Außenanlagen
Backberggarten
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen Wir bauen in der Backbergstraße 14 +16 in Berlin 10 Reihenhäuser in zwei Zeilen. Auf dem angrenzenden Grundstück, Britzer Damm 139 in 12347 Berlin, hat die Sanierung eines MFH stattgefunden. 2. Lage der Baustelle Britzer Damm 139 / Backbergstraße 14 + 16 12347 / 12359 Berlin 3. Bauzeiten Beginn geplant: Januar 2027 In der Umgebung befindet sich vor allem Wohnbebauung, Daher wird vor allem auf die Einhaltung der Ruhezeiten, den Lärmschutz, die Baustellensicherheit und Sauberkeit hingewiesen. 4. Allgemeine Angebots-/Auftragsbedingungen Es gelten die: · „Bedingungen für Bauleistungen" · „Bedingungen für LEAN-Construction" · technischen Vorbemerkungen Die „Bedingungen für Bauleistungen" finden Sie auf unserer Homepage unter <http://www.krieger-schramm.de/downloads.html> Der gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten. Den Mindestlohn für Ihr Gewerk entnehmen sie folgender Datenbank: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/mindestloehne-gesamt-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=9 Glaubt der Bieter wirtschaftliche und preisgünstige Alternativen aufzeigen zu können, so sind entsprechende Vorschläge bei der Angebotsabgabe mit vorzulegen. Vor Angebotsabgabe hat der Bieter sich mit den örtlichen Verhältnissen im und um das Bauobjekt vertraut zu machen, insbesondere auch im Hinblick auf Erreichbarkeit, Zufahrt, Lagerflächen oder ähnlichen. 5. Angebots-/Auftragsbedingungen Außenanlagen Grundsätzlich sind alle nachfolgend genannten Leistungen / Punkte in die Angebotskalkulation aufzunehmen und werden Bestandteil der Leistung ohne gesonderte Vergütung. Lage und Andienung: Die Andienung zur Baustelle ist über öffentliche Erschließungsstraßen gewährleistet. Verkehrssicherungspflicht: Die Verkehrssicherungspflicht innerhalb der dem AN überlassenen Baubereiche geht für die Dauer der Bauzeit auf diesen über. Notwendige Sicherungsarbeiten sind in Abstimmung mit dem Bauherrn, dem Ordnungsamt, dem Gewerbeaufsichtsamt und der Berufshaftpflicht-Versicherung zu erbringen. Die Kosten sind in die Einzelpreise einzurechnen. Die Sicherung der Baubereiche während der Bauzeit (Tag und Nacht) ist Nebenleistung und jederzeit zu gewährleisten. Abrechnung/ Bestandsdokumentation: Zur Abrechnung und Bestandsdokumentation sind vom AN vorzulegen: - Nachweis aller in der Anlage zur Bestandsvermessung aufgeführten flächenhaften, linienhaften und punktförmigen Objekte, soweit diese örtlich vorhanden sind. - geodätische Grundlage: amtliches Gauß-Krüger-Koordinatensystem - eindeutige Begrenzung aller Objekte und eindeutige Beschriftung entsprechend Anlage zur Bestandsvermessung - Abgabe des endgültigen Bestandsnachweises als DXF- oder DWG-File Bauabrechnung: - Höhenpläne bezogen und umgerechnet auf die Höhenvorgaben des AG, - Installationspläne mit allen Einzelheiten von Be- und Entwässerung sowie Beleuchtung mit den jeweiligen Höhenquoten (bezogen auf die Höhenvorgaben des AG), - Aufmaßpläne können nach den herkömmlichen Verfahren erstellt werden. - Massenberechnungen (2-fach), Alle Pläne müssen maßstäblich sein, der Maßstab ist in Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen. Die Pläne, müssen jeweils 3-fach (davon 1 x farbig), nach DIN gefaltet vorgelegt werden. Die Kosten für die vorbeschriebenen Leistungen sind in die Einzelpreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Schäden an Bäumen und Pflanzenbeständen: Bei Schäden an Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen ist, soweit der AN den Schaden zu vertreten hat, Schadenersatz zu leisten, nach - Verkehrs- und Schadenersatzwerte von Bäumen, Stäuchern, Hecken, Obstgehölzen und Reben nach dem Sachwertverfahren von W. Koch, Heft 69 der Schriftenreihe des Hauptverbandes der Landwirtschaftlichen Buchstellen, Verlag Pflug und Feder GmbH, Bonn. Chemische Unkrautbekämpfung: Die Verwendung chemischer Unkrautbekämpfungs-Mittel ist nicht gestattet. Schuttbeseitigung: Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle). Der Schutt verbleibt im Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Materialentsorgung: Alle zur Abfuhr geförderten Materialien (Erdabfuhr, Schnittgut, Schutt usw.) sind einschließlich der Abfuhr und der notwendigen Kippgebühren zu kalkulieren. Soweit wie möglich sind die Stoffe zu recyceln. Alle kompostierbaren Abfälle sind in einer Kompostierungs-Anlage zu entsorgen. Unverwertbare Materialien sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung ist durch Abfuhrscheine zu belegen. Die entsorgten Materialien werden Eigentum des AN. Gleichwertigkeit: Sollte in der Leistungsbeschreibung freigestellt sein, gleichwertige Materialien und Erzeugnisse zu verwenden, so wird nur das als gleichwertig anerkannt, was den technischen Vorgaben des ausgeschriebenen Produktes in allen Punkten entspricht und auch formal identisch (baugleich) ist. In Zweifelsfällen entscheidet der Bauherr/die Bauleitung, ob eine Gleichwertigkeit besteht. Werden vom Bieter andere als die ausgeschriebenen Fabrikate angeboten, so sind diese zur Angebotsabgabe durch Beschreibungen, Prospekte und Muster umfassend vorzustellen! Güteüberwachung: Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Umfang d. Einzelleistungen: Die im LV beschriebenen Leistungen sind einschließlich der Lieferung aller Materialien, aller Nebenleistungen und dem Einbau sämtlicher Stoffe zu kalkulieren, die für eine sachgemäße Ausführung der beschriebenen Leistungen erforderlich sind. In begründeten Ausnahmefällen wird im Positionstext besonders darauf hingewiesen. Bauleiter/ Sicherheitsbeauftragter: Der AN benennt für die Zeit der Bauausführung einen verantwortlichen Vertreter, einen Sicherheitsbeauftragten und verpflichtet sich, die Baustelle mit einem qualifizierten Bauleiter zu besetzen. Die Zusammenarbeit mit dem SiGeKo des AG ist zu gewährleisten. Bedenken gegen die ausgeschriebene Ausführung: Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen Werkstoffe oder die Vorarbeiten anderer Auftragnehmer, so hat er diese dem AG unter Angabe der Gründe vor der Erteilung des Auftrages schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt dies, so übernimmt der AN die volle Verantwortung für die Ausführung. Pflegearbeiten: Die Zeitpunkte der einzelnen Pflegegänge sind frühzeitig mit der Bauleitung abzustimmen. Die Ausführung der Einzelleistungen ist der Bauleitung anzuzeigen und die Rapporte innerhalb einem Tag zur Unterschrift vorzulegen. Vergütet werden nur unterschriftlich anerkannte Rapporte!
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Hinweis zur Angebotsabgabe Hinweis zur Angebotsabgabe: Bitte reichen Sie Ihr Angebot möglichst über die Cosuno-Plattform ein. Alternativ können Sie Ihr Angebot auch per E-Mail an den folgenden Ansprechpartner in der Arbeitsvorbereitung übermitteln. Ansprechpartner Arbeitsvorbereitung: Fabian Ahrendt Tel.: 036075 388 113 E-Mail: fabian.ahrendt@krieger-schramm.de Ansprechpartner Bauleitung: Ben Göckeritz Tel.: 01514 4138871 E-Mail: ben.goeckeritz@krieger-schramm.de Sollten Sie kein Interesse an der Abgabe eines Angebots haben, so bitten wir Sie ebenso um kurze Rückmeldung. Vielen Dank!
Hinweis zur Angebotsabgabe
01 Außenanlagen
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Außenanlagen
01.01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
01.02 Oberbodenarbeiten
01.02
Oberbodenarbeiten
01.03 Oberflächenarbeiten
01.03
Oberflächenarbeiten
01.04 Rasenflächen
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Rasenflächen
01.05 Pflanzflächen
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Pflanzflächen
01.06 Pflanzstreifen
01.06
Pflanzstreifen
01.07 Wände, Treppen, Fundamente
01.07
Wände, Treppen, Fundamente
01.08 Entwässerung, Einläufe, Rinnen
01.08
Entwässerung, Einläufe, Rinnen
01.09 Ausstattung, Einfriedung
01.09
Ausstattung, Einfriedung
01.10 Stundenlohnarbeiten
01.10
Stundenlohnarbeiten
01.11 Dokumentations- & Revisionsunterlagen
01.11
Dokumentations- & Revisionsunterlagen