Außenanlage - Erd-& Entwässerungsarbeiten
Außenanlagen - Neubau eines Pflegeheim
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GEWERK:            511.001 Außenanlage BAUVORHABEN:         23036             Neubau Pflegeheim             Schillerstraße 133             47166 Duisburg BAUHERR:            HP 2. Immobilienverwaltungs GmbH             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim PLANUNG:            Arcus Projektentwicklung             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim             Fon.: 06231/9187-15             Fax.: 06231/9187-33 TRAGWERKSPLANUNG:      Ingenieurgesellschaft Hery             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim             Fon.: 06231/9187-0             Fax.: 06231/9187-31 ANGEBOTSABGABE BIS:      18.08.2025 ORT:            Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim BIETER:            .............................................             .............................................             .............................................             .............................................             .............................................                   (FIRMENSTEMPEL) ANGEBOTSSUMME   NETTO      _....................................... 19,00 % MwSt         _....................................... ANGEBOTSSUMME   BRUTTO      _....................................... Beginn der Arbeiten:         nach Vereinbarung Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde: - die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, - die besonderen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag, - die zusätzliche Vertragsbedingungen, - die zusätzliche technische Vorschriften, - die allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C in der zur Zeit    der  Vertragsunterzeichnung gültigen       Fassung), - allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B in der zur    Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung), - hilfsweise das Werkvertragsrecht gem. §§ 631 ff. BGB. Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvertrag 1.    Pflichten des Auftragnehmers (AN) 1.1  Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften,        Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien u.a., zu beachten.        Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den im LV enthaltenen tech-        nischen Spezifikationen zu erbringen. Sollten solche fehlen, sind die einschlägigen Re-        gelwerke und Vorschriften maßgeblich, sofern diese den - vorrangigen - allgemein aner-        kannten Regeln der Technik entsprechen. Hierdurch werden bei Fehlen entgegenstehender        Vereinbarungen die Anforderungen an die Güte der geforderten Leistung und die Grenzen        für die Gewährleistungsverpflichtung bestimmt. 1.2  Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu        treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Bau-        bereiches abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).        Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus        Verkehrssicherungspflichtverletzung frei, insbesondere bei etwaigen von ihm verursachten        Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken. 2     Pflichten des Auftraggebers (AG)        Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der vertraglichen Leistungen zu unter-        stützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung notwendigen Unterlagen unentgeltlich        und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Im übrigen treffen den AG die sich aus        der VOB ergebenden Pflichten. 3      Angebot 3.1  Die Angebotspreise (beim Einheitspreisvertrag nur der jeweilige Einheitspreis) sind Fest-        preise und bleiben bis zur Fertigstellung des Werkes unverändert. Das gilt sowohl für Ma-        terialpreise als auch für Löhne. Preisänderungsmöglichkeiten nach § 2 Nr. 3 VOB/B und        sonstigen VOB/B-Bestimmungen wie auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bleiben        erhalten. 3.2   Für zusätzliche, im Auftrag nicht vorgesehene, aber vom AG geforderte Leistungen sind dem         AG über die Anforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B hinaus schriftlich Nachtragsangebote zu         unterbreiten. Die Leistungen sollen aus Beweisgründen erst nach schriftlicher Auftragser-         teilung ausgeführt werden, außer die Leistung war für die Erfüllung des Vertrages notwen-         dig und eine Entscheidung des AG konnte nicht mehr herbeigeführt werden. Die Vergütung         erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach den vereinbarten Preisen; ansonsten sind         die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses maßgeblich.         Sind sie dort nicht enthalten, gelten die ortsüblichen Preise. 4      Beauftragung Dritter         Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit Zustimmung des AG berech-         tigt. 5      Abnahme 5.1   Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unter-         zeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von 12 Werktagen nach         Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die         Vornahme der Abnahme verlangt. 5.2   Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG         unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Nr. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt         und der AN hierzu geladen. 5.3   Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahme-         termin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis         der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. 5.4   Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel         verweigert werden. 5.5   Wird innerhalb der 12 Werktage nach der Fertigstellungsmitteilung gemäß Ziffer 5.1 keine         Abnahme verlangt, regeln sich die Rechtsfolgen nach § 12 Nr. 5 VOB/B (Abnahmefiktionen). 5.6   Wird die Abnahme gemäß Ziffer 5.4 verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungser-         bringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Im         übrigen gelten die Regeln nach Ziffer 5.1 ff. 6      Gemeinsames Aufmaß 6.1   Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einverneh-         men anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. 6.2   Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der AN         rechtzeitig gemeinsame Feststellung zu beantragen. 6.3   Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden Architekten vertreten,         weswegen das Aufmaßverlangen an den Architekten zu richten und mit ihm der Termin zu         vereinbaren ist. 7      Vertragsergänzungen und -änderungen         Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen aus Beweisgrün-         den der Schriftform. 8      Sonstige Bestimmungen         Falls Bestimmungen des Bauvertrages oder der BVB unwirksam oder nichtig sind, wird da-         von die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen und un-         wirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem         Sinn am nächsten kommt.         BVB anerkannt :         .........................................................                .......................................................         (Ort, Datum)        (Auftragnehmer) Zusätzliche Vertragsbedingungen 1. Ausführungsdauer :     Der Beginn der Arbeiten ist auf ca. KW38 / 2025 festgelegt.     Für die Dauer der Arbeiten je Einsatz ist ein Zeitraum von 10 KW angesetzt.     Das Ende der Arbeiten ist auf ca. KW48 / 2025 festgelegt. 2. Lage und Vermessung :     Das Baugrundstück liegt in 47166 Duisburg,     OT Obermarxloh, Schillerstraße 133.     Die Höhenlage +/- 0,00 OK FFB Erdgeschoß liegt ca. 10 cm über Oberkante vorhandene Geh-     weghinterkante Schillerstraße.     Die Hauptachsen des Gebäudes, sowie die Höhenlage ist nach den Planungsunterlagen durch     den Auftragnehmer eigenverantwortlich festzulegen; öffentlich rechtliche Belange sind zu     berücksichtigen.     Traufhöhe :   bis    11,60 m über OK Gelände      Firsthöhe :   bis    12,40 m über OK Gelände      Überbaute Fläche:   1205,00 qm      Geschoßhöhe:   UG      2,90 m    EG      2,87 m    1.OG   2,87 m    2.OG   2,87 m    3.OG   2,87 m 3. Taglohnarbeiten :     Taglohnarbeiten müssen von der Bauleitung des Auftraggebers schriftlich angeordnet und frei-     gegeben werden. 4. Anlagen : Zusätzliche Technische Vorschriften Aussenanlage und Pflanzarbeiten 1.   Allgemeine Hinweise 1.1   Diese Vorbemerkungen sin Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - ZTV-.    Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesendlicher    Vertragsbestndteil. 1.2   Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung    des Auftragnehmers. 1.3   Der Bieter bestädigt, daß die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der    preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits    vollständig beinhalten.    Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden. Dies gilt nicht,    sofern der Auftraggeber Nacht- , Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren    Ausführung ausdrücklich beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu Bringenden Zuschläge    richtet sich in diesem Fall nach den geltenden jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen.    Das Leistungverzeichnis hat nur dann Gültigkeit, wenn die nachfolgenden Stundenlohn-    sätze, Gerätesätze und Materialpreise ausgefüllt sind.    Sätze und Preise gelten für die gesamte Bauzeit.    Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültige    gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzu gerechnet.    Besondere Hinweise    Bereits vorhandene Absteckung, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarke, und dergleichen    sind vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer zu sichern. Wird durch unsachgemäße    Behandlung, Verschiebung oder Verlust solcher Punkte eine Neuvermessung notwendig,    geht diese zu Lasten des Auftragnehmers.    -DIN 18315   Straßenbauarbeiten:   Oberbauschichten ohne Bindemittel    -DIN 18316   Straßenbauarbeiten:   Oberbauschichten mit hydraulischen                Bindemittel    -DIN 18317   Straßenbauarbeiten:   Oberbauschichten mit bituminösen                Bindemitteln    -DIN 18318   Straßenbauarbeiten:   Pflasterdecken und Plattenbeläge    Schutzmaßnahmen gegen Beschädigungen oder Verschmutzung an angrenzenden    Gebäuden oder Bauteilen sind durch den Auftragnehmer rechzeitig und eigenverantwortlich    vor Aufnahme der Arbeiten vorzunehmen. Hierzu gehöhren auch die entsprechenden Bau-    sicherungsmaßnahmen.    Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsaufnahme über Hindernisse wie Leitungen, Kabel,    Dränagen, Kanäle, Vermarkungen und dergleichen zu informieren.    Die für den Schutz und die Sicherung der vorgenannten Hindernisse bestehenden Vor-    schriften und Anordungen der zusändigen Stellen sind zu beachten. Hieraus entstehende    Kosten sind bei den Einheitspreisen der Leistungsverzeichnispositionen zu berücksichtigen.    Die Verkehrssicherung und die laufende Reinigung der durch Baufahrzeuge verschmutzten    Straßen und Wege obliegen dem Auftragnehmer für die Geamtdauer seiner Arbeiten.    Zum Einbau kommende Steine müssen frostbeständig nach DIN 1926, wasser-    und ölbeständig sowie unempfindlich gegen Lösungsmittel und Streusalz sein.    Bei Anschluß an Bordsteine usw. sind Anfanf-, Erd- und Randsteine zu verwenden.    Beim Verrütteln von Pflasterbelägen ist darauf zu achten, daß angrenzende Bauteile hierbei    keinen Schaden davontragen.    Fugen zwischen Bordsteinen sind vollfugig mit Mörtel III zu verfugen.    Das Zuarbeiten, Schneiden von Platten und Pflastern einschl. Paßstücken, z.B. an Kanten    und Anschlüssen für die Verlegung an angrenzende Bauteile und Aussparungen, wird nicht    gesondert vergütet.    Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse an-    getroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht    durchgeführt werden können, sind mit dem Auftraggeber umgehend gesonderte    Vereinbarungen zu treffen.    Abtrags- Aushubarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Zäune,    Leitungen, Kabel, Dränagen und Kanälen sind mit besonderer Vorsicht durchzuführen.    Beim Aushub im Bereich von zu erhaltendem Baumbestand sind besondere Maßnahmen zu    treffen. Der Wurzelbereich darf nicht verletzt werden. Schutzmaßnahmen und notwendige    Eingriffe sind nit dem Auftraggeber abzustimmen.    Zu beseitigende, für den Auftraggeber unbrauchbare, jedoch nicht belastete Aushubböden,    werden Eigentum des Auftragnehmers; die Kosten für Laden, Abfuhr und Kippgebühren,    sind mit den Einheitspreisen der entprechenden Positionen abgegolten. 3.   Abrechnungs-Hinweise    Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben wird, gelten die    Abrechnungshinweise der in Absatz 1 aufgeführten DIN-Vorschriften. 4.   Stundensätze, Materialliste, Gerätepreise    Stundenlohnsätze:    Polier            _ / Std.      ---------------    Vorarbeiter         _ / Std.      ---------------    Facharbeiter         _ / Std.      ---------------    Helfer            _ / Std.      ---------------    Geräte-Sätze:   ( mit Bedienung )    LKW 3t         _ / Std.      ---------------    LKW 7t         _ / Std.      ---------------    Radlader 1cbm         _ / Std.      ---------------    Radlader 3 cbm         _ / Std.      ---------------    Planierraupe 2 cbm         _ / Std.      ---------------    Bagger 1 cbm         _ / Std.      ---------------    Rüttelwalze AT 2000      _ / Std.      ---------------    Handstampfer         _ / Std.      ---------------    Materialliste:    Kies, über 32 mm         _ / cbm      ---------------    Sand, 0/3 mm         _ / cbm      ---------------    Brechsand/Splitt, 0/5 mm      _ / cbm      ---------------    Kiessand, 0/32 - 0/63 mm      _ / cbm      ---------------    Kiessand, 0/4 mm         _ / cbm      ---------------    Kiestragschicht, 0/32 mm      _ / cbm      ---------------    Splitt, 5/11 mm         _ / cbm      ---------------    gewaschener Flußkies, 20/50mm   _ / cbm      ---------------    Schotter, 0/45 mm         _ / cbm      ---------------    gebrochenes Natursteinmaterial      _ / cbm      ---------------    Großpflastersteine - Granit, 160/160 mm   _ / St. ---------------    Beton - Gehwegplatten, 40/40/5 cm   _ / St.      ---------------    Naturstein Hochbord - Granit, gerade,     140/250 mm         _ / m      ---------------    Naturstein Hochbord -Granit, gebogen,    14/250 mm         _ / m      ---------------    Beton - Hochbordstein, gerade, 120/300 mm   _ / m ---------------    Betoneinfassungsstein, 85/250 mm   _ / m      ---------------    Kleinpflastersteine - Granit, 80/80 mm   _/ St.      ---------------    Betoneinfassungsstein, 60/200 mm   _ / m      ---------------    Betonblockstufen, 15/35 cm      _ / m      ---------------    Asphalttragschicht, 10 cm      _ / qm      --------------- ZTV anerkannt :         .........................................................                .......................................................         (Ort, Datum)        (Auftragnehmer)
GEWERK:            511.001 Außenanlage
1 Los 1 Aussenanlage
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Los 1 Aussenanlage
1. 1 Titel 1 Erdarbeiten, Unterbau, Gründungen
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Titel 1 Erdarbeiten, Unterbau, Gründungen
1. 2 Titel 2 Entwässerungsarbeiten
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Titel 2 Entwässerungsarbeiten
1. 3 Titel 3 Pflasterdecken
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Titel 3 Pflasterdecken
1. 4 Titel 4 Stützwandelemente
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Titel 4 Stützwandelemente
1. 5 Titel 5 Landschaftsbau
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Titel 5 Landschaftsbau
1. 6 Titel 6 Sonstige Arbeiten
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Titel 6 Sonstige Arbeiten
1. 7 Titel 7 Taglohnarbeiten
1. 7
Titel 7 Taglohnarbeiten

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