Fliesenarbeiten
BASE Neubau + Werk 4
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Objekt: Neubau WM Base Zentralverwaltung und Umbau Werk 4 in 49090 Osnabrück Pagenstecherstraße 130-134 Bauherr: WM SE Pagenstecherstraße 130-134 49090 Osnabrück Projektbeschreibung: Neubau der Zentralverwaltung mit Betriebsrestaurant, Umbau Werk 4 mit neubau Clubraum und Garagen sowie die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes Werk 4. DGNB-Silber-Zertifizierung. Porr Hochbau West GmbH Ansprechpartner- Technik: Herr Mosler Telefon: 0251 7601 463 E-Mail: denis.mosler@porr.de
Projektbeschreibung
Anlagen zur Ausschreibung: Anlagen zur Ausschreibung Grundrisse, Ansichten, Schnitte FLB
Anlagen zur Ausschreibung:
Vorbemerkungen: Grundlage des Angebotes sind die zur Zeit gültigen DIN-Normen, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, die VOB/C, die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen jeweils in neuester Fassung. Es gelten die "Anerkannten Regeln der Technik", so insbesondere: DIN 18352 Fliesenarbeiten DIN 18156 Stoffe für keramische Bekleidungen im Dünnbettverfahren DIN 18157 Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren DIN EN 12004 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten DIN EN 14411 Keramische Fliesen und Platten DIN 51130 Rutschhemmmende Eigenschaften von Bodenbelägen Sämtliche nachfolgenden Leistungspositionen verstehen sich als Komplettleistung aus Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbau auf der Baustelle, in fertiger Arbeit, entsprechend v.g. Grundlagen und Anlagen, sofern nicht nachfolgend ausdrücklich anders beschrieben. Die angebotenen Einheitspreise beinhalten, sofern keine gesonderte Position ausgeschrieben ist, alle Kosten für die Baustelleneinrichtung und -räumung sowie alle Kosten für Geräte usw. die zur Durchführung der angebotenen Arbeiten erforderlich sind. Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt. Darüber hinaus ggf. erforderliche Gerüste sind Sache des AN (NU), wenn nicht nachfolgend explizid anders beschrieben. Arbeitsschutzmaßnahmen zur Einhaltung der UVV sind nach Angabe der Bauleitung bzw. des Sicherheitskoordinators einzuhalten und auszuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise dieses LV´s einzukalkulieren, sofern nicht nachfolgend als Leistungsposition aufgeführt. Eignungsnachweise, Zulassungen, Prüfzeugnisse, und Technische Datenblätter sind auf Anforderung der Bauleitung kostenlos beizubringen. In den einzelnen Positionen sind alle Materialien, die zur fertigen, funktionsfähigen Leistung erforderlich sind einzurechnen, auch wenn dieses in der Position nicht ausdrücklich erwähnt ist. Alle erforderlichen Hilfs-, bzw. Befestigungsmittel, die für die fachgerechte Montage erforderlich werden, sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Die Werk- und Montageplanung gehört zum Leistungsumfang des AN und ist rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen und von dieser freigeben zu lassen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Alle zur Ausführung kommenden Materialien sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der örtlichen Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Die Kosten für die Bemusterung sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das zur Ausführung gelieferte Material hat den Mustern zu entsprechen und muss vom AG freigegeben sein. Die zur Verwendung kommenden Materialien müssen den DIN -Gütebestimmungen und den Maßnormen entsprechen und sind entsprechend den Herstellervorschriften zu verarbeiten. Es sind möglichst nur Materialien zu verwenden welche dem angebotenen Herstellersystem entsprechen, bzw. vom Hersteller für die betreffende Art der Ausführung vorgesehen bzw. zugelassen sind. Der Auftragnehmer haftet für die einwandfreie Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten. Die Verwendung verschiedener System-Fabrikate auf einer Baustelle ist nicht zulässig. Das örtliche Aufmaß gehört zum Leistungsumfang des AN und ist von diesem rechtzeitig in Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Für die Ausführung der Leistungen sind vorrangig die freigegebenen Architektenpläne bindend. Absprachen mit anderen Gewerken in Bezug auf Ausführung, Ablauf der Arbeiten oder dergleichen, sind vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung vorzunehmen. Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttcontainern des AN zu sammeln. Die Schuttbeseitigung wird nicht vergütet. Ebenso obliegt der Schutz vorhandener Bauleistungen (wie z.B. Fenster und Türen) dem AN. Der AN führt angemessene Maßnahmen hierzu durch. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, wenn nicht anders beschrieben. Der Untergrund ist vor Arbeitsbeginn gemeinsam mit dem verantwortlichen Bauleiter des Auftraggeber örtlich zu prüfen. Dem Bieter obliegt die Feuchtigkeitskontrolle des Estriches vor dem verlegen des Fliesenbelages. Vor Beginn der Arbeiten sind alle hierfür vorgesehenen Flächen einwandfrei zu säubern und für eine tadellose Verlegung vorzubereiten. Das evtl. Abklopfen von nicht ausgesparten Putzflächen sowie das evtl. Aufrauhen und Reinigen von zu glatten oder durch Schalöl verunreinigten Betonflächen ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Boden-Fliesenverlegung erfolgt auf bauseitigen schwimmenden Zementestrichen. Die Wand-Fliesenverlegung erfolgt auf bauseitig mit Kalkzementputz oder Gipsputz verputzten Mauerwerks- und Stahlbetonwänden sowie auf Gipskartonwänden. Der Bodenbelag ist absolut planeben, genau waagerecht, oder mit Gefälle zu den Einläufen herzustellen. Der Wand- und Bodenbelag ist so zu verfugen, daß ein einwandfreier Verbund des Ansatz- und Fugenmörtels gewährleistet ist. Die Fußbodenplatten dürfen keine Verbindung zum aufgehenden Mauerwerk haben. Hier ist ein 10 mm Hartschaumstreifen aufrecht anzuordnen, dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. Die Plattierungen dürfen an keiner Stelle Installationsleitungen berühren, diese müssen mit Dämmstreifen entsprechend ummantelt werden, dies ist in die Einheitspreise einzurechnem. Als Trennung zu anderen Bodenbelägen sind Trennschiene einzubauen. Dehnfugen des Bauwerks dürfen durch den Belag nicht geschlossen werden, sondern sind durch Dehnfugenprofile herzustellen. Das Aussparren von Löchern, Mauervorlagen, Stützen, Rohrdurchführungen etc. sowie das Anplattieren von Revisionsabdeckungen etc. und das Anpassen an andere Beläge ist in die Einheitspreise einzurechnen. Kleine Unebenheiten des Unterbaus, die im Rahmen der zulässigen DIN-Toleranzen liegen sind ohne Mehrkosten zu beseitigen. Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis zu Herstellersystemen, Produkten, Fabrikaten, Typen, etc., sind bindend, sofern nicht jeweils der Zusatz "oder gleichwertig" (bzw. "o.glw.") angeführt ist und eine vollständige Bieterangabe hierzu mit dem Angebot erfolgt. Abweichungen im Angebot des Nachunternehmers von der geforderten Leistung sind mit Bezug auf die betreffende Leistungsposition schriftlich zu erläutern. Hat der Bieter gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Ausführungen, Vorgaben usw. Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung geltend zu machen. Sofern eine Leistungsposition gänzlich oder in Teilen aus technischen oder anderen Gründen nicht ausführbar sein sollte, ist diejenige Leistung anzubieten, welche dem betreffend erkennbaren Leistungsziel am nächsten kommt. Entsprechende Abweichungen und Gründe hierfür sind mit Bezug auf die betreffende Leistungsposition schriftlich zu erläutern.
Vorbemerkungen:
DGNB-Forderungen DGNB-Silber-Zertifizierung Gipsprodukte (Nr.2 Kriterienmatrix) Spachtelmassen (inkl. Q-Spachtel) sowie Tiefgrund müssen lösemittel- und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder RAL-UZ 102 sein. Grundierung, Voranstrich, Spachtel, Kleber Wand + Boden (Nr. 8 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind ausschließlich Produkte mit GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU1, RE05, RE10, RE20 oder RE30 und EMICODE EC 1Plus / EC1-R oder DE-UZ113. Lacke/Lasuren auf nicht mineralischen Untergründen (Nr.1 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind ausschließlich wasserverdünnbare Grundierungen, Dispersionslacke oder Lasuren gemäß mit einem VOC-Gehalt <100g/l oder gleichwertig nach RAL-UZ 12a. Staubbindende Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen z. B. Grundierung, Haftgrund, Tiefgrund, Betonkontakt, Isoliergrund (Nr.3 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind Produkte mit einem VOC-Gehalt <10g/l. Acryl- / Silikondichtstoffe (Nr.12 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind Produkte, die einen Chlorparaffinegehalt < 0,1 % und EMICODE EC1 oder VOC<1% aufweisen. Kleber PU/SMP (Nr.11 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind bei den silanmodifizierten Polymer-Klebstoffen ausschließlich Produkte mit GISCODE PU 10, PU20, RS10, DA20, DSE20, DSA20, DSO20, DH20 oder DSC20 und mit EMICODE EC 1Plus. Bodenverklebungen Vorzusehen sind ausschließlich Produkte, die folgende Vorgaben erfüllen: Bodenverlegewerkstoffe: GISCODE D1, ZP1, CP1/2/3, RU0,5/1, RE05/10/20/30 oder RS10 und EMICODE EC1Plus oder DE-ZU 113 Bodenbeläge (Nr.6 / Nr.7 / Nr.7c / Nr. 8 / Nr. 10 Kriterienmatrix) Textile Bodenbeläge müssen das GUT-Gütesiegel tragen oder nach RAL-UZ 128 zertifiziert sein. Elastische Bodenbeläge müssen einen Emissionsnachweis (AgBB oder höherwertig) und ein Gehalt von Chlorparaffinen und SVHC < 0,1% aufweisen. Laminatböden müssen einen Emissionsnachweis (nach AgBB oder hochwertiger) vorweisen können. Alle eingesetzten Natursteine für Treppen, Boden- und Wandbeläge benötigen eine CE-Kennzeichnung (Materialien aus EU-Ländern) und/oder einen Nachweis der Einhaltung der ILO-Konvention 182 durch entsprechende Zertifikate (beispielsweise XertifiX oder Fair Stone). Nicht filmbildende Imprägnierungen im Innenbereich müssen aromatenfrei sein (GH10). Holzböden sind nur FSC-/PEFC-Zertifikat zugelassen (die dazugehörigen Lieferscheine mit COC-Nummer (Chain of Custody) sind vorzulegen). Boden-/ Wandbeschichtungen / Industrieböden (Nr.20 / Nr.22 / Nr.23 / Nr.24 Kriterienmatrix) Bei der Verwendung von reaktiven PU-Produkten zur Beschichtung bzw. Versiegelung sind ausschließlich Produkte mit GISCODE PU 10 oder PU20 und Emissionsnachweis gem. MVVTB als Einzelprodukt oder im System zugelassen. PMMA Beschichtungen an Böden und Wänden müssen den GISCODE RMA 10 oder RMA 15 aufweisen. Epoxydoberflächenbeschichtungen an Böden und Wänden müssen den GISCODE RE05/10/20/30 oder RE55 „total solid“ und einen Emissionsnachweis gem. AgBB oder hochwertiger als Einzelprodukt oder im System aufweisen. EP-/PU-Grundierungen müssen den GISCODE PU10/40/60 oder RE05/10/20/30 aufweisen. Dichtstoffe Zu verwenden sind nur folgende Produkttypen: u.a. für Anschlussfugen innen-: Halogen- und phthalatfreie Acrylmassen (z.B. Sista F 130 /Fa. Henkel oder gleichwertig) Unverschnittene, neutralvernetzende Silikondichtstoffe auf Alkoxy- oder Methoxybasis ohne artfremde Weichmacher (z.B. Perennator FA 101 Fenster + Anschlussfugensilikon /Fa. Illbruck oder gleichwertig) für Sanitär- und Natursteinfugen: neutralvernetzende, phthalatfreie Silikonmasse für Sanitärräume (z.B. Ottoseal S 100 /Fa. Otto Chemie oder gleichwertig) Natursteinsilikon auf Alkoxy- oder Methoxybasis (z.B. PCI Carraferm /Fa. PCI Augsburg oder gleichwertig). Oximvernetzende Silikondichtstoffe sind im Innenraum auf Grund der Butanonoximabspaltung nicht zu verwenden.
DGNB-Forderungen
01 Fliesen- und Plattenarbeiten Zentralverwaltung
01
Fliesen- und Plattenarbeiten Zentralverwaltung
01.01 Bodenfliesen
01.01
Bodenfliesen
01.02 Wandfliesen
01.02
Wandfliesen
01.03 Sauberlaufmatte
01.03
Sauberlaufmatte
02 Fliesen- und Plattenarbeiten Betriebsrestaurant
02
Fliesen- und Plattenarbeiten Betriebsrestaurant
02.01 Bodenfliesen
02.01
Bodenfliesen
02.02 Wandfliesen
02.02
Wandfliesen
03 Abdichtung + Bodenbeschichtung Küche
03
Abdichtung + Bodenbeschichtung Küche
03.01 Abdichtung + Bodenbeschichtung
03.01
Abdichtung + Bodenbeschichtung
03.02 Bodenbeschichtung Alternativ
03.02
Bodenbeschichtung Alternativ
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__.0010 Verrechnungssatz Facharbeiter
04.__.0010
Verrechnungssatz Facharbeiter
E
1,00
h
04.__.0020 Verrechnungssatz Bauhelfer
04.__.0020
Verrechnungssatz Bauhelfer
E
1,00
h

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