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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A. Firma
An
B A S F SE
67056 Ludwigshafen
----------------------------
Ihr Zeichen :
Unser Zeichen : GPI/RC - Q 920
Ort : Ludwigshafen
Tag : DATUM
Leistungsverzeichnis über die Ausführung von Tief- und
Straßenbaubauarbeiten
Dem Angebot wurden folgende Anlagen seitens des Bieters beigefügt, bzw.
in separatem Anschreiben aufgeführt:
'....................................................'
'....................................................'
'....................................................'
A. Firma
B. Allgemeine Angaben
Lage des Bauvorhabens :
BASF SE Ludwigshafen,
Limburgerhof, Neubau LI422
Planung :
ESO/BT Ivan Cule Tel. +49 1727470745
Ausschreibung :
ESO/BT Andreas Janson Tel. +49 15116846206
Technische Beschaffung Ludwigshafen :
GPI/RC Herr Frank Just Tel. +49 1719186702
Bauleitung :
ESO/BG Lukas Jantzer Tel. +49 170 4171638
ESO/BG Andreas Roth Tel. +49 1733478755
Arbeitsumfang:
In Limburgerhof wird die neue Klimakammer Li422 gebaut. Vor Beginn
dieser Bauarbeiten sind einige vorbereitende Tiefbaumaßnahmen
erforderlich, die Teil dieser Ausschreibung sind.
Zu den erforderlichen Arbeiten gehört der Abbruch der bestehenden
Oberflächenbefestigung sowie das Lösen des Oberbodens. Des Weiteren sind
umfangreiche Aushubarbeiten und der Ausbau der bestehenden Abwasser- und
Wasserleitungen notwendig. Die Herstellung von geböschten und verbauten
Leitungsgräben für Abwasser, Wasser, Fernwärme und Kabelschutzrohre für
Strom, NT und PLT gehört ebenfalls dazu. Zusätzlich werden
Kabelschutzrohre sowie Abwasserleitungen verlegt, die sowohl an neue als
auch an bestehende Bauwerke angeschlossen werden. Auch die Herstellung
von Entwässerungsrinnen sowie der Bau neuer Schächte, darunter
PE-Schacht, Abzweigkästen und Absperrschacht sind Teil des Projekts.
Darüber hinaus müssen Planum und Schotterschicht sowie eine
Sauberkeitsschicht hergestellt werden.
Die Asphaltarbeiten umfassen sowohl den Ober- als auch den Unterbau.
Weiterhin wird ein Wabensystem mit Einfassung (Bordstein) eingebaut und
eine Masthülse gesetzt.
Die detaillierten Planunterlagen zur Ausschreibung finden Sie in den
folgenden Dokumenten:
Li422 Klimakammer Untergrundkoordinierung UP29042_4.5
Li422 Zuwegung Deckenhöhenplan DH_Li422_250_3.2
Li422 Zuwegung Regelquerschnitt RQ_Li422_250_3.2
Flowshut-C_Abdeckung
Flowshut-C_Alarmanlage
Flowshut-C_Datenblatt
ProGrid-Gala-Bau-Prospekt
Vorlagen
Eigenüberwachungsdokumentation Tiefbau
Dem Angebot liegen zugrunde, in der jeweils neuesten Fassung zum
Zeitpunkt der Vergabe
- Standortordnung Ludwigshafen (http://www.basf.de/rl_sicherheit) in der
jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung
- Einkaufsbedingungen der BASF SE und der mit ihr verbundenen
Unternehmen mit Sitz in Deutschland für Bauleistungen (Link s.u.)
- Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Sicherheit auf dem
Gelände der BASF
- Sicherheitsanweisung Bau und Montagestellen EST/B (VA008)
- Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Richtlinien und allgemeine
Regeln in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung
- Normen, Vorschriften, Merkblätter und Richtlinien im Bauwesen in der
jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung
- Regelzeichnungen zu Tief-, Kanal- und Straßenbauarbeiten (im Folgenden
Regelzeichnung genannt). Diese können bei Bedarf bei der Planung
abgerufen werden.
- Regeln für Arbeiten in der Nähe von erdverlegten Kabeln des Betriebes
ESI/ES
- Eigenüberwachungsdokumentation gem. Abschnitt D 6
- Sicherheitsanweisung für Arbeiten im Schutzstreifen von
Erdgasbodenleitungen
- EGB (ergänzende gewerkespezifische Bedingungen) Teil A-C in der
jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung
Neben den gesetzlichen Anforderungen gelten am Standort Ludwigshafen
folgende Regelwerke mit
- LU-R-OSA 001 Arbeitssicherheit (Link s.u.), insbesondere
Anhang 20 - Persönliche Schutzausrüstung (Link s. LU-R-OSA 001)
Anhang 121 - Öffnungsarbeiten an Rohrleitungen durch Schneidverfahren
(Link s. LU-R-OSA 001)
Anhang 262 - Freihalten von Gleisbereichen / Arbeiten im Gleisbereich
(Link s. LU-R-OSA 001)
Anhang 265 - Betreten von Baugruben oder -gräben (Link s. LU-R-OSA
001)
Anhang 266 - Arbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel (Link s.
LU-R-OSA 001)
- LU-R-OSA 002 Sicherheit beim Einsatz von Kontraktoren (Link s.
LU-R-OSA 001)
- Hilfestellung für sicheres Arbeiten am Standort Ludwigshafen "Sicheres
Arbeiten und Bewusstsein für die Organisation"
- K 001 Arbeiten an Kanalschächten
Weiterführende sicherheitstechnische Dokumente (sind auszufüllen und dem
Angebot beizufügen)
- Vorlage Schnellcheck
- Vorlage Angaben Sicherheit und Qualifikation
- Liste der einzureichenden Unterlagen
Link Standortordnung Ludwigshafen mit den Regeln und Richtlinien:
https://www.basf.com/global/de/who-we-are/organization/locations/europe/
german-sites/ludwigshafen/working-at-the-site/contactors-renters-partner
s.html
Link Einkaufsbedignungen der BASF SE für Bauleistungen:
https://www.basf.com/global/en/who-we-are/organization/suppliers-and-par
tners/downloadcenter/europe-africa-middle-east.html
Einige der voranstehenden Anlagen wurden der Ausschreibung beigefügt.
Aktualität und Vollständigkeit sind durch den Bieter zu überprüfen.
Einsichtnahme und weiterführende Informationen finden sich unter:
https://www.basf.com/global/de/who-we-are/organization/locations/europe/
german-sites/ludwigshafen/working-at-the-site/contactors-renters-partner
s/Kontraktorenmanagement.html
Bieter/Auftragnehmer bzw. Auftraggeber werden in allen Texten kurz mit
AN bzw. AG, die Position (Ordnungszahl) im Leistungsverzeichnis mit OZ
bezeichnet.
Anmeldung von Personal in der Ausweisstelle
Nach vollständigem Anschauen des BASF Sicherheitsfilms wird ein QR-Code
als Nachweis erzeugt, den der Mitarbeiter ausdruckt. Dieser Nachweis ist
die Voraussetzung für den Sicherheitstest, der anschließend in der
Ausweisstelle J660 durchzuführen ist. Der Bieter ist verpflichtet, im
Zuge der Angebotsabgabe zu prüfen, ob ihm die genannten Pläne und
Dokumente zur Angebotsbearbeitung vollständig vorliegen. Liegen ihm
diese Dokumente nicht vor, so ist der Bieter verpflichtet, vor Abgabe
seines Angebots die fehlenden Dokumente beim AG anzufordern.
Kommt der Bieter/AN dieser Pflicht nicht nach, so gehen Kosten aufgrund
preisbeeinflussender Umstände, die aus den Plänen und Dokumenten
erkennbar gewesen wären, zu Lasten des AN's und werden nicht vom AG
vergütet.
Ausführungstermine:
Baubeginn : 25.08.2025
Fertigstellung : 19.12.2025
4. Ortstermin
Vor Angebotsabgabe ist eine Baustellenbesichtigung durch den AN zwingend
erforderlich. Die Bieter werden aufgefordert, sich für den
Vor-Ort-Termin bei dem nachfolgend benannten Ansprechpartner im Vorfeld
telefonisch anzumelden.
Der Bieter verpflichtet sich, vor Abgabe seines Angebots eine
Ortsbesichtigung durchzuführen.
Bei Bedarf kann die Ortsbesichtigung mit der Bauleitung des AG
stattfinden. Hierzu ist telefonisch Kontakt mit den oben genannten
Personen der Bauleitung aufzunehmen.
Für die Begehung der Bauflächen sind Sicherheitsschuhe, Helm sowie
Schutzbrille obligatorisch.
5. Anlagen zum Angebot
Bei Nichtvorlage der o.g. Unterlagen oder Teilen hiervon, erfolgt ohne
weitere Prüfung ein direkter Ausschluss des Bieters. Die Unterlagen sind
als gezippte Datei gem. Vorlageordner dem Angebot des Bieters
anzuhängen, bzw. dem Einkauf zuzusenden.
- Dem Angebot ist ein Bauzeitenplan beizufügen. Dieser wird Grundlage
für das technische Gespräch und kann nach Prüfung und Genehmigung durch
den AG Vertragsbestandteil werden.
- Projektorganigramm des AN inkl. Benennung EHS Manager/FASi
- Gütezeichen Kanalbau RAL GZ 961 (bei entsprechend ausgeschriebenen
Leistungen den Gruppen K, V, D, R und / oder S entsprechend)
- Referenzliste Projekte nach DGUV 101-004 (BGR 128) Kontaminierte
Bereiche
- Referenzliste Projekte nach DVGW (Deutscher Verein des Gas- und
Wasserfaches)
- Referenzliste Projekte Spezialtiefbau
- Referenzliste Projekte Bohrpfähle
- DVGW Zulassung Rohrleitungsbauer / -personal
- Auflistung / Erläuterung Baustellenabwicklung und Personalstärken
- techn. Unterlagen zum Angebot soweit erforderlich
- BE-Plan bzw. Auflistung BE-Bedarf
6. Begriffe und Abkürzungen:
- Auftragnehmer (AN), Auftraggeber (AG)
- Ordnungszahl / LV-Position (OZ)
- Qualitätsmanagement (QM), Verfahrensanweisung (VA)
- Qualität, Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (QSGU)
- Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU)
- Technische Beschaffung (E-FPE), Rahmenvertrag (RV)
- Leistungsverzeichnis (LV)
- Freistellen (Punktfolgen) im Text des LV sind vom Bieter auszufüllen.
7. Preisbildungsgrundlagen:
In die Einheitspreise miteinzurechnen sind:
An- und Abfahrtskosten, sowie mehrmaliges Anfahren von Baustellen (z. B.
aufgrund von Teilleistungen), Auftragsabsprachen vor Ort, bzw. örtliche
Aufmaße, Sicherheitsabsprachen, festlegen/bestellen/vorrichten von
Material, Werkzeugen und Hilfsmitteln, Werkzeug- und Maschinenwartung,
Anmeldung im Bau/Betrieb, Verpackungsmaterialien und Leergebinde
entsorgen, Ausgangsscheine ausstellen und unterschreiben lassen,
Leistungserfassung und Abrechnung.
Im Werk Ludwigshafen ist mit starkem Eisenbahn-Rangierverkehr zu
rechnen. Bei Behinderung der Bauarbeiten durch Rangieren gilt, dass die
Summe aller Ausfallzeiten des Geräts und Personals durch Rangieren bis
zu einer Stunde innerhalb einer normalen Arbeitsschicht in die
Einheitspreise der OZ einzurechnen ist. Bei Ausfallzeiten durch
Rangieren, die in Summe über eine Stunde hinausreichen, ist der AG
unverzüglich zu informieren und diese täglich, getrennt nach Gerät und
Personal und genauer Zeitangabe zu rapportieren.
Vom Auftraggeber zu vertretende Arbeitsunterbrechungen während der
Leistungserbringung vor Ort (z.B. Betriebsalarm, Stromausfall o.a.)
müssen vom AN bei der Bauleitung des AG unverzüglich gemeldet werden.
Diese Ausfallzeiten müssen von der Bauleitung des AG am gleichen Tag
bescheinigt werden. Diese werden unter vorgenannter Bedingung im
angefallenen Umfang vergütet.
8. Arbeitszeiten
Als Regelarbeitszeit wird definiert:
- Mo - Fr: 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- Leistungen, die außerhalb der Regelarbeitszeit zu erbringen sind,
werden im Einzelfall zwischen AG und AN abgestimmt. Eine zusätzliche
Vergütung hierfür wird dann gewährt, wenn die Bedingungen der Mehrarbeit
erfüllt sind.
- Witterungsbedingte Warte- und Ausfallzeiten gehen zu Lasten des AN.
Der Einbau und die Verarbeitung sämtlicher Materialien hat nach
Herstellervorschrift zu erfolgen.
Alle vom AG im Rahmen der Leistungserbringung aus einer Beauftragung zu
dieser Bestellung/Vertrag zusätzlich beauftragten Lieferungen, Geräte,
Beistellungen und Leistungen, die nicht direkt über die Bewertung und
Abrechnung der vom AN erbrachten und vom AG anerkannten Leistungen der
vertraglich vereinbarten OZ bewertet und abgerechnet werden können, sind
dem AG vom AN sachlich und inhaltlich nachvollziehbar und prüfbar in
einem Nachtragsangebot anzubieten.
Als Nachweis sind entsprechende Vorlieferantenrechnungen dem
Nachtragsangebot mit Querverweis zur Position des Nachtragsangebotes
beizufügen.
Die Nachtragsangebote sind vollständig mit Nachweisen bei den
beauftragenden Fachstellen zur sachlichen Prüfung, Anerkennung und
sachlichen Freigabe der angebotenen Leistungsinhalte einzureichen. Vor
Freigabe und Beauftragung der Nachtragsangebote erfolgt ergänzend eine
preisliche Prüfung und Bewertung der Positionen der Nachtragsangebote
mit eventuellen Verhandlungen zu einzelnen Positionen zwischen AN und AG
durch die Einheit für Arbeitswirtschaft des AG. Nachdem alle offenen
Punkte eines Nachtragsangebotes sachlich und preislich einvernehmlich
zwischen AN und AG über alle Positionen im Rahmen dieser Prüfungen
geklärt und vereinbart sind, erfolgt durch den Einkauf des AG ein
entsprechender Bestellnachtrag mit dem auf der Basis dieser Prüfungen,
Klärungen und Vereinbarungen eventuell sich auch neu ergebenden
Gesamtwertes des Nachtragsangebotes.
Die Ausführung der Leistungen erfolgt vorbehaltlich der
Mittelbewilligung.
B. Allgemeine Angaben
C. Allgemeine Technische Vorschriften
Die Leistungspositionen schließen
grundsätzlich die Lieferung sämtlicher Bauteile und Baustoffe ein.
In den Texten der Leistungbeschreibung ist deshalb die Lieferung der
Bauteile und Baustoffe nicht besonders erwähnt. Soweit bestimmte
Baustoffe entgegen VOB-Regelung verwendet werden müssen, ist dies in der
Leistungsbeschreibung erwähnt.
Generell gilt, dass im Gegensatz zur VOB, Teil C, DIN 18299: 2010-04,
nur ungebrauchte Stoffe einbebaut werden dürfen.
Die Herkunft der einzubauenden Baustoffe muss einwandfrei ersichtlich
sein und vor Baubeginn dem AG nachgewiesen werden.
Es dürfen nur Bauprodukte gemäß LBauO verwendet werden.
Sollte eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich sein, so ist dies bei
Angebotsabgabe dem AG mitzuteilen.
Mit den im LV enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und
Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur
fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der
Technik und der Ausführungsbestimmungen der EN/DIN-Normen, als
beschrieben.
Hierbei bedeutet Bauart : das Herstellen durch Zusammenfügen der
Bauteile und Baustoffe bis zur fertigen Leistung.
Alle aufgeführten Materialien liefert der AN frei Baustelle, wenn nicht
ausdrücklich "Beistellung vom AG" vorgesehen ist.
Für alle einzubauenden Materialien ist die jeweilige
Herstellervorschrift zu beachten.
Sofern in der Leistungsbeschreibung "Ausführung nur nach Anordnung des
AG" festgelegt ist, bedeutet dies, dass auch mit den Vorbereitungen zur
Ausführung erst nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG zu
beginnen ist.
Sollen Alternativpositionen zur Ausführung kommen, so bedarf dies der
besonderen Beauftragung durch den AG.
Die Anwendung von Bedarfspositionen darf nur nach vorheriger Abstimmung
mit der Bauleitung des AG erfolgen.
Beinhaltet die Position die alternativen Teilleistungen "laden oder
seitlich lagern", dann hat die Wahl der Ausführung nur in Abstimmung mit
dem AG zu erfolgen.
Für die Preisbildung hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe über die
Bodenbeschaffenheit zu erkundigen. Bodenklassen werden im LV nicht
besonders genannt.
Der Untergrund im Werksgelände besteht größtenteils aus Auffüllmaterial
(aufbereiteter Boden, Bauschutt u.Ä.) das keiner Bodenklasse zugeordnet
werden kann.
Daraus resultierende Erschwernisse sind in die Einheitspreise der
entsprechenden OZ einzurechnen.
Die Arbeiten sind bei laufendem Betrieb auszuführen.
Die Baustelle kann durch angrenzende Bauten und Verkehrswege eingeengt
sein.
Maßnahmen für die Durchführung der Arbeiten sind mit der Bauleitung des
AG zu klären.
Der Zugang zu den umliegenden Gebäuden und Betriebsstätten ist in
Absprache mit den Betrieben sicherzustellen.
Gebäudeeingänge müssen begehbar sein, Grundstückszufahrten müssen
zugänglich bleiben.
Absperrungen sind nur nach Abstimmung mit dem AG, den Gebäudenutzern
sowie ggf. weiteren am Bau beteiligten Firmen durchzuführen.
Sämtliche Erschwernisse aufgrund der Örtlichkeiten wie z.B.
Einschränkungen durch Rohrbrücken, Gleise u.Ä. sind in die
Einheitspreise der einzelnen OZ einzurechnen.
Mit Schichtenwasser und Grundwasser ist bei den Tiefbauarbeiten
voraussichtlich nicht zu rechnen. Bei Starkregen kann es aufgrundnicht
vorhandener Entwässerungseinrichtungen zu Durchnässung des Baugrunds
kommen. Dies ist bei der Kalkulation der Erdarbeiten zu berücksichtigen.
Mehraufwendungen werden nicht gesondert vergütet.
Bei Bohr- und Pfahlarbeiten ist mit den BASF-typischen
Grundwasserständen (87müNN bis 89 müNN) zu rechnen. Dies ist bei der
Kalkulation der Bohr- und Pfahlarbeiten zu berücksichtigen.
Mehraufwendungen werden nicht gesondert vergütet.
Im Bereich zukünftiger Vegetationsflächen ist unbedingt darauf zu
achten, dass eine Bodenverdichtung auf eine Mindestmaß beschränkt bleibt
und Arbeiten nur dann ausgeführt werden, wenn die Baugrundverhältnisse
aufgrund der Witterung dies zulassen. Auf geeignetes Gerät ist zu
achten.
Die Bearbeitungsgrenzen nach DIN 18915: 2018-06 sind grundsätzlich zu
beachten.
Der vorhandene Baumbestand im Bereich der Baumaßnahmen ist gemäß der
einschlägigen DIN Normen (DIN 18920: 2014-07) zu schützen, die
Wurzelbereiche (Kronentraufe) sind vor Befahrung zu schützen. Auf
bestehenden und geplanten Vegetationsflächen sind Materiallagerungen zu
unterlassen sowie eine Befahrung erst nach Rücksprache mit der
Bauleitung durchzuführen.
Im Werk Ludwigshafen ist mit starkem Eisenbahn-Rangierverkehr zu
rechnen.
Bei Behinderungen der Bauarbeiten durch Rangieren gilt, dass die Summe
aller Ausfallzeiten des Geräts und Personals durch Rangieren bis zu
einer Stunde innerhalb einer normalen Arbeitsschicht in die
Einheitspreise der OZ einzurechnen ist.
Bei Ausfallzeiten in Summe über eine Stunde hinaus durch Rangieren ist
der AG unverzüglich zu informieren; darüber hinaus sind sie täglich
getrennt nach Gerät und Personal und genauer Zeitangabe zu rapportieren.
Vom Auftraggeber zu vertretende Arbeitsunterbrechungen während der
Leistungserbringung vor Ort (z.B. Betriebsalarm,Stromausfall usw.)
müssen vom AN bei der Bauleitung des AG unverzüglich gemeldet werden.
Diese Ausfallzeiten müssen von der Bauleitung des AG am gleichen Tag
bescheinigt werden, sie werden dann im angefallenen Umfang vergütet.
Witterungsbedingte Warte- und Ausfallzeiten gehen zu Lasten des AN
Der AG behält sich vor, die Arbeiten in Losen zu vergeben bzw. einzelne
OZ nicht ausführen zu lassen.
Die 'Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Nebenleistungen'
werden nur bei erstmaliger Ausweisung der Bauleistung erwähnt; sie
gelten dann in vollem Umfang für folgende Bauleistungen in anderen
Abschnitten.
Kommen Leistungen zur Ausführung, deren Leistungsbeschreibung nicht in
dem zum Bauteil gehörigen Abschnitt, aber in einem anderen Abschnitt des
LV erfasst sind, so sind sie bei gleicher Leistungsbeschreibung
übertragbar.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Massen sind überschläglich
ermittelt und unverbindlich.
Sämtliche Arbeits- und Schutzgerüste, auch Gerüste für
Anschlussarbeiten, gehören zum Leistungsumfang des AN und sind in die
entsprechenden Positionen einzurechnen; ausgenommen sind Arbeits- und
Schutzgerüste in Kanalbauschächten.
Für die ordnungsgemäße Erhaltung und die Nutzung der Gerüste, ist der AN
verantwortlich. Die hier aktuell geltende DIN ist zu berücksichtigen.
Der Umbau von Fremdgerüsten ist verboten.
Die TRBS 2121, Gefährdung von Personen durch Absturz Allgemeine
Anforderungen und die TRBS 2121-1 Gefährdung von Personen durch Absturz
Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten sowie die TRBS 2121-2
Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei Verwendung von Leitern
sind zu beachten.
Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial (mineralische Baustoffe). Bei
Aushubarbeiten anfallende Überschussmengen und Abbruchgut sind
sortenrein zu trennen,ggf. aufzubereiten und nach X 52 (Recyclinganlage
des AG) zu transportieren und dort abzuladen. Die Annahmekriterien der
einzelnen Annahmestellen sind zu beachten. Auf besondere Anordnung des
AG müssen ggf. Aushubmengen bzw. Abbruchgut nach K 366 bzw. Z402
transportiert werden. Das Procedere ist ansonsten gleich. Der
Entsorgungsweg von Asphaltdecken wird im Einzelfall von der Bauleitung
des AG festgelegt. Die Entsorgung von ausgebauten Materialien obliegt
dem AN. Sie hat sach- und fachgerecht nach den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere den Umweltbestimmungen, sortengetrennt zu
erfolgen. Der Nachweis ist ohne Anforderung der Bauleitung des AG
auszuhändigen.
Die
Öffnungszeiten unserer Annahme- und Ausgabestellen X 052
Recyclinganlage:
Mo. - Fr. 07:00 - 11:45 Uhr 12:45 - 16:00 Uhr Brückentage ggf.
geschlossen
Z 402 Bodenzwischenlager, nach Absprache mit dem AG
K 366 Entsorgung belasteter Boden:
Mo. - Do. 07:30 - 16:15 Uhr Fr. 07:30 - 14:45 Uhr Pausenzeiten von 09:00
- 09:15 und 12:00 - 12:45 Uhr
Brückentage ggf. geschlossen.
N 911 Tiefbaulager, nach Absprache mit dem AG
sind bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Entgegen VOB, Teil B #12, gilt die Teilnutzung einer Leistung nicht als
Abnahme.
C. Allgemeine Technische Vorschriften
D. Besondere Bedingungen
Die einzelnen Bauabschnitte und die Art der zu verwendenden Materialien
sind vor Arbeitsbeginn mit dem AG abzusprechen.
Es sind die im LV aufgeführten Produkte zu verwenden, Alternativen sind
nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch den AG zulässig.
Die ausgewählten Materialien haben den Anforderungen des AG zu
entsprechen, einschlägige technische Richtlinien (DIN-Normen,
AGI-Richtlinien) sind einzuhalten und falls erforderlich, sind
notwendige Zulassungsbescheide (z.B. gemäß WHG) vorzulegen.
Vorlage von Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweisen bei
Verwendung von Bauprodukten, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen und
für Bauarten.
Der AN hat unaufgefordert, rechtzeitig vor Baubeginn der Bauleitung des
AGs die Verwendbarkeitsnachweise für alle eingesetzten Bauprodukte, die
nicht die CE-Kennzeichnung tragen, vorzulegen.
Die erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise der betroffenen Bauprodukte
sind in der Anlage zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
(VVTB) des Ministeriums der Finanzen (Rheinland-Pfalz) im Abschnitt C in
ihrer jeweils aktuellen Fassung dem Grunde nach beschrieben.
Die entsprechenden, gültige Verwendbarkeitsnachweise, wie z.B.
- Übereinstimmungserklärung des Herstellers (ÜH, ÜHP, ÜHZ)
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
- allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
- allgemeine oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung
sind vor Baubeginn der Bauleitung des AGs vorzulegen.
Ggf. erforderlichen Kontrollen, die in dem jeweiligen
Verwendbarkeitsnachweis des eingesetzten Bauprodukts beschrieben sind,
sind je nach Anforderung baubegleitend und / oder im Nachgang durch den
AN im entsprechend Umfang durchzuführen und schriftlich zu
dokumentieren.
Nach Einbau eines Bauprodukts ist die Übereinstimmung mit den
Bestimmungen des Verwendbarkeitsnachweises vom ausführenden Betrieb
durch einer Übereinstimmungserklärung unter ggf. Vorlage der
Dokumentation durchgeführter Kontrollen, schriftlich zu erklären.
Nach Fertigstellung der Maßnahme ist der Bauleitung des AGs spätestens
vor Durchführung der (Teil-)Abnahme unaufgefordert eine Dokumentation zu
übergeben, die mindestens folgenden Umfang hat:
- Verwendbarkeitsnachweise aller verwendeten Bauprodukte
- Übereinstimmungserklärung zu allen verbauten Bauprodukten der
ausführenden Firma
- Dokumentation der durchgeführten Kontrollen
- Lageplan mit Nummerierung der Einbauorte(bei Verwendung mehrerer
Produkte)
- Übersichtsliste (Nummerierung gemäß Lageplan, Name des verbauten
Produkts, Zulassungs- bzw. Prüfzeugnisnummer)
Ergänzende Bestimmungen können sich im weiteren, projektspezifischen
Vertragstext finden.
Die Dokumentation ist 1-fach auf Papier und digital an die örtliche
Bauleitung des AGs zu übergeben.
Der Aufwand für die in diesem Abschnitt beschriebenen Tätigkeiten zur
Dokumentation, sowie ggf. erforderlichen Einsatz von Geräten und
Verbrauchsmaterialien ist in die Einheitspreise des LVs mit
einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet, es sei denn, dass in
den nachfolgenden Leistungspositionen des LVs eine Vergütung explizit
beschrieben ist.
5. Der Einsatz von Nach- bzw. Subunternehmern muss über das System
SecSys beantragt und vom AG genehmigt werden. Einsatz von
Sub-Sub-Unternehmen ist nicht erlaubt.
Subunternehmer sind nur zugelassen, wenn die Teilleistung nicht im
Leistungsspektrum der Vertragsfirma vorhanden ist. Subunternehmer dürfen
erst dann eingesetzt werden, wenn dem AN die schriftliche Genehmigung
des AG vorliegt.
Der AG behält sich vor, Subunternehmer ohne Nennung von Gründen
abzulehnen.
Dichtheitsprüfungen für Neubauabnahmen
Bei Neubauabnahmen werden im Rahmen von AwSV-Prüfungen folgende
Dichtheitsprüfungen gefordert
Rohrleitungen / Haltungen
DIN EN 1610:2015, Verfahren "W", mit max. zulässiger Veränderung des
Wasservolumens
von 0,015 l/m,² in 30 Minuten
oder
Verfahren "L", mit 200 mbar Überdruck und einer Beruhigungszeit von 5
Minuten und
einer Prüfzeit von 10 Minuten, max. zulässige Druckdifferenz beträgt 10
mbar.
oder
einer gleichwertigen Prüfung, z. B. Vakuumverfahren, oder
Hochspannungsprüfung
bei PE- Rohren oder -Auskleidungen
Schächte GFK- oder PE-Auskleidung bis unter Schachtdecke
DIN EN 1610:2015, Verfahren "W", mit max. zulässiger Veränderung des
Wasservolumens
von 0,15 l/m,² in 30 Minuten oder 0,025 l/m,² in 5 Minuten
oder
einer gleichwertigen Prüfung, z. B. Vakuumverfahren, oder
Hochspannungsprüfung
bei PE-Auskleidungen.
Bei Bestandsanlagen werden im Rahmen von abwasserrechtlichen und
AwSV-Prüfungen Dichtheitsprüfungen nach DIN EN 1610, Verfahren "W" mit
den hierin enthaltenen Randbedingungen, Druckhöhen und zulässigen
Veränderungen des Wasservolumens durchgeführt. Gleichermaßen können
diese Dichtheitsprüfungen in Abstimmung mit dem AG mit den Verfahren "L"
durchgeführt werden. Der Prüfdruck und die Prüfdauer werden in
Abstimmung AN mit AG ausgewählt.
Diese ist grundsätzlich als Nebenleistung in die entsprechenden
Positionen des StLV's einzukalkulieren.
6. Der AN hat die vollständigen Abschlussuntersuchungen / Prüfungen
gemäß der vereinbarten techn. Regeln (insbesondere DIN EN 1610:2015-12
nebst DWA-A 139, ZTV A-StB, ZTV E-StB, DIN EN 13670:2011-03 nebst DIN
1045-3:2012-03, ZTV SoB-StB und ZTV Asphalt-StB) zu erbringen. Diese ist
grundsätzlich als Nebenleistung, sofern nicht über entsprechende OZ
seperat vergütet, in die entsprechenden OZ des LV einzukalkulieren. Die
vollständige Dokumentation mit den Ergebnissen der durchgeführten
Untersuchungen und Prüfungen ist - einfach digital und einfach in
Papierform- mit Zuordnung im Lageplandem AG unaufgefordert mit Abschluss
der eigentlichen Bauarbeiten vorzulegen. Mindestprüfumfang /
Verdichtungsnachweise für Rohrleitungs-, Kanal- und EL-Gräben sowie
sonstige Gruben und Gräben :
1 x DPL je 50 m Graben, seitlich des Rohres/Kanals/EL Trasse durch die
Verfüllzone bis zum gewachsenen Boden
1 x DPL je Kanalschacht, seitlich des Kanalschachtes durch die
Verfüllzone bis zum gewachsenen Boden
1 x Dyn. LP je 50 m Graben auf Grabensohle
1 x Stat. LP je 50 m Graben auf Erdplanum des Straßenbaus
DPL's sind vor Ort über Proctorversuche / Troxlersonden so zu
kalibrieren, sodass eine eindeutige Zuordnung N10 zu DPR erfolgen kann.
Die Kalibierung ist ebenso wie die Eigenüberwachung einzukalkulieren.
Während der Abwicklung sind die (Teil-)ergebnisse der Untersuchungen /
Prüfungen per Email zeitnah (innerhalb 5 WT) zur Durchführung dem AG
(Bauleitung und Planung), zu übermitteln.Die Vorlage der vollständigen
Dokumentation zu den einzelnen Titeln dieses LV ist Voraussetzung für
die Freigabe des SR-Aufmaßes und ist dem SR-Aufmaß als Datei anzuhängen.
Bei Nichtvorlage der Eigenüberwachungsakte werden 10% der abgerechneten
Gesamtsumme einbehalten.
7. Die angrenzenden Betriebsflächen außerhalb des Baustellenbereichs
dürfen für Baubelange nur belegt werden, wenn dies ausdrücklich
abgestimmt und gestattet wurde.Die Wiederherstellung der genutzten
Flächen in den Ausgangszustand ist Sache des AN. Hierfür notwendige
Beweissicherung/Fotodokumentation der Flächen ist zusammen mit der
Bauleitung im Vorfeld durchzuführen. Die Übernahme und die Abgabe der
Fläche ist zu dokumentieren.
8. Koordinationspflicht und Überwachung der Arbeiten / Abstimmung mit
anderen Gewerken. Der AN hat sein Werk so zu leisten, dass die
vertraglich vereinbarten Termine gehalten werden. Er hat sich bei der
Ausführung seiner Leistungen mit dem AG und den anderen am Bau
beteiligter Unternehmen so abzustimmen, dass keine Behinderungen und
Verzögerungen entstehen. Der AN hat seine Leistungen technisch und
terminlich mit den übrigen Ausführenden und der
Objektüberwachung/Bauleitung abzustimmen. Er ist zur Koordinierung
seines Bauablaufes mit den anderen am Bau tätigen Firmen verpflichtet.
Dies bedeutet im einzelnen:
-Koordination der Leistung u. Gewerke untereinander.
-Austausch der hierzu notwendigen Planunterlagen,
-gemeinsame Abstimmungen und wechselseitige Prüfmöglichkeiten für das
jeweils andere Gewerk.--Koordination der terminlichen Abwicklung auf der
Baustelle (insbes. Anlieferung,Bauablauf/Monatsablauf) auf der Basis
vorgegebener und abgestimmter Terminpläne.
9. Bei den auszuführenden Arbeiten muss die Überwachung seitens des AN
einem fachkundigen und entscheidungsbefugten Mitarbeiter übertragen
werden.
Dieser übernimmt auch die volle Verantwortung in Bezug auf die
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und evtl. behördlicher
Sondervorschriften.
Der Mitarbeiter ist bei Auftragserteilung zu benennen, wobei seine
berufliche Qualifikation zu erläutern ist.
10. Anträge / Freigaben / Genehmigungen:
Alle erforderlichen Anmeldungen bei Behörden und/oder
Abnahme-/Überwachungsstellen sind vom AN rechtzeitig vorzunehmen. Sind
für die Anmeldungen die Unterschriften des AG nötig, so sind
entsprechend vorbereitete Anträge zur Unterschrift vorzulegen
Abnahmeunterlagen
Der Auftragnehmer hat mit der schriftlichen Abnahmebeantragung
insbesondere folgende Unterlagen ohne gesonderte Vergütung, sofern in
der Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt, einzureichen.
Schriftliche Unterlagen:
- Nachweise über die Eignung der Bauprodukte
- Nachweise über Eignungs-, Güte- und Kontroll- und sonstige Prüfungen
- Nachweise über Eigen- und Fremdüberwachungen
- Vorgeschriebene Prüf- und Abnahmebescheinigungen sonstiger Dritter
(wie z.B. Behördenbescheide, TÜV- Dokumente,
Sachverständigenbescheinigungen)
- Bauart- und Zulassungsbescheinigungen gemäß geltendem Recht (siehe
vorstehende Bestimmungen zu CE-Kennzeichnung)
- Revisionspläne, Bedienungs- und Pflegeanleitungen
Die Unterlagen sind objektweise bzw. gewerkeweise zusammenzustellen und
in Ordnern abgeheftet 1-fach dem AG zu übergeben.
Zusätzlich sind die Unterlagen digital (PDF-und DWG Format) auf CD
einzureichen.
Die Nichtvorlage berechtigt den AG die Abnahme zu verweigern.
Es findet eine förmliche Abnahme statt.
Dies gilt auch für Mängelbeseitigungsleistungen.
Die für die Abnahme vorgesehenen Termine sind mit einem Vorlauf von 18
Werktagen dem AG vorher
schriftlich bekanntzugeben.
Die Verjährungsfrist für sämtliche Leistungen beträgt fünf Jahre. Sie
beginnt mit dem Tag der Abnahme des Bauwerkes durch den AG.
Der Umfang und der Inhalt der Gewährleistung des AN bestimmt sich nach
VOB/B.
Mit der Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung beginnt für diese eine
neue Frist.
Es wird klargestellt, dass eine Abnahme weder durch frühere Benutzung,
Inbetriebnahme oder behördliche Abnahme noch durch die Mitteilung des
ANs über die Fertigstellung ersetzt wird; die in der VOB/B vorgesehenen
Möglichkeiten des Abnahmeeintritts infolge fiktiver Abnahmen sind
ausgeschlossen.
D. Besondere Bedingungen
E. Tragwerksplanung
Die Tragwerksplanung, nach Eurocode, DIN EN 1991 und folgende, mit allen
Teilen und nationalen Anhängen, wird vom AG geliefert ohne Kosten für
den AN, wenn in den entsprechenden Positionen nichts anderes festgelegt
worden ist.
Die Tragwerksplanung nach Eurocode, DIN EN 1991 und folgende, mit allen
Teilen und nationalen Anhängen, gehört zum Leistungsumfang des AN, wenn
diese Leistung in den entsprechenden Positionen besonders als Leistung
des AN gefordert wird.
Zum Leistungsumfang der Tragwerksplanung -Stahlbeton- gehören :
Klärung der Systeme und Belastungen sowie der konstruktiven Details,
einschl. der zu diesem Zweck notwendigen Besuche in unserem Hause.
Schal- und Bewehrungspläne incl.Stahllisten.
Obliegt die Erstellung der Tragwerksplanung dem AN, so sind die
vollständigen und prüffähigen Zeichnungen dem AG vorzulegen. -
Schalungs- und Mauerwerkszeichnungen werden vom AG gesamtplanerisch
geprüft und freigegeben- auf dieser Basis Aufstellung der Statik und
Erstellung der Bewehrungspläne durch den AN; - die statisch-konstruktive
Prüfung obliegt dem Prüfingenieur.
Dieser Vorgang kann sich wiederholen, bis eine komplette Zeichnung
erstellt ist.
Eine Vervollständigung der Zeichnung ist keine Änderung und wird nicht
zusätzlich vergütet.
Geänderte bzw. vervollständigte Zeichnungen sind mit Index zu
kennzeichnen; Änderungen sind anzugeben und durch Umwolkung kenntlich zu
machen.
Bewehrungszeichnungen sind dem AG und Prüfingenieur vorzulegen.
Änderungen seitens des AG und des Prüfingenieurs sind zu übernehmen.
Die Zeichnungen mit den statischen Berechnungen einschl. den
Positionszeichnungen sind vom AN direkt dem seitens des AG genannten
Prüfingenieur vorzulegen.
Zur Prüfung sind einzureichen :
statische Berechnungen und Positionszeichnungen : je 4-fach
Konstruktionszeichnungen : je 2-fach
Die Zeichnungen sind dem AG so rechtzeitig vorzulegen, dass unter
Berücksichtigung der Prüf- und Genehmigungszeiten die vorgesehenen
Termine eingehalten werden können.
Während der Prüfung auftretende Fragen oder Beanstandungen sind zwischen
dem verantwortlichen Statiker, dem Prüfingenieur und dem AG zu klären.
Nach Übernahme aller etwaiger Berichtigungen sind die
Zeichnungsoriginale mit einem Freigabevermerk des AG zu versehen.
Durch die Freigabe von Zeichnungen und anderen technischen Unterlagen
durch den AG werden Gewährleistungspflichten des AN nicht berührt.
Alle Pläne und Zeichnungen müssen den Vorgaben der LU-S-PE 200 M
entsprechen. Die Vorgabe beschreibt die Registrierung und Verwaltung
technischer Zeichnungen und die Anforderungen für das zentrale
Zeichnungsarchiv der BASF SE.
- Bei allen Zeichnungen ist der Planstempel, mit Lageskizze, des AG zu
verwenden.
- Die Zeichnungen müssen mikroverfilmbar sein, um u.A. lesbare
Rückver>ungen zu erhalten.
- In der Zeichnung ist eine Bezugsstrecke von mind. 100 mm Länge
anzubringen.
- Alle Schalungszeichnungen müssen mit einem geographischen Nordpfeil
auf allen Grundrissen und
’ 0,00m , bezogen auf m üNN, auf allen Zeichnungen versehen sein.
Vor Abnahme der Gesamtleistung sind die Zeichnungen mit der vom AG
vorgegebenen Archivnummer zu versehen, im Original und als PDF-Datei dem
AG zur Verfügung zu stellen.
Die Statik ist mit Vorbemerkungen, Lastannahmen und einem
Gesamtinhaltsverzeichnis zu versehen und komplett zusammenzustellen und
ebenfalls abzugeben.
Die Statik erhält eine separate Archivnummer.
Sämtliche Kosten des AN, die ihm im Zusammenhang mit der firmeninternen
Handhabung von Schalungs- und Bewehrungszeichnungen entstehen, werden
nicht gesondert vergütet.
Hierin sind auch sämtliche Zeichnungen mit Indizes enthalten.
E. Tragwerksplanung
F. Ausführungsbestimmungen
Bei der Ausführung
- von Strassen- und Entwässerungskanalarbeiten
- von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- von Fahrbahnmarkierungsarbeiten
gelten die allgemein anerkannten Vorschriften, Merkblätter und
Richtlinien, in der jeweils bei Ausführung gültigen Fassung. Wie z.B.
ZTV, DWA, FGSV, FLL, RMS, etc.
Es sind ausschließlich statische Lastplattendruckversuche zugelassen. Im
Ausnahmefall sind dynamische Lastplattendruckversuche zulässig, sofern
die Umrechnung von EVd auf EV2 durch Vergleichsmessungen kalibriert
wurde. Die Kalibrierung für die jeweils gültige Maßnahme ist im Beisein
der Bauleitung durchzuführen. Dies gilt auch für die Eigenüberwachung
des AN.
Dem AN werden nach Zuschlagserteilung die zur Durchführung der Arbeiten
erforderlichen Ausführungspläne in 2-facher Ausfertigung übergeben.
Mehrfertigungen sind auf Anfrage erhältlich.
Vermessungsleistungen für die Durchführung aller Bauarbeiten im Rahmen
dieses Leistungsverzeichnisses sind Sache des AN.
Der AG übergibt hierfür mind. 3 Festpunkte und Höhenpunkte sowie alle
Ausführungspläne im dwg-Format (AutoCAD 2000) oder dgn-Format
(MicroStation).
Der AN hat alle lage- und höhenmäßigen Absteckungen entsprechend den
Ausführungsplänen und den Angaben der Bauleitung selbst durchzuführen.
Die Absteckung ist vor Baubeginn durch die Bauleitung abzunehmen.
Absteckungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet und sind in die
Einheitspreise mit einzurechnen.
Die Baustelle kann durch angrenzende Bauten und Verkehrswege eingeengt
sein. Maßnahmen für die Durchführung der Arbeiten sind mit der
Bauleitung des AG zu klären.
Erlaubnisscheine (Arbeits-, Befahr-, Feuererlaubnis, etc.) sind täglich
vor Beginn der Arbeiten einzuholen. Bei Arbeiten unter Rohrbrücken sind
nur Geräte mit Hubbegrenzung zugelassen.
Vor Beginn von Arbeiten im Untergrund (Grab-, Bagger-, Ramm- und
Bohrarbeiten) muss eine "Absprache vor Ort für die Durchführung von
Erdarbeiten" (Baggerabsprache) durchgeführt werden.
Schutzabdeckungen von Baugruben im Bereich kreuzender Gleise nach den
Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Bundesbahn.
Bei Baustellen außerhalb des Werksgelände ist der AN dazu verpflichtet,
sich Planauskünfte über die vorhandenen Leitungssituation im Untergrund
einzuholen. Vom AG kann nicht zugesichert werden, dass in den
beigefügten UP Plänen alle Fremdleitungen eingetragen sind.
F. Ausführungsbestimmungen
G. Sicherheits- und Umweltbestimmungen
Für alle Ausführungen sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik
sowie alle behördlichen, baupolizeilichen, Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden.
Vor Beginn von Arbeiten im Untergrund (Grab-, Bagger-, Ramm- und
Bohrarbeiten) muss eine "Absprache vor Ort für die Durchführung von
Erdarbeiten" (Baggerabsprache) durchgeführt werden.
Erlaubnisscheine (Arbeits-, Befahr-, Feuererlaubnisscheine u.Ä.) sind
täglich vor Beginn der Arbeiten einzuholen.
Die Regeln für Arbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel sind zu beachten
Die Schutzanweisung für Arbeiten im Bereich von Fernleitungen, ist zu
beachten.
Schutzabdeckungen von Baugruben im Bereich kreuzender Gleise nach den
Unfallverhütungs-vorschriften der Deutschen Bahn AG sind einzuhalten.
Bei Arbeiten unter Rohrbrücken sind nur Geräte mit Hubbegrenzung
zugelassen.
Das Arbeiten in Schachtbauwerken und Kanälen ist in besonderen Fällen
nur mit Schutzausrüstung für das jeweilige Personal durchführbar.
Druckluftschlauch, Vollmasken mit Lungenautomat, Ganzkörperschutzanzug,
sowie daraus resultierende Erschwernisse werden in den entsprechenden OZ
vergütet.
Das Personal muss eine Vorsorgeuntersuchung nach G 26/2 nachweisen.
Für Arbeiten im Schacht und Kanal sind Sicherheitsposten mit
Rettungsaufgaben nach den BASF-Sicherheitsrichtlinien zu stellen. Eine
entsprechende Abrechnungsposition ist im LV vorhanden.
Das Arbeiten im Bereich von belastetem Boden ist nur mit zusätzlicher
Schutzausrüstung für das jeweilige Personal gestattet.
Die Art der Schutzausrüstung wird im Einzelfall von der Bauleitung des
AG festgelegt. Bodenanalyse sowohl zur Eröffnung des Entsorgungsweges,
als auch zur Festlegung des notwendigen Arbeitsschutzes erfolgen immer
durch den AG.
Die Weitergabe von Analyseergebnissen an Dritte ist verboten.
Arbeiten in kontaminierten Bereichen können trotz einer durchgeführten
Bodenuntersuchung nicht ausgeschlossen werden.
Im Bedarfsfall müssen Arbeiten in kontaminierten Bereichen von einem
fachlich geeigneten Kontraktorenbauleiter begleitet werden.
Fachlich geeignete Kontarktorenbauleiter sind z.B. Personen, die über
eine ausreichende und einschlägige berufliche Ausbildung und
Qualifikation sowie ausreichende Erfahrung und Kenntnisse hinsichtlich
Sicherheit und Gesundheitsschutz verfügen, um die zusätzlichen Aufgaben,
die bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen durch Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen erwachsen, sicher
ausführen zu können.
Ausreichende Kenntnisse hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz
können z.B. durch Teilnahme an einem Sachkundelehrgang nach DGUV
101-004, oder der Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft erworben werden.
Sollten bei Erdarbeiten Bodenauffälligkeiten zu Tage treten mit/ ohne
intensiver Geruchsbildung, sind unverzüglich die Bauarbeiten zu
unterbrechen und die Bauleitung des AG zu informieren, die dann alle
weiteren Maßnahmen veranlasst.
Kosten für BASF spezifische Sicherheitsauflagen, wie
Sicherheitsbegehungen, Sicherheitsbelehrungen, Sicherheitsunterweisungen
etc., sind in die OZ einzurechnen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen ausländische Mitarbeiter auf Baustellen
nur dann eingesetzt werden, wenn mit ihnen eine Verständigung in
deutscher Sprache möglich ist.
Tragepflicht Schutzbrillen auf Baustellen.
Es gelten die Richtlinien und allgemeinen Regeln die in der
Standortordnung für Kontraktoren verpflichtend erwähnt werden.Es gilt
eine Schutzbrillentragepflicht - auf allen Bau- und Montagestellen- in
allen ESI- Werkstätten- bei allen handwerklichen Tätigkeiten- auch bei
koordinierenden/kontrollierenden Tätigkeiten in unmittelbarer Nähe zu
handwerklichen Arbeiten.
Eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung ist weiterhin
durchzuführen.
Ausnahmen von der Schutzbrillentragepflicht sind schriftlich, auf Basis
einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung, zu dokumentieren.
Im Vorfeld jeder Maßnahme findet eine Bewertung der Maßnahme und ggf.
Erkundungen durch die Fachstelle KMR der BASF statt. Sofern keine
Kampfmittelfreigabe erfolgen kann, werden werden durch die Fachstelle
und Bauleitung des AG, geeignete Maßnahmen, wie z.B. Beistellung eines
Feuerwerkers oder Arbeiten nur mit Saugbagger/Handaushub, festgelegt.
Bei Auffinden von Kampfmitteln sind die Arbeiten sofort einzustellen,
die Fundstelle zu sichern und der Auftraggeber umgehend zu informieren.
12. Lärmschutz, Emissionsschutz
Es dürfen nur schallgedämmte Geräte eingesetzt werden. Sämtliche
Maschinen müssen den erhöhten Schallschutzanforderungen genügen und die
gültigen Bestimmungen über den vorbeugenden Lärmschutz erfüllen.
Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, bei denen die
Schadstoffentwicklung auf ein Mindestmaß beschränkt ist.
Alle Geräte müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Mit
Rücksicht auf die angrenzenden Tätigkeiten ist der bei den Bauarbeiten
entstehende Lärm auf ein Minimum zu beschränken.
Der AN bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er für sämtliche von ihm
oder seinen Beauftragten verursachten Schäden, die dem AG oder Dritten
zugefügt werden, voll haftet und sich hiergegen ausreichend versichert
hat.
IM GESAMTEN WERK GILT
R A U C H - UND A L K O H O L V E R B O T
G. Sicherheits- und Umweltbestimmungen
H. Umsetzung der Baustellenverordnung auf Baustellen der BASF SE
Im Rahmen der Ausführung des Bauvorhabens hat der BASF-Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordinator, im folgenden SiGeKo genannt,
Weisungsbefugnisse in allen Belangen der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes.
Diese Weisungsbefugnis berührt nicht die ohnehin bestehende
Verantwortung des beauftragten AN zur Einhaltung der einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften bzw. der sonstigen für den Arbeitsschutz
und die Unfallverhütung geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und
Durchführungsanweisungen.
Die vorgenannte Weisungsbefugnis des BASF-SiGeKo befreit den AN
ebenfalls nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmen
und/oder Arbeitgebern entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift
"Allgemeine Vorschriften" (BGV), den Vorgaben der Baustellenverordnung
und der betreffenden Landesbauordnungen.
Beauftragt der AN Subunternehmer mit Arbeiten auf der Baustelle, ist der
AN selbst zur Koordinierung der Zusammenarbeit dieser Subunternehmer
verpflichtet. In diesem Umfang nimmt der AN die Aufgaben eines SiGeKo
wahr. Dem BASF-SiGeKo obliegt daneben nur die Gesamtkoordination der
Ausführung des Bauvorhabens. Unterlagen des AN, die der Koordinierung
der Arbeiten der Subunternehmer dienen, sind dem BASF-SiGeKo vorzulegen.
Die Verantwortlichkeit für die Übereinstimmung der vorgelegten
Unterlagen mit den Vorgaben der Baustellenverordnung und den sonstigen
einschlägigen Vorschriften verbleibt bei dem von BASF beauftragten AN.
Die genannten Unterlagen des AN, die auch der Koordinierung der Arbeiten
der Subunternehmer dienen, sind dem BASF-SiGeKo rechtzeitig, spätestens
aber 5 AT vor Aufnahme der Tätigkeit auf der Baustelle zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Die Verantwortlichkeit für die Übereinstimmungder
vorgelegten Unterlagen mit den Vorgaben der Baustellenverordnung und den
sonstigen einschlägigen Vorschriften verbleibt bei dem von BASF
beauftragten AN.Bei nicht rechtzeitiger Vorlage der
baustellenspezifischen Gefährdungsbeurteilung wird ein Malus in Höhe von
10% der vereinbarten Summe fällig (siehe Abschnitt "Bonus/Malus
Arbeitssicherheit").
Darüber hinaus muss der AN den BASF-SiGeKo fortlaufend über
arbeitssicherheits- und gesundheitsschutzrechtlich relevante Vorgänge
informieren, die a) für eine ordnungsgemäße Koordinierung der Arbeiten
der vom AN beauftragten Subunternehmer von Bedeutung sind,b) die
Abstimmung der Arbeiten mit anderen von BASF beauftragten AN betreffen
oderc) Mängel in der Arbeitssicherheit an der Baustelle betreffen und
vom AN nicht selbst abgestellt werden bzw. abgestellt werden können.
Bonus-/ Malus-Regelung für Arbeitssicherheit
Die Bonus-/ Malus-Regelung ist ein Prämiensystem für die Förderung
unfallfreier und sicherheitsgerechter Auftragsabwicklung.
Der AG behält sich vor, eine Bonus- / Malus-Regelung mit dem AN zu
vereinbaren.
Beim Vergabegespräch wird seitens des AG festgelegt ob eine Bonus- /
Malus-Regelung vereinbart wird.
Wenn eine Bonus- / Malus-Regelung vereinbart wird, gelten die
Regelungen, die im Bereich "Bonus / Malus-Vereinbarung" detailiert
beschrieben sind.
H. Umsetzung der Baustellenverordnung auf Baustellen der BASF SE
I. Abrechnungsbestimmungen
Die Leistungen werden entsprechend den gültigen DIN-Normen, Technischen
Vorschriften, Richtlinien und ggf. Angaben in den jeweiligen
Positionsbeschreibungen abgerechnet.
Das Bauvorhaben ist baubegleitend über das System SP-Online nach den
Regelungen der elektronischen Bauabrechnung, REB, abzurechnen. Siehe
hierzu entsprechende Regelungen in den "Einkaufsbedingungen der BASF SE
und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland für
Bauleistungen".
Abschlagsrechnungen sind in der Anzahl auf ein Minimum zu begrenzen.
Hierfür sind die Abschlagsrechnungen monatlich bzw. erst ab einem Wert
von ca. 50.000 baubegleitend zu stellen. Diese Regelung gilt nur für
Abschlagsrechnungen auf den Hauptauftrag, nicht jedoch für
Abschlagsrechnungen zu genehmigten Nachträgen.
Grundlage der Abrechnung sind Aufmaße und Abrechnungspläne/-skizzen.
Die Messurkunden sind dem AG über die Software SP-online, einschl. der
zugehörigen Abrechnungs- zeichnungen und Aufmaße zu übergeben.
Die von der zuständigen Aufsicht des AGs unterschriebenen, zugehörigen
Abrechnungszeichnungen und Aufmaße sind im System SP-Online digital
anzuhängen.
Die Mengenermittlung einschließlich Dokumentation ist jeder
Abschlagsrechnung in Kopie sowie der Schlussrechnung im Original
beizufügen. Die Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet.
Mengeneingaben (Fläche, Raum, usw.) erfolgen immer mittels Maßkette in
SP-Online.
Die eindeutige Zuordnung Plan zu Aufmaß / Maßkette hat über das
"Kommentarfeld in SP-Online" zu erfolgen.
Die Abrechnung von Lohn- und Geräte-Stunden im Abrechnungssystem
(SP-Online) hat in der gleichen Reihenfolge, wie diese in der laufend
fortzuführenden Auflistung erfasst und in der Abrechnungsmappe sortiert
sind, zu erfolgen.
Lieferscheine im Zuge von Tiefbauarbeiten sind im Original und
elektronisch mit einzureichen. Eine kumulierte Aufstellung analog der
Lohn- und Gerätestundenabrechnung ist bei jeder Abrechnung beizulegen.
In SP-Online sind im Feld (Reiter) "Dokumente" alle Aufmaßblätter und
Lohnstunden (beides in Kopie) elektronisch anzuhängen. Bei Plänen ist es
ausreichend den Plankopf in Kopie anzuhängen.
Eine Abrechnung darf durch den AN erst in das System SP-Online
eingespielt werden, wenn die Original-Aufmaße, von der zuständigen
Aufsicht des AGs unterschrieben, dem BASF-Abrechnungsprüfer vorliegen.
Ansonsten wird das Aufmaß in SP-Online zurückgewiesen.
Nachträge sind nach erfolgter bauseitiger Genehmigung als PDF-Datei und
in der Datenart 85 (DA 85) an den Abrechnungsprüfer des AGs zu senden.
Sollten Aufmaße und/oder die Dateneingabe über SP Online seitens des ANs
nicht wie in beschriebener Form erfolgen, so hat der AG das Recht das
Aufmaß bzw. die Abschlagsrechnung als nicht prüfbar zur Überarbeitung an
den AN zurückzuweisen.
Die Kosten für die EDV-Abrechnung sind in die OZ einzurechnen und gehen
zu Lasten des AN.
Aufmaße (Feldaufmaße) sind zeitnah vom AN der zuständigen Aufsicht des
AGs (Meister) zur Prüfung vorzulegen.
Aufmaße zu Arbeiten, die im Zuge weiterer Arbeitsschritte nicht mehr
geprüft werden können (z.B. Aushubarbeiten an Rohrgräben mit
nachträglicher Verfüllung, Betonsanierung von Fehlstellen mit
nachträglicher flächiger Oberflächenspachtelung, o.Ä.) sind durch den AN
so zeitnah bei der zuständigen Aufsicht des AGs einzureichen, dass eine
Prüfung des Aufmaßes durch den AG vor der Durchführung nachfolgender
Arbeiten durchgeführt werden kann. Der AN ist verpflichtet, mit der
örtlichen Baustellenaufsicht des AGs rechtzeitig einen Termin zur
örtlichen Aufmaßprüfung abzustimmen.
Grundlage der Abrechnung sind die vom AG zur Verfügung gestellten
Ausführungszeichnungen sowie Aufmaße und Aufmaßskizzen des ANs. Diese
Dokumente sind der örtlichen Baustellenaufsicht des AGs zur Prüfung
vorzulegen und von dieser unterschreiben zu lassen. Zur besseren
Prüfbarkeit ist jedem Aufmaß ein Übersichtsplan beizufügen.
Die in der Abschlagsrechnung abzurechnenden Leistungen sind zu markieren
und die entsprechenden Ordnungsziffern (OZ) des LVs, die in der
zugehörigen Abschlagsrechnung vergütet werden sollen, händisch an den
markierten Stellen zu vermerken.
Die Feldaufmaße sind auf jeder Aufmaßseite mit folgenden Informationen
zu versehen: Bestell-Nr., Gebäude-Nr., Einbauort, Ordnungsziffer des LVs
und zugehöriger Kurztext, Maßketten, Aufmaß-Blattnummerierung,
Unterschrift Kontraktor und BASF-Beauftragter, Datum.
Die Original-Abrechnungsunterlagen / -Aufmaße verbleiben nach
Unterschrift grundsätzlich bei der örtlichen Baustellenaufsicht des AGs
und werden von dieser an den zuständigen Abrechnungsprüfer
weitergeleitet.
Bei Lohn- und Geräte-Stundenabrechnungen ist eine kumulierte Aufstellung
anhand einer laufend fortzuführenden Auflistung sämtlicher Lohn- und
Geräteabrechnungen in separater Datei bzw. auf separatem Blatt
vorzulegen.
Bei Tiefbau-Aufmaßen ist bei unterschiedlichen Schichten des
Bodenaufbaus (z.B. Asphalt, Unterbau, RC, usw.) durch den AN ein
Geländeprofil inkl. Schichtdickenstärken mit dem Aufmaß einzureichen.
Für die Abrechnung gelten folgende Umrechnungsfaktoren :
BASF-Recycling-Vorsiebmaterial, verdichtet 2,00 t/m,
Lehmsand, verdichtet 1,90 t/m,
Gebrochenes Mineralgemisch, 0/32 - 0/56 mm, verdichtet 1,90 t/m,
Asphaltschichten 2,35 t/m,
Edelbrechsand,0/2 mm, verdichtet 1,75 - 1,85 t/m,
Füllsand,0/1 mm, verdichtet 1,75 - 1,85 t/m
Abrechnungsgrundlage für das Lösen, Laden und Transportieren ist die
feste Masse.
Die Original-Lieferscheine und -Wiegekarten der eingebauten Materialien
(Schotter, Schwarzdecken- materialien u.Ä) sind dem jeweils zuständigen
Beauftragten des AG zur Anerkennung vorzulegen und der Abrechnung
beizufügen.
Bei der Abrechnung von Leistungen nach Gewicht bzw. für den
SOLL-IST-Vergleich werden ausschließlich Liefer- und Wiegescheine
anerkannt, welche den Anforderungen der ZVB-W89 entsprechen und vom AG
bzw. der örtl. Bauleitung unterschrieben sind.
Innerhalb von zwei Werktagen sind bei der Bauleitung folgende Unterlagen
abzugeben:
- Stundenlohnzettel
- Lieferscheine Original und Durchschlag für sämtliche Schüttgüter.
Nach Unterschrift und Prüfung werden die Durchschläge der Lieferscheine
in der darauffolgenden Woche zurückgegeben. Die Lieferscheine (gilt
insbesondere für firmeninterne Lieferscheine bzw. Strichlisten) müssen
nachfolgend aufgelistete Angaben enthalten: Lieferscheinzusammenstellung
auf Datenträger mit folgenden Angaben: Datum, Lieferscheinnummer,
Tonnage, Fahrzeugkennzeichen, Materialangabe, Herkunft des Materials,
das Verrechnungsgewicht bei Angabe einer Kubatur für nicht in der
Tabelle der Leistungsbeschreibung aufgeführte Schüttgüter.
Der Schlussrechnung ist eine positionsbezogene Aufstellung der
abgegebenen Lieferscheine beizufügen.
Aufmaße (Feldaufmaße) sind zeitnah von AN der zuständigen Aufsicht
(Meister oder Vertreter) vorzulegen.
Nach Fertigstellung der Aushubarbeiten ist spätestens nach 2 Tagen ein
Zwischenaufmass für die Erd- und Verbauarbeiten vorzulegen, das vom
Meister vor der Verfüllung innerhalb von 2 weiteren Tagen geprüft und
gegengezeichnet wird.
Das gleiche gilt für Arbeiten wie Rohrverlegung, Arbeiten an Bauwerken
etc., die später eingefüllt werden und nicht mehr vor Ort kontrolliert
werden können.
Gilt entsprechend nur für Unternehmen, die im Rahmenvertrag der BASF
tätig sind.
Die Zahlung der Schlussrechnung setzt voraus, dass die vollständige
Enddokumentation beim AG eingegangen ist.
Diese Beinhaltet auch die Vorlage der vollständigen
Eigenüberwachungsakte mit Zuordnung der Prüfungen zu den einzelnen
Titeln dieses LV, als Voraussetzung für die Freigabe des SR-Aufmaßes und
ist dem SR-Aufmaß als Datei anzuhängen.
Bei Nichtvorlage der Eigenüberwachungsakte werden 10% der abgerechneten
Gesamtsumme einbehalten.
Zur Kosten- und Terminkontrolle sind 4 wöchig nach Baubeginn
Leistungsstände und Leistungsmeldungen dem AG unaufgefordert zur
Verfügung zu stellen, die Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert
vergütet.
Leistungsstand besteht aus mind. folgenden Angaben
- Leistungsstand IST, Darstellung durch farbliche Eintragung im UK Plan
- Leistungsstand SOLL, Darstellung durch farbliche Eintragung im UK Plan
Leistungsmeldung besteht aus mind. folgenden Angaben
1. Auftragssumme bei Baubeginn
1.1 +/- Veränderungen der Auftragssumme (u.A. Nachträge etc.)
1.2 Auftragssumme bis Stichtag
2. Hergestellte Bauleistung
2.1 Abgerechnete Bauleistung
2.2 Nicht berechnete Leistungen
3 Prognostizierte Bauleistung bis Projektabschluss
3.1 Prognostizierte Bauleistung bis Jahres Ende
4. Der Untergrund im Werksgelände besteht größtenteils nicht aus
gewachsenem Boden sondern aus Auffüllmaterial (Aufbereiteter Boden,
Bauschutt), der keiner Bodenklasse zugeordnet werden kann
Daraus resultierende Erschwernisse sind in die Leistungspositionen
einzurechnen.
Aufmaße (Feldaufmaße) sind zeitnah vom AN der zuständigen Aufsicht
(Meister bzw. Vertreter) vorzulegen.
Nach Fertigstellung der Aushubarbeiten ist spätestens nach 2 Tagen ein
Zwischenaufmaß für die Erd- und Verbauarbeiten vorzulegen, das von der
Aufsicht des AG vor der Verfüllung innerhalb von 2 weiteren Tagen
geprüft und gegengezeichnet wird.
Das gleiche gilt für Arbeiten wie Rohrverlegung, Arbeiten an Bauwerken
etc., die später eingefüllt werden und nicht mehr vor Ort kontrolliert
werden können.
Diese Zwischenaufmaße können sofort als Einzelaufmaß über avisor
abgerechnet werden.
5. Aufmaßerstellung und -prüfung - Grundlage der Abrechnung ist jeweils
das vom AN erstellte Aufmaß. Zeichnungen, Skizzen, bestätigte
Zeitnachweise und sonstige zum Aufmaß gehörende Unterlagen sind im
EDV-System avisor dem Aufmaß (elektronisch) anzuhängen.
Bei Leistungen, die im Nachhinein nicht mehr prüfbar sind (z.B.
Demontagen), hat der Kontraktor-Beauftragte vor Leistungserbringung die
zu erbringende Leistung präzise zu beschreiben und dem BASF-Beauftragten
zur Prüfung zu übergeben. Die unterschriebene Leistungsbeschreibung ist
dem Aufmaß anzuhängen. BASF prüft alle Aufmaße mindestens auf
Plausibilität. Im Rahmen von Stichprobenprüfungen können bereits
anerkannte und abgerechnete Aufmaße einer nachgelagerten Prüfung
unterzogen werden. Diese erfolgt in der Regel gemeinsam mit dem
Kontraktor-Beauftragten vor Ort.
Die Aufwendungen hierfür sind in die Preise mit einzukalkulieren.
I. Abrechnungsbestimmungen
J. Besonderheiten der Baustelle
Die Baustelle im jeweiligen Bauabschnitt ist zu Beginn gegenüber
sonstigen Verkehrsflächen, insbesondere fußläufigen Bereichen,
abzusichern.
Ein- und Ausfahrten in das Baustellengelände sind in Abstimmung mit der
Bauleitung des AG so zu legen und mit zusätzlichen Hinweisschildern zu
versehen, dass das unbefugte Betreten durch Baustellenfremde
unterbleibt.
Die Grabenfläche parallel zur Gleisachse ist begehbar abzudecken.
Sämtliche Erschwernisse aufgrund der Örtlichkeiten wie z.B.
Baustellenzugänglichkeit, Bahnbetrieb, Arbeiten unter Rohrbrücken u.Ä.
sind in die Einheitspreise der einzelnen OZ einzurechnen.
Die Bestandsvermessung bestehender Oberflächenbefestigungen im Blockfeld
erfolgt durch den AN. Auf dieser Basis erfolgt zum späteren Zeitpunkt
die Wiederherstellung befestigter Oberflächen. Das Einmessen der neu
verlegten Rohrleitungen vor dem Verfüllen erfolgt durch den AG.
Das ungeschützte Befahren von Grünflächen ist verboten. Zum Schutz der
Grünflächen sind mobile
Baustraßen durch den AN zu errichten.
Durch den AG können keine Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgung
(Kanal, Wasser, Strom) zur Verfügung gestellt werden. Dies ist bei der
Angebotsabgabe zu berücksichtigen!
Aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse ist die für die Durchführung
der Bauarbeiten notwendige BE-Fläche nach der Vergabe mit der BASF
Bauleitung abzustimmen!
J. Besonderheiten der Baustelle
K. Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
BIETERTEXTERGÄNZUNGEN
Freistellen (Punktfolgen/Bietertextergänzungen) in den LV-Texten sind
grundsätzlich vom AN auszufüllen und können vergaberelevant sein.
Diese sind in den Positionen dann auszufüllen, wenn der AN eine
gleichwertige Alternative anbieten will; ansonsten gilt der Vorschlag
des AG.
Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass alle Informationen (ausgefüllte
Punktfolgen) in der Submission enthalten sind.
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B.
nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Bei den bauzeitlichen Planungen sind die Wartezeiten für das
erforderliche Abbinden und Erhärten der einzusetzenden Baustoffe und
auch die Zeiten für die Auswertung evtl. anfallender Versuchsergebnisse
zu berücksichtigen. Hieraus resultierende Aufwendungen werden nicht
gesondert vergütet.
KALKULATIONSHINWEIS
Das Leistungsverzeichnis bildet mit den beigelegten Unterlagen, wie
Vertragsbedingungen
Baubeschreibung, u.a.
Ausschreibungsplanung
Sicherheitsbestimmungen / EHS-Plan
eine Einheit. Zur Kalkulation sind alle aufgeführten Unterlagen
heranzuziehen. Aufzufordernden Nachunternehmern sind diese Unterlagen
gleichermaßen zur Verfügung zu stellen.
Preisliche Nachforderungen aus nicht erhaltenen bzw. nicht zur Verfügung
gestellten Unterlagen können später nicht geltend gemacht werden.
VOLLSTÄNDIGKEITSPRÜFUNG
Das Angebot umfasst alle zur Errichtung der beschriebenen Anlagen
notwendigen Leistungen einschl. aller Haupt- und Nebenleistungen
(Herstellung und Einbau gemäß Herstellerangaben UND / ODER Vorgaben aus
Ausführungsplänen, etc.) für Material, Lohn, Maschinen und Geräte,
Betriebsstoffe, Bauhilfsstoffe und Baubehelfe.
Der Bieter hat die Ausschreibung inkl. ihrer Anlagen auf Eindeutigkeit
und Vollständigkeit zu überprüfen. Erkannte Unstimmigkeiten,
offensichtliche Mengenfehler, Widersprüche, bzw. offene Fragen sind vor
Angebotsabgabe mit der ausschreibenden Stelle abzuklären. Unterlassene
Klärungen sind während der Vertragsdurchführung dem Unternehmer
anzulasten und berechtigen nicht zur Geltendmachung von diesbezüglichen
Nachtragsforderungen.
SONDERVORSCHLÄGE
Sondervorschläge werden bei Angebotsabgabe zugelassen und vor Vergabe
geprüft.
Sie sind mit ausführlicher techn. Beschreibung in einem gesonderten
Angebot einzureichen.
Soweit die Leistungen des LV nach dem Vorschlag des Bieters zu ergänzen
sind oder sich ändern, ist dies in dem gesondertes Angebot aufzuführen.
Eine Vergütung für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht.
In einem Sondervorschlag sind vom Bieter Ausführungen, Baustoffe und
Baustoffmassen für die vorgesehene Konstruktion zu nennen.
Die in den OZ angegebenen Baustoffmassen sind dann folglich nur für die
Prüfung der Angebote durch den AG bestimmt, sie berechtigen den AN nicht
zu späteren Mehrforderungen.
K. Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
01 Tief.- und Straßenbauarbeiten
01
Tief.- und Straßenbauarbeiten
01.10 PE SCHÄCHTE- L EITUNGEN
01.10
PE SCHÄCHTE- L EITUNGEN
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