Malerarbeiten
Ausbau Priority Lounge Terminal 3_Fraport
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
INFORMATIONEN ZUM PROJEKT Fraport Terminal 3, Priority Lounge Käufer: Tibet Pedali Sky Airport Porter Service GmbH P.O. Box 150.70 60549 Frankfurt am Main, Germany Bauherrenvertretung: NOYA Generalplanung & Projektmanagement GmbH Alexanderstraße 61 60489, Frankfurt am Main, Germany Kontaktperson: Stefan Dick architektur@noya-group.de +49 (0) 69 71 43 55 65 Bieter (bitte eintragen): Name       '___________________________________________'               '________________________________________ ___'               '________________________________________ ___' Straße:       '___________________________________________' PLZ:           '____________________________________________ ' Stadt:          '___________________________________________' Land:         '___________________________________________' Kontaktperson:                                      '__ _________________________________________' Telefon:      '___________________________________________' Mail:          '___________________________________________'
INFORMATIONEN ZUM PROJEKT
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM BAUVORHABEN UND ZUR  AUSSCHREIBUNG Alle Gewerke 01. Örtliche Gegebenheiten, Anlieferung, Entsorgung: Die auszubauende Konzessionärs Fläche befindet sich im Gebäude 602, Ebene 05, Raum 602.5210 im Terminal 3 des Flughafens in Frankfurt. Die Fläche soll nach dem Ausba u als Lounge genutzt werden. Zur Anlieferung der Baustelle ist das Baulogistikhandbu ch zu beachten (s. Anlage) Die Baustelleneinrichtung ist dem Baulogistikhandbuch z u entnehmen. (s. Anlage) Die Versorgung der Baustelle mit Material ist dem Baulo gistikhandbuch zu entnehmen. (s. Anlage) 02. Beschreibung der Baumaßnahme: 00 Vorbemerkungen Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau einer Konzessionärs Fläche, die im Rohbau übergeben wird. Diese soll als Lo ungebereich gemäß der vorliegenden Baugenehmigung in de r Ebene 05 im Terminal 3 umgesetzt werden. 03. Arbeitszeiten: Die Arbeitszeiten sind der Baustellenordnung zu entnehm en. (s. Anlage) 04. Baustelleneinrichtung: Die Baustelleneinrichtung ist dem Baulogistikhandbuch z u entnehmen. (s. Anlage) 05.  Ausführungstermine: Nach dem derzeitigen Stand der Terminplanung sind folge nde Rahmentermine vorgegeben: Siehe beiliegender Zeitplan. Als Fertigstellungsdatum i st der 15.12.2025 vorgesehen. Die Gewerke spezifischen Ausführungstermine werden bei Vertragsabschluss endgültig festgelegt, wobei auch Zwis chentermine als Vertragstermine gelten. 06. Baustellenordnung: Die aktuelle Fassung der Baustellenordnung Neubau Termi nal 3 ist einzuhalten. Diese ist als Anlage hinzugefügt . 07. Vorschriften und Normen: Maßgebend für die Ausführung sind die geltenden Vorschr iften und Normen, insbesondere: -  Die geltenden kommunalen-, Landes- und Bundesverordn ungen, Vorschriften und Gesetze zur Abfallentsorgung, i nsbesondere das Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen" der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel, Abte ilung Staatliche Umweltämter. -  Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenoss enschaft. -  Die DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bau teilen. -  DIN-Normen gelten als Mindestanforderung. 08. Angebot: Der Bieter bestätigt mit seiner Angebotsunterschrift, d ass er sich durch Ortsbesichtigung von den Gegebenheite n der Baustelle und deren Umgebung vertraut gemacht hat . Damit gelten die sich aus den Gegebenheiten der Baust elle für die Preisbildung relevanten Faktoren als einka lkuliert. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der Baust elle herrühren, werden nicht vergütet. Die Ausführungszeichnungen können nach vorheriger telef onischen Terminabsprache bei NOYA Generalplanung & Proj ektmanagement GmbH, Tel. +49 (0) 69 24 74 85 2-16, eing esehen werden. 09. Besonderheiten zur Ausschreibung /Ausführung: Die Konzessionärs Fläche ist Teil des Terminal 3. Der A ntrag auf Baufreigabe ist mit entsprechender Vorlaufzei t bei der Fraport AG zu stellen. (s. Anlage) 10. Prüfzeugnisse, Pflege- und Wartungsanleitungen, Bes tandsunterlagen etc. zur Dokumentation: .
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM BAUVORHABEN
02 Malerarbeiten
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Malerarbeiten
Generell gilt: 1. Lieferung und Montage: Bei allen Positionen ist die herstellung, Materiallieferung und Montage eingeschloss en, sofern in den beschreibenen Positionen keine andere n Angaben erfolgt sind. 2. Höhen/Achsen: Zur Leistung des Bieters/Auftragnehmer s (AN) gehört das Einmessen und die fluchtgerechte Mont age. 3. Nebenleistungen: Alle Nebenleistungen gem. VOB/C bzw . DIN der 18299, wie z.B. die Lieferung und Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistung notwendigen Maschinen , Geräte und Werkzeuge, sind in die Positionen einzurec hnen. 4. Prüfung & Koordination: Der AN ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf V ollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die zu erwartende Beanspruchu ng. Sinnvolle oder notwendig erscheinende Änderungen od er Zusätze sind je nach Umfang mt einer entsprechenden Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen bzw. als Änderung direkt in der jeweiligen Position zu vermerke n. 5. Gerüste: Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller erforderlichen Arbeitsgerüste für die eigene Leistung e rfolgt durch den AN, sofern nicht im LV etwas anderes b eschrieben ist. Eine besondere Vergütung hierfür erfolg t nicht. 6. Schutzpflicht: Sämtliche angrenzende Flächen und Ein bauteile, die durch die auszuführenden Arbeiten eine Be schädigung oder Verschmutzung erfahren können, sind in dafür geeigneter Weise zu schützen. Eine gesonderte Ver gütung hierfür erfolgt nicht. 7. Arbeitsreihenfolge: Sollten Teilleistungen in zeitli ch versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäudete ilen zur Ausfürhung kommen, sind die Aufwendungen mit d em Einheitspreis abgegolten. Die Arbeitsfolge der einze lnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Mehrkoste n entstehen dem AG dadurch nicht. 8. Dehnfugen: Der AN hat sich über die Dehnfugen am Bau werk zu informieren und diese bei der Ausführung zu ber ücksichtigen. 9. Anschlüsse: Ausbildung fachgerechter und optisch ein wandfreier Anschlüsse an angrenzende Bauteile. 10. Unebenheiten: Starke Unebenheiten im Untergrund sin d der Bauleitung vor Beginn der Spachtelarbeiten anzuze igen. 11. Materialauswahl: Alle Anstriche sind nur mit Fabrik aten eines erfahrenen Herstellers aufzubauen., wobei de r Hersteller verantwortlich einzuschalten ist. Es dürfe n nur Anstrichstoffe solcher Hersteller verwendet werde n, die nachweisen, dass ihre Erzeugnisse laufend überwa cht werden. Dabei wird besonders gefordert, dass die Ve rträglichkeit der Anstrichstoffe untereinander gewährle istet ist. 12. Anstrich Wandvorlagen: Das Streichen von Wandvorlag en in Form von Stützen und Nischen ist in die Einheitsp reise Wände einzurechnen, sofern nichts anderes vorgege ben ist. Die Anstrichfläche ist in den Wandflächen enth alten. 13. Massenermittlung: Bei der Ermittlung der Maße und M engen, sowie bei der Abrechnung werden generell nur die tatsächlich behandelten Flächen berücksichtigt.Es werd en auch Estrichbauteile als begrenzende Bauteile betrac htet. Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurec hnen, sofern sie im Leistungsverzeichnis nicht gesonder t ausgewiesen sind: Trennschichten: Wand- und Deckenspachtel sind durch Tre nnschichten, z.B. Papiere, Folien u.ä. von Durchdringun gen und Einbauten zu entkoppeln. Überstände der Trennsc hichten über die OK der Wandbeschichtung sind zu entfer nen. Rohbautoleranzen: Die Überprüfung der Rohbautoleranzen vor Ausführungsbeginn gehört zum Leistungsumfang. Schutzfolien: Das Entfernen und Entsorgen von Schutzfol ien an Bauteilen aus Alu oder glw. nach Fertigstellen d er Spachtelarbeiten ist zu berücksichtigen. Anstrich/Farbgebung: Die Farbgebung erfolgt in Abstimmu ng mit dem Planer/Architekten.  Probeanstriche sind zu berücksichtigen. Die Ausführung der Malerarbeiten erfolgt nach Einbau vo n Türelementen. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind vorz usehen, Schutzfolien o.ä. nach Beendigung der Arbeiten zu entfernen und entsorgen.
Generell gilt:
02.01 Vorbereitende Arbeiten
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Vorbereitende Arbeiten
02.02 Spachtelung Vlieseinbettung in Handspach
02.02
Spachtelung Vlieseinbettung in Handspach
02.03 Anstrich - Dispersionsfarbe, Klasse 3, M
02.03
Anstrich - Dispersionsfarbe, Klasse 3, M

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