Innenputzarbeiten
BASE Neubau + Werk 4
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Objekt: Neubau WM Base Zentralverwaltung und Umbau Werk 4 in 49090 Osnabrück Pagenstecherstraße 130-134 Bauherr: WM SE Pagenstecherstraße 130-134 49090 Osnabrück Projektbeschreibung: Neubau der Zentralverwaltung mit Betriebsrestaurant, Umbau Werk 4 mit neubau Clubraum und Garagen sowie die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes Werk 4. DGNB-Silber-Zertifizierung. Porr Hochbau West GmbH Ansprechpartner- Technik: Herr Mosler Telefon: 0251 7601 463 E-Mail: denis.mosler@porr.de
Projektbeschreibung
Anlagen zur Ausschreibung: Anlagen zur Ausschreibung Grundrisse, Ansichten, Schnitte FLB
Anlagen zur Ausschreibung:
Vorbemerkungen: Grundlage des Angebotes sind die zur Zeit gültigen DIN-Normen, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, die VOB/C, die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen jeweils in neuester Fassung. Es gelten die "Anerkannten Regeln der Technik", so insbesondere: DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18550 Putz- und Putzsysteme Sämtliche nachfolgenden Leistungspositionen verstehen sich als Komplettleistung aus Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbau auf der Baustelle, in fertiger Arbeit, entsprechend v.g. Grundlagen und Anlagen, sofern nicht nachfolgend ausdrücklich anders beschrieben. Die angebotenen Einheitspreise beinhalten, sofern keine gesonderte Position ausgeschrieben ist, alle Kosten für die Baustelleneinrichtung und -räumung sowie alle Kosten für Geräte usw. die zur Durchführung der angebotenen Arbeiten erforderlich sind. Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt. Darüber hinaus ggf. erforderliche Gerüste sind Sache des AN (NU), wenn nicht nachfolgend explizid anders beschrieben. Arbeitsschutzmaßnahmen zur Einhaltung der UVV sind nach Angabe der Bauleitung bzw. des Sicherheitskoordinators einzuhalten und auszuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise dieses LV´s einzukalkulieren, sofern nicht nachfolgend als Leistungsposition aufgeführt. Eignungsnachweise, Zulassungen, Prüfzeugnisse, und Technische Datenblätter sind auf Anforderung der Bauleitung kostenlos beizubringen. In den einzelnen Positionen sind alle Materialien, die zur fertigen, funktionsfähigen Leistung erforderlich sind einzurechnen, auch wenn dieses in der Position nicht ausdrücklich erwähnt ist. Alle erforderlichen Hilfs-, bzw. Befestigungsmittel, die für die fachgerechte Montage erforderlich werden, sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Die Werk- und Montageplanung gehört zum Leistungsumfang des AN und ist rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen und von dieser freigeben zu lassen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Alle zur Ausführung kommenden Materialien sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der örtlichen Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Die Kosten für die Bemusterung sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das zur Ausführung gelieferte Material hat den Mustern zu entsprechen und muss vom AG freigegeben sein. Die zur Verwendung kommenden Materialien müssen den DIN -Gütebestimmungen und den Maßnormen entsprechen und sind entsprechend den Herstellervorschriften zu verarbeiten. Es sind möglichst nur Materialien zu verwenden welche dem angebotenen Herstellersystem entsprechen, bzw. vom Hersteller für die betreffende Art der Ausführung vorgesehen bzw. zugelassen sind. Der Auftragnehmer haftet für die einwandfreie Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten. Die Verwendung verschiedener System-Fabrikate auf einer Baustelle ist nicht zulässig. Das örtliche Aufmaß gehört zum Leistungsumfang des AN und ist von diesem rechtzeitig in Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Für die Ausführung der Leistungen sind vorrangig die freigegebenen Architektenpläne bindend. Absprachen mit anderen Gewerken in Bezug auf Ausführung, Ablauf der Arbeiten oder dergleichen, sind vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung vorzunehmen. Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttcontainern des AN zu sammeln. Die Schuttbeseitigung wird nicht vergütet. Ebenso obliegt der Schutz vorhandener Bauleistungen wie Böden, das Abkleben von Fenstern, Türen und Beschlägen sowie aller farbempfindlichen Bauteilen und Baukörpern, das scharfe Trennen von Anstrichen unterschiedlicher Farbe auch wenn Abdeckbänd erfordrlich werden.Dies ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Arbeiten wie schleifen, entstauben, verkitten, ausbessern kleiner Putzschäden, makulatieren, Tiefengrund usw. sind Nebenarbeiten und gehören zum Leistungsumfang der einzelnen Positionen, so dass diese Arbeiten nicht besonders erwähnt werden, wenn nicht ausdrücklich in gesonderter Position beschrieben. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Sind sichtbare Mängel im Untergrund oder bei den Vorleistungen zuerkennen oder Schäden an der fertigen Leistung zu befürchten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Bei allen Untergrundvorbereitungen und dem Anstrichaufbau sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berüksichtigen. Bei Ermittlung der Massen sind die Fensteröffnungen unter 2,5 m² übermessen worden. Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis zu Herstellersystemen, Produkten, Fabrikaten, Typen, etc., sind bindend, sofern nicht jeweils der Zusatz "oder gleichwertig" (bzw. "o.glw.") angeführt ist und eine vollständige Bieterangabe hierzu mit dem Angebot erfolgt. Abweichungen im Angebot des Nachunternehmers von der geforderten Leistung sind mit Bezug auf die betreffende Leistungsposition schriftlich zu erläutern. Hat der Bieter gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Ausführungen, Vorgaben usw. Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung geltend zu machen. Sofern eine Leistungsposition gänzlich oder in Teilen aus technischen oder anderen Gründen nicht ausführbar sein sollte, ist diejenige Leistung anzubieten, welche dem betreffend erkennbaren Leistungsziel am nächsten kommt. Entsprechende Abweichungen und Gründe hierfür sind mit Bezug auf die betreffende Leistungsposition schriftlich zu erläutern.
Vorbemerkungen:
DGNB-Forderungen DGNB-Silber-Zertifizierung Gipsprodukte (Nr.2 Kriterienmatrix) Spachtelmassen (inkl. Q-Spachtel) sowie Tiefgrund müssen lösemittel- und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder RAL-UZ 102 sein. Grundierung, Voranstrich, Spachtel, Kleber Wand + Boden (Nr. 8 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind ausschließlich Produkte mit GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU1, RE05, RE10, RE20 oder RE30 und EMICODE EC 1Plus / EC1-R oder DE-UZ113. Lacke/Lasuren auf nicht mineralischen Untergründen (Nr.1 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind ausschließlich wasserverdünnbare Grundierungen, Dispersionslacke oder Lasuren gemäß mit einem VOC-Gehalt <100g/l oder gleichwertig nach RAL-UZ 12a. Staubbindende Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen z. B. Grundierung, Haftgrund, Tiefgrund, Betonkontakt, Isoliergrund (Nr.3 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind Produkte mit einem VOC-Gehalt <10g/l. Acryl- / Silikondichtstoffe (Nr.12 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind Produkte, die einen Chlorparaffinegehalt < 0,1 % und EMICODE EC1 oder VOC<1% aufweisen. Kleber PU/SMP (Nr.11 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind bei den silanmodifizierten Polymer-Klebstoffen ausschließlich Produkte mit GISCODE PU 10, PU20, RS10, DA20, DSE20, DSA20, DSO20, DH20 oder DSC20 und mit EMICODE EC 1Plus.
DGNB-Forderungen
01 Putzarbeiten
01
Putzarbeiten
01.01 Wände
01.01
Wände
01.02 Decken
01.02
Decken

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