Bodenbelagsarbeiten
BASE Neubau + Werk 4
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Objekt: Neubau WM Base Zentralverwaltung und Umbau Werk 4 in 49090 Osnabrück Pagenstecherstraße 130-134 Bauherr: WM SE Pagenstecherstraße 130-134 49090 Osnabrück Projektbeschreibung: Neubau der Zentralverwaltung mit Betriebsrestaurant, Umbau Werk 4 mit neubau Clubraum und Garagen sowie die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes Werk 4. DGNB-Silber-Zertifizierung. Porr Hochbau West GmbH Ansprechpartner- Technik: Herr Mosler Telefon: 0251 7601 463 E-Mail: denis.mosler@porr.de
Projektbeschreibung
Anlagen zur Ausschreibung: Anlagen zur Ausschreibung Grundrisse, Ansichten, Schnitte FLB
Anlagen zur Ausschreibung:
Vorbemerkungen: Grundlage des Angebotes sind die zur Zeit gültigen DIN-Normen, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, die VOB/C, die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen jeweils in neuester Fassung. Es gelten die "Anerkannten Regeln der Technik", so insbesondere: Bodenbelagsarbeiten nach DIN 18365. Sämtliche nachfolgenden Leistungspositionen verstehen sich als Komplettleistung aus Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbau auf der Baustelle, in fertiger Arbeit, entsprechend v.g. Grundlagen und Anlagen, sofern nicht nachfolgend ausdrücklich anders beschrieben. Die angebotenen Einheitspreise beinhalten, sofern keine gesonderte Position ausgeschrieben ist, alle Kosten für die Baustelleneinrichtung und -räumung sowie alle Kosten für Geräte usw. die zur Durchführung der angebotenen Arbeiten erforderlich sind. Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt. Darüber hinaus ggf. erforderliche Gerüste sind Sache des AN (NU), wenn nicht nachfolgend explizid anders beschrieben. Arbeitsschutzmaßnahmen zur Einhaltung der UVV sind nach Angabe der Bauleitung bzw. des Sicherheitskoordinators einzuhalten und auszuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise dieses LV´s einzukalkulieren, sofern nicht nachfolgend als Leistungsposition aufgeführt. Eignungsnachweise, Zulassungen, Prüfzeugnisse, und Technische Datenblätter sind auf Anforderung der Bauleitung kostenlos beizubringen. In den einzelnen Positionen sind alle Materialien, die zur fertigen, funktionsfähigen Leistung erforderlich sind einzurechnen, auch wenn dieses in der Position nicht ausdrücklich erwähnt ist. Alle erforderlichen Hilfs-, bzw. Befestigungsmittel, die für die fachgerechte Montage erforderlich werden, sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Die Werk- und Montageplanung sowie Übersichts-Verlegepläne gehört zum Leistungsumfang des AN und sind mind. 5 Wochen vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen und von dieser freigeben zu lassen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Alle zur Ausführung kommenden Materialien sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der örtlichen Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Die Kosten für die Bemusterung sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das zur Ausführung gelieferte Material hat den Mustern zu entsprechen und muss vom AG freigegeben sein. Die zur Verwendung kommenden Materialien müssen den DIN -Gütebestimmungen und den Maßnormen entsprechen und sind entsprechend den Herstellervorschriften zu verarbeiten. Es sind möglichst nur Materialien zu verwenden welche dem angebotenen Herstellersystem entsprechen, bzw. vom Hersteller für die betreffende Art der Ausführung vorgesehen bzw. zugelassen sind. Der Auftragnehmer haftet für die einwandfreie Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten. Die Verwendung verschiedener System-Fabrikate auf einer Baustelle ist nicht zulässig. Das örtliche Aufmaß gehört zum Leistungsumfang des AN und ist von diesem rechtzeitig in Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Für die Ausführung der Leistungen sind vorrangig die freigegebenen Architektenpläne bindend. Absprachen mit anderen Gewerken in Bezug auf Ausführung, Ablauf der Arbeiten oder dergleichen, sind vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung vorzunehmen. Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttcontainern des AN zu sammeln. Die Schuttbeseitigung wird nicht vergütet. Ebenso obliegt der Schutz vorhandener Bauleistungen (wie z.B. Fenster und Türen) dem AN. Der AN führt angemessene Maßnahmen hierzu durch. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, wenn nicht anders beschrieben. Der Untergrund ist vor Arbeitsbeginn gemeinsam mit dem verantwortlichen Bauleiter des Auftraggeber örtlich zu prüfen. Als Trennung zu anderen Bodenbelägen sind Trennschiene einzubauen. Das Anarbeiten an Stützen, Mauervorlagen und Fensternischen etc. ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Aussparrungen für Installationsleitungen etc. müssen im Einheits-preis der Position enthalten sein und ggf. fachgerecht verfüllt werden. Kleine Unebenheiten des Unterbaus, die im Rahmen der zulässigen DIN-Toleranzen liegen sind ohne Mehrkosten zu beseitigen. Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis zu Herstellersystemen, Produkten, Fabrikaten, Typen, etc., sind bindend, sofern nicht jeweils der Zusatz "oder gleichwertig" (bzw. "o.glw.") angeführt ist und eine vollständige Bieterangabe hierzu mit dem Angebot erfolgt. Abweichungen im Angebot des Nachunternehmers von der geforderten Leistung sind mit Bezug auf die betreffende Leistungsposition schriftlich zu erläutern. Hat der Bieter gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Ausführungen, Vorgaben usw. Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung geltend zu machen. Sofern eine Leistungsposition gänzlich oder in Teilen aus technischen oder anderen Gründen nicht ausführbar sein sollte, ist diejenige Leistung anzubieten, welche dem betreffend erkennbaren Leistungsziel am nächsten kommt. Entsprechende Abweichungen und Gründe hierfür sind mit Bezug auf die betreffende Leistungsposition schriftlich zu erläutern.
Vorbemerkungen:
DGNB-Forderungen DGNB-Silber-Zertifizierung Bodenbeläge (Nr.6 / Nr.7 / Nr.7c / Nr. 8 / Nr. 10 Kriterienmatrix) Textile Bodenbeläge müssen das GUT-Gütesiegel tragen oder nach RAL-UZ 128 zertifiziert sein. Elastische Bodenbeläge müssen einen Emissionsnachweis (AgBB oder höherwertig) und ein Gehalt von Chlorparaffinen und SVHC < 0,1% aufweisen. Laminatböden müssen einen Emissionsnachweis (nach AgBB oder hochwertiger) vorweisen können. Alle eingesetzten Natursteine für Treppen, Boden- und Wandbeläge benötigen eine CE-Kennzeichnung (Materialien aus EU-Ländern) und/oder einen Nachweis der Einhaltung der ILO-Konvention 182 durch entsprechende Zertifikate (beispielsweise XertifiX oder Fair Stone). Nicht filmbildende Imprägnierungen im Innenbereich müssen aromatenfrei sein (GH10). Holzböden sind nur FSC-/PEFC-Zertifikat zugelassen (die dazugehörigen Lieferscheine mit COC-Nummer (Chain of Custody) sind vorzulegen). Sockelleisten aus Kunststoff Zu verwenden sind schwermetall- chlor- und weichmacherfreie Kern- oder Weichsockelleisten. Eine Befestigung ist mechanisch vorzunehmen. Bodenverklebungen Vorzusehen sind ausschließlich Produkte, die folgende Vorgaben erfüllen: Bodenverlegewerkstoffe: GISCODE D1, ZP1, CP1/2/3, RU0,5/1, RE05/10/20/30 oder RS10 und EMICODE EC1Plus oder DE-ZU 113 Verlegehilfsstoffe Estrich / Fliesen (Nr.9 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind ausschließlich Sperranstriche, Estrichharze und Abdichtungen unter Fliesen mit GISCODE D1, ZP1, RE05, RE10, RE20 oder RE30, RU 0,5 oder RU1 und EMICODE EC 1 oder EC1Plus. Staubbindende Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen z. B. Grundierung, Haftgrund, Tiefgrund, Betonkontakt, Isoliergrund (Nr.3 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind Produkte mit einem VOC-Gehalt <10g/l. Grundierung, Voranstrich, Spachtel, Kleber Wand + Boden (Nr. 8 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind ausschließlich Produkte mit GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU1, RE05, RE10, RE20 oder RE30 und EMICODE EC 1Plus / EC1-R oder DE-UZ113. Kleber PU/SMP (Nr.11 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind bei den silanmodifizierten Polymer-Klebstoffen ausschließlich Produkte mit GISCODE PU 10, PU20, RS10, DA20, DSE20, DSA20, DSO20, DH20 oder DSC20 und mit EMICODE EC 1Plus. Acryl- / Silikondichtstoffe (Nr.12 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind Produkte, die einen Chlorparaffinegehalt < 0,1 % und EMICODE EC1 oder VOC<1% aufweisen. Boden-/ Wandbeschichtungen / Industrieböden (Nr.20 / Nr.22 / Nr.23 / Nr.24 Kriterienmatrix) Bei der Verwendung von reaktiven PU-Produkten zur Beschichtung bzw. Versiegelung sind ausschließlich Produkte mit GISCODE PU 10 oder PU20 und Emissionsnachweis gem. MVVTB als Einzelprodukt oder im System zugelassen. PMMA Beschichtungen an Böden und Wänden müssen den GISCODE RMA 10 oder RMA 15 aufweisen. Epoxydoberflächenbeschichtungen an Böden und Wänden müssen den GISCODE RE05/10/20/30 oder RE55 „total solid“ und einen Emissionsnachweis gem. AgBB oder hochwertiger als Einzelprodukt oder im System aufweisen. EP-/PU-Grundierungen müssen den GISCODE PU10/40/60 oder RE05/10/20/30 aufweisen. Beschichtungen auf Holz im Innenbereich (Nr.21 / Nr. 27 / Nr.30b / Nr.31 / Nr.45 Kriterienmatrix) Oberflächenbeschichtungen auf Holzflächen wie Parkett, Treppen, Vertäfelungen müssen den GISCODE W1/2+ oder W1/DD bzw. W2/DD+ tragen und EMICODE EC1Plus sein. Im gesamten Innenraum dürfen keine chemischen Holzschutzmittel eingesetzt werden. Filmgeschützte Holzlasuren für Fenster dürfen nur zulässige Wirkstoffe nach 528/2012/EG enthalten, ansonsten keine Verwendung von Bioziden Wirkstoffen. Flammhemmend und biozid ausgerüstete Produkte zum Holzschutz und in Holzwerkstoffen dürfen nur einen Bor-Gehalt < 0,1% enthalten. Öle/Wachse mit GISCODE Ö 10+ oder O10/DD und EMICODE EC1Plus. Holz allgemein Für alle Holzprodukte und Holzwerkstoffe wie Innentüren, Sockelleisten, Parkett, Teeküchen etc. sind FSC- / PEFC- Zertifikate und die dazugehörigen Lieferscheine mit COC-Nummer (Chain of Custody) vorzulegen. Beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe müssen einen Formaldehydgehalt von <0,10ppm aufweisen. Produkte aus Holzwerkstoffen müssen ein VOC-Emissionswerte nach 28 Tagen <= DE-ZU 76 aufweisen.
DGNB-Forderungen
01 Bodenbelagsarbeiten Zentralverwaltung
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Bodenbelagsarbeiten Zentralverwaltung
01.01 Teppich
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Teppich
01.02 Vinyl
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Vinyl
01.03 Kautschukboden
01.03
Kautschukboden
02 Bodenbelagsarbeiten Betriebsrestaurant
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Bodenbelagsarbeiten Betriebsrestaurant
02.04 Echtholzparkett
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Echtholzparkett
03 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
03.__.0010 Verrechnungssatz Facharbeiter
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Verrechnungssatz Facharbeiter
E
1,00
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03.__.0020 Verrechnungssatz Bauhelfer
03.__.0020
Verrechnungssatz Bauhelfer
E
1,00
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