Tischler Holztüren
BASF Ausbildungslabor
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Neubau eines Laborgebäudes mit zugehörigem Außenlagergebäude für die Ausbildung von Laboranten. Bauherr ist die BASF Wohnen + Bauen GmbH. Das neue Ausbildungslaborgebäude wird als Ersatzgebäude für das bestehende Gebäude innerhalb des Werkes der BASF errichtet. Das Baufeld für den Neubau befindet sich außerhalb des Werksgeländes der BASF SE. Lage: Brunckstraße 51 / Rückertstraße 67063 Ludwigshafen
Bauvorhaben
Das Gesamtprojekt umfasst: 1.  Ausbildungslaborgebäude mit Außenlager Beim Laborgebäude handelt es sich um einen dreigeschossigen Baukörper mit den Gesamt-Außenmaßen von ca. 59 m x 30 m, bestehend aus einem Längsriegel in Verlängerung der bestehenden Bebauung und zwei Querriegeln. Im neuen Ausbildungslaborgebäude befinden sich Labore für Biologie-, Chemie- und Physiklaboranten, Büros, Seminar- sowie Besprechungsräume, Sozialräume, Sanitäranlagen, Läger, sowie Bereitstellungsflächen. Auf der Dachebene wird eine Technikzentrale errichtet. Das Gebäude wird durch die BASF genutzt. Das Außenlager ist ein eingeschossigen Baukörper mit den Gesamt-Außenmaßen von ca. 11,75 m x 10,30 m. 2.  Außenanlagen + Feuerwehrumfahrt Um beide Gebäude herum sind die Außenanlagen mit Erschließungsflächen, Bewegungsflächen für Fahrzeuge, Parkplätzen und Grünanlagen zu errichten. 3.  Labormöbel Die Leistung des AN umfasst die Planung, Lieferung und Inbetriebnahme der Labormöbel, inklusive der notwendigen Sicherheitstechnik, Abzüge, Medien- und Elektroversorgung (von oben über Leitungstrassen und Energiezellen).
Das Gesamtprojekt umfasst:
Technische Vorschriften Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungs-verzeichnisses, die allgemeinen technischen Vorschriften der VOB, der einschlägigen Normen soweit sie die Leistungen betreffen, bauaufsichtlich eingeführte Richtlinien, behördliche Vorschriften, Verbandsrichtlinien und Verarbeitungsrichtlinien der Bauteil- bzw. Werkstoffhersteller in der jeweils gültigen Fassung.
Technische Vorschriften
Produkte / Muster / Zulassungsbescheide / Eignungsprüfungen / Genehmigungen Alle zur Leistung gehörenden Geräte, Materialien, Leitungen und dergleichen müssen für deren Verwendung zugelassen sein und Prüf- bzw. Zulassungszeichen tragen. Demzufolge sind alle notwendigen Zulassungsbescheide/ Eignungsnachweise/Prüfberichte/Sicherheitsdatenblätter/ Verarbeitungsrichtlinien und -Hinweise für die verwendeten Materialien vor Ausführung bzw. Bestellung dem GU zur Prüfung vorzulegen. Bedienungsanweisungen für technische Anlagen sowie vom Hersteller gelieferte Wartungs- und Ersatzteillisten sind grundsätzlich dem GU bei der Abnahme auszuhändigen.
Produkte / Muster / Zulassungsbescheide / Eignungsprüfungen / Genehmigungen
Folgende Unterlagen liegen bei und werden Vertragsbestandteil: Stand: 09.10.2025 7 Uhr Architekturpläne AbLab_5_ARC_ANS_NO_000_Ansicht Nord AbLab_5_ARC_ANS_OS_000_Ansicht Ost AbLab_5_ARC_ANS_SÜ_000_Ansicht Süd AbLab_5_ARC_ANS_WE_000_Ansicht West AbLab_5_ARC_GRS_00_000_Grundriss - Erdgescho Übersicht AbLab_5_ARC_GRS_00_001_Grundriss - Erdgeschoss Teil 1 AbLab_5_ARC_GRS_00_002_Grundriss - Erdgeschoss Teil 2 AbLab_5_ARC_GRS_01_000_Grundriss - 1.Oberges Übersicht AbLab_5_ARC_GRS_01_001_Grundriss - 1.Obergeschos Teil 1 AbLab_5_ARC_GRS_01_002_Grundriss - 1.Obergeschos Teil 2 AbLab_5_ARC_GRS_02_000_Grundriss - 2.Oberges Übersicht AbLab_5_ARC_GRS_02_001_Grundriss - 2.Obergeschos Teil 1 AbLab_5_ARC_GRS_02_002_Grundriss - 2.Obergeschos Teil 2 AbLab_5_ARC_SN_AA_000_Schnitt A-A AbLab_5_ARC_SCH_BB_000_Schnitt B-B, Ansicht Innenhof West AbLab_5_ARC_SCH_CC_000_Schnitt C-C, Ansicht Innenhof Ost Sonstiges Anlage B2.09.19Türliste_2025_04_10 AbLab_Türliste_2025_10_08_Vorabzug Brandschutz B2.09.06 - Brandschutzkonzept B2.09.07 - Brandschutzplaene
Folgende Unterlagen liegen bei und werden Vertragsbestandteil: Stand: 09.10.2025 7 Uhr
01 Tischler Holztüren (80 Stk)
01
Tischler Holztüren (80 Stk)
Vorgaben aus FLB 8.4.4 KG 344 - Innenwandöffnungen (Türen) Siehe beiliegende Türliste (Anlage B2.09.19) und Planunterlagen (Entwurfsplanung – Anlage B2.09.05 / Brandschutzkonzept Anlage B2.09.06). Holztüren (inklusive Brandschutz) Zimmertüren als HPL-beschichtete Holztüren mit Stahlzargen. Brandschutzanforderungen gemäß Brandschutzkonzept. Siehe beiliegende Türliste (Türliste Anlage B2.09.19). Ausführungshinweise siehe oben. Farbton: Nach Wahl AG Ausführung Aus dem Betrieb des Gebäudes ergibt sich, dass alle überwachungspflichtigen Einbauteile leicht zugänglich und revisionierbar sein müssen. Alle Türen und Elemente sind für starke Nutzungsbeanspruchung auszulegen. Alle Beschläge und Antriebe müssen Objektqualität aufweisen. Alle Bauteile müssen im gesamten Projekt einheitlich verwendet werden. Insbesondere elektrische Antriebe und Obentürschließer müssen von einem Hersteller verwendet werden, um die Wartung zu vereinfachen. Die Materialien müssen beständig gegen alle zugelassenen Desinfektions- und Reinigungsmittel und unempfindlich gegen die meisten Säuren und Chemikalien sein. Sie müssen leicht zu reinigen sein. Unterkonstruktionen und Bänder für Türen sind so zu auszuführen, dass sie dauerhaft und ohne Erschütterung der Wandkonstruktion bedienbar sind und bleiben, hier muss von der höchsten Beanspruchung ausgegangen werden. Alle Beschläge sind in Edelstahl matt geschliffen auszuführen. Sie müssen in Objektqualität hergestellt werden. Die Materialien müssen beständig gegen alle zugelassenen Desinfektions- und Reinigungsmittel und unempfindlich gegen die meisten Säuren und Chemikalien sein. Sie müssen leicht zu reinigen sein. Türmaße Als Türmaße sind in der Türliste Türrohbaumaße (ca. Angaben) angeben und als Mindestbreite einzuhalten. Bei Anlagen mit Seitenteilen, Oberlichtern, etc. sind die Gesamtanlagenmaße angegeben. Die Türflügelmaße sind hier aus der Darstellung in den Grundrissen zu entnehmen. Die angegebenen Höhenmaße beziehen sich auf Oberkante Fertigfußboden. Die lichten Mindestdurchgangsmaße sind eigenverantwortlich durch den AN entsprechend den Anforderungen der Brandschutzkonzeptes und der Normen, sowie Wünschen durch AG zu gewährleisten. Bei Anlagen mit Oberlichtern, bzw. Blenden mit einem größeren Nennmaß der Anlagenhöhe sind die lichten Durchgangshöhen ungefähr gleich zu den Türen ohne Oberlichter auszuführen. Die erforderlichen lichten Durchgangsbreiten sind zwingend unter Berücksichtigung von einstehendem Türblatt und Türgriff einzuhalten. Die Türen sind 1- und 2-flügelig vorgesehen. Die Türteilung ist mittig vorzusehen, in den schmaleren Flurbereich sind die Türen asymmetrisch geteilt, um eine Mindestdurchgangsbreite des Gangflügels von 1,00 m zu ermöglichen. Brandschutz Die Anforderungen an Brandschutz und Rauchschutz sind entsprechend dem Brandschutzkonzept auszuführen. Die Qualität ist informativ auch in der Türliste abgebildet. Schallschutz Als Mindestanforderung gelten die Vorgaben der DIN 4109. Die geforderten bewerteten Schalldämmwerte (Rw) beziehen sich auf den betriebsfertigen Zustand im Bau des Gesamttürelementes. Zarge Türzargen, als Umfassungszarge, Baustoff Stahl, Dicke mind. 2 mm, mit lackierbarer Rostschutzgrundierung, mit unterschiedlicher Maulweite entsprechend Wanddicke. Bei Belägen mit Fliesen stoßen die Fliesen gegen die Zarge und haben somit keine Auswirkungen auf die Maulweite. Beschichtung: Farbe nach Wahl AG Türblatt Holztürblatt nach DIN 68706, Teil 1, Aufbau 5-fach, Einlage aus Vollspanplatte, Absperrung aus Hartfaserplatten, Dicke mind. 3 mm, wasserfest verleimt, bzw. mit Einlage gemäß Brandschutz- und oder Schallschutzanforderung, Beanspruchungsgruppe S, geprüft nach RAL RG 426 bzw. 3 gemäß DIN EN 1192, Klimaklasse II, geprüft nach RAL RG 426 bzw. gemäß DIN EN 1121, Türblattdicke: jeweils gemäß Türtyp, Türblatt-Oberflächen: HPL-Beschichtung, d=0,8mm, Farbton entsprechend Detailfarbkonzept AG, Rahmen als umlaufender Hartholzeinleimer, Unterseite wasserfest lackiert, mit dreiseitiger PU-Schutzkante, Kante aus flüssigem Polyurethan-Kunststoff in einem Stück angegossen, Material nach Aushärtung säure-, hitze-, schlag- und wasserfest, Farbton:  Farbton nach Wahl AG Türen zu Nassräumen in Ausführung als Nassraumtür für Beanspruchung durch extrem hohe Luftfeuchte bzw. langanhaltende Nässeeinwirkung bzw. häufiges Spritzwasser geeignet, mit Nachweis der Nassraumeignung nach RAL RG 426 Teil III oder einem gleichwertigen Nachweis, Türblattkonstruktion ausschließlich aus nässeunempfindlichen Materialien und Schloss mit erhöhter Korrosionsbeständigkeit. Rammschutzbleche/Rammschutz Ecken (Ausführung bei Angabe Rammschutzbleche in Türliste): VA-Rammschutzbleche für Türflügel, Höhe ca. 500 mm unter Beachtung der Brandschutzanforderungen/Zulassung der Tür Siehe beiliegende Türliste (Anlage B2.09.19)
Vorgaben aus FLB 8.4.4 KG 344 - Innenwandöffnungen (Türen)
Vorgaben aus FLB Seite 33-35 Metall-Glastürelemente (inkl. Brandschutz) Verglasung Brandschutzglas entsprechend Brandschutzanforderung gemäß Zulassungsbescheid als Klarglas sowie bis mind. 2 m Höhe als beidseitiges Sicherheitsglas nach DIN 1259 und Verbundsicherheitsglas nach DIN EN ISO 12543, Glasdicken nach statischen Erfordernissen. Das angebotene Brandschutzglas muss grundsätzlich für Beklebung mit selbstklebenden Folien aus PVC oder PET mit max. Dicke von 250 mm zugelassen und geeignet sein. Die Verglasungs-richtlinien sind zu beachten. Die Abdichtung der Verglasungen und/oder Ausfachungen erfolgt mit äußeren und inneren EPDM-Dichtungen. Glasleisten stumpf gestoßen. Erforderlicher Glastyp jeweils gemäß Anforderungen und Abmessungen des jeweiligen Elements. Elemente mit reiner Rauchschutzanforderung bzw. ohne Brandschutzanforderung sind mit einer Verglasung aus Verbundsicherheitsglas auszuführen. In der Türliste sind entsprechende Infos hinterlegt. Türdrücker Ausführung als Drücker/Drücker oder Drücker/Knauf entsprechend Türliste. Oberflächen: Aluminium, matt, Benutzungskategorie Klasse 4 EN 1906. Die Beschläge müssen die Anforderungen an Notausgänge/ Fluchtwege gemäß DIN EN 179 erfüllen und entsprechend zusammen geprüft sein sowie den Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (GUV) der öffentlichen Hand entsprechen. Fabrikat: FSB AGL, Modell 1016, Aluminium o. glw. Bodendichtung Bodendichtungen als automatische Senkdichtung. Minimaler Öffnungswinkel: Ein Öffnungswinkel der Türen von mind. 90° ist grundsätzlich zu gewährleisten. Gem. Brandschutzanforderung aus Brandschutzkonzept Obentürschließer (Ausführung bei Angabe OTS in Türliste) Das Erfordernis von Türschließern ist entsprechend den Brandschutzanforderungen und den Eintragungen der Türliste zu berücksichtigen. Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154, beschichtet Farbe nach Wahl AG, mit stufenlos einstellbarer Schließkraft, Schließgeschwindigkeit und Endschlag über Ventil stufenlos einstellbar, hydraulisch kontrollierte Öffnungsdämpfung, Größe entsprechend Türgewicht, inkl. Befestigungszubehör und Montageplatte, bei Türflügelbreiten bis einschl. 1,25 m in barrierefreier Ausführung mit stark abfallendem Öffnungsmoment für Öffnen der Tür mit geringem Kraftaufwand unter Einhaltung der nach DIN 18040 max. zulässigen Bedienkräfte, bei 2-flügligen Türen zusätzlich mit in Gleitschiene integrierter mechanischer Schließfolgeregelung nach DIN EN 1158, über ein von der Schließerhydraulik unabhängiges Schubstangen- Klemm- System mit Überlastsicherung, Türschließer mit durchgehender Bekleidung. Feststellanlage (Ausführung bei Angabe Offenhaltung in Türliste) Obentürschließer für Brandschutztüren mit Gleitschiene wie zuvor beschrieben, jedoch mit Feststellanlage und Rauchmeldezentrale, allgemein bauaufsichtlich zugelassen vom DIBt, Berlin, für die Verwendung an Brandschutztüren, einschl. Abnahmeprüfung der Feststellanlage und dauerhaftes Anbringen des Zulassungsschildes. Elektromechanische Feststellung stufenlos von 80° bis 180° auf exakten Punkt einstellbar. Bei „Ja, Magnete“ in Türliste sind Haftmagnete vorzusehen. Feststellung bei 2-flügligen Türen in beiden Flügeln, geprüft nach DIN EN 1155, einschl. 1 Stück Handauslösetaster, roter Schalter mit der Aufschrift "Feuerschutzabschluss schließen", einschl. integrierter Rauchmeldezentrale in Sturzmontage mit integriertem Netzteil und optischem Rauchmelder zur Ansteuerung der Feststellanlage, mit Anschlussmöglichkeiten für weitere Rauchmelder, potentialfreier Wechselkontakt, Anschluss 230 V AC, Ausgangsspannung 24 V DC, mit durchgehender Bekleidung, einschl. elektrischer Verdrahtung und Inbetriebnahme aller zum Türschließer und Feststellanlage gehörenden Komponenten einschl. Rauchmeldezentrale, Kabelführung verdeckt (Kabelkanal in Zargenprofil eingelegt). Für die Feststellanlagen sind in Abhängigkeit von der Sturzhöhe etc. ggf. zusätzliche Rauchmelder gemäß der DIBT-Richtlinie für Feststellanlagen vorzusehen. Rammschutzbleche/Rammschutz Ecken (Ausführung bei Angabe Rammschutzbleche in Türliste): VA-Rammschutzbleche für Türflügel, Höhe ca. 500 mm unter Beachtung der Brandschutzanforderungen/Zulassung der Tür Verdunklung (Ausführung bei Angabe Verdunklung in Türliste): Schienengeführte Verdunklung der Glasausschnitte der Türen, händisch ausführbar, unter Beachtung der Brandschutzanforderungen/Zulassung der Tür.
Vorgaben aus FLB Seite 33-35 Metall-Glastürelemente (inkl. Brandschutz)
Vorgaben aus FLB 8.9.8 KG 399 - Sonstiges (Schließanlagen) Schließanlagen Die offline Schließzylinder, die Profilzylinder, sowie die online- Wandleser der Zugangskontrolle gemäß B2.09.19 Türliste werden durch den AG geliefert und eingebaut. Der AN hat die in 9.5 KG 450 beschriebene Verkabelung und die gesamte Infrastruktur für die Ansteuerung der Türen zu liefern. Außerdem sind folgende Elemente des Schließsystems Leistung des AN: •  WC-Garnituren an den Sanitärräumen •  Blindzylinder an allen Brand- und Rauchschutztüren, sowie an allen Türen die relevant sind für die baurechtliche Abnahme, ggf. werden diese zu einem späteren Zeitpunkt vom AG durch Profilzylinder getauscht.
Vorgaben aus FLB 8.9.8 KG 399 - Sonstiges (Schließanlagen)
Vorgaben aus FLB 9.5.6 KG 456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (Zutrittskontrollanlage) Zutrittskontrollanlage Der Zutritt zum Gebäude und zu bestimmten Räumen wird durch eine elektronische Zugangskontrollanlage der BASF SE gesichert. Die aktiven Komponenten (Online-Wired-Kartenleser, Konzentratoren/Controller, etc.) liefert und montiert der AG. Der AN stellt die notwendige Verkabelung im Gebäude und den Türen, sowie die benötigten Geräteinstallationsdosen für Kartenleser her. Ebenso gehören die notwendigen Motorschlösser mit Überwachungsfunktion von Falle, Riegel, Zylinder und Drücker bzw. E-Öffner inklusive jeweiligem Netzteil und Controller zum Liefer- und Leistungsumfang des AN. Zusätzlich werden einige Türen im Gebäude durch eine batteriebetriebene Offline-Zugangskontrolle gesichert. Der vom AG verwendete Hersteller der Zutrittskontrollanlage ist Fa. Interflex. Die Ausführungsplanung ist vor allem hinsichtlich Positionierung der Controller etc. mit dem AG abzustimmen.
Vorgaben aus FLB 9.5.6 KG 456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (Zutrittskontrollanlage)
Vorgaben aus FLB 3.6.1 Schallschutz Der Schallschutz ist entsprechend den eingängigen Vorschriften auszuführen. Die Vorgaben der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) sind als Mindestwerte einzuhalten.
Vorgaben aus FLB 3.6.1 Schallschutz
Vorgaben aus FLB 3.7 Barrierefreiheit Das Laborgebäude ist barrierefrei gemäß den Anforderungen der DIN 18040, Teil 1 zu errichten. Ein rollstuhlgerechter Ausbau aller Räume ist nicht erforderlich. Im Außenlager ist keine Barrierefreiheit erforderlich, jedoch könnten auch diese Bereiche mittels Rollstuhls befahren werden.
Vorgaben aus FLB 3.7 Barrierefreiheit
Vorgaben aus B2.08 - Bemusterungsliste KG               Bauwerk          Anzahl     Bemusterung mit                                                          Handmustern 344              Innentüren (Oberflächen) 3 Farb-/Materialmuster 344              Türbeschläge       1je Beschlagsart 344              Türstopper            1         je Beschlagsart Die Kosten für die Bemusterung sind in die Einheitspreise der Positionen einzurechnen.
Vorgaben aus B2.08 - Bemusterungsliste
Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept 7.1.5 Türen in Rettungswegen Türen im Zuge des 1. Rettungsweges werden in Fluchtrichtung aufschlagen. Türen im Verlauf von Rettungswegen werden sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen im Gefahrenfall auf die Nutzung des entsprechenden Fluchtweges angewiesen sind. Leicht  zu  öffnen  bedeutet,  dass  die  Öffnungseinrichtung  gut  erkennbar  und  an zugänglicher  Stelle  angebracht  (insbesondere  Entriegelungshebel  bzw.  -knöpfe  zur Handbetätigung  von  automatischen  Türen),  sowie  dass  die  Betätigungsart  leicht verständlich und das Öffnen mit nur geringer Kraft möglich ist. Ohne besondere Hilfsmittel bedeutet, dass die Tür im Gefahrenfall unmittelbar von jeder Person geöffnet werden kann. Es  wird  sichergestellt,  dass  die  Notausgänge  in  dem  Gebäude  immer  freigehalten werden (z.B. Kennzeichnung am Boden). 7.1.7 Elektrische Verriegelungen Elektrische  Verriegelungen  an  Türen  im  Zuge  von  Rettungswegen  (Ausgangs-  und Zugangssicherungen)  werden  den  bauaufsichtlichen  Anforderungen  an  elektrische Verriegelungen  von  Türen  in  Rettungswegen  entsprechen.  Es  werden  nur Verriegelungs-Systeme  eingebaut,  die  einen  Eignungsnachweis  einer sachverständigen  Stelle  (Baumusterprüfung)  besitzen,  der  in  Abschrift  der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt wird. Ausgangs-  und  Zugangssicherungen  werden  Rettungswege  und  Angriffswege  der Feuerwehr nicht behindern. Für  jedes  Verriegelungs-System  wird  ein  Prüfbuch  angelegt,  in  welchem  sich  das Prüfzeugnis  der  Baumusterprüfung,  sowie  Formblätter  befinden,  auf  denen Reparaturen, Wartungen und Prüfungen eingetragen und nachgewiesen werden. 7.3 Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren) 7.3.1 Einbaubestimmungen Feuerschutzabschlüsse  (Brandschutztüren)  dürfen  in  die  nach  der  Norm  bzw.  des Verwendbarkeitsnachweises  der  Tür  vorgesehenen  Wände  eingebaut  werden.  Die Einbaubestimmungen der Zulassungsbescheide, Verwendbarkeitsnachweise sowie der Einbau-, Montage- und Betriebsanleitung sind genauestens zu beachten und durch eine Bescheinigung des Ausführenden nachzuweisen. Es dürfen nur Feuer und Rauchschutztüren (Drehflügelabschlüsse) eingebaut werden die mit einer Prüfzyklenanzahl für die Dauerfunktionsprüfungen  C5 (200.000 Zyklen) geprüft wurden. Der  Nachweis  wird  durch  Vorlage  des  entsprechenden  Zulassungsbescheides  vom Deutschen  Institut  für  Bautechnik  gegenüber  der  Bauaufsichtsbehörde  geführt. Wandbauart, Türzarge und Türblatt müssen gemeinsam der Zulassung entsprechen. Hinweis zum Einbau von Feuerschutzabschlüssen (Brandschutztüren): Dieses  Brandschutzkonzept  sieht  feuerhemmende  Türen  in  hochfeuerhemmenden Wänden vor. Sofern im Verwendbarkeitsnachweis der zur Ausführung vorgesehenen Brandschutztür der Einbau ausschließlich in feuerbeständigen Wänden geregelt ist, ist die jeweilige Wand zumindest im Einbaubereich der Tür feuerbeständig auszuführen. Feuerschutzabschlüsse  (Brandschutztüren)  werden  mit  Blind-  oder  Schließzylindern auszustatten. Der Feuer- und/ oder Rauchschutzabschluss darf mit einer für den Feuer- und/ oder Rauchschutzabschluss geeigneten  Feststellanlage  ausgeführt  werden,  deren Anwendbarkeit nachgewiesen ist, z. B. durch eine allgemeine Bauartgenehmigung. 7.3.2 Türschließer, Schließfolgeregler Türschließer oder Federbänder von Feuerschutzabschlüssen oder rauchdichten Türen werden  nach  dem  Einbau  so  eingestellt,  dass  die  Türen,  gemäß  den  Angaben  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, mit der Schlossfalle in die Zarge einrasten. 2-flüglige Feuerschutzabschlüsse oder rauchdichte Türen werden mit bauaufsichtlich zugelassenen Schließfolgereglern versehen. 7.3.3 Wartung Um die ordnungsgemäße Funktion der Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (Brand- und Rauchschutztüren)  sicherzustellen,  werden  diese  nach  den Verwendbarkeitsnachweisen  (Zulassung,  Einbau-  und  Wartungsanleitung)  jährlich gewartet.  Für  die  fachgerechte  Wartung  und  Instandhaltung  dieser  Feuer-  und Rauchschutzabschlüsse ist der Bauherr/ Betreiber verantwortlich. Die Wartungen sind zu dokumentieren. 7.3.4 Feststellanlagen Feststellanlagen zur Verwendung innerhalb von Gebäuden für Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse  und  Feuerschutzabschlüsse  im  Zuge  bahngebundener Förderanlagen  sowie  andere  Abschlüsse,  die  die  Eigenschaft  „selbstschließend“ aufweisen,  müssen  die  Anforderungen  der Rheinland-Pfälzischen Verwaltungsvorschrift  Technische  Baubestimmungen  (VV  TB  RP)  Anhang  4 entsprechen. Sofern  der  Feuer-  und/  oder  Rauchschutzabschluss  bereits herstellerseitig mit einer Feststellvorrichtung  ausgestattet  ist,  wird  diese  den  Bestimmungen  des Anwendbarkeitsnachweises,  z.B.  der  allgemeinen  Bauartgenehmigung  der verwendeten Feststellanlage entsprechen. Die  Feststellanlagen  sind  vom  Betreiber  entsprechend  den Verwendbarkeitsnachweisen  (Zulassung,  Einbau-  und  Wartungsanleitung)  ständig betriebsfähig zu halten auf ihre einwandfreie Funktion zu überprüfen. Die Überprüfung ist zu dokumentieren und vom Betreiber aufzubewahren. Weiterhin  ist der  Betreiber  verp ichtet, in Abständen  von  maximal 12  Monaten  eine Prüfung  der  Feststellanlage  auf  ordnungsgemäßes  und  störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die jährliche Prüfung/ Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten  Person  ausgeführt  werden.  Die  Überprüfung/  Wartung  ist  zu dokumentieren und vom Betreiber aufzubewahren. 7.3.5 Dichtschließende Türen Türen sind dann dichtschließend oder schließen dicht, wenn sie formstabile Türblätter haben und mit dreiseitig umlaufenden dauerelastischen Dichtungen ausgestattet sind, die  aufgrund  ihrer  Form  (Lippen-/Schlauchdichtung)  und  des  Dichtungsweges  bei geschlossenen  Türen  nach  dem  Einbau  sowohl  an  den  Zargen  als  auch  an  den Türflügeln anliegen. Türblätter  sind  dann  formstabil,  wenn sie geschlossen sind  und Verformungen  4 mm, bezogen auf die Türblattebene in Längsrichtung (im Sinne von RAL-GZ 426/1), aufweisen.
Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept
Vorgaben zu Schnittstellen benachbarter Gewerke Die Verkabelung im Gebäude erfolgt bauseits durch NU Elektro. Folgende Leistungen sind vom NU Holztüren zu erbringen, die Kosten sind in die EPs der Tür-Positionen einzurechnen: - Abstimmung mit dem NU Elektro - Anschlüsse Stromverbraucher (elektr. Türen, Türen mit    Feststellanlage, etc.): Auflegen Elektrokabel - Inbetriebnahme - Rauchmelder bei betrieblich offen stehenden Türen - Einbruchmeldeanlagen Lieferung Kontakte Türen - Einbruchmeldeanlagen Einbau Kontakte Türen    einschl. Kabel aus Rahmen - RS-Türen Einbau und Inbetriebnahme
Vorgaben zu Schnittstellen benachbarter Gewerke
Fabrikate des Bieters Fabrikat Holztüren: ...................................................................................................... Fabrikat Obentürschließer: ...................................................................................................... Fabrikat Drückergarnituren: FSB AGL, Modell 1016, Aluminium o. glw. ...................................................................................................... Fabrikat Obentürschließer: ......................................................................................................
Fabrikate des Bieters
01.01 Innentüren T0 in Massivwänden (22 Stk)
01.01
Innentüren T0 in Massivwänden (22 Stk)
01.02 Stahl-Umfassungszargen liefern (45 Stk) für GK-Wände
01.02
Stahl-Umfassungszargen liefern (45 Stk) für GK-Wände
01.03 Innentür-Blätter (45 Stk)
01.03
Innentür-Blätter (45 Stk)
01.04 Feuerhemmende Innentüren T30 RS (13 Stk)
01.04
Feuerhemmende Innentüren T30 RS (13 Stk)
01.06 Sonstiges
01.06
Sonstiges