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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Objekt: Neubau WM Base Zentralverwaltung
und Umbau Werk 4
in 49090 Osnabrück
Pagenstecherstraße 130-134
Bauherr: WM SE
Pagenstecherstraße 130-134
49090 Osnabrück
Projektbeschreibung:
Neubau der Zentralverwaltung mit Betriebsrestaurant, Umbau Werk 4 mit neubau Clubraum und Garagen sowie die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes Werk 4.
DGNB-Silber-Zertifizierung.
Porr Hochbau West GmbH
Ansprechpartner-
Technik: Herr Mosler
Telefon: 0251 7601 463
E-Mail: denis.mosler@porr.de
Projektbeschreibung
Anlagen zur Ausschreibung: Anlagen zur Ausschreibung
Grundrisse, Ansichten, Schnitte
FLB
Brandschutz/-Schallschutzgutachten
Anlagen zur Ausschreibung:
Vorbemerkungen: Grundlage des Angebotes sind die zur Zeit gültigen DIN-Normen, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, die VOB/C, die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen jeweils in neuester Fassung.
Es gelten die "Anerkannten Regeln der Technik", so insbesondere:
DIN 18180 Gipskartonplatten, Arten - Anforderungen - Prüfungen
DIN 18181 Gipskartonplatten im Hochbau, Verarbeitungsrichtlinien
DIN 18183 Leichtwände aus Gipskartonplatten
DIN 18165 Faser - Dämmstoffe im Hochbau
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
Merkblatt 2 - "Verspachtelung von Gipsplatten Oberflächengüten" der Industriegruppe Gipsplatten e.V..
Sämtliche nachfolgenden Leistungspositionen verstehen sich als Komplettleistung aus Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbau auf der Baustelle, in fertiger Arbeit, entsprechend v.g. Grundlagen und Anlagen, sofern nicht nachfolgend ausdrücklich anders beschrieben.
Die angebotenen Einheitspreise beinhalten, sofern keine gesonderte Position ausgeschrieben ist, alle Kosten für die Baustelleneinrichtung und -räumung sowie alle Kosten für Geräte usw. die zur Durchführung der angebotenen Arbeiten erforderlich sind.
Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt. Darüber hinaus ggf. erforderliche Gerüste sind Sache des AN (NU), wenn nicht nachfolgend explizid anders beschrieben.
Arbeitsschutzmaßnahmen zur Einhaltung der UVV sind nach Angabe der Bauleitung bzw. des Sicherheitskoordinators einzuhalten und auszuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise dieses LV´s einzukalkulieren, sofern nicht nachfolgend als Leistungsposition aufgeführt.
Eignungsnachweise, Zulassungen, Prüfzeugnisse, und Technische Datenblätter sind auf Anforderung der Bauleitung kostenlos beizubringen.
In den einzelnen Positionen sind alle Materialien, die zur fertigen, funktionsfähigen Leistung erforderlich sind einzurechnen, auch wenn dieses in der Position nicht ausdrücklich erwähnt ist.
Alle erforderlichen Hilfs-, bzw. Befestigungsmittel, die für die fachgerechte Montage erforderlich werden, sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Die Werk- und Montageplanung gehört zum Leistungsumfang des AN und ist rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen und von dieser freigeben zu lassen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Alle zur Ausführung kommenden Materialien sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der örtlichen Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Die Kosten für die Bemusterung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Das zur Ausführung gelieferte Material hat den Mustern zu entsprechen und muss vom AG freigegeben sein.
Die zur Verwendung kommenden Materialien müssen den DIN -Gütebestimmungen und den Maßnormen entsprechen und sind entsprechend den Herstellervorschriften zu verarbeiten.
Es sind möglichst nur Materialien zu verwenden welche dem angebotenen Herstellersystem entsprechen, bzw. vom Hersteller für die betreffende Art der Ausführung vorgesehen bzw. zugelassen sind. Der Auftragnehmer haftet für die einwandfreie Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten.
Die Verwendung verschiedener System-Fabrikate auf einer Baustelle ist nicht zulässig.
Das örtliche Aufmaß gehört zum Leistungsumfang des AN und ist von diesem rechtzeitig in Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Für die Ausführung der Leistungen sind vorrangig die freigegebenen Architektenpläne bindend.
Absprachen mit anderen Gewerken in Bezug auf Ausführung, Ablauf der Arbeiten oder dergleichen, sind vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung vorzunehmen.
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttcontainern des AN zu sammeln. Die Schuttbeseitigung wird nicht vergütet.
Ebenso obliegt der Schutz vorhandener Bauleistungen (wie z.B. Fenster und Türen) dem AN. Der AN führt angemessene Maßnahmen hierzu durch. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, wenn nicht anders beschrieben.
Bei den Gipskartonflächen ist eine für den Maler fertige Oberfläche herzustellen.
Die Installationsdurchführungen bzw. Verteiler-, Schalter- und Steckdosenaussparrungen in Gipskartonwänden sind sauber herzustellen und sind mit den angebotenen EP's für die Wände und Vorsatzschalen abgegolten.
Die Installations- bzw. Kabeldurchführungen in Gipskarton-, Mineralfaser- und Metalldecken und -wänden sind sauber herzustellen inklusive Kantenschutz und sind mit den angebotenen EP's für die Abhangdecken abgegolten.
Es dürfen keine scharfen und nicht sauber entgratete Kanten vorhanden sein. Sämtliche Bohrungen sind farblich passend zu den Decken und Wänden zu liefern.
Erforderliche T-Verbindungen sind mit den angebotenen EP's abgegolten.
Alle Wand- und Deckenanschlüsse sofern nicht anders beschrieben an andere Bauteile sind fugenlos, dicht und rissfrei herzustellen. Dies ist mit den angebotenen EP's abgegolten.
An andere Baukörper angrenzende Wand- und Deckenanschlüsse sind mit dauerelastischem Dichtstoff, überstreichbar, zu versiegeln.Dies ist mit den angebotenen
EP's abgegolten.
Sämtliche Befestigungen sind, sofern nicht anders beschrieben, mit verdeckt liegenden Befestigungsmitteln herzustellen.
Alle zum Einbau kommenden Holzteile der Unterkonstruktionen sind fachgerecht gegen Fäulnis sowie pflanzlichen und tierischen Befall vorzubehandeln, dies ist in die EP's einzurechenen.
Umfasst der Auftrag auch die Lieferung und den Einbau von
Stahlzargen, Türen, Installationsblöcken usw. so sind die
einschlägigen DIN-Normen und Richtlinien zu beachten.
Öffnungen in Trockenbauwänden sind in den EP's mit einzukalkulieren. Dies Betrifft unteranderem Duschamaturen, WC's.
Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis zu Herstellersystemen,
Produkten, Fabrikaten, Typen, etc., sind bindend, sofern nicht jeweils der Zusatz "oder gleichwertig" (bzw. "o.glw.") angeführt ist und eine vollständige Bieterangabe hierzu mit dem Angebot erfolgt.
Abweichungen im Angebot des Nachunternehmers von der geforderten Leistung sind mit Bezug auf die betreffende Leistungsposition schriftlich zu erläutern.
Hat der Bieter gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Ausführungen, Vorgaben usw. Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung geltend zu
machen.
Sofern eine Leistungsposition gänzlich oder in Teilen aus technischen oder anderen Gründen nicht ausführbar sein sollte,
ist diejenige Leistung anzubieten, welche dem betreffend erkennbaren Leistungsziel am nächsten kommt. Entsprechende
Abweichungen und Gründe hierfür sind mit Bezug auf die betreffende Leistungsposition schriftlich zu erläutern.
Vorbemerkungen:
DGNB-Forderungen DGNB-Silber-Zertifizierung
Gipsprodukte (Nr.2 Kriterienmatrix)
Spachtelmassen (inkl. Q-Spachtel) sowie Tiefgrund müssen lösemittel- und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder RAL-UZ 102 sein.
Grundierung, Voranstrich, Spachtel, Kleber Wand + Boden (Nr. 8 Kriterienmatrix)
Zu verwenden sind ausschließlich Produkte mit GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU1, RE05, RE10, RE20 oder RE30 und EMICODE EC 1Plus / EC1-R oder DE-UZ113.
Lacke/Lasuren auf nicht mineralischen Untergründen (Nr.1 Kriterienmatrix)
Zu verwenden sind ausschließlich wasserverdünnbare Grundierungen, Dispersionslacke oder Lasuren gemäß mit einem VOC-Gehalt <100g/l oder gleichwertig nach RAL-UZ 12a.
Holz allgemein
Für alle Holzprodukte und Holzwerkstoffe wie Innentüren, Sockelleisten, Parkett, Teeküchen etc. sind FSC- / PEFC- Zertifikate und die dazugehörigen Lieferscheine mit COC-Nummer (Chain of Custody) vorzulegen.
Beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe müssen einen Formaldehydgehalt von <0,10ppm aufweisen.
Produkte aus Holzwerkstoffen müssen ein VOC-Emissionswerte nach 28 Tagen <= DE-ZU 76 aufweisen.
Staubbindende Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen z. B. Grundierung, Haftgrund, Tiefgrund, Betonkontakt, Isoliergrund (Nr.3 Kriterienmatrix)
Zu verwenden sind Produkte mit einem VOC-Gehalt <10g/l.
Acryl- / Silikondichtstoffe (Nr.12 Kriterienmatrix)
Zu verwenden sind Produkte, die einen Chlorparaffinegehalt < 0,1 % und EMICODE EC1 oder VOC<1% aufweisen.
Kleber PU/SMP (Nr.11 Kriterienmatrix)
Zu verwenden sind bei den silanmodifizierten Polymer-Klebstoffen ausschließlich Produkte mit GISCODE PU 10, PU20, RS10, DA20, DSE20, DSA20, DSO20, DH20 oder DSC20 und mit EMICODE EC 1Plus.
DGNB-Forderungen
01 Trockenbauarbeiten Zentralverwaltung
01
Trockenbauarbeiten Zentralverwaltung
01.01 Wände
01.01
Wände
01.02 Decken
01.02
Decken
02 Trockenbauarbeiten Betriebsrestaurant
02
Trockenbauarbeiten Betriebsrestaurant
02.01 Wände
02.01
Wände
02.02 Decken
02.02
Decken
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.__.0010 Verrechnungssatz Facharbeiter
03.__.0010
Verrechnungssatz Facharbeiter
E
1,00
h
03.__.0020 Verrechnungssatz Bauhelfer
03.__.0020
Verrechnungssatz Bauhelfer
E
1,00
h
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