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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. ALLGEM. VORBEMERKUNGEN FÜR ALLE GEWERKE 1. ALLGEM. VORBEMERKUNGEN FÜR ALLE GEWERKE
Für sämtliche in der Leistungsbeschreibung genannten Teilleistungen
gelten die ATV DIN 18299 und die ATV DIN für das jeweilige Gewerk.
Maßgebend für die Ausführung, Lieferung, Nebenleistungen, Aufmaß
und Abrechnung sind:
- die VOB Teil B und C in der jeweils gültigen Fassung
- DIN - Vorschriften
- die anerkannten Regeln der Technik
- Sondervorschriften des örtlichen Bauaufsichtsamtes
- Unfallverhütungsvorschriften
- das Leistungsverzeichnis und die Ausführungsunterlagen
Für alle auszuführenden Arbeiten einschließlich etwaiger Nachunter-
nehmerleistungen ist zu 100 % sozialversicherungspflichtiges, erfahr-
enes und sachkundiges Personal einzusetzen. Während der Ausführung
ist seitens des Auftragnehmers ständig eine verantwortliche, deutsch
sprechende, weisungsbefugte Aufsichtsperson auf der Baustelle einzu-
setzen. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Positionen einzu-
rechnen. Alle Arbeitnehmer, die auf der Baustelle tätig sind, sind namentlich
mit zugehöriger Sozialversicherungsnummer zu erfassen. Ausscheidende
Arbeitnehmer sind mit dem Datum des Ausscheidens aufzuführen. Das
gilt für Haupt- und Nachunternehmer. Die Aufstellung ist dem AG einmal
wöchentlich zur Verfügung zu stellen.
Der Einsatz von Maschinen sollte im Hinblick auf den Arbeitsschutz gegen-
über Abbrucharbeiten von Hand generell Vorrang besitzen. Es sind aus-
schließlich Geräte einzusetzen, die nach dem geltenden Immissionsschutz-
gesetz keine über das zulässige Maß hinausgehende Staub- und Lärmbelästi-
gung verursachen. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die Einhaltung des
geltenden Immissionsschutzgesetzes in der neuesten Fassung hingewiesen.
Die Einhaltung obliegt dem beauftragten Unternehmen.
Sämtliche ausgeschriebenen Leistungspositionen umfassen grundsätzlich
die komplette, nutzungsfähige Leistung, bestehend aus Material, Geräten,
Lohn, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn und - sofern nicht anders be-
schrieben - auch alle damit im Zusammenhang erforderlichen Zulagen und
Nebenleistungen.
Bei der Preisbildung sind die Forderungen in den Allgemeinen und Tech-
nischen Vorbemerkungen sowie in den Ausführungsbeschreibungen zu
beachten, sofern dafür keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind.
Die Auftragstätigkeit des AN beginnt mit Vertragsabschluss und Freigabe
durch die Barmbeker Straße 35 GmbH & Co. KG und endet mit der mangel-
freien Bauabnahme.
1.1 Ortsbesichtigung
Vor Abgabe eines Angebotes hat sich der Bieter unbedingt örtlich über
die Lage und Beschaffenheit der Baulichkeiten zu informieren. Die Preis-
findung für Art und Umfang der Entkernungsarbeiten und die Auswahl des
Abbruchverfahrens kann aufgrund der Eigenart und Lage des Gebäude-
komplexes nur nach sorgfältiger Inaugenscheinnahme durch den Bieter
erfolgen. Spätere Einwände und Nachforderungen, die mit Unkenntnis der
örtlichen Verhältnisse bzw. Beschaffenheit der ersichtlichen und bereits
bekannten auszubauenden Materialien begründet werden, bleiben unbe-
rücksichtigt. Begehungen zur Besichtigung der Bausubstanz sind mit der
KvB G-Werke GmbH abzustimmen.
1.2 Angebotsabgabe
Bei Angebotsabgabe sind alle geforderten Unterlagen vollständig einzu-
reichen. Nicht vollständig eingereichte Angebotsunterlagen können zum
Wettbewerbsausschluss führen. Ggf. fehlende Unterlagen sind nachzu-
reichen und müssen spätestens vor Auftragserteilung vorliegen.
Vervielfältigungen, Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsver-
zeichnisses und anderer hier vorgelegter Unterlagen sind nur in Absprache
mit dem Ausschreibenden oder dem Auftraggeber zulässig. Textänderungen
sind in jedem Fall unzulässig und führen zum Ausschluss. Bei Unklarheiten im
Text sind Erläuterungen im Anschreiben niederzulegen. Bedarfspositionen /
Eventualpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit
Mengenansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar
ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen.
Nebenangebote und Alternativvorschläge müssen auf besonderen Anlagen
gemacht werden und sind als solche zu kennzeichnen. Abfallerzeuger ist
im Regelfall der Auftragnehmer, Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart
werden. Grundsätzlich sind die Kosten für die Abfallentsorgung und die
stoffliche oder thermische Verwertung / Beseitigung von Abfällen
einzukalkulieren.
1.3 Auftragsvergabe
Nach Auftragsvergabe sind zusätzlich zu den im LV geforderten Unter-
lagen einzureichen:
• Angaben über den Entsorgungsweg und den Verbleib der anfallenden
Abfälle zur Beseitigung und Verwertung
• Arbeitsplan und -anweisung, ggf. Abschottungsplan für den/die
Arbeitsbereiche.
• Beim Umgang mit Gefahrstoffen:
− Gefährdungsbeurteilung
− ASI-Plan
− Nachweis der Unterdruckgeräte-Prüfungen gem. TRGS 519, Nr. 7.3
Abs.2.
− Der AN hat die Baumaßnahmen bei den zuständigen Behörden und
Berufsgenossenschaften anzuzeigen. Sie sind dem AG in Kopie
auszuhändigen.
1.4. Sonstiges
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter das Leistungsverzeichnis in
vollem Umfang an. Ebenso bestätigt der Bieter, dass er in der Lage ist, die
ausgeschriebenen Leistungen in vollem Umfang termingerecht auszuführen.
Dem Angebot sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen beizufügen:
− Liste mit Benennung der eventuell eingesetzten Nachunternehmen,
− Liste mit Referenzobjekten.
− Terminplan mit Darstellung der wesentlichen Arbeitsschritte (Sanierung,
Entkernung etc.)
2. VERANLASSUNG
Die Bauherrin Barmbeker Straße 35 GmbH & Co. KG plant in der Barmbeker
Straße 35 in Hamburg den Abbruch des dortigen Gebäudekomplexes. Die Abbruch-
arbeiten sollen der Grundstücksfreimachung für die Realisierung eines Neubaus dienen.
3. BAULEITUNG
Der AN übernimmt für die zur Erfüllung seiner Arbeiten notwendigen
Gewerke die Bauleitung gem. § 57 HBauO.
Name des Bauleiters gem. § 57 HBauO
----------------------------------------------------------
Name, Vorname (vom Bieter auszufüllen)
Vertretung des AG, Bauherrenvertreter im Sinne der BaustellenV §4 für
die Rückbauarbeiten ist:
KvB G-Werke GmbH
Ansprechpartner des AG ist:
wird noch benannt
4. GRUNDSTÜCKS- UND GEBÄUDEBESCHREIBUNG
4.1 Lage des Baugrundstücks
Das Baugrundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 3.600 m 2 befindet
sich im Stadtteil Winterhude im Bezirk Hamburg-Nord. Entlang der
östlichen Grundstücksgrenze verläuft die Barmbeker Straße - eine vier-
spurige Hauptverkehrsstraße. Im Norden, Süden und Westen grenzt das
Grundstück an die Nachbarbebauung an - In unmittelbarer Nähe der
geplanten Abbruchbaustelle befinden sich u. A. Wohnbebauung, Gewerbe-
betriebe, eine Schule, eine KITA etc.
4.2 Rückzubauende Gebäude
Auf dem Areal befinden sich die Betriebsgebäude eines ehemaligen
Autohauses. Der Gebäudekomplex unterschiedlicher Baujahre zwischen
1954 und 1970 setzt sich zusammen aus einem straßenseitig vorgelagerten
Ausstellungsgebäude sowie einer zusammenhängenden Hofbebauung mit
Verkaufs- und Bürogebäude, Werkstatt und Lagergebäude.
Der straßenseitige, direkt an den Gehweg angrenzende Baukörper verfügt
über fünf aufgehende Geschosse. Das Befahren des Grundstücks ist nur
durch Überquerung der öffentlichen Wegefläche über eine Durchfahrt möglich
B = 7,8 m H = 4,8 m. Nördlich und südlich des Ausstellungsgebäudes ist
direkt angrenzende Bebauung vorzufinden (siehe Beschreibung der sicheren
Abbruchfolge vom Büro Abel & Gebhart)
5. AUSFÜHRUNG
Der Beginn der Abbrucharbeiten ist für das erste Quartal 2026 geplant.
Die Gebäude werden beräumt an das Abbruchunternehmen übergeben.
D.h. lose Gegenstände wie Mobiliar etc. wurden bereits entfernt. Die Rück-
bauarbeiten sind gemäß vorliegender Beschreibung der sicheren Abbruch-
folge vom Büro Abel & Gebhart in Abstimmung mit der Bauleitung so
durchzuführen, dass der laufende Betrieb der benachbarten Betriebe nicht
gestört wird. Grundsätzlich erfolgen die Rückbauarbeiten in der Reihenfolge:
1. Baustelleneinrichtung, vorbereitende Maßnahmen
2. Schad- und Gefahrstoffsanierung
3. Entkernung
4. Maschinenabbruch
5. Abfuhr/ Entsorgung
6. Baustellenräumung
Die Arbeiten sind gemäß den geltenden behördlichen Vorschriften, Richt-
linien und Rechtsnormen in ihrer jeweils neuesten Fassung, nach den zum
Zeitpunkt der Ausführung anerkannten Regeln der Technik so auszuführen,
dass stets standsichere Bauzwischenzustände gegeben sind. Im Hinblick
auf die angrenzenden öffentlichen Flächen sowie die angrenzenden Nachbar-
gebäude sind ausschließlich erschütterungs- und emmissionsarme Abbruch-
verfahren zulässig. Die Einhaltung der zulässigen Lärm- und Staubemmiss-
ionen sowie der Erschütterungen gemäß geltender Gesetze, Richtlinien und
DIN-Normen in jeweils neuester Fassung ist zwingend erforderlich. Für ent-
sprechende Abschnitte sind daher auch Abbrucharbeiten von Hand, Demontage-
arbeiten sowie tlw. abschnittsweises Arbeiten vorzusehen und zu kalkulieren.
Alle vorgenannten Randbedingungen sowie daraus resultierende Arbeitsver-
fahren, Einschränkungen, Behinderungen, Erschwernisse und Arbeitsunter-
brechungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
5.1 Umgebung und Nachbarschaft
Wie bereits beschrieben, befinden sich in unmittelbarer Nähe u. A. Laden-
zeilen, Wohnungen, eine Schule, eine KITA etc. Die straßenseitige Bebauung
erfolgte bis an die Grenze der öffentliche Wegeflächen heran. Wände und
Fassaden der Nachbargebäude grenzen direkt an die abzubrechende Bestands-
bebauung an.
Die Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen sind auf die Besonderheiten der
beschriebenen Nachbarbebauungen und -nutzungen sowie den verbleibenden
Baum-und Heckenbestand abzustimmen. Die benachbarten Grundstücke und
Bebauungen, der Baum- und Heckenbestand sowie öffentlichen Bereiche und
Medienleitungen sind durch geeignete Maßnahmen gegen Gefahren, Beschädi-
gungen und Staubverunreinigungen zu schützen. Dafür notwendige Schutz-,
Sicherheitsmaßnahmen und -vorkehrungen sind bei der Kalkulation zu berück-
sichtigen. Eine gesonderte Vergütung hierfür gibt es nicht.
Kommt es durch die Arbeiten zu Schäden und Verunreinigungen am Eigentum
Dritter, ist der AG von allen Ansprüchen und Folgekosten freizuhalten.
Die Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des AN.
Während der gesamten Dauer der Abbruchmaßnahme sind die gefahrlose
Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs, die öffentliche Sicherheit sowie
die Zugänglichkeiten in die Nachbargebäude zu gewährleisten. Hierfür not-
wendige Schutz-, Sicherheitsmaßnahmen und -vorkehrungen wie. z. B. Ab-
sperrungen etc. sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Eine gesonderte Vergütung hierfür gibt es nicht.
Verschmutzungen öffentlicher bzw. angrenzender Bereiche durch die Abbruch-
maßnahmen sind möglichst zu vermeiden bzw. umgehend zu reinigen, z. B.
durch den Einsatz eines Besenwagens. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des
AN und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Bei Nichtbeachtung der
Reinigungspflicht erfolgt einmalig eine Aufforderung durch die Bauüberwachung
des AG. Sofern diese nicht unverzüglich umgesetzt wird, erfolgt eine Ersatz-
vornahme durch den AG-Vertreter auf Kosten des AN.
5.3 Ver- und Entsorgungsleitungen
Die Gebäude werden dem AN medienfrei übergeben. Über die Lage und den
Verlauf verlegter Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. Kommunikationsleitungen
außerhalb des Gebäudekomplexes sowohl im Baustellenbereich als auch im
öffentlichen Bereich hat sich der AN im Vorwege bei den Netzbetreibern zu
informieren. Bei nicht vorhandenen Informationen über die Lage und den Verlauf
verlegter Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. Kommunikationsleitungen außerhalb
des Gebäudekomplexes ist entsprechend sensibel zu arbeiten (Handschachtung,
Erkundungsschürfungen etc.). Eine gesonderte Vergütung hierfür gibt es nicht. Art
und Umfang von ggf. erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie sonstige Rahmen-
bedingungen (z. B. Zugänglichkeiten, Befahrbarkeit/Belastbarkeit, zulässige Grenz-
werte bzgl. Erschütterungen, usw.) sind mit den Betreibern im Vorwege abzu-
stimmen und uneingeschränkt umzusetzen. Die Arbeitsverfahren sind auf die
örtlichen Besonderheiten abzustimmen. Eine gesonderte Vergütung hierfür gibt es
nicht. Kommt es durch die Arbeiten zu Schäden am Eigentum Dritter, ist der AG von
allen Ansprüchen freizuhalten. Die Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des AN.
5.4 Kampfmittel
Gem. Schreiben der Freien und Hansestadt Hamburg / Behörde für Inneres und
Sport vom 31.08.2022 besteht für das Grundstück ein Hinweis auf
Bombenblindgänger und Trümmerfläche aus dem II Weltkrieg und es sind geeignete
Maßnahmen erforderlich.
5.5 Nachweis der sicheren Abbruchreihenfolge
Die Einstufung des Objektes in Gebäudeklasse 4 erfordert den Nachweis der
Sicheren Abbruchfolge. Die Anweisungen in der Beschreibung der sicheren
Abbruchfolge der Abel Gebhart Ingenieure GmbH für den Gebäudeabbruch
sind vom AN zu beachten und umzusetzen. Entsprechende Kosten sind zu
kalkulieren.
5.6 Baumschutz
An das Grundstück angrenzende Bäume, Hecken und Sträucher sind zu
schützen. Gesetzliche Verbote und Auflagen zur Brutzeit vom 1.03. bis 30. Sept.
sind zu beachten. Der verbleibende Baum- und Heckenbestand ist zwingend zu
erhalten und vor Beginn sowie während der gesamten Bauzeit gemäß DIN 18 920 -
Schutz von Bäumen auf Baustellen - und der ZTV-Baumpflege zu schützen.
Für entsprechende Abschnitte sind auch Abbrucharbeiten von Hand,
Demontagearbeiten sowie tlw. abschnittsweises Arbeiten vorzusehen und zu
kalkulieren.
Alle vorgenannten Randbedingungen sowie daraus resultierende Arbeitsverfahren,
Einschränkungen, Behinderungen, Erschwernisse und Arbeitsunterbrechungen
sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung hierfür gibt
es nicht. Kommt es durch die Arbeiten zu Schäden an geschützten Bäumen und
Hecken, ist der AG von allen Ansprüchen freizuhalten. Alle durch eine Beschädigung
resultierenden Kosten inkl. Folgekosten gehen zu Lasten des AN.
5.7 Bauwasser und Baustrom
Vor Ort sind Bauwasser und Baustrom nicht vorhanden. Die Strom- und Wasserver-
sorgung sowie das Heranbringen des Baustroms und Bauwassers bis zu den Ver-
wendungsstellen auf der Baustelle sind Sache des AN. Die Kosten des Verbrauchs
für Wasser und elektrische Energie trägt der AN
5.8 SiGeKo
Für die auszuführenden Arbeiten wird im Hinblick auf den Sicherheits- und Gesund-
heitsschutz der im Rahmen des Bauvorhabens Beschäftigten ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan erstellt. Die Arbeiten werden durch den vom AG beauftragten
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) gemäß Baustellenver-
ordnung koordiniert.
5.9 Arbeits- und Schutzgerüste
Im Zuge der durchzuführenden Abbruch- und Rückbauarbeiten sind ggf. Arbeits- und
Schutzgerüste erforderlich. Diesbezüglich sind die Anforderungen der DIN EN 12811-1
zu beachten und anzuwenden.
5.10 Schad- und Gefahrstoffsanierung
Im Vorwege der Abbrucharbeiten sind die vorhandenen Schad- und Gefahrstoffe zu
entfernen. Es wird auf die Schad- und Gefahrstofferhebung des Sachverständigen-
büros Klettner verwiesen. Mit Gefahrstoffen dürfen nur Arbeitnehmer beschäftigt
werden, die an entsprechenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen teil-
genommen haben und für die entsprechende Bescheinigungen vorliegen, so dass
gesundheitliche Bedenken gegen die Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht bestehen.
Subunternehmer sind dabei auch Auftragnehmer im Sinne der GefStoffV und unterliegen
folglich allen diesbezüglichen Verpflichtungen zur Anzeige und dem Nachweis der geeig-
neten personellen sowie technischen Ausstattung.
Grundsätzlich trägt der Hauptunternehmer die Verantwortung für diese Maßnahmen.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der
Arbeiten auf der Baustelle ständig weisungsbefugte Aufsichtspersonen anwesend
sind, die in deutscher Sprache kommunizieren, verhandeln bzw. den notwendigen
Schriftverkehr führen können. Alle Arbeitnehmer, die auf der Baustelle tätig sind, sind
namentlich mit zugehöriger Sozialversicherungsnummer zu erfassen. Ausscheidende
Arbeitnehmer sind mit dem Datum des Ausscheidens aufzuführen. Das gilt für Haupt-
und Nachunternehmer. Die Aufstellung ist dem AG auf Anforderung zur Verfügung zu
stellen.
Während des Umgangs mit Gefahrstoffen auf der Baustelle hat stets ein Sachkundiger
und ein Vertreter mit Sachkundenachweis anwesend zu sein. Sofern kein Sachkundiger
erforderlich ist, ist stets die Anwesenheit eines Fachkundigen und eines Vertreters mit
entsprechenden Nachweisen zu stellen. Diese Personen sind namentlich zu benennen,
der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundekurs ist auf Verlangen
dem AG vorzulegen. Eine besondere Vergütung für den Sachkundigen erfolgt nicht, die
Kosten sind in den Mittellohn einzurechnen.
Die ausführende Firma hat beim Umgang mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung
zu erstellen und daraufhin entsprechende Betriebsanweisungen auszuarbeiten. Hierin
müssen allgemein verständlich dargestellt sein:
• Alle bei den durchzuführenden Arbeiten möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt
• Verhaltensregeln im Gefahrfall
• Erste Hilfe bei möglichen Unfällen
Diese Betriebsanweisungen sind allgemein zugänglich auf der Baustelle auszuhängen.
Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche Arbeitnehmer mit dem Inhalt der Betriebsan-
weisungen in ihrer Muttersprache vertraut zu machen. Die Unterweisungen muss jeder
Arbeitnehmer durch seine mit Datum versehene Unterschrift bestätigen. Die Bestätigung
der Unterweisungen ist der Bauleitung unverzüglich in Kopie auszuhändigen. Der Bauleitung
ist jederzeit Zugang und Einsicht zu den Unterlagen (Bautagebuch, usw.) zu gewähren.
Sofern das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, z. B. Maske und Anzug, erforderlich
ist, sind die Kosten hierfür in den entsprechenden Preis einzurechnen, ebenso die Kosten für
die Arbeitserschwernisse. Vorschriftsmäßige Masken und Schutzanzüge sind auf der Bau-
stelle in ausreichender Anzahl ständig vorzuhalten. Diese stehen unentgeltlich der Bauleitung,
dem AG und seinen Beauftragten, den Kontrollorganen und der Bau- und Überwachungsbehörde
zur Verfügung. Eine gesonderte Vergütung - auch für die fachgerechte Entsorgung - erfolgt nicht.
Obwohl bekannt und zu beachten, wird auf die speziellen Beschäftigungsverbote oder
-einschränkungen (Jugendliche, Schwangere) zusätzlich nochmals hingewiesen, ebenso auf
das Allein-Arbeitsverbot unter Vollschutz. Für alle später nicht mehr nachvollziehbaren Leistungen
sind vor Beginn der Arbeiten Aufmaße zu erstellen, andernfalls wird ein Aufmaß aufgrund der vor-
handenen Zeichnungen gemacht oder es gelten die Massen der Ausschreibung (-10%). Der AG
behält sich in begründeten Fällen vor, unangemeldete Kontrollen zur allgemeinen und schadstoff-
spezifischen Sicherheit zu veranlassen. Das schließt auch Messungen ein. Sofern Grenzwerte
überschritten werden, sind die Kosten vom AN zu tragen. Die Sanierungs-, Entkernungs- und
Abbrucharbeiten sind in der vorgegebenen Reihenfolge gemäß den geltenden behördlichen Vor-
schriften, Richtlinien und Rechtsnormen in ihrer neuesten Fassung sowie nach den zum Zeitpunkt
der Ausführung anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Die anfallenden Reststoffe sind
nach den jeweiligen, gültigen Abfallschlüsseln gem. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzgebung
zu verwerten / entsorgen. Es soll der höchstmögliche Grad der Wiederverwertung der anfallenden
Abbruchmaterialien erreicht werden.
5.11 Bautagebuch / Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist zur Führung eines Bautagebuchs verpflichtet, die Berichte sind täglich zu
führen und der Objektüberwachung arbeitswöchentlich vorzulegen. Die Form des Bautagebuchs
und der -berichte sind mit dem AG oder dessen Bevollmächtigten abzusprechen. Das Bautage-
buch, die geführten Namenslisten, sowie die bestätigten Stundennachweise sind bei der Endab-
nahme zu übergeben.
5.12 Abfallbeseitigung
Mit Beginn des Bauvorhabens wird der AN zum Abfallbesitzer. Er ist zugleich Abfallerzeuger.
Gleiches gilt im Verhältnis zwischen General- und Subunternehmer. Sollten einzelne Bauteile/
Anlagenteile in einer stationären Anlage außerhalb der Baustelle von Schadstoffen freigemacht
werden, so ist die notwendige Betriebsgenehmigung für diese Anlage vorzulegen. Grundsätzlich
ist dem AG der Verbleib sämtlicher Materialien nachzuweisen. Der Nachweis der ordnungs-
gemäßen, schadlosen Entsorgung der bei den Arbeiten anfallenden, gefährlichen Abfälle und
nicht gefährlichen Abfälle hat im elektronischen Abfallnachweisverfahren zu erfolgen. Sofern noch
nicht erteilt, ist die erforderliche Abfallerzeuger-Nummer bei der Behörde für Umwelt und Energie
- Amt für Umweltschutz U3 - Abfallwirtschaft zu beantragen. Die Kosten und Gebühren für die
ordnungsgemäße Erstellung der Begleit-/ Übernahmescheine, der Entsorgungsnachweise, für
Transportbehälter, die Verpackung, das Verfahren im Gebäude, die Verladung, den Abtransport
sowie die anfallenden Deponiekosten bzw. Entsorgungskosten inkl. Wiegekosten sind in die
jeweiligen Positionen einzurechnen.
Die Regelungen des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg
und Schleswig-Holstein sind zwingend zu beachten. Verwertbare mineralische Abbruchmaterialien
bis einschließlich LAGA Z1.2 sind ausdrücklich nicht im Titel „Schad- und Gefahrstoffsanierung“ ent-
halten und sind den Abbruchpositionen ebenso zuzurechnen wie die ordnungsgemäße Erstellung
behördlicher Nachweise, die Transportbehälter, -fahrzeuge, die Verladung, den Transport und die
anfallenden Verwertungskosten inkl. Wiegekosten. Die Nachweise sind dem AG kostenfrei jeweils
einfach digital und in Papierform als Entsorgungstagebuch zur Verfügung zu stellen. Mit Schluss-
rechnungslegung hat der AN dem AG das vollständige Entsorgungstagebuch mit allen Nachweisen
hronologisch sortiert, nach Abfällen getrennt und bilanziert 1fach in Papier kostenfrei zu übergeben.
1. ALLGEM. VORBEMERKUNGEN FÜR ALLE GEWERKE
1 Einrichten, Vorbereitung, Räumen der Baustelle
1
Einrichten, Vorbereitung, Räumen der Baustelle
1 Hinweise für die Kalkulation
[1]
Hinweise für die Kalkulation
E
1.__.01 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung für die im LV beschriebenen
Leistungen einrichten, vorhalten und räumen. Ein-
schließlich sämtlicher für die auszuführenden Arbeiten
erforderlicher Geräte, Maschinen, Aggregate, Arbeits-,
Fassaden- und Schutzgerüste, Hilfskonstruktionen,Ab-
sperrungen, Leuchtmittel, Sicherungsmaßnahmen etc.
sowie Tagesunterkünfte und Sanitäreinrichtungen.
1.__.01
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
1.__.02 Mobilzaun offene Ausführung Mobilzaun, ca. 2,00 m hoch, offene Ausführung zur
Absicherung der Baustelle inkl. aller erforderlichen
Beschilderungen und verschließbaren Tore und Türen
antransportieren, sturmsicher aufbauen und während
der gesamten Bauzeit vor- und instandhalten und nach
Beendigung der Arbeiten abbauen und Abfahren. Die
Verkehrssicherungspflicht obliegt dem AN.
ca. 200 lfm
1.__.02
Mobilzaun offene Ausführung
200,00
m
1.__.03 Vorhaltung Mobilzaun offene Ausfürung Mobilzaun der Pos. 01.02 über den benannten
Zeitraum hinaus vorhalten.
ca. 200 lfm
1.__.03
Vorhaltung Mobilzaun offene Ausfürung
1,00
Wo
1.__.04 Baumschutz Schutz für Bäume gemäß DIN18920 inkl. Schutz
gegen mechanische Schäden durch Anbringung von
Brettermantel einschließlich einer Polsterung zwischen
Baum und Schalung aus geeigneten Material (gepresstem
Stroh, Matratzen o.ä.),
Stammumfang: bis 240 cm
Antransportieren, aufbauen und während der
gesamten Bauzeit vor- und instandhalten. Falls
erforderlich, Umsetzen von sämtlichen für den
Baum- und Heckenschutz erforderlichen Materialien,
Geräten, Maschinen, Hilfskonstruktionen, die für eine
vertrags- und ordnungsgemäße Durchführung der
Arbeitennach dem neuesten Stand der Technik
erforderlich sind und nach Beendigung der Arbeiten
abbauen und Abfahren
Mindestabstand vom Stamm: 25 cm,
Mindesthöhe: 2 m,
Mindestdicke der Bretter: 24 mm.
1.__.04
Baumschutz
7,00
St
1.__.05 Umleitung Fußgänger und Radfahrer Anliefern und Aufstellen aller erforderlichen Beschilder-
ungen und Leuchtmittel gem. Verkehrszeichenplan für
die Umleitung für Fußgänger und Radfahrer. Antransport,
Aufbau, Vorhalten und, falls erforderlich, Umsetzen von
sämtlichen für die Umleitung erforderlichen Materialien,
Geräten, Maschinen, Hilfskonstruktionen. Nach Beendigung
der Arbeiten abbauen und Abfahren. Die Verkehrssicherungs-
pflicht obliegt dem AN.
1.__.05
Umleitung Fußgänger und Radfahrer
E
P
1,00
psch
2 Schad- und Gefahrstoffsanierung
2
Schad- und Gefahrstoffsanierung
Vorbemerkungen Sanierung Schad- und Gefahrstoffe Grundlage dieses Titels ist neben den einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen und Vorschriften, die Schad- und Gefahrstofferhebung
vom Sachverständigenbüro Klettner, Bericht Nr. Nr. 26018.
Vor Beginn der Entkernungs- und Abbrucharbeiten sind vorhandene
Schad- bzw. Gefahrstoffe vorschriftsmäßig zu sanieren und schadlos
zu entsorgen. Die fachgerechte Sanierung der vorhandenen Schad-
und Gefahrstoffe, ggf. auch die Entfernung von Tierkadavern (Ratten
und Tauben) inkl. deren ordnungsgemäße, schadlose Entsorgung ist
seitens des AN gegenüber dem AG nachzuweisen und in Form eines
Sanierungs- und Entsorgungstagebuchs zu dokumentieren.
Gemäß geltendem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie des
geltenden gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruch-
abfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein ist einer Wiederverwertung
der Abbruchmaterialien gegenüber einer Beseitigung grundsätzlich Vor-
rang einzuräumen. Dementsprechend sind die anfallenden Materialien zur
Vermeidung von Schadstoffverschleppungen fachgerecht nach dem
aktuellen Stand der Technik getrennt zu halten.
Entstehende Mehrkosten für die Entsorgung von Abbruchmaterialien, die
auf eine ungenügende Trennung bzw. Getrennthaltung zurückzuführen sind,
werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten des AN.
Der Erfolg entsprechender Sanierungen ist vor Aufhebung der Schutzmaß-
nahmen gem. entsprechenden DIN-, VDI- und sonstigen Vorschriften und
Richtlinien durch entsprechende Kontrollmessungen der Raumluft nachzu-
weisen. Nach erfolgter Sanierung hat der AN dies gegenüber dem AG-
Vertreter unverzüglich anzuzeigen, um eine Freigabe für den maschinellen
Abbruch zu erwirken. Dieses entbindet Ihn nicht von der Pflicht, die von
behördlicher Seite geforderten Bestätigungen der technischen Asbest-
freiheit für die betreffenden Gebäude durch einen unabhängigen Asbest-
sachkundigen zu erlangen.
Ggf. erforderlicher Nachmessungen und Nachkontrollen trägt der AN.
Dieses sind ausdrücklich Leistungen des AN. Sämtliche Kosten der
Kontrollmessungen sowie ggf. erforderlicher Nachmessungen trägt der
AN.
Die fachgerechte Sanierung aller Schad- und Gefahrstoffe sowie die
ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der Materialien hat der
AN gegenüber dem AG nachzuweisen. Das "Entsorgungstagebuch" hat
sämtliche für die vollständige Dokumentation der Arbeiten erforderlichen
Nachweise zu enthalten. Dies sind neben den im elektronischen Abfall-
nachweisverfahren zu führenden Entsorgungsnachweisen auch Begleit-
und Übernahmescheine für die entsorgten Abfälle sowie Wiegenoten und
eine nach Abfallschlüsseln getrennt geführte Abfallbilanz, Protokolle durch-
geführter Messungen, Abnahmen und Prüfbescheinigungen, sanierungs-
begleitende Messungen, Kopien behördlicher Anzeigen u.dgl. Das Ent-
sorgungstagebuch ist dem AG jeweils digital und in Papierform spätestens
zur Schlussrechnung zu übergeben.
Vorbemerkungen Sanierung Schad- und Gefahrstoffe
2 Hinweise für die Kalkulation
[2]
Hinweise für die Kalkulation
E
2.__.01 KMF Dämmung Abluftkanal Fachgerechte Sanierung von Mineralwolldämmung
an Abluftkanal (Schadstofferhebung Pos. 2.2.34)
inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport
zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.01
KMF Dämmung Abluftkanal
R
10,00
m²
2.__.02 KMF Dämmung Ausgleichsbehälter Fachgerechte Sanierung von Mineralwolldämmung
an Ausgleichsbehälter (Schadstofferhebung Pos. 4.5.4)
inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport
zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.02
KMF Dämmung Ausgleichsbehälter
R
1,00
St
2.__.03 KMF Dämmung Leichtbauwände Fachgerechte Sanierung von Mineralwolldämmung
in Leichtbauwänden inkl. ordnungsgemäße Verpackung
und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur
Entsorgungsstelle.
2.__.03
KMF Dämmung Leichtbauwände
R
152,00
m²
2.__.04 KMF Dämmung Rohrleitungen Fachgerechte Sanierung von Mineralwolldämmung
an Rohrleitungen (bis d = 300 mm) inkl. ordnungsgemäße
Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw.
zur Entsorgungsstelle.
2.__.04
KMF Dämmung Rohrleitungen
R
291,00
m
2.__.05 KMF Deckenplatten Fachgerechte Sanierung von Mineralfaserplatten
in Deckenbereichen (Schadstofferhebung
Pos. 1.1.11, 2.2.7, 2.2.22) inkl. ordnungsgemäße
Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation
bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.05
KMF Deckenplatten
R
1.520,00
m²
2.__.06 KMF Dämmauflage auf Deckenplatten Fachgerechte Sanierung von Mineralwolldämm-
auflage auf Deckenplatten (Schadstofferhebung
Pos. 1.1.7, 1.4.10, 1.6.6, 2.2.8, 2.3.17, 3.2.12) inkl.
ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur
Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.06
KMF Dämmauflage auf Deckenplatten
R
1.541,00
m²
2.__.07 KMF Dämmung lose liegend Fachgerechte Sanierung von Mineralwolldämmmatten
lose auf Boden liegend (Schadstofferhebung Pos. 4.4.1)
inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur
Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.07
KMF Dämmung lose liegend
R
3,00
m³
2.__.08 KMF FH-Luke Fachgerechte Sanierung von KMF enthaltender
FH-Luke inkl. ordnungsgemäße Verpackung und
Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur
Entsorgungsstelle.
2.__.08
KMF FH-Luke
R
1,00
St
2.__.09 KMF FH-Türen Fachgerechte Sanierung von KMF enthaltenden
FH-Türen inkl. ordnungsgemäße Verpackung und
Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur
Entsorgungsstelle.
2.__.09
KMF FH-Türen
R
13,00
St
2.__.10 KMF / Asbest FH-Luke Fachgerechte Sanierung von KMF und Asbest
enthaltender FH-Luke inkl. ordnungsgemäße
Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation
bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.10
KMF / Asbest FH-Luke
R
1,00
St
2.__.11 KMF / Asbest FH-Türen Fachgerechte Sanierung von KMF und Asbest
enthaltenden FH-Türen inkl. ordnungsgemäße
Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation
bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.11
KMF / Asbest FH-Türen
R
23,00
St
2.__.12 KMF / Asbest Heizkessel Fachgerechte Sanierung von KMF und Asbest
enthaltendem Hezkessel (Schadstofferhebung
Pos. 4.1.8) inkl. ordnungsgemäße Verpackung
und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur
Entsorgungsstelle.
2.__.12
KMF / Asbest Heizkessel
E
R
1,00
St
2.__.13 Asbest NH-Sicherungen Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigen
NH-Sicherungen inkl. ordnungsgemäße Verpackung
und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur
Entsorgungsstelle.
2.__.13
Asbest NH-Sicherungen
R
51,00
St
2.__.14 Asbest Flachdichtungen in Flanschen und Stopfbuchsen Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigen
Flachdichtungen in Flanschen und Stopfbuchsen
inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport
zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.14
Asbest Flachdichtungen in Flanschen und Stopfbuchsen
R
75,00
St
2.__.15 Asbest Heizkörper mit asbesthaltigen Dichtungen Fachgerechte Sanierung von Heizkörpern mit
asbesthaltigen Gliederdichtungen in inkl. ordnungs-
gemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungs-
station bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.15
Asbest Heizkörper mit asbesthaltigen Dichtungen
R
38,00
St
2.__.16 Asbest Fliesenkleber Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigem
Fliesenkleber an Wand (Schadstofferhebung
Pos. 3.2.10) inkl. ordnungsgemäße Verpackung
und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur
Entsorgungsstelle.
2.__.16
Asbest Fliesenkleber
R
45,00
m²
2.__.17 Asbest Steinholzestrich Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigem
Steinholzestrich (Schadstofferhebung Pos. 1.4.6,
1.5.5, 1.6.5) inkl. ordnungsgemäße Verpackung
und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur
Entsorgungsstelle.
2.__.17
Asbest Steinholzestrich
R
1.855,00
m²
2.__.18 Asbest Flexplatten Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigen
Flexplatten (Schadstofferhebung Pos. 2.1.5)
inkl. ordnungsgemäße Verpackung und
Abtransport zur Entsorgungsstation bzw.
zur Entsorgungsstelle.
2.__.18
Asbest Flexplatten
R
70,00
m²
2.__.19 Asbest Schwarzkleber unter Flexplatten Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigem
Schwarzkleber unter Flexplatten (Schadstoff-
erhebung Pos. 2.1.6) inkl. ordnungsgemäße
Verpackung und Abtransport zur Entsorgungs-
station bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.19
Asbest Schwarzkleber unter Flexplatten
R
70,00
m²
2.__.20 Asbest / PAK Personenaufzugskabine Fachgerechte Sanierung der asbest- und
PAK-haltigen Personenaufzugskabine
(Schadstofferhebung Pos. 1.2.15, 1.2.16)
inkl. ordnungsgemäße Verpackung und
Abtransport zur Entsorgungsstation bzw.
zur Entsorgungsstelle.
2.__.20
Asbest / PAK Personenaufzugskabine
E
R
1,00
St
2.__.21 Asbest Bremsbeläge Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigen
Bremsbelägen (Schadstofferhebung Pos. 1.2.19,
1.4.18, 4.5.7) inkl. ordnungsgemäße Verpackung
und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur
Entsorgungsstelle.
2.__.21
Asbest Bremsbeläge
E
R
6,00
St
2.__.22 Asbest Deckenheizlüfter Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigen
Deckenheizlüftern( Schadstofferhebung Pos. 3.2.6)
inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport
zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.22
Asbest Deckenheizlüfter
E
R
5,00
St
2.__.23 Asbest Wandheizlüfter Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigen
Wandheizlüftern( Schadstofferhebung Pos. 4.1.6, 4.4.9)
inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur
Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.23
Asbest Wandheizlüfter
E
R
2,00
St
2.__.24 Asbestzementkanäle Fachgerechte Sanierung der Asbestzement-
lüftungskanäle und -rohre (Schadstofferhebung
Pos. 1.4.7, 2.2.28, 2.3.18, 2.2.314.4.7) inkl.
ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport
zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.24
Asbestzementkanäle
R
30,00
m
2.__.25 Asbestzementplattenverkleidung Fachgerechte Sanierung der Schachtverkleidung
im Dachbereich (Schadstofferhebung Pos. 2.4.2)
nkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport
zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.25
Asbestzementplattenverkleidung
R
9,00
m²
2.__.26 Asbestzementplattenelemente Fachgerechte Sanierung der Deckenheizlüfter
(Schadstofferhebung Pos. 3.2.6) inkl. ordnungs-
gemäße Verpackung und Abtransport zur Ent-
sorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.26
Asbestzementplattenelemente
R
11,00
St
2.__.27 Asbestzement Meidingerscheiben Fachgerechte Sanierung der Meidingerscheiben
(ca. 0,55 x 0,35 m) (Schadstofferhebung Pos. 1.7.6,
4.5.13) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und
Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgung-
sstelle.
2.__.27
Asbestzement Meidingerscheiben
R
2,00
St
2.__.28 Quecksilber Leuchtstoffröhren Fachgerechte Sanierung von quecksilberhaltigen
Leuchtstoffröhren inkl. ordnungsgemäße Verpackung
und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur
Entsorgungsstelle.
2.__.28
Quecksilber Leuchtstoffröhren
R
869,00
St
2.__.29 Quecksilber Energiesparlampen Fachgerechte Sanierung von quecksilberhaltigen
Energiesparlampen inkl. ordnungsgemäßer Verpackung
und Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur
Entsorgungsstelle.
2.__.29
Quecksilber Energiesparlampen
R
190,00
St
2.__.30 PCB-haltige Bodenbeschichtung Fachgerechte Sanierung von PCB-haltiger
Bodenbeschichtung (Schadstofferhebung Pos. 4.2.7)
inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport
zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.30
PCB-haltige Bodenbeschichtung
R
45,00
m²
2.__.31 PCB-haltige Hydraulikstempel Fachgerechte Sanierung von Hydraulikstempeln
mit PCB-haltigem Hydrauliköl (Schadstofferhebung
Pos. 3.2.14) inkl. ordnungsgemäße Verpackung und
Abtransport zur Entsorgungsstation bzw. zur
Entsorgungsstelle.
2.__.31
PCB-haltige Hydraulikstempel
R
11,00
St
2.__.32 PCB-haltige Vorschaltgeräte in Leuchstofflampen Fachgerechte Sanierung von PCB-haltigen
Vorschaltgeräten inkl. ordnungsgemäße
Verpackung und Abtransport zur Entsorgungs-
station bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.32
PCB-haltige Vorschaltgeräte in Leuchstofflampen
R
741,00
St
2.__.33 PAK-haltige Feuchtesperrpappe in Boden Fachgerechte Sanierung von PAK-haltiger
Feuchtesperrpappe (Σ PAK 20.140 mg/kg /
B[a]P 1.200 mg/kg) in Zwischenboden
(Schadstofferhebung Pos. 1.4.12) inkl. ordnungs-
gemäße Verpackung und Abtransport zur
Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.33
PAK-haltige Feuchtesperrpappe in Boden
R
290,00
m²
2.__.34 PAK-haltige Korkdämmung unter Asphalt Fachgerechte Sanierung von PAK-haltiger
Korkdämmung (St ca. 2,5 cm, Σ PAK 414 mg/kg /
B[a]P 3,1 mg/kg) unter Bodenbelägen und Asphalt
(St ca. 2,5 cm) (Schadstofferhebung Pos. 2.3.14) inkl.
ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur
Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.34
PAK-haltige Korkdämmung unter Asphalt
R
156,00
m²
2.__.35 PAK-haltige Feuchtesperrpappe in Mauerwerk Fachgerechte Sanierung von PAK-haltiger
Feuchtesperrpappe ( Σ PAK 64.200 mg/kg /
B[a]P 2.300 mg/kg) in Mauerwerk (Schadstoff-
erhebung Pos. 2.1.17) inkl. ordnungsgemäße
Verpackung und Abtransport zur Entsorgungs-
station bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.35
PAK-haltige Feuchtesperrpappe in Mauerwerk
R
160,00
m
2.__.36 PAK-haltige Korkdämmung unter Dachpappe Fachgerechte Sanierung von PAK-haltiger
Korkdämmung (St ca. 4 cm, Σ PAK 414 mg/kg /
B[a]P 3,1 mg/kg) unter Dachpappe (Schadstoffer-
hebung Pos. 2.4.11) inkl. ordnungsgemäße
Verpackung und Abtransport zur Entsorgungs-
station bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.36
PAK-haltige Korkdämmung unter Dachpappe
R
175,00
m²
2.__.37 PAK-haltige Dachpappe mit Quecksilber >1mg/kg Fachgerechte Sanierung von PAK-haltiger
Dachpappe (St ca. 1,5-2,0 cm, Σ PAK 41.290 mg/kg /
B[a]P 2.000 mg/kg / Quecksilber 1,1 mg/kg
(Schadstofferhebung Pos. 2.4.8) inkl. ordnungs-
gemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgungs-
station bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.37
PAK-haltige Dachpappe mit Quecksilber >1mg/kg
R
252,00
m²
2.__.38 PAK-haltige Dachpappe mit Quecksilber < 1mg/kg Fachgerechte Sanierung von PAK-haltiger Dachpappe
(St ca. 3 cm, Σ PAK 8.214 mg/kg / B[a]P 240 mg/kg /
Quecksilber <1 mg/kg (Schadstofferhebung Pos. 3.3.4)
inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur
Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.38
PAK-haltige Dachpappe mit Quecksilber < 1mg/kg
R
865,00
m²
2.__.39 Öle/Fette Tanks mit Restinhalten Fachgerechte Sanierung und Reinigung von
Öltanks mit Restinhaltinhalten (Schadstoff-
erhebung Pos. 2.2.30, 3.1.5, 3.1.6, 3.1.7, 5.1.5)
inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport
zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.39
Öle/Fette Tanks mit Restinhalten
R
6,00
St
2.__.40 Öle/Fette Motoren Fachgerechte Sanierung von ölhaltigen Betriebsmitteln
in Motoren (Schadstofferhebung Pos.3.1.4, 3.2.7) inkl.
ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur
Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.40
Öle/Fette Motoren
R
3,00
St
2.__.41 Öle/Fette Kondensat Fachgerechte Sanierung des Kompresseors und
der Druckluftleitungen(Schadstofferhebung Pos. 2.1.11)
inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur
Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.41
Öle/Fette Kondensat
R
1,00
St
2.__.42 Kraftstoffe Tank mit Restinhalt Fachgerechte Sanierung und Reinigung von
Kraftstofftank mit Restinhalt (Schadstoff-
erhebung Pos. 5.1.7) inkl. ordnungsgemäße
Verpackung und Abtransport zur Entsorgungsstation
bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.42
Kraftstoffe Tank mit Restinhalt
R
1,00
St
2.__.43 Kraftstoffe Abscheideranlage Fachgerechte Sanierung und Reinigung der
Abscheideranlage und vorhandenen Reststoffen
(Schadstofferhebung Pos. 5.1.6) inkl. ordnungs-
gemäße Verpackung und Abtransport zur Ent-
sorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.43
Kraftstoffe Abscheideranlage
R
1,00
St
2.__.44 MKW Ölkontamination Boden Fachgerechte Sanierung und Reinigung der
Ölkonamination auf Bodenflächen (Schadstoff-
erhebung Pos. 2.1.12, 2.2.37, 3.1.8, 4.1.11)
inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport
zur Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.44
MKW Ölkontamination Boden
R
162,00
m²
2.__.45 Radioaktive Rauchmelder Fachgerechte Sanierung von radioaktiven Decken-
rauchmeldern (Schadstofferhebung Pos. 4.1.5, 4.2.6)
inkl. ordnungsgemäße Verpackung und Abtransport zur
Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.45
Radioaktive Rauchmelder
E
R
6,00
St
2.__.46 Asbest Tresor Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigem Tresor
(Schadstofferhebung Pos. 1.1.14) inkl. ordnungs-
gemäße Verpackung und Abtransport zur Entsorgung-
sstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
2.__.46
Asbest Tresor
E
R
1,00
St
2.__.47 Bestätigung Technische Asbestfreiheit Überprüfung und nachweisliche Bestätigung der
technischen Asbestfreiheit für die abzubrechenden
Gebäude nach § 20, Satz 3 Hamburgische Bauvor-
lagenverordnung durch einen unabhängigen Asbest-
sachkundigen gem. TRGS 519 inkl. An- und Abfahrt
und Protokollerstellung vor Abbruchbeginn. Das
Protokoll ist dem AG kostenneutral zur Verfügung
zu stellen.
2.__.47
Bestätigung Technische Asbestfreiheit
P
1,00
psch
3 Entkernung
3
Entkernung
Vorbemerkungen Entkernung Nach Fertigstellung der Schad- und Gefahrstoffsanierung
sind die entsprechenden Gebäudebereiche zu entkernen.
Im Zuge der Entkernung sollen alle Störstoffe mineralischer
Art wie z. B. Gips- und Porenbetonbauteile ausgebaut werden.
Weiterhin sollen alle Störstoffe nichtmineralischer Art, die ent-
sprechend der Gebäudeart und der früheren Nutzungen vor-
handen sind, wie z. B. WC-Anlagen, Fußbodenbeläge, Wand-
und Deckenverkleidungen, Fenster, Türen und Zargen, Ein- und
Ausbauten, Holzfaser-, Holzspanplatten, Rohrleitungen aus Kunst-
stoff u. dgl. ausgebaut werden. Auch sonstige noch vorhandene
Isolier- und Dämmstoffe sowie Restteile und Anlagen, die von
Schad- und Gefahrstoffen befreit und deren Demontage und
Entsorgung nicht im Titel 02 enthalten sind.
Vorbemerkungen Entkernung
3.__.01 Entkernung Entkernung der Gebäude wie besichtigt von nicht
mineralischen Einbauten und Bauteilen sowie mineralischen
Störstoffen (gipshaltige Bautoffe wie z. B. Porenbeton, Gips-
karton, Putze etc.), die entsprechend der Gebäudeart vor-
handen sind wie z. B. Wand- und Deckenverkleidungen bzw.
-beschichtungen, Fenster, Türen und Zargen, Holz, Sperrmüll,
Ver- und Entsorgungsleitungen aller Art, Hartschaum- und
sonstige noch vorhandene Isolierungen.
Demontage entsprechend dem aktuellen Stand der Technik.
Verbringen aus dem Gebäude, Laden, Abfuhr und ordnungs-
gemäße Verwertung/ Entsorgung der anfallenden Materialien.
Einzurechnen sind sämtliche Leistungen, die für eine fach-
gerechte Ausführung sowie für eine abgeschlossene Arbeit
erforderlich werden, einschließlich der Kosten für ggf.
erforderliche Hilfsgerüste o.Ä. sowie einschließlich anfallender
Deponie-, Verwertungs- und Wiegekosten, Begleitscheinver-
fahren etc.
Ggf. erforderliche Deklarationsanalytiken , werden nach
Abstimmung vom AG durchgeführt.
Die ordnungsgemäße Verwertung der anfallenden Materialien
ist nachzuweisen.
Es wird ausdrücklich auf die Schad- und Gefahrstofferhebung
vom Sachverständigenbüro Klettner, Bericht Nr. 26018 sowie
die Vorbemerkungen hingewiesen, die bei der Kalkulation zu
berücksichtigen sind.
ca. 4.478 m³ BRI
3.__.01
Entkernung
4.478,00
m³
4 Abbruch
4
Abbruch
Vorbemerkungen Abbrucharbeiten Die Arbeiten umfassen den Abbruch der Gebäude samt zugehöriger
Anlagen wie Treppen, Zufahrten, Rampen,
Begrenzungsmauern etc.
Als Abbruchverfahren ist der "kontrollierte Abbruch" mit kleinformatiger
Abbruchmasse vorzunehmen. Der freie Fall von größeren Bauteilen
aus größerer Höhe ist nicht zulässig. Für Arbeiten im Bereich der
nachbarlichen Bebauung bzw. öffentlichen Grenzen ist das Abbruch-
verfahren so zu wählen, dass keine Schäden entstehen.
Kosten für ggf. notwendige Handabbrucharbeiten, Diamantsägearbeiten
oder den Einsatz von Kleingeräten sind in diese Pos. einzukalkulieren
und werden nicht gesondert vergütet. Weiterhin sind die Kosten für ggf.
erforderliche Krananlagen, -fahrzeuge, Hilfs- Schutzgerüste, Absturz-
sicherungen o. Ä. in diese Position einzurechnen.
Die Abbrucharbeiten sind grundsätzlich möglichst emissions- und
erschütterungsarm nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen.
Insbesondere Staub- und Lärmemissionen sind auf ein Minimum zu redu-
zieren bzw. soweit möglich zu vermeiden. Während der Abbrucharbeiten
ist entstehender Staub z. B. durch ständiges Nässen mit Wasser bereits
an der Entstehungsstelle zu binden. Die Einhaltung der zulässigen Lärm-
und Staubemmissionen sowie der Erschütterungen gemäß geltender
Gesetze, Richtlinien und DIN-Normen in jeweils neuester Fassung ist
zwingend erforderlich.
Sämtliche anfallende Abbruchmassen sind sortenrein und fachgerecht
zu trennen. Nichtmineralische Reststoffe wie z. B. Schüttungen, Folien,
Dampfsperren, Dämmstoffe etc. sind abzufahren und zu verwerten bzw.
schadlos zu entsorgen.
Die Abbrucharbeiten erfolgen sukzessive gem. den Vorgaben aus der
" Beschreibung der Sicheren Abbruchfolge" vom Büro Abel & Gebhart.
Der Gebäudeabbruch erfolgt generell bis Unterkante Fundamente, jedoch
in zwei Abschnitten. Zwischen diesen Abschnitten kommt es zu einer zeit-
lichen Verzögerung. Im ersten Abschnitt werden die Gebäude komplett
abgebrochen mit Ausnahme der Kellergeschosse. Hier wird die Kellerdecke
geöffnet und das Kellergeschoss hohlraumfrei und kraftschlüssig bis GOK
mit angefallenem auf eine geeignete Größe zerkleinerten Bauschutt verfüllt.
Im zweiten Abschnitt wird der Bauschutt aus den Kellergeschossen wieder
ausgebaut und abgefahren sowie die Kelleraußenwände die Kellersohle und
Fundamente abgebrochen und entsorgt.
Beim Abbruch erdberürter Bauteile wie Sohlen und Fundamente ist der
Eingriff in den anstehenden Boden so gering wie möglich zu halten.
Enstehende Gruben sind sicher abzuböschen und die Flächen sind grob
zu planieren (+- 5 cm). Die Kosten hierfür sind in die jeweilige Pos.
einzukalkulieren.
Die Zugänge der nachbarlichen Betriebe/Wohnungen, müssen jederzeit
erhalten und nutzbar bleiben. Ggf. sind geeignete Maßnahmen wie z. B.
die Errichtung eines Personenschutztunnels, Anpassung der Arbeitszeiten
des AN etc. zu ergreifen. Jegliche hieraus resultierende Kosten, wie z. B. für
Genehmigungen, Zuschläge für Nacht und Wochenend-/ Feiertagsarbeit,
sowie Behinderungen und Einschränkungen sind in die entsprechenden Pos.
einzukalkulieren.
Auf dem Grundstück und in den an das Baugrundstück angrenzenden
öffentlichen Wegeflächen verlaufen mehrere Trassen von, Gas-, Strom-,
Wasser-, Medienleitungen etc. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass
diese Leitungen nicht beschädigt werden. Sämtliche Schäden, die im
Zuge der Abbrucharbeiten an zu erhaltenden baulichen Anlagen, Verkehrs.
wegen, Medienleitungen oder sonstigen Nachbarbereichen entstehen,
gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Vorbemerkungen Abbrucharbeiten
4.__.01 Abbruch Abbruch der von Schad- und Gefahrstoffen
sanierten und nach dem Stand der Technik
entkernten Gebäude inkl. Sohlen, Fundamenten
wie besichtigt, unter Berücksichtigung o. g.
Ausführungshinweise einschließlich der ehe-
maligen Gebäudenutzung entsprechenden
Isolierungen, Dampfsperren, Versiegelungen,
Schall-/ Wärmedämmungen, -schüttungen,
Hölzer und technischen Einrichtungen und
Ausbauten, sofern nicht in Titel 02 bzw. 03
enthalten.
Die ordnungsgemäße Verwertung der an-
fallenden Materialien ist nachzuweisen. Ggf.
erforderliche Abbrucharbeiten von Hand,
der Einsatz von Kleinmaschinen und -geräten
sowie in Teilbereichen erforderliches abschnitt-
weises Arbeiten sind in diese Pos. einzukal-
kulieren. Des Weiteren sind sämtliche Leistungen
in diese Position einzurechnen, die für eine fach-
gerechte Ausführung sowie für eine abgeschlossene
Arbeit erforderlich werden. Durch die Arbeiten beein-
trächtigte Flächen sind ohne weitere Kosten wieder
herzurichten. Es wird ausdrücklich auf die Vorbe-
merkungen, die allgemeinen und technischen
Vertragsbedingungen, Zeichnungen, Gutachten, den
Nachweis der sicheren Abbruchfolge sowie die Schad-
stofferhebung hingewiesen, die bei der Kalkulation zu
berücksichtigen sind.
Bauschutt soll abgefahren und verwertet bzw. schadlos
entsorgt werden. Laden des anfallenden Bauschutts und
Abfuhr zur eigenen Verwertung bis einschließlich
LAGA Z1.2.
BRI ca. 4.478 m³
4.__.01
Abbruch
4.480,00
m³
4.__.02 Verschluss Rohrleitungen Fachgerechtes Verschließen von Regen- /
Abwasserleitungen. Anbringung eines wieder-
lösbaren Verschlusses (z. B. Endkappe, Muffen-
stopfen o. Ä.) am verbleibenden Ende. Einmessen
des Verschlusses gemäß Gauß-Krüger-Koordinaten-
System.
4.__.02
Verschluss Rohrleitungen
14,00
St
4.__.03 Abbruch Asphaltflächen Abbruch von versiegelten Flächen aus Asphalt
St ca. 15 cm inkl. aller Hofabläufe, Trummen,
unteridischen Tankanlagen und Abscheideranlagen
etc. Laden des anfallenden Abbruchmaterials und
Abfuhr zur eigenen Verwertung.
Die ordnungsgemäße Verwertung ist nachzuweisen.
Einzukalkulieren sind sämtliche Leistungen, die für
eine fachgerechte Ausführung sowie eine abge-
schlossene Arbeit erforderlich werden, dies beinhaltet
auch Übernahme-/Begleitscheinverfahren, Wiege-
kosten, etc.
ca. 2400 m²
4.__.03
Abbruch Asphaltflächen
2.400,00
m²
4.__.04 Zusätzliche Baustelleneinrichtung Kellerabbruch Baustelleneinrichtung für den Kellerabbruch
einrichten, vorhalten und räumen. Einschließlich
sämtlicher für die auszuführenden Arbeiten
erforderlicher Geräte, Maschinen, Aggregate,
Arbeits-, Fassaden- und Schutzgerüste, Hilfs-
konstruktionen, Absperrungen, Leuchtmittel,
Sicherungsmaßnahmen etc. sowie Tagesunter-
künfte und Sanitäreinrichtungen.
4.__.04
Zusätzliche Baustelleneinrichtung Kellerabbruch
P
1,00
psch
4.__.05 Kampfmittelbegleitung nach § 20 Sprengstoffgesetz Sicherheitstechnische Baubegleitung durch
Fachkundigen/Befähigungsscheininhaber nach
§20 Sprengstoffgesetz. Der Einheitspreis gilt je
Einsatztag (8 Std. inkl An- und Abfahrt)
4.__.05
Kampfmittelbegleitung nach § 20 Sprengstoffgesetz
1,00
d
5 Bedarfspositionen
5
Bedarfspositionen
5.__.01 Materialuntersuchung Asbest Nachweisgrenze 1% Untersuchung von Materialproben
im Rasterelektronenmikroskop (REM)
gem. VDI 3866 Bl. 5 – Nachweisgrenze 1%
5.__.01
Materialuntersuchung Asbest Nachweisgrenze 1%
E
1,00
St
5.__.02 Materialuntersuchung Asbest Nachweisgrenze <0,01% Untersuchung von Materialproben
im Rasterelektronenmikroskop (REM)
gem. SBH-Methode – Nachweisgrenze <0,01 %
5.__.02
Materialuntersuchung Asbest Nachweisgrenze <0,01%
E
1,00
St
5.__.03 Materialuntersuchung Asbest Nachweisgrenze 0,001% Untersuchung von Materialproben im
Rasterelektronenmikroskop (REM)
gem. VDI 3866 Bl. 5 Anhang B (Suspen-
sionsmethode) - Nachweisgrenze 0,001%
- qualitativ
5.__.03
Materialuntersuchung Asbest Nachweisgrenze 0,001%
E
1,00
St
5.__.04 Mischprobenzulage Mischprobenzulage zur Materialuntersuchung
gem. VDI 3866 Bl.5 Anhang B – je Einzelprobe
in der Mischprobe
5.__.04
Mischprobenzulage
E
1,00
St
5.__.05 Materialuntersuchung PAK Untersuchung von Materialproben
auf PAK GCMS n. DIN 18287
5.__.05
Materialuntersuchung PAK
E
1,00
St
5.__.06 Materialuntersuchung PCB Untersuchung von Materialproben
auf PCB
5.__.06
Materialuntersuchung PCB
E
1,00
St
5.__.07 Materialuntersuchung LAGA (Bauschutt) Untersuchung von Materialproben
nach LAGA Tab.II 1.4-5/6 inkl.SM
(PAK n.DepV)
5.__.07
Materialuntersuchung LAGA (Bauschutt)
E
1,00
St
5.__.08 Materialuntersuchung Deponieverordnung Untersuchung von Materialproben
nach ) DepV Anhang 3 Tab. II (DK 0) * 205,00
* ohne Fußnoten und SNK
5.__.08
Materialuntersuchung Deponieverordnung
E
1,00
St
5.__.09 Stundenlohnarbeiten Bagger Mobilbagger, Einsatzgewicht ca. 25 t. mit entsprechendem
Anbaugerät (Tiefenlöffel, Sortiergreifer, Beton-/ Stahlzange,
Crusher, Meißel, o. ä.) inklusive Bedienung und Betriebs-
stoffen für Arbeiten auf Anweisung der Bauleitung des AG.
Stundenzettel sind der Bauleitung arbeitstäglich zur Unter-
schrift vorzulegen
5.__.09
Stundenlohnarbeiten Bagger
E
1,00
h
5.__.10 Stundenlohnarbeiten Radlader Radlader mit ca. 2,50 cbm Schaufel, sonst wie Pos. 05.09
5.__.10
Stundenlohnarbeiten Radlader
E
1,00
h
5.__.11 Stundenlohnarbeiten Bauhelfer Bauhelfer für Arbeiten auf Anweisung der Bauleitung des
AG, sonst wie Pos. 05.09
5.__.11
Stundenlohnarbeiten Bauhelfer
E
1,00
h
5.__.12 Stundenlohnarbeiten Baufachwerker Baufachwerker für Arbeiten auf Anweisung der Bauleitung,
sonst wie Pos. 05.09
5.__.12
Stundenlohnarbeiten Baufachwerker
E
1,00
h
5.__.13 Sägearbeiten Bündiges Trennen von Bauteilen mit geeignetem
Verfahren wie z. B. Diamantkreissägen, Diamant-
seilsägen etc. an Boden Wänden und Decken inkl.
ggf. notwendiger Absaugen von anfallendem Kühl-
und Spühlwasser und Entsorgung des Abwassers.
Durchschnitten wird Stahlbeton, Mauerwerk ggf.
Keramik und Asphalt. Erschwernisse für ggf. erforder-
liches Arbeiten über Kopf sind einzukalkulieren.
Des Weiteren sind sämtliche Leistungen in diese
Position einzurechnen, die für eine fachgerechte
Ausführung sowie für eine abgeschlossene Arbeit
erforderlich werden einschließlich der Kosten für ggf.
erforderliche Hilfs- und Schutzgerüste Absturz-
5.__.13
Sägearbeiten
E
1,00
m²
5.__.14 Ausbau/ Abbruch Ver- und Entsorgungsleitungen Ausbau der auf dem Grundstück befindlichen
Ver- und Entsorgungs- bzw. Medienleitungen,
welche im Zuge der Arbeiten gefunden werden
z.B. Anschlussleitungen, Flächenentwässerung etc.,
bis zu einer Tiefe von 2 m ausbauen und an Grund-
stücksgrenze fachgerecht verschließen inkl. aller
dafür erforderlichen Erdarbeiten.
5.__.14
Ausbau/ Abbruch Ver- und Entsorgungsleitungen
E
10,00
m
5.__.15 Sperr- und Hausmüllräumung In den Gebäuden und den dazugehörigen Anbauten
zurückgebliebenen Sperrmüll (nicht fest eingebautes
Mobilar und dergl.) sowie Hausmüll gemäß Anweisung
der Bauleitung einsammeln, zerkleinern, aufhalden,
verladen abtransportieren und fachgerecht entsorgen.
5.__.15
Sperr- und Hausmüllräumung
E
30,00
m³
5.__.16 Entsorgung gemischte Bauabfälle Sammeln, Laden und Entsorgen von gemischten Bau- und
Abbruchabfällen (Sperrmüll ohne gefährliche Stoffe),
die nicht in den anderen Titeln enthalten sind, inkl.
aller erforderlichen Kosten für Entsorgungsnachweise,
Begleitscheine, Wiegungen, Transport, Verpackungen
und Transportbehälter etc. Die ordnungsgemäße,
schadlose Entsorgung ist nachzuweisen und erfolgt zum
Nachweis der entsorgten Masse.
5.__.16
Entsorgung gemischte Bauabfälle
E
60,00
m³
5.__.17 Offene Wasserhaltung Herstellung einer offenen Wasserhaltung zum
Abführen von Baugrubenwasser inklusive Pumpen-
sumpf, Rohrleitungen/ Schläuche, Kabel, Sandfang,
füllstandgesteuerter Pumpe etc. mit einer Pump-
leistung von mindestens 35 l/s bei einer Förder-
höhe von 10m inklusive aller erforderlichen Leitungen.
Einbau der Pumpe in die Baugrube und Umsetzung
entsprechend des Bauablaufes.
Herstellung eines Gefälles zum Pumpensumpf hin.
Für die Dauer der Bauzeit betriebssicher betreiben
inklusive aller notwendigen Instandhaltungs- Wartungs-
und Reinigungsarbeiten.
Die Genehmigung für die Einleitung in die öffentliche
Kanalisation/ den ansässigen Vorfluter holt der AG ein.
Nach Beendigung der Arbeiten die Wasserhaltung ab-
bauen Rückstände aus dem Sandfang entsorgen und
abfahren.
Des Weiteren sind sämtliche Leistungen in diese
Position einzurechnen, die für eine fachgerechte
Ausführung sowie für eine abgeschlossene Arbeit
erforderlich werden.
5.__.17
Offene Wasserhaltung
E
P
1,00
psch
5.__.18 Vorhaltung der offenen Wasserhaltung Wasserhaltung der Pos. 05.17 über den benannten
Zeitraum hinaus vorhalten und betreiben.
5.__.18
Vorhaltung der offenen Wasserhaltung
E
4,00
Wo
5.__.19 Asbest Wand-/Deckenputz Fachgerechte Sanierung von asbesthaltigem
Wand-/Deckenputz inkl. ordnungs-
gemäße Verpackung und Abtransport zur
Entsorgungsstation bzw. zur Entsorgungsstelle.
5.__.19
Asbest Wand-/Deckenputz
E
100,00
m²
5.__.20 Betonabbruch Abbruch von Beton auf Anweisung der Bauleitung
des AG, Laden und Abfuhr zur eigenen Verwendung
bis einschließlich Z 1.2 gem. LAGA-Bauschutt
Die ordnungsgemäße Verwertung ist nachzuweisen.
5.__.20
Betonabbruch
E
1,00
m³
5.__.21 Mauerwerksabbruch Abbruch von Mauerwerk auf Anweisung der Bauleitung
des AG, Laden und Abfuhr zur eigenen Verwendung bis
einschließlich Z 1.2 gem. LAGA-Bauschutt.
Die ordnungsgemäße Verwertung ist nachzuweisen.
5.__.21
Mauerwerksabbruch
E
1,00
m³
5.__.22 Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z0 Aufgehaldeten Bauschutt laden und Abfuhr zur
eigenen Verwertung bis einschließlich LAGA Z0.
inkl. aller erforderlichen Kosten für Entsorgungs-
nachweise, Begleitscheine, Wiegung, Transport etc.
Mit Verunreinigungen wie Metall, Holz, Pappen,
Folien etc. ist zu rechnen. Die Verunreinigungen
sind in diese Pos. einzukalkulieren. Des Weiteren
sind sämtliche Leistungen in diese Position ein-
zurechnen, die für eine fachgerechte Ausführung
sowie für eine abgeschlossene Arbeit erforderlich
werden. Die ordnungsgemäße Verwertung Bauschutts
ist nachzuweisen.
5.__.22
Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z0
E
25,00
t
5.__.23 Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z1.1 Aufgehaldeten Bauschutt laden und Abfuhr zur
eigenen Verwertung bis einschließlich LAGA Z1.1.
inkl. aller erforderlichen Kosten für Entsorgungs-
nachweise, Begleitscheine, Wiegung, Transport etc.
Mit Verunreinigungen wie Metall, Holz, Pappen,
Folienetc. ist zu rechnen. Die Verunreinigungen
sind in diese Pos. einzukalkulieren. Des Weiteren
sind sämtliche Leistungen in diese Position einzu-
rechnen, die für eine fachgerechte Ausführung sowie
für eine abgeschlossene Arbeit erforderlich werden.
Die ordnungsgemäße Verwertung Bauschutts ist
nachzuweisen.
5.__.23
Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z1.1
E
25,00
t
5.__.24 Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z1.2 Aufgehaldeten Bauschutt laden und Abfuhr zur
eigenen Verwertung bis einschließlich LAGA Z1.2.
Sonst wie Pos.05.21
5.__.24
Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z1.2
E
25,00
t
5.__.25 Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z2 Aufgehaldeten Bauschutt laden und Abfuhr zur eigenen Verwertung
bis einschließlich LAGA Z2.
Sonst wie Pos.05.21
5.__.25
Entsorgung/ Verwertung Bauschutt bis einschl. Z2
E
25,00
t
5.__.26 Entsorgung Bauschutt >Z2 bis einschl. DK0 Aufgehaldeten Bauschutt LAGA >Z2 bis einschl. DK0 laden,
abfahren und ordnungsgemäß. entsorgen.
Sonst wie Pos.05.21
5.__.26
Entsorgung Bauschutt >Z2 bis einschl. DK0
E
25,00
t
5.__.27 Entsorgung Bauschutt >DK0 bis einschl. DKI Aufgehaldeten Bauschutt >DK0 bis einschl. DKI laden,
abfahren und ordnungsgemäß. entsorgen.
Sonst wie Pos.05.21
5.__.27
Entsorgung Bauschutt >DK0 bis einschl. DKI
E
25,00
t
5.__.28 Entsorgung Bauschutt >DK bis einschl. DKII Aufgehaldeten Bauschutt LAGA >DKI bis einschl. DKII laden,
abfahren und ordnungsgemäß. entsorgen.
Sonst wie Pos.05.21
5.__.28
Entsorgung Bauschutt >DK bis einschl. DKII
E
25,00
t
5.__.29 Bodenausshub Boden zur Herstellung einer Böschung profilgerecht lösen.
laden, transportieren und auf dem Baugelände aufhalden.
.
5.__.29
Bodenausshub
E
20,00
m³
5.__.30 Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z0 Aufgehaldeten Boden laden und Abfuhr zur eigenen
Verwertung bis einschließlich LAGA Z0. inkl. aller
erforderlichen Kosten für Entsorgungsnachweise,
Begleitscheine, Wiegung, Transport etc.
Mit Verunreinigungen wie Metall, Holz, Pappen,
Folien etc. ist zu rechnen. Die Verunreinigungen
sind in diese Position einzukalkulieren. Des Weiteren
sind sämtliche Leistungen in diese Position einzu-
rechnen, die für eine fachgerechte Ausführung sowie
für eine abgeschlossene Arbeit erforderlich werden.
Die ordnungsgemäße Verwertung Bauschutts ist
nachzuweisen.
5.__.30
Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z0
E
25,00
t
5.__.31 Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z1.1 Aufgehaldeten Boden laden und Abfuhr zur eigenen
Verwertung
bis einschließlich LAGA Z1.1.
Sonst wie Pos. 05.29
5.__.31
Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z1.1
E
25,00
t
5.__.32 Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z1.2 Aufgehaldeten Boden laden und Abfuhr zur eigenen
Verwertung bis einschließlich LAGA Z1.2.
Sonst wie Pos. 05.29
5.__.32
Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z1.2
E
25,00
t
5.__.33 Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z2 Aufgehaldeten Boden laden und Abfuhr zur eigenen
Verwertung bis einschließlich LAGA Z2.
Sonst wie Pos. 05.29
5.__.33
Entsorgung/ Verwertung Boden bis einschl. Z2
E
25,00
t
5.__.34 Lieferung und Einbau RC-Material RC-Material Liefern, profilgerecht einbauen und
lagenweise auf 98 % Proctordichte verdichten.
Der Verdichtungsgrad ist nachzuweisen. Des
Weiteren sind sämtliche Leistungen in diese
Position einzurechnen, die für eine fachgerechte
Ausführung sowie für eine abgeschlossene Arbeit
erforderlich werden.
Material:
RC-Material 0/45, max. LAGA Z1.1
5.__.34
Lieferung und Einbau RC-Material
E
100,00
t