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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Dachabdichtung
01
Dachabdichtung
Die Firma WM SE lässt am Hauptsitz in 49090 Osnabrück,
Pagenstecherstraße 131 - 134 den Neubau der
Zentralverwaltung mit Betriebsrestaurant, Umbau Werk 4
mit
Neubau Clubraum und Garagen sowie die energetische
Sanierung des Bestandgebäudes Werk 4 am Hauptstandort
Osnabrück erstellen.
Die Erschließung des neuen Gebäudes erfolgt über die
bestehenden Zufahrten von Seiten der Pagenstecher
Straße
134.
Am Standort der neuen Zentralverwaltung befindet sich
derzeit der Mitarbeiterparkplatz.
Neubau - Zentralverwaltung
Der Neubau der Zentralverwaltung besteht im
Wesentlichen aus
den Folgenden Bauteilen:
Neubau Zentralverwaltung, 6 geschossig mit
Unterkellerung
wobei die Obergeschoss 4 und 5 Staffelgeschosse sind.
Die Erschließung erfolgt über zwei unabhängige
notwendige
Treppenhäuser.
Neubau - Betriebsrestaurant
Anbau Betriebsrestaurant, 1-geschossig ohne
Unterkellerung
Die Dächer sind als Gründächer geplant.
Umbau- Werk 4
Das Werk 4 ist ein zweigeschossiges Gebäude mit
Büroräumen
im EG, 1.OG, der Aufsichtsrat Etage im 2.OG (Büros und
Besprechungsraum) sowie zwei großen Hallen für die
Ausstellung von Fahrzeugen.
Der Umbau im Werk 4 besteht im Wesentlichen aus den
folgenden Leistungen:
· Abbruch eines Teil des Verwaltungstrakts (Treppenturm
+
Bürotrakt)
· der Umbau des Verwaltungstrakts
· Neubau der Fassade an zwei Seiten
· Ertüchtigung des Gebäudes auf EE 70 Standard
(Dämmung,
Haustechnik)
· Neubau Clubraum
· Neubau Fertigteilgaragen
Anschluss an den Bestand
Zukünftig soll das bestehende Verwaltungsgebäude (Werk
4)
mit der neuen Zentralverwaltung über einen
Verbindungsgang
im 1. OG verbunden werden.
Die Firma WM SE lässt am Hauptsitz in 49090 Osnabrück,
Allgemein
Die Dachabdichtungsarbeiten sind nach den
Werksverlegevorschriften, den "Richtlinien für die
Planung und
Ausführung von Dächern mit Abdichtungen -
Flachdachrichtlinien -", den Vorgaben der VOB Teil C
und den
Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. und nach
weiteren
zutreffenden Fachregeln, Anwendungs- und Stoffnormen
der
jeweils gültigen Fassung auszuführen. Die Bedachung
wird als
harte Bedachung gemäß der aktuell gültigen Vorschriften
ausgeführt.
Werk- und Montageplanung
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und
Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung
zur
Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der
Werkstatt-
und Montageplanung des AN sind u. a.:
· Erarbeitung sämtlicher Detailpunkte, Elementstöße,
Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende
Anschlüsse,
· Berechnung und Ausführung der Windsogsicherung für
Dachbeläge und -befestigungen,
· Bemessung, Anzahl und Anordnung von Notüberläufen und
Zonierungen gegen Wasserunterläufigkeit
· bauphysikalische Berechnungen (soweit nicht
vorhanden),
wie z. B. Berechnungen zu Dampfdurchgang,
Bauteilfeuchte
und Wärmedämmwerten aller von ihm gedämmten oder mit
Dampfsperren oder -bremsen zu versehenden
Einbaubereiche. Ihm nicht bekannte Eingabewerte für die
Berechnung fragt der AN beim AG bei Erfordernis ab,
· Prüfung vorhandener und geplanter Anschlusshöhen,
auch
für Anstaubewässerung und erkennbar nachfolgende
Dachbeläge
· Prüfung der Anforderungen des baulichen
Brandschutzes,
insbesondere im Bereich oberhalb von Brandwänden und an
allen Dachdurchdringungen
Die Kosten für die Werk- und Montageplanung sind in die
Positionen mit einzukalkulieren.
Ausführung und Konstruktion
Sofern in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen
keine
anderen Qualitäten beschrieben sind, gelten
Anwendungsklasse 2 und im Regelwerk des
Dachdeckerhandwerks genannte Abdichtungsbaustoffe als
Mindestqualität vereinbart.
Besondere Anforderungen
Die Abdichtung ist so aufzubringen und ggf. zu
schützen, dass
bei Arbeitsunterbrechungen kein Niederschlagswasser in
den
Schichtaufbau gelangen kann.
Vor jeder Tagesleistung sind die Dachflächen (auch z.B.
Sicken
der Trapezbleche) gründlich zu trocknen und zu
reinigen. Es ist
zu verhindern, dass Regenwasser aus noch nicht
eingedichteten Bereichen unter die Dachhaut läuft.
Die Sicherung durch provisorische Abdeckungen ist
besonders
im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut
vorzunehmen.
Soweit die Lage von Dacheinläufen und Notüberläufen
eine
Anstaubewässerung während der Bauzeit des AN für den
Dachabdichtungsaufbau auf der Dampfsperre erwarten
lässt, ist
die Dampfsperre vom AN als Notabdichtung auszuführen.
Werden Dampfsperren als Notabdichtung verwendet, muss
vor
zeitlich versetzter Ausführung nachfolgender
Abdichtungsarbeiten vom AN zunächst unaufgefordert eine
Dichtheitsprüfung erfolgen. Ein Prüfprotokoll ist dem
AG zu
übergeben.
Es ist vom AN durch Schutzmaßnahmen sicherzustellen,
dass
die Abdichtung im Bereich von Zugängen, Austritten und
Wartungswegen während der Bauzeit nicht durch
scharfkantige
Transport- und Arbeitsgeräte beschädigt werden kann.
Planung, Konstruktion und Bemessung
Sämtliche Dachneigungen sind grundsätzlich mit
mindestens 2
% Gefälle auszuführen. Neben dem Quergefälle ist auch
ein
Längsgefälle von mindestens 1 % vorzusehen. Die
Gefälleausbildung ist, wenn nicht innerhalb der
Konstruktion
vorgesehen, mittels Gefälledämmung herzustellen.
Zur Entlastung von Anschlüssen und Fugen ist ein
ausreichendes Gegengefälle von > 1,00 m Länge
vorzusehen.
Das Gefälle ist so zu planen, dass die konstruktiven
Dehnungs-
und Bewegungsfugen im Bereich der Hochpunkte liegen und
kein Wasser auf der Abdichtungsfläche verbleibt.
Dächer sind, soweit in der nachfolgenden
Leistungsbeschreibung nicht abweichend angegeben, in
der
Anwendungsklasse K2 nach DIN 18531 oder in Analogie
nach
Flachdachrichtlinie auszuführen.
Die Oberkante von Maschinenfundamenten und
Aufständerungen für Technikgeräte muss mindestens 50 cm
über dem Dachaufbaupaket einschließlich
Oberflächenschutz
liegen, um die Revisionierbarkeit der Abdichtungen auch
unter
Gerätesockeln zu gewährleisten. Sind diese Vorgaben
nicht
einzuhalten, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor
Ausführung der Arbeiten mit und meldet Bedenken
hiergegen
an.
Technische Anlagen, die auf der Dachfläche aufgestellt
werden,
sollen nach Möglichkeit auf Fundamentplatten, die auf
der
Abdichtung liegen, aufgestellt werden. Eine
Durchdringung der
Abdichtung mit Stützenfüßen, Geländerpfosten etc. muss
vermieden werden. Die Wärmedämmung unter den
Fundamentplatten ist druckfest und in mindestens 40 mm
Mehrstärke gegenüber der nebenliegenden Gefälledämmung
in
waagerechter Oberfläche auszubilden, um das
Zusammendrücken und eine Pfützenbildung unterhalb der
Maschinenfundamente zu vermeiden.
Untergrund
Fertigteilplattenfugen sind vor dem Einbau von
Abdichtungen
vom AN oberflächeneben zu vermörteln und mit einem
mindestens 20 cm breiten Schleppstreifen zu versehen.
Erforderlichenfalls sind zur Überbrückung größerer
Distanzen
Blechstreifen oder -winkel zu verwenden.
Bei Verwendung von nicht bitumen- bzw. ölbeständigen
Kunststoffbahnen sind ggf. bei Sanierungsmaßnahmen
vorhandene Reste solcher Materialien vollständig zu
entfernen
oder durch Trennlagen abzudecken.
Der Untergrund für die Dachbeläge ist entsprechend den
Anforderungen zu reinigen. Pfützen sind vom AN im
Rahmen
seiner Leistungen mit Polymerheißbitumen auszugleichen.
Dachhaut
Dächer mit Abdichtungen auf wasserdurchlässigen
Dämmschichten mit Dampfsperren sind in der Dämmebene
nach in Felder von ca. 100,00 m2 Größe, jedoch je
Dachablaufeinzugsbereich, zu zonieren, um eventuelle
Unterläufigkeiten eingrenzen zu können. Der AN hat
Revisionspläne für die Zonierung zu erstellen und dem
AG zu
übergeben.
Der AN schuldet bei allseitig umschlossenen Dachflächen
eine
Probe-Anstaubewässerung zum Nachweis der Dichtigkeit.
Mechanische Befestigungen
Mechanische Befestigungen auf nagelbaren Untergründen
sind
entsprechend den Flachdachrichtlinien vorzunehmen.
Bei mehrlagigen Abdichtungen sind Befestigungselemente
ausschließlich in Überdeckungsbereichen vorzusehen.
Einbauten, Einbauteile
Alle Durchführungen und Abläufe, die Folien- oder
Bahnenabdichtungen durchdringen, sind mit Klebe- bzw.
Klemmflansch abzudichten. Gegebenenfalls erforderliche
Verstärkungen sind zu beachten.
Der Abstand von Einbauteilen untereinander und zu
aufgehenden Bauteilen muss mindestens 30 cm betragen,
um
ein ordnungsgemäßes Eindichten der Flansche zu
gewährleisten. Dies betrifft insbesondere auch
Dunstrohre und
Einläufe an Attiken.
Dacheinläufe müssen revisionierbar, d. h. Abdeckungen
(z. B.
Roste) herausnehmbar sein.
Notüberläufe und deren Bemessung sind Leistungsumfang
AN
und nach Vorgabe des AG auszuführen.
Fugen/Anschlüsse
Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen bei
gleichzeitiger Sicherstellung der Wasserdichtheit
spannungsfrei
aufgenommen werden können. Bewegungsfugen sind
durchgehend anzuordnen, hiervon sind auch Dampfsperren
betroffen.
Der AN prüft die zu erwartenden Fugenbewegungen
rechtzeitig
vor Ausführungsbeginn, um Abdichtungsschlaufen
erforderlicher Größe ausbilden zu können.
Soweit nicht anders beschrieben, ist die Ausführung von
Abdeckungen und Ortgangausbildungen so zu wählen, dass
an
der Fassade keine Verschmutzungen durch herablaufendes
Wasser entstehen können. Überstände sollen mindestens
40
mm betragen, wenn an anderer Stelle nichts Abweichendes
geregelt ist.
Abdichtungen auf der Oberseite von Attiken sind bis auf
die
Außenseite zu führen, sodass die Wandköpfe oder Attiken
dachseitig vollständig eingedichtet sind.
Metallanschlüsse, die in der wasserführenden Ebene
bituminös
eingedichteter Dächer liegen, müssen einen
Schutzanstrich
gegen Bitumenkorrosion erhalten. Der Schutzanstrich ist
mindestens 2 cm über die wasserführende Ebene zu
führen.
Schutzschichten und -maßnahmen
Im Gegensatz zu Schutzschichten dienen Schutzmaßnahmen
dem vorübergehenden Schutz der Abdichtung durch
geeignete
Maßnahmen während der Bauarbeiten, in Abhängigkeit von
der
Beanspruchung. Sie müssen auf die erwartete Dauer des
maßgebenden Bauzustandes abgestimmt sein.
Material, Art und Dichte von Schutzschichten sind in
Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen und
den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Verwendung
abgleitfähiger
Schutzschichten oder -lagen nötig, da diese vom
ausführenden
Personal immer wieder gerne einmal an die Wand genagelt
werden und damit die gerade erstellten Abdichtungen
zerstört
werden.
Kies kommt ausschließlich als gewaschener Rollkies zur
Ausführung, Bruchkies, Grobsplitt oder Schotter sind
nicht
zulässig.
Sanierung
Bei Dacherneuerungsarbeiten darf grundsätzlich nur so
weit
gearbeitet werden, dass bei Tagwasseranfall und jeden
Arbeitstag zu Arbeitsende die vollständige Dichtigkeit
des
Daches gewährleistet ist.
Dachaufbau
Ausbildung der Dachflächen als Warmdächer, Dachgefälle
gem. Zeichnungen.
Die Dachaufbauten der einzelnen Dächer können den
Zeichnungen entnommen werden. Weitere Angaben zu
Dämmstärken, Dachabdichtungen, Dampfsperren etc. sind
dem
Wärmeschutznachweis bzw. der Lebenszyklusanalyse zu
entnehmen.
Die darin enthaltenen Vorgaben sind zu berücksichtigen
und
einzukalkulieren. Bei Dachkonstruktionsflächen die hier
nicht
explizit benannt sind, ist der Aufbau entsprechend zu
modifizieren. Die Vorgaben sind Mindestanforderungen,
die ggf.
aufgrund der Dampfdiffusionsberechnung zu modifizieren
sind.
Die Dachaufbauten sind im Zuge der Ausführungsplanung
des
AN detailliert zu planen und dem AG zur Prüfung und
Freigabe
vorzulegen.
Der Nachweis zur Befestigung gegen Windsog /
Abhubkräfte
sowie eine Dampfdiffusionsberechnung ist zu erstellen
und
entsprechend umzusetzen.
Dämmungen und Dampfsperren
Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke (sd-Wert) und
Begriffe:
· diffusionsoffen: 0,50 m < sd
· Dampfbremse: 0,50 m < sd < 1.500 m
· Dampfsperre: sd > 1.500 m
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu
verlegen, durchdringende Befestigungen sind nur dann
zulässig,
wenn die Durchdringungen ihrerseits überdeckt werden.
Dampfsperren und Dachabdichtungen werden fachgerecht
und
nach Herstellervorschrift verklebt, einschl. homogener
Nahtverbindung.
An wärmegedämmten Attiken sind Dampfsperren bis auf die
Oberseiten hochzuführen.
Um Dachabläufe herum sind Dämmungen im Durchmesser der
Abdichtungsflansche so weit in der Höhe zu reduzieren,
dass
durch die Flansche keine Aufdickung entsteht, die den
Wasserablauf behindert.
Gefälledämmung ist mit einzuplanen, zum Beispiel
zwischen
den Dacheinläufen.
Wärmedämmungen sind > 50 cm um Dachabläufe herum
mineralisch und nicht brennbar auszubilden.
An allen Durchdringungen, An- und Abschlüssen
brandschutzqualifizierter Bauteile sind in Anlehnung an
DIN
18234 nicht brennbare Dämmungen in folgendem
Mindestumfang auszuführen:
B mind. 12 cm mindestens an jeder Durchdringung
1,00x1,00 m um Durchdringungen < 30x30 cm oder d < 30
cm
B > 0,50 cm um Durchdringungen > 30x30 cm oder d > 30
cm
Soweit Fundamente haustechnischer Anlagen auf der
Dachhaut
zu liegen kommen, ist die Druckfestigkeit der
Wärmedämmung
im Hinblick auf die zu erwartenden Flächengewichte zu
wählen.
Dämmstoffplatten sollen mit Stufenfalz versehen sein.
Sind
solche Platten nicht erhältlich, ist die Dämmung 2-lg.
mit
versetzten Stößen auszuführen. Sofern die Fugen von
Wärmedämmplatten nicht dicht gestoßen sind, sind sie
durch
Schäumen oder Stopfen nachzudämmen.
Alle mit der konstruktiven Dachdecke homogen
verbundenen
Bauteile, z. B. Attiken, Aufkantungen etc., sind nach
vorherigem
Aufbringen der Dampfsperre auch ohne besondere
Erwähnung
wärmezudämmen. Bei Öffnungen in der Dachfläche (z. B.
an
Lichtbändern, Lüftern etc.) sind die freien Ränder der
Wärmedämmung zu kaschieren.
Der statische Nachweis gegen Abhubkräfte ist
vorzulegen.
Im Bereich der Flucht-/ Wartungsweg ist die Dämmung
verstärkt auszuführen bzw. es sind Einlagen mit zu
integrieren.
Folienabdichtung
Folienabdichtung gem. der Vorgaben aus der
Lebenszyklusanalyse bzw. Detailplanung AN.
Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende
Wärme.
Oberflächenfarbe: fenstergrau (ähnlich RAL 7040)
Stärke mind. 2,0 mm
Leitfabrikat: Bauder oder glw.
Verlegeart:
Lose auslegen und den gesamten Dachaufbau im
Nahtbereich
sturmsicher gem. den gültigen Vorschriften, mittels
geprüften
und zugelassenen Einzelhaltern in der Tragkonstruktion
mechanisch befestigen inkl. Lieferung der
Befestigungsmittel.
Die Schraubenspitzen müssen an der
Trapezblechunterseite
mind. 20 mm hervorstehen.
Vor Arbeitsbeginn ist ein Verlegeplan des Herstellers
mit
Vorgaben zur Befestigung vorzulegen.
Anschlüsse
Die Anschlüsse der Dachabdichtungen an aufgehenden
Bauteilen (z.B. Attika, RWA, Entlüftungsrohre,
Gebäudeanschlussflächen, usw.) sind sach- und
fachgerecht
nach geltenden Vorschriften bzw. Herstellervorschriften
auszuführen.
Anschlussbereiche, die unmittelbar zugänglich sind,
müssen
darüber hinaus gegen mechanische Beschädigung geschützt
werden. Hierfür sind grundsätzlich Formteile aus dem
Folienprogramm zu wählen und keine individuellen
Anpassungen zulässig.
Der Anschluss der Dachfolie ist mindestens 20 cm über
Dachoberkante zu führen, diese Forderung gilt an allen
aufgehenden Bauteilen. Das Wand-Dachanschlussdetail ist
mit
der Projektleitung des AG abzustimmen.
Gegen Stauwasser sind entsprechende Maßnahmen zu
treffen.
Dachdurchdringungen
Die fachgerechte Herstellung von Dachdurchdringungen,
die für
die Installationen von u.a. der Gebäude- und
Kältetechnik
erforderlich sind Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Hierzu gehört ebenfalls das fachgerechte Schließen und
Beiarbeiten der verbleibenden Öffnungsquerschnitte
insbesondere unter Berücksichtigung der
Brandschutzanforderungen.
Auch hier ist im Besonderen auf die thermische Trennung
zu
achten.
Die Wärmedämmung im Bereich von Dachdurchführungen bei
Brandwänden /-decken sind gemäß Brandschutzgutachten
bzw.
den gültigen Vorschriften auszuführen.
Dachentwässerung
Die Dachentwässerung erfolgt über die Gefälledämmung
mit
freiem Gefälle zu den Dacheinläufen. Gegen Stauwasser
sind
fachgerechte Maßnahmen zu treffen, mittels
Gefällekeilen
zwischen Dacheinläufen, Gegengefälledämmung vor der
aufgehenden Attika und Schweinsrücken an aufgehenden
Bauteilen sowie an Lichtkuppeln, RWA etc. in der
Fläche.
Bei den innenliegenden RW-Leitungen ist zu
berücksichtigen,
dass die Rohrleitungen ohne Beschädigungsmöglichkeit im
Schatten der Stützen / Unterzüge geführt werden.
In den Fundamenten sind entsprechende Aussparungen für
die
Regenwasserleitungen vorzusehen, ein Verziehen oberhalb
der
Sohle ist nicht zulässig.
Die Notentwässerung erfolgt über Fassadenöffnungen, die
Ausführungsart (Größe, Form, Farbe, Lage, äußere
Verkleidung, usw.) ist mit dem AG abzustimmen.
Die Auslegung / Berechnung des gesamten
Entwässerungssystems ist durch den AN auszuführen und
dem
AG vor Ausführung zu Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Gründach
Das Gründach ist als extensive Dachbegrünung als
"Leichtgründach" herzustellen.
Die Leistungen beinhalten den neuesten Stand der
Technik und
Vegetationskunde unter besonderer Beachtung
nachstehender
Richtlinien, Anmerkungen und Qualitätskontrollen in
ihren
aktuellen Ausgaben.
Ausführung durch qualifizierte und auf Dachbegrünung
spezialisierte Betriebe des Garten- und
Landschaftsbaues mit
dem schriftlichen Nachweis ausgeführter Objekte und
Fortbildungsnachweisen der letzten Jahre.
Die Extensivbegrünung ist durch Sprossenansaat
herzustellen
und das Substrat durch Harken aufzurauen, die Sprossen
sind
gleichmäßig aufzubringen und anzuwässern. Weiterhin
sind die
Sprossen bis zum Anwurzeln feucht zuhalten.
Für das angebotene Begrünungssystem ist objektbezogen
durch den Auftragnehmer der Nachweis zu erbringen, dass
unter Berücksichtigung des Abflussbeiwertes des zum
Einsatz
kommenden Schichtaufbaus und des regional anzusetzenden
Berechnungsregens eine ausreichende Entwässerung des
gesamten Aufbaus vorliegt.
Es ist rechnerisch nachzuweisen, dass eine einwandfreie
Entwässerung sowohl in der Fläche, in nachfolgenden
Entwässerungskehlen, als auch direkt am Ablaufschacht
z.B.
durch entsprechende Wasserleitprofile sichergestellt
ist.
Über den Dacheinläufen sind bei den Gründächern
Kombikontrollschächte anzuordnen.
Kiesstreifen
Sämtliche Bekiesungen auf dem Dach sind analog der
Dachbegrünung mit Schutzmatten und Randeinfassungen
auszuführen.
Als Kies ist ein grobkörniger, gewaschener Kies, der
das
Ablaufverhalten des Regenwassers nicht behindert
einzusetzen.
Abnahme
Vor der Erstellung des Gründach ist gemeinsam mit dem
AG
eine Begehung inkl. Begehungsprotokolls zur Prüfung des
Zustandes vom Untergrund vor extensiver Dachbegrünung
durchzuführen.
Die Abnahme des Gründachs erfolgt nach FLL-Richtlinie
ca. 1
Jahr nach dem Aufbringen der Vegetation und ist durch
den AN
schriftlich zu beantragen.
Bis zur Abnahme sind die erforderlichen Maßnahmen, wie
Wässern, Düngen und Fertigstellungspflege Aufgabe des
AN.
Zur Abnahme ist ein projektiver Deckungsgrad von
mindestens
60% nachzuweisen.
Richtfabrikat: Optigrün International AG o. glw.
Sicherungssysteme
Auf Dachflächen ohne ausreichende Umwehrung sind zur
Sicherung von Arbeitnehmern im Wartungs- und
Reparaturfall
Sicherungssysteme mit Seilen, Geschirr und
Aufbewahrungsbehältern einzubauen.
Die Dachkonstruktion ist vor Montage zur Aufnahme der
eingeleiteten Kräfte zu prüfen.
Die wärmegedämmte Ausführung von Absturzsicherungen in
wärmegedämmten Dächern gehört ebenso zu den Leistungen
des AN wie das Einarbeiten in die Abdichtung.
Im Bereich der Dachbegrünung ist das Sicherungssystem
dem
Dachbegrünungssystem anzupassen.
Absturzsicherungen sind als Festpunkte gem. den
gültigen
Vorschriften und Regelwerken mit Dämmhauben, Seilen,
Geschirr und Aufbewahrungsbehältern gemäß UVV
anzuordnen. Die Lage der Aufbewahrungsbehälter ist mit
dem
AG abzustimmen.
Der Anschlagpunkt besteht komplett aus Edelstahl, mit
abschraubbarer Öse, Höhe= max. Dachaufbau + 150 mm.
Halteabstand max. 7,5m bzw. nach Zulassung des
Herstellers
auch geringer. Die Montage erfolgt mindestens 2,5 m von
der
Dachkante entfernt. Die Einbindung in den Dachaufbau
und die
Abdichtung erfolgt nach den Flachdachrichtlinien.
Richtfabrikat: SKB Sicherheitskonzepte Breuer
Balkon- und Terrassenbeläge
Auf den Dachterrassen und auf den Loggien ist ein
Dachterrassenbelag aus Betonwerksteinplatte
herzustellen. Die
Montage der Betonwerksteinplatten und der
Unterkonstruktion
muss unter Einhaltung der Vorgaben aus der
Flachdachrichtline
erfolgen.
Balkon- und Terrassenbeläge aus Werkstein
Werksteinbeläge im Außenbereich sind gleitfähig, ohne
geschlossene Fugen und Klebemörtelverbund auszuführen.
Die
Verlegung von Werksteinplatten auf Drainagekieslagerung
ist
nur dann zulässig, wenn an den Plattenbelag angrenzende
Rinnen und Einläufe einen eigenen Anschluss an das
Entwässerungssystem mit Gefälle und Rohrbegleitheizung
besitzen.
Aufgeständerte, nicht auf Drainagepackung eingebaute
Plattenbeläge sind mit Stelzlagern zum Höhen- und
Gefälleausgleich anstelle Mörtelsäckchen auszuführen.
Eine
Auflagerung auf Mörtelsäckchen ist aufgrund mangelnder
Dauerhaftigkeit ausdrücklich untersagt. Die Breite von
Fugen
zwischen auf Stelzlagern verlegten Werksteinplatten
muss
mindestens 5 mm betragen und gleichmäßig (< 1 mm
Differenz)
angeordnet sein.
Beläge aus Werksteinen im Außenbereich sind auch in der
Belagsebene zu entwässern. Der AN wählt die
Rasteranordnung der Beläge in Hinblick auf die
Anarbeitung der
Aufstockelemente der Bodeneinläufe und nur nachrangig
der
Belagränder. Müssen Platten zur Anarbeitung von
Einläufen,
Aufstockelementen oder Rinnen ausgenommen werden, so
sind
hierfür vom AN Auswechselungskonstruktionen aus
feuerverzinktem Stahl zu verwenden, die sämtliche
Plattenanschnitte dauerhaft in ihrer Lage fixieren.
Sofern Werksteinplatten auf Wunsch des AG oberhalb von
Bodeneinläufen ohne Aufstockelemente eingebaut werden,
sind
diese Platten, zwar unauffällig, jedoch eindeutig und
besonders
zu kennzeichnen, um die spätere Auffindbarkeit der
Einläufe
unter den Belägen sicherzustellen. Ist diesbezüglich
keine
andere Ausführungsart ausdrücklich vorgegeben, so
sollen die
oberhalb verdeckter Einläufe liegenden Platten
allseitig
umlaufend wahrnehmbarere Randfasen (>8mm) in
gleichmäßiger Breite erhalten.
Das Gesamtsystem des Dachaufbaus ist für eine
Verkehrslast
gem. Statik auszulegen und zu kalkulieren. Raster und
Stützweiten gemäß Herstellervorschriften.
Konstruktiv ist eine ausreichende Belüftung des Aufbaus
sicher
zu stellen.
Terrassenbelag
Flächenbefestigung mit Platten aus Beton in den
Abmessungen
60,0 / 40,0 / 5,0 ohne seitlich angeformte
Abstandhalter mit
Mikrofase (= 2x2 mm) in ungebundener Bauweise
Die Verlegung mit unmittelbarem Kontakt
Platte-zu-Platte ist
nicht zulässig.
Verlegung mit geeigneter Verlegetechnik und
Hilfsmitteln nach
Wahl des AN, Ausführung von Zuschnitten mit der
Nasssäge.
Ergänzende Einbauhinweise des Herstellers sind zu
beachten.
Farbe: sandgrau, bzw. nach Wahl AG
Richtfabrikat: Godelmann Gabano light o. glw.
Unterkonstruktion
Unterkonstruktion gem. den Vorgaben des Herstellers.
Entwässerung
Wenn gemäß Ausschreibungsplanung ein höhengleicher
Anschluss auf die Terrassen vorgesehen ist, und sofern
die
erforderliche Anschlusshöhe für Bauwerksabdichtungen
nicht
mehr gewährleistet ist (z.B. bei Türen), ist zur
Reduzierung der
Anschlusshöhe ein geeignetes Linienentwässerungssystem
/
Fassadenrinne vorzusehen und einzukalkulieren.
Richtfabrikat: ACO oder gleichwertig
Rettungswege, Dachlaufwege
Sämtliche Laufwege z.B. für Wartung auf den Dächern
sind mit
einer, zur entsprechenden Dachfolie passenden,
rutschhemmenden Gehwegsicherheitsoberlage bzw.
Gehwegplatte auszuführen.
Die Farbe der Laufwege soll sich hierbei deutlich
abheben..
Im Bereich der Dachbegrünung ist der Laufweg so
auszuführen,
dass dieser mindestens bündig mit der Oberkante der
Dachbegrünung ist, hier sind die Betonwerksteinplatten
der
Terrassenbeläge zu wählen.
Auf eine ungehinderte Wasserführung ist bei der
Ausführung
der Gehwege zu achten.
Flucht- oder Wartungswege auf den Dächern sind als
System
mit Plattenbelag analog Loggien/Dachterrassen als
Auflast mit
beidseitiger Geländerführung auszuführen, inkl. einer
Fluchtweg-/Rettungswegbeleuchtung.
Ausführung ohne Gegengewichte, auflastgehalten durch
Unterkonstruktion und Belag (siehe Loggien/Terrassen),
Stützenausführung gerade, inklusive Fußleiste Montage
selbsttragend, ohne Durchdringung des Dachaufbaus.
Das System muss für eine Kombination mit Gründach
geeignet
sein.
Die Breite und Höhe der Umwehrung ergibt sich aus den
Vorgaben des Brandschutzkonzepts und der Absturzhöhe.
Die Ausführung erfolgt in Alu natur oder in RAL nach
Wahl AG
Türelemente sind für die Wartung der Anlagen auf dem
Dach in
ausreichender Anzahl einzuplanen.
Leitfabrikat: Barrial Korridor Typ 3b o. glw.
Klempnerarbeiten
Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C
und
die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
Der Ausschreibung eventuell beigefügte Leitdetails
treffen in
erster Linie eine formale Gestaltungsaussage. Es gehört
zu den
Aufgaben des AN, im Rahmen seiner Werkstatt- und
Montageplanung Stöße, Verbindungen, Befestigungen,
toleranzaufnehmende Anschlüsse, Anzahl und
Dimensionierung
von Notüberläufen und dergleichen gemäß dem zu
erwartenden
Gebrauchswert zu entwickeln. Materialeigenschaften z.
B. durch
Wärmeeinfluss sind bei der Detailausbildung zu
berücksichtigen.
Anschlüsse an höher geführte Bauteile sind mindestens
15 cm
über die Dachfläche zu führen und rückstausicher zu
verwahren.
Zum Schutz der Oberfläche sind Fassadensysteme foliert
zu
liefern, die Folien sind nach der Montage nach
Aufforderung
durch den AG vom AN zu entfernen. Zinkbleche sind mit
einer
Latexbeschichtung zu versehen, soweit die Gefahr
besteht,
dass Putz- oder Mörtelanhaftungen entstehen können.
Der AN hat vor Ausführung der Klempnerarbeiten an
Dächern
die Tauglichkeit des gewählten Montagesystems als
Bestandteil
des äußeren Blitzschutzes nach DIN/VDE nachzuweisen.
Die Konstruktionen von Dächern und Fassaden sind
grundsätzlich so herzustellen, dass keine Schäden durch
Tauwasser innerhalb der Konstruktion entstehen können.
Es
sind möglichst hinterlüftete Konstruktionen
auszuführen. An der
Innenseite von nicht kerngedämmten, nicht
hinterlüfteten
Konstruktionen ist anstelle einer Dampfsperre eine
Dampfbremse einzubauen, um eine Austrocknung nach innen
zu ermöglichen.
Blecharbeiten
Überstände von Abdeckungen sollen mindestens 40 mm
betragen, soweit nicht an anderer Stelle andere Angaben
getätigt werden.
Blechkanten und Außenecken sind stets zu entgraten.
Die Oberseite von Blechen ist grundsätzlich im
Sichtbereich
anzuordnen. Eine einheitliche Walzrichtung ist bei der
Verlegung von Blechen zu beachten, um ein einheitliches
Bild
zu erhalten.
Es ist zu vermeiden, dass verschiedenartige
unverträgliche
Metalle zur Anwendung kommen.
Aufkantungen und Anschlüsse
Anschlüsse an andere Baukörper, z.B.
Brandwandanschlüsse,
sind stets verschieblich und in Überdeckung
auszuführen.
Die Klemmprofile aller Anschlüsse in genutzten
Bereichen sind
mit Kappleisten aus pulverbeschichtetem Aluminium zu
überdecken. Als genutzte Bereiche gelten Dachterrassen,
Terrassen, Balkone, Loggien, ebenerdige
Gebäudeanschlüsse,
Tiefgaragendächer usw.). Nicht genutzte Dächer sind
hiervon
nicht betroffen. Alle Kappleisten sind oberseitig zu
versiegeln.
Anschlüsse an gemauerte Schornsteinköpfe sind, soweit
nicht
abweichend beschrieben, stufenförmig und in die
Mauerwerksfugen eingeschlitzt auszuführen. Im oberen
Abschluss sind Kappleisten zur Überdeckung des
Anschlusses
mit Mauerhaken zu sichern und dauerelastisch zu
versiegeln.
Die Mauerwerksabschlussprofile (z.B. auch über Dach
geführte
Brandwände) sind in PVDF beschichteten Stahlblechen
(innenseitig schutzlackiert, RSL) nach Farbwahl des
Auftraggebers zu montieren.
Attika- und Wandkopfabdeckungen
Attikaabdeckungen sollen ein Gefälle nach innen von ca.
10 %
erhalten. Abdeckungen aus Titanzink oder Kupfer
erhalten eine
außenseitige Aufkantung zur Vermeidung des seitlichen
Abtropfens von Wasser.
Stöße und Schiebenähte sind mit profilierten
Stoßblechen zu
unterlegen, sodass eine kontrollierte Wasserableitung
erfolgt.
Als Unterlage von Verblechungen sind wasserfest
verleimte
Sperrholzplatten von mindestens 22 mm Stärke
einzubauen.
Soweit Attikaabdeckungen in der Länge geteilt werden
müssen,
ist vom AN mit dem AG rechtzeitig vor Ausführung
abzusprechen, ob die Teilung mit gleichmäßig langen
Elementen oder aber unter Bezugnahme auf beispielsweise
die
Achsen nebenliegender Fenster- oder Fassadenelemente
erfolgen soll.
Außenecken von Aluminium-Wandkopfabdeckungen sind stets
örtlich aufzumessen und in verschweißter Ausführung
herzustellen.
Endstücke von Attikaaufkantungen vor aufgehenden
Bauteilen
erhalten stets eine Aufkantung als Abschluss.
Sichtbar verbleibende Befestigungsmittel sind in
waagerecht
eingebauten Attikaabdeckungen nicht zulässig.
Bei Wandkopfabdeckungen an Trennwänden mit doppelter
Wandstellung sind durchdringende Befestigungen nur
zulässig,
wenn sie mindestens 20 mm Bewegung ermöglichen und mit
Lötkappen abgedeckt sind.
Dachrinnen und Fallrohre
Der AN klärt vor Ausführung mit dem AG, ob Kopfböden
von
Dachrinnen als Kugelböden oder als Flachböden
auszuführen
sind.
Gefällelose Rinnen sowie Rinnen in Wasserfließrichtung
unterhalb bituminöser Flächenabdichtungen sind vom AN
stets
mit einem Schutzanstrich gegen Korrosion zu versehen.
Am Fuß von Kehlen sind an vorgehängten Rinnen stets
Schwallbleche mit Verstärkung gegen Verbiegen
anzubringen.
Alle Fallrohranschlüsse sind mit Laubfangkörben
auszustatten.
Fallrohre sind, soweit nicht abweichend beschrieben,
mit
Doppelbögen anstelle Trichterrohr anzuschließen.
In öffentlich zugänglichen Bereichen sind Standrohre
mit einer
Höhe von 2,00 m einzubauen. Standrohre sind, soweit
nicht
ausdrücklich abweichend angegeben, aus verzinkten
Stahlrohren mit Revisionsklappe, mit Schlitz
auszuführen, der
Übergang zum Fallrohr erfolgt mittels Abdeckmanschette.
Zusätzliche Hinweise zur Ausführung
Folgende zusätzliche Hinweise sind u.a. zu beachten:
Zentralverwaltung + Betriebsrestaurant
Die Stahlbetondachfläche wird ganzflächig mit PV-Anlage
belegt. Das Dach ist begehbar und dient als Fluchtweg.
Die Trapezblechdachfläche des 5. OG wird ganzflächig
mit
PV-Anlage belegt.
Unterhalb der Kellerdecke ist im Bereich des
Rücksprungs des
Haupteingangs eine Kompensationsdämmung auszuführen
Bei den Loggien ist auf die ober- bzw. unterseitige
Dämmung
gem. Wärmeschutznachweis zu achten.
Sicherungssysteme
Die Attika der Zentralverwaltung ist so hoch zu planen,
dass sie
gleichzeitig als Umwehrung der begehbaren Dachflächen
gilt.
Somit sind hier keine zusätzlichen
Dachabsturzsicherungen
einzukalkulieren.
DGNB
Dachdecker / Abdichtung
Bituminöse Abdichtung (Nr.25 / Nr.26 Kriterienmatrix)
Sofern durch das Leistungsverzeichnis gefordert, sind
bei ausreichender Außentemperatur (nach Vorschrift des
Herstellers) Voranstriche auf Basis von
Bitumenemulsionen einzusetzen. Lösemittelhaltige
Voranstriche sind nur im Winterbau in den Monaten
Oktober bis einschließlich März zulässig (nur bei
Temperaturen unter +5 Grad).
Ausschließliche Verwendung von Produkten mit GISCODE
BBP10, bei bituminöser Verbundabdichtung beim
Umkehrdach BBP10, 20 oder 30.
Dämmplatten (Nr.40 Kriterienmatrix)
Alle Kunstschaum-Dämmstoffe zur Dämmung des Gebäudes
wie PS / XPS/ PUR / PIR / Resol müssen frei von HBCD,
frei von halogenierten Treibmitteln sein.
Montageschäume (Nr.39 Kriterienmatrix)
Der Einsatz von Montageschäumen für die Verklebung von
WDVS ist grundsätzlich zu vermeiden.
Abdichtungen aus Kunststoff (Nr.44 Kriterienmatrix)
Sofern durch das Leistungsverzeichnis gefordert, sind
Erzeugnisse zur Dachabdichtung aus Kunststoff mit einem
SVHC- Gehalt < 0,1 % zu verwenden.
Holzbauteile (Nr.28 / Nr.29 / Nr. 45Kriterienmatrix)
Die angebotenen Holzarten, Holzprodukte und
Holzwerkstoffe müssen aus nachweislich legaler und
nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Ein
entsprechender Nachweis (vollständige aktuelle FSC- und
PEFC-Zertifikate und Dokumente sowie Lieferscheine mit
Kommission und Zertifikatsnummern) ist vorzulegen.
Sofern für Holz entsprechender Schutz gefordert ist,
sind keine chemischen Holzschutzmittel zu verwenden.
Der Holzschutz für innenliegende, tragende Holzbauteile
ist konstruktiv nach DIN 68800-2 auszuführen oder es
sind natürliche dauerhafte oder modifizierte Hölzer
nach DIN 68800-1 einzusetzen.
Für außenliegende tragende Holzbauteile sind für die
Gebrauchsklassen 3 und 4 verkehrsfähige Biozidprodukte
nach 528/2012/EG einzusetzen.
Biozid und flammhemmend ausgerüstete Produkte sind nach
SVHC der REACH-Kandidatenliste zu betrachten und müssen
Bor < 0,1% enthalten.
Mineralfaserdämmstoffe
Zu verwenden sind Mineralfaserdämmstoffe mit RAL-
Gütezeichen oder gleichwertig.
Aluminium (Nr.32 Kriterienmatrix)
Verkleidungen aus Aluminium am Dach sind mit Produkten
ohne Chrom-VI-Passivierungmittel auszuführen.
Sonstige Metalle (Nr.34 Kriterienmatrix)
Wenn wasserführende Bauteile am Dach und der
Regenwasserabführung > 10% der Fläche der projizierten
Dachaufsicht ausmachen, müssen bei Dachrinnen und
Fallrohren, die Kupfer enthalten, Schwermetallfilter
installiert werden.
Gründach Abdichtung (Nr.31b Kriterienmatrix)
Abdichtungsbahnen unter Gründächern dürfen max. ein
Gehalt von MCPP <= 47mg/m² aufweisen (mit Hinweis auf
das DIBt Gutachten Nr. G-101-18-0008 für
Bitumendachbahnen (Wurzelschutzbahn)).
Allgemein
01.01 Dach über EG Betriebrestaurant und
Vordach Anlieferung
01.01
Dach über EG Betriebrestaurant und
Vordach Anlieferung
01.02 Dachfläche im 4.OG und über TRH 2
01.02
Dachfläche im 4.OG und über TRH 2
01.03 Dachfläche im 5.OG
01.03
Dachfläche im 5.OG
01.04 Dach über 5.OG
01.04
Dach über 5.OG
01.05 Loggien im 1., 2. und 3.OG
01.05
Loggien im 1., 2. und 3.OG
01.06 Abdichtung Kellerdecke im Bereich
Haupteingang EG und Anschluss
bodentiefer Fassaden
01.06
Abdichtung Kellerdecke im Bereich
Haupteingang EG und Anschluss
bodentiefer Fassaden
01.07 Abdichtung der Bodenplatte gegen
aufsteigende Bodenfeuchtigkeit
Betriebsrestaurant (Innenabklebung)
01.07
Abdichtung der Bodenplatte gegen
aufsteigende Bodenfeuchtigkeit
Betriebsrestaurant (Innenabklebung)
01.08 EP-Liste
01.08
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