Gleitschichtarbeiten
BASF D520
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Firma Gewerk : Gleitschichtarbeiten Bau-Nr. : D520 Projekttitel : New Alcoholates Plant Ludwigshafen Anlagen hierzu : siehe Anlagen- und Zeichnungsverzeichnis Zeichnungen hierzu: siehe Anlagen- und Zeichnungsverzeichnis Dem Angebot liegen zugrunde, in der jeweils neuesten Fassung zum Stand der Vergabe: - Einkaufsbedingungen Heberger Gruppe - LU-R-OSA 001 Arbeitssicherheit (Extranet) - LU-R-OSA 002 Sicherheit beim Einsatz von Kontraktoren (Extranet)
Firma
5. Lage des Bauvorhabens : BASF SE Ludwigshafen, Werksteil Süd, an der Diaminstraße, im Blockfeld D 500. 6. Leistungsbeschreibung, Termine und vorzulegende Dokumente: 6.1 Leistungsbeschreibung Herstellen und Ausführen einer WHG-Bodenplatte mit Grube welche auf Pfählen aufgelagert ist, einem flachgegründeten Schaltraum sowie zweier Einzelfundamente zur Aufstellung von Transformatoren, ein Einzelfundament zur Aufstellung eines Behälters, ein Einzelfundament zur Aufstellung einer internen Rohrbrücke D576i, flachgegründeten Bodenplatte für die Sekundärkühlwasserstation, der benötigten Einbauteilen, kleinerer Stahlau, etc. 10 Tage vor Ausführungsbeginn sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Gefährdungsbeurteilung 6.3 Termine Ausschreibung: bis 12.08.2025 Vergabe:                         in KW33 Geplanter Baubeginn: 26.08.2025 (KW35) Geplantes Bauende : 01.09.2025
5. Lage des Bauvorhabens :
7. Die Ausführung von Teilbereichen des Bauwerkes hat nach der DAfStb-Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" zu erfolgen. ( mit Beteiligung WHG Sachverständigen) Für Baumassnahmen, die nach AwSV der Fachbetriebspflicht unterliegen, ist der Bauleitung des AG, vor Beginn der Arbeiten, - die Zertifizierung als Fachbetrieb nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) - sowie eine Liste mit den betrieblich verantwortlichen Personen des AN vorzulegen. Die genannten Dokumente sind auch auf der Baustelle (Bauleitung des AN) vorzuhalten. Die Liste mit den betrieblich verantwortlichen Personen ist ständig aktuell zu halten.
7.
9. Umsetzung der Baustellenverordnung auf Baustellen der BASF SE. .1 Im Rahmen der Ausführung des Bauvorhabens hat der BASF-Sicherheitskoordinator, im folgenden SiKo genannt, Weisungsbefugnisse in allen Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Diese Weisungsbefugnis berührt nicht die ohnehin bestehende Verantwortung des beauftragten AN zur Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften bzw. der sonstigen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsanweisungen. Die vorgenannte Weisungsbefugnis des BASF-SiKo befreit den AN ebenfalls nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmen und/oder Arbeitgebern entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1 bisher BGV A 1, # 6 Abs. 2), den Vorgaben der Baustellenverordnung und der betreffenden Landesbauordnungen. .2 Beauftragt der AN Subunternehmer mit Arbeiten auf der Baustelle,ist der AN selbst zur Koordinierung der Zusammenarbeit dieser Subunternehmer verpflichtet. In diesem Umfang nimmt der AN die Aufgaben eines SiKo wahr. Dem BASF-SiKo obliegt daneben nur die Gesamtkoordination der Ausführung des Bauvorhabens. Unterlagen des AN, die der Koordinierung der Arbeiten der Subunternehmer dienen, sind dem BASF-SiKo vorzulegen. Die Verantwortlichkeit für die Übereinstimmung der vorgelegten Unterlagen mit den Vorgaben der Baustellenverordnung und den sonstigen einschlägigen Vorschriften verbleibt bei dem von BASF beauftragten AN. Darüber hinaus muss der AN den BASF-SiKo fortlaufend über arbeitssicherheits- und gesundheitsrechtlich relevante Vorgänge informieren, die a) für eine ordnungsgemäße Koordinierung der Arbeiten der vom AN beauftragten Subunternehmer von Bedeutung sind, b) die Abstimmung der Arbeiten mit anderen von BASF beauftragten ANbetreffen oder c) Mängel in der Arbeitssicherheit an der Baustelle betreffen und vom AN nicht selbst abgestellt werden bzw. abgestellt werden können.
9. Umsetzung der Baustellenverordnung auf Baustellen der BASF SE.
10. Leistung AG/AN : 10.1.1 Elektrische Energie für Baustelle und Baustelleneinrichtungen. 10.1.2 Lieferung von Flusswasser für Baustelle und Baustelleneinrichtungen. Jeweils ab Übergabestelle Achtung Änderung: Die Versorgung mit Trinkwasser der Baustelle bzw. der Sozialcontainer erfolgt durch den AN (für seine Leistungen). Trinkwasser wird vom AG nur noch für Sanitäreinrichtungen, die der AG betreibt, gestellt. 10.1.3 Gleis- und Strassensperrung einschl. Beleuchtung, Verkehrzeichen soweit in OZ nicht separat aufgeführt.
10. Leistung AG/AN :
11. Die Arbeiten sind im und/oder am Bau bei laufendem Betrieb Die Baustelle ist durch angrenzende Bauten, mit laufenden Betrieben, und Verkehrswege, Gleis und Straße, eingeengt. Durch externe Alarmereignisse kann es zu kurzzeitigen Arbeitsunterbrechungen kommen.
11. Die Arbeiten sind im und/oder am Bau bei laufendem Betrieb
12. Mit den im LV enthaltenen Angaben über Bauprodukte, Bauarten und Mit den im LV enthaltenen Angaben über Bauprodukte, Bauarten und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung als beschrieben. Es dürfen nur Bauprodukte bzw. Bauarten nach LBauO verwendet werden. Sollte eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich sein, so ist dies bei Angebotsabgabe dem AG mitzuteilen. Sämtliche Baustoffe und Bauteile liefert der AN, sofern in einzelnen OZ nichts anderes beschrieben wird, z.B. Lieferung vom AG.
12. Mit den im LV enthaltenen Angaben über Bauprodukte, Bauarten und
14. Maßtoleranzen : DIN 18 201 Begriffe, Grundsätze, Anwendung,Prüfung DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke Tabelle 3, Zeile 2 bis 6 Tabelle 3, Zeile 7 für Aufzugschachtwände Tabelle 3, Zeile 3 für die Oberfläche von Behälterfundamenten Tabelle 3, Zeile 7 für Verdichterfundamente DIN 18 203 Toleranzen im Hochbau Teil 1 : Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton Tabelle 1 bis 3
14. Maßtoleranzen :
20. Die Zahlung der Schlussrechnung setzt voraus, dass die vollständige
20. Die Zahlung der Schlussrechnung setzt voraus, dass die vollständige
II. Sicherheitsbestimmungen (Die Sicherheitsbestimmungen sind allgemeingültig für Bauleistungen aller Art. Nichtzutreffende Passagen sind unbeachtet zu lassen.) 1. Vor dem ersten Betreten eines Betriebes sind durch den Kontraktorbeauftragten generell erforderliche Sicherheitsunterweisungen auf der Meldestelle des Betriebes zu erfragen und zu leisten. Der Kontraktorbeauftragte , dass alle Mitarbeiter seiner Firma die Sicherheitsunterweisung ableisten. 3. Erlaubnisscheine (Arbeits-, Befahr-, Feuererlaubnisscheine u.Ä.) sind täglich vor Beginn der Arbeiten einzuholen. 9. Kosten für BASF spezifische Sicherheitsauflagen, wie Sicherheitsbegehungen, Sicherheitsbelehrungen, Sicherheitsunterweisungen etc., sind in die OZ einzurechnen. 10. Subunternehmer sind anzumelden und von der Bauleitung des AG genehmigen zu lassen. 11. Aus Sicherheitsgründen dürfen ausländische Mitarbeiter auf Baustellen nur dann eingesetzt werden, wenn mit ihnen eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. 12.Schutzbrillentragepflicht Die Regelung zum verpflichtenden Tragen der Schutzbrille wurde in die Verfahrensanweisung VA EST/B 008 aufgenommen.
II. Sicherheitsbestimmungen
03 Produktionsgebäude Stahlbetonarbeiten
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Produktionsgebäude Stahlbetonarbeiten
03.02 Gründungsbauteile, Schächte und Boden-/Gründungsplatten
03.02
Gründungsbauteile, Schächte und Boden-/Gründungsplatten
07 Grube Stahlbetonarbeiten
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Grube Stahlbetonarbeiten
07.02 Gründungsbauteile, Schächte und Boden-/Gründungsplatten
07.02
Gründungsbauteile, Schächte und Boden-/Gründungsplatten

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