Kältetechnik
Ausbau Mietfläche ALDI MA-Neuostheim
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis über Kältetechnik nach DIN 18 379 Bauvorhaben: Neubau ALDI-Filiale 68163 Mannheim, Seckenheimer Landstraße 238 Bauherr: Firma ALDI SE & Co. KG Rosengartenweg 11 67281 Kirchheim Architekt: Ingenieurbüro Claus Finzel Alte Kasernstraße 1 97082 Würzburg Planung: Herbert Haustechnische Planungs GmbH Ludwig-Weis-Straße 12 97082 Würzburg Tel. 0931/4653815-0 Fax 0931/4653815-9 Angebot über: Kältetechnik nach DIN 18 379 Angebotsabgabe: 29.06.2026 12:00 Uhr bei Herbert Haustechnische Planungs GmbH Ludwig-Weis-Straße 12 97082 Würzburg Ausführungsbeginn: ca. 35. KW 2026 Ungeprüfte Angebotssumme incl. MwSt.: Euro........................................... Geprüfte Angebotssumme incl. MwSt.: Euro........................................... Mit der Unterschrift werden die Vorbemerkungen anerkannt. ........................................................................ ................................................................... Datum  Stempel   Unterschrift Allgemeine Vorbemerkungen Auftragsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen 1. Bauvorhaben: Neubau einer ALDI-Filiale in 68163 Mannheim, Seckenheimer Landstraße 238. 2. Vertragsgrundlagen Folgende Teile werden bei einer Vertragsschließung Bestandteile des Vertrages: - Leistungsbeschreibung mit positionsmäßiger Auflistung und eventuell mit Planunterlagen   oder Kopieauszügen - Besondere Vertragsbedingungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Zusätzliche technische Vorschriften - VOB, Teil A, B + C in der neusten gültigen Fassung - Vorschriften der Landes-Bauordnung, Unfallverhütungsvorschriften sowi sonstige all-   gemein gültige Vorschriften, jeweils in der neuesten Fassung Mit der Abgabe des Angebotes verlieren die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie alle anderen Bedingungen des Anbieters ihre Gültigkeit und werden durch die Bedingungen der Leistungsbeschreibung ersetzt und anerkannt. 3. Der Auftraggeber behält sich vor weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. 4. Der AN hat vor der Vergabe den Nachweis über seine Haftpflichtversicherung vorzulegen. Der Versicherungsschutz ist bis zum Ablauf der Gewährleistung zu garantieren. versichert bei: ........................................................................ .......................... unter der Nr.: ........................................................................ .......................... - für Personenschäden in Höhe von Euro .............................................. - für Sachschäden in Höhe von Euro .............................................. - für Vermögensschäden in Höhe von Euro .............................................. Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzend zu den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B, wird folgendes festgelegt. 1. Art und Umfang der Leistungen: 1.1 Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. 1.2 Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z.B. Fertigtreppen, Stahlbaudetails). 2. Vergütung: 2.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise für alle zu erbringenden Leistungen bis zum Abschluss der Baumaßnahme, falls nichts anderes festgelegt wird. 2.2 Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetterzulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. 2.3 Der AN stellt den AG von allen Forderungen Dritter frei, die in Zusammenhang mit der Durchführung der Vertragsleistungen entstehen, wie Gebühren an Behörden, Strafmandate, Schadensersatzansprüche, Forderungen von Nachunternehmern usw. 3. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, daß für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Alle sonstigen Unterlagen, die für den AG von Interesse sind, sind vor der Ausführung, spätestens jedoch vor der Abnahme in doppelter Ausfertigung zu übergeben. 4. Ausführung: 4.1 Genehmigungen für Nacht- und Feiertagsarbeit, zur Sperrung von öffentlichen Verkehrswegen sowie zur Benutzung von Nachbargrundstücken sind ausschließlich vom AN zu erwirken. Eine Vergütung hierfür erfolgt nicht. 4.2 Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die es ermöglicht, in deutscher Sprache mit den Mitarbeitern des AN zu verhandeln. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Mahnung nicht nach so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. 4.3 Es ist ein Bautagebuch zu führen und dem AG zur Verfügung zu stellen. 4.4 Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufge- fordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. 4.5 Die Weitergabe von Bauleistungen durch den AN an Nachunternehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der AN hat die volle Adresse des Nachunternehmers zu benennen. Der AN bleibt auf alle Fälle allein für die vertragsmäßige Erfüllung des Auftrages verantwortlich. Der AN übernimmt auch die Haftung für den von ihm beauftragten Nachunternehmer. 4.6 Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. 5. Haftung: 5.1 Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterla- gen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. 5.2 Der AN ist verpflichtet, dem Architekten den Schaden zu ersetzen, der daraus entsteht, dass der AG oder Dritte ihn in Anspruch nehmen, obwohl die Leistung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Dies gilt auch, wenn die Fristen, in denen der AN zur Gewährleistung verpflichtet ist, abgelaufen sein sollten. Der Architekt ist berechtigt, seinen Anspruch unmittelbar in seinem Namen geltend zu machen. 6. Abnahme: 6.1 Es wird eine förmliche Abnahme nach VOB B § 12 Absatz 4 vereinbart. Die fiktive Abnahme nach VOB B § 12 Absatz 5 wird ausdrücklich ausgeschlossen. 6.2 Die Nachweise für Gebrauchsfähigkeit seiner Arbeit hat der Unternehmer auf seine Kosten vorzu- nehmen (Prüfzeugnisse, Prüfprotokolle, Druckversuche, etc.) 7. Gewährleistung: 7.1 Die Gewährleistungsfrist wird gem. VOB Teil B, § 13, Abs. 4 auf 5 Jahre verlängert und beginnt am Tag der Abnahme. 7.2 Die Parteien vereinbaren eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Bruttoschlussrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistung. Der Sicherheitseinbehalt kann durch Übergabe einer Bankbürgschaft gem. VOB Teil B, § 17, Abs. 4 abgelöst werden. 7.3 Die Gewährleistungsfrist und der Gewährleistungsanspruch gehen in alle Fällen auf die Rechtsnach- folger über. 7.4 Durch Mängelrügen verursachte Kosten für Zeit, Porto, Telefon, Fahrt, usw. werden dem AN in Rechnung gestellt, oder können von der Schlussrechnung in Abzug gebracht werden. 8. Abrechnung: Alle Rechnungen, Aufmaße und sonstige Nachweise sind beim Architektur / Ingenieurbüro in 2-facher Ausfertigung vorzulegen. 9. Regiearbeiten und Nachtragsangebote: 9.1 Mit der Unterzeichnung der Stundenlohnzettel erklärt der AG lediglich, dass die Arbeiten erbracht sind. Ergibt eine spätere Nachprüfung, daß die Leistungen im Leistungsverzeichnis erfasst sind, werden sie nicht als Stundenlohnarbeiten vergütet, sondern im Rahmen des Vertrages. Entsprechend ist mit den Leistungen von Abschlagszahlungen auf Regiearbeiten keine Anerkennung als solche verbunden. Die eingesetzten Stundenlohnsätze sind Fest- preise, in denen sämtliche Zuschläge einkalkuliert sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht. 9.2 Die Stundennachweise sind täglich zu führen und spätestens nach 5 Werktagen der Bauleitung vorzulegen. Später eingereichte Stundennachweise, wenn sie nicht mehr prüfbar sind, können nicht anerkannt werden. 9.3 Eventuell erforderliche Nachtragsangebote sind dem AG schriftlich und detailliert vorzulegen. Sie sind auf der Kalkulationsgrundlage des Hauptangebotes zu kalkulieren. Nachtragsangebote sind vor der Ausführung durch den AG bzw. dessen Bevollmächtigten zu bestätigen. 10. Zahlung und Sicherheitsleistungen: 10.1 Abschlagszahlungen erfolgen in Höhe von 90 % des Wertes der einwandfrei und nachgewiesenen Leistungen (steigendes, gemeinsames Aufmaß) 10.2 Nach der Vorlage der Schlussrechnung erfolgt innerhalb der in VOB Teil B, § 16 festgelegten Frist eine weitere Zahlung bis zu einer Höhe von 90 % des unbestrittenen Anspruches, einschl. der Mehrwertsteuer. Der AG behält sich vor: Die Festlegung der anerkannten Schlussrechnungssumme und die Schlusszahlung erfolgen nach Vorlage und Prüfung aller Schlussrechnungen, damit evtl. in anderen Rechnungen enthaltene Schadensersatzansprüche auf- gerechnet werden können. 10.3 Der AN verpflichtet sich, festgestellte und nachgewiesene Überzahlungen jederzeit innerhalb von 12 Tagen zurückzuzahlen. 11. Vertragsstrafe Als Vertragsstrafe wird bei einer schuldhaft verursachten Überschreitun der Vertragsfristen durch den AN eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Nettoschlussrechnungssumme pro Werktag geltend gemacht. Die anfallende Vertragsstrafe ist in der Höhe nach unabhängig von der Dauer der Fristüberschreitung - auf höchstens 5 % der Nettoschlussrechnungssumme begrenzt. 12. Urheberrecht: Veröffentlichungen sind nur mit Genehmigung des AG und des Architekten Ingenieurbüro zulässig. 13. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen. 14. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Im gegenseitigem Einvernehmen kann ein Schiedsgericht angerufen werden. Während der Streitigkeiten darf der Unternehmer ohne vorherige Zustimmung des Bauherrn seine vertraglichen Arbeiten weder ganz noch teilweise einstellen. 15. Verbot von Abtretungen: Dem AN ist es untersagt, Ansprüche gegenüber dem AG an Dritte abzutreten. Besondere Vertragsbedingungen 1. Ausführungszeiten - Die Arbeiten sollen voraussichtlich in der (siehe techn. Beschreibung ausgeführt werden. Bei Angaben von Fristen nach Werktagen behält sich der Auftraggeber die datumsmäßige Festlegung im Auftragsschreiben vor. Der Bauzeitenplan wird mit dem BLV zugeschickt 2. Eine Auftragsvergabe kann aufgrund nicht vorhandener Kapazitäten nicht erfolgen. 3. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Baugenehmigung. Sollte die Baugenehmigung durch die Genehmigungsbehörde nicht erteilt werden, wird die Ausschreibung ersatzlos zurückgezogen. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, Schadensersatz etc. können nicht erhoben werden. 4. Vertragserfüllungsbürgschaft Spätestens 10 Werktage nach Auftragserteilung und nach Aufforderung des AG bzw. der Bauleitung ist dem AG eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme durch eine Bankbürgschaft vorzulegen. 5. Bauwesenversicherung: Der AG schließt keine Bauwesenversicherung ab. 6. Zugangswege/Lage und Örtlichkeit der Baustelle: Der Zugang kann über die öffentliche Straße zum Grundstück erfolgen. Es handelt sich um einen eingeschossigen Verkaufsmarkt. Sofern zur Dachdeckung Aufzüge, Kräne o.ä. auf der Straße aufgestellt werden, hat der AN sich um die hierzu notwendigen Genehmigungen bei der Stadt zu kümmern. Bereiche für Lager- und Arbeitsplätze auf dem Grundstück sind mit dem Bauherren bzw. mit der örtlichen Bauleitung abzusprechen. 7. Örtliche Bauleitung: Die örtliche Bauleitung wird für den Bauherren durch den beauftragten Vertreter, in diesem Fall dem Ingenieur- und Planungsbüro Finzel, Alte Kasernstraße 1, 97082 Würzburg durchgeführt. Anordnung Dritter dürfen nicht befolgt werden. 8. Für die einzelnen Gewerke sind von den Auftragnehmern die verantwortlichen Fachbauleiter bei Auftragserteilung schriftlich zu benennen. Die bezeichneten Personen sind rechtsverbindliche Ansprechpartner des AG oder dessen Vertreters an der Baustelle. 9. Behindert der AN andere Firmen bei der Durchführung ihrer Leistungen durch lagernde Materialien und Belegung von Räumen in der Baustelle, so sind die notwendigen Umdispositionen auf Verlangen des AG unentgeltlich und umgehend vorzunehmen. Muß eine Beseitigung durch Veranlassung der Bauleitung erfolgen, werden die Kosten von der Rechnung des Verursachers in Abzug gebracht. 10. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbe- seitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12. zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzügl. zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Wird die Entsorgung vom Unternehmer trotz Aufforderung unterlassen, wir diese durch einen Dritten ausgeführt und der Aufwand dem AN in der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 11. Der Bauhauptunternehmer hat mit der Aufnahme der Arbeiten die entsprechenden Anschlüsse für Baustrom und -wasser auf seine Kosten herzustellen und den Nachfolgehandwerkern zur Verfügung zu stellen. Sofern diese später als Hauptanschlüsse verwendet werden können, übernimmt der AN die Kosten hierfür. Die anfallenden Verbrauchskosten werden anteilig auf alle beteiligten Handwerker umgelegt. Die Verbrauchskosten werden dem Bauhauptunternehmer vergütet. Bauseitige Umlagen, die während der Bauzeit anfallen und anteilig auf alle Unternehmer umgelegt werden. Dies betrifft folgende Insgemeinkosten der Baustelle: - Bauwasser - Baustrom - Container - etc. Die Umlage beträgt pauschal 0,35 % der Nettoabrechnungssumme, jedoch maximal Euro 1.000,00 je Gewerk. Allgemeine Anmerkungen ALDI Süd Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen. Besondere Hinweise Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen. Vorbemerkung zur DGNB-Zertifizierung (Neubau V2023) Für das Neubauvorhaben "MIXTUM LIVING" soll eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem DGNB-System (Neubau Version 2023) durchgeführt werden. Angestrebt ist das Erreichen einer DGNB-Gold Auszeichnung. Nachfolgend werden die für die erfolgreiche Zertifizierung erforderlichen Ausführungs- und Dokumentationsqualitäten benannt, welche zwingend einzuhalten sind. Jede Nicht-Einhaltung und unabgesprochene Veränderung kann dazu führen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel verfehlt wird, was zudem förderschädlich ist. Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Nachhaltigkeitsanforderungen sind Bestandteil der Ausschreibung und verbindliche Grundlage für Angebot, Vergabe und Ausführung. Mit Abgabe eines Angebots bestätigt der Bieter, dass die beschriebenen DGNB-relevanten Anforderungen berücksichtigt sind und ohne gesonderte Vergütung umgesetzt werden. Leistungen für die Erfüllung der Anforderungen nach DGNB - Neubau Version 2023 Die Nachhaltigkeitszertifizierung nach DGNB - Neubau umfasst verschiedene Bereiche welche die Ökologie, Ökonomie sowie das Soziale betrachten. Zusätzlich fliesen die Technik, der Prozess sowie der Standort mit ein. Jeder Bereich setzt sich aus mehreren Kriterien zusammen, welche die Planung wie auch die Ausführung umfassen. Bei der Materialauswahl haben Punkte wie Dauerhaftigkeit, Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit und Rückbaufähigkeit einen großen Einfluss. Folgend sind die zu erbringenden Leistungen für die Bauausführung benannt. Pflichtenheft Das projektbezogene Pflichtenheft (Anlage 1) ist Bestandteil der vertraglichen Leistungsverpflichtung im Rahmen der angestrebten DGNB-Zertifizierung. Die im Pflichtenheft definierten Anforderungen, Zuständigkeiten und Mitwirkungspflichten sind von den jeweiligen Fachunternehmern verbindlich einzuhalten und gelten als Vertragsbestandteil. Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. der zuständigen DGNB-Koordination. Sämtliche im Rahmen der DGNB-Zertifizierung erforderlichen Mitwirkungs-, Zuarbeits- und Dokumentationsleistungen der Fachunternehmer sind Bestandteil der vertraglichen Leistung und mit den Einheitspreisen abgegolten. Ein Anspruch auf gesonderte Vergütung besteht hierfür nicht. ENV1.1 Klimaschutz und Energie Sofern es zu Änderungen der geplanten Mengen / Massen kommt, ist der Auditor und die Bauleitung umgehend zu informieren. Relevante Informationen zum Einsatz von Großgeräten sowie Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energie müssen dem Auditor zur Verfügung gestellt werden. ENV1.2 Risiken für die Lokale Umwelt Es werden Anforderungen an die Schadstoffvermeidung der Baumaterialien gestellt. Die Anforderungen der Qualitätsstufe 4 aus der Kriterienmatrix der DGNB (siehe Anlage 2-ENV12-Kriterienmatrix) sind hierbei ausnahmslos einzuhalten. Die ausführende Firma verpflichtet sich, dass sämtliche Baumaterialien den DGNB-Qualitätsanforderungen der QS4 an die Schadstoffvermeidung entsprechen. Die Baumaterialien sind vier Wochen vor geplantem Einbau zu prüfen und an den Auditor zu übermitteln. Folgende Angaben sind mindestens zu erbringen: Einsatzbereich / -ort Fläche bzw. Menge Produkt- und Herstellername Technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Nachhaltigkeitsdatenblätter, Herstellererklärung etc. Der Auditor erteilt, sofern die Anforderungen an die Schadstoffvermeidung eingehalten sind, eine Freigabe zur Verwendung des vorgesehenen Baumaterials. Nicht freigegebene Baumaterialien dürfen nicht verwendet werden. ENV1.3 Verantwortungsvolle Ressourcengewinnung Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) Die ausführende Firma muss der Nachweispflicht des LkSG nachkommen. Das bedeutet, dass Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden eine Bestätigung zur Einhaltung des LkSG nachweisen muss. Jedes Unternehmen kleiner 1.000 und größer 100 Mitarbeitende muss eine Selbstdeklaration zur Einhaltung, Kontrolle und Umsetzung der grundlegenden Lieferkettensorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich erbringen. Firmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden müssen keine Nachweise erbringen. Holz Es werden Anforderungen an alle neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe gestellt. Diese müssen aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Generell dürfen keine Hölzer eingebaut werden, die aus unkontrolliertem Abbau in tropischen, subtropischen und borealen Klimazonen gewonnen werden. Der Nachweis hierfür erfolgt über die nachfolgend aufgeführten Zertifikate: PEFC (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes) FSC (Forest Stewardship Council) vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland des Holzes geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden (bspw. Holz von Hier) "Cain of Custody (CoC)"-Zertifikat mit Angabe Herkunftsland und Holzart Die ausführende Firma liefert für alle neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe die entsprechenden Rechnungen / Lieferscheine und o.g. Zertifikate. Erfüllungserklärung Jeder Fachunternehmer verpflichtet sich, die in der beigefügten Erfüllungserklärung (Anlage 3) aufgeführten Anforderungen und Vorgaben vollständig einzuhalten. Mit der Ausführung der Leistungen sowie durch Unterzeichnung der Erfüllungserklärung bestätigt der Fachunternehmer verbindlich die Einhaltung sämtlicher dort benannter Punkte. Die unterzeichnete Erfüllungserklärung ist vorzulegen und Bestandteil der vertraglichen Leistungen. ENV2.2 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen Die ausführende Firma liefert Datenblätter, in denen die Durchflussgeschwindigkeiten bzw. Spülmengen ersichtlich werden, zu sämtlichen Sanitärarmaturen, speziell der Handwaschbecken, der WCs / Urinals, der Duschen und Küchenspülen, an den Auditor. SOC1.1 Thermischer Komfort / SOC1.2 Innenraumluftqualität Die ausführende Firma liefert Datenblätter zur raumlufttechnischen Anlage inkl. sämtlichen Lüftungsauslässen an den Auditor. ECO2.7 Dokumentation Die Fachunternehmer haben sämtliche Revisions-, Bestands- und Produktunterlagen entsprechend dem ausgeführten Zustand digital, strukturiert und vollständig zu übergeben. Die Unterlagen müssen für den späteren Betrieb geeignet aufbereitet sein und sind mindestens für die Dauer der Gewährleistungsfrist vorzuhalten. TEC1.6 Zirkuläres Bauen Die Fachunternehmer haben für ihre Leistungen Angaben zur Demontier-, Trenn- und Rückbaufähigkeit der eingesetzten Bauteile und Produkte bereitzustellen. Erforderliche Textbausteine für die Umnutzungs-, Umbau- und Rückbauanleitung gemäß DGNB-Kriterium TEC1.6 sind fachbereichsbezogen zu liefern. PRO2.1 Baustelle Bauprozess Um die Ausführung so nachhaltig wie möglich zu gestalten und die Nachbarschaft sowie die ausführenden Personen zu schützen, wurden Konzepte zu folgenden Punkten erstellt: - Lärmarme Baustelle - Staubarme Baustelle - Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle - Abfallarme Baustelle - Kommunikation - Ressourcenschutz Diese Konzepte befinden sich in Anlage 4 und müssen umgesetzt werden. Damit diese Konzepte wie geplant umgesetzt werden können, muss das ausführende Unternehmen eine entscheidungsermächtige Person an einer Schulung mit dem Umfang von ca. 1 h teilnehmen. Diese Schulung wird von dem Audit-Team von GN-Bauphysik veranstaltet und findet vor Baubeginn statt. Hierbei werden die Anforderungen der DGNB-Zertifizierung sowie die Umsetzung auf der Baustelle detailliert erläutert und auf Rückfragen geantwortet. Die ausführende Firma dokumentiert die Einhaltung der Konzepte. Die Nachweisführung für alle in den Konzepten aufgeführten und zutreffenden Anforderungen hat durch eine Fotodokumentation auf der Baustelle stattzufinden. Die ausführende Firma liefert Rechnungen über die möglichst sortenreine Entsorgung des Baustellenmülls. PRO2.3 Geordnete Inbetriebnahme Die Fachunternehmer sind verpflichtet, an der geordneten Inbetriebnahme der technischen Anlagen mitzuwirken. Hierzu gehören die Teilnahme an Probebetrieben, die Durchführung und Dokumentation von Funktionsprüfungen sowie die Übergabe prüffähiger Inbetriebnahme- und Messprotokolle. Erforderliche Zuarbeiten für Monitoring- und Zählerkonzepte sowie für das Inbetriebnahmemanagement sind Bestandteil der vertraglichen Leistung. PRO2.5 Vorbereitung einer nachhaltigen Nutzung Die Fachunternehmer haben für ihre jeweiligen Leistungen die für den Betrieb relevanten Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und Pflegeanleitungen vollständig und objektspezifisch zu erstellen und bereitzustellen. Darüber hinaus sind die wartungs- und instandhaltungsrelevanten Bauteile einschließlich Zyklen, Austauschzeitpunkten und Kosten zu benennen. Die erforderlichen Angaben und Textbausteine für das Betreiberhandbuch sind fachbereichsbezogen zu liefern und Bestandteil der vertraglichen Leistung. VERTRAGSBEDINGUNGEN TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG 1. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich für komplette Lieferung Montage einschließlich allem Zubehör, die zur betriebsfertigen und einwandfreien Funktion gehören. 2. Am Leistungsverzeichnis sind keine Änderungen vorzunehmen. Abweichende Ansichten sind durch Begleitschreiben oder in Form eines Nachtragsangebotes gesondert bekanntzugeben. 3. Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektrofirmen haben sich unter Führung der Bauleitung gegenseitig von vornherein auf eine reibungslose Rohrführung abzustimmen, wobei im allgemeinen Installations-, Kanal- und Abflussrohre den Vorrang haben werden. Wasser- und Heizungsrohre sind parallel aufzubauen und die Befestigung gleichartig zu gestalten. Die Firmen haben sich bei der Montage der Hauptträger und Rohrschellen soweit abzusprechen, das ein Befestigungsfabrikat Verwendung findet. Im Regelfall wird die Grundkonstruktion von der Heizungsfirma geliefert. 4. Die beauftragte Firma hat der am Bau beschäftigten Elektrofirma nach Montagebeginn genau die Montageplätze aller nötigen elektrischen Anschlüsse zu bezeichnen und alle Anschlusswerte zur Bemessung der erforderlichen Leistungsquerschnitte anzugeben. Nachträglich erforderliche Änderungen oder Ergänzungen gehen zu Lasten des Unternehmers. 5. Nach Möglichkeit hat die Sanitär- und Lüftungsfirma dafür zu sorgen, dass die von ihnen benötigten Motorschutzschalter, Zeitschaltuhren etc. mit im Schaltschrank der Heizungsfirma eingebaut werden. Die entsprechenden Geräte werden der Heizungsfirma zur Verfügung gestellt. 6. Örtliche Nachstemmarbeiten, die beim Rohbau in den Aussparungsplänen evtl. nicht erfasst worden sind, z.B. für Muffen-, Schlitzausweitungen, waagerechte und senkrechte Heizkörperanschlüsse und Anschlussschlitze zu den Einrichtungsgegenständen sowie waagerechte Wanddurchbrüche für die Verteilungsleitungen sind Sache der ausführenden Firma und sind mit aller Rücksicht auf den fertigen Baukörper durchzuführen. Diese Arbeiten gehören zur Rohmontage und sind dort mit einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. 7. Stemm- bzw. Bohrarbeiten für Konsolen, Halter, Fixpunkte, Schellen, Aufhängungen etc. sind in den Preisen der Montage enthalten. 8. Alle Zementarbeiten wie Einmauern von Konsolen, Halterungen, Hängeeisen, Schellen etc. müssen vom Unternehmer einkalkuliert werden. Es darf kein Gips zum Einmauern verwendet werden. 9. Auf gute Ausdehnungsmöglichkeit und Schalldämmung ist zu achten. Alle Rohrschellen, Aufhängungen, und Wandbefestigungen sind mit Gummieinlagen zu versehen. Befestigungen an Betonteilen erfolgen mit Metallspreizdübeln. Wand-, Decken- und Fußbodendurchführungen sind mit Mineralfaser-Schalen (nicht brennbar) zu versehen. 10. Alle unter Putz verlegten Rohrleitungen sind zu isolieren. In der Kalkulation sind die Form- und Verbindungsstücke mit einzurechnen, wenn eine separate Position im Leistungsverzeichnis nicht enthalten ist. 11. Bauseits verlegt werden die Stromleitungen sowie alle anderen Thermostat- und Elektroleitungen, soweit diese nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind. 12. Für Probeinbetriebnahme bzw. Druckproben wird bauseits Wasser, Gas, Öl, Strom, etc. zur Verfügung gestellt. 13. Der Unternehmer haftet für ordnungsgemäße Einlagerung aller Apparate und Materialien am Bau bis zur Montage. 14. Grundsätzlich wird eine fachtechnische und sorgfältige Ausführung, gemäß den z.Zt. gültigen Vorschriften und technischen Regeln, aller Arbeiten verlangt. Muster und Detailzeichnungen sind daher vor Ausführung zur endgültigen Genehmigung vorzulegen. 15. Der Unternehmer hat sein Werk und den Bau auf seine Verantwortung bis zur Übergabe von Schäden aller Art zu bewahren. Eine Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen. 16. Alle Rohrleitungen, auch in später verdeckten Kanälen oder abgehängten Decken, sind sau- ber, gerade und parallel und genau im Gefälle zu verlegen. Abstand der Rohre und Rücksicht auf die Isolierung - auch bei Kreuzungen etc. - genügend groß vorsehen, damit jedes Rohr einzeln isoliert werden kann. Regiearbeiten Diese Arbeiten dürfen nur auf Anforderung der Bauleitung ausgeführt werden. Der Auftragnehmer hat täglich Regielisten mit dem Materialverbrauch vorzulegen und bescheinigen zu lassen. Obermonteurstunden werden nur als Monteurstunden vergütet. In den Verrechnungssätzen sind enthalten: Allgemeine Unkosten, Sozialleistungen, Spesen, Steuern, Trennungszulagen, Auslösung, Werkzeugbereitstellung, Gewinn. a) Die Ausführung der Regel- und Schaltanlage muss von einer ausführenden Firma aus Gründen der Gewährleistung und der Koordination bearbeitet werden. Die Schalt- und Regelpläne sind dem Planungsbüro vor Ausführung der Schalt- und Regelanlage zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungs- und Genehmigungszeit beträgt 4 Wochen, d.h. dass diese Unterlagen eingereicht werden müssen, um einen Terminverzug auszuschließen. b) Ausführungsprojektierung In den Einheitspreisen der Schalt- und Regelanlagen müssen folgende Leistungen enthalten sein: Die Festlegung der Gesamtanlagenfunktion, gemeinsam mit dem Anlagenbauer. Das Erstellen der Schalt- und Regelpläne nach der neuen DIN 40719; Stücklisten, Ventillisten, Klemmpläne; Front-, Aufbau- und Aufstellungspläne der Schalttafeln; Funktionsbeschreibung; Bedienungs- und Wartungsanweisung; Prinzipschemata der Gesamtanlage; elektr. Positionspläne für die Elektroverdrahtung, Eintragung aller Regeldiagramme, Sollwerte, Führungsgrößen, Nachstellzeiten und P-Bänder in die Regelschematas. Klärung der Kabeleinführung, Türanschläge sowie Einbringung und Montage der Schalttafeln. Alle vorstehenden Unterlagen müssen, zusätzlich zum Genehmigungsexemplar, bei Abnahme der Anlage als Revisionsunterlage 3-fach abgegeben werden. Der Auftragnehmer erklärt hiermit: - dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat, insbesondere auch darauf, dass keine Seiten fehlen. - dass der Text in der Ausschreibung nicht unverständlich und nicht mehrdeutig ist. - dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände geprüft und gewertet hat. - dass ihm bekannt ist, dass die Planungsunterlagen, die die Grundlage der Ausschreibung bilden, beim Planungsbüro eingesehen werden können. - dass er diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt. ........................................................................ .......................................................... Datum   Unterschrift/Stempel Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle gewerksrelevanten Arbeiten mit eigenem Personal auszuführen. Subunternehmer dürfen nur für Nebenleistungen, wie zum Beispiel Wärmedämmung und Elektroarbei- ten, nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn beauftragt werden. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN In Ergänzung der zusätzlichen technischen Vorschriften der VOB, Teil C, DIN 18 300, 18 306, 18 307, 18 381 und 18 421 sind folgende Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen bei der Erstellung der Anlage zu beachten. Gesetzliche und behördliche Vorschriften. Verarbeitungsrichtlinien und techn. Vorschriften von Herstellern und Lieferanten einzelner Anlageteile. DIN-Normen, VDI- und VDE-Richtlinien und sonst. techn. Vorschriften, soweit sie nicht schon in der VOB genannt sind Auflagen der Brandversicherungskammer. Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft. Vorschriften, Auflagen, Abfallentsorgungsvorschriften und Bedingungen der Kommunalbehörde. TECHNISCHE BESCHREIBUNG 1. UMFANG DER ANLAGE Die Arbeiten umfassen die komplette Neuinstallation der Kältetechnik im Gebäude. Montagebeginn: ca. 35. KW 2026 Fertigmontage: laut Bauzeitenplan Übergabe: laut Bauzeitenplan 2. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Alle für das Gewerk anwendbaren DIN- und sonstigen Vorschriften sind in ihrer zum Baubeginn gültigen Fassung Vertragsbestandteil für Baustoffe, Herstellung aus Ausführungsgüte. Das Leistungsverzeichnis ist aufgrund von Berechnungen nach den folgenden Normen aufgestellt, die auch der endgültigen Ausführung als Grundlage dienen müssen. DIN-Normen - DIN 1946 VDI-Lüftungsregeln - DIN 1947 Wärmetechnische Abnahmessungen an Nasskühltürmen    (VDI-Kühlturmregeln) - DIN 4102 Brandverhalten von Bauteilen - DIN 4109 Schallschutz im Hochbau - DIN 8960 Kältemittel - Anforderungen - DIN 8962 Kältemittel - Kurzzeichen - DIN 8975-2 bis - DIN 8975-9 Kälteanlagen - Sicherheitstechnische Grundsätze für Gestalung,   Ausrüstung und Aufstellung - DIN 18379 VOB, Teil C, Lüftung - DIN 18610 Lüftungsschächte, Lüftungskanäle und Lüftungszentralen im     Städtebau - DIN 18005 Schallschutz im Städtebau - DIN 19226 Regelung VDI-Richtlinien - VDI 2078 Kühllastberechnung - Versammlungsstättenrichtlinien - Zusätzlich sind die Bauauflagen zu beachten. Ebenso sind alle betreffenden Vorschriften und Bestimmungen der Orts- und Landesbehörde sowie die besondere Vorschriften für Brandschutz, jeweils neueste Fassung, zu beachten. 3. WERKSTOFFE 3.1 Rohrleitungen Die Rohrleitungen sind aus nahtl. Kupferrohr, Kühlschrank-Qualität nach DIN 8905/59753, auszuführen. Die Rohrverbindungen für die komplette Druckleitung, Saugleitung und Flüssigkeitsleitung sind durch Löten herzustellen. 3.2 Befestigungen Die Rohrbefestigungen sind in schallgedämmter Ausführung, geeignet für Kältemittelleitungen, als Kälteschelle auszuführen. 4. EINBAUTEILE 4.1. Kältegeräte Die Kältegeräte sind so aufzustellen, dass eine unbehinderte Bedienung und Zugänglichkeit zu den Schaltkästen, Kompressoren, Rohrregistern, Elektroanschlüssen usw. gegeben ist. 4.2 Aufstellung Die Aufstellung muss so erfolgen, dass keine Körperschallübertragung von den Geräten auf den Baukörper und die angeschlossenen Rohrleitungen erfolgen kann. 5. TECHNISCHE DATEN Die Wärmepumpen werden seitlich des Gebäudes auf einem Podest aus Gehwegplatten aufgestellt. Die HBC-Controller werden im Lager, unterhalb der Decke montiert. Diese dienen als Schnittstelle zum Gewerk Heizung. 6. ALLGEMEIN Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Anlage zum Abnahmetermin mängelfrei zu übergeben. Für jede weitere Abnahme, die durch Verschulden des Auftragnehmers erforderlich wird, werden vom Planer dem Auftragnehmer die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. 7. INSGEMEIN In die Einheitspreise mit einzurechnen sind alle Insgemeinkosten, wie z. B. Fracht und Transport der Materialien und Werkzeuge frei Baustelle, Auslösungen, Rücktransport der Restmaterialien, Druckproben, Abnahme, Aufmass, Übergabe etc., einschl. Bedienungsanweisung und Einweisung des Bedienungspersonals sowie aller Nebenarbeiten, einschl. Aufmass. Die Revisionsunterlagen sind 2 Wochen vor Abnahme bzw. Übergabe an den Bauherrn dem Planungsbüro zur Prüfung vorzulegen. Die Unterlagen sind in 3-facher Ausführung auf CD-Rom einzureichen. - Bestandspläne im dwg- oder dxf-, sowie im pdf-Format - Messprotokolle über die Funktions- und Leistungsmessung im pdf-Format - Beschreibungen im pdf-Fomat und zwar: - Funktionsbeschreibung, - Schmierpläne und Wartungsanweisungen, - Ersatzteillisten mit Bezugsquellennachweisen und Prospekten über Anlagen-Komponenten - Prüfbescheinigungen 1) In Ergänzung der DIN 18381, Punkt 4.3, sind vom Auftragnehmer die Montagepläne, M 1:50, auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausführungspläne zu erstellen. Die Ausführungs- und Montagepläne sind in Koordinationsgesprächen zwischen den am Bau beteiligten Firmen, dem Architekten und dem Fachingenieur auf Durchführbarkeit zu überprüfen. Danach erforderlich werdende Änderungen der Ausführungspläne und Bauanträge sind vom Auftragnehmer herzustellen. 2) Lüftungstechnische Einregulierung der beschriebenen Anlage: Im einzelnen sind folgende Arbeiten auszuführen, zu protokollieren und die eingestellten Istwerte den Bestandsunterlagen beizulegen:     - Durchführung einer Luftmengenmessung und Dokumentation der Ergebnisse in einem Messprotokoll       und die Messpunkte in einem Plan eingetragen.
Leistungsverzeichnis über
1 Kühlgerät und Zubehör
1
Kühlgerät und Zubehör
Die Firma ALDI hat mit der Firma Mitsubishi einen direkten Liefervertrag abgeschlossen. Die nachfolgend aufgeführten Geräte und Zubehörteile des Fabrikates Mitsubishi werden somit seitens der Firma ALDI bezogen und dem Auftrag- nehmer beigestellt. Die Lieferung erfolgt an die Baustelle. In die Einheitspreise einzukalkulieren sind der Transport der Geräte von der Abladestelle an den Aufstellort, sowie die Montage und der betriebsfertige Anschluss an das Rohr- leitungsnetz, einschl. der hierfür erforderlichen Hilfsmittel, Transport- und Hubfahrzeuge, Werkzeuge, etc.
Die Firma ALDI hat mit der Firma Mitsubishi einen
1.1 Mitsubishi Electric PURY-M350YNW-A1, City-Multi HVRF-Ausseneinheit bauseits gelieferte City-Multi HVRF-Ausseneinheit Fabrikat: Mitsubishi Electric Typ: PURY-M350YNW-A1 montieren, einschl. Reparaturschalter allpolig, montiert und verdrahtet, je Außeneinheit (Lieferung Rep.-Schal- ter durch Auftragnehmer)
1.1
Mitsubishi Electric PURY-M350YNW-A1, City-Multi HVRF-Ausseneinheit
2,00
Stk
1.2 Mitsubishi Electric SH-L YNW-A, Wetterschutzhaube bauseits gelieferte Wetterschutzhauben für vorgenannte Außengeräte Fabrikat: Mitsubishi Electric Typ: SH-L YNW-A montieren
1.2
Mitsubishi Electric SH-L YNW-A, Wetterschutzhaube
2,00
Stk
1.3 Mitsubishi Electric DP-L YNW-A, Kondensatwanne, beheizt bauseits gelieferte Kondensatwanne, beheizt Fabrikat: Mitsubishi Electric Typ: DP-L YNW-A montieren
1.3
Mitsubishi Electric DP-L YNW-A, Kondensatwanne, beheizt
2,00
Stk
1.4 Mitsubishi Electric CMB-WM108 V-AA, HBC Master-Controller bauseits gelieferten Hybrid BC Master-Controller Fabrikat: Mitsubishi Electric Typ: CMB-WM108 V-AA montieren
1.4
Mitsubishi Electric CMB-WM108 V-AA, HBC Master-Controller
2,00
Stk
1.5 Inbetriebnahme VRF-System, Einregulierung, Befüllung Befüllung, Inbetriebnahme und Einregulierung der HVRF-Anlage, einschl. der Zentralfernbedienung durch einen Servicetechniker. Systemeinstellung mit Messcomputer, einschl. Dokumentation der Einstellun- gen und Betriebsbedingungen, einschl. Einweisung des Bedienpersonals. Sämtliche Nebenkosten wie Fahrgelder, Auslösegelder, etc. sind einzukalkulieren. Einschl. Druckprobe und Befüllen der Anlage mit Kälte- mittel R 32 unter Zulieferung des benötigten Kältemittels.
1.5
Inbetriebnahme VRF-System, Einregulierung, Befüllung
1,00
psch
1.6 ABSETZEN / ANKLEMMEN ABSETZEN / ANKLEMMEN beidseitiges Absetzen und Anklemmen von Kabeln und Verbindungsleitungen der vorgenannten Anlage
1.6
ABSETZEN / ANKLEMMEN
1,00
psch
1.7 Körperschalldämmende Unterlage für Ausseneinheit Schalldämmende Unterlage unter der Ausseneinheit aus Neoprene-Gummi in Streifenform, 100 mm breit, 10 mm stark.
1.7
Körperschalldämmende Unterlage für Ausseneinheit
0,50
m2
1.8 Gerätepodest aus verz. Stahl L=3m, B=1m, H=0,3m Gerätepodest aus verzinktem Profilstahl zur Aufnahme der beiden Ausseneinheiten und der Kondensatwannen. Gewicht je Ausseneinheit mit Zubehör ca. 300 kg. L = 3 m, B = 1 m, H = 0,3 m
1.8
Gerätepodest aus verz. Stahl L=3m, B=1m, H=0,3m
1,00
Stk
2 Rohrleitungen und Zubehör
2
Rohrleitungen und Zubehör
Anmerkungen zu nachstehenden Positionen In die Einheitspreise sind einzukalkulieren: ca. 80 % der nachfolgenden Rohrleitungen sind von der Decke (4,5 m hoch) auf eine Höhe von ca. 4 m abzu- hängen. Fahrbare Montagegerüste oder Hebebühnen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und wer- den nicht gesondert vergütet.
Anmerkungen zu nachstehenden Positionen
2.1 Kupferrohr DIN 8905/59753 Cu 16x1 Nahtl. Kupferrohr in Kühlschrank-Qualität DIN 8905/59753, in Stangen, Deutsche Handelsqualität, einschl. Form- und Verbindungsstücke, Dichtungs- und Lötmaterial, Rohrbefestigungsmaterial in schalldämmen- der Einlage, geeignet für kältemittelführende Leitungen (Kühlschelle), Fabr. Mefa oder gleichwertig. Bei Wand- und Deckendurchführungen sind die Rohre mit Missel- Mineral oder gleichwertig, nicht brennbar nach Klasse A1, DIN 4102, 20 bzw. 30 mm stark zu isolieren. Kunst- stoff-Abdeckrosetten, in Brandabschnitten Überschieb- rohre mit feuerbeständiger Einlage, alle Lötstellen sind unter Schutzgas (Formiergas 80/20 oder getrocknetem Stickstoff) mit geeignetem Lot auszuführen, die Längen- ausdehnung der Kältemittelgasleitungen (Saugleitung im Kühlbetrieb, Heißgasleitungen im Heizbetrieb) ist bei der Verlegung zu berücksichtigen. 16 x 1,0 mm
2.1
Kupferrohr DIN 8905/59753 Cu 16x1
65,00
m
2.2 dsg. Cu 28x1,5 Text wie vor beschrieben, jedoch 28 x 1,5 mm
2.2
dsg. Cu 28x1,5
65,00
m
2.3 Bezeichnungsschilder Kunststoff-Bezeichnungsschilder mit schwarzer Schrift auf hellem Grund 2-zeilig, Größe 100 x 50 mm, einschl. Befestigungsmaterial und Klarsicht-Abdeckplatte.
2.3
Bezeichnungsschilder
10,00
Stk
2.4 Profileisenkonstruktion verz. Profileisenkonstruktion in verz. Ausführung für Befestigungs-Sonderkonstruktion und Rohr- festpunkte.
2.4
Profileisenkonstruktion verz.
150,00
kg
3 Wärmedämmarbeiten
3
Wärmedämmarbeiten
Anmerkungen zu nachstehenden Positionen In die Einheitspreise sind einzukalkulieren: ca. 80 % der nachfolgenden Isolierungen, sind auf einer Höhe von ca. 4 m anzubringen. Fahrbare Montagegerüste oder Hebebühnen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht ge- sondert vergütet.
Anmerkungen zu nachstehenden Positionen
3.1 Rockwool Teclit PS Cold Rohr 18 mm x 20 mm Dämmung von Rohrleitungen an Wechseltemperaturanlagen zur Vermeidung von Tauwasserbildung und zur Reduzierung des Wärmeverlustes Anforderung: Dämmung von Rohrleitungen bei Mediumtemperaturen = 0 °C, mit einem nichtbrennbaren Kältedämmsystem - Steinwolledämmmatte mit einer engmaschigen glasfasergitternetzverstärkten Aluminiumfolie ummantelt, sowie weiteren Systemkomponenten (Aluminiumklebebänder) zur Herstellung einer ausreichend diffusionsdichten Ummantelung. Die Eignung des Dämmsystems für die beschriebene Anwendung wurde in Langzeittest bei einem anerkannten Institut für die Prüfung und Zertifizierung von Dämmstoffen nachgewiesen. Baustoffklasse: A2L - s1, d0 nach DIN 13501-1 Schmelzpunkt: > 1000 °C nach DIN 4102-17 Wärmeleitfähigkeit: 0 °C = 0,032 W/(m K) nach   EN ISO 8497 Oberfläche: Aluminiumfolie mit engmaschiger Glasfasergitternetzverstärkung   Sd > 1500 m nach DIN EN ISO   12572 Voraussetzungen: Die Voraussetzungen für Dämmarbeiten gemäß DIN 4140 sind zu beachten. Anforderungen an den Korrosionsschutz der Rohrleitung gemäß AGI-Q 151 wurden überprüft. Die notwendigen Korrosionsschutzarbeiten sind abgeschlossen. Befestigung der Rohrleitungen mit nichtbrennbaren Kälterohrabhängern - Rohrabhänger Steinwolledämmkern mit einer engmaschigen glasfasergitternetzverstärkten Aluminiumfolie ummantelt und einer außen um den Dämmkern angeordneten Rohrtragschelle. Die Anlage ist während der Dämmarbeiten außer Betrieb und frei von Kondensat. Einbau: Entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers. Die Ausführung erfolgt durch ein vom Systemhersteller geschultes und zertifiziertes Unternehmen. Anwendungsbereich: Dämmung für Rohrleitungen von Wechseltemperaturanlagen / Zweileitersysteme, Kältedämmung / Tauwasserschutz bei Kühlbetrieb, Wärmedämmung 100 % nach EnEV/GEG bei Heizbetrieb Bedingungen bei Betrieb: Umgebungstemperatur  = 25 °C Relative Luftfeuchte  = 60 % / 80% 1) Medium-Temperatur  = 0 °C bei Kühlbetrieb    = 80 °C bei Heizbetrieb Die Dämmstärken der Rohrummantelungen sowie der Kälterohrabhänger sind für die Bedingungen bei Kältebetrieb, und unter Berücksichtigung der weiteren zusätzlichen Anforderungen zu bestimmen. Im Abstand von 3 - 4 m entlang dem Rohrleitungsverlauf sind Abschottungsverklebungen zu erstellen. Sämtliche Durchdringungen der Aluminiumummantelung (z.B. an Ventilschaften, Messgeräten, Fixpunkt, Einschweißungen) sowie alle Endstellen und Abschlüsse sind mit geeigneten, für das Dämmsystem zugelassenen Dichtbändern diffusionsdicht abzukleben. Fabrikat: Rockwool Typ: Teclit PS Cold Rohraußendurchmesser: 18 mm Dämmstärke: 20 mm
3.1
Rockwool Teclit PS Cold Rohr 18 mm x 20 mm
G
60,00
m
3.2 dsg. Rockwool Teclit PS Cold für Rohr 28 x 30 mm Text wie vor beschrieben, jedoch Rohraußendurchmesser: 28 mm Dämmstärke: 30 mm
3.2
dsg. Rockwool Teclit PS Cold für Rohr 28 x 30 mm
G
60,00
m
3.3 Armaflex für Rohr 16x1,0; 11,5 mm Wärmedämmung auf kältemittelführenden Rohrleitungen zur Verhinderung von Schwitzwasser- bildung. Flexibler Schaumstoff auf Basis synthetischen Kau- tschuks mit geschlossenzelliger Materialstruktur. Der Schaumstoff enthält weder asbesthaltige Bestandteile noch FCKW-Treibgase. Farbe: Schwarz. Temperatureinsatzbereich: -40°C bis +105°C (Fläche und Band: +85°C). Verlegung nach den Richtlinien des Herstellers. Armaturen sind, soweit nicht separat ausgeschrieben, mit in die Rohrleitungsisolierung einzubinden. Stoß- nähte und Fugen sind diffusionsdicht abzukleben. Fabrikat: Armacell Typ: AF-2/Armaflex Rohr ä. Ø 16 x 11,5 mm Isolierstärke
3.3
Armaflex für Rohr 16x1,0; 11,5 mm
A
60,00
m
3.4 dsg. Armaflex für Rohr 28x1,5, 12,5 mm Text wie vor beschrieben, jedoch Rohr ä. Ø 28 x 12,5 mm Isolierstärke
3.4
dsg. Armaflex für Rohr 28x1,5, 12,5 mm
A
60,00
m
3.5 HT/Armaflex S für Rohr 16x1,0, 13 mm Isolierstärke Wärmedämmung auf kältemittelführenden Rohrleitungen zur Verhinderung von Schwitzwasser- bildung, für VRV-Anlagen oder Solaranlagen. Flexibler UV-beständiger Schaumstoff auf Basis syn- thetischen Kautschuks mit geschlossenzelliger Mate- rialstruktur. Der Schaumstoff enthält weder asbesthaltige Bestandteile noch FCKW-Treibgase. Mit einer UV-beständigen Folienummantelung zur Verwendung im Aussenbereich. Farbe: Schwarz Wärmeleitfähigkeit: 0,038 W/(mK) Temperatureinsatzbereich: -50°C bis +150°C Verlegung nach den Richtlinien des Herstellers. Fabrikat Armacell Typ HT/Armaflex S Rohr ä. Ø 16 x 13 mm Isolierstärke
3.5
HT/Armaflex S für Rohr 16x1,0, 13 mm Isolierstärke
5,00
m
3.6 dsg. HT/Armaflex S für Rohr 28x1,5, 13 mm Text wie vor beschrieben, jedoch Rohr ä. Ø 28 x 13 mm Isolierstärke
3.6
dsg. HT/Armaflex S für Rohr 28x1,5, 13 mm
5,00
m
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
4.1 A-Monteurstunden mit allen Zuschlägen Für evtl. anfallende unvorhergesehene Arbeiten werden in Ansatz gebracht: Diese Stunden dürfen nur nach vorheriger Genehmi- gung durch die Bauleitung in Anspruch genommen werden und sind mit Stundenzetteln spätestens am nächsten Tag der Bauleitung zur Unterschrift vorzu- legen. A-Monteurstunden mit allen Zuschlägen
4.1
A-Monteurstunden mit allen Zuschlägen
E
1,00
h
4.2 B-Monteurstunden mit allen Zuschlägen B-Monteurstunden mit allen Zuschlägen
4.2
B-Monteurstunden mit allen Zuschlägen
E
1,00
h
4.3 C-Monteurstunden mit allen Zuschlägen C-Monteurstunden mit allen Zuschlägen
4.3
C-Monteurstunden mit allen Zuschlägen
E
1,00
h
4.4 Lehrlingsstunden mit allen Zuschlägen Lehrlingsstunden mit allen Zuschlägen
4.4
Lehrlingsstunden mit allen Zuschlägen
E
1,00
h
5 Verschiedenes
5
Verschiedenes
5.1 Wartungsvertrag Wartungsvertrag für die im Leistungsverzeichnis be- schriebenen Anlagen, Maschinen und Geräte ist vom Auftragnehmer ein einjähriger Kundendienst nach Ab- nahme der Anlagen durchzuführen. Der Wartungsvertrag beinhaltet je nach Bedarf eine dauernde Überprüfung und Wartung der Anlage und Anlagenteile sowie eine kostenfreie Störbehebung. In den Wartungskosten sind folgende Kosten enthal- ten: a) Arbeitszeit b) Fahrtkosten c) Auslösungsgelder d) Werkzeug- und Geräteverschleiß e) Telefon- und Portogebühren f) Materialkosten g) Sonstiges Nach Durchfürung der jeweiligen Wartungs- und Reparaturarbeiten sind vom Auftragnehmer Prüfbe- richte dem Auftraggeber vorzulegen.
5.1
Wartungsvertrag
E
1,00
Stk
Bei der Erstellung von Durchbrüchen, Bohrungen, etc. sind sämtliche benötigte Hilfsmittel und Kleinmaterialien, sowie das Beseitigen und Entsorgen des anfallenden Bauschuttes mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sämtliche Mauerwerksarbeiten erfolgen in Verantwor- tung des Auftragnehmers und sind vor Ausführung mit dem Architekten abzusprechen.
Bei der Erstellung von Durchbrüchen, Bohrungen, etc.
5.2 Kernbohrungen in Beton bis 20 cm, Ø 60 Kernbohrungen mit Diamant-Bohrgerät in Beton-Bauteilen herstellen, zur Neuverlegung von Installationsleitungen Bohrung: Ø 60 mm Betonstärke: bis 20 cm
5.2
Kernbohrungen in Beton bis 20 cm, Ø 60
E
1,00
Stk
5.3 dsg Kernbohrungen in Beton bis 20 cm, Ø 80 Text wie vor beschrieben, jedoch Bohrung: Ø 80 mm Betonstärke: bis 20 cm
5.3
dsg Kernbohrungen in Beton bis 20 cm, Ø 80
E
1,00
Stk
Die rechtsverbindliche Unterschrift mit Firmenstempel ist auf diesem Blatt unten zu leisten. Anerkannt: Der Bieter: .............................................., den ..............................2026 (Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift) Aufgestellt: Herbert Haustechnische Planungs GmbH   Ludwig-Weis-Straße 12, 97082 Würzburg   Tel.: 0931/46538150, Fax: 0931/46538159 Würzburg, 08.06.2026
Die rechtsverbindliche Unterschrift mit Firmenstempel ist