Entsorgung
Aurubis MSSP Halle
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkung Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten bei der Angebotslegung zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wird eine Ortsbegehung des Anbieters, im Rahmen der Angebotserstellung, empfohlen. Bedenken gegen die Art, der in den Anfrageunterlagen beschriebenen Arbeiten, sind im Rahmen der Angebotserstellung dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Nachträge außerhalb dieser Anfrage sind nur möglich, wenn sie der örtlichen Bauleitung bzw. deren Stellvertretung innerhalb einer angemessenen Frist vor Ausführung mitgeteilt und von dieser ausdrücklich genehmigt werden. In die Einheitspreise sind alle Aufwendungen einzurechnen, die zur Erreichung des in der jeweiligen Position beabsichtigten Endzustandes erforderlich werden. Baustoffe oder Bauteile, die dem Vertrag nicht entsprechen, sind auf Anordnung des Auftraggebers von der Baustelle zu entfernen. Der Auftragnehmer hat die angebotenen Leistungen selbst auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er Teilleistungen an Nachunternehmer übertragen. Der Auftragnehmer hat bei Weitervergabe von Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zugrunde zu legen. Die Nachunternehmer sind dem Auftraggeber vor Auftragserteilung schriftlich zu benennen. Der Aufragnehmer übernimmt gemäß VOB, Teil B / § 13, die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Mit dem Tag der Abnahme gilt eine Gewährleistung nach VOB, Teil B/§ 13 Absatz 4, als vereinbart. Der Auftragnehmer hat der Werkvorschrift für Fremdfirmen, die auf dem Aurubis-Werkgelände arbeiten, Folge zu leisten (siehe: Anlage 1 und 2). Überdies sind die einschlägigen DIN-Vorschriften, in der zur Zeit der Ausführung des Auftrages jeweils gültigen Fassung, einzuhalten. Das Einrichten, Vorhalten und die Räumung der Baustelle ist, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, für die Dauer der Arbeiten im Leistungsumfang des AN enthalten. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle erforderlichen technischen Geräte, die Absicherung und Beleuchtung der Montagebereiche, sowie alle sonstigen, zur fachgerechten Ausführung der Arbeiten notwendigen Geräte und Hilfsmittel. Aus der Baustelleneinrichtung ist die ggf. notwendige Gerüststellung herauszurechnen, sofern es in den Positions- oder Hinweistexten nicht anders beschrieben ist. Die Gerüststellung erfolgt bauseits durch den Auftraggeber. Die Bereitstellung von Containern (im Radius bis 200 m um den Arbeitsbereich), für die sortenreine Trennung von anfallenden Abbruch-, Rest- und/oder Verpackungsmaterialien des AN, erfolgt bauseits. Der Transport dieser Materialien zu den Containern ist Sache des AN und dementsprechend in den betreffenden Positionspreisen zu berücksichtigen. Die Weiterverwertung bzw. die Entsorgung der Materialien erfolgt bauseits. Um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, hat der AN grundsätzlich den Bedarf an Containern, einschließlich Angaben zu Anzahl, Volumen & den Materialien die darin Verladen werden sollen, immer eine Woche vorab dem AG mitzuteilen. Die aktuelle Werkvorschrift Werk Hamburg der Aurubis AG (vgl.: Anlage 1 & 2) ist zwingend zu beachten.
Allgemeine Vorbemerkung
Arbeitssicherheit Im Folgenden eine Zusammenstellung der zu beachtenden Richtlinien in Bezug auf das vor Ort, auf dem Gelände der Aurubis AG in Hamburg, arbeitende Personal des Auftragnehmers: 1. Die Arbeitssicherheitsvorgabensind zwingend & zu jeder Zeit der Arbeitsausführung einzuhalten 2. Für die Arbeiten auf dem Gelände der Aurubis AG Hamburg ist zwingend notwendig, dass das Personal mit der erforderlichen PSA ausgestattet ist. Diese umfasst grundsätzlich Sicherheitsschuhe S3, Schutzbrille, Helm, Warnweste und Arbeitskleidung bestehend aus langärmeliger Jacke und Hose nach EN ISO. Weitere spezifische Persönliche Schutzausrüstung (z.B. Atemschutzmasken und Absturzsicherungen) wird dem Auftragnehmer im Bedarfsfall kostenlos durch die Aurubis AG zur Verfügung gestellt und in der Arbeitssicherheitswerkstatt (Werk Nord) ausgegeben.
Arbeitssicherheit
Projektbeschreibung Projektbeschreibung Allgemeines: Im Werk Nord der Aurubis AG am Standort Hamburg, soll die bestehende Altmetallkonverterhalle (Gebäude-Nr. 1504, vgl. Abb. 1 und 2), einschließlich des im Osten angrenzenden Vordachs, zurückgebaut werden. Am selben Standort ist anschließend die Neuerrichtung einer Halle, für die sogenannte Matte-Speiß-Trennung, geplant. Beschreibung Gebäude: Das Gebäude 1504 befindet sich an der nördliche Grenze des Aurubis-Werksgeländes und grenzt hier direkt an die Hovestraße. Im nord-östlichen Bereich der Halle grenzt die bestehenbleibende Zerkleinerungsanlage (EBA) an. Im Nord-Westen schließt derzeit das Maschinenhaus an die Halle an, welches jedoch im Zuge eines gesonderten Projektes vor Ausführungsbeginn der hier beschriebenen Maßnahmen bereits zurückgebaut und als Lagerfläche dienen wird. Im Bereich des ehem. Maschinenhauses (Gebäude 1503) wird die Esse für die Matte-Speiß-Trennung errichtet. Abb. 1 – Auszug aus Aurubis-Werkstraßenkarte, mit Kennzeichnung (roter Kreis) des Rück- & Neubaubereichs Abb. 2 – Luftbild Altmetallkonverterhalle mit angrenzenden Gebäuden - Aurubis Werk Nord Rot: betreffendes Gebäude zum LV Abbruch/ Neubau; Blau: verbleibendes Bestandsgebäude; Gelb: vorab abgebrochenes Gebäude Die 1950 errichtete eingeschossige Halle wurde seinerzeit als Messingkonverterhalle genutzt. Die Altmetallkonverterhalle aus einem Stahlrahmenbau, welcher mit Rotklinker ausgemauert ist, bestand ursprünglich aus 7 Achsen zuzüglich des zweigeschossigen Anbaus als Sozialtrakt im Norden. Es fanden folglich diverse Umbauten für die Ergänzung und Neuerrichtung von Filtern, Kompressoren statt und im Jahr 1969 wurde die Halle um weitere 2 Achsen im Süden ergänzt, als Erweiterung für den Schachtofen. Im weiteren Verlauf wurden die Öfen und restlichen Anlagen und Maschinen in der Halle abgebrochen. Seit dem Jahr 2010 wird die Halle, wie heute vorzufinden, als Lagerhalle für Ersatzmaterialien genutzt. Dafür wurde in der Halle eine ca. 3 Meter hohe Stahlbetonwand eingebaut (sh. Abb.). Abb. 3 – Grundriss Halle als Lagerfläche mit Stützwand (wie aktueller Zustand) Das Gebäude ist grundsätzlich auf Pfählen gegründet und hat eine ca. 20 cm starke Bodenplatte und ist nicht unterkellert. Die ursprünglichen oberirdischen Maschinenfundamente sind bereits im Zuge der diversen Umbaumaßnahmen und der Umnutzung als Lagerhalle entfernt, es kann unterirdisch jedoch noch zu beseitigende Überreste aus Stahlbetonbau geben. Die ursprüngliche Dachdeckung des Satteldachs, einschl. der am First aufgesetzten Licht-Haube, wurden im Laufe der Jahre zurückgebaut und der Dachaufbau einschl. einer  Trapezblech- deckung erneuert, sowie die gewölbten Lichtkuppeln mit integrierten RWA-Klappen über die Firstlänge ergänzt. Ebenfalls wurden die gemauerten Außenwände mit einer vorgesetzten vertikalen Trapezblechkonstruktion bekleidet. Abb. 4 – Ansichten Halle im heutigen Zustand Weiterhin wurde 2011 im Außenbereich das Vordach an der Ostwand der Halle ergänzt. Es wurde aus einer Stahlträgerkonstruktion mit Trapezblechüberdachung errichtet. Die flach gegründeten Stahlstützen haben jeweils einen Anfahrschutz aus Stahlprofilen erhalten. Abb. 5 – Draufsicht und Schnitt Vordach-Stahl-Konstruktion und                    Foto Bestandssituation Vordach Abb. 6 – Ansicht östliches Vordach, Blick Richtung Süden, ab EBA Bestandsgebäude Der nördliche Anbau, welcher als Sozialtrakt mit einer Zwischendecke aus Stahlbeton errichtet wurde, wird derzeit nicht mehr genutzt. Der Zugang von der angrenzenden EBA ist verschlossen (sh. Abb. ), ein Betreten ist nur noch von der Altmetallkonverterhalle aus möglich. Der Sozialtrakt ist ebenfalls massiv gemauert, das Flachdach besteht hier aus Trapezblech. Zwischen Hallenbereich und Sozialtrakt ist eine Styrodur-Dämmung im Bodenaufbau verbaut. In der Nord-Fassade des Anbaus sind 4 Fensterelemente verbaut. Der Sozialtrakt-Anbau wird im Zuge des Abbruch des Maschinenhaus (Geb. 1503) zurückgebaut. Zum Ausführungszeitpunkt der hier beschriebenen Abbrucharbeiten wird lediglich die Trennwand in Achse der Außenwand der Halle bestehen. Abb. 5/ 6 – Bestandszeichnungen des Anbaus mit Sozialtrakt, nördlich der Halle. Eckdaten: Bestand: Gebäudeabmessungen (LxBxH) Außenmaß Halle: ca. 54,0 x 16,0 x 15,8 m (Traufhöhe); Dachneigung: ca. 11° Außenmaß Anbau Sozialtrakt: ca. 3,5 x 16,0 x 6,8 m (Traufhöhe); Dachneigung: ca. 11° Außenmaß Vordach: ca. 42,4 x 7,6 x 4,9 m (Traufhöhe); Dachneigung: ca. 2° Grundfläche: Halle mit Anbau: 920 qm Vordach: 322 qm Bruttorauminhalt Gebäude ohne Vordach: ca. 14.680 cbm. Neubau Halle: Gebäudeabmessungen (LxBxH) Außenmaß Halle: ca. 58,1 x 23,2 x 20,0 m (Traufhöhe); Dachneigung: ca. 5,2° mit Ausschnitte im Bereich der angrenzenden EBA-Halle von ca. 15,2 x 6,75 m Grundfläche: ca. 1.244 qm, Bruttorauminhalt: ca. 25.565 cbm Beschreibung Vorhaben: Es ist die Errichtung und Inbetriebnahme einer neuen Brecheranlage für die Matte-Speiß-Trennung im Betrieb der RWN im Werk Nord geplant. Das vorhandene Gebäude erreicht in Breite und Höhe nicht die Anforderungen der geplanten Anlage, daher ist ein Hallen-Neubau mit den erforderlichen Abmessungen entsprechend des Anlagenbaus geplant. Die vorbeschriebene Altmetallkonverter-Halle, mit nördlichem Anbau und dem östlich angrenzenden Vordach ist daher vollständig abzubrechen, einschl. der vorhandenen Gründung mit Pfahlköpfen. Die neue Halle besteht aus 2 Teilen, der Hauptteil der Halle - Achse 1 - 6 - umschließt die Brecheranlage; im nördlichen Teil der Halle, in Verlängerung der bestehenden EBA-Halle, wird die Filteranlage mit zugehörigem Ventilator aufgestellt und ein Schaltraum platziert. Die Brecheranlage mit diversen Förderbändern wird bauseits auf der Bodenplatte der Halle errichtet und über diverse Stahlbühne erschlossen, diese sind nicht Teil dieser Leistungsbeschreibung. An der Ostseite sind zwei Materialboxen zur Probenahme für das Endmaterial geplant, diese werden als Betonboxen mit zusätzlichen Stahlplatten-Schutz zur direkten Belieferung hinter den Rolltoren entlang der Ostfassade errichtet. Die Gründung erfolgt ebenfalls über Voll-/ bzw. Teilverdrängungspfähle und die Halle wird auf Streifenfundamenten entlang der Achsen und auf der ca. 30 cm starken Betonplatte errichtet. Im nördlichen Bereich wird die Bodenplatte aufgrund der Lasten ca. 40 cm stark ausgebildet. Weiterhin wird im Außenbereich der Halle eine Esse errichtet, für die angrenzend zur Halle im Nord-Westen das Fundament mit Tiefgründung hergestellt wird. Die Konstruktion der neuen Halle entsteht aus Stahlprofilen als Stützen und horizontalen Riegeln mit Aussteifungen aus Windverbänden. Die Dachbinder werden mit Dachverbänden ausgesteift. Im unteren Bereich wird als Anfahrschutz ein ca. 1,30 m hoher Betonsockel ausgebildet. Die Fassade wird aus Stahlkassettenprofilen mit Schallschutzwirkung hergestellt. Die Dachdeckung erfolgt aus Sandwichpaneelen, in der Dachfläche werden RWA-Lichtkuppeln vorgesehen. An der West- und Ostfassade werden zur Belichtung der Halle im oberen Drittel Lichtbänder eingesetzt. Als Zufahrt mit Radlader und LKW für Materialtransporte werden Rolltore in der Fassade vorgesehen. Diese dienen ebenfalls als Wärmeabzugsflächen. Die Produktions-Halle wird mit einem Zweiträgerlaufkran ausgestattet der den Hauptteil der Halle bedient, dafür sind entlang der West- und Ostseite die Kranbahnträger auf Konsolen geplant. Angrenzend an die neue Halle wird ein Schalthaus in Massivbauweise errichtet, für die Aufstellung von Trafos sowie der Brandmeldeanlage. Das Schalthaus wird in Massivbauweise errichtet und mit einem Flachdach und Attika ausgeführt. Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses ist die Erbringung der in den nachfolgenden Titeln und Positionen beschriebenen Bauleistungen, einschließlich der Demontagearbeiten, zur Umsetzung der erforderlichen Umbauarbeiten. Zur besseren Einordnung der örtlichen Verhältnisse wird dem AN eine Ortsbegehung, im Rahmen der Angebotsausarbeitung, empfohlen! Gemäß Vorgaben der Aurubis AG darf die Halle aufgrund bleihaltiger Luft nur mit Atemschutz betreten werden. Eine Kampfmittelsondierung wird vorab bauseits ausgeführt und dokumentiert an den AN übergeben. Anlagen zum LV: Im Auftragsfall können ausführliche Bestandsunterlagen bereit gestellt werden.
Projektbeschreibung
__.__.0010 Bauschutt-Container stellen, vorhalten und abfahren Container für die Beseitigung des anfallenden Bauschuttes und - abfalles auf der Baustelle aufstellen, für die Dauer der Abbrucharbeiten vorhalten und zu den für die jeweilige Materialien geeigneten Deponien abfahren und entsorgen. Inkl. An- und Abfahrt. Fassungsvermögen: 10,00 m3 Vorhaltedauer: ca. 3 Wochen Abrechnung:  Stück x Vorhaltedauer in Wochen.
__.__.0010
Bauschutt-Container stellen, vorhalten und abfahren
5,00
StWo
Hinweis Mineralischer Bauschutt Die vorliegende Gebäudeschadstoffuntersuchung ist zu beachten: Mineralischer Bauschutt Das Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt vor, dass beim Rückbau von Gebäuden eine  möglichst sortenreine Trennung des mineralischen Bauschutts anzustreben ist. In den vorliegenden Gebäuden sind durch die durchgeführten Untersuchungen drei Fraktionen an Bauschutt zu erwarten, die soweit bautechnisch möglich, getrennt zu entsorgen sind: Beton aus dem Rückbau der Bodenplatten, von Geschossdecken, Innen- und Außenwänden Abfallschlüssel 17 01 01 Stahlbeton / Beton / Betonpflaster/ Fundamente Ziegelmauerwerk:Abfallschlüssel 17 01 02 Ziegelmauerwerk Keramische Bauabfälle wie Fliesenreste oder Sanitäranlagen Abfallschlüssel 17 01 03 Fliesen und Keramik Sollte eine sortenreine Trennung der oben genannten Fraktionen nicht möglich sein, so ist der betreffende Bauschutt als Gemisch aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik(Abfallschlüssel 17 01 07) mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen zu entsorgen. Schadstoffhaltiger Bauschutt, der gemäß EBV-Deklarationsanalyse in die Recyclingklassen > RC-3 eingestuft wurde, ist unter dem Abfallschlüssel 17 01 06* (Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die  gefährliche Stoffe enthalten) zu entsorgen.
Hinweis Mineralischer Bauschutt
__.__.0020 Abfuhr, Entsorgung mineral. Baumischabfälle nicht schadstoffbelastet Abfuhr im Sattel pro Tonne für Entsorgung von Bauabfällen, Bauschutt, mineralisch, gemischt angefallen, nicht schadstoffbelastet inkl. Bearbeitungspauschalen für z.B. Eingangskontrolle, einschl. Berücksichtigung von bspw. Registerpflichten oder sonstige behördliche Dokumentation, sowie erforderlicher Deklarationsanalyse inkl. Probenahme. Die Entsorgungsnachweise sind vorzulegen.
__.__.0020
Abfuhr, Entsorgung mineral. Baumischabfälle nicht schadstoffbelastet
0,00
t
__.__.0030 Abfuhr, Entsorgung Betonaufbruch bis RC-2 wie vor, jedoch: ASN 170101 Stahlbeton/Beton, Bodenplatten, Stützpfeiler, Fundamente bis RC-2
__.__.0030
Abfuhr, Entsorgung Betonaufbruch bis RC-2
900,00
t
__.__.0040 Abfuhr, Entsorgung Ziegelmauerwerk wie vor, jedoch: ASN 170102 Ziegelmauerwerk
__.__.0040
Abfuhr, Entsorgung Ziegelmauerwerk
300,00
t
__.__.0050 Abfuhr, Entsorgung Keramische Bauabfälle wie vor, jedoch: ASN 170103 Keramische Bauabfälle wie Fliesenreste oder Sanitäranlagen .
__.__.0050
Abfuhr, Entsorgung Keramische Bauabfälle
1,00
t
__.__.0060 Abfuhr, Entsorgung Gemische schadstoffhaltig RC-3 wie vor, jedoch: ASN 170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, RC-3
__.__.0060
Abfuhr, Entsorgung Gemische schadstoffhaltig RC-3
500,00
t
__.__.0070 Abfuhr, Entsorgung asbesthaltige Baustoffe wie vor, jedoch: ASN 170605* Asbesthaltige Baustoffe (Flanschdichtungen, Attika, Brandschutztüren und -tor, Dacheindeckung aus Schweißbahnen (Annahme), Fugenmassen, Pappen, Mörtel)
__.__.0070
Abfuhr, Entsorgung asbesthaltige Baustoffe
62,00
t
__.__.0080 Abfuhr, Entsorgung Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle wie vor, jedoch: ASN 200121* Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen und Kondensatoren
__.__.0080
Abfuhr, Entsorgung Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
16,00
St
__.__.0090 Abfuhr, Entsorgung KMF-Dämmung wie vor, jedoch: ASN 170603* KMF-Dämmung (Isolierung von Rohrleitungen)
__.__.0090
Abfuhr, Entsorgung KMF-Dämmung
0,50
t
__.__.0100 Abfuhr, Entsorgung Isolierschichten (Styropor) wie vor, jedoch: ASN 170604 Isolierschicht (Styropor) Dämmmaterial
__.__.0100
Abfuhr, Entsorgung Isolierschichten (Styropor)
0,20
t
__.__.0110 Abfuhr, Entsorgung Bitumengemische wie vor, jedoch: ASN 170302 Teerfreie Bitumengemische
__.__.0110
Abfuhr, Entsorgung Bitumengemische
1,00
t
__.__.0120 Abfuhr, Entsorgung Holz Altholzkategorie A IV wie vor, jedoch: ASN 170204* Holz Altholzkategorie A IV gem. Altholzverordnung
__.__.0120
Abfuhr, Entsorgung Holz Altholzkategorie A IV
5,00
t
__.__.0130 Abfuhr, Entsorgung Baustoffe auf Gipsbasis wie vor, jedoch: ASN 170802 Baustoffe auf Gipsbasis (Porenbeton)
__.__.0130
Abfuhr, Entsorgung Baustoffe auf Gipsbasis
90,00
t
__.__.0140 Abfuhr, Entsorgung Glas wie vor, jedoch: ASN 170202 Baustoffe aus Glas
__.__.0140
Abfuhr, Entsorgung Glas
4,00
t
__.__.0150 Abfuhr, Entsorgung Baumischabfälle wie vor, jedoch: ASN 170904 Baumischabfälle
__.__.0150
Abfuhr, Entsorgung Baumischabfälle
10,00
t
__.__.0160 Abfuhr, Entsorgung Eisen und Stahl wie vor, jedoch: ASN 170405 Baustoffe aus Eisen und Stahl
__.__.0160
Abfuhr, Entsorgung Eisen und Stahl
100,00
t