowie
Bau-/Verwendungsstelle öffentlich-rechtliche
einschließlich Abladen, Abnahmen durch Behörden
Verpackung und Entsorgung des stellen keine
Verpackungsmaterials. rechtsgeschäftliche Abnahme
dar. Zu dieser ist
ausschließlich
3. Ausführungsunterlagen. Es der Auftraggeber berechtigt.
gilt § 3 VOB/B mit folgender
Maßgabe:
3.1 Ausführungspläne müssen den 13. Gewährleistung und
Freigabevermerk des Verjährung: Es gilt § 13
Fachplaners VOB/13, sofern im Vertrag
tragen. Sie sind für den nicht ausdrücklich etwas
Auftragnehmer verbindlich. anderes vereinbart wurde.
Planinhalte, Maße,
Dimensionen und 14. Abrechnung: Die
Leistungsverzeichnisse sind Schlussrechnung ist vierfach
vom Auftragnehmer zu mit allen erforderlichen
prüfen; auf Unstimmigkeiten Unterlagen zur Prüfung an den
oder zu befürchtende Mängel mit der Prüfung der
und/oder Bedenken Schlussrechnung
hat er den Auftraggeber Beauftragten und einfach an
unverzüglich und schriftlich den Auftraggeber einzureichen.
hinzuweisen. Dem
Fachplaner ist eine Abschrift Projektnummer und
zu übermitteln. Vertragsdatum, sowie
Planlieferungen erfolgen erhaltene Abschlagszahlungen
entsprechend dem sind aufzuführen. Im Übrigen
Baufortschritt. gilt § 14 VOB/B.
3.2 Unterlagen über technische 15. Stundenlohnarbeiten werden
Anlagen, Installationen o. nur vergütet, wenn sie (gem.
ä., die der Ziffer 2.1
Auftragnehmer nicht selbst dieses Vertrages)
erstellt hat, sondern von ausdrücklich vom Auftraggeber
Herstellerseite angeordnet worden sind.
unentgeltlich erlangt hat, Im Übrigen gilt § 15 VOB/B.
sind spätestens bei Abnahme
unentgeltlich
dem Auftraggeber zu übergeben. 16. Zahlungen. Es gilt § 16
VOB/13 mit folgender Maßgabe:
Rückforderungen
3.3 Dem Auftragnehmer ist es aus Überzahlung (§§ 812 ff.
untersagt, ihm im Rahmen der BGB) kann der Auftraggeber
Erfüllung seiner stellen. Der
Leistungspflicht übergebene Auftraggeber ist insoweit
Pläne, Zeichnungen und berechtigt, die
Berechnungen Auftragnehmerrechnung auch
anderweitig zu verwenden, zu nach der Bezahlung durch eine
verwerten oder zu verändern. Prüfinstanz nachprüfen zu
lassen. Im
4. Ausführung. Soweit im Vertrag Übrigen gilt § 16 VOB/B
nicht ausdrücklich etwas einschl. § 16 Nr. 3 VOB/B
anderes ver- betreffend
einbart ist, gilt § 4 VOB/B Schlusszahlung.
mit folgender Maßgabe:
4.1 Schadens- und 17. Sicherheitsleistung. Es gilt
Unfallverhütung: Der § 17 VOB/B.
Auftragnehmer hat für seine
Leistungen alle 18. Sonstige rechtliche
Sicherheitsvorkehrungen zu Regelungen. Es gilt § 18
treffen, um Personen- und VOB/B. Ferner gilt:
Sachschaden abzuwenden. Vor, 18.1 Das Aufmaßerfolgt gemeinsam
während und nach der Arbeit durch den Fachplaner zusammen
sowie mit dem
in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer. Verdeckte
Auftragnehmer von sich aus Teile sind rechtzeitig auf zu
für alle messen. Die
Schadensverhütungsmaßnahmen Messurkunde ist durch den
zu sorgen, wie Abschrankungen, Auftragnehmer auf seine
Kosten leicht prüfbar
Beleuchtung, Geländer, gemäß den Angebotspositionen
Fanggerüste, Absteifungen, zu erstellen.
Warntafeln,
Brandverhütung, 18.2 Forderungsabtretungen sind
Sturmsicherung aller unzulässig.
Gegenstände,
Vorschriftsmäßigkeit
von elektrischen Geräten, 18.3 Für Arbeitsgemeinschaften
Leitungen usw. Mängel an der gilt: Die Mitglieder der
Baustelle, auch an Arbeitsgemeinschaft
Geräten, Gerüsten usw. haben beim Angebots- bzw.
anderer Auftragnehmer hat der Vertragsabschluss eine
Benutzer zu Mitgliedsfirma
beanstanden. Der federführend schriftlich zu
Auftragnehmercstellt den allen Rechtshandlungen mit
Auftraggeber ausdrücklich frei Wirkung für und
von Schadensersatzansprüchen, gegen die Arbeitsgemeinschaft
die er im Zusammenhang mit zu bevollmächtigen. Der
seinen Auftraggeber kann
Leistungen oder Lieferungen aus wichtigem Grund bis zum
zu vertreten hat. Ablauf der
Gewährleistungsfrist von der
4.2 Schutz seiner ausgeführten Arbeitsgemeinschaft die
Leistungen auch gegen Bestimmung einer anderen
Wasser-, Frost-, federführenden Firma
Sturm- und Winterschäden verlangen. Alle Mitglieder
sowie gegen Beschädigung, der Arbeitsgemeinschaft
Korrosion und haften gesamtschuldnerisch.
Verschmutzung obliegt dem 18.4 Die Anlieferung bei reinen
Auftragnehmer ohne Aufpreis Lieferungen ist dem
bis zur Auftraggeber bzw.
Abnahme. Ebenso obliegt ihm Fachplaner rechtzeitig
ohne Aufpreis Entfernung von anzukündigen.
Schnee Übernahmezeitpunkt und
-adresse
und Eis, soweit für seine sind zu vereinbaren. Die
Leistungen nötig. Transportgefahr geht zu
Lasten des Lieferanten.
4.3 Leitungen im Erdreich und in 18.5 Ausreichende
Bauteilen hat der Haftpflichtversicherung ist
Auftragnehmer zu die Auftragsvoraussetzung.
beachten und zu schützen, Deckungszusagen und -summe
bevor er dort Arbeiten sind für die ganze Bauzeit
vornimmt. nachzuweisen.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter 18.6 Gerichtsstand: Es gilt der
des AN, der fachlich und Gerichtsstand des Sitzes
persönlich
geeignet und deutschsprachig des Auftraggebers als
ist, muss während dergesamten vereinbart.
Arbeitszeit
anwesend sein. Er darf nur
abgezogen werden, wenn mit
dem bauführenden
Bauleiter des AG eine 18.7 Rechtsunwirksamkeit von
Vereinbarung über eine Vertragsteilen berührt die
geeignete Ersatzperson übrigen nicht.
erfolgt ist. Auf Anforderung
hat der Auftragnehmer einen
Fachbauleiter
nach den jeweils geltenden
öffentlich-rechtlichen
Bestimmungen einzusetzen,
sofern im Vertrag vereinbart.
Recyclingverpflichtung/Bauschu
ttentsorgung
Im Rahmen der
Umweltzertifizierung unseres
Unternehmens haben wir uns
verpflichtet, künftig alle
recycelbaren Baustoffe
einer umweltgerechten
Verwertung zuzuführen. Dies
betrifft insbesondere
Sämtliche Kartonagen,
(Pack-)Papiere,
Einwegpaletten etc.
Sämtliche Verpackungsstoffe
und Füllstoffe (z. B. Folien,
Styroporchips,
Luftpolsterfolien etc.)
Sämtliche Dämmstoffeund
Dämmstoffreste
Sämtliche Kunststoffteile,
Kunststoffrohre und Ähnliches
Es gilt somit als vereinbart,
dass der AN diese Stoffe
selbst entsorgen und der
Industrieentsprechend der
gültigen
Rücknahmeverpflichtungen
wieder zuführen. Der
Auftragnehmer hat von seinen
Arbeiten herrührende
Verunreinigungen (Abfälle,
Verpackungsmaterialien,
Schutt, Schmutz und
dergleichen) ohne besondere
Aufforderungen des
Auftraggebers am Ende jedes
Arbeitstages, jedoch
spätestens jede Woche bis
Freitagmittag, 12.00Uhr zu
beseitigen, das heißt, zu
sammeln, abzufahren und
fachgerecht zu entsorgen.
Nach dem wöchentlichen
Einsatz, jedoch spätestens
Freitags, ist die Baustelle
besenrein und frei von
Verunreinigungen (z. B.
Putz-, Mörtel-, Stein-,
Ziegel- und Betonresten etc)
zu verlassen.
Container zur Entsorgung
aller o. g. Materialien
werden vom Auftraggeber nicht
gestellt. Für ordnungsgemäße
Trennung und den Abtransport
dieser Stoffe ist der
Auftragnehmer selbst
verantwortlich. Sind
Verunreinigungen vom AN
innerhalb dieser
Vertragsfrist nicht
beseitigt, ist der
Auftraggeber berechtigt, dem
Auftragnehmer eine
angemessene Nachfrist zu
setzen und im Falle des
fruchtlosen Verstreichens
dieser Nachricht die
Verunreinigungen selbst oder
durch Dritte beseitigen zu
lassen. Die nachgewiesenen
Kosten hierfür trägt der AN.
Eine Entsorgungspauschale wird nicht mehr erhoben.
Eigene Werbetafeln oder Hinweisschilder des Auftragnehmers auf der Baustelle sind untersagt und werden ggf. auf Kosten des Nachunternehmers entsorgt
AngebotsanfrageErdbauarbeiten / Entwässerungsarbeiten
Bei dem Leistungsumfang und Mengen der folgenden Gründungsvarianten wurde von einem Bei dem Leistungsumfang und Mengen der folgenden Gründungsvarianten wurde von einem ebenem Baugrund mit 20 - 30 cm starken Oberboden sowie darunter befindlichen tragfähigem Baugrund der Bodenklasse 2 - 5 ausgegangen.
Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten jedweder Art werden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nach Bodenklassen eingeteilt.
Für Erd- und Felsarbeiten gemäß ATV DIN 18300 gelten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen.
Bodenklasse 1: OberbodenBodenklasse 2: Fließende BodenartenBodenklasse 3: Leicht lösbare BodenartenBodenklasse 4: Mittelschwer lösbare BodenartenBodenklasse 5: Schwer lösbare BodenartenBodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare BodenartenBodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels
Zur Abrechnung der Aushubmengen sowie Transport und Entsorgungsmassen nach Aufmaß kommen die Mengen des gewachsenen Bodens, gemessen am ausgehobenen Rauminhalt der Fundamente oder Baugrube.
Für die Entsorgten Erdmassen und Stoffe sind mit dem Aufmaß die Entsorgungsnachweise / Kippstellen nachzuweisen.
Bei dem Leistungsumfang und Mengen der folgenden Gründungsvarianten wurde von einem
Die angebotenen Einheitspreise gelten für für alle Baustellen der Die angebotenen Einheitspreise gelten für für alle Baustellen der
Matthias Wand Massivhaus GmbH und Wand Wohnbau GmbH
mit Sitz in 99084 Erfurt, Anger 23.
Die Baustellen befinden sich in den Lankreisen:
- Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Freising
- Erding
- Dachau
- Fürstenfeldbruck
- München
- Starnberg
- Ebersberg
- Rosenheim
-Landsberg am Lech
und angrenzend sowie Stadt München.
Bitte Landkreise für die keine Ausführung angeboten wird streichen.
Die angebotenen Einheitspreise gelten für für alle Baustellen der
Die Erdarbeiten sind gemäß DIN 18300 sowie die Entwässerungs- Kanalarbeiten gemäß DIN Die Erdarbeiten sind gemäß DIN 18300 sowie die Entwässerungs- Kanalarbeiten gemäß DIN 18306 auszuführen. Darüber hinaus sind alle zutreffenden Sicherheits,- und Arbeitschutz- Vorschriften zu beachten sowie die Kosten zur Einhaltung bei der Durchführung der Arbeiten in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Entwässerungs- Kanalarbeiten sind darüber hinaus, gemäß Vorschriften der zuständigen Abwasserbetriebe der Gemeinden auszuführen.
Der Anbieter verpflichtet sich, sich eigenverantwortlich über die geforderte Ausführung am Bauort zu informieren und Abweichungen zum nachfolgendem Leistungsverzeichnis dem AG rechtzeitig vor Arbeitsbeginn anzuzeigen.
Die Erdarbeiten sind gemäß DIN 18300 sowie die Entwässerungs- Kanalarbeiten gemäß DIN
01 Erdbau und Entwässerung
01
Erdbau und Entwässerung
01. 1 Baustelleinrichtung für den An- und Abtransport Baustelleinrichtung für den An- und Abtransport der Baumaschinen und Geräte, eventuell notwendige Absprerrungen der Baugrube und Gräben auf dem Baugrundstück sowie sonstige Aufwendungen.
Die Baustellentoilette wird bauseits gestellt.
Achtung:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Doppelhaus mit zwei baugleichen Wohneinheiten. Die Ausführung der Leistungen erfolgt für beide Haushälften. Die Beauftragung erfolgt gesamthaft an Ihre Firma.
Die Kosten werden im Rahmen der Projektkalkulation jeweils hälftig (50 % / 50 %) auf die beiden Haushälften aufgeteilt und entsprechend getrennt erfasst.
01. 1
Baustelleinrichtung für den An- und Abtransport
1,00
psch
Achtung: Achtung:
Der Aushub erfolgt in einem Böschungswinkel von 60°
Der Arbeitsraum beträgt von aussen Keller Rohwand 60cm.
Sollte sich während der Ausführung herausstellen das der Böschungswinkel
auf 45° erweitert werden muss (z.b. lockere Schichten) so erfolgt dies erst nach Rücksprache mit der Bauleitung!"
Achtung:
01. 2 Oberboden in unterschiedlicher Stärke lösen und seitlich lagern. Oberboden in unterschiedlicher Stärke lösen und seitlich lagern.
Entfernung der Lagerstelle: bis 20 m
Abtragsdicke im Mittel: ca. 30 cm
Bodenklasse: 1
01. 2
Oberboden in unterschiedlicher Stärke lösen und seitlich lagern.
225,00
m²
01. 3 Erdaushub einer Baugrube bis 3,50 m tief Erdaushub einer Baugrube bis 3,50 m tief Erdstoff lösen und seitlich lagern.
Entfernung der Lagerstelle: bis 20 m
Bodenklasse: 2-4
01. 3
Erdaushub einer Baugrube bis 3,50 m tief
369,53
m³
01. 4 Gründungssohle der Baugrube Gründungssohle der Baugrube mit geeignetem Gerät nachverdichten und gerades Planum +/- 2 cm zur Sollhöhe herstellen.
01. 4
Gründungssohle der Baugrube
86,94
m²
01. 5 Erschwerter Aushub BKL5-6 Zuschlag für Aushub der Bodenklasse 5-6 laut
Bodengutachten. Zum Standardaushub Bodenklasse 1-4
01. 5
Erschwerter Aushub BKL5-6
E
1,00
m³
02 Einbau Polster mit Verfüllung
02
Einbau Polster mit Verfüllung
02. 1 Verfüllen Arbeitsräume mit Schotter Liefern und einbauen von Schottermaterial 0/32 , Verdichtungsfähiges Material in den Arbeitsräumen der Baugrube einschl. lagenweisem verdichten. Spätere Setzungen sollen ausgeschlossen sein.
Einbaubereich: kompletter Arbeitsraum
02. 1
Verfüllen Arbeitsräume mit Schotter
144,86
m³
02. 2 Deltafolie Delta MS mit zusätzlicher Gleitfolie
gemäß den Verarbeitungsrichtlinien mit ausreichender Überlappung anbauen.
Technische Werte: Druckfestigkeit 250 kn/m²
Dränkapazität ca. 5,3 l/sek/m
02. 2
Deltafolie
71,70
m²
02. 4 Einschotterungsfläche vorbereiten Liefern und einbauen und verdichten von Frostschutzmaterial als tragfähigen Unterbau mit Schottermaterial 0/45.
Im Bereich späterer Oberflächenbefestigungen.
Einbaustärke: bis 50 cm
Die Flächen werden in der Bauzeit als Abstell und Lagerplatz genutzt.
Einbauort:
Vorplatz Garage bis Straße ca. 24 m²
Fundamentbereich Garage ca. 26 m²
Haustüre bis Straße ca. 12 m²
Terrasse ca. 24 m²
02. 4
Einschotterungsfläche vorbereiten
50,00
m³
02. 5 Baugrube abhängen mit PE-Folie Baugrube abhängen mit PE-Folie
Nach Herstellung der Baugrube, ist
Die Baugrubenböschung fachgerecht mit
einer Folie ab zu hängen und zu sichern,
und im Zuge der Verfüllarbeit wieder zu entfernen und
zu entsorgen.
02. 5
Baugrube abhängen mit PE-Folie
234,60
m²
02. 6 Bauzeitige Wasserhaltung Eine bauzeitige Wasserhaltung ist erforderlich (VOB - Vorgaben) nach Vorgaben Bodengutachten.
Während der gesamten Bauausführung ist eine Wasserhaltung einzurichten und zu betreiben, um eine trockene und sichere Baugrube bzw. Baustelle zu gewährleisten. Die Wasserhaltung dient zur Ableitung von anfallendem Oberflächen- und ggf. Schichtenwasser.
Typische Maßnahmen umfassen u. a.:
-Offene Wasserhaltung mittels Gräben und/oder Pumpen
-Einrichtung und Betrieb von Drainagesystemen
-Einbau von Pumpensümpfen zur Wasseraufnahme und ableitung
-Regelmäßige Kontrolle und Anpassung der Wasserhaltungsmaßnahmen an den Baufortschritt
-Rückbau sämtlicher Einrichtungen nach Abschluss der Arbeiten
-incl. Behördliche Genehmigungen
02. 6
Bauzeitige Wasserhaltung
1,00
psch
03 Regen- und Schmutzwasserleitung
03
Regen- und Schmutzwasserleitung
03. 1 Regen- und Schmutzwasserentwässerungsleitungen DN 100 Regen- und Schmutzwasserentwässerungsleitungen bestehend aus PVC KG 2000 Rohr DN 100 liefern einschl. Bögen, bis 1,50 tief in steinfreien Sand eingebettet verlegen auf dem Grundstück.
Einschließlich Rohrgräben herstellen Bodenklasse=1-4 , nach der Rohrverlegung setzungsfrei verfüllen mit Schotter 0/64 und verdichten.
Die Fallleitungen sind 20cm über dem geplanten Gelände zu führen, Rohrenden und Öffnungen sind mit einem einseitigen Deckel zu verschliessen.
Der überschüssige Erdstoff des Aushubes verbleibt auf dem Grundstück.
Der Aushub erfolgt mit der kleinsmöglichen Baggerschaufel
Inklusive aller erforderlichen Nebenleistungen
03. 1
Regen- und Schmutzwasserentwässerungsleitungen DN 100
24,30
m
03. 2 Zulage Anschluß an vorhandener Kanal Zulage Schmutzwasser-Entwässerungsleitungen an einen vorhandenen Kanal.
Zulage zur Pos.: 01.1
Anschluss der Schmutzwasserleitungen DN 100 an einen bestehenden Kanalschacht (Material: Beton), einschließlich Kernbohrung, fachgerechtem Dichteinsatz (z. B. Curaflex, Hauff) und formschlüssiger Anbindung an das vorhandene Schachtgerinne.
Einbindung unter beengten Platzverhältnissen mit besonderer Rücksicht auf vorhandene Bauwerke.
Absicherung der Baugrube und Verbau nach Erfordernis gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
Inklusive sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen, Geräteeinsatz, Materialien und Hilfsmittel.
03. 2
Zulage Anschluß an vorhandener Kanal
1,00
St
03. 3 TV-Inspektion eines vorhandenen Kanalschachtes TV-Inspektion eines vorhandenen Kanalschachtes mit angeschlossener Leitung
Ausführung einer Kamerabefahrung (TV-Inspektion) eines vorhandenen Schmutzwasser-Kanalschachtes DN 100 mit angeschlossener Leitung DN 250 zur Straße. Zustandserfassung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit. Leitungslänge ca. 6,20m
-Reinigung der Leitung und des Schachtes (falls erforderlich, zur Inspektion notwendig)
-Kamerabefahrung mit schwenkbarer TV-Kamera gemäß DIN EN 13508-2
-Aufzeichnung der Inspektion mit Farbbildkamera und Speicherung in digitalem Format
-Anfertigung eines detaillierten Inspektionsprotokolls inkl. Lageplan, Längenangaben, Gefälledaten, sichtbaren Schäden oder Ablagerungen
-Bewertung nach DIN 1986-30 / DWA-M 149-3
-Übergabe der vollständigen Dokumentation (digital und ggf. in Papierform)
Besonderheiten:
-Zugang über vorhandenen Schachtdeckel (Art und Lage siehe Plan)
-Durchführung in Abstimmung mit der Bauleitung bzw. zuständigem Entwässerungsträger
-Ggf. beengte Zugänglichkeit oder Verkehrsfläche – Sicherung nach RSA und UVV durch AN
Leistung inkl.:
-Anfahrt, Rüstzeiten, Geräteeinsatz, Reinigungsarbeiten
-Erforderliche Nebenleistungen zur vollständigen Erfüllung der Aufgabe
03. 3
TV-Inspektion eines vorhandenen Kanalschachtes
6,20
m
03. 4 Versickerungsschacht aus Beton DN 2000 Liefern und fachgerechtes Versetzen eines Regenwasserversickerungsschachts (Typ B) DN 2000 aus Beton, incl. Schachtabdeckung KLB (nach DIN), Tiefe bis ca. 3,14 m.
Sowie Versickerungsaufbau gemäß den technischen Anforderungen des Arbeitsblatts DWA-A 138, sowie Angaben Bodengutachten Anlage 1,2
Leistungsumfang:
Herstellung der Baugrube für den Schacht unter Berücksichtigung von Bodenklasse 1–4, inkl. aller notwendigen Sicherungsmaßnahmen und Nebenleistungen.
Aushub seitlich lagern.
Aufbau/Einbau wie folgt:
Außenseitig von unten nach oben:
1) Sand/Feinkies 2/8mm Verfüllung H= ca. 2,35m
2) Verdichtungsfähige Verfüllung mit Schotter 0/64 bis Oberkante Gelände, lagenweise verdichten
Innenseitig von unten nach oben:
1) Filterkies 8/16, H=50cm abgedeckt mit einem Filtervlies von mind. 150gr.
2) Innenseitige Verfüllung mit Filterkies 8/16 H=114cm, abgedeckt mit einem Filtervlies von mind. 150gr.
3) Hohlraum H=80cm
4) Herstellung des Anschlusses der Regenwasserleitung an den Schacht einschließlich aller erforderlichen Formstücke und Dichtungen.
Der Zulauf dei der Schachtversickerung ist bei mind. 0,80m unter Gelände anzuordnen, zur Gewährleistung der Frostsicherheit. Die Schachtelemente sind nur in Standartgrößen erhältlich, so dass die entsprechende Einbindtiefefen an die örtlichen Gegebenheiten sowie die versickerungstechnischen Erfordernissen (s.Berechnung, Anlage 1.2) angepasst werden müssen.
Ausschnit aus Entwässerungsplan:
Die Maße aus der Werkplanung sind einzuhalten!
Auszug Bodengutachten Anlage 1.2:
03. 4
Versickerungsschacht aus Beton DN 2000
1,00
Stüc
03. 5 Erschwerter Aushub BKL5-6 zur Pos. 01.03.1 - 01.03.4 Zuschlag für Aushub der Bodenklasse 5-6 laut
Bodengutachten. Zum Standardaushub Bodenklasse 1-4
03. 5
Erschwerter Aushub BKL5-6 zur Pos. 01.03.1 - 01.03.4
E
1,00
m³
03. 7 Schutzrohr für Medienzuführung DN 100 HAR bis Carport Leerrohr liefern und im Arbeitsraum einbauen, Durchmesser 100mm von HAR bis zum Carport Westseite.
Das Leerrohr erhält im HAR eine
Ringraummdichtung um zu vermeiden, dass Wasser eindringt.
Leerrohr im HAR Wand bis OK Belag Carport.
In der Betonwand ist vom Rohbauer eine Doppelmuffe zum Anschluß vorgesehen.
Rohrlänge gesamt = 5.50lfm
Abbl. ähnlich
Absprache mit Bauleitung erforderlich
03. 7
Schutzrohr für Medienzuführung DN 100 HAR bis Carport
1,00
Stüc
Entwässerung und der Versickerungsschacht ist vor verfüllen abnehmen zu lassen Entwässerung und der Versickerungsschacht ist vor verfüllen abnehmen zu lassen, bei Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der zuständigen Behörde.
Etwaige Ausführungsgrundlagen sind aus der Ortssatzung zu entnehmen.
Entwässerung und der Versickerungsschacht ist vor verfüllen abnehmen zu lassen
03. 8 Druckprobe der Leitungen Druckprobe der Leitungen (SW) und Abnahme durch die Gemeinde.
Das Abnahmeprotokoll und der Dichtigkeitsnachweis / Druckprotokoll ist den AG sofort nach der Abnahme zu übergeben.
03. 8
Druckprobe der Leitungen
1,00
psch
04 Sonstige Positionen
04
Sonstige Positionen
04. 1 Ringerder lt. VDE Richtlinien Ringerder lt. VDE Richtlinien (bei Haus mit Keller)
Rundstahl aus Edelstahl Material: V4A Werkstoffnummer: 1.4571 liefern und fachgerecht als geschlossener Ring auf die Aushubsohle im Bereich des späteren Hauses
legen.
Dies ist vor Schotterpolstereinbau zu erbringen.
Es sind diagonal an den Hausecken 2 Anschlussfahnen ca.1,50 m Lang nach oben zu führen. Diese werden später vom Rohbauer
Fachgerecht an den Fundamenterder angeschlossen.
Es ist eine Dokumentation incl. Prüfung der Erdungsanlage gemäß
DIN 18014-2014-03 zu führen. Die entsprechende
DIN und Verlegeanleitungen sind zu beachten.
Die Dokumentation des Fundamenterder und des Ringerders muss laut beiliegendem Formblatt
komplett ausgefüllt und unterschrieben werden.
04. 1
Ringerder lt. VDE Richtlinien
39,00
m
05 Transport und Entsorgung
05
Transport und Entsorgung
05. 1 Erdstoff laden abtransportieren und entsorgen Aushubmassen für Baugrube, Entwässerung, Sickerschacht und Einschotterung im Zug des Aushebens laden abtransportieren und entsorgen, einschl. Kippgebühr.
Es werden ca. 40m3 Humus für gärtnerische
Zwecke gelagert, soweit vorhanden.
Erdmaterial 1,00 m3 = 1,7 Tonnen
05. 1
Erdstoff laden abtransportieren und entsorgen
713,00
t
Die vorbeschriebenen Leistungen und Mengen wurden vom Auftragnehmer mit den Ausführungsunterlagen verglichen und auf Vollständigkeit sowie fachgerechter Ausführbarkeit geprüft. Alle in den Plänen dargestellten und beschriebenen Leistungen sind in dem vorliegenden Leistungsverzeichnis in Menge und Qualität erfasst.
Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt nach einem von unserem Bauleiter geprüften und freigegebenen Aufmaß sowie den vereinbarten Einheitspreisen.
Stundenzettel sind wöchentlich bzw. innerhalb der nächsten drei Werktage der Folgewoche vom Bauleiter durch seine Unterschrift bestätigen zu lassen, später vorgetragene Stundenzettel werden nicht anerkannt und nicht vergütet.
Dieses Auftrags-LV gilt nur in Verbindung mit dem zu schließenden Bauvertrag.
Wir bestätigen hiermit verbindlich die Auftragsausführung wie angefordert.
08.09.2025 - 19.09.2025
sowie nach Abruf durch den Bauleiter
Ort / Datum........................................
Unterschrift Auftragnehmer.................................................................
Die vorbeschriebenen Leistungen und Mengen wurden vom Auftragnehmer mit den Ausführungsunterlagen verglichen und auf Vollständigkeit sowie fachgerechter Ausführbarkeit geprüft. Alle in den Plänen dargestellten und beschriebenen Leistungen sind in dem vorliegenden Leistungsverzeichnis in Menge und Qualität erfasst.
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