Betoneinbau und Betonglättarbeiten
Bau Campus CISPA IGB
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Betonglättarbeiten
01
Betonglättarbeiten
Projektbeschreibung Pro­jekt­be­schrei­bung Auf dem ehe­ma­li­gen Neu­mann Are­al in St. Ingbert soll für CISPA – Helmholtz-Zentrum für In­for­ma­ti­ons­si­cher­heit gGmbH eine universitätsnahe For­schungs­ein­rich­tung mit 900 Ar­beitsplät­zen ent­ste­hen. Das Grund­stück wird von den Stra­ßen Am Gü­ter­bahn­hof, Lautzentalstraße und Zur Schnapphahner Dell um­schlos­sen. Das Grund­stück wird durch die Ei­sen­bahn­un­ter­füh­rung von der Saar­brücker Stra­ße aus er­schlos­sen. Die Be­bau­ung un­ter­glie­dert sich in vier Bau­tei­le. Um die Ge­bäu­de her­um ent­steht ein of­fe­ner Cam­pus mit ei­nem ho­hen Grünflächenanteil. Das Bau­vor­ha­ben, ohne Re­chen­zen­trum, er­hält eine Zer­ti­fi­zie­rung nach BNB sil­ber. Als ener­ge­ti­scher Stan­dard wird KfW 40 nach GEG-Berechnung er­reicht. Bau­teil A – Ringgebäude Das Ringgebäude ist 7-­ge­schos­sig (2 Un­ter­ge­schos­se, Erd­ge­schoss und 4 Ober­ge­schos­se) und stellt das Haupt­ge­bäu­de des For­schungs­cam­pus dar. Durch die Hang­la­ge des Grund­stückes kann der Zu­gang von au­ßen in ver­schie­de­nen Eta­gen er­fol­gen. Der Haupt­zu­gang zu dem For­schungs­cam­pus er­folgt durch das groß­zü­gi­ge Por­tal über den In­nen­hof des Rin­ges im Erd­ge­schoss. Der Zu­gang vom Park­haus er­folgt in Ebe­ne UG 2. In die­sem Be­reich er­folgt auch die An­lie­fe­rung der Ca­fe­te­ria. Die Wa­ren­an­lie­fe­rung er­folgt im UG 1 über eine Ram­pe im Be­reich des Werk­statt­ge­bäu­des. Die Ge­schos­se EG (lin­ker Flü­gel) und 1. OG bis 4. OG er­hal­ten Bü­ro­flä­chen für die Wis­sen­schaft­ler. Die Bü­ros sind an der In­nen- und Au­ßen­sei­te des Rin­ges an­ge­ord­net. In der Mit­tel­zo­ne be­fin­den sich die Erschließungskerne, Besprechungs-, So­zial- und Ne­ben­räu­me. Im lin­ken Flü­gel des UG1 be­fin­den sich La­ger und Werkstattflächen. Das UG 2 ent­hält Technikflächen. Das Ge­bäu­de wird als Stahl­be­ton­kon­struk­ti­on mit vor­ge­häng­ter ge­kan­te­ter Me­tall­fassa­de aus­ge­führ­t. Die Fassa­de wird trotz kreis­för­mi­ger Gebäudegeometrie seg­men­tiert aus­ge­führ­t. Die Groß­ge­rä­te der Tech­nik wer­den Groß­teils auf dem Dach an­ge­ord­net. Eine Einhausung der Gerä­te er­folgt nicht. Bau­teil B – Werk­statt­ge­bäu­de Das Werk­statt­ge­bäu­de ist 4-­ge­schos­sig (UG 1, EG und 2 Ober­ge­schos­se) und ent­hält eine Ver­suchs­hal­le mit Hal­len­kran (Trag­kraft 5 to). Die lich­te Höhe der Hal­le un­ter­halb des Kra­nes be­trägt ca. 5m. Im 2. Ober­ge­schoss sind der Si­cher­heits­be­reich mit Büro und Be­spre­chungs­räu­men un­ter­ge­bracht. Im teilunterkellerten Un­ter­ge­schoss wer­den Technikflächen und Mitarbeiterumkleiden an­ge­ord­net. Im EG sind au­ßer der Ver­suchs­hal­le noch ver­schie­de­ne Werk­stät­ten und Ne­ben­flä­chen an­ge­ord­net. Eben­so sind hier Per­so­nal­räu­me und La­ger­flä­chen vor­ge­se­hen. Das 2. OG um­fasst den Si­cher­heits­be­reich mit Büro und Be­spre­chungs­räu­men und den da­zu­ge­hö­ri­gen Ne­ben­räu­men. Das Ge­bäu­de wird als Stahl­be­ton­kon­struk­ti­on mit vor­ge­häng­ter Me­tall­fassa­de aus­ge­führ­t. Bau­teil C – HUB Das Bau­teil C – HUB ist drei­ge­schos­sig (UG1, EG und 1. OG) und stellt die hangseitige Ver­bin­dungs­span­ge zwi­schen Bau­teil A und Bau­teil B dar. Im Zen­trum ist der zen­tra­le Empfangs­be­reich für die For­schungs­ein­rich­tung, teil­wei­se zwei­ge­schos­sig, aus­ge­bil­det. An die­sen an­ge­glie­dert sind im EG zwei groß­zü­gi­ge Showrooms, die Ca­fe­te­ria, das Cysec Lab und der Hör­saal. Im Über­gangs­be­reich zu Bau­teil B sind Bü­ro­flä­chen an­ge­ord­net. Über eine im Ein­gangs­be­reich In­te­grier­te skulpturale Stahltreppenkonstruktion mit Natursteinbelag wird das 1. OG di­rekt an­ge­bun­den. Dort be­fin­den sich meh­re­re Be­spre­chungs­räu­me und im Über­gangs­be­reich zu Bau­teil B wei­te­re Bü­ro­flä­chen. Im UG 1 sind die bei­den Re­chen­zen­tren so­wie Technikräume an­ge­ord­net. Das Ge­bäu­de wird als Stahl­be­ton­kon­struk­ti­on mit vor­ge­häng­te Me­tall­fassa­de und groß­zü­gi­ger Ver­gla­sung im Ein­gangs­be­reich aus­ge­führ­t. Bau­teil D – Park­haus Das Park­haus wird als frei­ste­hen­des Systemparkhaus er­rich­tet. Die Zu­fahrt er­folgt di­rekt hin­ter der Ei­sen­bahn­un­ter­füh­rung von der Stra­ße Am Gü­ter­bahn­hof. Im Park­haus wer­den im Erd­ge­schoss 178 Fahr­rad­stell­plät­ze an­ge­ord­net. Wei­ter­hin ent­ste­hen 215 PKW-Stell­plät­ze auf 10 Ebe­nen. Das Park­haus er­hält eine be­grün­te Fassa­de.
Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung All­ge­mei­ne  Vor­be­mer­kun­gen zur Leis­tungs­be­schrei­bung 1. ALLGEMEINES 1.1 Ab­kür­zun­gen AN = Auf­trag­neh­mer, Nachunternehmer/Su­bun­ter­neh­mer, Bie­ter AG = Auf­trag­ge­ber, Ge­ne­ral­un­ter­neh­mer 1.2 Grund­la­gen Die­se AVL gel­ten als be­son­de­re Ver­trags­be­din­gung, er­gän­zend zu den AGB des Auf­trag­ge­bers und der VOB. Soll­ten ein­zel­ne Be­stim­mun­gen der Leis­tungs­be­schrei­bung un­wirk­sam wer­den, blei­ben die üb­ri­gen ver­bind­lich. 2. KALKULATIONSHINWEISE 2.1 All­ge­mei­nes Die Druck­kos­ten so­wie sons­ti­ge Kos­ten der Er­stel­lung des An­ge­bo­tes sind Sa­che des Bie­ters und wer­den nicht ver­gü­tet. Das An­ge­bot ist vor­ran­gig im Da­ten­aus­tausch-For­mat GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG ein­zu­rei­chen. Al­ter­na­tiv dazu ist das An­ge­bot im PDF-For­mat oder in Pa­pier­form ein­zu­rei­chen. Zur Wah­rung ei­ner ein­heit­li­chen Verdingungsunterlage darf der Text des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses nicht ver­än­dert wer­den. Bei will­kür­li­chen Än­de­run­gen der Tex­te des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses be­hält sich die aus­schrei­ben­de Stel­le aus­drück­lich vor, der­ar­ti­ge An­ge­bo­te aus­zu­son­dern und vom  Zu­schlag aus­zu­schlie­ßen. Die Bie­ter kön­nen aber nach an­de­ren Aus­füh­rungs­ar­ten oder Stof­fen su­chen, wo­bei die Ge­stal­tungs­ab­sicht so­wie die tech­ni­sche Qua­li­tät der vor­lie­gen­den Pla­nung nicht ver­än­dert wer­den dar­f. Dies ist in ei­ner als Ne­ben­an­ge­bot ge­kenn­zeich­ne­ten, ge­son­der­ten An­la­ge zu tun. Der AN hat sich vor Ab­ga­be des An­ge­bo­tes durch Be­sich­ti­gung des Bau­ge­län­des Klar­heit über die Ört­lich­kei­ten zu ver­schaf­fen. Die Ent­schei­dung zur An­wen­dung der ein­zel­nen Po­si­tio­nen aus der Leis­tungs­be­schrei­bung trifft die ört­li­che Bau­lei­tung des AG, d.h., es be­steht kein An­spruch auf die An­wen­dung der be­schrie­be­nen Po­si­tio­nen und Teil­leis­tun­gen. Die im Leis­tungs­ver­zeich­nis aus­ge­wie­se­nen Mas­sen ba­sie­ren auf ei­ner gro­ben Schät­zung.  Ab­wei­chun­gen von den ge­nann­ten Mas­sen sind zu er­war­ten und be­rech­ti­gen nicht zu Preis­än­de­run­gen, auch für den Fall, dass ein­zel­ne Po­si­tio­nen gänz­lich ent­fal­len. Sämt­li­che Prei­se gel­ten Ab­schnitts- und bauteilübergreifend. Der AG hat einen internetbasierten Pro­jek­traum ein­ge­rich­tet. Die­ser dient der Do­ku­men­ta­ti­on und dem Aus­tausch von Do­ku­men­ten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die not­wen­di­gen Zu­gän­ge zum Pro­jek­traum zur Ver­fü­gung. Alle zur Aus­füh­rung durch den AG er­stell­ten Planunterlagen sind bzw. wer­den im Pro­jek­traum ab­ge­legt und sind dort ei­gen­ver­ant­wort­lich durch den AN zu ent­neh­men. Die Ver­viel­fäl­ti­gung in Pa­pier­form und die Kos­ten­über­nah­me da­für lie­gen im Verant­wor­tungs­be­reich des AN. Der Auf­trag­neh­mer muss die ihm über­ge­be­nen Aus­füh­rungs­un­ter­la­gen un­ver­züg­lich nach Ein­stel­lung in den Pro­jek­traum auf Voll­stän­dig­keit und Rich­tig­keit prü­fen. Die Pla­nungs­un­ter­la­gen stel­len die for­mal-­ge­stal­te­ri­schen An­for­de­run­gen an die Kon­struk­ti­on und die tech­ni­schen An­la­gen dar. Auch wenn die Un­ter­la­gen vom Auf­trag­ge­ber ge­stellt wer­den, trägt der AN die Verant­wor­tung für die fach­ge­rech­te Aus­füh­rung. Sämt­li­che vom AN er­stel­len Un­ter­la­gen, Mon­ta­ge­plä­ne usw., sind vom AN in den Pro­jek­traum ein­zu­stel­len. Nach Frei­ga­be stellt der AN den ak­tu­ells­ten Stand ggfs. Kor­ri­giert dem AG noch­mals zu Ver­fü­gung. Zur Qua­li­täts­si­che­rung der Gesamtbaumaßnahme und zu de­ren Do­ku­men­ta­ti­on hat der AG ein on­li­ne Ba­sier­tes Tool, Docma MM, zur Män­gel­be­sei­ti­gung und Do­ku­men­ta­ti­on ein­ge­rich­tet. Der AN wird für die Ihm an­ge­kün­dig­ten Män­gel die Do­ku­men­ta­ti­on über das ein­ge­rich­te­te Tool ei­gen­stän­dig vor­neh­men. 2.2 Voll­stän­dig­keit der an­ge­bo­te­nen Leis­tung Der AN muss als Fach­fir­ma bei der Kal­ku­la­ti­on die Be­schrei­bung der ver­lang­ten Leis­tung auf Ihre fach­li­che Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit und Ein­deu­tig­keit über­prü­fen. Falls er­for­der­lich, muss er auf ei­nem Bei­blatt sei­ne Be­rich­ti­gun­gen, Er­läu­te­run­gen oder Er­gän­zun­gen ein­rei­chen. 2.3 Medienversorgung auf der Bau­stel­le Der AG stellt die Ab­was­ser-, Was­ser- und Strom­ver­sor­gung ab ei­nem zen­tra­len Über­ga­be­punkt zur Ver­fü­gung und sorgt für die er­for­der­li­chen WC-Ein­rich­tun­gen, Be­leuch­tun­gen der Ver­kehrs­we­ge. 2.4 Angebotsinhalte Grund­sätz­lich müs­sen die an­ge­bo­te­nen Prei­se der ein­zel­nen Po­si­tio­nen und Ti­tel, die fer­ti­ge Ver­trags­leis­tung ein­schließ­lich al­ler er­for­der­li­chen Vor-, Ne­ben- und Nachleistungen bein­hal­ten. Die Lie­fe­rung der be­nö­tig­ten Stof­fe so­wie Ma­te­ria­li­en, Antransport- und Ab­trans­port so­wie ho­ri­zon­ta­len und ver­ti­ka­len Trans­por­te auf der Bau­stel­le bis zu Ver­wen­dungs­stel­le ist eben­falls ein­zu­kal­ku­lie­ren. Wei­ter­hin sind die er­for­der­li­chen He­be­zeu­ge, Gerüs­te und Werk­zeug­kos­ten ein­zu­kal­ku­lie­ren. Auch wenn Leis­tun­gen nicht aus­drück­lich oder be­son­ders im Ein­zel­nen nicht er­wähnt wer­den, je­doch zur sach- und fach­ge­rech­ten Her­stel­lung der voll­stän­di­gen Leis­tung er­for­der­lich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. all­g. Bau­be­schrei­bung an­ge­führ­ten An­ga­ben und An­for­de­run­gen zu er­fül­len, sind die­se im An­ge­bot ein­zu­kal­ku­lie­ren.. In die An­ge­bots­prei­se sind dar­über hin­aus fol­gen­de Leis­tun­gen ein­zu­rech­nen, so­weit nicht in se­pa­ra­ten Po­si­tio­nen aus­ge­schrie­ben und für die Leis­tungs­er­brin­gung des AN er­for­der­lich sind: Alle er­for­der­li­chen bau- und si­cher­heits­tech­ni­schen Prü­fun­gen, Zu­las­sun­gen, Ge­neh­mi­gun­gen, Nach­wei­se und Ab­nah­men die vom AN ei­gen­ver­ant­wort­lich ver­an­lasst wer­den müs­sen, so­wie de­ren Durch­füh­rung.Ein­hal­ten der Ord­nung auf der Bau­stel­le und den Zu­fahrts­we­gen; hier­zu ge­hört auch die um­ge­hen­de Be­sei­ti­gung von Ve­run­rei­ni­gun­gen.Bau­lei­tung: Die An­we­sen­heit ei­nes deutsch­spra­chi­gen bauführenden In­ge­nieurs,  Meis­ters, Obermonteurs oder Vor­ar­bei­ters, der alle Ar­bei­ten über­wacht und bei Baubesprechungen den AN ver­ant­wort­lich ver­tritt und als LBO-Fachbauleiter be­stellt wird.Bauschuttentsorgung: Die voll­stän­di­ge Ent­sor­gung des en­ste­hen­den Bau­schutts samt al­ler da­für er­for­der­li­chen Auf­wen­dun­gen, Gerä­te, Werk­zeu­ge- und Entsorgungsgebühren in­kl. freie Rück­sen­dung not­wen­di­ger Ver­pa­ckung usw.,Um­la­ge­rung: Die Um­la­ge­rung von Bau­stof­fen, Bau­ge­rä­ten bei  Er­for­der­nis sind zu be­rück­sich­ti­gen. Bei zeit­lich ab­schnitts­wei­ser Durch­füh­rung der Leis­tung, ins­be­son­de­re auch bei Leis­tun­gen ge­rin­gen Um­fangs, ent­spre­chend den ört­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten oder an­de­ren sich er­ge­ben­den Not­wen­dig­kei­ten, kann vom AN aus Un­ter­bre­chung usw. kein An­spruch auf zu­sätz­li­che Ver­gü­tung ab­ge­lei­tet wer­den. Die Abrech­nung der zeit­lich ver­setz­ten Leis­tun­gen er­folgt ge­mäß der LV-Position ohne Zu­schlag. Die An­ge­bots­prei­se sind grund­sätz­lich Fest­prei­se über die an­ge­ge­be­ne Ver­trags­lauf­zeit. 2.5  Fa­bri­ka­te In der Re­gel gel­ten die im Leis­tungs­ver­zeich­nis an­ge­ge­be­nen Fa­bri­ka­te als Leitfabrikate zur De­fi­ni­ti­on der ge­for­der­ten op­ti­schen und qua­li­ta­ti­ven Ei­gen­schaf­ten. So­weit im LV die Mög­lich­keit be­steht, ein gleich­wer­ti­ges Fa­bri­kat an­zu­bie­ten sind vom Bie­ter die an­ge­bo­te­ne Fa­bri­ka­te aus­zu­fül­len bzw. zu er­gän­zen. Der Nach­weis der Gleich­wer­tig­keit der an­ge­bo­te­nen Fa­bri­ka­te ob­liegt dem AN. Al­ter­na­ti­ven kön­nen nur an­er­kannt wer­den, so­fern die­se for­mal und fachtechnisch mit dem In­halt der Leis­tungs­be­schrei­bung gleich­wer­tig sind und kei­ne zu­sätz­li­chen Kos­ten für den AG nach sich zie­hen. Ge­lingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gel­ten die vom Bie­ter ein­ge­setz­ten Ein­heits­prei­se für die vom Auf­trag­ge­ber ge­for­der­ten Fa­bri­ka­te und Ty­pen. So­fern der AN Be­den­ken ge­gen die vor­ge­se­he­ne und be­schrie­be­ne Art der Aus­füh­rung oder ge­gen zu ver­wen­den­de Ma­te­ria­li­en, Kon­struk­tio­nen usw. hat, ist er ver­pflich­tet die­se mit sei­ner Be­grün­dung und ggf. Al­ter­na­tiv­vor­schlä­gen mit ent­spre­chen­den Kostenangaben bei An­ge­bots­ab­ga­be schrift­lich mit­zu­tei­len oder Den Angebotsunterlagen als ge­son­der­tes Schrift­stück bei­zu­fü­gen. 3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE 3.1 Abrechnungshinweise Eine Abrech­nung kann aus­schließ­lich auf der Grund­la­ge der vom AN ge­fer­tig­ten und von der Bau­lei­tung ab­ge­zeich­ne­ten Aufmaße er­fol­gen. Die­se sind stets so recht­zei­tig dem AG zur Ge­neh­mi­gung vor­zu­le­gen, dass die vor­ge­se­he­ne Abrech­nung un­ge­hin­dert er­fol­gen kann. Abrech­nun­gen ohne nach­voll­zieh­ba­re und un­ter­schrie­be­ne Aufmaße wer­den zu­rück­ge­wie­sen. 3.2 Tagelohnarbeiten An die­ser Stel­le wird auf die VOB §15 Nr. 3 ver­wie­sen. Die Taglohnzettel sind un­mit­tel­bar spä­tes­tens am  dar­auf­fol­gen­den Tag bei der Bau­lei­tung ein­zu­rei­chen. Bei ver­spä­tet ein­ge­reich­ten Taglohnzettel fin­det die VOB §15 Nr. 5 An­wen­dung. Die Taglohnzettel müs­sen de­tail­lier­ten An­ga­ben über die Leis­tun­gen und die Lage im Ge­bäu­de ent­hal­ten. Sie müs­sen voll­stän­dig und prüf­bar sein, wo­bei alle Lohn- und Materialanteile er­kenn­bar aus­ge­wie­sen sein müs­sen. Soll­te die Prüf­bar­keit nicht ge­ge­ben sein, be­hält sich der AG das Recht vor,  die Taglohnzettel zu­rück­zu­wei­sen. Bei Ver­gü­tung von Leis­tun­gen, die von der Bau­lei­tung des AG auf Nach­weis in Auf­trag ge­ge­ben wer­den, wer­den  Auf­wen­dun­gen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht ge­son­dert ver­gü­tet. Es wird die tat­säch­li­che Ar­beits­zeit auf der Bau­stel­le ohne An- und Ab­fahr­ten ver­gü­tet. Die aus­ge­wie­se­nen Stun­den­sät­ze gel­ten grund­sätz­lich für alle Ge­wer­ke die­ses Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses. Bei der Abrech­nung gel­ten die ver­ein­bar­ten Auftragskonditionen (wie z.B.: Nach­lass, Skon­to, usw.).
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
ZVL - 51201 Betonglättarbeiten Zu­sätz­li­che Vor­be­mer­kun­gen zur Leis­tungs­be­schrei­bung für Betonglättarbeiten 1     Gel­tungs­be­reich und Ausführungsgrundlagen Der sach­li­che Gel­tungs­be­reich er­gibt sich aus ATV/DIN 18331 - Betonglättarbeiten. Der AG über­trägt dem AN nach­fol­gen­de Teil­leis­tun­gen zur Er­stel­lung des vor­be­zeich­ne­ten Bau­vor­ha­bens un­ter al­lei­ni­ger bau­tech­ni­scher Verant­wor­tung. Mit den im Leis­tungs­ver­zeich­nis ent­hal­te­nen An­ga­ben über Bau­art, Bau­teil, Bau­stoff und Ab­mes­sun­gen gel­ten auch der Her­stel­lungs­vor­gang und -ablauf bis zur fer­ti­gen Leis­tung ein­schließ­lich dem Her­stel­len durch Zu­sam­men­fü­gen der Stof­fe und Bau­tei­le, so­wie dem kom­plet­ten Ein­bau­en und Be­fes­ti­gen am Ge­bäu­de un­ter Zu­grun­de­le­gung der an­er­kann­ten Re­geln der Tech­nik und der ge­setz­li­chen und be­hörd­li­chen Vor­schrif­ten un­ter Be­ach­tung sämt­li­cher Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten als be­schrie­ben. 2      An­ga­ben zur Aus­füh­rung 2.1      All­ge­mei­nes Die Aus­füh­rungs­zeich­nun­gen wer­den dem AN 1-fach als PDF-Da­tei kos­ten­los zur Ver­fü­gung ge­stell­t. Die Be­stim­mung der Rei­hen­fol­ge der Her­stel­lung der ein­zel­nen Bau­tei­le er­folgt in Ab­stim­mung mit dem AG. Daraus re­sul­tie­ren­de zu­sätz­lich tech­no­lo­gisch be­ding­te Maß­nah­men gel­ten als Ne­ben­leis­tun­gen. 2.2      Bau­stel­len­ein­rich­tung Baustelleneinrichtungsflächen Den Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen ist als An­la­ge ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept bei­ge­füg­t. Die dar­in ent­hal­te­ne Leis­tung wird durch den AG se­pa­rat be­auf­trag­t. Ggf. zu­sätz­lich vom AN ge­wünsch­te Bau­stel­len­ein­rich­tung be­darf der Zu­stim­mung des AG. Hier­auf hat der AN kei­nen An­spruch. Die Bau­stel­len­ein­rich­tung wie Tagesunterkünfte, Ma­ga­zi­ne, usw. in­kl. Auf- und Ab­bau wer­den vom AN ge­stell­t. Was­ser und Strom wird frei Zapf­stel­le ge­gen ent­spre­chen­der Kos­ten­be­tei­li­gung durch den AG ge­stell­t. Die WC-Con­tai­ner und de­ren wö­chent­li­che Rei­ni­gung ist Sa­che des AG. Der Trans­port von Ma­te­ria­li­en/Gerä­ten ist im Leis­tungs­um­fang des AN ent­hal­ten und ist ei­gen­stän­dig mit dem zu­stän­di­gen Bau­lei­ter/Po­lier täg­lich zu ko­or­di­nie­ren und ab­zu­stim­men. Even­tu­ell ent­ste­hen­den Stand­zei­ten aus man­geln­der Koor­di­na­ti­on, Ab­stim­mung, un­vor­her­ge­se­he­nes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN. Für die aus­rei­chen­de Be­leuch­tung in sei­nem Ein­satz­be­reich hat der AN auf sei­ne Kos­ten wäh­rend der ge­sam­ten Bau­zeit (Zeit­raum der Er­fül­lung sei­ner Leis­tung) zu sor­gen. Die Leis­tun­gen bein­hal­ten, das Lie­fern, Auf- und Ab­bau­en, das Um­stel­len in­kl. Si­che­rung ge­gen Dieb­stahl so­wie Ab­trans­por­tie­ren. 2.3 Bau­stel­len­ver­kehr, Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht Der AN ist ver­pflich­tet, auf den durch den Bau­stel­len­ver­kehr be­an­spruch­ten öf­fent­li­chen und pri­va­ten Stra­ßen ein­schließ­lich der Geh­we­ge jeg­li­che Be­schä­di­gun­gen oder Ver­schmut­zun­gen durch ei­ge­ne Leis­tun­gen zu ver­mei­den bzw. auf sei­ne Kos­ten un­ver­züg­lich be­sei­ti­gen zu las­sen. 2.4      Per­so­nal Der AN ver­pflich­tet sich die er­for­der­li­chen Betonglättarbeiten in der je­weils be­nö­tig­ten Men­ge und Um­fang ter­min­ge­recht auf der Bau­stel­le aus­zu­füh­ren. Der AN ver­pflich­tet sich, den von der Bau­lei­tung zu er­stel­len­den Ab­ruf- bzw. Ter­min­plan ein­zu­hal­ten. Die Gerä­te- und Per­so­nal­stär­ke ist dem Bau­fort­schritt an­zu­pas­sen. Für die Ab­stim­mung der Leis­tungs­er­brin­gung als auch für die Ent­ge­gen­nah­me von Wei­sun­gen be­nennt der AN einen Vor­ar­bei­ter bzw. Po­lier, der über aus­rei­chen­de deut­sche Sprach­kennt­nis­se ver­fügt und über die ge­sam­te Dau­er der Bau­zeit an­we­send sein muss. Ein Wech­sel der Auf­sicht ist nur im Ein­ver­neh­men mit der Bau­lei­tung von Pe­ter Gross zu­läs­sig. Der Auf­trag­neh­mer wird nur sol­che Fach- und Hilfs­kräf­te für die Er­fül­lung des Auf­tra­ges ein­set­zen, die mit den all­ge­mei­nen Bau­vor­schrif­ten, den Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten ver­traut sind und eine Ge­währ für ihre Ein­hal­tung bie­ten. Wer­den Ar­beit­neh­mer ein­ge­setzt, die der deut­schen Spra­che nicht mäch­tig sind, muss stän­dig eine der deut­schen Spra­che kun­di­ge, fach­lich ge­eig­ne­te, wei­sungs­be­fug­te Per­son als An­sprech­part­ner un­mit­tel­bar vor Ort sein. 2.5      Be­to­n­ar­bei­ten Der Be­ton ist entmischungsfrei ein­zu­brin­gen; das Be­to­nie­ren in frei­em Fall ist un­zu­läs­sig. Bei Betonagen grö­ßer 35 m³ für Bo­den­plat­ten und De­cken wird eine Be­ton­pum­pe bau­seits kos­ten­los zur Ver­fü­gung ge­stell­t. Sämt­li­che Bau­tei­le sind sau­ber zu scha­len und zu ver­dich­ten, so dass eine glat­te, Nes­ter- und schlierenfreie Ober­flä­che ent­steht. Alle er­for­der­li­chen Maß­nah­men beim Ein­brin­gen, Ver­dich­ten und Nach­be­han­deln sind zu er­brin­gen. Alle Stoß- und La­ger­fu­gen sind satt und hohlraumfrei aus­zu­füh­ren. Auf frisch be­to­nier­ten De­cken dür­fen kei­ne Ar­bei­ten aus­ge­führt wer­den, aus­ge­nom­men sind Betonglättarbeiten. Dies gilt im Be­son­de­ren für das La­gern von Ma­te­ri­al, Auf­stel­len von Gerüs­ten etc.; bei nied­ri­gen Tem­pe­ra­tu­ren ver­län­gern sich die Belastungsfristen auf frisch be­to­nier­ten De­cken ent­spre­chen­d. Vor dem Be­to­nie­ren sind die Hohl­räu­me von Hoch­loch­zie­geln so ab­zu­de­cken, dass kein Be­ton in die Hohl­räu­me ein­drin­gen kann. Die Flä­chen von Kon­struk­ti­ons­tei­len, die Gleit­la­ger auf­neh­men sol­len, sind grund­sätz­lich eben und glatt her­zu­stel­len; da­für sind die sta­ti­schen Vor­ga­ben ein­zu­se­hen. Eine nach­träg­li­che Was­ser­zu­ga­be zum Trans­port­be­ton auf der Bau­stel­le ist un­ter­sagt! Das Rei­ni­gen von Ma­schi­nen und Fahr­zeu­gen für Trans­port­be­ton darf nur an mit der Bau­lei­tung ab­ge­stimm­ten Or­ten er­fol­gen. Falsch er­stell­te Bau­tei­le hat der AN kos­ten­los ab­zu­bre­chen und wie­der neu zu er­stel­len. Dies gilt be­son­ders für Kon­struk­ti­ons­tei­le, die eine spä­te­re maß­ge­rech­te Mon­ta­ge von nach­fol­gen­den Kon­struk­tio­nen nicht mög­lich ma­chen. Das glei­che gilt auch für Be­ton­tei­le, de­ren Ober­flä­chen nicht den ge­for­der­ten An­for­de­run­gen ent­spre­chen. 2.6      Betonglättarbeiten Die ver­ein­bar­ten Prei­se bein­hal­ten alle Kos­ten, die für die fix und fer­ti­ge Durch­füh­rung der Betonglättarbeiten - ob Ma­schi­nen- oder Hand­ar­bei­ten - er­for­der­lich sind, wie An- und Ab­fahr­ten, Trans­por­te, Auf­bau, Vor­hal­tun­gen und Ab­bau der Ma­schi­nen, Gerä­te, Stof­fe, Ma­te­ria­li­en, Lohn­kos­ten, Lohn­ne­ben­kos­ten, Ge­mein­kos­ten, Ge­büh­ren etc. Wer­den vom AN be­reits vor­han­de­ne oder vom AG auf­ge­stell­te Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen ent­fernt oder ver­än­dert, ist nach Been­di­gung der Ar­bei­ten bzw. spä­tes­tens am Ende des Ar­beits­ta­ges der ord­nungs­ge­mä­ße Zu­stand vom AN kos­ten­los wie­der her­zu­stel­len. Die Schalungs- und Bewehrungsarbeiten wer­den bau­seits vom AG aus­ge­führ­t. Der AN hat die Vor­leis­tun­gen recht­zei­tig zu prü­fen und Män­gel un­ver­züg­lich der Bau­lei­tung des AG zu mel­den. Der Be­ton ist entmischungsfrei ein­zu­brin­gen; das Be­to­nie­ren in frei­em Fall ist un­zu­läs­sig. Die Ober­flä­che ist, wenn nichts an­de­res im LV be­schrie­ben ist, nach DIN 18202 Tab. 3 Zei­le 3 "Flächenfertige Bö­den", aus­zu­füh­ren. Der AN hat die ge­naue Betonrezeptur mit dem AG ab­zu­stim­men. Eine nach­träg­li­che Was­ser­zu­ga­be zum Trans­port­be­ton auf der Bau­stel­le ist un­ter­sagt! Auf die Fi­xie­rung der ver­leg­ten Roh­ren, z.B. Leerrohre für elek­tri­sche Lei­tun­gen, sa­ni­täre In­stal­la­tio­nen, und Ein­bau­tei­len, z.B. Einbautöpfe für Ein­bau­leuch­ten und spe­zi­el­le An­ker und Befestigungsunterteile ist be­son­ders zu ach­ten. Das Rei­ni­gen von Ma­schi­nen darf nur an mit der Bau­lei­tung ab­ge­stimm­ten Or­ten er­fol­gen. Der Auf­trag­neh­mer ist ver­pflich­tet, die er­for­der­li­chen Maß­nah­men zum Schutz vor Wit­te­rungs­ein­flüs­sen zu tref­fen. Fo­li­en und Mat­ten sind mit ge­eig­ne­ten Mit­tel ge­gen Wind zu si­chern. 3      Preisinhalte So­weit in der Aus­schrei­bung und dem Leis­tungs­ver­zeich­nis nichts an­de­res vor­ge­se­hen ist, gilt in Er­gän­zung der DIN-18331 als Ne­ben­leis­tun­gen: Alle un­ter 2.5 be­schrie­be­nen Vor­ga­ben.Alle Vermessungs-, und Einmessungsarbeiten. Der AG stellt pro Ge­schoss und Bau­teil ein Meterriss und ein Achskreuz zu Ver­fü­gung.Die Nach­be­hand­lung der Ober­flä­che ge­gen vor­zei­ti­ges Aus­trock­nen mit­tels flüs­si­gem Nachbehandlungsmittel und zu­sätz­li­cher Fo­li­enab­de­ckung.Das Aus­le­gen von Wärmedämmmatten, bau­seits vom AG ge­lie­fert, bei Er­for­der­nis 4      Abrechnungshinweise 5      Revisionsunterlagen In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach di­gi­tal im PDF-For­mat, bei Plä­nen im PDF- und DWG/DXF-Format ab­zu­ge­ben. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten: - Fachbauleitererklärung - Fachunternehmerbescheinigung
ZVL - 51201 Betonglättarbeiten
01.01 Betoneinbau und Glättarbeiten
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