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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV Trockenbau ZTV Trockenbau
1. Allgemeines
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich, kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen. Dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird bei der Vertragsverhandlung festgelegt.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Positionen mit Wahlmöglichkeiten des AG sind vor Ausführung kostenlos zu bemustern. Das Ergebnis ist in einem Protokoll schriftlich zu fixieren.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo sind unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der aktuell gültigen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
4. Angaben zur Ausführung
4.1. Allgemeines
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Alle für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten erforderlichen Befestigungsmittel sind vom AN zu liefern und einzubauen. Die Kosten dafür sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen.
Gerüste / Hebebühnen innerhalb des Gebäudes sind entsprechend den, in den Positionen, angegebenen Höhen von AN zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der DGUV Vorschrift 1, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Oberflächenqualität einzustellen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Das Anspachteln an einzelne Kabel-, Rohr- oder ähnliche Durchführungen ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. In der Wand oder Decke verlegte Kabel sind an der angegeben Stelle herauszuführen und in der angegebenen Oberflächenqualität anzuspachteln.
4.2. Dampfsperren
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
4.3 Oberflächen
Für die Qualität der Oberflächen gilt das Merkblatt Nr. 2 der "Qualitätsstufen für Gipsplattenarbeiten", herausgegeben vom Bundesverband der Gipsindustrie e.V. sowie dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz. Die in den Positionen angegebenen Qualitätsstufen sind ausschließlich auf dieser Grundlage herzustellen.
Für die Ebenheitsabweichungen gilt Tabelle 3 Zeile 6 DIN 18202.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese herunterzuladen. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang das Anhangdokument 313 aus dem QNG-Anforderungskatalog zu beachten. Die notwendigen Unterlagen, z.B. PDB, Blauer Engel, FSC u.ä., sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG zur Prüfung zu übergeben. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Produkte begonnen werden.
Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten
7. Lage- und Ortsangaben
Lage- und Ortangaben in den Positionen sind ohne Gewähr und nicht vollständig. Sie dienen lediglich der Orientierung. Die genaue Lage der einzelnen Positionen sind der Werkplanung zu entnehmen.
8. Bestand
Die Bestandswände sind in der notwendigen Oberflächenqualität geputzt. Die Wände können u. U. jedoch nicht lotrecht sein, so dass die Anschlüsse schräg ausgeführt werden müssen. Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen sind in die Positionen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
ZTV Trockenbau
01 Dachstuhl
01
Dachstuhl
01.__.01 Zwischensparrendämmung 035 240mm Wärmedämmung aus Mineralwolle für ein nicht belüftetes, voll gedämmtes Dach, Dämmung zwischen Sparren / Balken, liefern und einbauen.
Anwendungsgebiet DZ (Zwischensparrenwärmedämmung) nach DIN 4108 Teil 10, Baustoffklasse A, nichtbrennbar nach EN 13501-1
Wärmeleitfähigkeitsgruppe: WLG 035
Dämmstoffdicke: 240 mm = Sparrenhöhe
Sparrenabstand: ca. 70 cm
Dachneigung: ca. 40 Grad
Fabrikat: Knauf Insulation Zwischensparren-Dämmrolle UNIFIT TI 135 U o.glw.
Haus 5 236,90 m²
Haus 6 203,34 m²
Haus 7 201,10 m²
01.__.01
Zwischensparrendämmung 035 240mm
641,34
m²
01.__.02 Dampfbremse sd 100 Alterungsbeständige Luftdichtheitsschicht und Dampfbremse als PE-Spezialfolie gemäß DIN 4108 Teil 7 liefern und verlegen. Überlappungen der Bahnen sind mit dem Haftklebeband zu überkleben. Baustoffklasse B2, sd-Wert >100 m
Fabrikat: Knauf Insulation LDS 100, Knauf Insulation LDS Soliplan o.glw.
Haus 5 236,90 m²
Haus 6 203,34 m²
Haus 7 201,10 m²
01.__.02
Dampfbremse sd 100
641,35
m²
01.__.03 Anschlüsse Dampfbremse Luftdichte Anschlüsse an flankierende Bauteile herstellen. Die Auswahl der Befestigungstechnik ist in Anpassung an die Untergrundbeschaffenheit vorzunehmen.
Untergrund: Mauerwerk, Beton
Haus 5 78,42 m
Haus 6 57,72 m
Haus 7 57,44 m
01.__.03
Anschlüsse Dampfbremse
193,58
m
01.__.04 Manschetten Dampfbremse Manschetten für Rohrdurchdringungen der Dampfbremse liefern und gemäß den Herstellerrichtlinien norm- und fachgerecht einbauen.
Rohrdurchmesser: bis 200 mm
Haus 5 5 St
Haus 6 5 St
Haus 7 5 St
01.__.04
Manschetten Dampfbremse
15,00
St
01.__.05 Bekleidung Dachschräge 1xGKB, Traglatte direkt befestigt Dachschrägen- und Gaubenbekleidung (Knauf D611 o.glw.) liefern und komplett mit allen starren Anschlüssen montieren.
Ausführung mit Traglatte, direkt befestigt, einlagige Bekleidung mit glatten Gipsplatten GKB 12,5 mm, Oberfläche gespachtelt in Qualitätsstufe Q3.
Ausführung der Anschlüsse an angrenzende Bauteile mit Trennfix gemäß gesonderter Position.
Traglatte: 50/60 mm
Befestigungsuntergrund: Holzsparren, Zangen, Kehlbalken u.ä. Sparrenabstand: ca 70 cm
Höhe: 1,50 bis 3,00 m
Oberhalb der Verkleidung verlegte Elektrokabel für Lampenanschlüsse sind an vorgegebener Stelle durch die Dachschrägenbekleidung zu führen.
Haus 5 236,90 m²
Haus 6 203,34 m²
Haus 7 201,10 m²
01.__.05
Bekleidung Dachschräge 1xGKB, Traglatte direkt befestigt
641,34
m²
01.__.06 Konterlattung Zusätzliche Konterlattung 50/30 mm
Haus 5 236,90 m²
Haus 6 203,34 m²
Haus 7 201,10 m²
01.__.06
Konterlattung
641,34
m²
01.__.07 Zulage Kehlen Dachschräge Zulage für die Ausbildung von Kehlen sowie den Übergängen Dachschräge zur waagrechten Decke und senkrechtem Kniestock. Hinterlegung mittels flexiblem Eckenprofil erforderlich. Einschl. verspachteln mit Papierfugendeckstreifen.
Haus 5 49,98 m
Haus 6 49,92 m
Haus 7 49,86 m
01.__.07
Zulage Kehlen Dachschräge
149,76
m
01.__.08 Anschluss Trennfix Starrer Anschluss der Beplankung mittels Trennstreifen, stumpf gestoßenem Bewehrungstreifen oder Papierfugen-Bewehrungsstreifen über Eck getrennt, dicht anzuspachteln. Überstehende Trenn- oder Bewehrungsstreifen nach dem Verspachteln abschneiden.
Haus 5 78,42 m
Haus 6 57,72 m
Haus 7 57,44 m
01.__.08
Anschluss Trennfix
196,58
m
02 Wände
02
Wände
1 Metallständerwand
[1]
Metallständerwand
E
02.__.01 W112/150 625mm F0, 2xGKB Q3 Metallständerwand wie beschrieben,
- Unterkonstruktion: Metallständer CW 100, a=625 mm, Boden- und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 100
- Beplankung: 2 Lagen GKB 12,5 mm,
- Dicke der Mineralwolle: 80 mm
- Rechenwert Schalldämmmaß: Rw,R 56 dB
- Der geforderte Schalldämmwert der Wand im eingebauten Zustand hat mindestens 47 dB zu betragen.
- Brandschutzanforderung: F0
- Oberfläche Qualitätsstufe: Q3
- Dicke der Wand: 150 mm
Haus 5 284,36 m²
Haus 6 267,20 m²
Haus 7 298,10 m²
02.__.01
W112/150 625mm F0, 2xGKB Q3
R
849,67
m²
02.__.02 W112/200 625mm F0, 2xGKB Q3 Metallständerwand wie beschrieben,
- Unterkonstruktion: Metallständer CW 150, a=625 mm, Boden- und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 150
- Beplankung: 2 Lagen GKB 12,5 mm,
- Dicke der Mineralwolle: 80 mm
- Rechenwert Schalldämmmaß: Rw,R 56 dB
- Der geforderte Schalldämmwert der Wand im eingebauten Zustand hat mindestens 47 dB zu betragen.
- Brandschutzanforderung: F0
- Oberfläche Qualitätsstufe: Q3
- Dicke der Wand: 200 mm
Haus 5 3,02 m²
Haus 6 0,00 m²
Haus 7 0,00 m²
02.__.02
W112/200 625mm F0, 2xGKB Q3
R
3,02
m²
02.__.03 W116 CW50 F0, 2xGKB Q3 Metallständerwand wie beschrieben,
- Unterkonstruktion: 2 Metallständer CW 50 mit Gipsplattenstreifen verbunden, a=625 mm, Boden- und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50
- Beplankung: 2 Lagen GKB 12,5 mm
- Dicke der Mineralwolle: 1 x 40 mm
- Brandschutzanforderung: F0
- Oberfläche Qualitätsstufe: Q3
- Dicke der Wand: bis 220 mm
Haus 5 55,83 m²
Haus 6 0,00 m²
Haus 7 0,00 m²
02.__.03
W116 CW50 F0, 2xGKB Q3
R
55,83
m²
2 Vorsatzschale, Schachtwand ohne Anschlüsse - Höhe eintr
[2]
Vorsatzschale, Schachtwand ohne Anschlüsse - Höhe eintr
E
02.__.04 W626 CW50 625mm 2xGKB Q3 Vorsatzschale wie beschrieben,
- Unterkonstruktion: Metallständer CW 50, a = 625 mm, Boden- und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50
- Dicke der Mineralwolle: 40 mm
- Beplankung: 2 Lagen GKB 12,5 mm
- Oberfläche Qualitätsstufe: Q3
Haus 5 7,57 m²
Haus 6 5,60 m²
Haus 7 12,67 m²
02.__.04
W626 CW50 625mm 2xGKB Q3
R
25,84
m²
02.__.05 Vorwandinstallation 1,20m Vorwandinstallation mit Metallständer CW50, Beplankung mit 2 Lagen GKBI und oberer Abdeckung mit zwei Lagen GKBI.
Mineralwolle 40 mm
An der Außenecke mit Kantenschutzprofil 31/31/0,4 einbauen und komplett in Q2 spachteln.
Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile mit Trennfix sind in diese Position einzurechnen.
Vorwandhöhe: ca. 1,36 m = ca. 1,20 m über OKFF
Vorwandtiefe: ca. 20 cm
Die genaue Höhe ist durch den AN vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzuklären.
Haus 5 7,82 m²
Haus 6 4,51 m²
Haus 7 9,71 m²
02.__.05
Vorwandinstallation 1,20m
22,04
m²
02.__.06 Wandanschluss GK Trennfix Einfachständer Herstellen eines Wandanschlusses von Einfachständerwänden und Vorsatzschalen an eine Metallständerwand mit durchlaufender Beplankung.
Ein zusätzliches CW-Profil in der durchlaufenden Wand ist in diese Position mit einzurechnen.
CW-Profil mit Anschlussdichtung und Befestigung an durchlaufender Wand. Die Beplankung beidseitig dicht an die Wand anschließen und mit Trennfix, stumpf gestoßenem Bewehrungstreifen oder Papierfugen-Bewehrungsstreifen über Eck anspachteln.
Überstehende Trenn- oder Bewehrungsstreifen nach dem Verspachteln abschneiden.
(1 m der Mengenangabe = 2 m Trennfix)
Haus 5 13,05 m
Haus 6 38,56 m
Haus 7 47,13 m
02.__.06
Wandanschluss GK Trennfix Einfachständer
98,74
m
02.__.07 Wandanschluss GK Trennfix Doppelständer Herstellen eines Wandanschlusses von Doppelständerwänden an eine Metallständerwand mit durchlaufender Beplankung.
Zwei zusätzliche CW-Profile in der durchlaufenden Wand sind in diese Position mit einzurechnen.
CW-Profil mit Anschlussdichtung und Befestigung an durchlaufender Wand. Die Beplankung beidseitig dicht an die Wand anschließen und mit Trennfix, stumpf gestoßenem Bewehrungstreifen oder Papierfugen-Bewehrungsstreifen über Eck anspachteln.
Überstehende Trenn- oder Bewehrungsstreifen nach dem Verspachteln abschneiden.
(1 m der Mengenangabe = 2 m Trennfix)
Haus 5 13,05 m
Haus 6 0,00 m
Haus 7 0,00 m
02.__.07
Wandanschluss GK Trennfix Doppelständer
13,05
m
02.__.08 Wandanschluss Massiv Trennfix Einfachständer Herstellen eines Wandanschlusses von Einfachständerwänden und Vorsatzschalen an glatte Putz-, Mauerwerks- oder Betonwand.
CW-Profil mit Anschlussdichtung und Befestigung an durchlaufende Wand. Die Beplankung beidseitig dicht an die Wand anschließen und Trenn-Fix-Streifen einbauen. Abschneiden der Trennstreifen nach dem Verspachteln.
(1 m der Mengenangabe = 2 m Trennfix)
Haus 5 75,69 m
Haus 6 85,12 m
Haus 7 109,04 m
02.__.08
Wandanschluss Massiv Trennfix Einfachständer
269,85
m
02.__.09 Wandanschluss Massiv Trennfix Doppelständer Herstellen eines Wandanschlusses von Doppelständerwänden an glatte Putz-, Mauerwerks- oder Betonwand.
CW-Profil mit Anschlussdichtung und Befestigung an durchlaufender Wand. Die Beplankung beidseitig dicht an die Wand anschließen und Trenn-Fix-Streifen einbauen.
Abschneiden der Trennstreifen nach dem Verspachteln.
(1 m der Mengenangabe = 2 m Trennfix)
Haus 5 20,88 m
Haus 6 0,00 m
Haus 7 0,00 m
02.__.09
Wandanschluss Massiv Trennfix Doppelständer
20,88
m
02.__.10 Ecke Einfachständer Eckausbildung in unterschiedlichen Winkeln mit CW-Wandprofilen für Wände / Vorsatzschalen mit Einfachständer herstellen.
An den Außenecken raumhoch mit Kantenschutzprofil 31/31/0,4 mm einbauen und komplett in Wandqualität spachteln.
Haus 5 88,74 m
Haus 6 20,00 m
Haus 7 32,85 m
02.__.10
Ecke Einfachständer
141,59
m
02.__.11 freies Wandende Einfachständer Freies Wandende mit UA-Profilen für alle oben beschriebenen Wände mit Einfachständer herstellen. Die Stirnseite mit zwei Lagen Platten in Wandqualität verkleiden, an den Außenecken raumhoch mit Kantenschutzprofil 31/31/0,4 mm einbauen und komplett in Wandqualität spachteln.
Haus 5 46,98 m
Haus 6 20,58 m
Haus 7 5,14 m
02.__.11
freies Wandende Einfachständer
72,70
m
02.__.12 Überbinden Massivbauteile Obere Lage der GK-Beplankung an Massivbauteilen vorbeiführen, einschließlich zusätzlicher CW-Profile.
Die innere Lagen der Beplankung wird unterbrochen.
Sollten es die Maße und Toleranzen zulassen, können auch beide Lagen vorbeigeführt werden.
Die genaue Ausführung ist beim Anlegen der Wände mit der Bauleitung bzw. dem Planer festzulegen.
Überbindung bis 270 cm
Angegeben ist hier die Höhe der einbindenden Wand bzw. Stütze.
Haus 5 0,00 m
Haus 6 0,00 m
Haus 7 2,57 m
02.__.12
Überbinden Massivbauteile
2,57
m
02.__.13 Deckenanschluss Trennfix Wände Sichtbaren Deckenanschluss der Wände mit beidseitig Trenn-Fix herstellen. Abschneiden der Trennstreifen nach dem Verspachteln.
(1 m der Mengenangabe = 2 m Trennfix)
Haus 5 131,49 m
Haus 6 117,46 m
Haus 7 129,44 m
02.__.13
Deckenanschluss Trennfix Wände
378,39
m
02.__.14 Deckenanschluss Trennfix Vorsatzschalen Sichtbaren Deckenanschluss der Wände mit beidseitig Trenn-Fix herstellen. Abschneiden der Trennstreifen nach dem Verspachteln.
Haus 5 2,90 m
Haus 6 2,24 m
Haus 7 5,00 m
02.__.14
Deckenanschluss Trennfix Vorsatzschalen
10,14
m
02.__.15 Anschluss Dach-/Deckenschräge, Zulage Anschluss der Wände an Dach- oder Deckenschräge herstellen, als Zulage.
Neigung: ca. 45 Grad
Haus 5 35,25 m
Haus 6 60,82 m
Haus 7 63,12 m
02.__.15
Anschluss Dach-/Deckenschräge, Zulage
157,19
m
02.__.16 Zulage GKI 2-lagig Zulage zu doppelt beplankten Wänden und Vorsatzschalen für die einseitige Ausführung beider Lagen mit 12,5 mm imprägnierten Platten GKI.
Geschnittene Kanten, auch an Installationsdurchführungen, sind vor dem Montieren mit Hafttiefengrund gegen Feuchtigkeit abzusperren und nachzuimprägnieren.
Ausführung in WCs, Bädern und Sanitärräumen.
Haus 5 44,76 m²
Haus 6 28,18 m²
Haus 7 54,04 m²
02.__.16
Zulage GKI 2-lagig
126,98
m²
02.__.17 Anarbeiten Traggestelle Anarbeiten von bauseits montierten Traggestellen für die Aufnahme von Sanitärobjekten in die leichte Trennwand einschließlich ordnungsgemäßer Befestigung und Verschraubung der Traggestelle am Ständerwerk mit beidseitigem, raumhohem Profil UA 75, an Fußboden und Decke mit Türpfosten-Steckwinkel befestigt und dem Herstellen von bis zu 5 Durchbrüchen für Leitungen, Spülkasten, Halterungen und Armaturen.
Haus 5 6 St
Haus 6 4 St
Haus 7 6 St
02.__.17
Anarbeiten Traggestelle
16,00
St
02.__.18 Objekthalterung Mehrschichtplatte Befestigungstraverse mit Mehrschichtholzplatte, verschraubt mit CW- / UA-Profilen für wandhängende Lasten bis 1,5 kN/m Wandlänge in den Wandhohlraum einbauen.
Eingebaut im Bereich von Hängeschränken, Waschtischunterschränken, Heizkörpern, Wandhalterung von Fernsehern u. ä. Die genaue Lage und Größe ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Höhe: 30 cm
Haus 5 21,05 m
Haus 6 3,20 m
Haus 7 5,88 m
02.__.18
Objekthalterung Mehrschichtplatte
30,13
m
02.__.19 Universaltraverse Befestigungstraverse mit Mehrschichtholzplatte verschraubt mit Profilen für wandhängende Lasten bis 1,5 kN/m Wandlänge in den Wandhohlraum einbauen.
Einbau an Dusch- / Wannenarmaturen, Heizkörpern, Fernsehern u. ä. Die genaue Lage ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Höhe: 30 cm
Haus 5 2 St
Haus 6 2 St
Haus 7 3 St
02.__.19
Universaltraverse
7,00
St
02.__.20 Türöffnung oL 1,135/2,135 Einfachständer Öffnung für Türen oder bodentiefe Fenster mit Sturzprofil, seitlich raumhoch UA-Profile, einschließlich Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel, liefern und herstellen.
Die Laibung wird nicht beplankt.
Wand: Einfachständer aller oben angegebenen Dicken
Öffnungshöhe ab OK FF
Öffnung: bis 1,135/2,135 m
Haus 5 8 St
Haus 6 24 St
Haus 7 25 St
02.__.20
Türöffnung oL 1,135/2,135 Einfachständer
57,00
St
02.__.21 Schiebetürsatz Pocket Kit 1,01/2,135, GK-Laibung, Holztür Öffnung für in der Wand verlaufende Schiebetür mit Schiebetür-Unterkonstruktion für Metallständerwand als Einbausatz aus verzinkten Stahlblechprofilen inkl. Tragprofil für Laufschiene und Laufwagen, vorgerichtet für einflügelige Schiebetür, Laibungsverkleidung aus werkseitig V-gefrästen, vorgefertigten Gipsplattenstreifen und Kantenschutzschienen an den Außenecken liefern und montieren.
Montage auf Estrich, Bodenbelag wird später verlegt
Türblatt: Holz, Röhren- oder Vollspan
Türblattdicke: ca. 40 mm
Unterkonstruktion: CW75
Wanddicke: bis 125 mm
Öffnung: bis 1,01/2,135 m
Öffnungshöhe ab OK FF
System/Erzeugnis: Knauf Pocket Kit, Eclisse o.glw.
Das Türblatt wird bauseits geliefert und montiert.
Haus 5 8 St
Haus 6 0 St
Haus 7 0 St
02.__.21
Schiebetürsatz Pocket Kit 1,01/2,135, GK-Laibung, Holztür
8,00
St
03 Dämmung Keller
03
Dämmung Keller
3 Zweischichtplatte A2 035, gerade Kante, geschraubt - Ra
[3]
Zweischichtplatte A2 035, gerade Kante, geschraubt - Ra
E
03.__.01 Decke Zweischichtplatte 035 200mm Zweischichtplatte wie beschrieben an Deckenunterseite
Plattendicke: 200 mm (10+190mm)
Haus 5 61,72 m²
Haus 6 0,00 m²
Haus 7 0,00 m²
03.__.01
Decke Zweischichtplatte 035 200mm
R
61,72
m²
03.__.02 Wand Zweischichtplatte 035 60mm Zweischichtplatte wie beschrieben raumhoch an Wänden
Plattendicke: 60 mm
Haus 5 52,74 m²
Haus 6 44,59 m²
Haus 7 0,00 m²
03.__.02
Wand Zweischichtplatte 035 60mm
R
97,33
m²
03.__.03 Flankendämmung 1,0m Zweischichtplatte 035 60mm Zweischichtplatte wie beschrieben als Flankendämmung an Wänden von 5 cm über OKFF bis 1,05 m über OKFF
Plattendicke: 60 mm
Haus 5 11,90 m
Haus 6 16,46 m
Haus 7 16,56 m
03.__.03
Flankendämmung 1,0m Zweischichtplatte 035 60mm
R
44,92
m
03.__.04 Wand Zweischichtplatte 035 200mm Zweischichtplatte wie beschrieben raumhoch an Wänden
Plattendicke: 200 mm
Haus 5 118,04 m²
Haus 6 44,59 m²
Haus 7 44,03 m²
03.__.04
Wand Zweischichtplatte 035 200mm
R
206,66
m²
03.__.05 Schnittkantenabdeckprofil Schnittkantenabdeckprofil aus weißem Stahlblech liefern und im Bereich der Plattenschnittkanten an freien Enden und Außenecken einbauen. Profilabwicklung gemäß den beschriebenen Plattendicken.
Haus 5 73,35 m
Haus 6 21,26 m
Haus 7 18,56 m
03.__.05
Schnittkantenabdeckprofil
G
113,17
m
03.__.06 Schnittkantenverwahrung Holzwollestreifen Schnittkanten mit Holzwollestreifen, Holzwolle und Farbe wie Hauptpositionen, bekleben.
Breite gemäß Plattendicken.
03.__.06
Schnittkantenverwahrung Holzwollestreifen
A
1,00
m
03.__.07 Anschluss Boden / Sockelausbildung Unterer Abschluss / Bodenanschluss der raumhohen Wanddämmung mit einem Abschlussprofil, welches die komplette Unterseite der Dämmung abdeckt und ca. 3-5 cm über OKFF befestigt ist, einschließlich Befestigungsmittel.
Haus 5 56,52 m
Haus 6 35,04 m
Haus 7 34,55 m
03.__.07
Anschluss Boden / Sockelausbildung
126,11
m
03.__.08 Türen einflügelig, ohne Laibung Anarbeiten der Wanddämmung an Türöffnungen bis 1,135 / 2,135 m, ohne Abdeckung der Laibung. Abdecken der freien Dämmungsenden mit Kantenprofilen.
Die Lieferung der Profile ist in dieser Position enthalten.
Haus 5 2 St
Haus 6 2 St
Haus 7 2 St
03.__.08
Türen einflügelig, ohne Laibung
6,00
St
03.__.09 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten als Mittellohn durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte Kfz - Mannschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
03.__.09
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
E
1,00
h