Fliesenarbeiten
Ausbau Priority Lounge Terminal 3_Fraport
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
INFORMATIONEN ZUM PROJEKT Fraport Terminal 3, Priority Lounge Käufer: Tibet Pedali Sky Airport Porter Service GmbH P.O. Box 150.70 60549 Frankfurt am Main, Germany Bauherrenvertretung: NOYA Generalplanung & Projektmanagement GmbH Alexanderstraße 61 60489, Frankfurt am Main, Germany Kontaktperson: Stefan Dick architektur@noya-group.de +49 (0) 69 71 43 55 65 Bieter (bitte eintragen): Name       '___________________________________________'               '________________________________________ ___'               '________________________________________ ___' Straße:       '___________________________________________' PLZ:           '____________________________________________ ' Stadt:          '___________________________________________' Land:         '___________________________________________' Kontaktperson:                                      '__ _________________________________________' Telefon:      '___________________________________________' Mail:          '___________________________________________'
INFORMATIONEN ZUM PROJEKT
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM BAUVORHABEN UND ZUR  AUSSCHREIBUNG Alle Gewerke 01. Örtliche Gegebenheiten, Anlieferung, Entsorgung: Die auszubauende Konzessionärs Fläche befindet sich im Gebäude 602, Ebene 05, Raum 602.5210 im Terminal 3 des Flughafens in Frankfurt. Die Fläche soll nach dem Ausba u als Lounge genutzt werden. Zur Anlieferung der Baustelle ist das Baulogistikhandbu ch zu beachten (s. Anlage) Die Baustelleneinrichtung ist dem Baulogistikhandbuch z u entnehmen. (s. Anlage) Die Versorgung der Baustelle mit Material ist dem Baulo gistikhandbuch zu entnehmen. (s. Anlage) 02. Beschreibung der Baumaßnahme: 00 Vorbemerkungen Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau einer Konzessionärs Fläche, die im Rohbau übergeben wird. Diese soll als Lo ungebereich gemäß der vorliegenden Baugenehmigung in de r Ebene 05 im Terminal 3 umgesetzt werden. 03. Arbeitszeiten: Die Arbeitszeiten sind der Baustellenordnung zu entnehm en. (s. Anlage) 04. Baustelleneinrichtung: Die Baustelleneinrichtung ist dem Baulogistikhandbuch z u entnehmen. (s. Anlage) 05.  Ausführungstermine: Nach dem derzeitigen Stand der Terminplanung sind folge nde Rahmentermine vorgegeben: Siehe beiliegender Zeitplan. Als Fertigstellungsdatum i st der 15.12.2025 vorgesehen. Die Gewerke spezifischen Ausführungstermine werden bei Vertragsabschluss endgültig festgelegt, wobei auch Zwis chentermine als Vertragstermine gelten. 06. Baustellenordnung: Die aktuelle Fassung der Baustellenordnung Neubau Termi nal 3 ist einzuhalten. Diese ist als Anlage hinzugefügt . 07. Vorschriften und Normen: Maßgebend für die Ausführung sind die geltenden Vorschr iften und Normen, insbesondere: -  Die geltenden kommunalen-, Landes- und Bundesverordn ungen, Vorschriften und Gesetze zur Abfallentsorgung, i nsbesondere das Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen" der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel, Abte ilung Staatliche Umweltämter. -  Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenoss enschaft. -  Die DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bau teilen. -  DIN-Normen gelten als Mindestanforderung. 08. Angebot: Der Bieter bestätigt mit seiner Angebotsunterschrift, d ass er sich durch Ortsbesichtigung von den Gegebenheite n der Baustelle und deren Umgebung vertraut gemacht hat . Damit gelten die sich aus den Gegebenheiten der Baust elle für die Preisbildung relevanten Faktoren als einka lkuliert. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der Baust elle herrühren, werden nicht vergütet. Die Ausführungszeichnungen können nach vorheriger telef onischen Terminabsprache bei NOYA Generalplanung & Proj ektmanagement GmbH, Tel. +49 (0) 69 24 74 85 2-16, eing esehen werden. 09. Besonderheiten zur Ausschreibung /Ausführung: Die Konzessionärs Fläche ist Teil des Terminal 3. Der A ntrag auf Baufreigabe ist mit entsprechender Vorlaufzei t bei der Fraport AG zu stellen. (s. Anlage) 10. Prüfzeugnisse, Pflege- und Wartungsanleitungen, Bes tandsunterlagen etc. zur Dokumentation: .
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM BAUVORHABEN
03 Fliesenarbeiten
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Fliesenarbeiten
Ausführungshinweise: Generell gilt: 1. Lieferung und Montage: Bei allen Positionen ist die herstellung, Materiallieferung und Montage eingeschloss en, sofern in den beschreibenen Positionen keine andere n Angaben erfolgt sind. 2. Höhen/Achsen: Zur Leistung des Bieters/Auftragnehmer s (AN) gehört das Einmessen und die fluchtgerechte Mont age. 3. Nebenleistungen: Alle Nebenleistungen gem. VOB/C bzw . DIN der 18299, wie z.B. die Lieferung und Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistung notwendigen Maschinen , Geräte und Werkzeuge, sind in die Positionen einzurec hnen. 4. Prüfung & Koordination: Der AN ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf V ollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die zu erwartende Beanspruchu ng. Sinnvolle oder notwendig erscheinende Änderungen od er Zusätze sind je nach Umfang mt einer entsprechenden Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen bzw. als Änderung direkt in der jeweiligen Position zu vermerke n. 5. Gerüste: Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller erforderlichen Arbeitsgerüste für die eigene Leistung e rfolgt durch den AN, sofern nicht im LV etwas anderes b eschrieben ist. Eine besondere Vergütung hierfür erfolg t nicht. 6. Schutzpflicht: Sämtliche angrenzende Flächen und Ein bauteile, die durch die auszuführenden Arbeiten eine Be schädigung oder Verschmutzung erfahren können, sind in dafür geeigneter Weise zu schützen. Eine gesonderte Ver gütung hierfür erfolgt nicht. 6. Arbeitsreihenfolge: Sollten Teilleistungen in zeitli ch versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäudete ilen zur Ausfürhung kommen, sind die Aufwendungen mit d em Einheitspreis abgegolten. Die Arbeitsfolge der einze lnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Mehrkoste n entstehen dem AG dadurch nicht. 7. Dehnfugen: Der AN hat sich über die Dehnfugen am Bau werk zu informieren und diese bei der Ausführung zu ber ücksichtigen. 8. Beanspruchung: Die Fliesen und alle sonstigen Materi alien sowie das Verlegeverfahren sind vom AN im Hinblic k auf den Einbauort und die Beanspruchung zu prüfen. 9. Fliesenformat: Formatangaben der Fliesen beziehen si ch auf die Nennmaße bzw. Koordinierungsmaße (Koordinier ungsmaß = Werkmaß + Fuge). 10. Ausführungshinweise: Verwendete Mörtel und Kleber d ürfen nicht zu Verfärbungen der Bodenbeläge führen. Pla ttenstreifen unter _________cm bzw. kleiner als die hal be Fliese dürfen nicht verwendet werden. Vorgeschrieben e und anzubietende Materialien sowie bauseits zu liefer nde Teile sind unter Berachtung der Verarbeitungsrichtl inien und Vorgaben der Hersteller einzubauen. Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurec hnen, sofern sie im Leistungsverzeichnis nicht gesonder t ausgewiesen sind: Randdämmstreifen: Der Estrich-Randstreifenüberstand ist oberflächenbündig abzuscheiden und anfallendes Materia l ist zu entsorgen. Abdichtung: Einarbeiten bauseitiger Dichtmanschetten (z .B. UP-Duscharmaturen) sowie bauseitiger Dichtbänder an Sanitärgegenständen (Duschtassen) in die Wandabdichtun g. Einarbeiten bauseitiger Dichtungsbänder (z.B. bodeng leiche Duschtassen) sowie Dichtmanschetten von Abfläufe n in die Bodendichtung. Trennschienen sind flächig in die Abdichtung einzubinde n und seitlich an die Abdichtung im Wand-/Sockelbereich anzuschließen. Die Sockelabdichtung muss mind. 50mm über Oberkante Fer tigfußboden (OK FFB) sein. Fugen: Hinterfüllschnüre und event. Primer bei elastisc hen Verfugungen. Herstellen von Bewegungsfugen im erforderlichen Abstand in Abstimmung mit dem AG. Die keramischen Bodenbeläge sind an Türöffnungen zu trennen. Fuge zwischen Wand und Sockelfliese mit Fliesenkleber h ohlstellenfrei ausfüllen und glatt abziehen. Anarbeiten: Anpassen an Bauteile wie Wandvorlagen, Stüt zen, Laibungen, Nischen, Zargen, Rohrleistungen, Bodena bläufe usw. Herstellen von Ausschnitten aus der Fläche für Installa tionsdurchbrüche, Schalter, Steckdosen usw. Planebenes Anarbeiten an vorhandene Fertigbeläge. Herstellen von Gehrungen und Schrägschnitten. Fliesenschutz: Schutz von frische ausgeführten Belägen vor zu früher Belastung durch geeignete Absperrungen, e inschl. Lieferung und späterer Entsorgung des benötigte n Absperrmaterials. Reinigung: Der eingebaute Belag ist zur Abnahme gereini gt zu übergeben. Spätestens bei Abnahme aller Leistunge n sind dem AG die Reinigungsempfehlungen für die später e Pflege zu übergeben. Die Reinigungsempfehlungen müsse n die eventuellen Anforderungen der Beläge hinsichtlich der Rutzschhemmung berücksichtigen. Verlegung: Die Verlegung erfolgt nach Verlegeplan in Ab stimmung mit dem Planer/Architekten. Wenn nicht anders beschreiben, werden die Fugen in Wandbelägen exakt lotz - und waagerecht angeordnet. Der AN hat dem AG sämtliche zum Nachweis der geforderte n Materialqualitäten und zur Unterhaltung und Pflege er forderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sofer n im LV keine besonderen Leistungspositionen hierfür vo rgesehen sind, sind diese Leistungen als Nebenleistung mit den Einheitspreisen abgegolten. Es sind insbesondere folgende Unterlagen in 2-facher Au sfertigung zu übergeben. -  Prüfzeugnisse zu allen Materialien und Bauteilen die zum Nachweis der geforderten Qualitäten (z.B. zum Brandschutz, Schallschutz etc.) ei ner allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen. -  Wartungs- und Betriebsanleitungen der Hersteller zu Bauteilen mit beweglichen Teilen (z.B. bei Türen, Türschließern etc.). -  Pflegeanleitungen bei Bauteilen, die einer besondere n Beanspruchung ausgesetzt sind (z.B bei Bodenbelägen e tc.). -  Die der Ausführung entsprechenden Montage- und Ausfü hrungspläne (Bestandspläne). -  Dokumentation aller eingebauten Materialien (Produkt datenblätter etc.) -  Bauleiter- und Konformitätserklärung. Die Unterlagen sind nach Auftragserteilung bzw. nach Au fforderung, jedoch vor Beginn der Bautätigkeiten dem HB O-Bauleiter sowie dem Bauherrn vorzulegen. 11. Stundenlohnarbeiten: Im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen werden auf Nach weis im Stundenlohn nur abgerechnet, wenn dazu vom Auftraggeber im Einzelfall e in besonderer schriftlicher Auftrag erteilt worden ist. Mit der Unterschrift auf de n Rapportzetteln bescheinigt der Bauleiter lediglich die Ausführung der Arbeiten. Eine A nerkenntnis auf Abrechnung im Stundenlohn kann der AN daraus nicht ableiten. Die Rapporte über Stundenlohnarbeiten sind täglich aufz ustellen und spätestens am darauffolgenden Werktag dem AG in 2-facher Ausfertigung zur Anerkennung zuzustellen. Sie müssen den Vermerk enthalten, ob es sich um Stunden lohnarbeiten im eigenen Leistungsbereich oder um Beihilfearbeiten für andere AN handelt. Die Zustellung hat stets per Post oder E-Mail zu erfolgen. Die örtlichen Bauleiter sind angewiesen e ine Annahme oder gar direkte Unterschrift auf der Baust elle zu verweigern. Bei Regiearbeiten werden stets nur die reine Arbeitszeit an der Baustelle und die eingebau ten Materialien vergütet. Das Vorhalten der Werkzeuge, die Lohnnebenkosten, Kosten für Fahrten, Auslösungen, Ü bernachtungen, Baustelleneinrichtungen und für die Aufs icht sind mit den vereinbarten Stundensätzen abgegolten . Über die Stundenlohnarbeiten ist mit der Schlussrechn ung eine übersichtliche Zusammenstellung in dreifacher Ausfertigung beizufügen. Stellt sich bei der Nachprüfun g heraus, dass im Stundenlohn abgerechnete Leistungen b ereits mit Vertragsleistungen abgegolten sind oder zu d eren Nebenleistungen gehören, so werden diese, trotz sc hriftlicher Anerkenntnis der Rapporte, nicht vergütet. Bei etwaiger Doppelzahlung besteht Rückerstattungspflic ht zuzüglich etwaiger Zinsen. Die Stundenlohnzettel müssen außer den Angaben nach § 1 5 Abs. 3 VOB/B. - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes (getrennt nach Bauteilen) auf der Baustelle, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je nach Arbeitskraft, - gegebenenfalls auch gegliedert nach Mehr-, Nacht-, So nntags- und Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschw ernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. 13. Entsorgung: Die ordnungsgemäße Abfuhr und Entsorgung sämtlicher Abb ruch- und Verpackungsmaterialien, Leergebinden und sons tigen Abfällen auf Deponie, nach den für die Abfallents orgung geltenden Gesetzen und Vorschriften hat jeder AN in eigener Regie zu organisieren und durchzuführen. Für die Entsorgung von Abfällen, ist jede Firma selbst verantwortlich. 14. Planung: NOYA Generalplanung & Projektmanagement GmbH 60489 Frankfurt am Main Alexanderstraße 61 Tel.: +49 (0) 69 24 74 85 2-16 Die "Allgemeine Vorbemerkungen zum Bauvorhaben und zur Ausschreibung" wurden gelesen und zur Kenntnis genommen. Im Auftragsfa lle gelten Sie als Vertragsbestandteil.
Ausführungshinweise:
Haupmassen und maßgebliche Räume: Vorgesehene Raumnutzung: Küche, Handlager (Boden + Wand) Gesamtfläche Bodebeläge:                   ca. 63 m² Gesamtfläche Wandbeläge:                  ca. 51 m² Typisches Fliesenformat:                       60x60 cm Typische Konstruktionsstärke:       Fliesenkleber + Fliese                         ca. 18 mm       Abdichtung + Fliesenkleber + Fliese           ca. 18 mm Rutschhemmung                           R11 Bäder, Duschen, WC Räume, Beh-WC (Wand) Gesamtfläche Wandbeläge:                 ca. 169 m² Beh-WC Gesamtfläche Bodenbeläge       ca. 5 m² Typisches Fliesenformat:                       90x90 cm Typische Gesamtkonstruktionsstärke:       Fliesenkleber + Fliese                         19 mm       Abdichtung + Fliesenkleber + Fliese              19 mm
Haupmassen und maßgebliche Räume:
03.01 Fliesenarbeiten Wände - mäßige Beanspruc
03.01
Fliesenarbeiten Wände - mäßige Beanspruc
03.02 Fliesenarbeiten Wände - Hohe Beanspruch
03.02
Fliesenarbeiten Wände - Hohe Beanspruch
03.03 Fliesenverlegung Boden
03.03
Fliesenverlegung Boden

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