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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ATV nach DIN 18299
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Bauvorhaben: Neubau Zentralverwaltung WM-Base Osnabrück
Straße: Pagenstecherstraße 132
PLZ/Ort: 49090 Osnabrück
Bauherr: WM SE base GmbH & Co. KG
Straße: Pagenstecherstraße 121
PLZ/Ort: 49090 Osnabrück
Architekt Entwurf: Thiele Linnenberg
Planungsgesellschaft mbH
Straße: Lindley Carree, Sachsenstraße 6,
PLZ/Ort: 20097 Hamburg
Baubeschreibung:
-Ergänzung-
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere
oder klimatische oder betriebliche Bedingungen
- Hauptwindrichtung: West bis Nordwest
- max. Schalldruckbelastung: VDI-Richtlinie 2058 und
dieTechnische Anleitung Lärm (TA-Lärm) dürfen nicht
überschritten werden
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um: Neubau
Bürogebäude
Die gesamte Nutzfläche beträgt: ca. 7.560 m2
Anzahl Geschosse: 7
Höhe aller Geschosse: 4,10m, Gesamthöhe von OKFF EG ca.
25,5m
Angabe Decken aller Geschosse: Stahlbetondecken, 26cm
Stärke
Angabe Dach: Stahlbeton 26cm, Trapezblech auf 5.OG und
Betriebsrestaurant 2% Dachneigung,
Ausbildung Baugrube: -/-
Ausbildung Bodenplatte: WU-Sohle in der ZV, normale
Sohle im Betriebsrestaurant
Ausbildung Kellergeschoss: Weiße Wanne mit
Schwarzabdichtung von außen
Die Bebauung befindet sich in einem
Gewerbegebiet
Die nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde aufgestellten
Anforderungen sind einzuhalten. Soweit nicht bekannt
gelten die Anforderungen nach TA-Lärm / VDI 2058 wie
folgt:
6-22 Uhr / 22 - 6 Uhr
Industriegebiet: bis
70 dB(A) / bis 70 dB(A)
Gewerbegebiet: bis
65 dB(A) / bis 50 dB(A)
Kerngebiet, Dorf- und Mischgebiet: bis
60 dB(A) / bis 45 dB(A)
allgemeinem Wohn- und Kleinsiedlungsgebiet: bis
55 dB(A) / bis 40 dB(A)
reinem Wohngebiet: bis
50 dB(A) / bis 35 dB(A)
Kurgebiet, für Krankenhäuser u. Pflegeanstalten: bis
45 dB(A) / bis 35 dB(A)
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Siehe AGB des AG
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Siehe AGB des AG
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B.
Montageöffnungen
- Heizzentrale: UG / Zugang über Treppenhäuser,
Einbrinung der Komponenten über Einbringöffnung
- RLT-Zentrale: UG / Zugang über Treppenhäuser,
Einbrinung der Komponenten über Einbringöffnung
- Hauanschlussraum Sanitär: UG / Zugang über
Treppenhäuser, Einbrinung der Komponenten über
Einbringöffnung
Montage, Montagehilfsmittel, Ausführung:
Alle Geräte und Aggregate sind so anzubieten, daß sie
durch vorhandene Montageöffnungen oder Türen evtl. in
Einzelteile zerlegt, an den Verwendungsort
transportiert werden können. Sie sind so anzuordnen,
daß die Bediengung und Wartung in einfacher Art und
Weise ordnungsgemäß vorgenommen werden kann.
0.1.7 Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Baustrom
werden vom Auftraggeber an zentraler Stelle auf der
Baustelle bereit gestellt
0.1.8 Räume und Flächen zur Mitbenutzung durch den
Auftragnehmer
-/-
0.1.9 Bodenverhältnisse
-/-
0.1.10 Hydrologische Werte
-/-
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Das Austreten wassergefährdender Stoffe aus Leitungen,
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Umschlagen
oder Verwenden wassergefährdender Stoffe oder aus
Fahrzeugen ist unverzüglich dem Auftraggeber und über
diesen der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Abfallentsorgung /
Abwasserentsorgung
-/-
0.1.13 Schutzgebiete, Schutzzeiten
-/-
0.1.14 Baumschutz, Schutz von Verkehrs- und
Vegetationsflächen, Bauteilen, Bauwerke usw.
-/-
0.1.15 Im Baugelände vorhandene Anlagen, Ver- und
Entsorgungsleitungen
-/-
0.1.16 Hindernisse im Bereich der Baustelle
- / -
0.1.17 Kampfmittel
-/-
0.1.18 Ggf. getroffene Maßnahmen
-/-
0.1.19 Besondere Anordnungen der Eigentümer von Kabeln,
Leitungen, Straßen, Kanäle etc.
-/-
0.1.20 Schadstoffbelastung von Bauteilen
Es sind keine Belastungen bekannt.
Hinweis vorliegende Gutachten (1)
0.1.21 Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten / Art
und Zeit
-/-
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Auf der Baustelle werden gleichzeitig mit der
Erstellung der in dieser Leistungsbeschreibung
aufgeführten Leistungen andere Arbeiten des technischen
und nichttechnischen Ausbaus und des Rohbaus
durchgeführt. Gegen Verschmutzung und Beschädigungen
anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung
von Personen sind vom AN der Verkehrssitte
entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen
(Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen usw.).
0.2. Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte,
Arbeitsunterbrechungen
Die Baumaßnahme wird in einem Zuge durchgeführt.
Übliche Unterbrechungen nach Baufortschritt im Rahmen
der Gewerkeabhängigkeiten sind anzunehmen.
Fertiginstallationen und Inbetriebnahmearbeiten
müssennach der eigentlichen Ausführung, kurz vor Bezug
des Gebäudes, durchgeführt werden. Restarbeiten
geringen Umfangs nach Fertigstellung,
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Arbeiten im laufenden Betrieb, Arbeiten im Bereich von
Verkehrswegen
-/-
0.2.3 Besondere Anforderungen an Arbeiten im
kontaminierten Bereich
-/-
0.2.4 Besondere Anforderungen an die
Baustelleneinrichtung (Nebenleistung gem. VOB)
Lager- und Aufenthaltsflächen im Gebäude bedürfen der
räumlichen und schriftlichen Zustimmung des AG
0.2.5 Besonderheiten bei der Verkehrsregelung
-/-
0.2.6 Auf- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten, die
nicht Nebenleistung sind.
Der Auftragnehmer hat alle für die Durchführung seiner
Leistungen erforderlichen Gerüste, Scherenbühnen und
Hebezeuge im erforderlichen Umfang und in der nach den
UVV- Vorschriften erforderlichen Ausführung für die
Zeit seiner Ausführung vorzuhalten und zu unterhalten.
Die Kosten hierfür sind in der Kalkulation der Leistung
zu berücksichtigen. Eine zusätzliche Vergütung für
Montagegerüste, Hilfskonstruktionen und Insgemeinkosten
erfolgt nicht. Die zu kalkulierende Montagehöhe ist den
Hinweisen zur Baustelle, der Anlagenbeschreibung bzw.
den Höhenangaben der Einzelpositionen der
Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste
Nicht vorgesehen.
0.2.8 Überlassung von Gerüsten und Hebezeugen für
andere Unternehmer
Nicht vorgesehen.
0.2.9 Verwendung wiederaufbereiteter Stoffe
Nicht vorgesehen.
0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete oder nicht
genormte Stoffe
Nicht genormte Stoffe oder Bauteile dürfen nicht
verwendet werden
0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und
Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile
Das Gebäude soll eine DGNB Zertifizierung in Silber
erhalten. Entsprechend daraus resultierende
Anforderungen sind bei der Kalkulation zu
berücksichtigen.
0.2.12 Art und Umfang der verlangten Gütenachweise
Befestigungen von Lüftungskanälen und Rohren nur mit
zugelassenen Metalldübeln. Wand- und
Deckendurchführungen sind gemäß DIN 4109 und LAR
neuster Fassung auszuführen. Schweißarbeiten dürfen nur
von Schweißern durchgeführt werden, die ihre Eignung
durch eine Prüfung nachgewiesen haben, im Besitz
gültiger Prüfbescheinigungen sind und durch fachlich
geeignetes Aufsichtspersonal überwacht werden.
0.2.13 Verwendung und Verwertung von auf der Baustelle
gewonnenen Stoffen
nicht vorgesehen
0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem
Bereich des Auftraggebers zu entsorgende Stoffe
normaler Bauschutt
0.2.15 Von Auftraggeber beigestellte Stoffe
Nicht vorgesehen.
0.2.16 Abladen, Lagern und Transport von Bauteilen
durch den Auftraggeber
Nicht vorgesehen.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer /
Weitervergabe an Nachunternehmer
-/-
z.B. Das Herstellen von Bühne die von anderen Gewerken
genutzt werden
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und
der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit
anderen Beteiligten
Gemeinsame Intebriebnahme und Probebetriebe im üblichen
Umfang sind vorzusehen
-/-
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der
Abnahme
Nicht vorgesehen. ggf. (1)
0.2.20 Wartung der Anlage während der
Gewährleistungszeit
Wartungsverträge für die Dauer der Gewährleistung sind
gemäß Leistungsverzeichnis anzubieten sowie den
Revisionsunterlagen hinzuzufügen.
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen
-/-
ATV nach DIN 18381 - Gas-, Wasser- und
Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
0.1 Angaben zur Baustelle
Siehe Angaben zur Ausführung nach DIN 18299
0.1.1 - 0.1.7 siehe ATV DIN 18299 0.1.2 und 0.1.3
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Umfang der vom Auftragnehmer vorzunehmenden
Installation der anlagentinternen elektrischen
Leitungen einschließlich Auflegen auf die Klemmen
Angaben zu den erforderlichen
Elektroinstallationsarbeiten für die MSR-Funktionen
sind dem für die Elektroinstallation beauftragtem NU
sowie der Fachbauleitung des AG in Form von Kabellisten
und Angaben zum Einbauort (Schema + Lageskizze)
rechtzeitig zu übergeben. Die Übergabe hat eine Woche
nach Auftragserteilung unaufgefordert zu erfolgen,
soweit im Verhandlungsprotokoll kein anderer Zeitpunkt
definiert wird.
0.2.2 Beibringen von Genehmigungen, Prüfungen und
Abnahmen, z.B. Behälterprüfungen nach
Druckbehälterverordnung (Druckbeh V), Anlagen
radioaktive Abwässer
Für alle relevanten Anlagen, bzw. Anlagenteile sind die
der zuständigen Genehmigungsbehörde oder
Sachverständigen geforderten Prüf- bzw.
Abnahmebescheinigungen vorzulegen.
0.2.3 Zerstörungsfreie Prüfungen bei Hochdruckleitungen
und schwer zugänglichen Leitungen
Vor dem Schließen der Schlitze und der
Installations-Schächte ist die Anlage, je nach
Erfordernis, im Ganzen oder in Teilabschnitten einer
sachgemäßen Dichtheitsprobe zu unterziehen. Ihre
Dichtheit muss durch die Bauleitung abgenommen werden
und ist schriftlich zu bestätigen. Eine besondere
Vergütung für eine Dichtheitsprobe in Teilabschnitten
erfolgt nicht.
0.2.4 Anzahl, Art und Maße von Mustern und
Musterkonstruktionen. Ort der Anbringung.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bauteile zu
bemustern.
0.2.5 Art und Umfang von Winterbaumaßnahmen
Der AN hat die eigene Leistung vor Winterschäden zu
schützen.
0.2.6 Besondere Anforderungen an Wand- und
Deckendurchführungen Bauteile gegen Erdreich
Gas- und Druckwasserdicht als Mindestanforderung. Um
die Anforderungen der DIN 4109 / 4100 einzuhalten, sind
alle Wand- und Deckendurchführungen mit Schutzrohren
auszuführen. Der Ringspalt zwischen Schutzrohr und
Medienrohr ist mind. 30 mm stark mit nicht brennbarem
Material auszustopfen. Die Kosten für diese
Mindestanforderung sind entsprechend einzukalkulieren
und werden nicht gesondert vergütet.
0.2.7 Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme-,
Feuchte- und Strahlenschutz sowie an die Luftdichtheit
der Gebäudehülle. Art und Umfang erforderlicher
Maßnahmen
Art und Umfang erforderlicher Maßnahmen:
Wärme- und Schallschutzdämmung gemäß LAR sowie der
Hinweise zur VOB C DIN 18421.
Alle Rohrleitungen erhalten als Mindestanforderung eine
Wärmedämmung bzw. Schwitzwasserdämmung mit der in GEG,
DIN 1988 / 1986 bzw. TRVO vorgeschriebenen Dämmstärke.
Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass sie einzeln
gedämmt werden können.
Hinsichtlich des Brandschutzes gelten die Anforderungen
der Landes-Bauordnung (LBO und der LAR). Leitungen, die
Brandabschnitte überbrücken, erhalten zugelassene
Brandschutzeinrichtungen mit Prüfzeugnis und
Zulassungsbescheid. Der AN hat dem AG die Prüfzeugnisse
und Zulassungsbescheide zulassungspflichtiger
Anlagenteile unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Der NU ist verantwortlich für den der Zulassung
entsprechenden Verschluß der Restquerschnitte. Die
Arbeiten sind in entsprechender LV-Position erfasst
bzw. werden nach entsprechender Vorgabe anderweitig
erbracht. Abdeckrosetten sichtbarer
Rohrleitungsaustritte sind mit den Einheitspreisen
abgegolten.
0.2.8 Anforderungen an die auf den Rohfußboden zu
verlegenden Leitungen
Leitungen sind vor der Estrichverlegung auf
Beschädigungen zu prüfen. Die Dichtigkeit ist über
Druckproben nachzuweisen.
0.2.9 Besondere physikalische und chemische
Beanspruchungen, denen Stoffe und Bauteile nach dem
Einbau ausgesetzt sind
-/-
0.2.10 Art und Umfang von Korrorsionsschutzmaßnahmen
Alle Profilstahlkonstruktionen sind zu grundieren,
sofern in der Anlagen-/Leistungsbeschreibung nicht
anders beschrieben.
Profilstahlkonstruktionen aus verzinktem Stahl / ohne
Anstrich, sofern in der Anlagen-/Leistungsbeschreibung
nicht anders beschrieben.
Korrosionsgefährdete Rohrleitungen aus Stahl, an denen
Bestimmungsgemäß einen Taupunktunterschreitung nicht
ausgeschlossen werden kann, sind zur Sicherung gegen
Aussenkorrosion vor den Dämmarbeiten mit einem
zweifachen Anstrich, der auch der Anlagentemperatur
stand hält, zu streichen. Der Anstrich muss
umweltschonend und prüfamtlich zugelassen sein. Dies
ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Hochwertige Mindeststandards nach AGI Arbeitsblatt
gelten als vereinbart.
0.2.11 Ergebnisse der Wasseranalyse zur Beurteilung des
korrosionschemischen Verhaltens nach DIN 50930-6
"Korrosion der Metalle - Korrosion metallischer
Werkstoffe im Inneren von Rohrleitungen, Behältern und
Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wasser"
Die ausgeschrieben Materialien sind vor Einsatz auf den
PH-Wert und wasserchemische Eigenschaften zu prüfen.
0.2.12 Art, Abmessung, Umfang und Ausbildung der
Wärmedämmung und Dämmung gegen Tauwasserbildung
Wärme- und Schallschutzdämmung gemäß LAR sowie der
Hinweise zur VOB C DIN 18421. Alle Rohrleitungen
erhalten als Mindestanforderung eine Wärmedämmung bzw.
Schwitzwasserdämmung mit der in GEG, DIN 1988 / 1986
bzw. TRVO vorgeschriebenen Dämmstärke. Die
Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass sie einzeln
gedämmt werden können.
0.2.13 Art und Umfang von Provisorie, z.B. für
vorübergehende Ver- und Entsorgung.
-/-
0.2.14 Zeitpunkte der - gegebenenfalls stufenweisen -
Inbetriebnahmen
Ggf. stufenweise, genaue Termine werden im
Bauzeitenplan bekannt gegeben.
0.2.15 Betriebsbedingungen von Einrichtungen und
Apparaten, z.B. Einschaltdauer des Magnetventils
-/-
0.2.16 Vorgaben zur Aufschaltung auf die
Gebäudeautomation
Art und Umfang der zu liefernden Unterlagen.
Der Auftragnehmer ist zur Mitarbeit bei der
Terminkoordination mit der Bauleitung und den anderen
am Bau beteiligten Gewerken verpflichtet. Die Kosten
dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die vom
Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen sind
rechtzeitig einzureichen.
0.2.17 Art und Umfang der zu liefernden Unterlagen
Die Registereinteilung der Rev.-Unterlagen hat gemäß
Vorgabe des AG zu erfolgen. Aufbau gemäß VDMA
Einheitsblatt.
Die Revisionsunterlagen sind rechtzeitig vor der
Abnahme 1-fach zur Prüfung und Freigabe einzureichen.
In den Revisionszeichnungen sind in übersichtlicher
Darstellung von allen verbleibenden Einbauten bzw.
Änderungen anzufertigen. Sie tragen die Bezeichnung
'Revisionszeichnung' und erhalten die schriftliche
Bestätigung der Übereinstimmung mit der örtlichen
Bauausführung. Die gemäß Prüfbemerkungen überarbeiteten
Unterlagen sind dem AG im Rahmen der Abnahme in
vertraglicher Anzahl zu übergeben. Ohne geprüfte
Unterlagen kann keine Endabnahme erfolgen.
0.2.18 Art, Verfahren und Umfang vorzunehmender Druck-
und Dichtheitsprüfungen für Rohrleitungen sowie
Einzelheiten über auszubauende und wiedereinzubauende
sowie abzudichtende Bauteile zu Apparate
./.
0.2.19 Art, Verfahren und Umfang des Spülens von
Rohrleitungen der Trinkwasserinstallation gemäß DIN
1988-200:2015-12; Technische Regel des DVGW, Abschnitt
11.2 insbesondere
Siehe Leistungsbeschreibung
0.2.20 Art, Verfahren und Umfang des Spülens von
Rohrleitungen von Entwässerungsleitungen oder Teilen
davon nach Abschnitt 4.2.20 insbesondere
Siehe Leistungsbeschreibung
0.2.21 Art, Verfahren und Umfang des Spülens von
Rohrleitungen der Trinkwasserinstallation, wenn
Desinfektion und Nachspülung von in Betrieb genommenen
Rohrleitungsanlagen nach Abschnitt 4.2.25 erfolgen
sollen
Das Spülen muss so früh wie möglich nach Verlegung der
Leitungen und im Anschluss an die Druckprüfung
erfolgen. Kalt- und Warmwasserleitungen sind getrennt
mit einem Luft-Wasser-Gemisch intermittierend unter
Druck zu spülen. Das für die Spülung verwendete
Trinkwasser muss gefiltert sein. Je nach Anlagengröße
und Leitungsführung ist abschnittsweise zu spülen. Die
Leitungslänge je Spülabschnitt soll 100 m nicht
überschreiten. Dabei sollte die Spülrichtung von unten
nach oben und die Spülfolge strangweise vom
nächstgelegenen zum entferntesten Strang eingehalten
werden. Jeder Strang wird stockwerkweise von unten nach
oben gespült. Die Spüldauer richtet sich nach der
Leitungslänge und soll je laufenden Meter 15 Sek. nicht
unterschreiten. Das Spülen der Leitungen ist in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen und wird nicht
gesondert vergütet.
0.2.22 Angebot eines Wartungsvertrages
Wartungsverträge für die Dauer der Gewährleistung sind
gemäß Leistungsverzeichnis anzubieten.
Mindestumfang Leistungsprogramm gemäß VDMA
0.2.23 Art und Umfang der dem Auftragnehmer für die
Beurteilung und Ausführung der Anlagen zu liefernden
Planungsunterlagen und Berechnungen
Dem AN wird nach Auftragserteilung eine
Ausführungsplanung in Form von Grundrissen, Schnitten
und Schemata, sowie Berechnungen übergeben.
Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne
durch den AN. Diese müssen das Projekt kennzeichnen und
sind zu nummerieren. Sie müssen den vereinbarten
Verteilerschlüssel aufweisen. Geänderte Unterlagen sind
durch einen Index zu kennzeichnen. Bei Planänderungen
ist die Plannummer beizubehalten. In den
Montagezeichnungen sind alle Bauteile maßstäblich
darzustellen und mit Bezugsmaßen zum Baukörper zu
bemaßen. Die Unterlagen sind vorzulegen, so dass vor
Beginn der Ausführung eine Überprüfung und Genehmigung
durch Auftraggeber bzw. seines Beauftragten möglich
ist. Die Prüfbemerkungen hat der Auftragnehmer bei der
Erstellung seiner endgültigen Montageunterlagen zu
berücksichtigen. Bauteile wie benötigten Fundamente und
Revisionstüren, die durch andere Gewerke hergestellt
werden, sind rechtzeitig in erforderlicher Größe,
Ausführung und Lage anzugeben.
0.2.24 Anfall und Behandlung aggressiver und
kontaminierter Medien
-/-
0.2.25 Möglichkeiten zur Aufnahme von Kräften
wandhängender Bauteile und Apparate, z.B. in
Trockenbauwände
Statische Nachweise der Abhangkonstruktionen und
Befestigungen durch den NU. Gewichte und Abmessungen
zur statischen Bestimmung der Bauwerke sind vom NU
2-fach zur Verfügung zu stellen.
0.2.26 Art und Umfang von Zustandsprüfungen vorhandener
Gas-, Wasser- und Entwässerungsleitungen
-/-
0.2.27 Art und Umfang der Kennzeichnung von
Rohrleitungen
Die Rohrleitungen erhalten Kennzeichnungen und
Bezeichnungsschilder im erforderlichen Umfang. Sie
erhalten Richtungspfeile nach Erfordernis. Diese sind
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Text der
Bezeichnungsschilder ist mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
0.2.28 Vorgesehene Wandbeläge
keramische Fliesen
0.2.29 Lage und Abschlüsse für Armaturen und Abläufe
nach Fliesenraster
Fugenkreuzinstallation. Installation auf Fugenkreuz
bzw. Fliesenraster.
0.2.30 Bauteilfertigung nach Ausführungsplan oder nach
örtlichem Aufmaß
im Verantwortungsbereich des AN, in der Regel nach
örtlichem Aufmaß
0.2.31 Art, Beschaffenheit und Festigkeit des
Untergrundes
siehe ATV DIN 18299 0.1.3
Zur vorgezogenen Regenwasserinstallation oft nur
Schotterboden
0.2.32 Anzahl, Art, Maße und Ausbildung von Abschlüssen
und Anschlüssen an angrenzenden Bauteilen, z.B.
luftdichte Anschlüsse
siehe Leistungsverzeichnis
0.2.33 Art, Lage, Maße und Ausbildung von Bewegungs-,
Bauwerks- und Bauteilfugen
Sämtliche Rohrleitungsinstallationen sind so
auszuführen, dass Schub- und Scheerkräfte an
Rohrleitungen durch geeignete Kompensationsmaßnahmen
aufgenommen werden.
Diese Leistungen sind in den EP´s mit abgegolten.
0.2.34 Anzahl, Art, Lage und Maße von herzustellenden
oder zu schließenden Aussparungen
siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.35 Anzahl, Art, Lage, Maße und Massen von
Installations- und Einbauteilen
siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
und
Für den meßtechnischen Nachweis der Leistungen hat der
Auftragnehmer die erforderlichen Vorrichtungen
(Meßtaschen, Tauchhülsen, Paßstücke) für den Anschluß
von Meßgeräten einzubauen.
0.2.36 Gestaltung und Einteilung von Flächen sowie
Raster- und Fugenausbildung
-/-
siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.37 Anzahl, Art, Lage, Maße und Beschaffenheit von
geneigten, gebogenen oder andersartig geformter Flächen
-/-
siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.38 Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von
Teilen der Leistung
siehe ATV DIN 18299 0.2.1 und 0.2.19
ATV nach DIN 18421 - Dämm- und Brandschutzarbeiten an
technischen Anlagen
0.1 Angaben zur Baustelle
Siehe Angaben zur Ausführung DIN 18299
0.1.1 - 0.1.7 siehe ATV DIN 18299 0.1.2 und 0.1.3
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Art und Stoffe der zu dämmende Objekte
Trinkwarmwasser- und Zirkulationsrohrleitungen
in Technikzentralen
(X) Mineralfaser-Dämmschalen mit verzinktem
Blechmantel
( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit PVC-Mantel
in sichtbaren Bereichen
( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit verzinktem
Blechmantel
(X) Mineralfaser-Dämmschalen mit PVC-Mantel
( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit Aluminiumfolie
in stoßgefährdeten Bereichen
(X) Mineralfaser-Dämmschalen mit verzinktem
Blechmantel
( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit PVC-Mantel
in Schächten und abgehängten Decken
(X) Mineralfaser-Dämmschalen mit Aluminiumfolie
in Fußbodenaufbauten / Estrichlagen
(x) Kompaktdämmhülsen
in Vorwänden und Wandschlitzen
(X) synthetischer Kautschuk
Trinkkaltwasserrohrleitungen
in Technikzentralen
(X) Mineralfaser-Dämmschalen mit verzinktem
Blechmantel
( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit PVC-Mantel
in sichtbaren Bereichen
( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit verzinktem
Blechmantel
(X) Mineralfaser-Dämmschalen mit PVC-Mantel
( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit Aluminiumfolie
in stoßgefährdeten Bereichen
(X) Mineralfaser-Dämmschalen mit verzinktem
Blechmantel
( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit PVC-Mantel
in Schächten und abgehängten Decken
(X) Mineralfaser-Dämmschalen mit Aluminiumfolie
( ) synthetischer Kautschuk
in Fußbodenaufbauten / Estrichlagen
(x) Kompaktdämmhülsen
( ) synthetischer Kautschuk
in Vorwänden und Wandschlitzen
(X) synthetischer Kautschuk
Regenwasserrohrleitungen
in sichtbaren Bereichen
( ) Mineralfaser-Dämmschalen, 30 mm, mit verzinktem
Blechmantel
(X) Mineralfaser-Dämmschalen, 30 mm, mit PVC-Mantel
( ) Mineralfaser-Dämmschalen, 30 mm, mit
Aluminiumfolie
in stoßgefährdeten Bereichen
(X) Mineralfaser-Dämmschalen, 30 mm, mit verzinktem
Blechmantel
( ) Mineralfaser-Dämmschalen, 30 mm, mit PVC-Mantel
( ) Mineralfaser-Dämmschalen, 30 mm, mit
Aluminiumfolie
in Schächten und abgehängten Decken
(X) Mineralfaser-Dämmschalen, 30 mm, mit
Aluminiumfolie
0.2.2 Dämmstoffe
Dämmstoffe aus Mineralfasermatten dürfen nur in der
Baustoffklasse A 1 und A 2 nach DIN 4102 mit einer
Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mk bzw. 0,040 W/mk bei
einer Mitteltemperatur von 10°C nach DIN 18165
verwendet werden und müssen AGI-Arbeitsblatt Q 132
entsprechen. Dämmstoffe aus Schäumen dürfen nur in der
Baustoffklasse B 1 für Schläuche und B 2 für Platten
verwendet werden und müssen AGI-Arbeitsblatt Q 134
entsprechen.
0.2.3 Art, Maße, Stoffe und Konstruktionen der
Ummantelungen und Brandschutzmaßnahme
In den einzelnen Positionen beschrieben
0.2.4 Besondere Dämmstoffeigenschaften
In den Einzelpositionen beschrieben. Es ist
hydrophobierte Mineralwolle zu verwenden.
0.2.5 Anforderungen an Dämm- und Brandschutzsysteme
hinsichtlich des Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und
Strahlenschutz
Wärme- und Schallschutzdämmung gemäß LAR sowie der
Hinweise zur VOB C DIN 18421. Alle Rohrleitungen
erhalten als Mindestanforderung eine Wärmedämmung bzw.
Schwitzwasserdämmung mit der in GEG, DIN 1988 / 1986
bzw. TRVO vorgeschriebenen Dämmstärke. Die
Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass sie einzeln
gedämmt werden können.
Durchführungen durch Wände sind schallisoliert
(Ummantelung mit nicht brennbarer 30mm starker
Mineralfasermatte - sichtbare stirnseitig mit Blenden
zu versehen resp. abzukleben) auszuführen.
Hinsichtlich des Brandschutzes gelten die Anforderungen
der Landes-Bauordnung (LBO und der LAR). Leitungen, die
Brandabschnitte überbrücken, erhalten zugelassene
Brandschutzklappen bzw. Brandschutzeinrichtungen mit
Prüfzeugnis und Zulassungsbescheid. Der AN hat dem AG
die Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide
zulassungspflichtiger Anlagenteile unaufgefordert zur
Verfügung zu stellen. Der AN ist verantwortlich für den
der Zulassung entsprechenden Verschluß der
Restquerschnitte. Die Arbeiten sind in entsprechender
LV-Position erfasst bzw. werden nach entsprechender
Vorgabe anderweitig erbracht. Abdeckrosetten sichtbarer
Rohrleitungsaustritte sind mit den Einheitspreisen
abgegolten.
0.2.6 Schutz der Dämmung gegen mechanische und andere
äußere Einwirkungen. Anforderungen aus Windlaste, aus
Störfall- und Brandschutzkonzepten
-/-
0.2.7 Bedingungen, die für die Beurteilung und
Ausführung der Dämmungen erforderlich sind, z.B.
Betriebs- und Umgebungstemperatur
-/-
0.2.8 Bereiche mit Behinderungen und Erschwernissen,
z.B. beengte Arbeitsräume, Unterschreitung der
Mindestabstände nach DIN 4140
-/-
0.2.9 Ausführungseinschränkungen wie Unzulässigkeit von
Schweißarbeiten, Bohrungen und direktem metallischem
Kontakt mit dem Objekt sowie Gewichtsbeschränkungen für
Dämm- und Brandschutzsysteme
-/-
0.2.10 Betriebsweise nach DIN 4140
Die Dämmung ist so auszuführen, dass die bei An- und
Abfahren der Anlagen auftretenden Dehnungen ohne
Deformation der Dämmung und der Ummantelung aufgenommen
werden. Die zugrunde zu legenden Anlagenparameter sind
durch den AN vor Beginn der Arbeiten zu erfragen bzw.
den entsprechenden Unterlagen der Gewerke H/L/S zu
entnehmen.
0.2.11 Besondere physikalische und chemische
Beanspruchungen, denen Stoffe und Bauteile nach dem
Einbau ausgesetzt sind
-/-
0.2.12 Ausführungsvorschriften des Auftraggebers
- DIN 18241
- DIN 4140
- AGI Arbeitsblätter
- LÜAR
- GEG
- DIN 1988
- LAR
- LBO
- MLAR
- TRVO
jeweils neueste Fassung
0.2.13 Bei Dämmungen: Anzahl, Art und Maße
Dämmung ohne Ummantelung / Zulagen:
Art, Anzahl und Abmessungen von Bogen, Knicken,
Übergangsstücken, Stutzen und Formstücken an Kanälen,
bei Dämmung aus Hartschaum, sind einzukalkulieren
sofern keine separaten LV-Positionen ausgewiesen sind.
Dämmung mit Ummantelung aus PVC oder Alu Grobkorn /
Zulagen:
Art, Anzahl und Abmessungen von Bögen, Knicken,
Übergangsstücken, Hosenstücken, Endstellen, Stutzen,
Ausschnitten bei Dämmungen mit Ummantelung aus Blech
auch von Stirnseiten, Konussen, konischen Bögen,
Passstücken, Tragekonstruktionen, Abflachungen,
Blenden, Einsätzen, Regenabweisern, Übergangsstücken
sowie Konussen und Formstücken an Kanälen sind
einzukalkulieren sofern keine separaten LV-Positionen
ausgewiesen sind.
0.2.14 Bei Brandschutzmaßnahmen: Anzahl, Art, Lage und
Maße der zu schützenden Bauteile, der zu schließenden
Ausparungen sowie der Einbauteile, Abhängungen und
Sonderkonstruktionen
siehe Leistungsverzeichnis bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.15 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von
Abschlüssen und Anschlüssen an angrenzenden Bauteilen
siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.16 Schutz von Bau- und Anlagenteilen,
Einrichtungsgegenständen und dergleichen
-/-
0.2.17 Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von
Teilen der Leistung
siehe ATV DIN 18299 0.2.1 und 0.2.19
Leistungsbeschreibung
Beschreibung des Bauvorhabens
Nutzung : Büro/Gewerbe
Geschossanzahl : 7
Geschosshöhe : 4,1 m
Abwasserinstallationen
Einleitung Schmutzwasser : öffentliche
Kanalisation
Einleitung Regenwasser : öffentliche
Kanalisation
Rohrleitungssystem Schmutzwasser: PP-Rohr
hochschalldämmend / 570 m-Rohr
Hebeanlagen Schmutzwasser : ja
Hebeanlagen Regenwasser : nein
Fettabscheider : Küche
sonstige Abscheider : nein
Dachentwässerung
Entwässerungssystem : Freispiegel /HDE
Rohrleitungssystem Regenwasser : PP Rohr
Hochschalldämmend, PE-HD / 500 m-Rohr
Trinkwasserinstalltion
Anschluss an öffentl. TW-System : ja
Druckerhöhungsanlage : ja
Trinkwasseraufbereitungsanlagen : nein
Rohrleitungssystem :
Metallverbundrohr/Edelstahlrohr 1.200 m-Rohr
Trinkwarmwasserbereitung
zentrale WWB : elektro Speicher in
der Küche
dezentrale WWB :
Kleindurchlauferhitzer und drucklose Speicher
Sanitäre Objekte
Anzahl WC-Anlagen : 56 Stück
Anzahl WT-Anlagen : 51 Stück
Anzahl Urinal-Anlagen : 24 Stück
Anzahl Dusch-Anlagen : 02 Stück
Anzahl Wannenanlagen : 00 Stück
Anzahl Einläufe : 04 Stück
Anzahl Rinnen : 01 Stück
ATV nach DIN 18299
1 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
1
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
1.01 Abwasserleitungen und Zubehör
1.01
Abwasserleitungen und Zubehör
1.02 Schmutzwasser-Hebeanlagen und Zubehör
1.02
Schmutzwasser-Hebeanlagen und Zubehör
1.03 Fettabscheider und Zubehör
1.03
Fettabscheider und Zubehör
1.04 Abwasserleitungen fetthaltig
1.04
Abwasserleitungen fetthaltig
1.05 Regenwasserleitungen und Zubehör - Unter
1.05
Regenwasserleitungen und Zubehör - Unter
1.06 Regenwasserleitungen und Zubehör - Freis
1.06
Regenwasserleitungen und Zubehör - Freis
1.07 Trinkwasserleitungen und Zubehör
1.07
Trinkwasserleitungen und Zubehör
1.08 Trinkwasserleitungen - Erdverlegt
1.08
Trinkwasserleitungen - Erdverlegt
1.09 Technische Einrichtungen
1.09
Technische Einrichtungen
1.10 Wärmedämmung und Brandschutz
1.10
Wärmedämmung und Brandschutz
1.11 Dezentrale Warmwasserbereiter
1.11
Dezentrale Warmwasserbereiter
1.12 Installationselemente und Zubehör
1.12
Installationselemente und Zubehör
1.13 Sanitärobjekte und Zubehör
1.13
Sanitärobjekte und Zubehör
1.14 Sanitärbeschläge und Zubehör
1.14
Sanitärbeschläge und Zubehör
1.15 Besondere Arbeiten
1.15
Besondere Arbeiten
1.16 Wartung
1.16
Wartung
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