Alufenster PR Außentüren
BASF Ausbildungslabor
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Neubau eines Laborgebäudes mit zugehörigem Außenlagergebäude für die Ausbildung von Laboranten. Bauherr ist die BASF Wohnen + Bauen GmbH. Das neue Ausbildungslaborgebäude wird als Ersatzgebäude für das bestehende Gebäude innerhalb des Werkes der BASF errichtet. Das Baufeld für den Neubau befindet sich außerhalb des Werksgeländes der BASF SE. Lage: Brunckstraße 51 / Rückertstraße 67063 Ludwigshafen
Bauvorhaben
Das Gesamtprojekt umfasst: 1.  Ausbildungslaborgebäude mit Außenlager Beim Laborgebäude handelt es sich um einen dreigeschossigen Baukörper mit den Gesamt-Außenmaßen von ca. 59 m x 30 m, bestehend aus einem Längsriegel in Verlängerung der bestehenden Bebauung und zwei Querriegeln. Im neuen Ausbildungslaborgebäude befinden sich Labore für Biologie-, Chemie- und Physiklaboranten, Büros, Seminar- sowie Besprechungsräume, Sozialräume, Sanitäranlagen, Läger, sowie Bereitstellungsflächen. Auf der Dachebene wird eine Technikzentrale errichtet. Das Gebäude wird durch die BASF genutzt. Das Außenlager ist ein eingeschossigen Baukörper mit den Gesamt-Außenmaßen von ca. 11,75 m x 10,30 m. 2.  Außenanlagen + Feuerwehrumfahrt Um beide Gebäude herum sind die Außenanlagen mit Erschließungsflächen, Bewegungsflächen für Fahrzeuge, Parkplätzen und Grünanlagen zu errichten. 3.  Labormöbel Die Leistung des AN umfasst die Planung, Lieferung und Inbetriebnahme der Labormöbel, inklusive der notwendigen Sicherheitstechnik, Abzüge, Medien- und Elektroversorgung (von oben über Leitungstrassen und Energiezellen).
Das Gesamtprojekt umfasst:
Technische Vorschriften Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungs-verzeichnisses, die allgemeinen technischen Vorschriften der VOB, der einschlägigen Normen soweit sie die Leistungen betreffen, bauaufsichtlich eingeführte Richtlinien, behördliche Vorschriften, Verbandsrichtlinien und Verarbeitungsrichtlinien der Bauteil- bzw. Werkstoffhersteller in der jeweils gültigen Fassung.
Technische Vorschriften
Produkte / Muster / Zulassungsbescheide / Eignungsprüfungen / Genehmigungen Alle zur Leistung gehörenden Geräte, Materialien, Leitungen und dergleichen müssen für deren Verwendung zugelassen sein und Prüf- bzw. Zulassungszeichen tragen. Demzufolge sind alle notwendigen Zulassungsbescheide/ Eignungsnachweise/Prüfberichte/Sicherheitsdatenblätter/ Verarbeitungsrichtlinien und -Hinweise für die verwendeten Materialien vor Ausführung bzw. Bestellung dem GU zur Prüfung vorzulegen. Bedienungsanweisungen für technische Anlagen sowie vom Hersteller gelieferte Wartungs- und Ersatzteillisten sind grundsätzlich dem GU bei der Abnahme auszuhändigen.
Produkte / Muster / Zulassungsbescheide / Eignungsprüfungen / Genehmigungen
Folgende Unterlagen liegen bei und werden Vertragsbestandteil: Stand: 08.09.2025 14 Uhr Architekturpläne AbLab_5_ARC_ANS_NO_000_Ansicht Nord AbLab_5_ARC_ANS_OS_000_Ansicht Ost AbLab_5_ARC_ANS_SÜ_000_Ansicht Süd AbLab_5_ARC_ANS_WE_000_Ansicht West AbLab_5_ARC_GRS_00_000_Grundriss - Erdgescho Übersicht AbLab_5_ARC_GRS_00_001_Grundriss - Erdgeschoss Teil 1 AbLab_5_ARC_GRS_00_002_Grundriss - Erdgeschoss Teil 2 AbLab_5_ARC_GRS_01_000_Grundriss - 1.Oberges Übersicht AbLab_5_ARC_GRS_01_001_Grundriss - 1.Obergeschos Teil 1 AbLab_5_ARC_GRS_01_002_Grundriss - 1.Obergeschos Teil 2 AbLab_5_ARC_GRS_02_000_Grundriss - 2.Oberges Übersicht AbLab_5_ARC_GRS_02_001_Grundriss - 2.Obergeschos Teil 1 AbLab_5_ARC_GRS_02_002_Grundriss - 2.Obergeschos Teil 2 AbLab_5_ARC_SN_AA_000_Schnitt A-A AbLab_5_ARC_SCH_BB_000_Schnitt B-B, Ansicht Innenhof West AbLab_5_ARC_SCH_CC_000_Schnitt C-C, Ansicht Innenhof Ost AbLab_5_ARC_TRH_ XX_ 001_Treppengrundrisse_V1 AbLab_5_ARC_TRH_ XX_ 002_Treppenschnitte_V1 AbLab_5_ARC_SCH_XX_004_Fassadenschnitt 250808_Sturzvarianten (V2 wird ausgeführt!) Sonstiges Anlage B2.09.20Fensterliste_2025_04_10_Gesamt Anlage B2.09.19Türliste_2025_04_10 PZK-BASF-WB_LU_008_104_910_E00 Türplan_2025_04_04 250808 250806-Windfang_CSw+p Brandschutz B2.09.06 - Brandschutzkonzept B2.09.07 - Brandschutzplaene
Folgende Unterlagen liegen bei und werden Vertragsbestandteil: Stand: 08.09.2025 14 Uhr
01 Aluminium-Fenster und Türen, PR-Fassade
01
Aluminium-Fenster und Türen, PR-Fassade
Vorgaben aus FLB 8.3.4 KG 334 - Außenwandöffnungen (Türen/Fenster) Aluminiumfenster/ -fensterbänder Die Fensterflächen sind (teilw. Fensterbänder) aus Aluminiumprofilsystemen, min. 75 mm, mit Rahmenverbreiterungen vorzusehen. In Teilbereichen mit gedämmten Blindpaneelen, Paneel-Ausbildung mit rückseitig bedruckten Gläsern und Wärmeschutz-/ Schallschutzverglasung, nach Berechnung des AN und nach Angabe Fensterliste (B2.09.20). Ausführung teilweise in absturzsichernder Verglasung gemäß DIN 18008. Fensterbänke außen: Aluminium, pulverbeschichtet, mit rechtwinkliger seitlicher Aufkantung angepasst an Fassadensystem, lückenlos abgedichtet, mit Antidröhnstreifen, Farbton: RAL 9007 Graualuminium oder nach Wahl AG Alle Beschläge und Zubehörteile für Außenfenster und -türen sind mit den Innentüren abzustimmen und sollen aus der gleichen Serie eines Herstellers verwendet werden. Fabrikat: FSB AGL, Modell 1016, Aluminium o. glw. Einige Fenster haben Kippfunktion und sind aufgrund der Brüstungshöhe ggf. schwierig zu erreichen. Entsprechend sind manuelle Handhebel oder automatische Öffnung vorzusehen. Die Ausstattungsmerkmale aller Fenster sind der Fensterliste (Anlage B2.09.20), sowie den Plänen (Anlage B2.09.05) zu entnehmen. Reed-Kontakte für Einbruchschutz und Öffnungsüberwachung sind an Fenstern und Türen im Erdgeschoss und allen erreichbaren Fassadenöffnungen in den Obergeschossen einzubauen, siehe Türliste. Anschlüsse gemäß Angabe KG 400. Bei den Räumen mit 24h-SO-Abluft ist bei den Außenfenstern eine Zwangsbelüftung zu berücksichtigen (vgl. KG 430). BAUSEITS: Fensterbänke innen: aus Holzwerkstoff (Spanplatte hochfeuchtfest P5 E1 nach EN 312) oder HPL-Werkstoff (CPL- Beschichtet nach EN 438, Gegenzug wasserabweisend, Baustoffklasse B2, Seitenabschluss ebenfalls beschichtet) Farbton/Dekor: Resopal 4470-FW Soft Elm oder Wahl AG Pfosten-Riegel-Fassade Im Bereich des Haupteingangs - Windfang ist eine zweiseitige Aluminium Pfosten-Riegel-Fassade über ein Stockwerk (EG) zu errichten. Systempassend zu den oben beschriebenen Fenstersystem. Farbton: RAL 9007 Graualuminium oder nach Wahl AG Ausführung in absturzsichernder Verglasung gemäß DIN 18008. Außentüren Die Außentüren sind gem. Türliste (Anlage B2.09.19) zu berücksichtigen und auszuführen. Beschläge und Zubehörteile sind auf die Fenster abzustimmen. Farbton: RAL 9007 Graualuminium oder nach Wahl AG Oberlichter, Seitenteile, Einbruchschutz nach DIN EN 1627, Magnetkontakte, Klingel, Sprechanlage, Motorschloss, Panikfunktion nach EN 179 gem. Türliste, sowie Angaben KG400. Automatische Schiebetüren mit und ohne Fluchtwegsanforderung (gem. AutSchR) Die automatischen Glas- Schiebetüren sind mit motorischem Antrieb und Steuerung von außen und innen auszuführen: •  für die innenliegende automatische Schiebetür über Radarsteuerung und mit Fluchtwegsanforderung •  für die automatische Schiebetür in der Fassade (keine Fluchtwegsanforderung) ist eine Anmeldung über die außenliegende Sprechstelle und Klingel erforderlich oder eine Freischaltung des Automatikantriebes über den Kartenleser der Zugangskontrolle. Von Innen erfolgt die Türöffnung über Radar. Fassadenreinigung Anforderungen an die Baufeinreinigung der Fassade Die Baufeinreinigung der Fassade erfolgt zum Abnahmezeitpunkt. Allgemeines Das Reinigen der Fenster erfolgt im Erdgeschoss von außen und innen und in den Obergeschossen nur von Innen über die öffenbaren Fenster. Eine Reinigung der restlichen Fassade erfolgt bei Bedarf durch einen Teleskopfensterwischer mit Wasseranschluss. Eine Befahranlage ist nicht vorgesehen.
Vorgaben aus FLB 8.3.4 KG 334 - Außenwandöffnungen (Türen/Fenster)
Vorgaben aus FLB 3.6.1 Schallschutz Der Schallschutz ist entsprechend den eingängigen Vorschriften auszuführen. Die Vorgaben der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) sind als Mindestwerte einzuhalten. Im Rahmen der Genehmigungsplanung ist auch auf Grund der Lage in Nähe einer vierspurigen Haupterschließungsstraße ein Schallschutzgutachten erstellt worden, siehe Anlage B2.09.18. Diese Anforderungen sind zu berücksichtigen. Für die Außenfassade des Laborgebäudes ist beispielsweise dort abhängig von Lage und Nutzung des Raumes von einer Anforderung der Schallschutzklasse 3 nach VDI 2719 für Fenster auszugehen. Die Festlegung der einzelnen Anforderungen an jedes Bauteil ist Teil der Ausführungsplanung.
Vorgaben aus FLB 3.6.1 Schallschutz
Auszug aus Anlage B2.09.18 Anforderung der Außenbauteile an die Luftschalldämmung Entlang der Brunkstraße kann tagsüber etwa von einem Außenlärmpegel LAeq=70 dB(A) ausgegangen werden. Siehe Lärmkartierung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Ludwigshafen, Anlage 2a, Strategische Lärmkarte Gesamt- straßennetz, Schallimmissionsplan L DEN , Anhang B, Seite 7. ‑In Anlehnung an die DIN 4109 beträgt die Anforderung aller Außenbauteile an die Luftschalldämmung bei einem maßgeblichen Außenlärmpegel von 70 dB(A) für Büroräume und ähnliches: R’ w,res  = 35 dB. Bei Fenstern entspricht dies der Schallschutzklasse 3 nach VDI 2719. Gemäß VDI 2719 beträgt der Anhaltswert für einen Mittelungspegel L m  für von außen in Kommunikations- und Arbeitsräume wie Unterrichtsräume, wissenschaftliche Arbeitsräume, Konferenz- und Vortragsräume eindringenden Schall 30-40 dB(A). Dies ist hiermit erfüllt.
Auszug aus Anlage B2.09.18
Vorgaben aus FLB 3.6.3 Wärmeschutz Die aktuell gültigen GEG-Vorschriften sind einzuhalten. Ein Passivhaus-Standard ist nicht vorgesehen. Alle erforderlichen Nachweise, wie z.B. Wärmebrücken- berechnungen und die gutachterliche Begleitung für die Baugenehmigung und Abnahme werden vom AN erstellt, bzw. durchgeführt. Fenster: Energiedurchlassgrad g = 0,51 Für alle Kipp-Fenster mit 0,65m Rohbauhöhe gilt: Wärmedurchgangskoeffizient Uw <= 0,92 W/m²K. Für alle anderen Fenster gilt: Wärmedurchgangskoeffizient Uw <= 0,9 W/m²K.
Vorgaben aus FLB 3.6.3 Wärmeschutz
Vorgaben aus FLB 3.6.4 Feuchteschutz Bauwerksabdichtungen sind gemäß den Anforderungen der DIN 18531 bis 18533 auszuführen. Die Abdichtungssysteme sind auf die erforderlichen Anforderungen abzustimmen, zu planen und auszuführen. Planung und Ausführung sind Leistung des AN.
Vorgaben aus FLB 3.6.4 Feuchteschutz
Hinweis zur Abdichtung Alle Außenbauteil-Positionen verstehen sich inkl. fachgerechter Abdichtung zu den umgebenden Bauteilen. Insbesondere DIN EN 12207, DIN EN 12208 und DIN EN 12210 für Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit und Windlast sowie die IVD-Merkblätter vom Industrieverband Dichtstoffe e.V. sind zu beachten.
Hinweis zur Abdichtung
Vorgaben aus FLB 3.7 Barrierefreiheit Das Laborgebäude ist barrierefrei gemäß den Anforderungen der DIN 18040, Teil 1 zu errichten. Ein rollstuhlgerechter Ausbau aller Räume ist nicht erforderlich. Im Außenlager ist keine Barrierefreiheit erforderlich, jedoch könnten auch diese Bereiche mittels Rollstuhls befahren werden.
Vorgaben aus FLB 3.7 Barrierefreiheit
Vorgaben aus B2.08 - Bemusterungsliste KG               Bauwerk          Anzahl     Bemusterung mit                                                          Handmustern 334              Fenster                 3        Profilfarbe und Verglasung 334              Fensterbeschlag   1abschließbarer Griff 334              Fensterbank          3        Farbmuster und ein                            Randprofil Die Kosten für die Bemusterung sind in die Einheitspreise der Fenster-Positionen einzurechnen.
Vorgaben aus B2.08 - Bemusterungsliste
Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept 7.1.5 Türen in Rettungswegen Türen im Zuge des 1. Rettungsweges werden in Fluchtrichtung aufschlagen. Türen im Verlauf von Rettungswegen werden sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen im Gefahrenfall auf die Nutzung des entsprechenden Fluchtweges angewiesen sind. Leicht zu öffnen bedeutet, dass die Öffnungseinrichtung gut erkennbar und an zugänglicher Stelle angebracht (insbesondere  Entriegelungshebel bzw. -knöpfe zur Handbetätigung von automatischen Türen), sowie dass die Betätigungsart leicht verständlich und das Öffnen mit nur geringer Kraft möglich ist. Ohne besondere Hilfsmittel bedeutet, dass die Tür im Gefahrenfall unmittelbar von jeder Person geöffnet werden kann. Es wird sichergestellt, dass die Notausgänge in dem Gebäude immer freigehalten werden (z.B. Kennzeichnung am Boden). Notausgänge und Notausstiege, die von außen verstellt werden können, werden auch von außen gekennzeichnet und durch weitere Maßnahmen gesichert, wie z. B. durch die Anbringung von Abstandsbügeln für Kraftfahrzeuge. 7.1.6 Automatische Schiebetüren im Zuge von Rettungswegen Automatische Schiebetüren im Zuge von Rettungswegen werden der Richtlinie über automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR) –Fassung Dez. 1997– entsprechen. Beim Einbau von automatischen Schiebetüren in Rettungswegen werden folgende Voraussetzungen erfüllt: 1. Die Mindestöffnungsbreiten, die sich aus bauaufsichtlichen  Vorschriften, oder dieser Baugenehmigung ergeben, werden eingehalten. 2. Die Schiebetüren werden von einer sachverständigen Stelle geprüft sein (Baumusterprüfung). Das Prüfzeugnis der Baumusterprüfung wird  in  Abschrift der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt. 3. Beim Einbau werden die Bestimmungen der Baumusterprüfung beachtet. 4. Für jede automatische Schiebetür wird ein Prüfbuch angelegt, in welchem das Prüfzeugnis der Baumusterprüfung, sowie Formblätter enthalten sind, auf denen Reparaturen, Wartungen und Prüfungen eingetragen und nachgewiesen werden. 7.1.7 Elektrische Verriegelungen Elektrische  Verriegelungen  an  Türen  im  Zuge  von  Rettungswegen  (Ausgangs-  und Zugangssicherungen)  werden  den  bauaufsichtlichen  Anforderungen  an  elektrische Verriegelungen  von  Türen  in  Rettungswegen  entsprechen.  Es  werden  nur Verriegelungs-Systeme  eingebaut,  die  einen  Eignungsnachweis  einer sachverständigen  Stelle  (Baumusterprüfung)  besitzen,  der  in  Abschrift  der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt wird. Ausgangs-  und  Zugangssicherungen  werden  Rettungswege  und  Angriffswege  der Feuerwehr nicht behindern. Für  jedes  Verriegelungs-System  wird  ein  Prüfbuch  angelegt,  in  welchem  sich  das Prüfzeugnis  der  Baumusterprüfung,  sowie  Formblätter  befinden,  auf  denen Reparaturen, Wartungen und Prüfungen eingetragen und nachgewiesen werden.
Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept
Gebäudehöhe 8- 20 m: Beanspruchungsgruppe B (bis 300 Pa) Absturzhöhe bei Fenstern bis 12 m
Gebäudehöhe 8- 20 m: Beanspruchungsgruppe B (bis 300 Pa)
Fabrikate des Bieters Fabrikat Fenster: ...................................................................................................... Fabrikat Pfosten-Riegel-Fassade: ...................................................................................................... Fabrikat Schiebetüren: ...................................................................................................... Fabrikat Türen: ...................................................................................................... Fabrikat Fenstergriffe/Türgriffe: Vorgabe: FSB AGL, Modell 1016, Aluminium o. glw. ......................................................................................................
Fabrikate des Bieters
01.00 Allgemeines
01.00
Allgemeines
01.01 Aluminium-Fenster
01.01
Aluminium-Fenster
01.02 Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade
01.02
Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade
01.03 Aluminium-Schiebetür innen
01.03
Aluminium-Schiebetür innen
01.04 Aluminium-Außentüren
01.04
Aluminium-Außentüren

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