Abbrucharbeiten
Barmbeker Straße 35
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. ALLGEM. VORBEMERKUNGEN FÜR ALLE GEWERKE 1. ALLGEM. VORBEMERKUNGEN FÜR ALLE GEWERKE Für sämtliche in der Leistungsbeschreibung genannten Teilleistungen gelten die ATV DIN 18299 und die ATV DIN für das jeweilige Gewerk. Maßgebend für die Ausführung, Lieferung, Nebenleistungen, Aufmaß und Abrechnung sind: - die VOB Teil B und C in der jeweils gültigen Fassung - DIN - Vorschriften - die anerkannten Regeln der Technik - Sondervorschriften des örtlichen Bauaufsichtsamtes - Unfallverhütungsvorschriften - das Leistungsverzeichnis und die Ausführungsunterlagen Für alle auszuführenden Arbeiten einschließlich etwaiger Nachunter- nehmerleistungen ist zu 100 % sozialversicherungspflichtiges, erfahr- enes und sachkundiges Personal einzusetzen. Während der Ausführung ist seitens des Auftragnehmers ständig eine verantwortliche, deutsch sprechende, weisungsbefugte Aufsichtsperson auf der Baustelle einzu- setzen. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Positionen einzu- rechnen. Alle Arbeitnehmer, die auf der Baustelle tätig sind, sind namentlich mit zugehöriger Sozialversicherungsnummer zu erfassen. Ausscheidende Arbeitnehmer sind mit dem Datum des Ausscheidens aufzuführen. Das gilt für Haupt- und Nachunternehmer. Die Aufstellung ist dem AG einmal wöchentlich zur Verfügung zu stellen. Der Einsatz von Maschinen sollte im Hinblick auf den Arbeitsschutz gegen- über Abbrucharbeiten von Hand generell Vorrang besitzen. Es sind aus- schließlich Geräte einzusetzen, die nach dem geltenden Immissionsschutz- gesetz keine über das zulässige Maß hinausgehende Staub- und Lärmbelästi- gung verursachen. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die Einhaltung des geltenden Immissionsschutzgesetzes in der neuesten Fassung hingewiesen. Die Einhaltung obliegt dem beauftragten Unternehmen. Sämtliche  ausgeschriebenen Leistungspositionen umfassen grundsätzlich die komplette, nutzungsfähige Leistung, bestehend aus Material, Geräten, Lohn, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn und - sofern nicht anders be- schrieben - auch alle damit im Zusammenhang erforderlichen Zulagen und Nebenleistungen. Bei der Preisbildung sind die Forderungen in den Allgemeinen und Tech- nischen Vorbemerkungen sowie in den Ausführungsbeschreibungen zu beachten, sofern dafür keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind. Die Auftragstätigkeit des AN beginnt mit Vertragsabschluss und Freigabe durch die Barmbeker Straße 35 GmbH & Co. KG und endet mit der mangel- freien Bauabnahme. 1.1 Ortsbesichtigung Vor Abgabe eines Angebotes hat sich der Bieter unbedingt örtlich über die Lage und Beschaffenheit der Baulichkeiten zu informieren. Die Preis- findung für Art und Umfang der Entkernungsarbeiten und die Auswahl des Abbruchverfahrens kann aufgrund der Eigenart und Lage des Gebäude- komplexes nur nach sorgfältiger Inaugenscheinnahme durch den Bieter erfolgen. Spätere Einwände und Nachforderungen, die mit Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse bzw. Beschaffenheit der ersichtlichen und bereits bekannten auszubauenden Materialien begründet werden, bleiben unbe- rücksichtigt. Begehungen zur Besichtigung der Bausubstanz sind mit der KvB G-Werke GmbH abzustimmen. 1.2 Angebotsabgabe Bei Angebotsabgabe sind alle geforderten Unterlagen vollständig einzu- reichen. Nicht vollständig eingereichte Angebotsunterlagen können zum Wettbewerbsausschluss führen. Ggf. fehlende Unterlagen sind nachzu- reichen und müssen spätestens vor Auftragserteilung vorliegen. Vervielfältigungen, Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsver- zeichnisses und anderer hier vorgelegter Unterlagen sind nur in Absprache mit dem Ausschreibenden oder dem Auftraggeber zulässig. Textänderungen sind in jedem Fall unzulässig und führen zum Ausschluss. Bei Unklarheiten im Text sind Erläuterungen im Anschreiben niederzulegen. Bedarfspositionen / Eventualpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Mengenansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Nebenangebote und Alternativvorschläge müssen auf besonderen Anlagen gemacht werden und sind als solche zu kennzeichnen. Abfallerzeuger ist im Regelfall der Auftragnehmer, Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden. Grundsätzlich sind die Kosten für die Abfallentsorgung und die stoffliche oder thermische Verwertung / Beseitigung von Abfällen einzukalkulieren. 1.3 Auftragsvergabe Nach Auftragsvergabe sind zusätzlich zu den im LV geforderten Unter- lagen einzureichen: • Angaben über den Entsorgungsweg und den Verbleib der anfallenden   Abfälle zur Beseitigung und Verwertung • Arbeitsplan und -anweisung, ggf. Abschottungsplan für den/die   Arbeitsbereiche. • Beim Umgang mit Gefahrstoffen:   − Gefährdungsbeurteilung   − ASI-Plan   − Nachweis der Unterdruckgeräte-Prüfungen gem. TRGS 519, Nr. 7.3       Abs.2.   − Der AN hat die Baumaßnahmen bei den zuständigen Behörden und       Berufsgenossenschaften anzuzeigen. Sie sind dem AG in Kopie       auszuhändigen. 1.4. Sonstiges Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter das Leistungsverzeichnis in vollem Umfang an. Ebenso bestätigt der Bieter, dass er in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen in vollem Umfang termingerecht auszuführen. Dem Angebot sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen beizufügen: − Liste mit Benennung der eventuell eingesetzten Nachunternehmen, − Liste mit Referenzobjekten. − Terminplan mit Darstellung der wesentlichen Arbeitsschritte (Sanierung,    Entkernung etc.) 2. VERANLASSUNG Die Bauherrin Barmbeker Straße 35 GmbH & Co. KG plant in der Barmbeker Straße 35 in Hamburg den Abbruch des dortigen Gebäudekomplexes. Die Abbruch- arbeiten sollen der Grundstücksfreimachung für die Realisierung eines Neubaus dienen. 3. BAULEITUNG Der AN übernimmt für die zur Erfüllung seiner Arbeiten notwendigen Gewerke die Bauleitung gem. § 57 HBauO. Name des Bauleiters gem. § 57 HBauO ---------------------------------------------------------- Name, Vorname (vom Bieter auszufüllen) Vertretung des AG, Bauherrenvertreter im Sinne der BaustellenV §4 für die Rückbauarbeiten ist: KvB G-Werke GmbH Ansprechpartner des AG ist: wird noch benannt 4. GRUNDSTÜCKS- UND GEBÄUDEBESCHREIBUNG 4.1 Lage des Baugrundstücks Das Baugrundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 3.600 m 2 befindet sich im Stadtteil Winterhude im Bezirk Hamburg-Nord. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze verläuft die Barmbeker Straße - eine vier- spurige Hauptverkehrsstraße. Im Norden, Süden und Westen grenzt das Grundstück an die Nachbarbebauung an - In unmittelbarer Nähe der geplanten Abbruchbaustelle befinden sich u. A. Wohnbebauung, Gewerbe- betriebe, eine Schule, eine KITA etc. 4.2 Rückzubauende Gebäude Auf dem Areal befinden sich die Betriebsgebäude eines ehemaligen Autohauses. Der Gebäudekomplex unterschiedlicher Baujahre zwischen 1954 und 1970 setzt sich zusammen aus einem straßenseitig vorgelagerten Ausstellungsgebäude sowie einer zusammenhängenden Hofbebauung mit Verkaufs- und Bürogebäude, Werkstatt und Lagergebäude. Der straßenseitige, direkt an den Gehweg angrenzende  Baukörper verfügt über fünf aufgehende Geschosse. Das Befahren des Grundstücks ist nur durch Überquerung der öffentlichen Wegefläche über eine Durchfahrt möglich B = 7,8 m  H = 4,8 m. Nördlich und südlich des Ausstellungsgebäudes ist direkt angrenzende Bebauung vorzufinden (siehe Beschreibung der sicheren Abbruchfolge vom Büro Abel & Gebhart) 5. AUSFÜHRUNG Der Beginn der Abbrucharbeiten ist für das erste Quartal 2026 geplant. Die Gebäude werden beräumt an das Abbruchunternehmen übergeben. D.h. lose Gegenstände wie Mobiliar etc. wurden bereits entfernt. Die Rück- bauarbeiten sind gemäß vorliegender Beschreibung der sicheren Abbruch- folge vom Büro Abel & Gebhart in Abstimmung mit der Bauleitung so durchzuführen, dass der laufende Betrieb der benachbarten Betriebe nicht gestört wird. Grundsätzlich erfolgen die Rückbauarbeiten in der Reihenfolge: 1. Baustelleneinrichtung, vorbereitende Maßnahmen 2. Schad- und Gefahrstoffsanierung 3. Entkernung 4. Maschinenabbruch 5. Abfuhr/ Entsorgung 6. Baustellenräumung Die Arbeiten sind gemäß den geltenden behördlichen Vorschriften, Richt- linien und Rechtsnormen in ihrer jeweils neuesten Fassung, nach den zum Zeitpunkt der Ausführung anerkannten Regeln der Technik so auszuführen, dass stets standsichere Bauzwischenzustände gegeben sind. Im Hinblick auf die angrenzenden öffentlichen Flächen sowie die angrenzenden Nachbar- gebäude sind ausschließlich erschütterungs- und emmissionsarme Abbruch- verfahren zulässig. Die Einhaltung der zulässigen Lärm- und Staubemmiss- ionen sowie der Erschütterungen gemäß geltender Gesetze, Richtlinien und DIN-Normen in jeweils neuester Fassung ist zwingend erforderlich. Für ent- sprechende Abschnitte sind daher auch Abbrucharbeiten von Hand, Demontage- arbeiten sowie tlw. abschnittsweises Arbeiten vorzusehen und zu kalkulieren. Alle vorgenannten Randbedingungen sowie daraus resultierende Arbeitsver- fahren, Einschränkungen, Behinderungen, Erschwernisse und Arbeitsunter- brechungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 5.1 Umgebung und Nachbarschaft Wie bereits beschrieben, befinden sich in unmittelbarer Nähe u. A. Laden- zeilen, Wohnungen, eine Schule, eine KITA etc. Die straßenseitige Bebauung erfolgte bis an die Grenze der öffentliche Wegeflächen heran. Wände und Fassaden der Nachbargebäude grenzen direkt an die abzubrechende Bestands- bebauung an. Die Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen sind auf die Besonderheiten der beschriebenen Nachbarbebauungen und -nutzungen sowie den verbleibenden Baum-und Heckenbestand abzustimmen. Die benachbarten Grundstücke und Bebauungen, der Baum- und Heckenbestand sowie öffentlichen Bereiche und Medienleitungen sind durch geeignete Maßnahmen gegen Gefahren, Beschädi- gungen und Staubverunreinigungen zu schützen. Dafür notwendige Schutz-, Sicherheitsmaßnahmen und -vorkehrungen sind bei der Kalkulation zu berück- sichtigen. Eine gesonderte Vergütung hierfür gibt es nicht. Kommt es durch die Arbeiten zu Schäden und Verunreinigungen am Eigentum Dritter, ist der AG von allen Ansprüchen und Folgekosten freizuhalten. Die Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des AN. Während der gesamten Dauer der Abbruchmaßnahme sind die gefahrlose Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs, die öffentliche Sicherheit sowie die Zugänglichkeiten in die Nachbargebäude zu gewährleisten. Hierfür not- wendige Schutz-, Sicherheitsmaßnahmen und -vorkehrungen wie. z. B. Ab- sperrungen etc. sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung hierfür gibt es nicht. Verschmutzungen öffentlicher bzw. angrenzender Bereiche durch die Abbruch- maßnahmen sind möglichst zu vermeiden bzw. umgehend zu reinigen, z. B. durch den Einsatz eines Besenwagens. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des AN und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Bei Nichtbeachtung der Reinigungspflicht erfolgt einmalig eine Aufforderung durch die Bauüberwachung des AG. Sofern diese nicht unverzüglich umgesetzt wird, erfolgt eine Ersatz- vornahme durch den AG-Vertreter auf Kosten des AN. 5.3 Ver- und Entsorgungsleitungen Die Gebäude werden dem AN medienfrei übergeben. Über die Lage und den Verlauf verlegter Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. Kommunikationsleitungen außerhalb des Gebäudekomplexes sowohl im Baustellenbereich als auch im öffentlichen Bereich hat sich der AN im Vorwege bei den Netzbetreibern zu informieren. Bei nicht vorhandenen Informationen über die Lage und den Verlauf verlegter Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. Kommunikationsleitungen außerhalb des Gebäudekomplexes ist entsprechend sensibel zu arbeiten (Handschachtung, Erkundungsschürfungen etc.). Eine gesonderte Vergütung hierfür gibt es nicht. Art und Umfang von ggf. erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie sonstige Rahmen- bedingungen (z. B. Zugänglichkeiten, Befahrbarkeit/Belastbarkeit, zulässige Grenz- werte bzgl. Erschütterungen, usw.) sind mit den Betreibern im Vorwege abzu- stimmen und uneingeschränkt umzusetzen. Die Arbeitsverfahren sind auf die örtlichen Besonderheiten abzustimmen. Eine gesonderte Vergütung hierfür gibt es nicht. Kommt es durch die Arbeiten zu Schäden am Eigentum Dritter, ist der AG von allen Ansprüchen freizuhalten. Die Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des AN. 5.4 Kampfmittel Gem. Schreiben der Freien und Hansestadt Hamburg / Behörde für Inneres und Sport vom 31.08.2022 besteht für das Grundstück ein Hinweis auf Bombenblindgänger und Trümmerfläche aus dem II Weltkrieg und es sind geeignete Maßnahmen erforderlich. 5.5 Nachweis der sicheren Abbruchreihenfolge Die Einstufung des Objektes in Gebäudeklasse 4 erfordert den Nachweis der Sicheren Abbruchfolge. Die Anweisungen in der Beschreibung der sicheren Abbruchfolge der Abel Gebhart Ingenieure GmbH für den Gebäudeabbruch sind vom AN zu beachten und umzusetzen. Entsprechende Kosten sind zu kalkulieren. 5.6 Baumschutz An das Grundstück angrenzende Bäume, Hecken und Sträucher sind zu schützen. Gesetzliche Verbote und Auflagen zur Brutzeit vom 1.03. bis 30. Sept. sind zu beachten. Der verbleibende Baum- und Heckenbestand ist zwingend zu erhalten und vor Beginn sowie während der gesamten Bauzeit gemäß DIN 18 920 - Schutz von Bäumen auf Baustellen - und der ZTV-Baumpflege zu schützen. Für entsprechende Abschnitte sind auch Abbrucharbeiten von Hand, Demontagearbeiten sowie tlw. abschnittsweises Arbeiten vorzusehen und zu kalkulieren. Alle vorgenannten Randbedingungen sowie daraus resultierende Arbeitsverfahren, Einschränkungen, Behinderungen, Erschwernisse und Arbeitsunterbrechungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung hierfür gibt es nicht. Kommt es durch die Arbeiten zu Schäden an geschützten Bäumen und Hecken, ist der AG von allen Ansprüchen freizuhalten. Alle durch eine Beschädigung resultierenden Kosten inkl. Folgekosten gehen zu Lasten des AN. 5.7 Bauwasser und Baustrom Vor Ort sind Bauwasser und Baustrom nicht vorhanden. Die Strom- und Wasserver- sorgung  sowie das Heranbringen des Baustroms und Bauwassers bis zu den Ver- wendungsstellen auf der Baustelle sind Sache des AN. Die Kosten des Verbrauchs für Wasser und elektrische Energie trägt der AN 5.8 SiGeKo Für die auszuführenden Arbeiten wird im Hinblick auf den Sicherheits- und Gesund- heitsschutz der im Rahmen des Bauvorhabens Beschäftigten ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Die Arbeiten werden durch den vom AG beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) gemäß Baustellenver- ordnung koordiniert. 5.9 Arbeits- und Schutzgerüste Im Zuge der durchzuführenden Abbruch- und Rückbauarbeiten sind ggf. Arbeits- und Schutzgerüste erforderlich. Diesbezüglich sind die Anforderungen der DIN EN 12811-1 zu beachten und anzuwenden. 5.10 Schad- und Gefahrstoffsanierung Im Vorwege der Abbrucharbeiten sind die vorhandenen Schad- und Gefahrstoffe zu entfernen. Es wird auf die Schad- und Gefahrstofferhebung des Sachverständigen- büros Klettner verwiesen. Mit Gefahrstoffen dürfen nur Arbeitnehmer beschäftigt werden, die an entsprechenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen teil- genommen haben und für die entsprechende Bescheinigungen vorliegen, so dass gesundheitliche Bedenken gegen die Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht bestehen. Subunternehmer sind dabei auch Auftragnehmer im Sinne der GefStoffV und unterliegen folglich allen diesbezüglichen Verpflichtungen zur Anzeige und dem Nachweis der geeig- neten personellen sowie technischen Ausstattung. Grundsätzlich trägt der Hauptunternehmer die Verantwortung für diese Maßnahmen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten auf der Baustelle ständig weisungsbefugte Aufsichtspersonen anwesend sind, die in deutscher Sprache kommunizieren, verhandeln bzw. den notwendigen Schriftverkehr führen können. Alle Arbeitnehmer, die auf der Baustelle tätig sind, sind namentlich mit zugehöriger Sozialversicherungsnummer zu erfassen. Ausscheidende Arbeitnehmer sind mit dem Datum des Ausscheidens aufzuführen. Das gilt für Haupt- und Nachunternehmer. Die Aufstellung ist dem AG auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Während des Umgangs mit Gefahrstoffen auf der Baustelle hat stets ein Sachkundiger und ein Vertreter mit Sachkundenachweis anwesend zu sein. Sofern kein Sachkundiger erforderlich ist, ist stets die Anwesenheit eines Fachkundigen und eines Vertreters mit entsprechenden Nachweisen zu stellen. Diese Personen sind namentlich zu benennen, der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundekurs ist auf Verlangen dem AG vorzulegen. Eine besondere Vergütung für den Sachkundigen erfolgt nicht, die Kosten sind in den Mittellohn einzurechnen. Die ausführende Firma hat beim Umgang mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und daraufhin entsprechende Betriebsanweisungen auszuarbeiten. Hierin müssen allgemein verständlich dargestellt sein: •      Alle bei den durchzuführenden Arbeiten möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt •      Verhaltensregeln im Gefahrfall •      Erste Hilfe bei möglichen Unfällen Diese Betriebsanweisungen sind allgemein zugänglich auf der Baustelle auszuhängen. Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche Arbeitnehmer mit dem Inhalt der Betriebsan- weisungen in ihrer Muttersprache vertraut zu machen. Die Unterweisungen muss jeder Arbeitnehmer durch seine mit Datum versehene Unterschrift bestätigen. Die Bestätigung der Unterweisungen ist der Bauleitung unverzüglich in Kopie auszuhändigen. Der Bauleitung ist jederzeit Zugang und Einsicht zu den Unterlagen (Bautagebuch, usw.) zu gewähren. Sofern das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, z. B. Maske und Anzug, erforderlich ist, sind die Kosten hierfür in den entsprechenden Preis einzurechnen, ebenso die Kosten für die Arbeitserschwernisse. Vorschriftsmäßige Masken und Schutzanzüge sind auf der Bau- stelle in ausreichender Anzahl ständig vorzuhalten. Diese stehen unentgeltlich der Bauleitung, dem AG und seinen Beauftragten, den Kontrollorganen und der Bau- und Überwachungsbehörde zur Verfügung. Eine gesonderte Vergütung - auch für die fachgerechte Entsorgung - erfolgt nicht. Obwohl bekannt und zu beachten, wird auf die speziellen Beschäftigungsverbote oder -einschränkungen (Jugendliche, Schwangere) zusätzlich nochmals hingewiesen, ebenso auf das Allein-Arbeitsverbot unter Vollschutz. Für alle später nicht mehr nachvollziehbaren Leistungen sind vor Beginn der Arbeiten Aufmaße zu erstellen, andernfalls wird ein Aufmaß aufgrund der vor- handenen Zeichnungen gemacht oder es gelten die Massen der Ausschreibung (-10%). Der AG behält sich in begründeten Fällen vor, unangemeldete Kontrollen zur allgemeinen und schadstoff- spezifischen Sicherheit zu veranlassen. Das schließt auch Messungen ein. Sofern Grenzwerte überschritten werden, sind die Kosten vom AN zu tragen. Die Sanierungs-, Entkernungs- und Abbrucharbeiten sind in der vorgegebenen Reihenfolge gemäß den geltenden behördlichen Vor- schriften, Richtlinien und Rechtsnormen in ihrer neuesten Fassung sowie nach den zum Zeitpunkt der Ausführung anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Die anfallenden Reststoffe sind nach den jeweiligen, gültigen Abfallschlüsseln gem. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzgebung zu verwerten / entsorgen. Es soll der höchstmögliche Grad der Wiederverwertung der anfallenden Abbruchmaterialien erreicht werden. 5.11 Bautagebuch / Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist zur Führung eines Bautagebuchs verpflichtet, die Berichte sind täglich zu führen und der Objektüberwachung arbeitswöchentlich vorzulegen. Die Form des Bautagebuchs und der -berichte sind mit dem AG oder dessen Bevollmächtigten abzusprechen. Das Bautage- buch, die geführten Namenslisten, sowie die bestätigten Stundennachweise sind bei der Endab- nahme zu übergeben. 5.12 Abfallbeseitigung Mit Beginn des Bauvorhabens wird der AN zum Abfallbesitzer. Er ist zugleich Abfallerzeuger. Gleiches gilt im Verhältnis zwischen General- und Subunternehmer.  Sollten einzelne Bauteile/ Anlagenteile in einer stationären Anlage außerhalb der Baustelle von Schadstoffen freigemacht werden, so ist die notwendige Betriebsgenehmigung für diese Anlage vorzulegen. Grundsätzlich ist dem AG der Verbleib sämtlicher Materialien nachzuweisen. Der Nachweis der ordnungs- gemäßen, schadlosen Entsorgung der bei den Arbeiten anfallenden, gefährlichen Abfälle und nicht gefährlichen Abfälle hat im elektronischen Abfallnachweisverfahren zu erfolgen. Sofern noch nicht erteilt, ist die erforderliche Abfallerzeuger-Nummer bei der Behörde für Umwelt und Energie - Amt für Umweltschutz U3 - Abfallwirtschaft zu beantragen. Die Kosten und Gebühren für die ordnungsgemäße Erstellung der Begleit-/ Übernahmescheine, der Entsorgungsnachweise, für Transportbehälter, die Verpackung, das Verfahren im Gebäude, die Verladung, den Abtransport sowie die anfallenden Deponiekosten bzw. Entsorgungskosten  inkl. Wiegekosten sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen. Die Regelungen des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein sind zwingend zu beachten. Verwertbare mineralische Abbruchmaterialien bis einschließlich LAGA Z1.2 sind ausdrücklich nicht im Titel „Schad- und Gefahrstoffsanierung“ ent- halten und sind den Abbruchpositionen ebenso zuzurechnen wie die ordnungsgemäße Erstellung behördlicher Nachweise, die Transportbehälter, -fahrzeuge, die Verladung, den Transport und die anfallenden Verwertungskosten inkl. Wiegekosten. Die Nachweise sind dem AG kostenfrei jeweils einfach digital und in Papierform als Entsorgungstagebuch zur Verfügung zu stellen. Mit Schluss- rechnungslegung hat der AN dem AG das vollständige Entsorgungstagebuch mit allen Nachweisen hronologisch sortiert, nach Abfällen getrennt und bilanziert 1fach in Papier kostenfrei zu übergeben.
1. ALLGEM. VORBEMERKUNGEN FÜR ALLE GEWERKE
1 Einrichten, Vorbereitung, Räumen der Baustelle
1
Einrichten, Vorbereitung, Räumen der Baustelle
1 Hinweise für die Kalkulation
[1]
Hinweise für die Kalkulation
E
1.__.01 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung für die im LV beschriebenen Leistungen einrichten, vorhalten und räumen. Ein- schließlich sämtlicher für die auszuführenden Arbeiten erforderlicher Geräte, Maschinen, Aggregate, Arbeits-, Fassaden- und Schutzgerüste, Hilfskonstruktionen,Ab- sperrungen, Leuchtmittel, Sicherungsmaßnahmen etc. sowie Tagesunterkünfte und Sanitäreinrichtungen.
1.__.01
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
1.__.02 Mobilzaun offene Ausführung Mobilzaun, ca. 2,00 m hoch, offene Ausführung zur Absicherung der Baustelle inkl. aller erforderlichen Beschilderungen und verschließbaren Tore und Türen antransportieren, sturmsicher aufbauen und während der gesamten Bauzeit vor- und instandhalten und nach Beendigung der Arbeiten abbauen und Abfahren. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem AN. ca. 200 lfm
1.__.02
Mobilzaun offene Ausführung
200,00
m
1.__.03 Vorhaltung Mobilzaun offene Ausfürung Mobilzaun der Pos. 01.02 über den benannten Zeitraum hinaus vorhalten. ca. 200 lfm
1.__.03
Vorhaltung Mobilzaun offene Ausfürung
1,00
Wo
1.__.04 Baumschutz Schutz für Bäume gemäß DIN18920 inkl. Schutz gegen mechanische Schäden durch Anbringung von Brettermantel einschließlich einer Polsterung zwischen Baum und Schalung aus geeigneten Material (gepresstem Stroh, Matratzen o.ä.), Stammumfang: bis 240 cm Antransportieren, aufbauen und während der gesamten Bauzeit vor- und instandhalten. Falls erforderlich, Umsetzen von sämtlichen für den Baum- und Heckenschutz erforderlichen Materialien, Geräten, Maschinen, Hilfskonstruktionen, die für eine vertrags- und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeitennach dem neuesten Stand der Technik erforderlich sind und nach Beendigung der Arbeiten abbauen und Abfahren Mindestabstand vom Stamm: 25 cm, Mindesthöhe: 2 m, Mindestdicke der Bretter: 24 mm.
1.__.04
Baumschutz
7,00
St
1.__.05 Umleitung Fußgänger und Radfahrer Anliefern und Aufstellen aller erforderlichen Beschilder- ungen und Leuchtmittel gem. Verkehrszeichenplan für die Umleitung für Fußgänger und Radfahrer. Antransport, Aufbau, Vorhalten und, falls erforderlich, Umsetzen von sämtlichen für die Umleitung erforderlichen Materialien, Geräten, Maschinen, Hilfskonstruktionen. Nach Beendigung der Arbeiten abbauen und Abfahren. Die Verkehrssicherungs- pflicht obliegt dem AN.
1.__.05
Umleitung Fußgänger und Radfahrer
E
P
1,00
psch
2 Schad- und Gefahrstoffsanierung
2
Schad- und Gefahrstoffsanierung
Vorbemerkungen Sanierung Schad- und Gefahrstoffe Grundlage dieses Titels ist neben den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, die Schad- und Gefahrstofferhebung vom Sachverständigenbüro Klettner, Bericht Nr. Nr. 26018. Vor Beginn der Entkernungs- und Abbrucharbeiten sind vorhandene Schad- bzw. Gefahrstoffe vorschriftsmäßig zu sanieren und schadlos zu entsorgen. Die fachgerechte Sanierung der vorhandenen Schad- und Gefahrstoffe, ggf. auch die Entfernung von Tierkadavern (Ratten und Tauben) inkl. deren ordnungsgemäße, schadlose Entsorgung ist seitens des AN gegenüber dem AG nachzuweisen und in Form eines Sanierungs- und Entsorgungstagebuchs zu dokumentieren. Gemäß geltendem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie des geltenden gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruch- abfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein ist einer Wiederverwertung der Abbruchmaterialien gegenüber einer Beseitigung grundsätzlich Vor- rang einzuräumen. Dementsprechend sind die anfallenden Materialien zur Vermeidung von Schadstoffverschleppungen fachgerecht nach dem aktuellen Stand der Technik getrennt zu halten. Entstehende Mehrkosten für die Entsorgung von Abbruchmaterialien, die auf eine ungenügende Trennung bzw. Getrennthaltung zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten des AN. Der Erfolg entsprechender Sanierungen ist vor Aufhebung der Schutzmaß- nahmen gem. entsprechenden DIN-, VDI- und sonstigen Vorschriften und Richtlinien durch entsprechende Kontrollmessungen der Raumluft nachzu- weisen. Nach erfolgter Sanierung hat der AN dies gegenüber dem AG- Vertreter unverzüglich anzuzeigen, um eine Freigabe für den maschinellen Abbruch zu erwirken. Dieses entbindet Ihn nicht von der Pflicht, die von behördlicher Seite geforderten Bestätigungen der technischen Asbest- freiheit für die betreffenden Gebäude durch einen unabhängigen Asbest- sachkundigen zu erlangen. Ggf. erforderlicher Nachmessungen und Nachkontrollen trägt der AN. Dieses sind ausdrücklich Leistungen des AN. Sämtliche Kosten der Kontrollmessungen sowie ggf. erforderlicher Nachmessungen trägt der AN. Die fachgerechte Sanierung aller Schad- und Gefahrstoffe sowie die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der Materialien hat der AN gegenüber dem AG nachzuweisen. Das "Entsorgungstagebuch" hat sämtliche für die vollständige Dokumentation der Arbeiten erforderlichen Nachweise zu enthalten. Dies sind neben den im elektronischen Abfall- nachweisverfahren zu führenden Entsorgungsnachweisen auch Begleit- und Übernahmescheine für die entsorgten Abfälle sowie Wiegenoten und eine nach Abfallschlüsseln getrennt geführte Abfallbilanz, Protokolle durch- geführter Messungen, Abnahmen und Prüfbescheinigungen, sanierungs- begleitende Messungen, Kopien behördlicher Anzeigen u.dgl. Das Ent- sorgungstagebuch ist  dem AG jeweils digital und in Papierform spätestens zur Schlussrechnung zu übergeben.
Vorbemerkungen Sanierung Schad- und Gefahrstoffe
2 Hinweise für die Kalkulation
[2]
Hinweise für die Kalkulation
E
2.__.01 KMF Dämmung Abluftkanal Fachgerechte Sanierung von Mineralwolldämmung an Abluftkanal (Schadstofferhebung Pos. 2.2.34) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.01
KMF Dämmung Abluftkanal
R
10,00
2.__.02 KMF Dämmung Ausgleichsbehälter Fachgerechte Sanierung von Mineralwolldämmung an Ausgleichsbehälter (Schadstofferhebung Pos. 4.5.4) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.02
KMF Dämmung Ausgleichsbehälter
R
1,00
St
2.__.03 KMF Dämmung Leichtbauwände Fachgerechte Sanierung von Mineralwolldämmung in Leichtbauwänden inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.03
KMF Dämmung Leichtbauwände
R
152,00
2.__.04 KMF Dämmung Rohrleitungen Fachgerechte Sanierung von Mineralwolldämmung an Rohrleitungen (bis d = 300 mm) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.04
KMF Dämmung Rohrleitungen
R
291,00
m
2.__.05 KMF Deckenplatten Fachgerechte Sanierung von Mineralfaserplatten in Deckenbereichen (Schadstofferhebung Pos. 1.1.11, 2.2.7, 2.2.22) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.05
KMF Deckenplatten
R
1.520,00
2.__.06 KMF Dämmauflage auf Deckenplatten Fachgerechte Sanierung von Mineralwolldämm- auflage auf Deckenplatten (Schadstofferhebung Pos. 1.1.7, 1.4.10, 1.6.6, 2.2.8, 2.3.17, 3.2.12) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.06
KMF Dämmauflage auf Deckenplatten
R
1.541,00
2.__.07 KMF Dämmung lose liegend Fachgerechte Sanierung von Mineralwolldämmmatten lose auf Boden liegend (Schadstofferhebung Pos. 4.4.1) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.07
KMF Dämmung lose liegend
R
3,00
2.__.08 KMF FH-Luke Fachgerechte Sanierung von KMF enthaltender FH-Luke inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.08
KMF FH-Luke
R
1,00
St
2.__.09 KMF FH-Türen Fachgerechte Sanierung von KMF enthaltenden FH-Türen inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.09
KMF FH-Türen
R
13,00
St
2.__.10 KMF / Asbest FH-Luke Fachgerechte Sanierung von KMF und Asbest enthaltender FH-Luke inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.10
KMF / Asbest FH-Luke
R
1,00
St
2.__.11 KMF / Asbest FH-Türen Fachgerechte Sanierung von KMF und Asbest enthaltenden FH-Türen inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.11
KMF / Asbest FH-Türen
R
23,00
St
2.__.12 KMF / Asbest Heizkessel Fachgerechte Sanierung von KMF und Asbest enthaltendem Hezkessel (Schadstofferhebung Pos. 4.1.8) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.12
KMF / Asbest Heizkessel
E
R
1,00
St
2.__.13 Asbest NH-Sicherungen Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigen NH-Sicherungen inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.13
Asbest NH-Sicherungen
R
51,00
St
2.__.14 Asbest Flachdichtungen in Flanschen und Stopfbuchsen Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigen Flachdichtungen in Flanschen und Stopfbuchsen inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.14
Asbest Flachdichtungen in Flanschen und Stopfbuchsen
R
75,00
St
2.__.15 Asbest Heizkörper mit asbesthaltigen Dichtungen Fachgerechte Sanierung von Heizkörpern mit asbesthaltigen Gliederdichtungen in inkl. ordnungs- gemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungs- station bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.15
Asbest Heizkörper mit asbesthaltigen Dichtungen
R
38,00
St
2.__.16 Asbest Fliesenkleber Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigem Fliesenkleber an Wand (Schadstofferhebung Pos. 3.2.10) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.16
Asbest Fliesenkleber
R
45,00
2.__.17 Asbest Steinholzestrich Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigem Steinholzestrich (Schadstofferhebung Pos. 1.4.6, 1.5.5, 1.6.5) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.17
Asbest Steinholzestrich
R
1.855,00
2.__.18 Asbest Flexplatten Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigen Flexplatten (Schadstofferhebung Pos. 2.1.5) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.18
Asbest Flexplatten
R
70,00
2.__.19 Asbest Schwarzkleber unter Flexplatten Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigem Schwarzkleber unter Flexplatten (Schadstoff- erhebung Pos. 2.1.6) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungs- station bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.19
Asbest Schwarzkleber unter Flexplatten
R
70,00
2.__.20 Asbest / PAK Personenaufzugskabine Fachgerechte Sanierung der asbest- und PAK-haltigen Personenaufzugskabine (Schadstofferhebung Pos. 1.2.15, 1.2.16) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.20
Asbest / PAK Personenaufzugskabine
E
R
1,00
St
2.__.21 Asbest Bremsbeläge Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigen Bremsbelägen (Schadstofferhebung Pos. 1.2.19, 1.4.18, 4.5.7) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.21
Asbest Bremsbeläge
E
R
6,00
St
2.__.22 Asbest Deckenheizlüfter Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigen Deckenheizlüftern( Schadstofferhebung Pos. 3.2.6) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.22
Asbest Deckenheizlüfter
E
R
5,00
St
2.__.23 Asbest Wandheizlüfter Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigen Wandheizlüftern( Schadstofferhebung Pos. 4.1.6, 4.4.9) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.23
Asbest Wandheizlüfter
E
R
2,00
St
2.__.24 Asbestzementkanäle Fachgerechte Sanierung der Asbestzement- lüftungskanäle und -rohre (Schadstofferhebung Pos. 1.4.7, 2.2.28, 2.3.18, 2.2.314.4.7) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.24
Asbestzementkanäle
R
30,00
m
2.__.25 Asbestzementplattenverkleidung Fachgerechte Sanierung der Schachtverkleidung im Dachbereich (Schadstofferhebung Pos. 2.4.2) nkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.25
Asbestzementplattenverkleidung
R
9,00
2.__.26 Asbestzementplattenelemente Fachgerechte Sanierung der Deckenheizlüfter (Schadstofferhebung Pos. 3.2.6) inkl. ordnungs- gemäße Verpackung und Abtransport zur Ent- sorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.26
Asbestzementplattenelemente
R
11,00
St
2.__.27 Asbestzement Meidingerscheiben Fachgerechte Sanierung der Meidingerscheiben (ca. 0,55 x 0,35 m) (Schadstofferhebung Pos. 1.7.6, 4.5.13) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgung- sstelle.
2.__.27
Asbestzement Meidingerscheiben
R
2,00
St
2.__.28 Quecksilber Leuchtstoffröhren Fachgerechte Sanierung von quecksilberhaltigen Leuchtstoffröhren inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.28
Quecksilber Leuchtstoffröhren
R
869,00
St
2.__.29 Quecksilber Energiesparlampen Fachgerechte Sanierung von quecksilberhaltigen Energiesparlampen inkl. ordnungsgemäßer Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.29
Quecksilber Energiesparlampen
R
190,00
St
2.__.30 PCB-haltige Bodenbeschichtung Fachgerechte Sanierung von PCB-haltiger Bodenbeschichtung (Schadstofferhebung Pos. 4.2.7) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.30
PCB-haltige Bodenbeschichtung
R
45,00
2.__.31 PCB-haltige Hydraulikstempel Fachgerechte Sanierung von Hydraulikstempeln mit PCB-haltigem Hydrauliköl (Schadstofferhebung Pos. 3.2.14) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.31
PCB-haltige Hydraulikstempel
R
11,00
St
2.__.32 PCB-haltige Vorschaltgeräte in Leuchstofflampen Fachgerechte Sanierung von PCB-haltigen Vorschaltgeräten inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungs- station bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.32
PCB-haltige Vorschaltgeräte in Leuchstofflampen
R
741,00
St
2.__.33 PAK-haltige Feuchtesperrpappe in Boden Fachgerechte Sanierung von PAK-haltiger Feuchtesperrpappe (Σ PAK 20.140 mg/kg / B[a]P 1.200 mg/kg) in Zwischenboden (Schadstofferhebung Pos. 1.4.12) inkl. ordnungs- gemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.33
PAK-haltige Feuchtesperrpappe in Boden
R
290,00
2.__.34 PAK-haltige Korkdämmung unter Asphalt Fachgerechte Sanierung von PAK-haltiger Korkdämmung (St ca. 2,5 cm, Σ PAK 414 mg/kg / B[a]P 3,1 mg/kg) unter Bodenbelägen und Asphalt (St ca. 2,5 cm) (Schadstofferhebung Pos. 2.3.14) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.34
PAK-haltige Korkdämmung unter Asphalt
R
156,00
2.__.35 PAK-haltige Feuchtesperrpappe in Mauerwerk Fachgerechte Sanierung von PAK-haltiger Feuchtesperrpappe ( Σ PAK 64.200 mg/kg / B[a]P 2.300 mg/kg) in Mauerwerk (Schadstoff- erhebung Pos. 2.1.17) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungs- station bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.35
PAK-haltige Feuchtesperrpappe in Mauerwerk
R
160,00
m
2.__.36 PAK-haltige Korkdämmung unter Dachpappe Fachgerechte Sanierung von PAK-haltiger Korkdämmung (St ca. 4 cm, Σ PAK 414 mg/kg / B[a]P 3,1 mg/kg) unter Dachpappe (Schadstoffer- hebung Pos. 2.4.11) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungs- station bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.36
PAK-haltige Korkdämmung unter Dachpappe
R
175,00
2.__.37 PAK-haltige Dachpappe mit Quecksilber >1mg/kg Fachgerechte Sanierung von PAK-haltiger Dachpappe (St ca. 1,5-2,0 cm, Σ PAK 41.290 mg/kg / B[a]P 2.000 mg/kg / Quecksilber 1,1 mg/kg (Schadstofferhebung Pos. 2.4.8) inkl. ordnungs- gemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungs- station bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.37
PAK-haltige Dachpappe mit Quecksilber >1mg/kg
R
252,00
2.__.38 PAK-haltige Dachpappe mit Quecksilber < 1mg/kg Fachgerechte Sanierung von PAK-haltiger Dachpappe (St ca. 3 cm, Σ PAK 8.214 mg/kg / B[a]P 240 mg/kg / Quecksilber <1  mg/kg (Schadstofferhebung Pos. 3.3.4) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.38
PAK-haltige Dachpappe mit Quecksilber < 1mg/kg
R
865,00
2.__.39 Öle/Fette Tanks mit Restinhalten Fachgerechte Sanierung und Reinigung von Öltanks mit Restinhaltinhalten (Schadstoff- erhebung Pos. 2.2.30, 3.1.5, 3.1.6, 3.1.7, 5.1.5) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.39
Öle/Fette Tanks mit Restinhalten
R
6,00
St
2.__.40 Öle/Fette Motoren Fachgerechte Sanierung von ölhaltigen Betriebsmitteln in Motoren (Schadstofferhebung Pos.3.1.4, 3.2.7) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.40
Öle/Fette Motoren
R
3,00
St
2.__.41 Öle/Fette Kondensat Fachgerechte Sanierung des Kompresseors und der Druckluftleitungen(Schadstofferhebung Pos. 2.1.11) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.41
Öle/Fette Kondensat
R
1,00
St
2.__.42 Kraftstoffe Tank mit Restinhalt Fachgerechte Sanierung und Reinigung von Kraftstofftank mit Restinhalt (Schadstoff- erhebung Pos. 5.1.7) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.42
Kraftstoffe Tank mit Restinhalt
R
1,00
St
2.__.43 Kraftstoffe Abscheideranlage Fachgerechte Sanierung und Reinigung der Abscheideranlage und vorhandenen Reststoffen (Schadstofferhebung Pos. 5.1.6) inkl. ordnungs- gemäße Verpackung und Abtransport zur Ent- sorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.43
Kraftstoffe Abscheideranlage
R
1,00
St
2.__.44 MKW Ölkontamination Boden Fachgerechte Sanierung und Reinigung der Ölkonamination auf Bodenflächen (Schadstoff- erhebung Pos. 2.1.12, 2.2.37, 3.1.8, 4.1.11) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.44
MKW Ölkontamination Boden
R
162,00
2.__.45 Radioaktive Rauchmelder Fachgerechte Sanierung von radioaktiven Decken- rauchmeldern (Schadstofferhebung Pos. 4.1.5, 4.2.6) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.45
Radioaktive Rauchmelder
E
R
6,00
St
2.__.46 Asbest Tresor Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigem Tresor (Schadstofferhebung Pos. 1.1.14) inkl. ordnungs- gemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgung- sstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.46
Asbest Tresor
E
R
1,00
St
2.__.47 Bestätigung Technische Asbestfreiheit Überprüfung und nachweisliche Bestätigung der technischen Asbestfreiheit für die abzubrechenden Gebäude nach § 20, Satz 3 Hamburgische Bauvor- lagenverordnung durch einen unabhängigen Asbest- sachkundigen gem. TRGS 519 inkl. An- und Abfahrt und Protokollerstellung vor Abbruchbeginn. Das Protokoll ist dem AG kostenneutral zur Verfügung zu stellen.
2.__.47
Bestätigung Technische Asbestfreiheit
P
1,00
psch
3 Entkernung
3
Entkernung
Vorbemerkungen Entkernung Nach Fertigstellung der Schad- und Gefahrstoffsanierung sind die entsprechenden Gebäudebereiche zu entkernen. Im Zuge der Entkernung sollen alle Störstoffe mineralischer Art wie z. B. Gips- und Porenbetonbauteile ausgebaut werden. Weiterhin sollen alle Störstoffe nichtmineralischer Art, die ent- sprechend der Gebäudeart und der früheren Nutzungen vor- handen sind, wie z. B. WC-Anlagen, Fußbodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen, Fenster, Türen und Zargen, Ein- und Ausbauten, Holzfaser-, Holzspanplatten, Rohrleitungen aus Kunst- stoff u. dgl. ausgebaut werden. Auch sonstige noch vorhandene Isolier- und Dämmstoffe sowie Restteile und Anlagen, die von Schad- und Gefahrstoffen befreit und deren Demontage und Entsorgung nicht im Titel 02 enthalten sind.
Vorbemerkungen Entkernung
3.__.01 Entkernung Entkernung der Gebäude wie besichtigt von nicht mineralischen Einbauten und Bauteilen sowie mineralischen Störstoffen (gipshaltige Bautoffe wie z. B. Porenbeton, Gips- karton, Putze etc.), die entsprechend der Gebäudeart vor- handen sind wie z. B. Wand- und Deckenverkleidungen bzw. -beschichtungen, Fenster, Türen und Zargen, Holz, Sperrmüll, Ver- und Entsorgungsleitungen aller Art, Hartschaum- und sonstige noch vorhandene Isolierungen. Demontage entsprechend dem aktuellen Stand der Technik. Verbringen aus dem Gebäude, Laden, Abfuhr und ordnungs- gemäße Verwertung/ Entsorgung der anfallenden Materialien. Einzurechnen sind sämtliche Leistungen, die für eine fach- gerechte Ausführung sowie für eine abgeschlossene Arbeit erforderlich werden, einschließlich der Kosten für ggf. erforderliche Hilfsgerüste o.Ä. sowie einschließlich anfallender Deponie-, Verwertungs- und Wiegekosten, Begleitscheinver- fahren etc. Ggf. erforderliche Deklarationsanalytiken , werden nach Abstimmung vom AG durchgeführt. Die ordnungsgemäße Verwertung der anfallenden Materialien ist nachzuweisen. Es wird ausdrücklich auf die Schad- und Gefahrstofferhebung vom Sachverständigenbüro Klettner, Bericht Nr. 26018 sowie die Vorbemerkungen hingewiesen, die bei der Kalkulation zu berücksichtigen sind. ca. 4.478 m³ BRI
3.__.01
Entkernung
4.478,00
4 Abbruch
4
Abbruch
Vorbemerkungen Abbrucharbeiten Die Arbeiten umfassen den Abbruch der Gebäude samt zugehöriger Anlagen wie Treppen, Zufahrten, Rampen, Begrenzungsmauern etc. Als Abbruchverfahren ist der "kontrollierte Abbruch" mit kleinformatiger Abbruchmasse vorzunehmen. Der freie Fall von größeren Bauteilen aus größerer Höhe ist nicht zulässig. Für Arbeiten im Bereich der nachbarlichen Bebauung bzw. öffentlichen Grenzen  ist das Abbruch- verfahren so zu wählen, dass keine Schäden entstehen. Kosten für ggf. notwendige Handabbrucharbeiten, Diamantsägearbeiten oder den Einsatz von Kleingeräten sind in diese Pos. einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Weiterhin sind die Kosten für ggf. erforderliche Krananlagen, -fahrzeuge, Hilfs- Schutzgerüste, Absturz- sicherungen o. Ä. in diese Position einzurechnen. Die Abbrucharbeiten sind grundsätzlich möglichst emissions- und erschütterungsarm nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen. Insbesondere Staub- und Lärmemissionen sind auf ein Minimum zu redu- zieren bzw. soweit möglich zu vermeiden. Während der Abbrucharbeiten ist entstehender Staub z. B. durch ständiges Nässen mit Wasser bereits an der Entstehungsstelle zu binden. Die Einhaltung der zulässigen Lärm- und Staubemmissionen sowie der Erschütterungen gemäß geltender Gesetze, Richtlinien und DIN-Normen in jeweils neuester Fassung ist zwingend erforderlich. Sämtliche anfallende Abbruchmassen sind sortenrein und fachgerecht zu trennen. Nichtmineralische Reststoffe wie z. B. Schüttungen, Folien, Dampfsperren, Dämmstoffe etc. sind abzufahren und zu verwerten bzw. schadlos zu entsorgen. Die Abbrucharbeiten erfolgen sukzessive gem. den Vorgaben aus der " Beschreibung der Sicheren Abbruchfolge" vom Büro Abel & Gebhart. Der Gebäudeabbruch erfolgt generell bis Unterkante Fundamente, jedoch in zwei Abschnitten. Zwischen diesen Abschnitten kommt es zu einer zeit- lichen Verzögerung. Im ersten Abschnitt werden die Gebäude komplett abgebrochen mit Ausnahme der Kellergeschosse. Hier wird die Kellerdecke geöffnet und das Kellergeschoss hohlraumfrei und kraftschlüssig bis GOK mit angefallenem auf eine geeignete Größe zerkleinerten Bauschutt verfüllt. Im zweiten Abschnitt wird der Bauschutt aus den Kellergeschossen wieder ausgebaut und abgefahren sowie die Kelleraußenwände die Kellersohle und Fundamente abgebrochen und entsorgt. Beim Abbruch erdberürter Bauteile wie Sohlen und Fundamente ist der Eingriff in den anstehenden Boden so gering wie möglich zu halten. Enstehende Gruben sind sicher abzuböschen und die Flächen sind grob zu planieren (+- 5 cm). Die Kosten hierfür sind in die jeweilige Pos. einzukalkulieren. Die Zugänge der nachbarlichen Betriebe/Wohnungen, müssen jederzeit erhalten und nutzbar bleiben. Ggf. sind geeignete Maßnahmen wie z. B. die Errichtung eines Personenschutztunnels, Anpassung der Arbeitszeiten des AN etc. zu ergreifen. Jegliche hieraus resultierende Kosten, wie z. B. für Genehmigungen, Zuschläge für Nacht und Wochenend-/ Feiertagsarbeit, sowie Behinderungen und Einschränkungen sind in die entsprechenden Pos. einzukalkulieren. Auf dem Grundstück und in den an das Baugrundstück angrenzenden öffentlichen Wegeflächen verlaufen mehrere Trassen von, Gas-, Strom-, Wasser-, Medienleitungen etc. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass diese Leitungen nicht beschädigt werden. Sämtliche Schäden, die im Zuge der Abbrucharbeiten an zu erhaltenden baulichen Anlagen, Verkehrs. wegen, Medienleitungen oder sonstigen Nachbarbereichen entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Vorbemerkungen Abbrucharbeiten
4.__.01 Abbruch Abbruch der von Schad- und Gefahrstoffen sanierten und nach dem Stand der Technik entkernten Gebäude inkl. Sohlen, Fundamenten wie besichtigt, unter Berücksichtigung o. g. Ausführungshinweise einschließlich der ehe- maligen Gebäudenutzung entsprechenden Isolierungen, Dampfsperren, Versiegelungen, Schall-/ Wärmedämmungen, -schüttungen, Hölzer und technischen Einrichtungen und Ausbauten, sofern nicht in Titel 02 bzw. 03 enthalten. Die ordnungsgemäße Verwertung der an- fallenden Materialien ist nachzuweisen. Ggf. erforderliche Abbrucharbeiten von Hand, der Einsatz von Kleinmaschinen und -geräten sowie in Teilbereichen erforderliches abschnitt- weises Arbeiten sind in diese Pos. einzukal- kulieren. Des Weiteren sind sämtliche Leistungen in diese Position einzurechnen, die für eine fach- gerechte Ausführung sowie für eine abgeschlossene Arbeit erforderlich werden. Durch die Arbeiten beein- trächtigte Flächen sind ohne weitere Kosten wieder herzurichten. Es wird ausdrücklich auf die Vorbe- merkungen, die allgemeinen und technischen Vertragsbedingungen, Zeichnungen, Gutachten, den Nachweis der sicheren Abbruchfolge sowie die Schad- stofferhebung hingewiesen, die bei der Kalkulation zu berücksichtigen sind. Bauschutt soll abgefahren und verwertet bzw. schadlos entsorgt werden. Laden des anfallenden Bauschutts und Abfuhr zur eigenen Verwertung bis einschließlich LAGA Z1.2. BRI ca. 4.478 m³
4.__.01
Abbruch
4.480,00
4.__.02 Verschluss Rohrleitungen Fachgerechtes Verschließen von Regen- / Abwasserleitungen. Anbringung eines wieder- lösbaren Verschlusses (z. B. Endkappe, Muffen- stopfen o. Ä.) am verbleibenden Ende. Einmessen des Verschlusses gemäß Gauß-Krüger-Koordinaten- System.
4.__.02
Verschluss Rohrleitungen
14,00
St
4.__.03 Abbruch Asphaltflächen Abbruch von versiegelten Flächen aus Asphalt St ca. 15 cm inkl. aller Hofabläufe, Trummen, unteridischen Tankanlagen und Abscheideranlagen etc. Laden des anfallenden Abbruchmaterials und Abfuhr zur eigenen Verwertung. Die ordnungsgemäße Verwertung ist nachzuweisen. Einzukalkulieren sind sämtliche Leistungen, die für eine fachgerechte Ausführung sowie eine abge- schlossene Arbeit erforderlich werden, dies beinhaltet auch Übernahme-/Begleitscheinverfahren, Wiege- kosten, etc. ca. 2400 m²
4.__.03
Abbruch Asphaltflächen
2.400,00
4.__.04 Zusätzliche Baustelleneinrichtung Kellerabbruch Baustelleneinrichtung für den Kellerabbruch einrichten, vorhalten und räumen. Einschließlich sämtlicher für die auszuführenden Arbeiten erforderlicher Geräte, Maschinen, Aggregate, Arbeits-, Fassaden- und Schutzgerüste, Hilfs- konstruktionen, Absperrungen, Leuchtmittel, Sicherungsmaßnahmen etc. sowie Tagesunter- künfte und Sanitäreinrichtungen.
4.__.04
Zusätzliche Baustelleneinrichtung Kellerabbruch
P
1,00
psch
4.__.05 Kampfmittelbegleitung nach § 20 Sprengstoffgesetz Sicherheitstechnische Baubegleitung durch Fachkundigen/Befähigungsscheininhaber nach §20 Sprengstoffgesetz. Der Einheitspreis gilt je Einsatztag (8 Std. inkl An- und Abfahrt)
4.__.05
Kampfmittelbegleitung nach § 20 Sprengstoffgesetz
1,00
d
5 Bedarfspositionen
5
Bedarfspositionen
5.__.01 Materialuntersuchung Asbest Nachweisgrenze 1% Untersuchung von Materialproben im Rasterelektronenmikroskop (REM) gem. VDI 3866 Bl. 5 – Nachweisgrenze 1%
5.__.01
Materialuntersuchung Asbest Nachweisgrenze 1%
E
1,00
St
5.__.02 Materialuntersuchung Asbest Nachweisgrenze <0,01% Untersuchung von Materialproben im Rasterelektronenmikroskop (REM) gem. SBH-Methode – Nachweisgrenze <0,01 %
5.__.02
Materialuntersuchung Asbest Nachweisgrenze <0,01%
E
1,00
St
5.__.03 Materialuntersuchung Asbest Nachweisgrenze 0,001% Untersuchung von Materialproben im Rasterelektronenmikroskop (REM) gem. VDI 3866 Bl. 5 Anhang B (Suspen- sionsmethode) - Nachweisgrenze 0,001% - qualitativ
5.__.03
Materialuntersuchung Asbest Nachweisgrenze 0,001%
E
1,00
St
5.__.04 Mischprobenzulage Mischprobenzulage zur Materialuntersuchung gem. VDI 3866 Bl.5 Anhang B – je Einzelprobe in der Mischprobe
5.__.04
Mischprobenzulage
E
1,00
St
5.__.05 Materialuntersuchung PAK Untersuchung von Materialproben auf PAK GCMS n. DIN 18287
5.__.05
Materialuntersuchung PAK
E
1,00
St
5.__.06 Materialuntersuchung PCB Untersuchung von Materialproben auf PCB
5.__.06
Materialuntersuchung PCB
E
1,00
St
5.__.07 Materialuntersuchung LAGA (Bauschutt) Untersuchung von Materialproben nach LAGA Tab.II 1.4-5/6 inkl.SM (PAK n.DepV)
5.__.07
Materialuntersuchung LAGA (Bauschutt)
E
1,00
St
5.__.08 Materialuntersuchung Deponieverordnung Untersuchung von Materialproben nach ) DepV Anhang 3 Tab. II (DK 0) * 205,00 * ohne Fußnoten und SNK
5.__.08
Materialuntersuchung Deponieverordnung
E
1,00
St
5.__.09 Stundenlohnarbeiten Bagger Mobilbagger, Einsatzgewicht ca. 25 t. mit entsprechendem Anbaugerät (Tiefenlöffel, Sortiergreifer, Beton-/ Stahlzange, Crusher, Meißel, o. ä.) inklusive Bedienung und Betriebs- stoffen für Arbeiten auf Anweisung der Bauleitung des AG. Stundenzettel sind der Bauleitung arbeitstäglich zur Unter- schrift vorzulegen
5.__.09
Stundenlohnarbeiten Bagger
E
1,00
h
5.__.10 Stundenlohnarbeiten Radlader Radlader mit ca. 2,50 cbm Schaufel, sonst wie Pos. 05.09
5.__.10
Stundenlohnarbeiten Radlader
E
1,00
h
5.__.11 Stundenlohnarbeiten Bauhelfer Bauhelfer für Arbeiten auf Anweisung der Bauleitung des AG, sonst wie Pos. 05.09
5.__.11
Stundenlohnarbeiten Bauhelfer
E
1,00
h
5.__.12 Stundenlohnarbeiten Baufachwerker Baufachwerker für Arbeiten auf Anweisung der Bauleitung, sonst wie Pos. 05.09
5.__.12
Stundenlohnarbeiten Baufachwerker
E
1,00
h
5.__.13 Sägearbeiten Bündiges Trennen von Bauteilen mit geeignetem Verfahren wie z. B. Diamantkreissägen, Diamant- seilsägen etc. an Boden Wänden und Decken inkl. ggf. notwendiger Absaugen von anfallendem Kühl- und Spühlwasser und Entsorgung des Abwassers. Durchschnitten wird Stahlbeton, Mauerwerk ggf. Keramik und Asphalt. Erschwernisse für ggf. erforder- liches Arbeiten über Kopf sind einzukalkulieren. Des Weiteren sind sämtliche Leistungen in diese Position einzurechnen, die für eine fachgerechte Ausführung sowie für eine abgeschlossene Arbeit erforderlich werden einschließlich der Kosten für ggf. erforderliche Hilfs- und Schutzgerüste Absturz-
5.__.13
Sägearbeiten
E
1,00
5.__.14 Ausbau/ Abbruch Ver- und Entsorgungsleitungen Ausbau der auf dem Grundstück befindlichen Ver- und Entsorgungs- bzw. Medienleitungen, welche im Zuge der Arbeiten gefunden werden z.B. Anschlussleitungen, Flächenentwässerung etc., bis zu einer Tiefe von 2 m ausbauen und an Grund- stücksgrenze fachgerecht verschließen inkl. aller dafür erforderlichen Erdarbeiten.
5.__.14
Ausbau/ Abbruch Ver- und Entsorgungsleitungen
E
10,00
m
5.__.15 Sperr- und Hausmüllräumung In den Gebäuden und den dazugehörigen Anbauten zurückgebliebenen Sperrmüll (nicht fest eingebautes Mobilar und dergl.) sowie Hausmüll gemäß Anweisung der Bauleitung einsammeln, zerkleinern, aufhalden, verladen abtransportieren und fachgerecht entsorgen.
5.__.15
Sperr- und Hausmüllräumung
E
30,00
5.__.16 Entsorgung gemischte Bauabfälle Sammeln, Laden und Entsorgen von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (Sperrmüll ohne gefährliche Stoffe), die nicht in den anderen Titeln enthalten sind, inkl. aller erforderlichen Kosten für Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Wiegungen, Transport, Verpackungen und Transportbehälter etc. Die ordnungsgemäße, schadlose Entsorgung ist nachzuweisen und erfolgt zum Nachweis der entsorgten Masse.
5.__.16
Entsorgung gemischte Bauabfälle
E
60,00
5.__.17 Offene Wasserhaltung Herstellung einer offenen Wasserhaltung zum Abführen von Baugrubenwasser inklusive Pumpen- sumpf, Rohrleitungen/ Schläuche, Kabel, Sandfang, füllstandgesteuerter Pumpe etc. mit einer Pump- leistung von mindestens 35 l/s bei einer Förder- höhe von 10m inklusive aller erforderlichen Leitungen. Einbau der Pumpe in die Baugrube und Umsetzung entsprechend des Bauablaufes. Herstellung eines Gefälles zum Pumpensumpf hin. Für die Dauer der Bauzeit betriebssicher betreiben inklusive aller notwendigen Instandhaltungs- Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Die Genehmigung für die Einleitung in die öffentliche Kanalisation/ den ansässigen Vorfluter holt der AG ein. Nach Beendigung der Arbeiten die Wasserhaltung ab- bauen Rückstände aus dem Sandfang entsorgen und abfahren. Des Weiteren sind sämtliche Leistungen in diese Position einzurechnen, die für eine fachgerechte Ausführung sowie für eine abgeschlossene Arbeit erforderlich werden.
5.__.17
Offene Wasserhaltung
E
P
1,00
psch
5.__.18 Vorhaltung der offenen Wasserhaltung Wasserhaltung der Pos. 05.17 über den benannten Zeitraum hinaus vorhalten und betreiben.
5.__.18
Vorhaltung der offenen Wasserhaltung
E
4,00
Wo
5.__.19 Asbest Wand-/Deckenputz Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigem Wand-/Deckenputz inkl. ordnungs- gemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
5.__.19
Asbest Wand-/Deckenputz
E
100,00
5.__.20 Betonabbruch Abbruch von Beton auf Anweisung der Bauleitung des AG, Laden und Abfuhr zur eigenen Verwendung bis einschließlich Z 1.2 gem. LAGA-Bauschutt Die ordnungsgemäße Verwertung ist nachzuweisen.
5.__.20
Betonabbruch
E
1,00
5.__.21 Mauerwerksabbruch Abbruch von Mauerwerk auf Anweisung der Bauleitung des AG, Laden und Abfuhr zur eigenen Verwendung bis einschließlich Z 1.2 gem. LAGA-Bauschutt. Die ordnungsgemäße Verwertung ist nachzuweisen.
5.__.21
Mauerwerksabbruch
E
1,00
5.__.22 Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z0 Aufgehaldeten Bauschutt laden und Abfuhr zur eigenen Verwertung bis einschließlich LAGA Z0. inkl. aller erforderlichen Kosten für Entsorgungs- nachweise, Begleitscheine, Wiegung, Transport etc. Mit Verunreinigungen wie Metall, Holz, Pappen, Folien etc. ist zu rechnen. Die Verunreinigungen sind in diese Pos. einzukalkulieren. Des Weiteren sind sämtliche Leistungen in diese Position ein- zurechnen, die für eine fachgerechte Ausführung sowie für eine abgeschlossene Arbeit erforderlich werden. Die ordnungsgemäße Verwertung Bauschutts ist nachzuweisen.
5.__.22
Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z0
E
25,00
t
5.__.23 Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z1.1 Aufgehaldeten Bauschutt laden und Abfuhr zur eigenen Verwertung bis einschließlich LAGA Z1.1. inkl. aller erforderlichen Kosten für Entsorgungs- nachweise, Begleitscheine, Wiegung, Transport etc. Mit Verunreinigungen wie Metall, Holz, Pappen, Folienetc. ist zu rechnen. Die Verunreinigungen sind in diese Pos. einzukalkulieren. Des Weiteren sind sämtliche Leistungen in diese Position einzu- rechnen, die für eine fachgerechte Ausführung sowie für eine abgeschlossene Arbeit erforderlich werden. Die ordnungsgemäße Verwertung Bauschutts ist nachzuweisen.
5.__.23
Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z1.1
E
25,00
t
5.__.24 Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z1.2 Aufgehaldeten Bauschutt laden und Abfuhr zur eigenen Verwertung bis einschließlich LAGA Z1.2. Sonst wie Pos.05.21
5.__.24
Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z1.2
E
25,00
t
5.__.25 Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z2 Aufgehaldeten Bauschutt laden und Abfuhr zur eigenen Verwertung bis einschließlich LAGA Z2. Sonst wie Pos.05.21
5.__.25
Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z2
E
25,00
t
5.__.26 Entsorgung Bauschutt >Z2 bis einschl. DK0 Aufgehaldeten Bauschutt LAGA >Z2 bis einschl. DK0 laden, abfahren und ordnungsgemäß. entsorgen. Sonst wie Pos.05.21
5.__.26
Entsorgung Bauschutt >Z2 bis einschl. DK0
E
25,00
t
5.__.27 Entsorgung Bauschutt >DK0 bis einschl. DKI Aufgehaldeten Bauschutt >DK0 bis einschl. DKI laden, abfahren und ordnungsgemäß. entsorgen. Sonst wie Pos.05.21
5.__.27
Entsorgung Bauschutt >DK0 bis einschl. DKI
E
25,00
t
5.__.28 Entsorgung Bauschutt >DK bis einschl. DKII Aufgehaldeten Bauschutt LAGA >DKI bis einschl. DKII laden, abfahren und ordnungsgemäß. entsorgen. Sonst wie Pos.05.21
5.__.28
Entsorgung Bauschutt >DK bis einschl. DKII
E
25,00
t
5.__.29 Bodenausshub Boden zur Herstellung einer Böschung profilgerecht lösen. laden, transportieren und auf dem Baugelände aufhalden. .
5.__.29
Bodenausshub
E
20,00
5.__.30 Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z0 Aufgehaldeten Boden laden und Abfuhr zur eigenen Verwertung bis einschließlich LAGA Z0. inkl. aller erforderlichen Kosten für Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Wiegung, Transport etc. Mit Verunreinigungen wie Metall, Holz, Pappen, Folien etc. ist zu rechnen. Die Verunreinigungen sind in diese Position einzukalkulieren. Des Weiteren sind sämtliche Leistungen in diese Position einzu- rechnen, die für eine fachgerechte Ausführung sowie für eine abgeschlossene Arbeit erforderlich werden. Die ordnungsgemäße Verwertung Bauschutts ist nachzuweisen.
5.__.30
Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z0
E
25,00
t
5.__.31 Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z1.1 Aufgehaldeten Boden laden und Abfuhr zur eigenen Verwertung bis einschließlich LAGA Z1.1. Sonst wie Pos. 05.29
5.__.31
Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z1.1
E
25,00
t
5.__.32 Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z1.2 Aufgehaldeten Boden laden und Abfuhr zur eigenen Verwertung bis einschließlich LAGA Z1.2. Sonst wie Pos. 05.29
5.__.32
Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z1.2
E
25,00
t
5.__.33 Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z2 Aufgehaldeten Boden laden und Abfuhr zur eigenen Verwertung bis einschließlich LAGA Z2. Sonst wie Pos. 05.29
5.__.33
Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z2
E
25,00
t
5.__.34 Lieferung und Einbau RC-Material RC-Material Liefern, profilgerecht einbauen und lagenweise auf 98 % Proctordichte verdichten. Der Verdichtungsgrad ist nachzuweisen. Des Weiteren sind sämtliche Leistungen in diese Position einzurechnen, die für eine fachgerechte Ausführung sowie für eine abgeschlossene Arbeit erforderlich werden. Material: RC-Material 0/45, max. LAGA Z1.1
5.__.34
Lieferung und Einbau RC-Material
E
100,00
t