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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
INFORMATIONEN ZUM PROJEKT
Fraport Terminal 3, Priority Lounge
Käufer:
Tibet Pedali
Sky Airport Porter Service GmbH
P.O. Box 150.70
60549 Frankfurt am Main, Germany
Bauherrenvertretung:
NOYA Generalplanung & Projektmanagement GmbH
Alexanderstraße 61
60489, Frankfurt am Main, Germany
Kontaktperson:
Stefan Dick
architektur@noya-group.de
+49 (0) 69 71 43 55 65
Bieter (bitte eintragen):
Name
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Straße:
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PLZ:
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Stadt:
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Land:
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Kontaktperson: '__
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Telefon:
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Mail:
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INFORMATIONEN ZUM PROJEKT
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM BAUVORHABEN
UND ZUR AUSSCHREIBUNG
Alle Gewerke
01. Örtliche Gegebenheiten, Anlieferung, Entsorgung:
Die auszubauende Konzessionärs Fläche befindet sich im
Gebäude 602, Ebene 05, Raum 602.5210 im Terminal 3 des
Flughafens in Frankfurt. Die Fläche soll nach dem Ausba
u als Lounge genutzt werden.
Zur Anlieferung der Baustelle ist das Baulogistikhandbu
ch zu beachten (s. Anlage)
Die Baustelleneinrichtung ist dem Baulogistikhandbuch z
u entnehmen. (s. Anlage)
Die Versorgung der Baustelle mit Material ist dem Baulo
gistikhandbuch zu entnehmen. (s. Anlage)
02. Beschreibung der Baumaßnahme:
00 Vorbemerkungen
Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau einer Konzessionärs
Fläche, die im Rohbau übergeben wird. Diese soll als Lo
ungebereich gemäß der vorliegenden Baugenehmigung in de
r Ebene 05 im Terminal 3 umgesetzt werden.
03. Arbeitszeiten:
Die Arbeitszeiten sind der Baustellenordnung zu entnehm
en. (s. Anlage)
04. Baustelleneinrichtung:
Die Baustelleneinrichtung ist dem Baulogistikhandbuch z
u entnehmen. (s. Anlage)
05. Ausführungstermine:
Nach dem derzeitigen Stand der Terminplanung sind folge
nde Rahmentermine
vorgegeben:
Siehe beiliegender Zeitplan. Als Fertigstellungsdatum i
st der 15.12.2025 vorgesehen.
Die Gewerke spezifischen Ausführungstermine werden bei
Vertragsabschluss endgültig festgelegt, wobei auch Zwis
chentermine als Vertragstermine gelten.
06. Baustellenordnung:
Die aktuelle Fassung der Baustellenordnung Neubau Termi
nal 3 ist einzuhalten. Diese ist als Anlage hinzugefügt
.
07. Vorschriften und Normen:
Maßgebend für die Ausführung sind die geltenden Vorschr
iften und Normen, insbesondere:
- Die geltenden kommunalen-, Landes- und Bundesverordn
ungen, Vorschriften und Gesetze zur Abfallentsorgung, i
nsbesondere das Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen"
der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel, Abte
ilung Staatliche Umweltämter.
- Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenoss
enschaft.
- Die DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bau
teilen.
- DIN-Normen gelten als Mindestanforderung.
08. Angebot:
Der Bieter bestätigt mit seiner Angebotsunterschrift, d
ass er sich durch Ortsbesichtigung von den Gegebenheite
n der Baustelle und deren Umgebung vertraut gemacht hat
. Damit gelten die sich aus den Gegebenheiten der Baust
elle für die Preisbildung relevanten Faktoren als einka
lkuliert. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der Baust
elle herrühren, werden nicht vergütet.
Die Ausführungszeichnungen können nach vorheriger telef
onischen Terminabsprache bei NOYA Generalplanung & Proj
ektmanagement GmbH, Tel. +49 (0) 69 24 74 85 2-16, eing
esehen werden.
09. Besonderheiten zur Ausschreibung /Ausführung:
Die Konzessionärs Fläche ist Teil des Terminal 3. Der A
ntrag auf Baufreigabe ist mit entsprechender Vorlaufzei
t bei der Fraport AG zu stellen. (s. Anlage)
10. Prüfzeugnisse, Pflege- und Wartungsanleitungen, Bes
tandsunterlagen etc.
zur Dokumentation:
Der AN hat dem AG sämtliche zum Nachweis der geforderte
n Materialqualitäten und zur Unterhaltung und Pflege er
forderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sofer
n im LV keine besonderen Leistungspositionen hierfür vo
rgesehen sind, sind diese Leistungen als Nebenleistung
mit den Einheitspreisen abgegolten.
Es sind insbesondere folgende Unterlagen in 2-facher Au
sfertigung zu übergeben.
- Prüfzeugnisse zu allen Materialien und Bauteilen die
zum Nachweis der geforderten
Qualitäten (z.B. zum Brandschutz, Schallschutz etc.) ei
ner allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen.
- Wartungs- und Betriebsanleitungen der Hersteller zu
Bauteilen mit beweglichen Teilen
(z.B. bei Türen, Türschließern etc.).
- Pflegeanleitungen bei Bauteilen, die einer besondere
n Beanspruchung ausgesetzt sind (z.B bei Bodenbelägen e
tc.).
- Die der Ausführung entsprechenden Montage- und Ausfü
hrungspläne (Bestandspläne).
- Dokumentation aller eingebauten Materialien (Produkt
datenblätter etc.)
- Bauleiter- und Konformitätserklärung.
Die Unterlagen sind nach Auftragserteilung bzw. nach Au
fforderung, jedoch vor Beginn der Bautätigkeiten dem HB
O-Bauleiter sowie dem Bauherrn vorzulegen.
11. Stundenlohnarbeiten:
Im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen werden auf Nach
weis im Stundenlohn nur
abgerechnet, wenn dazu vom Auftraggeber im Einzelfall e
in besonderer schriftlicher
Auftrag erteilt worden ist. Mit der Unterschrift auf de
n Rapportzetteln bescheinigt der
Bauleiter lediglich die Ausführung der Arbeiten. Eine A
nerkenntnis auf Abrechnung im
Stundenlohn kann der AN daraus nicht ableiten.
Die Rapporte über Stundenlohnarbeiten sind täglich aufz
ustellen und spätestens am
darauffolgenden Werktag dem AG in 2-facher Ausfertigung
zur Anerkennung zuzustellen.
Sie müssen den Vermerk enthalten, ob es sich um Stunden
lohnarbeiten im eigenen
Leistungsbereich oder um Beihilfearbeiten für andere AN
handelt. Die Zustellung hat stets per Post oder E-Mail
zu erfolgen. Die örtlichen Bauleiter sind angewiesen e
ine Annahme oder gar direkte Unterschrift auf der Baust
elle zu verweigern. Bei Regiearbeiten werden stets nur
die reine Arbeitszeit an der Baustelle und die eingebau
ten Materialien vergütet. Das Vorhalten der Werkzeuge,
die Lohnnebenkosten, Kosten für Fahrten, Auslösungen, Ü
bernachtungen, Baustelleneinrichtungen und für die Aufs
icht sind mit den vereinbarten Stundensätzen abgegolten
. Über die Stundenlohnarbeiten ist mit der Schlussrechn
ung eine übersichtliche Zusammenstellung in dreifacher
Ausfertigung beizufügen. Stellt sich bei der Nachprüfun
g heraus, dass im Stundenlohn abgerechnete Leistungen b
ereits mit Vertragsleistungen abgegolten sind oder zu d
eren Nebenleistungen gehören, so werden diese, trotz sc
hriftlicher Anerkenntnis der Rapporte, nicht vergütet.
Bei etwaiger Doppelzahlung besteht Rückerstattungspflic
ht zuzüglich etwaiger Zinsen.
Die Stundenlohnzettel müssen außer den Angaben nach § 1
5 Abs. 3 VOB/B.
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes (getrennt
nach Bauteilen) auf der
Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn-
oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je nach Arbeitskraft,
- gegebenenfalls auch gegliedert nach Mehr-, Nacht-, So
nntags- und Feiertagsarbeit
sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschw
ernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten.
13. Entsorgung:
Die ordnungsgemäße Abfuhr und Entsorgung sämtlicher Abb
ruch- und Verpackungsmaterialien, Leergebinden und sons
tigen Abfällen auf Deponie, nach den für die Abfallents
orgung geltenden Gesetzen und Vorschriften hat jeder AN
in eigener Regie zu organisieren und durchzuführen.
Für die Entsorgung von Abfällen, ist jede Firma selbst
verantwortlich.
14. Planung:
NOYA Generalplanung & Projektmanagement GmbH
60489 Frankfurt am Main
Alexanderstraße 61
Tel.: +49 (0) 69 24 74 85 2-16
Die "Allgemeine Vorbemerkungen zum Bauvorhaben und zur
Ausschreibung"
wurden gelesen und zur Kenntnis genommen. Im Auftragsfa
lle gelten Sie als
Vertragsbestandteil.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM BAUVORHABEN
04 Bodenbelagsarbeiten
04
Bodenbelagsarbeiten
Generell gilt:
1. Lieferung und Montage: Bei allen Positionen ist die
herstellung, Materiallieferung und Montage eingeschloss
en, sofern in den beschreibenen Positionen keine andere
n Angaben erfolgt sind.
2. Höhen/Achsen: Zur Leistung des Bieters/Auftragnehmer
s (AN) gehört das Einmessen und die fluchtgerechte Mont
age.
3. Nebenleistungen: Alle Nebenleistungen gem. VOB/C bzw
. DIN der 18365, 18356 und 18wie z.B. die Lieferung und
Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistung notwendig
en Maschinen, Geräte und Werkzeuge, sind in die Positio
nen einzurechnen.
4. Prüfung & Koordination: Der AN ist verpflichtet, die
im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf V
ollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für
den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies
gilt auch im Hinblick auf die zu erwartende Beanspruchu
ng. Sinnvolle oder notwendig erscheinende Änderungen od
er Zusätze sind je nach Umfang mt einer entsprechenden
Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen bzw. als
Änderung direkt in der jeweiligen Position zu vermerke
n.
5. Schutzpflicht: Sämtliche angrenzende Flächen und Ein
bauteile, die durch die auszuführenden Arbeiten eine Be
schädigung oder Verschmutzung erfahren können, sind in
dafür geeigneter Weise zu schützen. Eine gesonderte Ver
gütung hierfür erfolgt nicht.
6. Arbeitsreihenfolge: Sollten Teilleistungen in zeitli
ch versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäudete
ilen zur Ausfürhung kommen, sind die Aufwendungen mit d
em Einheitspreis abgegolten. Die Arbeitsfolge der einze
lnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Mehrkoste
n entstehen dem AG dadurch nicht.
7. Dehnfugen: Der AN hat sich über die Dehnfugen am Bau
werk zu informieren und diese bei der Ausführung zu ber
ücksichtigen.
8. Beanspruchung: Die Bodenbeläge und alle sonstigen Ma
terialien sowie das Verlegeverfahren sind vom AN im Hin
blick auf den Einbauort und die Beanspruchung zu prüfen
.
9. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sowie
bauseits zu liefernde Teile sind unter Berachtung der V
erarbeitungsrichtlinien und Vorgaben der Hersteller ein
zubauen.
10. Die erfordeliche Trittschalldämmung ist gem. Schall
schutzgutachten zu erfüllen.
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurec
hnen, sofern sie im Leistungsverzeichnis nicht gesonder
t ausgewiesen sind:
Abdichtung: Trennschienen sind flächig in die Abdichtun
g einzubinden und seitlich an die Abdichtung im Wand-/S
ockelbereich anzuschließen.
Die Sockelabdichtung muss mind. 50mm über Oberkante Fer
tigfußboden (OK FFB) sein.
Fugen: Hinterfüllschnüre und event. Primer bei elastisc
hen Verfugungen (Feuchträume).
Herstellen von Bewegungsfugen im erforderlichen Abstand
in Abstimmung mit dem AG. Die Bodenbeläge sind an Türö
ffnungen zu trennen.
Fuge zwischen Bedenbelag und Sockelleiste sind mit Sili
kon hohlstellenfrei ausfüllen und glatt abzuziehen.
Anarbeiten: Anpassen an Bauteile wie Wandvorlagen, Stüt
zen, Laibungen, Nischen, Zargen, Rohrleistungen, Bodens
chächte usw.
Herstellen von Ausschnitten aus der Fläche für Installa
tionsdurchbrüche, Steckdosen usw.
Planebenes Anarbeiten an vorhandene Beodenbeläge.
Herstellen von Gehrungen und Schrägschnitten.
Schutz: Schutz von frische ausgeführten Belägen vor zu
früher Belastung durch geeignete Absperrungen, einschl.
Lieferung und späterer Entsorgung des benötigten Abspe
rrmaterials.
Reinigung: Der eingebaute Belag ist zur Abnahme gereini
gt zu übergeben. Spätestens bei Abnahme aller Leistunge
n sind dem AG die Reinigungsempfehlungen für die später
e Pflege zu übergeben. Die Reinigungsempfehlungen müsse
n die eventuellen Anforderungen der Beläge hinsichtlich
der Rutschhemmung berücksichtigen.
Verlegung: Die Verlegung erfolgt nach Verlegeplan in Ab
stimmung mit dem Planer/Architekten. Wenn nicht anders
beschreiben, werden die Fugen in Wandbelägen exakt lotz
- und waagerecht angeordnet.
Generell gilt:
Vorgesehene Raumnutzung:
Lounge mit Zutrittskontrolle
Gesamtfläche Bodebeläge:
ca. 921 m²
Elastischer Bodenbelag z.B. PVC verklebt:
ca. 74 m²
Objektboden schwimmend bzw. verklebt (zwei Farben)
ca. 847 m²
Beanspruchungsgruppen nach DIN EN 685/DIN ISO 10874:
Stark beanspruchte Flächen mit erhöhtem Trittschallschu
tz (NK 33):
Empfang, Lounge, Flure, Gänge, Büro, Buffet
Mäßig beanspruchte Flächen (NK 32):
Ruheräume, Entspannunglounge, Handlager
Nassräume:
Stark beanspruchte Flächen (NK 33): WC-Anlagen, Beh-WC,
Baby-Wickel
Mäßig beanspruchte Flächen (NK32): Duschen, Bäder
Typische Konstruktionsstärke:
Bodenausgleich + Belag
ca.10mm
Bodenausgleich + Trittschalldämmung + Belag
ca.10mm
Rutschhemmung
R10
Vorgesehene Raumnutzung:
04.01 Vorbereitende Arbeiten
04.01
Vorbereitende Arbeiten
04.02 Bodenbelagsarbeiten - Hohe Beanspruchung
04.02
Bodenbelagsarbeiten - Hohe Beanspruchung
04.03 Bodenbelagsarbeiten - Hohe Beanspruchung
04.03
Bodenbelagsarbeiten - Hohe Beanspruchung
04.04 Bodenverlegung Feuchtraum NK 32
04.04
Bodenverlegung Feuchtraum NK 32
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