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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Rohbauarbeiten Lohnleistung
01
Rohbauarbeiten Lohnleistung
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Auf dem ehemaligen Neumann Areal in St. Ingbert soll für CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH eine universitätsnahe Forschungseinrichtung mit 900 Arbeitsplätzen entstehen. Das Grundstück wird von den Straßen Am Güterbahnhof, Lautzentalstraße und Zur Schnapphahner Dell umschlossen. Das Grundstück wird durch die Eisenbahnunterführung von der Saarbrücker Straße aus erschlossen. Die Bebauung untergliedert sich in vier Bauteile. Um die Gebäude herum entsteht ein offener Campus mit einem hohen Grünflächenanteil. Das Bauvorhaben, ohne Rechenzentrum, erhält eine Zertifizierung nach BNB silber. Als energetischer Standard wird KfW 40 nach GEG-Berechnung erreicht.
Bauteil A – Ringgebäude
Das Ringgebäude ist 7-geschossig (2 Untergeschosse, Erdgeschoss und 4 Obergeschosse) und stellt das Hauptgebäude des Forschungscampus dar. Durch die Hanglage des Grundstückes kann der Zugang von außen in verschiedenen Etagen erfolgen. Der Hauptzugang zu dem Forschungscampus erfolgt durch das großzügige Portal über den Innenhof des Ringes im Erdgeschoss. Der Zugang vom Parkhaus erfolgt in Ebene UG 2. In diesem Bereich erfolgt auch die Anlieferung der Cafeteria. Die Warenanlieferung erfolgt im UG 1 über eine Rampe im Bereich des Werkstattgebäudes. Die Geschosse EG (linker Flügel) und 1. OG bis 4. OG erhalten Büroflächen für die Wissenschaftler. Die Büros sind an der Innen- und Außenseite des Ringes angeordnet. In der Mittelzone befinden sich die Erschließungskerne, Besprechungs-, Sozial- und Nebenräume. Im linken Flügel des UG1 befinden sich Lager und Werkstattflächen. Das UG 2 enthält Technikflächen. Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion mit vorgehängter gekanteter Metallfassade ausgeführt. Die Fassade wird trotz kreisförmiger Gebäudegeometrie segmentiert ausgeführt. Die Großgeräte der Technik werden Großteils auf dem Dach angeordnet. Eine Einhausung der Geräte erfolgt nicht.
Bauteil B – Werkstattgebäude
Das Werkstattgebäude ist 4-geschossig (UG 1, EG und 2 Obergeschosse) und enthält eine Versuchshalle mit Hallenkran (Tragkraft 5 to). Die lichte Höhe der Halle unterhalb des Kranes beträgt ca. 5m. Im 2. Obergeschoss sind der Sicherheitsbereich mit Büro und Besprechungsräumen untergebracht. Im teilunterkellerten Untergeschoss werden Technikflächen und Mitarbeiterumkleiden angeordnet. Im EG sind außer der Versuchshalle noch verschiedene Werkstätten und Nebenflächen angeordnet. Ebenso sind hier Personalräume und Lagerflächen vorgesehen. Das 2. OG umfasst den Sicherheitsbereich mit Büro und Besprechungsräumen und den
dazugehörigen Nebenräumen. Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion mit vorgehängter Metallfassade ausgeführt.
Bauteil C – HUB
Das Bauteil C – HUB ist dreigeschossig (UG1, EG und 1. OG) und stellt die hangseitige Verbindungsspange zwischen Bauteil A und Bauteil B dar. Im Zentrum ist der zentrale Empfangsbereich für die Forschungseinrichtung, teilweise zweigeschossig, ausgebildet. An diesen angegliedert sind im EG zwei großzügige Showrooms, die Cafeteria, das Cysec Lab und der Hörsaal. Im Übergangsbereich zu Bauteil B sind Büroflächen angeordnet. Über eine im Eingangsbereich Integrierte skulpturale Stahltreppenkonstruktion mit Natursteinbelag wird das 1. OG direkt angebunden. Dort befinden sich mehrere Besprechungsräume und im Übergangsbereich zu Bauteil B weitere Büroflächen. Im UG 1 sind die beiden Rechenzentren sowie Technikräume angeordnet. Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion mit vorgehängte Metallfassade und großzügiger Verglasung im Eingangsbereich ausgeführt.
Bauteil D – Parkhaus
Das Parkhaus wird als freistehendes Systemparkhaus errichtet. Die Zufahrt erfolgt direkt hinter der Eisenbahnunterführung von der Straße Am Güterbahnhof. Im Parkhaus werden im Erdgeschoss 178 Fahrradstellplätze angeordnet. Weiterhin entstehen 215 PKW-Stellplätze auf 10 Ebenen. Das Parkhaus erhält eine begrünte Fassade.
Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und
Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall,
dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum
Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen.
Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. Korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online Basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung.Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende Beseitigung von Verunreinigungen.Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird.Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung notwendiger Verpackung usw.,Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu
ergänzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN. Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf.
Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder Den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen (wie z.B.: Nachlass, Skonto, usw.).
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
ZVL - 51101 Beton- und Stahlbetonarbeiten Lohnleistung Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Beton- und Stahlbetonarbeiten Lohnleistung
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18331 - Betonarbeiten.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen (Schal-, Bewehrungs-, Detail-, Kanalisationspläne, Werkstattzeichnungen, etc.) werden dem AN 1-fach als Papierpause und als PDF-Datei kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
Geräte, Materialien, Baustoffe usw. sind rechtzeitig bei der örtlichen Bauleitung des AG anzufordern. Verzögerungen im Bauablauf und eventuelle Kosten infolge Nichtbeachtung von Lieferfristen gehen zu
Lasten des AN.
Mit den zur Verfügung gestellten Geräten, Rüstmaterialien, Baustoffen usw. ist schonend und pfleglich umzugehen. Kosten für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder durch Mutwilligkeit
verursacht werden, trägt der AN. Ein Mehrverbrauch von Baustoffen ist vom AN zu belegen und nachzuweisen. Nicht belegbare, überdurchschnittliche Mehrmengen gehen zu Lasten des AN.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG separat beauftragt.
Ggf. Zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, sanitäre Einrichtungen, Hebezeuge, Tischkreissägen usw. werden einschl. Verbrauchsstoffe zur Verfügung gestellt. Ebenso Wasser und Strom frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung erfolgt bauseits. Die Verkehrswege zu den Einrichtungen sind vom AN kostenfrei herzustellen
Die tägliche Reinigung der Baustellentagesunterkünfte ist Sache des AN. Die Aufwendungen hierfür sind in den vereinbarten Preisen mit zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Die wöchentliche Reinigung der WC-Container ist Sache des AG.
Die vom AN benötigten Kräne werden vom AG gestellt, vorgehalten und abtransportiert. Die Gestellung der Kranfahrer erfolgt durch den AN und ist in den Einheitspreisen enthalten. Der Transport von Bewehrung und weiterem bauseitigem Material ist einzukalkulieren. Als Kranführer dürfen nur Personen eingesetzt werden, die durch den AN schriftlich beauftragt wurden und einen entsprechenden "Befähigungsnachweis für Kranführer" vorweisen können. Eine einmalige Einweisung des Kranpersonals erfolgt durch den AG kostenlos.
Die Wartungs-, Unterhalts- und Reparaturkosten für die Kräne trägt der AG, außer wenn der Kran Unsachgemäß bedient wurde. Der AN trägt die Aufwendungen (Standzeiten, Leistungsminderung, ...) die im Rahmen Der Wartungs-, Unterhalts- und Reparaturarbeiten entstehen. Er trägt ebenfalls das Risiko für die Einhaltung Der Vertragstermine.
Für die ausreichende Beleuchtung des Baufeldes, der Baustelle und unfallsicheren Ausleuchtung seiner Einfahrten zur Baustelle, der Zugangs-, Rettungs- und Verkehrswege, und Arbeitsplatzbeleuchtung hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Die Leistungen beinhalten, das Auf- und Abbauen, das Umstellen inkl. Sicherung gegen Diebstahl.
Das Material wird vom AG kostenfrei zu Verfügung gestellt.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
Nicht genehmigte Straßensperrungen sind dem Auftragnehmer untersagt. Die Verkehrssicherungspflicht gemäß UVV und StVO im gesamten Baufeld sowie in den unmittelbar angrenzenden öffentlichen Bereichen obliegt ausschließlich dem AN.
Wenn der AN diesen Pflichten nicht nachkommt, ist der AG berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des AN selbst durchführen zu lassen und dem Auftragnehmer zu berechnen.
Der AN hat eigenverantwortlich die sich auf oder in der Nähe des Baubereichs sich befindenden Bäume und Bauteile oder Versorgungseinrichtungen und -anlagen zu schützen. Es handelt sich hier um eine Nebenleistung. Das Material hierfür stellt der AG kostenfrei zu Verfügung.
Bei Arbeitsende sind Maschinen, die für die Erbringung der Leistung des AN Ihm überlassen wurden, außerhalb der umzäunten BE, in unmittelbarer Nähe der öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrswege mit dem notwendigen Sicherheitsabstand ebenfalls mit einem Bauzaun zu umstellen.
Geräte und Maschinen sind im Nichtbetriebszustand so zu parken, dass eine Behinderung des öffentlichen Verkehrs vollständig ausgeschlossen ist. Die Abstellflächen sind ebenfalls mit einem Bauzaun zu umwehren.
Diese Arbeiten sind Nebenleistungen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Leistungen für die Stahlbetonarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften einschl. Der Gerüstbauordnung vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
Die auf der Baustelle Beschäftigten werden vom AN mit den erforderlichen Sicherheits- und Schutzkleidungen sowie PSA (gilt auch für Sicherheitsgurte) und mit persönlichen Handwerkszeug ausgerüstet. Elektrokleingeräte wie Schlagbohrmaschinen, Bohrmaschinen, Handkreissägen, Stichsägen, Winkelschleifer, Schussapparat samt Werkzeugen und Verbrauchsstoffe sowie Vermessungsinstrumente werden vom AG kostenlos mit Übergabeprotokoll beigestellt.
Die Unterbringung des Personals in Nachtunterkünften inkl. Transport des Baustellenpersonals von den Nachtunterkünften zur Baustelle und zurück hat grundsätzlich durch den AN zu erfolgen.
2.5 Betonarbeiten
Der Beton ist entmischungsfrei einzubringen; das Betonieren in freiem Fall ist unzulässig.
Bei Betonagen größer 35 m³ für Bodenplatten und Decken wird eine Betonpumpe bauseits kostenlos zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Bauteile sind sauber zu schalen und zu verdichten, so dass eine glatte, Nester- und schlierenfreie Oberfläche entsteht. Alle erforderlichen Maßnahmen beim Einbringen, Verdichten und Nachbehandeln sind zu erbringen. Alle Stoß- und Lagerfugen sind satt und hohlraumfrei auszuführen.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend.
Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten.
Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die Hohlräume eindringen kann.
Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt herzustellen; dafür sind die statischen Vorgaben einzusehen.
Tragende Innenwände sollen in einem Zusammenhang mit den Außenwänden hergestellt werden.
Eine nachträgliche Wasserzugabe zum Transportbeton auf der Baustelle ist untersagt!
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Orten erfolgen.
Falsch erstellte Bauteile hat der AN kostenlos abzubrechen und wieder neu zu erstellen. Dies gilt besonders für Konstruktionsteile, die eine spätere maßgerechte Montage von nachfolgenden Konstruktionen nicht
möglich machen. Das gleiche gilt auch für Betonteile, deren Oberflächen nicht den geforderten Anforderungen entsprechen.
2.6 Schalung
Die Anlieferung der Schalung erfolgt durch den AG paketiert bzw. in Transporteinheiten (alles
kranversetzbar) unabgeladen. Das Entladen sowie die Montage und Demontage von Elementen hat durch den AN zu erfolgen und ist somit mit den Einheitspreisen abgegolten.
Jegliche Schalungslogistik innerhalb der Baustelle obliegt nach der Annahme der Schalung dem AN.
Die Rücklieferung der Schalungsteile hat analog in der Art und Weise der Anlieferung zu erfolgen. Als Vorleistung dazu ist eine Grobreinigung, Sortierung und Paketierung, auch gesondert nach den
jeweiligen Lieferanten und Systemen der Schalungsteile, durch den AN durchzuführen.
An- und Rücklieferungen haben ausschließlich in Abstimmung mit dem AG zu erfolgen und sind rechtzeitig vom AN dem AG mitzuteilen.
Diese Leistungen sind auch mehrmalig, jeweils nach technischem oder ablauftechnischem Erfordernis durchzuführen (Teilanlieferungen und Teilrücklieferungen).
Der AG stellt Schalungseinsatzpläne mit Einteilung der Betonierabschnitte und der vorgesehenen Schalungsmenge zur Verfügung (i.d.R. Ersteinsatzplanung).
Für die Wandschalung ist eine Stahlrahmenschalung bzw. Holzträgerschalung vorgesehen.
Für die Deckenschalungen sind Träger, Joche, Stahlrohrsprieße vorgesehen.
Kommen davon abweichende Systemschalungen zum Einsatz z.B. Modulschalungen mit oder ohne Fallkopfsystem oder Schaltische, so wird das in der jeweiligen Position gesondert ausgewiesen.
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen (diese Leistung gilt als Nebenleistung).
Vor dem Betonieren sind die - entsprechend ausgebildeten - Schalungen von Fremdkörpern zu reinigen. Das Eindringen von Schnee ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.
Köcherschalungen sind zu entwässern.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt.
Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig.
Tragende Bauteilen sind abzustützen, wenn die darunter liegenden Konstruktionsteile noch nicht die zulässige Tragfähigkeit erreicht haben.
Bei sichtbar bleibenden Betonbauteilen sind die Ecken und Kanten mit Dreikantleisten zu brechen. Ausnahmen nur bei abweichenden Ausführungsbeschreibungen in den entsprechenden LV-Positionen.
Das Einlegen von Rohrleitungen in die Schalung durch andere Unternehmen, z. B. Stahlpanzerrohre der elektrischen Leitungen, Rohre für die sanitäre Installation usw . sowie Anker und sonstige Befestigungseisen, ist zu gestatten. Der AN hat diese Leistungen in seinem Bauablaufplan zu integrieren und eigenständig rechtzeitig abzurufen und zu koordinieren. Auf die entsprechende Fixierung ist beim Betonieren zu achten.
2.7 Sichtbeton
Das Zement-Merkblatt H8: Sichtbeton - Gestaltung von Betonoberflächen, ist zu beachten.
Das DBV-Merkblatt: Sichtbeton, ist zu beachten. Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anders angegeben wird, ist Sichtbeton in der Sichtbetonklasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen.
Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen im Sichtbeton ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt.
2.8 Wasserundurchlässiger Beton
Das Zement-Merkblatt H10: Wasserundurchlässige Betonbauwerke, ist zu beachten.
2.9 Beton mit hohem Verschleißwiderstand
Der Frischbeton muss plastische bis steife Konsistenz aufweisen und einen ausreichenden Anteil gebrochener Zuschlagstoffe enthalten. Es darf nicht zu lange gerüttelt werden, um eine Anreicherung von Wasser und Zementleim an der Oberfläche zu verhindern. Eine übermäßig lange Bearbeitung der Oberfläche Beim Abziehen bzw. Abreiben oder Glätten ist aus dem gleichen Grund zu vermeiden. Eine Vakuumbehandlung stellt ggf. eine besondere Leistung dar.
2.10 Bewehrung
Die vereinbarten Preise gelten auch dann, wenn keine kontinuierlichen Ganztageseinsätze möglich sind.
Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt: Abstandhalter entsprechen. Das Einbringen der Bewehrung ohne Abstandhalter ist unzulässig. Abstandhalter sind so zu fixieren, dass ein Verschieben der Bewehrung während des Betonieren ausgeschlossen ist.
Bei allen Sichtbetonbauteilen ist zu beachten, dass die verdrillten Enden der Bindedrähte nach innen stehen, damit auf der Außenseite keine Rostflecken entstehen - alternativ wird Bindedraht aus Edelstahl verwendet.
Die Aufstellung von Hilfs- und Montagegerüsten hat durch den AN zu erfolgen. Gerüstmaterial stellt der AG ohne Haftung kostenlos zur Verfügung. Soweit vorhandene Gerüste vom AG dürfen durch den AN benützt
werden. Der AG ist aus der Zurverfügungstellung bzw. Benutzung durch den AN in keiner Weise haftbar.
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist.
Wird (spätestens) beim Einbringen der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. An Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um Rüttellücken Und Betoniergassen festzulegen. Die Mehraufwendungen für das Anlegen der vorbeschriebenen Maßnahmen zur Betonage wird nicht gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu Informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben.
Wird an der Baustelle Material gebogen, so stellt der AG Platz, Unterlagshölzer und Elektroanschluss kostenlos zur Verfügung, wogegen Schneide- und Biegemaschinen vom AN zu stellen sind.
Der Einbau von nicht planmäßig vorgesehenen Montage- oder Zulagebewehrungen kann nur im Einvernehmen und nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die örtliche Bauleitung des AG erfolgen. Zulagen, die auf Grund von mangelhaft verlegter Bewehrung erforderlich werden, gehen zu Lasten des AN. Es werden nur Zulagen vergütet, die der AG von der Bauherrschaft vergütet erhält.
Eventuell fehlerhafte, d.h. Von den geprüften Plänen abweichende Leistungen müssen von dem AN kostenlos in Ordnung gebracht werden. Vom abnehmenden Ingenieur zusätzlich verlangte Bewehrung wird unter der
Voraussetzung vergütet, dass der AN dies auf den Plänen vermerkt und dem AG gemeldet hat. Dies gilt jedoch nicht für zusätzliche Bewehrung, die auf falsche oder fehlerhafte Vertragsleistungen zurückzuführen sind.
Textilbänder und BigBags werden am Ende der Transportkette durch den AN gesammelt und in vom AG bereit gestellten Behältnisse entsorgt.
Bei Sichtbetonflächen mit fertigen Betonoberflächen ist besonders vorsichtig mit der Schalungsfläche umzugehen. Gegebenenfalls erforderlichen Schutz der Schalungsoberfläche wird bauseits vom AG gestellt und vom AN kostenlos eingebaut, wieder entfernt und bei Erfordernis entsorgt in bauseits vom AG gestellten Container.
2.11 Gründungen
Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien.
Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente heraus, dass wegen ungeeigneten Untergrundes die in den Plänen vorgegebene Gründungstiefe nicht eingehalten werden kann, ist die Bauleitung davon zu unterrichten. Vor dem Betonieren ist mit der Bauleitung ein gemeinsames Aufmaß der Fundamenttiefe
durchzuführen.
Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen.
Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen.
Fundamentübergänge, z.B. Vom unterkellerten zum nichtunterkellerten Teil eines Gebäudes, sind treppenartig auszubilden.
Bei Unterfangungen bestehender Fundamente ist der Beton über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und intensiv zu verdichten. Nach 30 - 45 Minuten ist zwecks Schließung der eventuellen Setzung ohne nochmalige Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zu verwenden. Vertikale Trennfugen sind anzuordnen.
2.12 Fugen
Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Sie sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Wenn sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können, sind sie in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen.
Für Arbeitsfugen ist grundsätzlich das Zement-Merkblatt B22 "Arbeitsfugen" zu beachten.
Besteht in langgestreckten Bauteilen die Gefahr von Spaltrissen
(abhängig von Jahreszeit, Anzahl der Fugen), so ist dem durch geeignete Maßnahmen (W/Z-Faktor, Zement mit niedriger Hydratationswärme, längere Ausschalfristen) entgegenzuwirken.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18331 als Nebenleistungen:
Alle unter 2 beschriebenen Vorgaben.Alle Vermessungs-, und Einmessungsarbeiten. Der AG stellt pro Geschoss und Bauteil ein Meterriss und ein Achskreuz zu Verfügung. Die Einmessung hat so zu erfolgen, dass die Stahlverleger die Anschlußbewehrung der aufgehenden Bauteile hiernach einmessen können. Hierzu gehört auch das Einmessen der Anschlußbewehrung auf der Sauberkeitsschicht für Stützen und Wände.Das Herstellen von Arbeitsfugen, die sich aus dem Arbeitsablauf des Auftragnehmers ergeben.Die Aufwendungen für die Herstellung von geneigten Flächen bis 3 %.Das Entgraten der ausgeschalten Betonoberfläche.Das Ausführen von Überhöhungen ist in dem EP enthalten.Die Einhaltung der Ausführungsvorschriften von Betonhalbfertigteilen (Vornässen, Aufständern der Elemente, lagenweiser Einbau des Betons, etc.) und die entsprechende DokumentationDas Verschließen aller Spannlöcher der Schalung. bei Brandwänden mit Mörtel, bei WU-Bauteilen mit Stopfen und Mörtel.Das Einlegen von Profilleisten, Dreikantleisten o.ä.Das Erstellen und das Abbauen von Traggerüsten der Bemessungsklasse B sofern im Leistungsbeschrieb keine besondere Position vorgesehen ist.Bei Fertigteilen, auch bei Filigrandecken und -wänden, Auf- und Abbau sowie Vorhaltung von Montagehalterungen, das Herausbiegen der werkseitig eingebrachte Bewehrung, die Schalung, das Herstellen der Auflager mit Ausnahme spezieller Gleitlager oder Knoten, das Vergießen der montagebedingter Aussparungen sowie das Schließen der Fugen an der Untersicht bei Decken und der Stoß- und Lagerfugen bei Wänden mit Ausnahme von Bewegungsfugen.Das spätere Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung. Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.Das Erstellen, Unterhalten und Demontieren von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen wie Arbeits- und Schutzgerüste, Abdeckungen, Bewehrungsabdeckungen, Bautreppen usw. entsprechend den Unfall-Verhütungsvorschriften für Leistungen des AN und deren kostenlose Mitbenutzung von Dritten, sofern keine Behinderungen entstehen.Die Vorleistungen an der Baustelle für Qualitätskontrollen des Betons (Herstellen von Betonprobewürfeln, Ausbreitmaß, Lagerung an der Baustelle usw.).Der Schutz des Betons gegen Austrocknen (besonders bei kühler Witterung).Das Kühlen des Betons bei Gleitbauweisen.Sämtliche Vorsorge- und Schutzmaßnahmen für das Arbeiten unter 5°C mit Ausnahme von Schnee und Eis entfernen.Die Notabsprießung der Kellerwände gegen Erddruck falls erforderlich.Bei der Montage aller Fertigteile ist das oberflächenbündige Verschließen der Transportanker und der Stoßfugen entsprechend der geforderten umgebenden Oberflächenqualität beinhaltet, ggf. auch die Ausbildung notwendiger Druckfugen.Das Reinigen von Fugen - bei Bedarf auch das Beseitigen Von Betonbrücken - wenn Maßnahmen des Schall- und Wärmeschutzes ausgeschrieben oder aus den Plänen zu erkennen sind. Das gilt analog bei der Ausbildung von Gerbergelenken. Das Ausschalen, auch wenn das im Leistungsverzeichnis nicht erwähnt ist. Die Leistung entfällt nur dann, wenn "verlorene Schalung" ausgeschrieben ist, über deren örtliche Anwendung hat sich der Auftragnehmer im Zweifel mit der Bauleitung abzustimmen. Bei Unterfahrungen von Fundamenten oder beim Einziehen von Decken die nachträgliche kraftschlüssige Verbindung mit Quellmörtel.Das Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerschienen nach dem Ausschalen; die Schienen sind zu
säubern. Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.Verlegen von Betonstabstahl bzw. Matten einschl. Abladen, sortieren, Zwischenlagern und Transport zur Einbaustelle.
Der Einbau von durch den AG gelieferten Abstandshaltern (aus Kunststoff, Faserzement o.ä. nach Wahl Des AG) in ausreichender Anzahl und Dimension.Liefern und Einbauen von Bindedraht und sonstige Hilfs- und VerbrauchsstoffeSchultertransporte innerhalb der Baustelle bis zu max. 50 m sind in den vereinbarten Preisen enthalten.Bei Fertigteilen das Herausbiegen der werkseitig eingebrachte Bewehrung.Das Herausbiegen und Richten von Bewehrungen bei Anschlüssen von im zweiten Arbeitsgang hergestellten Bauteilen, z.B. Podesten und Wänden.Der Aufwand für die ordnungsgemäße Lagerung/Zwischenlagerung geht zu Lasten des AN. Hierzu gehört auch eine eventuelle Auf- und Abdeckung des zwischengelagerten Stahls sowie die Schneebeseitigung. Abdeckmaterial wird von AG kostenlos zur Verfügung gestellt.Das Vorflechten von Armierungen auf bauseits gestellten Schablonen, Versetzen der Armierungen einschließlich eventueller Transportsicherungen.Das Schneiden von Aussparungen und Ausklinkungen jeglicher Art, auch im Bereich von Einbauteilen.Die Beseitigung von Stahlabfällen und Bindedraht aus dem Bereich der Schalflächen.Zulagen für Schubbewehrungen.Das Abladen / Umladen von S-Haken, Bügel und dergleichen. in Transportbehälter.Das Einschlupfen von Werkslieferungen auf der Baustelle.Das Abdecken der herausstehenden Bewehrung (Anschlussbewehrung) mittels Kunststoffabdeckungen zum Zweck der Arbeitssicherheit. Das Material wird vom AG an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt.
Beton- und Stahlbetonbauteile (wie z.B. Streifenfundamente, Wände, Bodenplatten, Unterzüge etc.) werden segmentförmig ausgeführt. Aufgrund des Grundriss von Gebäude A (Ring + HUB) werden Bauteile in diesem sowohl gerade als auch gebogen ausgeführt, die Unterlagen sind hierzu eigenständig zu sichten und zu prüfen, wie folgt:
Gründung
Streifenfundamente (Außenradius ca. 66,07 m): ca. 205 lfm
Streifenfundamente (Innenradius ca. 47,22 m): ca. 162 lfm
Streifenfundamente innenliegend (Innenradius ca. 52,6 m): ca. 50 lfm
Bodenplatte Randschalung (Außenradius ca. 66,07 m): ca. 231 lfm
Bodenplatte Randschalung (Innenradius ca. 47,22 m): ca. 181 lfm
2.UG
Steifenfundamente (Außenradius verschieden): ca. 87 lfm
Bodenplatte Randschalung (Außenradius ca. 66,07 m): ca. 114 lfm
Deckenplatte Randschalung (Außenradius ca. 66,07 m): ca. 166 lfm
Deckenplatte Randschalung (Innenradius ca. 47,22 m): ca. 178 lfm
Wandschalung außen (Innenradius ca. 47,22 m): ca. 178 lfm
Wandschalung außen (Außenradius ca. 66,07 m): ca. 164 lfm
Wandschalung, inkl. TRH, innenliegend (Radius verschieden): 139 lfm
1.UG
Streifenfundamente (Außenradius verschieden): ca. 83 lfm
Bodenplatte Randschalung (Außenradius verschieden): ca. 98 lfm
Wandschalung außen (Außenradius verschieden): ca 108 lfm
Wandschalung TRH (Radius ca. 59,89 m): ca. 64 lfm
EG
Wandschalung außen, inkl TRH, (Radius verschieden): ca. 114 lfm
Wandschalung TRH innenliegend (Radius verschieden): ca. 64 lfm
Deckenplatte Randschalung Eingang HUB (Radius verschieden): ca. 120 lfm
1.OG
Bodenplatte Randschalung (Außenradius ca. 66,545 m): ca. 131 lfm
Wandschalung innenliegend, inkl TRH (Radius verschieden): ca. 172 lfm
Deckenplatte Randschalung über Haupteingang (Radius verschieden): ca. 89 lfm
2.OG, 3.OG
Wandschalung TRH innenliegend (Außenradius ca. 59,92 m): ca. 98 lfm
4.OG
Wandschalung TRH innenliegend (Außenradius ca. 59,92 m): ca. 76 lfm
4 Abrechnungshinweise
Für die Abrechnung werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße anerkannt.
Das Herstellen der Leibungen der Aussparungen >2,5m² wird nach dem Grundpreis der jeweiligen Schalungsposition (umgebende Fläche) in der Abwicklung der geschalten Betonfläche abgerechnet. Gemäß VOB wird die Fläche der Aussparung > 2,5m² abgezogen. Entsprechendes gilt für Nischen und Schlitze, die Größenbegrenzung ebenfalls gem. VOB.
Aussparungen < 2,5m² werden durch das Übermessen vergütet, die Leibungsschalung wird nicht gesondert vergütet.
Ideelle Balken werden nach den Positionen für die Decke abgerechnet, weil dafür keine besondere Schalung erforderlich ist.
Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend.
Technisch bedingte Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet.
Die Abrechnung der Stahlverlegeleistung erfolgt nach den Stahllisten des Tragwerksplaners.
Bei Matten wird der Verschnitt nicht vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach dem eingebauten Mattengewicht (Nettogewicht).
Die Einheitspreise gelten für jegliche Ortbetonkonstruktionen und für auf der Baustelle hergestellte Halb- und Vollfertigteile.
Das Schneiden der Matten beinhaltet wenigstens einen durchgehenden Längs- oder Querschnitt.
Die Abrechnung der Schneidarbeiten erfolgt über das jeweilige Bruttogewicht der ganzen zu
schneidenden Matte. Grundlage für die Abrechnung bildet die jeweilige Schnittliste der Mattenbewehrung des Tragwerkplaners
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Errichterbescheinigung für alle Brandschutzrelevante Bauteile im Einzelnen.
ZVL - 51101 Beton- und Stahlbetonarbeiten Lohnleistung
ZVL - 51103 Betonstahl Verlegen Lohnleistung Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Betonstahlverlegung Lohnleistung
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18331 - Betonarbeiten.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen (Schal-, Bewehrungs-, Detail-, Kanalisationspläne, Werkstattzeichnungen, etc.) werden dem AN 1-fach als Papierpause und als PDF-Datei kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
Geräte, Materialien, Baustoffe usw. sind rechtzeitig bei der örtlichen Bauleitung des AG anzufordern. Verzögerungen im Bauablauf und eventuelle Kosten infolge Nichtbeachtung von Lieferfristen gehen zu
Lasten des AN.
Mit den zur Verfügung gestellten Geräten, Rüstmaterialien, Baustoffen usw. ist schonend und pfleglich umzugehen. Kosten für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder durch Mutwilligkeit
verursacht werden, trägt der AN. Ein Mehrverbrauch von Baustoffen ist vom AN zu belegen und nachzuweisen. Nicht belegbare, überdurchschnittliche Mehrmengen gehen zu Lasten des AN.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG separat beauftragt.
Ggf. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, sanitäre Einrichtungen, Hebezeuge, Tischkreissägen usw. werden einschl. Verbrauchsstoffe zur Verfügung gestellt. Ebenso Wasser und Strom frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung erfolgt bauseits. Die Verkehrswege zu den Einrichtungen sind vom AN kostenfrei herzustellen
Die tägliche Reinigung der Baustellentagesunterkünfte ist Sache des AN. Die Aufwendungen hierfür sind in den vereinbarten Preisen mit zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Die wöchentliche Reinigung der WC-Container ist Sache des AG.
Die vom AN benötigten Kräne werden vom AG gestellt, vorgehalten und abtransportiert. Die Gestellung der Kranfahrer erfolgt durch den bauseitigen AN für Stahlbetonarbeiten.
Der Transport von Bewehrung ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier des AN für Stahlbetonarbeiten täglich zu koordinieren und abzustimmen.
Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Der AN trägt die Aufwendungen (Standzeiten, Leistungsminderung, ...) die im Rahmen der Wartungs-, Unterhalts- und Reparaturarbeiten entstehen. Er trägt ebenfalls das Risiko für die Einhaltung der Vertragstermine.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Die Leistungen beinhalten, das Auf- und Abbauen, das Umstellen inkl. Sicherung gegen Diebstahl.
Das Material wird vom AG kostenfrei zu Verfügung gestellt.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
Nicht genehmigte Straßensperrungen sind dem Auftragnehmer untersagt. Die Verkehrssicherungspflicht gemäß UVV und StVO im gesamten Baufeld sowie in den unmittelbar angrenzenden öffentlichen Bereichen obliegt ausschließlich dem AN.
Wenn der AN diesen Pflichten nicht nachkommt, ist der AG berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des AN selbst durchführen zu lassen und dem Auftragnehmer zu berechnen.
Bei Arbeitsende sind Maschinen, die für die Erbringung der Leistung des AN Ihm überlassen wurden, außerhalb der umzäunten BE, in unmittelbarer Nähe der öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrswege mit dem notwendigen Sicherheitsabstand ebenfalls mit einem Bauzaun zu umstellen.
Geräte und Maschinen sind im Nichtbetriebszustand so zu parken, dass eine Behinderung des öffentlichen Verkehrs vollständig ausgeschlossen ist. Die Abstellflächen sind ebenfalls mit einem Bauzaun zu umwehren.
Diese Arbeiten sind Nebenleistungen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich den erforderlichen Betonstahl in der jeweils benötigten Menge und Umfang
termingerecht auf der Baustelle zu verlegen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften einschl. Der Gerüstbauordnung vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
Die auf der Baustelle Beschäftigten werden vom AN mit den erforderlichen Sicherheits- und Schutzkleidungen sowie PSA (gilt auch für Sicherheitsgurte) und mit persönlichen Handwerkszeug ausgerüstet. Elektrokleingeräte wie Schlagbohrmaschinen, Bohrmaschinen, Stichsägen, Winkelschleifer, Schussapparat samt Werkzeugen und Verbrauchsstoffe sowie Vermessungsinstrumente werden vom
AG kostenlos mit Übergabeprotokoll beigestellt.
Die Unterbringung des Personals in Nachtunterkünften inkl. Transport des Baustellenpersonals von den Nachtunterkünften zur Baustelle und zurück hat grundsätzlich durch den AN zu erfolgen.
2.5 Bewehrung
Die vereinbarten Preise gelten auch dann, wenn keine kontinuierlichen Ganztageseinsätze möglich sind.
Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt: Abstandhalter entsprechen. Das Einbringen der Bewehrung ohne Abstandhalter ist unzulässig. Abstandhalter sind so zu fixieren, dass ein Verschieben der Bewehrung während des Betonieren ausgeschlossen ist.
Bei allen Sichtbetonbauteilen ist zu beachten, dass die verdrillten Enden der Bindedrähte nach innen stehen, damit auf der Außenseite keine Rostflecken entstehen - alternativ wird Bindedraht aus Edelstahl verwendet.
Die Aufstellung von Hilfs- und Montagegerüsten hat durch den AN zu erfolgen. Gerüstmaterial stellt der AG ohne Haftung kostenlos zur Verfügung. Soweit vorhandene Gerüste vom AG dürfen durch den AN benützt
Werden. Der AG ist aus der Zurverfügungstellung bzw. Benutzung durch den AN in keiner Weise haftbar.
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist.
Wird (spätestens) beim Einbringen der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. An Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um Rüttellücken und Betoniergassen festzulegen. Die Mehraufwendungen für das Anlegen der vorbeschriebenen Maßnahmen zur Betonage wird nicht gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu Informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben.
Wird an der Baustelle Material gebogen, so stellt der AG Platz, Unterlagshölzer und Elektroanschluss kostenlos zur Verfügung, wogegen Schneide- und Biegemaschinen vom AN zu stellen sind.
Der Einbau von nicht planmäßig vorgesehenen Montage- oder Zulagebewehrungen kann nur im Einvernehmen und nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die örtliche Bauleitung des AG erfolgen. Zulagen, die auf Grund von mangelhaft verlegter Bewehrung erforderlich werden, gehen zu Lasten des AN. Es werden nur Zulagen vergütet, die der AG von der Bauherrschaft vergütet erhält.
Eventuell fehlerhafte, d.h. Von den geprüften Plänen abweichende Leistungen müssen von dem AN kostenlos in Ordnung gebracht werden. Vom abnehmenden Ingenieur zusätzlich verlangte Bewehrung wird unter der
Voraussetzung vergütet, dass der AN dies auf den Plänen vermerkt und dem AG gemeldet hat. Dies gilt jedoch nicht für zusätzliche Bewehrung, die auf falsche oder fehlerhafte Vertragsleistungen zurückzuführen sind.
Textilbänder und BigBags werden am Ende der Transportkette durch den AN gesammelt und in vom AG bereit gestellten Behältnisse entsorgt.
Bei Sichtbetonflächen mit fertigen Betonoberflächen ist besonders vorsichtig mit der Schalungsfläche umzugehen. Gegebenenfalls erforderlichen Schutz der Schalungsoberfläche wird bauseits vom AG gestellt und vom AN kostenlos eingebaut, wieder entfernt und bei Erfordernis entsorgt in bauseits vom AG gestellten Container.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18331 als Nebenleistungen:
Alle Vermessungs-, und Einmessungsarbeiten. Der AG stellt pro Geschoss und Bauteil ein Meterriss und ein Achskreuz zu Verfügung.Verlegen von Betonstabstahl bzw. Matten einschl. Abladen, sortieren, Zwischenlagern und Transport zur Einbaustelle.Der Einbau von durch den AG gelieferten Abstandshaltern (aus Kunststoff, Faserzement o.ä. nach Wahl des AG) in ausreichender Anzahl und Dimension.Das Einbauen von Bindedraht und sonstige Hilfs- und VerbrauchsstoffeSchultertransporte innerhalb der Baustelle bis zu max. 50 m sind in den vereinbarten Preisen enthalten.Bei Fertigteilen das Herausbiegen der werkseitig eingebrachte Bewehrung.Das Herausbiegen und Richten von Bewehrungen bei Anschlüssen von im zweiten Arbeitsgang hergestellten Bauteilen, z.B. Podesten und WändenDer Aufwand für die ordnungsgemäße Lagerung/Zwischenlagerung geht zu Lasten des AN. Hierzu gehört auch eine eventuelle Auf- und Abdeckung des zwischengelagerten Stahls sowie die Schneebeseitigung. Abdeckmaterial wird von AG kostenlos zur Verfügung gestellt.Das Vorflechten von Armierungen auf bauseits gestellten Schablonen, Versetzen der Armierungen einschließlich eventueller Transportsicherungen.Das Schneiden von Aussparungen und Ausklinkungen jeglicher Art, auch im Bereich von Einbauteilen.Die Beseitigung von Stahlabfällen und Bindedraht aus dem Bereich der Schalflächen.Zulagen für Schubbewehrungen.Das Abladen / Umladen von S-Haken, Bügel und dergl. In Transportbehälter.Das Einschlupfen von Werkslieferungen auf der Baustelle.Das Abdecken der herausstehenden Bewehrung (Anschlussbewehrung) mittels Kunststoffabdeckungen zum Zweck der Arbeitssicherheit. Das Material wird vom AG an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt.
4 Abrechnungshinweise
Die Abrechnung der Verlegeleistung erfolgt nach den Stahllisten des Tragwerksplaners.
Bei Matten wird der Verschnitt nicht vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach dem eingebauten Mattengewicht (Nettogewicht).
Die Einheitspreise gelten für jegliche Ortbetonkonstruktionen und für auf der Baustelle hergestellte Halb- und Vollfertigteile.
Das Schneiden der Matten beinhaltet wenigstens einen durchgehenden Längs- oder Querschnitt.
Die Abrechnung der Schneidarbeiten erfolgt über das jeweilige Bruttogewicht der ganzen zu
schneidenden Matte. Grundlage für die Abrechnung bildet die jeweilige Schnittliste der Mattenbewehrung des Tragwerkplaners
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Errichterbescheinigung für alle Brandschutzrelevante Bauteile im Einzelnen.
ZVL - 51103 Betonstahl Verlegen Lohnleistung
ZVL - 51104 Mauerarbeiten Lohnleistung Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Mauerarbeiten Lohnleistung
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18330 - Mauerarbeiten.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen (Schal-, Bewehrungs-, Detail-, Kanalisationspläne, Werkstattzeichnungen, etc.) werden dem AN 1-fach als Papierpause und als PDF-Datei kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
Geräte, Materialien, Baustoffe usw. sind rechtzeitig bei der örtlichen Bauleitung des AG anzufordern. Verzögerungen im Bauablauf und eventuelle Kosten infolge Nichtbeachtung von Lieferfristen gehen zu
Lasten des AN.
Mit den zur Verfügung gestellten Geräten, Rüstmaterialien, Baustoffen usw. ist schonend und pfleglich umzugehen. Kosten für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder durch Mutwilligkeit
verursacht werden, trägt der AN. Ein Mehrverbrauch von Baustoffen ist vom AN zu belegen und nachzuweisen. Nicht belegbare, überdurchschnittliche Mehrmengen gehen zu Lasten des AN.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG separat beauftragt.
Ggf.. Zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, sanitäre Einrichtungen, Hebezeuge, Sägen usw. werden einschl. Verbrauchsstoffe zur Verfügung gestellt. Ebenso Wasser und Strom frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung erfolgt bauseits.
Die tägliche Reinigung der Baustellentagesunterkünfte ist Sache des AN. Die Aufwendungen hierfür sind in den vereinbarten Preisen mit zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Die wöchentliche Reinigung der WC-Container ist Sache des AG.
Die vom AN benötigten Kräne werden vom AG gestellt, vorgehalten und abtransportiert. Die Gestellung der Kranfahrer erfolgt durch den bauseitigen AN für Stahlbetonarbeiten.
Der Transport von Materialien ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier des AN für Stahlbetonarbeiten täglich zu koordinieren und abzustimmen.
Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Der AN trägt die Aufwendungen (Standzeiten, Leistungsminderung, ...) die im Rahmen der Wartungs-, Unterhalts- und Reparaturarbeiten entstehen. Er trägt ebenfalls das Risiko für die Einhaltung der Vertragstermine.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Die Leistungen beinhalten, das Auf- und Abbauen, das Umstellen inkl. Sicherung gegen Diebstahl.
Das Material wird vom AG kostenfrei zu Verfügung gestellt.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
Bei Arbeitsende sind Maschinen, die für die Erbringung der Leistung des AN Ihm überlassen wurden, außerhalb der umzäunten BE, in unmittelbarer Nähe der öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrswege mit dem notwendigen Sicherheitsabstand ebenfalls mit einem Bauzaun zu umstellen.
Geräte und Maschinen sind im Nichtbetriebszustand so zu parken, dass eine Behinderung des öffentlichen Verkehrs vollständig ausgeschlossen ist. Die Abstellflächen sind ebenfalls mit einem Bauzaun zu umwehren.
Diese Arbeiten sind Nebenleistungen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich das erforderliche Mauerwerk in der jeweils benötigten Menge und Umfang
termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier aus der Verlegekolonne, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit bzw. der Verlegearbeiten anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von Peter Gross zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften einschl. Der Gerüstbauordnung vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
Die auf der Baustelle Beschäftigten werden vom AN mit den erforderlichen Sicherheits- und Schutzkleidungen sowie PSA (gilt auch für Sicherheitsgurte) und mit persönlichem Handwerkszeug ausgerüstet. Elektrokleingeräte wie Schlagbohrmaschinen, Bohrmaschinen, Stichsägen, Winkelschleifer, Schussapparat samt Werkzeugen und Verbrauchsstoffe sowie Vermessungsinstrumente werden vom
AG kostenlos mit Übergabeprotokoll beigestellt.
Die Unterbringung des Personals in Nachtunterkünften inkl. Transport des Baustellenpersonals von den Nachtunterkünften zur Baustelle und zurück hat grundsätzlich durch den AN zu erfolgen.
2.5 Mauerarbeiten
Dem AN werden Steine und Fertigmörtel, Trockenmörtel oder bei Eigenherstellung des Mörtels, Sand, Kies, Zement usw. und das Material für den Fugenmörtel kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verwendung
von Fertigmörtel sind Kleinmengen vom AN selbst herzustellen.
Das Mauerwerk ist Kur vor Abbau der Gerüste zu reinigen.
Alle Stoß- und Lagerfugen sind satt und hohlraumfrei auszuführen.
Bei Sichtmauerwerk ist die Verfugung vollfugig und gleichmäßig auszuführen. Die
Sollfugendicke entsprechend der DIN-Vorgabe.
Bei der Verarbeitungstechnik Mauermörtel = Fugenmörtel wird der ausgetretene Fugenmörtel nach kurzem Abbinden mit dem Fugeisen in die Fuge zurückgepresst, danach die Oberfläche mit Holz oder Schlauch egalisiert.Bei nachträglichem Verfugen ist die Fuge ca. 1,5 cm tief auszukratzen. Die Steinkanten müssen frei von Mörtel und losen Teilen sein. Vor dem Ausfugen sind die Steine ausreichend zu nässen. Der Fugenmörtel wird in zwei Arbeitsgängen in die Fuge eingedrückt, verdichtet und geglättet. Die frisch verfugten Flächen sind vor frühzeitigem Austrocknen zu schützen.
Mauerwerksanschlüsse an Stahlbeton und Stahlkonstruktionen sind sorgfältig herzustellen. Verankerungen sind fachgerecht in das Mauerwerk einzubinden.
Bei Sichtmauerwerk sind die Höhen- und Längsfugen vor Beginn der Arbeiten an entsprechenden Lehren abzutragen. Der Einbau der Steine muss über diese Lehren lageweise kontrolliert werden. Sämtliche Steine sind vor Einbau auf ihre Maßhaltigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Mangelhafte Steine sind auszusondern, Passsteine müssen geschnitten werden.
Bei Vormauerungen sind die Luftschichten frei von herabfallendem Mörtel zu halten. Entlüftungssteine sind nach Plan zu versetzen bzw. nach Angaben der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Damit bei Vormauerziegeln oder Klinkern ein einheitliches Fassadenbild erreicht wird, ist es erforderlich, die Verblendziegel aus mehreren Paketen gleichzeitig gut gemischt zu verarbeiten.
Bei hohen sommerlichen Temperaturen müssen die Steine vorgenässt werden.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18330 als Nebenleistungen:
Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.Alle Vermessungs-, und Einmessungsarbeiten. Der AG stellt pro Geschoss und Bauteil ein Meterriss und ein Achskreuz zu Verfügung.Das Erstellen, Unterhalten und Demontieren von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen wie Arbeits- und Schutzgerüste, Abdeckungen, Bautreppen usw. entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften für Leistungen des AN und deren kostenlose Mitbenutzung von Dritten.Das Herstellen aller Aussparungen.Das Herstellen von Glattstrichen an Leibungen, Stürzen und Brüstungen zum nachträglichen Anschließen von Türen und Fenstern.Der Mauerwerksanschluss an bestehende Bauteile (Wände, Decken, Stützen)Das Einbauen von Dübeln und Dübelsteine.Das Austopfen, bei nichttragenden Innenwänden der an der Wandoberkante verbleibende Fuge zur Decke mit Mineralfaserwolle auf voller Breite.Das Herstellen von Stürzen und Überdeckungen für Öffnungen aus Mauerstürzen.Das Herstellen von Bewegungs- und Scheinfugen.Das Schließen des Zwischenraumes an Öffnungen bei zweischaligem Mauerwerk.Das Herstellen von Leibungen bei Sicht- und Verblendmauerwerk sowie von Sohlbänken, Gesimsen und Bändern einschließlich etwaiger Auskragungen, soweit diese aus den Ausschreibungsplänen zu ersehen ist.Das Herstellen von Ecken und Wandenden mit Formsteinen oder geschliffenen Mauersteinen.Das Herstellen von Mauerschrägen als oberer Abschluss.Das Herstellen von Quergefälle in Mauerwerkskronen.Das Verfüllen von vertikalen Anschlussfugen.Die Maßnahmen für das Mauern bei Frost, jedoch nicht heizen bzw. einhausen.Die erhöhte Ebenflächigkeit für nachträglichen Dünn- und Normalputz.Die Anbringung von Bitumenpappe als waagrechte Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit.Das Herstellen von Höhenausgleichsschichten, Kimmsteine, Planstein- oder Flachstürze sowie Iso-Kimmsteine.
4 Abrechnungshinweise
Das Herstellen von Tür- und Fensterpfeiler < 50 cm wird mit dem Einheitspreis der jeweiligen Grundposition vergütet.
Das Herstellen von Rollschichten als Mauerwerksabdeckung wird mit dem Preis der jeweiligen Mauerwerksposition vergütet.
Das Anlegen jeglicher Öffnungen <2,50 m² wird durch das Übermessen vergütet.
Öffnungen >2,50 m² (auch raumhoch) werden abgezogen. In diesem Fall wird das Anlegen der
Öffnungen nicht gesondert vergütet.
Das Schließen von Öffnungen aller Wandstärken wird über gesonderte Positionen vergütet.
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Errichterbescheinigung für alle Brandschutzrelevante Bauteile im Einzelnen.
ZVL - 51104 Mauerarbeiten Lohnleistung
ZVL - 51201 Betonglättarbeiten Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Betonglättarbeiten
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18331 - Betonglättarbeiten.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN 1-fach als PDF-Datei kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG separat beauftragt.
Ggf. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien/Geräten ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Die Leistungen beinhalten, das Liefern, Auf- und Abbauen, das Umstellen inkl. Sicherung gegen Diebstahl sowie Abtransportieren.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Betonglättarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von Peter Gross zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Betonglättarbeiten
Die vereinbarten Preise beinhalten alle Kosten, die für die fix und fertige Durchführung der Betonglättarbeiten - ob Maschinen- oder Handarbeiten - erforderlich sind, wie An- und Abfahrten, Transporte, Aufbau, Vorhaltungen und Abbau der Maschinen, Geräte, Stoffe, Materialien, Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, Gebühren etc.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen.
Die Schalungs- und Bewehrungsarbeiten werden bauseits vom AG ausgeführt. Der AN hat die Vorleistungen rechtzeitig zu prüfen und Mängel unverzüglich der Bauleitung des AG zu melden.
Der Beton ist entmischungsfrei einzubringen; das Betonieren in freiem Fall ist unzulässig.
Die Oberfläche ist, wenn nichts anderes im LV beschrieben ist, nach DIN 18202 Tab. 3 Zeile 3 "Flächenfertige Böden", auszuführen.
Der AN hat die genaue Betonrezeptur mit dem AG abzustimmen.
Eine nachträgliche Wasserzugabe zum Transportbeton auf der Baustelle ist untersagt!
Auf die Fixierung der verlegten Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen, sanitäre Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile ist besonders zu achten.
Das Reinigen von Maschinen darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Orten erfolgen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen zu
treffen. Folien und Matten sind mit geeigneten Mittel gegen Wind zu sichern.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18331 als Nebenleistungen:
Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.Alle Vermessungs-, und Einmessungsarbeiten. Der AG stellt pro Geschoss und Bauteil ein Meterriss und ein Achskreuz zu Verfügung.Die Nachbehandlung der Oberfläche gegen vorzeitiges Austrocknen mittels flüssigem Nachbehandlungsmittel und zusätzlicher Folienabdeckung.Das Auslegen von Wärmedämmmatten, bauseits vom AG geliefert, bei Erfordernis
4 Abrechnungshinweise
-/-
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
ZVL - 51201 Betonglättarbeiten
ZVL - 51107 Fertigteilmontage Lohnleistung Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Fertigteilmontage Lohnleistung
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen (Schal-, Bewehrungs-, Detail-, Kanalisationspläne, Werkstattzeichnungen, etc.) werden dem AN 1-fach als Papierpause und als PDF-Datei kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
Geräte, Materialien, Baustoffe usw. sind rechtzeitig bei der örtlichen Bauleitung des AG anzufordern. Verzögerungen im Bauablauf und eventuelle Kosten infolge Nichtbeachtung von Lieferfristen gehen zu
Lasten des AN.
Mit den zur Verfügung gestellten Geräten, Rüstmaterialien, Baustoffen usw. ist schonend und pfleglich umzugehen. Kosten für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder durch Mutwilligkeit
verursacht werden, trägt der AN. Ein Mehrverbrauch von Baustoffen ist vom AN zu belegen und nachzuweisen. Nicht belegbare, überdurchschnittliche Mehrmengen gehen zu Lasten des AN.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG separat beauftragt.
Ggf. Zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, sanitäre Einrichtungen, Hebezeuge, Sägen usw. werden einschl. Verbrauchsstoffe zur Verfügung gestellt. Ebenso Wasser und Strom frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung erfolgt bauseits.
Die tägliche Reinigung der Baustellentagesunterkünfte ist Sache des AN. Die Aufwendungen hierfür sind in den vereinbarten Preisen mit zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Die wöchentliche Reinigung der WC-Container ist Sache des AG.
Die vom AN benötigten Kräne werden vom AG gestellt, vorgehalten und abtransportiert. Die Gestellung der Kranfahrer erfolgt bauseits.
Der Transport von Materialien ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier des AN für Stahlbetonarbeiten täglich zu koordinieren und abzustimmen.
Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Der AN trägt die Aufwendungen (Standzeiten, Leistungsminderung, ...) die im Rahmen der Wartungs-, Unterhalts- und Reparaturarbeiten entstehen. Er trägt ebenfalls das Risiko für die Einhaltung der Vertragstermine.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Die Leistungen beinhalten, das Auf- und Abbauen, das Umstellen inkl. Sicherung gegen Diebstahl.
Das Material wird vom AG kostenfrei zu Verfügung gestellt.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
Bei Arbeitsende sind Maschinen, die für die Erbringung der Leistung des AN Ihm überlassen wurden, außerhalb der umzäunten BE, in unmittelbarer Nähe der öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrswege mit dem notwendigen Sicherheitsabstand ebenfalls mit einem Bauzaun zu umstellen.
Geräte und Maschinen sind im Nichtbetriebszustand so zu parken, dass eine Behinderung des öffentlichen Verkehrs vollständig ausgeschlossen ist. Die Abstellflächen sind ebenfalls mit einem Bauzaun zu umwehren.
Diese Arbeiten sind Nebenleistungen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die (Halb-)/Fertigteile in der jeweils benötigten Menge und Umfang
termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier aus der Verlegekolonne, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit bzw. der Verlegearbeiten anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von Peter Gross zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften einschl. Der Gerüstbauordnung vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
Die auf der Baustelle Beschäftigten werden vom AN mit den erforderlichen Sicherheits- und Schutzkleidungen sowie PSA (gilt auch für Sicherheitsgurte) und mit persönlichem Handwerkszeug ausgerüstet. Elektrokleingeräte wie Schlagbohrmaschinen, Bohrmaschinen, Stichsägen, Winkelschleifer, Schussapparat samt Werkzeugen und Verbrauchsstoffe sowie Vermessungsinstrumente werden vom
AG kostenlos mit Übergabeprotokoll beigestellt.
Die Unterbringung des Personals in Nachtunterkünften inkl. Transport des Baustellenpersonals von den Nachtunterkünften zur Baustelle und zurück hat grundsätzlich durch den AN zu erfolgen.
2.5 Fertigteilmontage
Die Leistungen beinhalten die komplette Montage der Stahlbeton(halb)fertigteile in fix und fertiger Ausführung, auch inklusive aller notwendiger, loser Einbauteile, sofern hierfür keine gesonderten Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind.
Die Leistung versteht sich inkl. schrittweisem Rückbau der notwendigen Unterstützungen und Notsprieße, sofern erforderlich.
Mit den Lieferanten wurden Entladezeiten bis max. 2,0 Stunden vereinbart. Darüber hinausgehende und vom AN zu vertretende Wartezeiten sowie daraus resultierende Kosten gehen zu dessen Lasten.
Es gilt generell DIN 18 202 als Mindestforderung, insbesondere die Tabellen 1-3. Darüber hinausgehende Forderungen sind in den Positionen des LV's festgehalten. Die Toleranzen gelten für einzelne, außerhalb der
Baustelle gefertigte Bauteile und nach deren Einbau für das Gesamtbauwerk.
Die zugelassenen Toleranzen dürfen sich achsweise nicht aufaddieren.
Die Stahlbetonfertigteile und -halbfertigteile sind dort, wo sie untereinander oder mit Ortbetonteilen durch Fugenverguss verbunden sind, beiderseits (Wände, Stützen usw.) bzw. an der Unterseite (Decken-
platten) mit Schaumstoffstreifen zu versehen und mit Vergussbeton B 35 zu vergießen. Die Schaumstoffstreifen sind nach Aushärten des Vergusses vom AN wieder zu entfernen
Fugen der Außenhaut werden mit dauerelastischer Verfugungsmasse auf Thiokolbasis verfugt. Die Fugen
werden ggfs. Beidseitig mit dauerelastischer Verfugungsmasse abgedichtet. Diese dauerelastische Verfugung wird nach gesonderter Position vergütet.
Bei der Montage aller Fertigteile ist das oberflächenbündige Verschließen der Transportanker und Stoßfugen entsprechend der geforderten umgebenden Oberflächenqualität beinhaltet, ggf. die Ausbildung notwendiger Druckfugen auszuführen.
Rauhe Leibungen (bei Filigranplatten) sind für die spätere maßgerechte Montage von nachfolgenden Konstruktionen (z.B. Fenster) zu spachteln
Der Vergussbeton beim Zusammenschluss von Fertigteilen untereinander oder mit der Ortbetonunterkonstruktion muss mindestens einem C 25/30 entsprechen, wenn die Statik keine höheren Werte
vorgibt.
Der Vergussmörtel unter Justierplatten etc. muss einem C 25/30 (höhere Betongüte siehe LV) entsprechen.
Alle Sichtbetonteile müssen gegen Verunreinigung beim Verguss geschützt werden, evtl. Verschmutzungen müssen umgehend entfernt werden, ohne dass Rückstände sichtbar bleiben oder Verfärbungen der Sichtbetonteile auftreten. Beschädigte Fertigteile müssen auf Kosten des AN ausgetauscht werden.
Die Lagerung der Sichtbetonteile muss so sorgfältig erfolgen, dass keine Rückstände oder Verfärbungen der
Sichtflächen auftreten. Ansonsten gelten analog die Festlegungen zum Sichtbeton nach dem Merkblatt für Sichtbeton des Deutschen Betonvereins.
Alle erforderlichen Montageunterstützungen und sonstige Abfangungen sind in die EP's einzurechnen.
Das Vorhalten und evtl. Ausbessern der notwendigen Abdeckungen, Umwehrung von Öffnungen, Schächten mit Treppen auch über die Rohbauzeit hinaus sowie die komplette einmalige Demontage sind in die EP's
einzurechnen.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18331 als Nebenleistungen:
Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.Alle Vermessungs-, und Einmessungsarbeiten. Der AG stellt pro Geschoss und Bauteil ein Meterriss und ein Achskreuz zu Verfügung.Das Erstellen, Unterhalten und Demontieren von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen wie Arbeits- und Schutzgerüste, Abdeckungen, Bautreppen usw. entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften für Leistungen des AN und deren kostenlose Mitbenutzung von Dritten.Das Abladen der Fertigteile vom LKW. Das ordnungsgemäße Zwischenlagern.Das Drehen der Fertigteile bei ErfordernisDie Ausführung von Schweißarbeiten.Das Herstellen von Verschraubungen.Das Vorhalten und evtl. Ausbessern der notwendigen Abdeckungen, Umwehrung von Öffnungen, Schächten mit Treppen auch über die Rohbauzeit hinaus sowie die komplette einmalige Demontage
4 Abrechnungshinweise
-/-
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Errichterbescheinigung für alle Brandschutzrelevante Bauteile im Einzelnen.
ZVL - 51107 Fertigteilmontage Lohnleistung
01.01 Beton- und Stahlbetonarbeiten - Gründung und Bodenplatte
01.01
Beton- und Stahlbetonarbeiten - Gründung und Bodenplatte
01.02 Beton- und Stahlbetonarbeiten - Ortbeton Wände zweihäuptig geschalt
01.02
Beton- und Stahlbetonarbeiten - Ortbeton Wände zweihäuptig geschalt
01.03 Beton- und Stahlbetonarbeiten - Stahlbetonstützen
01.03
Beton- und Stahlbetonarbeiten - Stahlbetonstützen
01.04 Beton- und Stahlbetonarbeiten - Stahlbeton Unter-/Überzüge
01.04
Beton- und Stahlbetonarbeiten - Stahlbeton Unter-/Überzüge
01.05 Beton- und Stahlbetonarbeiten - Stahlbeton Geschossdecken und Treppenpodeste
01.05
Beton- und Stahlbetonarbeiten - Stahlbeton Geschossdecken und Treppenpodeste
01.06 Beton- und Stahlbetonarbeiten - Bewehrungsstahl (nur Verlegung)
01.06
Beton- und Stahlbetonarbeiten - Bewehrungsstahl (nur Verlegung)
01.07 Beton- und Stahlbetonarbeiten - Wand- und Deckendurchbrüche
01.07
Beton- und Stahlbetonarbeiten - Wand- und Deckendurchbrüche
01.08 Mauerwerksarbeiten
01.08
Mauerwerksarbeiten
01.09 Stahlbetonfertigteile - FT-Brüstungen (nur Einbau)
01.09
Stahlbetonfertigteile - FT-Brüstungen (nur Einbau)
01.10 Stahlbetonfertigteile - FT-Treppen (nur Einbau)
01.10
Stahlbetonfertigteile - FT-Treppen (nur Einbau)
01.11 Einbauteile Ortbeton (nur Einbau)
01.11
Einbauteile Ortbeton (nur Einbau)
01.12 Einbauteile Ortbeton - Einbauteile für Aufzugs- und TGA-Schächte
01.12
Einbauteile Ortbeton - Einbauteile für Aufzugs- und TGA-Schächte
01.13 Dämmung
01.13
Dämmung
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