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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis über
Lüftungsanlage nach DIN 18 379
Bauvorhaben: Neubau ALDI-Filiale 68163 Mannheim, Seckenheimer Landstraße
238
Bauherr: Firma
ALDI SE & Co. KG
Rosengartenweg 11
67281 Kirchheim
Architekt: Ingenieurbüro
Claus Finzel
Alte Kasernstraße 1
97082 Würzburg
Planung: Herbert Haustechnische Planungs GmbH
Ludwig-Weis-Straße 12
97082 Würzburg
Tel. 0931/4653815-0
Fax 0931/4653815-9
Angebot über: Lüftungsanlage nach DIN 18 379
Angebotsabgabe: 29.06.2026 12:00 Uhr
bei
Herbert Haustechnische Planungs GmbH
Ludwig-Weis-Straße 12
97082 Würzburg
Ausführungsbeginn: ca. 35. KW 2026
Ungeprüfte Angebotssumme incl. MwSt.:
Euro...........................................
Geprüfte Angebotssumme incl. MwSt.:
Euro...........................................
Mit der Unterschrift werden die Vorbemerkungen anerkannt.
........................................................................
...................................................................
Datum Stempel Unterschrift
Allgemeine Vorbemerkungen
Auftragsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
1. Bauvorhaben:
Neubau einer ALDI-Filiale in 68163 Mannheim, Seckenheimer Landstraße
238.
2. Vertragsgrundlagen
Folgende Teile werden bei einer Vertragsschließung Bestandteile des
Vertrages:
- Leistungsbeschreibung mit positionsmäßiger Auflistung und eventuell
mit Planunterlagen
oder Kopieauszügen
- Besondere Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Zusätzliche technische Vorschriften
- VOB, Teil A, B + C in der neusten gültigen Fassung
- Vorschriften der Landes-Bauordnung, Unfallverhütungsvorschriften sowi
sonstige all-
gemein gültige Vorschriften, jeweils in der neuesten Fassung
Mit der Abgabe des Angebotes verlieren die Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen sowie alle anderen Bedingungen des Anbieters ihre
Gültigkeit und werden durch die Bedingungen der Leistungsbeschreibung
ersetzt und anerkannt.
3. Der Auftraggeber behält sich vor weitere Unterlagen für die
Beurteilung der Eignung des
Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung
anzufordern.
4. Der AN hat vor der Vergabe den Nachweis über seine
Haftpflichtversicherung vorzulegen.
Der Versicherungsschutz ist bis zum Ablauf der Gewährleistung zu
garantieren.
versichert bei:
........................................................................
..........................
unter der Nr.:
........................................................................
..........................
- für Personenschäden in Höhe von Euro
..............................................
- für Sachschäden in Höhe von Euro
..............................................
- für Vermögensschäden in Höhe von Euro
..............................................
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Ergänzend zu den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen,
VOB Teil B, wird folgendes festgelegt.
1. Art und Umfang der Leistungen:
1.1 Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der
AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise
behalten ihre Gültigkeit.
1.2 Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen
Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und
Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit
den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z.B. Fertigtreppen,
Stahlbaudetails).
2. Vergütung:
2.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise für alle zu erbringenden
Leistungen bis zum Abschluss der Baumaßnahme, falls nichts anderes
festgelegt wird.
2.2 Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren-
und Schmutzzulagen, Schlechtwetterzulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten
usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
2.3 Der AN stellt den AG von allen Forderungen Dritter frei, die in
Zusammenhang mit der Durchführung der Vertragsleistungen entstehen, wie
Gebühren an Behörden, Strafmandate, Schadensersatzansprüche, Forderungen
von Nachunternehmern usw.
3. Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften
zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur
Prüfung und Genehmigung vorzulegen, daß für den AG eine ausreichende
Frist zur Prüfung bleibt. Alle sonstigen Unterlagen, die für den AG von
Interesse sind, sind vor der Ausführung, spätestens jedoch vor der
Abnahme in doppelter Ausfertigung zu übergeben.
4. Ausführung:
4.1 Genehmigungen für Nacht- und Feiertagsarbeit, zur Sperrung von
öffentlichen Verkehrswegen sowie zur Benutzung von Nachbargrundstücken
sind ausschließlich vom AN zu erwirken. Eine Vergütung hierfür erfolgt
nicht.
4.2 Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der
Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die es ermöglicht, in
deutscher Sprache mit den Mitarbeitern des AN zu verhandeln. Kommt der
AN dieser Verpflichtung trotz Mahnung nicht nach so ist der AG
berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
4.3 Es ist ein Bautagebuch zu führen und dem AG zur Verfügung zu
stellen.
4.4 Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben
und Prüfungen sind unaufge- fordert durchzuführen. Eine Kopie der
Protokolle ist dem AG zu übergeben.
4.5 Die Weitergabe von Bauleistungen durch den AN an Nachunternehmer ist
nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der AN hat
die volle Adresse des Nachunternehmers zu benennen. Der AN bleibt auf
alle Fälle allein für die vertragsmäßige Erfüllung des Auftrages
verantwortlich. Der AN übernimmt auch die Haftung für den von ihm
beauftragten Nachunternehmer.
4.6 Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN
beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des
Unternehmers.
5. Haftung:
5.1 Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet
dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden
Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterla- gen von
Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht
eingeschränkt.
5.2 Der AN ist verpflichtet, dem Architekten den Schaden zu ersetzen,
der daraus entsteht, dass der AG oder Dritte ihn in Anspruch nehmen,
obwohl die Leistung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Dies gilt auch,
wenn die Fristen, in denen der AN zur Gewährleistung verpflichtet ist,
abgelaufen sein sollten. Der Architekt ist berechtigt, seinen Anspruch
unmittelbar in seinem Namen geltend zu machen.
6. Abnahme:
6.1 Es wird eine förmliche Abnahme nach VOB B § 12 Absatz 4 vereinbart.
Die fiktive Abnahme nach VOB B § 12 Absatz 5 wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
6.2 Die Nachweise für Gebrauchsfähigkeit seiner Arbeit hat der
Unternehmer auf seine Kosten vorzu- nehmen (Prüfzeugnisse,
Prüfprotokolle, Druckversuche, etc.)
7. Gewährleistung:
7.1 Die Gewährleistungsfrist wird gem. VOB Teil B, § 13, Abs. 4 auf 5
Jahre verlängert und beginnt am Tag der Abnahme.
7.2 Die Parteien vereinbaren eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 %
der Bruttoschlussrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistung. Der
Sicherheitseinbehalt kann durch Übergabe einer Bankbürgschaft gem. VOB
Teil B, § 17, Abs. 4 abgelöst werden.
7.3 Die Gewährleistungsfrist und der Gewährleistungsanspruch gehen in
alle Fällen auf die Rechtsnach- folger über.
7.4 Durch Mängelrügen verursachte Kosten für Zeit, Porto, Telefon,
Fahrt, usw. werden dem AN in Rechnung gestellt, oder können von der
Schlussrechnung in Abzug gebracht werden.
8. Abrechnung:
Alle Rechnungen, Aufmaße und sonstige Nachweise sind beim Architektur /
Ingenieurbüro in 2-facher Ausfertigung vorzulegen.
9. Regiearbeiten und Nachtragsangebote:
9.1 Mit der Unterzeichnung der Stundenlohnzettel erklärt der AG
lediglich, dass die Arbeiten erbracht sind. Ergibt eine spätere
Nachprüfung, daß die Leistungen im Leistungsverzeichnis erfasst sind,
werden sie nicht als Stundenlohnarbeiten vergütet, sondern im Rahmen des
Vertrages. Entsprechend ist mit den Leistungen von Abschlagszahlungen
auf Regiearbeiten keine Anerkennung als solche verbunden. Die
eingesetzten Stundenlohnsätze sind Fest- preise, in denen sämtliche
Zuschläge einkalkuliert sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung
besteht.
9.2 Die Stundennachweise sind täglich zu führen und spätestens nach 5
Werktagen der Bauleitung vorzulegen. Später eingereichte
Stundennachweise, wenn sie nicht mehr prüfbar sind, können nicht
anerkannt werden.
9.3 Eventuell erforderliche Nachtragsangebote sind dem AG schriftlich
und detailliert vorzulegen. Sie sind auf der Kalkulationsgrundlage des
Hauptangebotes zu kalkulieren. Nachtragsangebote sind vor der Ausführung
durch den AG bzw. dessen Bevollmächtigten zu bestätigen.
10. Zahlung und Sicherheitsleistungen:
10.1 Abschlagszahlungen erfolgen in Höhe von 90 % des Wertes der
einwandfrei und nachgewiesenen Leistungen (steigendes, gemeinsames
Aufmaß)
10.2 Nach der Vorlage der Schlussrechnung erfolgt innerhalb der in VOB
Teil B, § 16 festgelegten Frist eine weitere Zahlung bis zu einer Höhe
von 90 % des unbestrittenen Anspruches, einschl. der Mehrwertsteuer. Der
AG behält sich vor: Die Festlegung der anerkannten Schlussrechnungssumme
und die Schlusszahlung erfolgen nach Vorlage und Prüfung aller
Schlussrechnungen, damit evtl. in anderen Rechnungen enthaltene
Schadensersatzansprüche auf- gerechnet werden können.
10.3 Der AN verpflichtet sich, festgestellte und nachgewiesene
Überzahlungen jederzeit innerhalb von 12 Tagen zurückzuzahlen.
11. Vertragsstrafe
Als Vertragsstrafe wird bei einer schuldhaft verursachten Überschreitun
der Vertragsfristen durch den AN eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 %
der Nettoschlussrechnungssumme pro Werktag geltend gemacht. Die
anfallende Vertragsstrafe ist in der Höhe nach unabhängig von der Dauer
der Fristüberschreitung - auf höchstens 5 % der
Nettoschlussrechnungssumme begrenzt.
12. Urheberrecht:
Veröffentlichungen sind nur mit Genehmigung des AG und des Architekten
Ingenieurbüro zulässig.
13. Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit
Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
14. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Im
gegenseitigem Einvernehmen kann ein Schiedsgericht angerufen werden.
Während der Streitigkeiten darf der Unternehmer ohne vorherige
Zustimmung des Bauherrn seine vertraglichen Arbeiten weder ganz noch
teilweise einstellen.
15. Verbot von Abtretungen:
Dem AN ist es untersagt, Ansprüche gegenüber dem AG an Dritte
abzutreten.
Besondere Vertragsbedingungen
1. Ausführungszeiten
- Die Arbeiten sollen voraussichtlich in der (siehe techn. Beschreibung
ausgeführt werden.
Bei Angaben von Fristen nach Werktagen behält sich der Auftraggeber die
datumsmäßige Festlegung im Auftragsschreiben vor.
Der Bauzeitenplan wird mit dem BLV zugeschickt
2. Eine Auftragsvergabe kann aufgrund nicht vorhandener Kapazitäten
nicht erfolgen.
3. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Baugenehmigung. Sollte
die Baugenehmigung durch die Genehmigungsbehörde nicht erteilt werden,
wird die Ausschreibung ersatzlos zurückgezogen. Ansprüche auf
entgangenen Gewinn, Schadensersatz etc. können nicht erhoben werden.
4. Vertragserfüllungsbürgschaft
Spätestens 10 Werktage nach Auftragserteilung und nach Aufforderung des
AG bzw. der Bauleitung ist dem AG eine Vertragserfüllungsbürgschaft in
Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme durch eine Bankbürgschaft
vorzulegen.
5. Bauwesenversicherung:
Der AG schließt keine Bauwesenversicherung ab.
6. Zugangswege/Lage und Örtlichkeit der Baustelle:
Der Zugang kann über die öffentliche Straße zum Grundstück erfolgen. Es
handelt sich um einen eingeschossigen Verkaufsmarkt. Sofern zur
Dachdeckung Aufzüge, Kräne o.ä. auf der Straße aufgestellt werden, hat
der AN sich um die hierzu notwendigen Genehmigungen bei der Stadt zu
kümmern.
Bereiche für Lager- und Arbeitsplätze auf dem Grundstück sind mit dem
Bauherren bzw. mit der örtlichen Bauleitung abzusprechen.
7. Örtliche Bauleitung:
Die örtliche Bauleitung wird für den Bauherren durch den beauftragten
Vertreter, in diesem Fall dem Ingenieur- und Planungsbüro Finzel, Alte
Kasernstraße 1, 97082 Würzburg durchgeführt. Anordnung Dritter dürfen
nicht befolgt werden.
8. Für die einzelnen Gewerke sind von den Auftragnehmern die
verantwortlichen Fachbauleiter bei Auftragserteilung schriftlich zu
benennen. Die bezeichneten Personen sind rechtsverbindliche
Ansprechpartner des AG oder dessen Vertreters an der Baustelle.
9. Behindert der AN andere Firmen bei der Durchführung ihrer Leistungen
durch lagernde Materialien und Belegung von Räumen in der Baustelle, so
sind die notwendigen Umdispositionen auf Verlangen des AG unentgeltlich
und umgehend vorzunehmen. Muß eine Beseitigung durch Veranlassung der
Bauleitung erfolgen, werden die Kosten von der Rechnung des Verursachers
in Abzug gebracht.
10. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind
nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung
entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbe- seitigung,
einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C,
DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12. zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund
auch vorübergehend nicht gelagert werden.
Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind
ohne Aufforderung unverzügl. zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht
befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf
Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr.
WG.
Wird die Entsorgung vom Unternehmer trotz Aufforderung unterlassen, wir
diese durch einen Dritten ausgeführt und der Aufwand dem AN in der
Schlussrechnung in Abzug gebracht.
11. Der Bauhauptunternehmer hat mit der Aufnahme der Arbeiten die
entsprechenden Anschlüsse für Baustrom und -wasser auf seine Kosten
herzustellen und den Nachfolgehandwerkern zur Verfügung zu stellen.
Sofern diese später als Hauptanschlüsse verwendet werden können,
übernimmt der AN die Kosten hierfür.
Die anfallenden Verbrauchskosten werden anteilig auf alle beteiligten
Handwerker umgelegt. Die Verbrauchskosten werden dem Bauhauptunternehmer
vergütet.
Bauseitige Umlagen, die während der Bauzeit anfallen und anteilig auf
alle Unternehmer umgelegt werden. Dies betrifft folgende Insgemeinkosten
der Baustelle:
- Bauwasser
- Baustrom
- Container
- etc.
Die Umlage beträgt pauschal 0,35 % der Nettoabrechnungssumme, jedoch
maximal Euro 1.000,00 je Gewerk.
Allgemeine Anmerkungen ALDI Süd
Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden
Planunterlagen der Bau- und
Leistungsbeschreibung ALDI SÜD.
Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen
Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen
Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder
Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis
beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde
zu legen.
Besondere Hinweise
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung
der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der
Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach
einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung
entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl.
1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN
18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund
auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im
Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich
zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der
Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen
- § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen
Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und
Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit
den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen,
Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu
Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV
ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die
Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und
Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw.
erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften
zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur
Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende
Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der
Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung
herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten
Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend
ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen
Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz
nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so
ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN
heranzuziehen.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und
Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle
ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN
beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des
Unternehmers.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet
dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden
Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von
Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht
eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit
Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Vorbemerkung zur DGNB-Zertifizierung (Neubau V2023)
Für das Neubauvorhaben "MIXTUM LIVING" soll eine
Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem DGNB-System (Neubau Version 2023)
durchgeführt werden. Angestrebt ist das Erreichen einer DGNB-Gold
Auszeichnung.
Nachfolgend werden die für die erfolgreiche Zertifizierung
erforderlichen Ausführungs- und Dokumentationsqualitäten benannt, welche
zwingend einzuhalten sind.
Jede Nicht-Einhaltung und unabgesprochene Veränderung kann dazu führen,
dass das angestrebte Zertifizierungsziel verfehlt wird, was zudem
förderschädlich ist.
Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen
Nachhaltigkeitsanforderungen sind Bestandteil der Ausschreibung und
verbindliche Grundlage für Angebot, Vergabe und Ausführung. Mit Abgabe
eines Angebots bestätigt der Bieter, dass die beschriebenen
DGNB-relevanten Anforderungen berücksichtigt sind und ohne gesonderte
Vergütung umgesetzt werden.
Leistungen für die Erfüllung der Anforderungen nach DGNB - Neubau
Version 2023
Die Nachhaltigkeitszertifizierung nach DGNB - Neubau umfasst
verschiedene Bereiche welche die Ökologie, Ökonomie sowie das Soziale
betrachten. Zusätzlich fliesen die Technik, der Prozess sowie der
Standort mit ein. Jeder Bereich setzt sich aus mehreren Kriterien
zusammen, welche die Planung wie auch die Ausführung umfassen. Bei der
Materialauswahl haben Punkte wie Dauerhaftigkeit, Reinigungs- und
Instandhaltungsfreundlichkeit und Rückbaufähigkeit einen großen
Einfluss. Folgend sind die zu erbringenden Leistungen für die
Bauausführung benannt.
Pflichtenheft
Das projektbezogene Pflichtenheft (Anlage 1) ist Bestandteil der
vertraglichen Leistungsverpflichtung im Rahmen der angestrebten
DGNB-Zertifizierung. Die im Pflichtenheft definierten Anforderungen,
Zuständigkeiten und Mitwirkungspflichten sind von den jeweiligen
Fachunternehmern verbindlich einzuhalten und gelten als
Vertragsbestandteil. Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. der zuständigen
DGNB-Koordination. Sämtliche im Rahmen der DGNB-Zertifizierung
erforderlichen Mitwirkungs-, Zuarbeits- und Dokumentationsleistungen der
Fachunternehmer sind Bestandteil der vertraglichen Leistung und mit den
Einheitspreisen abgegolten. Ein Anspruch auf gesonderte Vergütung
besteht hierfür nicht.
ENV1.1 Klimaschutz und Energie
Sofern es zu Änderungen der geplanten Mengen / Massen kommt, ist der
Auditor und die Bauleitung umgehend zu informieren.
Relevante Informationen zum Einsatz von Großgeräten sowie Anlagen zur
Erzeugung und Nutzung erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energie müssen
dem Auditor zur Verfügung gestellt werden.
ENV1.2 Risiken für die Lokale Umwelt
Es werden Anforderungen an die Schadstoffvermeidung der Baumaterialien
gestellt. Die Anforderungen der Qualitätsstufe 4 aus der Kriterienmatrix
der DGNB (siehe Anlage 2-ENV12-Kriterienmatrix) sind hierbei ausnahmslos
einzuhalten. Die ausführende Firma verpflichtet sich, dass sämtliche
Baumaterialien den DGNB-Qualitätsanforderungen der QS4 an die
Schadstoffvermeidung entsprechen.
Die Baumaterialien sind vier Wochen vor geplantem Einbau zu prüfen und
an den Auditor zu übermitteln. Folgende Angaben sind mindestens zu
erbringen:
Einsatzbereich / -ort
Fläche bzw. Menge
Produkt- und Herstellername
Technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter,
Nachhaltigkeitsdatenblätter, Herstellererklärung etc.
Der Auditor erteilt, sofern die Anforderungen an die
Schadstoffvermeidung eingehalten sind, eine Freigabe zur Verwendung des
vorgesehenen Baumaterials. Nicht freigegebene Baumaterialien dürfen
nicht verwendet werden.
ENV1.3 Verantwortungsvolle Ressourcengewinnung
Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG)
Die ausführende Firma muss der Nachweispflicht des LkSG nachkommen. Das
bedeutet, dass Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden eine Bestätigung
zur Einhaltung des LkSG nachweisen muss.
Jedes Unternehmen kleiner 1.000 und größer 100 Mitarbeitende muss eine
Selbstdeklaration zur Einhaltung, Kontrolle und Umsetzung der
grundlegenden Lieferkettensorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich
erbringen.
Firmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden müssen keine Nachweise
erbringen.
Holz
Es werden Anforderungen an alle neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte
und/oder Holzwerkstoffe gestellt. Diese müssen aus nachhaltiger
Forstwirtschaft stammen. Generell dürfen keine Hölzer eingebaut werden,
die aus unkontrolliertem Abbau in tropischen, subtropischen und borealen
Klimazonen gewonnen werden.
Der Nachweis hierfür erfolgt über die nachfolgend aufgeführten
Zertifikate:
PEFC (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes)
FSC (Forest Stewardship Council)
vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die
für das jeweilige Herkunftsland des Holzes geltenden Kriterien des PEFC
oder FSC erfüllt werden (bspw. Holz von Hier)
"Cain of Custody (CoC)"-Zertifikat mit Angabe Herkunftsland und Holzart
Die ausführende Firma liefert für alle neu eingebauten Hölzer,
Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe die entsprechenden Rechnungen /
Lieferscheine und o.g. Zertifikate.
Erfüllungserklärung
Jeder Fachunternehmer verpflichtet sich, die in der beigefügten
Erfüllungserklärung (Anlage 3) aufgeführten Anforderungen und Vorgaben
vollständig einzuhalten. Mit der Ausführung der Leistungen sowie durch
Unterzeichnung der Erfüllungserklärung bestätigt der Fachunternehmer
verbindlich die Einhaltung sämtlicher dort benannter Punkte. Die
unterzeichnete Erfüllungserklärung ist vorzulegen und Bestandteil der
vertraglichen Leistungen.
ENV2.2 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
Die ausführende Firma liefert Datenblätter, in denen die
Durchflussgeschwindigkeiten bzw. Spülmengen ersichtlich werden, zu
sämtlichen Sanitärarmaturen, speziell der Handwaschbecken, der WCs /
Urinals, der Duschen und Küchenspülen, an den Auditor.
SOC1.1 Thermischer Komfort / SOC1.2 Innenraumluftqualität
Die ausführende Firma liefert Datenblätter zur raumlufttechnischen
Anlage inkl. sämtlichen Lüftungsauslässen an den Auditor.
ECO2.7 Dokumentation
Die Fachunternehmer haben sämtliche Revisions-, Bestands- und
Produktunterlagen entsprechend dem ausgeführten Zustand digital,
strukturiert und vollständig zu übergeben. Die Unterlagen müssen für den
späteren Betrieb geeignet aufbereitet sein und sind mindestens für die
Dauer der Gewährleistungsfrist vorzuhalten.
TEC1.6 Zirkuläres Bauen
Die Fachunternehmer haben für ihre Leistungen Angaben zur Demontier-,
Trenn- und Rückbaufähigkeit der eingesetzten Bauteile und Produkte
bereitzustellen. Erforderliche Textbausteine für die Umnutzungs-, Umbau-
und Rückbauanleitung gemäß DGNB-Kriterium TEC1.6 sind
fachbereichsbezogen zu liefern.
PRO2.1 Baustelle Bauprozess
Um die Ausführung so nachhaltig wie möglich zu gestalten und die
Nachbarschaft sowie die ausführenden Personen zu schützen, wurden
Konzepte zu folgenden Punkten erstellt:
- Lärmarme Baustelle
- Staubarme Baustelle
- Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle
- Abfallarme Baustelle
- Kommunikation
- Ressourcenschutz
Diese Konzepte befinden sich in Anlage 4 und müssen umgesetzt werden.
Damit diese Konzepte wie geplant umgesetzt werden können, muss das
ausführende Unternehmen eine entscheidungsermächtige Person an einer
Schulung mit dem Umfang von ca. 1 h teilnehmen. Diese Schulung wird von
dem Audit-Team von GN-Bauphysik veranstaltet und findet vor Baubeginn
statt. Hierbei werden die Anforderungen der DGNB-Zertifizierung sowie
die Umsetzung auf der Baustelle detailliert erläutert und auf Rückfragen
geantwortet.
Die ausführende Firma dokumentiert die Einhaltung der Konzepte. Die
Nachweisführung für alle in den Konzepten aufgeführten und zutreffenden
Anforderungen hat durch eine Fotodokumentation auf der Baustelle
stattzufinden.
Die ausführende Firma liefert Rechnungen über die möglichst sortenreine
Entsorgung des Baustellenmülls.
PRO2.3 Geordnete Inbetriebnahme
Die Fachunternehmer sind verpflichtet, an der geordneten Inbetriebnahme
der technischen Anlagen mitzuwirken. Hierzu gehören die Teilnahme an
Probebetrieben, die Durchführung und Dokumentation von
Funktionsprüfungen sowie die Übergabe prüffähiger Inbetriebnahme- und
Messprotokolle. Erforderliche Zuarbeiten für Monitoring- und
Zählerkonzepte sowie für das Inbetriebnahmemanagement sind Bestandteil
der vertraglichen Leistung.
PRO2.5 Vorbereitung einer nachhaltigen Nutzung
Die Fachunternehmer haben für ihre jeweiligen Leistungen die für den
Betrieb relevanten Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und
Pflegeanleitungen vollständig und objektspezifisch zu erstellen und
bereitzustellen. Darüber hinaus sind die wartungs- und
instandhaltungsrelevanten Bauteile einschließlich Zyklen,
Austauschzeitpunkten und Kosten zu benennen. Die erforderlichen Angaben
und Textbausteine für das Betreiberhandbuch sind fachbereichsbezogen zu
liefern und Bestandteil der vertraglichen Leistung.
VERTRAGSBEDINGUNGEN TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG
1. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich für komplette Lieferung
Montage einschließlich allem Zubehör, die zur betriebsfertigen und
einwandfreien Funktion gehören.
2. Am Leistungsverzeichnis sind keine Änderungen vorzunehmen.
Abweichende Ansichten sind durch Begleitschreiben oder in Form eines
Nachtragsangebotes gesondert bekanntzugeben.
3. Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektrofirmen haben sich unter
Führung der Bauleitung gegenseitig von vornherein auf eine reibungslose
Rohrführung abzustimmen, wobei im allgemeinen Installations-, Kanal- und
Abflussrohre den Vorrang haben werden. Wasser- und Heizungsrohre sind
parallel aufzubauen und die Befestigung gleichartig zu gestalten. Die
Firmen haben sich bei der Montage der Hauptträger und Rohrschellen
soweit abzusprechen, das ein Befestigungsfabrikat Verwendung findet. Im
Regelfall wird die Grundkonstruktion von der Heizungsfirma geliefert.
4. Die beauftragte Firma hat der am Bau beschäftigten Elektrofirma nach
Montagebeginn genau die Montageplätze aller nötigen elektrischen
Anschlüsse zu bezeichnen und alle Anschlusswerte zur Bemessung der
erforderlichen Leitungsquerschnitte anzugeben. Nachträglich
erforderliche Änderungen oder Ergänzungen gehen zu Lasten des
Unternehmers.
5. Nach Möglichkeit hat die Sanitär- und Lüftungsfirma dafür zu sorgen,
dass die von ihnen benötigten Motorschutzschalter, Zeitschaltuhren etc.
mit im Schaltschrank der Heizungsfirma eingebaut werden. Die
entsprechenden Geräte werden der Heizungsfirma zur Verfügung gestellt.
6. Örtliche Nachstemmarbeiten, die beim Rohbau in den Aussparungsplänen
evtl. nicht erfasst worden sind, z.B. für Muffen-, Schlitzausweitungen,
waagerechte und senkrechte Heizkörperanschlüsse und Anschlussschlitze zu
den Einrichtungsgegenständen sowie waagerechte Wanddurchbrüche für die
Verteilungsleitungen sind Sache der ausführenden Firma und sind mit
aller Rücksicht auf den fertigen Baukörper durchzuführen. Diese Arbeiten
gehören zur Rohmontage und sind dort mit einzurechnen. Eine besondere
Vergütung erfolgt nicht.
7. Stemm- bzw. Bohrarbeiten für Konsolen, Halter, Fixpunkte, Schellen,
Aufhängungen etc. sind in den Preisen der Montage enthalten.
8. Alle Zementarbeiten wie Einmauern von Konsolen, Halterungen,
Hängeeisen, Schellen etc. müssen vom Unternehmer einkalkuliert werden.
Es darf kein Gips zum Einmauern verwendet werden.
9. Auf gute Ausdehnungsmöglichkeit und Schalldämmung ist zu achten. Alle
Rohrschellen, Aufhängungen, und Wandbefestigungen sind mit Gummieinlagen
zu versehen. Befestigungen an Betonteilen erfolgen mit
Metallspreizdübeln. Wand-, Decken- und Fußbodendurchführungen sind mit
Mineralfaser-Schalen (nicht brennbar) zu versehen.
10. Alle unter Putz verlegten Rohrleitungen sind zu isolieren. In der
Kalkulation sind die Form- und Verbindungsstücke mit einzurechnen, wenn
eine separate Position im Leistungsverzeichnis nicht enthalten ist.
11. Bauseits verlegt werden die Stromleitungen sowie alle anderen
Thermostat- und Elektroleitungen, soweit diese nicht im
Leistungsverzeichnis enthalten sind.
12. Für Probeinbetriebnahme bzw. Druckproben wird bauseits Wasser, Gas,
Öl, Strom, etc. zur Verfügung gestellt.
13. Der Unternehmer haftet für ordnungsgemäße Einlagerung aller Apparate
und Materialien am Bau bis zur Montage.
14. Grundsätzlich wird eine fachtechnische und sorgfältige Ausführung,
gemäß den z.Zt. gültigen Vorschriften und technischen Regeln, aller
Arbeiten verlangt. Muster und Detailzeichnungen sind daher vor
Ausführung zur endgültigen Genehmigung vorzulegen.
15. Der Unternehmer hat sein Werk und den Bau auf seine Verantwortung
bis zur Übergabe von Schäden aller Art zu bewahren. Eine
Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen.
16. Alle Rohrleitungen, auch in später verdeckten Kanälen oder
abgehängten Decken, sind sauber, gerade und parallel und genau im
Gefälle zu verlegen. Abstand der Rohre und Rücksicht auf die Isolierung
- auch bei Kreuzungen etc. - genügend groß vorsehen, damit jedes Rohr
einzeln isoliert werden kann.
Regiearbeiten
Diese Arbeiten dürfen nur auf Anforderung der Bauleitung ausgeführt
werden.
Der Auftragnehmer hat täglich Regielisten mit dem Materialverbrauch
vorzulegen und bescheinigen zu lassen. Obermonteurstunden werden nur als
Monteurstunden vergütet.
In den Verrechnungssätzen sind enthalten:
Allgemeine Unkosten, Sozialleistungen, Spesen, Steuern,
Trennungszulagen, Auslösung, Werkzeug- bereitstellung, Gewinn.
a) Die Ausführung der Regel- und Schaltanlage muss von einer
ausführenden Firma aus Gründen der Gewährleistung und der Koordination
bearbeitet werden.
Die Schalt- und Regelpläne sind dem Planungsbüro vor Ausführung der
Schalt- und Regelanlage zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
Die Prüfungs- und Genehmigungszeit beträgt 4 Wochen, d.h. dass diese
Unterlagen eingereicht werden müssen, um einen Terminverzug
auszuschließen.
b) Ausführungsprojektierung
In den Einheitspreisen der Schalt- und Regelanlagen müssen folgende
Leistungen enthalten sein:
Die Festlegung der Gesamtanlagenfunktion, gemeinsam mit dem
Anlagenbauer.
Das Erstellen der Schalt- und Regelpläne nach der neuen DIN 40719;
Stücklisten, Ventillisten, Klemmpläne; Front-, Aufbau- und
Aufstellungspläne der Schalttafeln; Funktionsbeschreibung; Bedienungs-
und Wartungsanweisung; Prinzipschemata der Gesamtanlage; elektr.
Positions-
pläne für die Elektroverdrahtung, Eintragung aller Regeldiagramme,
Sollwerte, Führungsgrößen, Nachstellzeiten und P-Bänder in die
Regelschematas.
Klärung der Kabeleinführung, Türanschläge sowie Einbringung und Montage
der Schalttafeln.
Alle vorstehenden Unterlagen müssen, zusätzlich zum
Genehmigungsexemplar, bei Abnahme der Anlage als Revisionsunterlage
3-fach abgegeben werden.
Der Auftragnehmer erklärt hiermit:
- dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft
hat, insbesondere auch darauf, dass keine Seiten fehlen.
- dass der Text in der Ausschreibung nicht unverständlich und nicht
mehrdeutig ist.
- dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände geprüft und
gewertet hat.
- dass ihm bekannt ist, dass die Planungsunterlagen, die die Grundlage
der Ausschreibung bilden, beim Planungsbüro eingesehen werden können.
- dass er diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch seine
Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich
anerkennt.
........................................................................
..........................................................
Datum Unterschrift/Stempel
Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle gewerksrelevanten Arbeiten mit
eigenem Personal auszuführen.
Subunternehmer dürfen nur für Nebenleistungen, wie zum Beispiel
Wärmedämmung und Elektroarbei- ten, nach vorheriger Genehmigung durch
den Bauherrn beauftragt werden.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
In Ergänzung der zusätzlichen technischen Vorschriften der VOB, Teil C,
DIN 18 300,
18 306, 18 307, 18 381 und 18 421 sind folgende Vorschriften,
Richtlinien und Verordnungen bei der Erstellung der Anlage zu beachten.
Gesetzliche und behördliche Vorschriften.
Verarbeitungsrichtlinien und techn. Vorschriften von Herstellern und
Lieferanten einzelner Anlagenteile.
DIN-Normen, VDI- und VDE-Richtlinien und sonst. techn. Vorschriften,
soweit sie nicht schon in der VOB genannt sind Auflagen der
Brandversicherungskammer.
Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Vorschriften, Auflagen, Abfallentsorgungsvorschriften und Bedingungen
der Kommunalbehörde.
TECHNISCHE BESCHREIBUNG
1. UMFANG DER ANLAGE
Die Arbeiten umfassen die komplette Neuinstallation der Lüftungsanlage.
Montagebeginn: ca. 35 KW 2026
Fertigmontage: laut Bauzeitenplan
Übergabe: laut Bauzeitenplan
2. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Alle für das Gewerk anwendbaren DIN- und sonstigen Vorschriften sind in
ihrer zum Baubeginn gültigen Fassung Vertragsbestandteil für Baustoffe,
Herstellung aus Ausführungsgüte.
Das Leistungsverzeichnis ist aufgrund von Berechnungen nach den
folgenden Normen aufgestellt, die auch der endgültigen Ausführung als
Grundlage dienen müssen.
DIN-Normen
- DIN 1946 VDI-Lüftungsregeln
- DIN 4102 Brandverhalten von Bauteilen
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- DIN 18379 VOB, Teil C, Lüftung
- DIN 18610 Lüftungsschächte, Lüftungskanäle und Lüftungszentralen im
Städtebau
- DIN 18005 Schallschutz im Städtebau
- DIN 19226 Regelung
VDI-Richtlinien
- VDI 2087 Lüftungskanäle
Bemessungsgrundlagen, Schalldämpfung, Temperaturabfall
- VDI 6022 Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen
- Versammlungsstättenrichtlinien
- Zusätzlich sind die Bauauflagen zu beachten.
Ebenso sind alle betreffenden Vorschriften und Bestimmungen der Orts-
und Landesbehörde sowie die besondere Vorschriften für Brandschutz,
jeweils neueste Fassung, zu beachten.
3. WERKSTOFFE
3.1. Kanäle
Die rechteckigen und runden Kanäle sind aus verzinktem Stahlblech,
Mindestblechstärke nach DIN 1946, auszuführen. Die Art der Verzinkung
muss den Erfordernissen entsprechen und auf Dauer korrosionsbeständig
sein. Oberflächen aus verzinkten Metallteilen, welche einen räumlichen
Abschluss darstellen,
z.B. Gehäuseteile, Einbaurahmen, sind zusätzlich mit einem geeigneten
Anstrich nach Angabe zu versehen.
Andere verzinkte Metallteile ohne Anstrich sind zur Vermeidung von
Kontaktkorrosion geeignet zu schützen.
Ausführung Luftkanäle:
strömungstechnisch absolut einwandfrei, Krümmer, Bögen, Winkelstücke,
Abzweige mit Leitschaufeln.
3.2. Messöffnungen
verschließbar, für Luftmengen- und Temperaturmessung, vor und hinter
allen Geräten und entsprechenden Geräteeinzelteilen (auch Gitter).
3.3. Verbindungen
luftdicht, Schiebeleisten bei Rechteckkanälen nur bis max. 800 mm
Kantenlänge; bei Kantenlängen größer als 800 mm Profileisenrahmen.
3.4. Verstärkungen
Kanalflächen mit einer Kantenlänge (Kantenlänge beziehen sich auf
größere Seite) größer 400 mm mit Versteifungen durch Diagonalsicken oder
Profileisen.
3.5. Befestigungen
Profilstahl-Aufhängungen sind an den Flanschen nur bis zu einer max.
Kantenlänge von 1000 mm zulässig, darüber hinaus durch mit Bohrungen
versehenen Winkeleisentraversen.
4. EINBAUTEILE
4.1. Lüftungsgeräte
Die Lüftungsgeräte sind so aufzustellen, dass eine unbehinderte
Bedienung und Zugänglichkeit zu den Luftfiltern, Heizregistern,
Elektroanschlüssen usw. gegeben ist.
4.2 Aufstellung
muss so erfolgen, dass keine Körperschallübertragung von den Geräten auf
den Baukörper und die angeschlossenen Luftkanäle erfolgen kann.
4.3 Luftgitter
sind auf die erforderlichen Luftmengen abzustimmen und einzustellen.
4.4 Anordnung
der Luftgitter ist mit der örtl. Bauleitung endgültig festzulegen.
Brandschutzklappen müssen nach Werksvorschrift eingebaut werden. Die
Bedienungsseite ist so anzuordnen, dass eine Kontrolle der
Funktionsfähigkeit ohne Schwierigkeiten möglich ist. Das Einmauern der
Klappen (bauseits) muss vom Auftragnehmer in voller Verantwortung
überwacht werden.
4.5 Jalousieklappen
als Drosselorgane sind so einzubauen und nach endgültiger
Luftmengeneinstellung zu arretieren, dass eine Verstellung durch
Unbefugte nicht möglich ist. Motorbetätigte Jalousieklappen müssen so
eingebaut werden, dass Gestänge und Motor leicht zugänglich sind.
5. TECHNISCHE DATEN
Es ist geplant, folgende Bereiche mit lüftungstechnischen Anlagen
auszurüsten:
Der Verkaufsraum erhält ein komb. Zu-/Abluftgerät mit
Kreuzstromwärmetauscher, Zu- und Abluftventilator und Luftfiltern.
Im Pfandgut-Lager wird ein Kanalventilator zur Abluftförderung
eingebaut.
Sämtliche innenliegenden Räume erhalten eine mechanische Be- und
Entlüftung über Einzelraumlüfter.
6. ALLGEMEIN
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Anlage zum Abnahmetermin
mängelfrei zu übergeben. Für jede weitere Abnahme, die durch Verschulden
des Auftragnehmers erforderlich wird, werden vom Planer dem
Auftragnehmer die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
7. INSGEMEIN
In die Einheitspreise mit einzurechnen sind alle Insgemeinkosten, wie z.
B. Fracht und Transport der Materialien und Werkzeuge frei Baustelle,
Auslösungen, Rücktransport der Restmaterialien, Druckproben, Abnahme,
Aufmass, Übergabe etc., einschl. Bedienungsanweisung und Einweisung des
Bedienungspersonals sowie aller Nebenarbeiten, einschl. Aufmass.
Die Revisionsunterlagen sind 2 Wochen vor Abnahme bzw. Übergabe an den
Bauherrn dem Ingenieurbüro zur Prüfung vorzulegen.
Die Unterlagen sind in 3-facher Ausführung auf CD-Rom einzureichen.
- Bestandspläne im dwg- oder dxf-, sowie im pdf-Format
- Messprotokolle über die Funktions- und Leistungsmessung im pdf-Format
- Beschreibungen im pdf-Fomat und zwar:
- Funktionsbeschreibung,
- Schmierpläne und Wartungsanweisungen,
- Ersatzteillisten mit Bezugsquellennachweisen und Prospekten über
Anlagen-Komponenten
- Prüfbescheinigungen
1) In Ergänzung der DIN 18381, Punkt 4.3, sind vom Auftragnehmer die
Montagepläne, M 1:50, auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Ausführungspläne zu erstellen. Die Ausführungs- und
Montagepläne sind in Koordinationsgesprächen zwischen den am Bau
beteiligten Firmen, dem Architekten und dem Fachingenieur auf
Durchführbarkeit zu überprüfen.
Danach erforderlich werdende Änderungen der Ausführungspläne und
Bauanträge sind vom Auftragnehmer herzustellen.
2) Lüftungstechnische Einregulierung der beschriebenen Anlage:
Im einzelnen sind folgende Arbeiten auszuführen, zu protokollieren und
die eingestellten Istwerte den Bestandsunterlagen beizulegen:
- Durchführung einer Luftmengenmessung und Dokumentation der
Ergebnisse in einem Messprotokoll
und die Messpunkte in einem Plan eingetragen.
Leistungsverzeichnis über
1 Pfandraum
1
Pfandraum
Anmerkungen zu nachstehenden Positionen
In die Einheitspreise sind einzukalkulieren:
die nachfolgenden Installationen sind von der Decke
(4,5 m hoch) auf eine Höhe von ca. 3,5 m abzuhängen.
Fahrbare Montagegerüste oder Hebebühnen sind in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
Anmerkungen zu nachstehenden Positionen
1.1 Lüftungsgeräte und Zubehör
1.1
Lüftungsgeräte und Zubehör
1.2 Lüftungskanäle und Zubehör
1.2
Lüftungskanäle und Zubehör
1.3 Wärmedämmarbeiten
1.3
Wärmedämmarbeiten
1.4 Lüftungsgitter und Zubehör
1.4
Lüftungsgitter und Zubehör
2 Filiale
2
Filiale
Anmerkungen zu nachstehenden Positionen
In die Einheitspreise sind einzukalkulieren:
die nachfolgenden Installationen sind von der Decke
(4,5 m hoch) auf eine Höhe von ca. 3,5 m abzuhängen.
Fahrbare Montagegerüste oder Hebebühnen sind in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
Anmerkungen zu nachstehenden Positionen
2.1 Lüftungsgeräte und Zubehör
2.1
Lüftungsgeräte und Zubehör
2.2 Lüftungskanäle und Zubehör
2.2
Lüftungskanäle und Zubehör
2.3 Wärmedämmarbeiten
2.3
Wärmedämmarbeiten
2.4 Lüftungsgitter und Zubehör
2.4
Lüftungsgitter und Zubehör
3 Sonstige Leistungen
3
Sonstige Leistungen
3.1 Stundenlohnarbeiten
3.1
Stundenlohnarbeiten
3.2 Verschiedenes
3.2
Verschiedenes
Die rechtsverbindliche Unterschrift mit Firmenstempel ist
auf diesem Blatt unten zu leisten.
Anerkannt:
Der Bieter:
.............................................., den
..............................2026
(Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift)
Aufgestellt: Herbert Haustechnische Planungs GmbH
Ludwig-Weis-Straße 12, 97082 Würzburg
Tel.: 0931/46538150, Fax: 0931/46538159
Würzburg, 08.06.2026
Die rechtsverbindliche Unterschrift mit Firmenstempel ist