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Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Auf dem Grundstück Beeskowdamm 6 befindet sich ein
zweigeschossiges, L-förmiges Gebäude aus dem
Jahr 2001. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 1.817 m².
Bei dem Gebäude handelt sich um einen
Stahlbetonskelettbau mit innenliegenden Stützen und
Stahlbetondecken, sowie einer vorgehängten
Gasbeton-Fassade. Das Gebäude ist zu ca. einem Drittel
unterkellert. Es wird im Erdgeschoss und im 1.
Obergeschoss gewerblich genutzt. Im Kellergeschoss
befinden sich die Haustechnik und einige
Lagerflächen. Die Gesamtnutzfläche beträgt zur Zeit
ca. 1.500 m². Auf der Ost- und auf der Südseite ist
jeweils ein Treppenhaus angeordnet. Am südlichen
Treppenhaus befindet sich ein Aufzug, der
unverändert fortbestehen soll.
Das vorhandene Gebäude soll um ein weiteres Geschoss
erweitert werden. Dadurch entstehen 6 neue
Gewerbeeinheiten in unterschiedlichen Größen.
Tragkonstruktion, Außenwände und Dachkonstruktion
werden in Holz-Bauweise errichtet.
Dafür wird der vorhandene Flachdachaufbau zunächst im
Bereich der tragenden Stützen bis zur
Stahlbetonrohdecke zurückgebaut und die neuen
Holz-Stützen aufgestellt. Einige aussteifende Wände
in Stahlbeton, sowie die Treppenhauskerne werden bis
unter die neue Dachkonstruiktion hochgeführt.
Anschließend werden die Holz-Rahmen-Elemente der
Außenwände und die Dachkonstruktion
eingebracht. Es erfolgt ein neuer Flachdachaufbau, bei
dem die Dämmung des altes Daches optimaler
Weise wieder verwendet werden soll. Zur Belichtung
innen liegender Räume oder Flure werden diverse
Lichtkuppeln montiert.
In die Fassadenelemente werden neue, 3-fach-verglaste
Kunststofffenster eingesetzt.
Anschließend erfolgt der Innenausbau und die
Installation der haustechnischen Elemente.
Bis auf die erwähnten Stahlbetonwände werden alle
weiteren Innenwände als Metallständerwände mit
beidseitiger Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten
hergestellt. Es ergeben sich aufgrund der
Anforderungen bei Brand- und Schallschutz
unterschiedliche Wandstärken und Ausführungen.
Das neue Obergeschoss wird unabhängig von der
bestehenden Heizungsanlage über eine
Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Die Außeneinheit wird
auf dem Dach des Gebäudes aufgestellt,
die Inneneinheit im Technikraum des 2. Obergeschosses.
Die Gewerbeeinheiten werden mit den erforderlichen
Sanitärräumen und Teeküchen ausgestattet.
Für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserführung
werden die vorhandenen Leitungsnetze
erweitert. Die Versorgung mit Warmwasser in den
einzelnen Gewerbeeinheiten erfolgt über
Durchlauferhitzer. Eine Klimatisierung der Büroräume
ist nicht vorgesehen.
Das Grundstück ist mit einer Zufahrt vom Beeskowdamm
aus erreichbar. Für Baucontainer oder
Lagerflächen können in Absprache mit der Bauleitung
Flächen in geringem Umfang zur Verfügung
gestellt werden. Weitere Flächen für Personalräume
stehen im Kellergeschoss des Gebäudes zur
Verfügung. Während der Bauzeit ist auf den laufenden
Betrieb in den unteren Geschossen
Rücksicht zu nehmen.
Jeder AN ist verpflichtet für seine Bauleistung
notwendige Detailangaben in Form einer Werk- und
Montageplanung zur Verfügung zu stellen. Kosten für
die Vervielfältigung der vom Architekten 1-fach zur
Verfügung gestellten Werkplanungsunterlagen bzw. für
den erneuten Ausdruck von aktualisierter Pläne
und Zeichnungen trägt der AN. Die Unterlagen werden in
Form von PDF und GAEB-Dateien übergeben.
Während der Bauzeit finden in regelmäßigen Abständen
Baubesprechungen statt, zu denen alle
beteiligten Firmen einen bevollmächtigten Vertreter zu
entsenden haben. Die Teilnahme an den
Baubesprechungen ist Pflicht. Das Protokoll dieser
Besprechungen ist für alle am Bau Beteiligten
verbindlich. Die festgelegten Termine sowie die
Inhalte werden automatisch Vertragsbestandteil.
Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 vorgesehen. Die
Gesamtfertigstellung wird in Absprache
mit dem AG festgelegt.
Der AG wird in Absprache mit den ausführenden Firmen
Bauzeitpläne aufstellen, bzw. bei den
Baubesprechungen Einzeltermine vereinbaren, die für
alle am Bau Beteiligten verbindlich sind.
Der Auftraggeber und seine Vertreter sind jederzeit
berechtigt, einzelne Personen für die Fortführung von
Arbeiten abzulehnen oder der Baustelle zu
verweisen,von denen eine Gefährdung anderer ausgeht.
Dies
ist insbesondere dann gegeben, wenn Drohungen
gegenüber Dritten ausgesprochen werden oder die
Baustellensicherheit (z.B. durch Alkoholeinfluss)
gefährdet ist. Die Baustellensprache ist Deutsch.
Auf dem Grundstück Beeskowdamm 6 befindet sich ein
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Vertragsbestandteile
Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen.
g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung (
VOB " als Ganzes")
Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen
deneinzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese
in der genannten Reihenfolge.
2. Das Angebot muss vollständig ausgefüllt
undrechtsverbindlich unterschrieben sein.
Alternativ-Angebote
in gleichwertiger Qualität sind erwünscht.
Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit
erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen
beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen
des Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche
Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen hat
der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären.
Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
und sogenannte Auftragsbestätigungen des
Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht
Vertragsbestandteil.
2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis
vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebot
zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige
Massenabweichungen innerhalb einer zu
vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag
schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche
Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist,
bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht
angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des
in der Vergabeverhandlung festgelegten
Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot
ausgewiesenen Einheitspreise und unter
Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung
vereinbarten Nachlasses.
3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der
Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der
Baustelle,
über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und
Stromversorgung zu unterrichten. Spätere
Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden
nicht anerkannt.
4. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung
zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der
örtlichen
Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die
auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen
sind, werden nicht anerkannt.
5. Der Unternehmer hat den
gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben, der
Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den
Verpflichtungen aus den Tarifforderungen,
Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen
Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen.
Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende
Bescheinigungen vorzulegen.
5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des
fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei
Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei
Nichtvorlage
erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften
Bruttorechnungssumme nach Abzug des
Sicherheitseinbehal-
tes.
6. Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der
Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und
Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen
Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb
während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige
Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.
Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit
denEinheitspreisen abgegolten.
6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem
anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so
hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten
für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu
beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der
Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler
hat
der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu
installieren.
7. Die Arbeiten werden getrennt nach
Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich
vor, die Arbeiten
getrennt nach Titeln zu vergeben.
8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt
nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so
ausgewiesen wird.
9. Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung
Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos
und
rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen
bauseits vorgenommen, so wird dieses
ausdrücklich erwähnt.
10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden
eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom
Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und
Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten
Bauteilen haftet der Unternehmer bis
zurAbnahme.
11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist.
Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind
zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer
diesen Pflichten nicht nach, behält sich
derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der
Unternehmen abfahren zu lassen.
12. Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für
Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und
beträgt
4 Jahre. Die Frist beginnt für alle
Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.
Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel
nach Aufforderung unverzüglich
und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er
dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach
oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber
berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf
Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu
lassen.
13. Wird die im Bauvertrag
vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des
Auftragnehmers
überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden
Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden
und von der Vergütung einbehalten
werden,bis zur Höchstsumme von 5% der
Auftragssumme.
Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als
solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen.
14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der
Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der
Baustelle
Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine
vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum
Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen
und uneingeschränkt für von ihm verursachte
Schäden zu haften.
15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers
ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des
Auftraggebers ausgeschlossen.
16. Die Angebotspreise sind für die Dauer
dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist
beginnt mit
dem Tage des Bauvertragsabschlusses.
17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt
werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild.
Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt.
Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten
Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild
anbringen lassen will
18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis
erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines
Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss
gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises
ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit
zu erzielen.
19. Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind
unzulässig.
20. Gemäss der Bauordnung hat der Bieter bei
Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der
Baustelle zu bestimmen.
21. Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine
Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder
Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu
leisten. Der Abzug wird bei der
Schlussrechnungsprüfung vorgenommen.
22. Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am
Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von
prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der
Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%
gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell
vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht.
Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der
Bauleitung zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach
Abnahme der Arbeiten und Prüfung der
eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie
Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen
Zeiträumen beglichen.
23. Im Falle der Auftragserteilung kann vom
Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer
Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 %
der Bruttoauftragssumme vor
Ausführungsbeginn verlangt werden.
24. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner
Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit
Einfluss
haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft
ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden.
25. Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer
einschalten möchte, ist in jedem Fall das
Einverständnis
des Auftraggebers erforderlich.
26. Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach
mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung.
Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich
bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen
zu beantragen.
27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für
die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen,
gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein
Gewerk.
28. Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot
gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl.
getrennt zu vergeben.
29. Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme
folgende Bescheinigungen vor:
- Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete
Beiträge an Sozialversicherung und
Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung.
30. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt
nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung
vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder
Vertragsarbeiten handelt.
31. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt
des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte
Laufzeit des Vertrages geltenden
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00
durch eine entsprechende Bescheinigung des
Versicherers zu führen.
32. Nebenkostenregelung.
Für bauseitige Zurverfügungstellung von
Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser
sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen
Nebenkostenbeteiligungen von der
Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht:
Bauwasser 0,20 %
Baustrom 0,30 %
Bauwesenversicherung 0,40 %
Schuttcontainer Umlage nach
Inanspruchnahme
.......................................................
......................................................
. .
Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Ausführungsunterlagen
Werkpläne ( Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:50
Vom Auftragnehmer zu beschaffende
Ausführungsunterlagen
Aufmaße, Abrechnungsunterlagen
Vorschriften
Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und
Auftraggeber
gelten:
VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Bauleistungen DIN 1960
VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
DIN 1961
VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses
Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen
DIN-Normen
und Richtlinien.
Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u.
sonst.
Vorschriften etc.
Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind
als
Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV
nicht
extra festgelegt sind.
Unstimmigkeiten
Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder
Ausschreibungs-Unklarheiten ist sofort bei
Angebotsabgabe
schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen
werden nicht
anerkannt.
Festlegungen
Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem
Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den
Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die
einwandfreie, fachlich richtige und allen
einzuhaltenden
Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung
der
Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen
und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete
Vorkehrungen zu
treffen.
Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu
reinigen.
Ergänzungen zur Angebotsforderung
Die genauen Bautermine werden in der
Auftragsverhandlung
vereinbart und schriftlich fixiert.
Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung
schriftlich
innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte
Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den
jeweilig
anerkannten Zeitraum.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen
Einzelheiten,
Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu
besprechen
und festzulegen.
Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich,
die bei
ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen
gemäß
den Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaft zu
erbringen.
Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten
Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung,
Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder
seiner
Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der
Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn
sich
diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten
Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
angelieferte
Materialien schnellstens vor Ort eingebaut werden.
Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN
auf
eigene Kosten zu entsorgen.
Die im LV angeführten Massen können sich um mehr als
10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche
Preisänderung oder Entschädigung ( abweichend zur VOB
).
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Bietererklärung
1. Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der
örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir
uns, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den
eingesetzten Preisen auszuführen.
2. Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu
Grunde
liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als
verbindlichen Vertragsinhalt an.
3. Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden
aus
unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
von .................................. Euro
ausreichend versichert sind.
4. Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen
Betrieb
mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von
Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu
genehmigen.
.......................................................
Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten, räumen Baustelleneinrichtung für die Dauer der
Dachabdichtungsarbeiten liefern, aufbauen,
betriebsfertig
vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder
abbauen
und abfahren.
Dies umfasst alle für die Ausführung der vertraglichen
Leistungen erforderlichen Gerüste, Geräte,
Lagerflächen,
Schutzvorrichtungen und Maschinen, sowie
Transportkosten
etc. Die Abrechnung erfolgt pauschal.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten, räumen
1,00
Psch
02 Vorbereitende Arbeiten für Aufstellung S
02
Vorbereitende Arbeiten für Aufstellung S
02.__. 1 Dachfelder öffnen, ca. 1,00 x 1,00 m Dachfelder auf dem Bestandsdach über 1. OG in den
Abmessungen von ca. 1,00 x 1,00 m öffnen und den
Dachaufbau, bestehend aus
- Bitumenschweißbahn, 2- oder mehrlagig
- Dachdämmung aus Mineralwolle, ca. 20 cm dick
- Dampfbremse
bis OK Rohdecke abtragen, zum Container schaffen und
entsorgen, inkl. Entsorgungskosten.
02.__. 1
Dachfelder öffnen, ca. 1,00 x 1,00 m
35,00
St
02.__. 2 Dachrand in Teilstücken abtragen Dachrand in Teilstücken von ca. 1,0 m Länge abtragen,
bestehend aus Zinkblechabdeckung, Attikabohle,
Abdichtungsbahn(en).
Bestehende Attika aus Gasbeton bleibt erhalten.
Abbruchmaterial vom Dach zum Container schaffen und
fachgerecht entsorgen; inkl. Entsorgungskosten.
02.__. 2
Dachrand in Teilstücken abtragen
20,00
St
03 Abbrucharbeiten
03
Abbrucharbeiten
03.__. 1 Dachrandabschluss demontieren Dachrandabschluss aus Zinkblech, dreiteilig,
demontieren, inkl.
Unterkonstruktion, Halter und Blende. Material vom Dach
schaffen und fachgerecht entsorgen; inkl.
Entsorgungskosten.
03.__. 1
Dachrandabschluss demontieren
157,38
m
03.__. 2 Dunstrohr Zink, DN 100 demontieren Dunstrohr Zink, DN 100 vorsichtig demontieren, vom Dach
schaffen und fachgerecht entsorgen; inkl.
Entsorgungskosten.
03.__. 2
Dunstrohr Zink, DN 100 demontieren
5,00
Stk
03.__. 3 Dachentwässerungs-Gully demontieren Dachentwässerungs-Gully demontieren, vom Dach schaffen
und fachgerecht entsorgen; inkl. Entsorgungskosten.
03.__. 3
Dachentwässerungs-Gully demontieren
5,00
Stk
03.__. 4 Schornsteineinfassung demontieren Schornsteineinfassung an Schornsteingruppe und
Einzelschornstein, bestehend aus Zinkblech / Bitumen,
inkl.
Klemmschiene demontieren, vom Dach schaffen und
fachgerecht entsorgen; inkl. Entsorgungskosten.
03.__. 4
Schornsteineinfassung demontieren
5,40
m
03.__. 5 Abbruch Lichtkuppeln Abbruch der vorhandenen Lichtkuppeln
03.__. 5
Abbruch Lichtkuppeln
15,00
Stk
03.__. 6 Abbruch Bitumendachpappe 2-lagig Abbruch Bitumendachpappe 2-lagig, inkl. Aufkantungen;
Abbruchmaterial vom Dach schaffen, zum Container
vertragen
und fachgerecht entsorgen, inkl. Entsorgungskosten.
Angegeben ist die horizontale Dachfläche.
03.__. 6
Abbruch Bitumendachpappe 2-lagig
918,716
m²
03.__. 7 Zulage für mehrlagige Bitumendachbahnen Zulage für Flächen, auf denen mehrlagige
Bitumendachbahnen
abzutragen sind ( mehr als 2 Lagen ) .
03.__. 7
Zulage für mehrlagige Bitumendachbahnen
E
20,00
m²
03.__. 8 Zulage Sondermüll Dachabdichtung Zulage für die Entsorgung der vorgenannten
Dachabdichtung
als Sondermüll. Nachweis ist vorzulegen.
03.__. 8
Zulage Sondermüll Dachabdichtung
918,716
m²
03.__. 9 Zulage Sondermüll für Schadstoff belastete Dachabdichtung Zulage Sondermüll für Schadstoff belastete
Dachabdichtung,
Nachweis ist vorzulegen.
03.__. 9
Zulage Sondermüll für Schadstoff belastete Dachabdichtung
E
20,00
m²
03.__. 10 Laboranalyse Laboranalyse für ggf. Schadstoff belastete
Dachabdichtungsbahn.
Untersuchung auf PAK und Asbest.
03.__. 10
Laboranalyse
1,00
St
04 Dachabdichtung System Sarnafil
04
Dachabdichtung System Sarnafil
04.__. 1 Reinigen des Untergrunds Reinigen des Untergrunds durch Abfegen mit scharfem
Besen,
Aufnehmen und Entsorgen des Kehrschmutzes.
04.__. 1
Reinigen des Untergrunds
918,716
m²
04.__. 2 Vorbereiten des Untergrunds Dachfläche und Attikainnenseite vor dem
Aufbringen von Sperr- oder
Trennschichten, sowie Dämmung unter Geräteeinsatz
trocknen. Gilt nur für leichte Feuchte, keine
Pfützen.
Vor dem Trockenen sind die Flächen
fotografisch für den Nachweis festzuhalten
04.__. 2
Vorbereiten des Untergrunds
E
949,466
m²
04.__. 3 Dampfsperre Sarnavap 1000 E Dampfsperrentyp: Sarnavap 1000 E
sD Wert: > 280 m
Dicke: 0,20 mm
Dampfsperre liefern und lose verlegen. Bahnenränder
längs und quer 8 cm überlappen und alle Überdeckungen
mit Sarnavap Klebeband F luftdicht verkleben.
Dampfsperre bis Oberkante Wärmedämmung führen und mit
Sarnavap Klebeband P luftdicht an die
Rand-Unterkonstruktion
fachgerecht anschließen.
04.__. 3
Dampfsperre Sarnavap 1000 E
949,466
m²
04.__. 4 Zulage Eckausbildung Dampfsperrbahn Eckausbildung für vorgenannte Dampfsperrbahn liefern
und
fachgerecht ausbilden.
04.__. 4
Zulage Eckausbildung Dampfsperrbahn
12,00
Stk
04.__. 5 Dampfsperrbahn an Anschluss anschließen / AK Attika Dampfsperre bis Außenkante Attika führen
und fachgerecht an die Unterkonstruktion anschließen.
Anschlusshöhe: 20-30 cm ( je nach Gefälle )
Attikabreite: ca. 25 cm
04.__. 5
Dampfsperrbahn an Anschluss anschließen / AK Attika
153,75
m
04.__. 6 Zulage Lichtkuppeln/RWA-Kuppel Dampfsperre bis Anschluss Lichtkuppel führen
und fachgerecht an die Konstruktion anschließen.
Anschlusshöhe: 20-30cm
Angegeben ist das lichte Öffnungsmaß der Lichtkuppeln.
Überlappungen an Ecken sind einzukalkulieren.
Anzahl: 25 Stück
04.__. 6
Zulage Lichtkuppeln/RWA-Kuppel
118,14
m
04.__. 7 Holzbohle Attikakrone Holzbohle aus Nadelholz der Güteklasse II, auf
Salzbasis
imprägniert, verwindungsfrei, inkl. geeignetem
Befestigungsmaterial für Holzrahmenbau, liefern und
entlang des Dachrandes fachgerecht und sturmsicher
montieren.
Zwischen Untergrund und Holzbohle ist ein
Dichtungsband 10 x 10 mm einzulegen.
Abmessungen Holzbohle: 25/4 cm
04.__. 7
Holzbohle Attikakrone
153,75
m
04.__. 8 Vorhandene Wärmedämmung aufnehmen Vorhandene Wärmedämmung von der Decke über 1. OG
abschnittsweise aufnehmen und auf die neu hergestellte
Dachfläche über 2. OG schaffen.
Es handelt sich um Gefälledämmung, die in gleicher
Anordnung
auf der neuen Decke über 2. OG wieder eingebaut werden
soll.
Material: Mineralwolle ca. 18 cm
04.__. 8
Vorhandene Wärmedämmung aufnehmen
900,00
m²
04.__. 9 Vorhandene Wärmedämmung verlegen Vorhandene Wärmedämmung abschnittsweise in gleicher
Anordnung wie aufgenommen auf der Decke über 2. OG
dicht
gestoßen wieder verlegen.
04.__. 9
Vorhandene Wärmedämmung verlegen
900,00
m²
04.__. 10 Wärmedämmung ergänzen Wärmedämmung im Bereich von Fehlstellen in an das
Gefälle
angepasster Stärke ergänzen.
Material: Rockwool Dachdämmplatte Durock 037 o. glw.
04.__. 10
Wärmedämmung ergänzen
20,00
m²
04.__. 11 Rockwool Dachdämmplatte Hardrock 038, 100 mm Wärmedämmung aus 100mm dicken, druckbelastbaren
Steinwolle-Dachdämmplatten mit integrierter
Zweischichtcharakteristik und hoch verdichteter, Last
verteilender Oberlage unter der Dachabdichtung (Pos.
05.01.05
) angeordnet. Die harte Oberseite ist durch einen
Schriftzug
gekennzeichnet und muss oben liegen.
Fabrikat: Rockwool Dachdämmplatte Hardrock 038
nach RAL-Gütezeichen Nr. 388
Güteüberwachung: Keymark
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,037 W/(m*K)
nach DIN EN 13162
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,038 W/(m*K)
nach
DIN 4108-4
Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1
Anwendung: DAA nach DIN 4108-10
Druckspannung bei 10% Stauchung:> = 70 kPa nach DIN EN
826
Punktlast bei 5 mm Stauchung:> = 800 N nach DIN EN
12430
Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
(Abreißfestigkeit):> =
10 kPa nach DIN EN 1607
Liefern und / auf der Dampfsperre (Pos.05.02) /
einlagig im
Verband, dicht gestoßen, quer zu den Trapezprofilen
fachgerecht verlegen.
Befestigung: mechanisch, zusammen mit der
Dachabdichtung
verlegt
In die Preise sind einzurechnen: Baustellentransport,
Reservematerialien, Schneidarbeiten und Verschnitt.
In fix und fertiger Arbeit.
04.__. 11
Rockwool Dachdämmplatte Hardrock 038, 100 mm
E
917,262
m²
04.__. 12 Zulage Gefälledämmung mit 2%, 8 - 26 mm Zulage für die Lieferung und Verlegung einer
zusätzlichen
Gefälledämmung, 80 - 260 mm, wie vor beschrieben,
Dachneigung 2%.
04.__. 12
Zulage Gefälledämmung mit 2%, 8 - 26 mm
E
917,262
m²
04.__. 13 Sarnafil® TS 77-20 Dach- und Dichtungsbahn Sarnafil Dachabdichtung, schrumpffrei, auf Basis
flexibler
Polyolefine (FPO) mit Glasvlies und Polyestergelege
liefern und
lose zur nachfolgenden Befestigung verlegen. Die Naht-
und
Stoßüberdeckungen sind nach den
Verarbeitungsanweisungen
des Herstellers vorzubehandeln und thermisch zu
verschweißen.
Eigenschaften nach DIN EN 13956 / DIN V 20 000-201 /
DIN
18531-2CE EN 13956 06 1213-CPD-3915
Bezüglich der Materialdicke ist diese Bahn der
Anwendungskategorie K2 (erhöhte Anforderungen)
nach DIN 18531 zuzuordnen.
Fabrikat: Sika Deutschland GmbH
Typ: Sarnafil TS 77 - 20
Dicke: 2,0 mm
Oberflächenfarbe: beige oder
fenstergrau (ähnlich RAL 7040)
Material: DE / E1 FPO - BV - V - PG - GV - 2,0
Kunststoffbahn nach DIN EN 13956 anerkannt von der
Zertifizierungsstelle 1213-CPD-3915, DIN 18531-2,
DIN EN 13956 und CE-Kennzeichen.
Material: - frei von Bitumen, Chlor, PVC, Weichmachern,
Halogenen, Schwermetallen
Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende
Wärme
(für von Sika geprüfte Dachaufbauten),
DIN V ENV 1187 / DIN 4102-7: erfüllt für Dachneigungen
< 20
Grad.
- Widerstand gegen stoßartige Belastung, EN 12691:
(Perforationsfestigkeit)
starre Unterlage: > 1.250 mm
flexible Unterlage: > 1.500 mm
- Widerstand gegen Hagelschlag, EN 13583:
starre Unterlage: > 28 m/s
flexible Unterlage: > 36 m/s
- Maßhaltigkeit nach Warmlagerung, EN 1107-2:
längs (Maschinenrichtung): < [0.2] %
quer (quer zur Maschinenrichtung): < [0.1] %
- Widerstand gegen Durchwurzelung nach FLL
- Bitumenbeständigkeit nach prEN 1548: bestanden
In fix und fertiger Arbeit
04.__. 13
Sarnafil® TS 77-20 Dach- und Dichtungsbahn
949,466
m²
04.__. 14 Mech. Befestigung bei zu geringer Auflast Mech. Befestigung bei zu geringer Auflast:
Unterkonstruktion: Stahltrapezprofil
Profiltyp: 135.1, 1 bis1,5mm
Befestigungsprofile: S 10/6
Befestiger: Sarnafast SF 6,3
Befestigerlänge: 180 mm
Befestigeranzahl: Stück / Obergurt
Befestigerabstand: mm
Die Schraubenspitzen müssen an der Unterseite der
Stahltrapezprofile mindestens 20 mm vorstehen.
Der mittlere Abstand der Befestigungsprofile beträgt
ca.:
Mechanische Befestigung der Dachabdichtung mit Sarnafil
Befestigungsprofilen und von der Sika GmbH im Sarnafil
Linien-System freigegebenen Befestigern liefern und
nach Herstellervorschrift montieren.
Die Überdeckung der Befestigungsprofile erfolgt mit 20
cm breiten Bändern analog der Flächenposition, welche
beidseitig mit der Dachabdichtung thermisch verschweißt
werden.
Die Berechnung des Befestigungssystems erfolgt nach DIN
1055 und auf der Grundlage der Angaben in der
Objektbeschreibung. Sollten sich diese Bedingungen
verändern, müssen die Befestigungsdaten neu berechnet
werden.
04.__. 14
Mech. Befestigung bei zu geringer Auflast
918,716
m²
04.__. 15 Attikaeinfassung TS 77 geklebt Attikaeinfassung
Sarnafil Typ: TS 77-20
Kleber Typ: Sarnacol T 660
Abdichtungsband: 10 mm x 10 mm
Abwicklung Attika: 45 cm
Zuschnitt Sarnafil:
Anschlußbahn liefern und bis zur Aussenkante der Attika
führen, auf die Unterlage vollflächig aufkleben und mit
der Flächenbahn thermisch verschweißen. Anschlußbahn an
der Attikaaussenkante mit einem Abdichtungsband
unterlegen und mit einem verzinkten Winkelblech (Z =
100 mm, 1 x gekantet), im Abstand von maximal 25 cm
befestigt, verpressen.
Randbefestigung mit Befestigungsprofil, Schweißschnur
und mind. 4 zugelassenen Befestigern pro Meter liefern
und montieren.
04.__. 15
Attikaeinfassung TS 77 geklebt
153,75
m
04.__. 16 Eckausbildung Innen- bzw. Außenecke als Zulage zur Vorposition
komplett ausbilden.
04.__. 16
Eckausbildung
12,00
Stck
04.__. 17 Attikaabdeckung in Leichtmetall Blechart: Aluminium, (AlMn )
Blechdicke: 2,0 mm
Zuschnitt: 500 mm
Kantung: 4 Stück
Vorderer Abkantung: 100 mm
Farbe: RAL 1018
Attikaabdeckung liefern und inklusive aller
Befestigungsmaterialien, den erforderlichen
Schiebeeinrichtungen sowie allem notwendigen Zubehör
auf Sturmbügel oder auf beidseitige Einhängestreifen
sturmsicher mit Gefälle nach innen montieren.
04.__. 17
Attikaabdeckung in Leichtmetall
153,75
m
04.__. 18 Zulage Eckausbildung Zulage zur Vorposition für liefen und gemäß
Herstellerangaben montieren von:
Vorgefertigte Ecken, Schenkellänge 25 x 25 cm
Oberfläche / Farbton wie vor.
Einschl. aller erforderlichen Kleinteile.
04.__. 18
Zulage Eckausbildung
12,00
Stck
04.__. 19 RWA-Einfassung 1,24 x 1,24 m
eindichten Einfassungen der RWA_Oberlichter
Abmessungen: 1,24 x 1,24m
Sarnafil Typ: TG 66 - 15
Zuschnitt: 45 cm
Anschlußhöhe: 30 cm
Kleber Typ: Sarnacol T 660
Sarnafil liefern, am aufgehenden Bauteil hochführen,
vollflächig aufkleben und sämtliche Eckausbildungen
ausführen. Der obere Abschluß erfolgt mit einem
Aluminium Pressprofil, welches mit
Edelstahlbefestigern
im Abstand von 20 cm mechanisch befestigt und mit
Sarnacol 2235 dauerelastisch versiegelt wird. Die
thermische Verschweißung der Anschlußbahn mit der
Flächenabdichtung ist einzurechnen.
Die Randbefestigung erfolgt durch ein Sarnafil
Befestigungsprofil, welches im Abstand von 20 cm
mechanisch befestigt wird, und zum Bauteil gewandt
montierter Schweißschnur.
04.__. 19
RWA-Einfassung 1,24 x 1,24 m
eindichten
2,00
Stck
04.__. 20 Oberlichter-Einfassung, 0,84x0,84m bis 1,04x1,04 m eindichten Einfassungen der Oberlichter in den Größen 0,84 x 0,84
m und
1,04 x 1,04 m wie in der Vorposition beschrieben.
04.__. 20
Oberlichter-Einfassung, 0,84x0,84m bis 1,04x1,04 m eindichten
26,00
Stck
04.__. 21 Wandanschluss Treppenhaus Sarnafil Dichtungsbahn liefern und mit Sarnacol T 660
vollflächig aufkleben. und mit der Dachabdichtung
thermisch verschweißen.
Kehlfixierung Befestigungsprofil S 6/ S 10, einschl.
der Befestigungsmaterialien liefern und vor aufgehenden
Bauteil montieren. Befestigerabstand: 25 cmSarnafil
Schweißschnur, außenseitig direkt neben der Schiene
auf die Flächenabdichtung, aufschweißen.
(Bei Betonaufkantungen kann die Schiene auch direkt
über der Flächenabdichtung in die Aufkantung befestigt
werden.)
Inklusive Lieferung und Montage eines Alupreßprofiles
50/5 mm und dauerelastischer Versiegelung.
Sarnafil TG 66-15, beige
Dicke: 1,5 mm
Zuschnitt: 400 mm
04.__. 21
Wandanschluss Treppenhaus
10,235
m
04.__. 22 Gegengefällekeile Gegengefällekeile in einer Höhe von 15 cm und einer
Breite von
70 cm im Bereich aufgehender Wände ( Treppenhäuser )
und
der Attika liefern und einbauen. Material wie in den
Positionen
vorher.
04.__. 22
Gegengefällekeile
164,97
m
0,00
04.__. 23 Absturzsicherung Sarnafil-Secupoint Fabrikat: Sarnafil-SECUPOINT
Bauart / Variante: 400 T
Befestigungsuntergrund: Stahlbetondecke oder
Holztafel-Elemente
Abstand untereinander: maximal 7,50 m
Abstand zum Dachrand: mindestens 2,50 m
Ständig nutzbare Absturzsicherung CE 0158, geprüft nach
DIN EN 795, zur Befestigung der persönlichen
Schutzausrüstung gegen Absturz, nach DIN 4426 -
Sicherheitseinrichtungen zur Instandhaltung baulicher
Anlagen -, komplett aus Edelstahl, incl. aller
Befestigungsmaterialien und Zubehör, liefern und nach
Herstellervorschrift montieren.
Das Hersteller-Zertifikat und die EG-
Konformitätserklärung (CE-Zeichen auf Basis DIN EN 795)
sind mit der Abrechnung zu übergeben.
Bei mechanisch befestigten Dach ist die Sturmsicherung
einzurechnen.
04.__. 23
Absturzsicherung Sarnafil-Secupoint
15,00
Stck
04.__. 24 Behälter für das SECU-Seil - Holz Höhe: 537 mm
Breite: 570 mm
Tiefe: 198 mm
Material: Holz
Hersteller:
Behälter für das SECU-Seil mit
Befestigungszubehör
liefern und nach Angabe der
Bauleitung im Gebäude
montieren.
04.__. 24
Behälter für das SECU-Seil - Holz
3,00
Stck
04.__. 25 SECU-Seil Hersteller:
Länge: 13,0 m / 19,0 m
SECU-Seil mit eingespleißtem
Karabinerhaken und
Seilkürzer liefern und im jeweils
abzusichernden
Arbeitsbereich nach
Herstellervorschrift fachgerecht
montieren und benutzen. Nach
Abschluß aller
Dacharbeiten ist das SECU-Seil zu
demontieren und im
SECU-Seil-Behälter zu lagern.
04.__. 25
SECU-Seil
3,00
Stck
04.__. 26 Persönliches Sicherheitsgeschirr Hersteller:
Länge des Laufseils: 9,0 m
Persönliches Sicherheitsgeschirr im
Kunststoffbeutel
und das zugehörige Laufseil liefern
und nach Angabe
der
Bauleitung im Behälter für das
SECU-Seil unterbringen.
04.__. 26
Persönliches Sicherheitsgeschirr
3,00
Stck
04.__. 27 Secupointeinfassung Secupointeinfassung (Formteil),
Durchmesser
16,6 mm liefern, fachgerecht
montieren und mit der
Flächenbahn verschweißen.
Oberer Abschluss mit Klemmring aus
Edelstahl und
dauerelastischer Versiegelung.
04.__. 27
Secupointeinfassung
15,00
Stck
04.__. 28 Dacheinläufe der Firma Pluvia DN 56, Dacheinläufe der Firma Pluvia DN 56,
bauseits geliefert incl. Einsatzring und
Befestigungsblech 60 x
60 cm einbauen und nach den Vorschriften des
Herstellers
eindichten.
04.__. 28
Dacheinläufe der Firma Pluvia DN 56,
6,00
Stck
04.__. 29 Dacheinläufe Notüberläufe der Firma Pluvia DN 56, Dacheinläufe der Firma Pluvia DN 56,
bauseits geliefert incl. Einsatzring und
Befestigungsblech 60 x
60 cm einbauen und nach den Vorschriften des
Herstellers
eindichten.
04.__. 29
Dacheinläufe Notüberläufe der Firma Pluvia DN 56,
6,00
Stk
04.__. 30 Dunstrohr mit Abdeckhaube liefern Dunstrohr mit Abdeckhaube liefern, montieren und in die
Dachabdichtung eindichten. Inklusive luftdichtem
Anschluss der
Dampfsperre.
Beim mechanisch befestigtem Dach ist die Sturmsicherung
einzurechnen.
Ausführung: Warmdach - zweiteilig
Durchmesser: 100 mm
Farbe: schwarz, grau
Dicke Wärmedämmung: 180mm (Fläche)
Angebotenes Fabrikat:
Rohreinfassung (Formteil) liefern, fachgerecht
montieren und mit der Flächenbahn verschweißen.
Oberer Abschluss mit Edelstahl Schlauchschelle und
dauerelastischer Versiegelung aus Sikaflex®-11FC+,
inkl. Primer.
Durchmesser innen:100 mm
Anschluss fachgerecht im Abdichtungs-
system incl. aller Materialien erstellen.
Durchmesser: 50-100mm
04.__. 30
Dunstrohr mit Abdeckhaube liefern
4,00
Stk
04.__. 31 Dachleitungshalter der
Blitzschutzanlage Dachleitungshalter der Blitzschutzanlage
mit einem Folienstreifen versehen (Durchziehen durch
den
Halter) und mit der Dachfläche verkleben.
In fix und fertiger Arbeit
04.__. 31
Dachleitungshalter der
Blitzschutzanlage
200,00
Stk
05 Alternativ Dachabdichtung System Bauder
05
Alternativ Dachabdichtung System Bauder
05.__. 1 Dampfsperre aufbringen Dampfsperre BauderTEC DBR oder gleichwertig
kaltselbstklebend nach DIN 18234
Elastomerbitumen Kaltselbstklebebahn als
Dampfsperrbahn brandlastreduziert, hoch
Brandschutz vergütet, gemäß DIN 18234
- Industriebaurichtlinie - mit hohem
Diffusionswiderstand und großer Durch-
trittfestigkeit.
Leistungs- und Funktionsanforderungen:
- Dicke: ca. 0,4 mm
- Trägereinlage: Spezial-Aluminiumträger
- Gewicht: ca. 0,5 kg/m²
- Rollenlänge: 80 m / Breite 1,25 m
- Maximale Zugkraft nach DIN 12311-1:
l >= 950 N/50 mm, q >= 750 N/50 mm
- Dehnung nach DIN 12311-1: l + q >= 4 %
- Kaltbiegeverhalten nach DIN EN 1109: <= -40 °C
- Wärmestandfestigkeit nach DIN EN 1110: >= +110 °C
- Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: E
- Spezifischer Brennwert PCI Hu max. 11,6 MJ/m²
nach DIN 18234
Liefern und gem. Herstellervorgaben auf den Untergrund
fachgerecht verlegen. Längsnaht- und
Kopfstoßüberdeckung mind. 8 cm breit, unter Verwendung
einer Andrückrolle fachgerecht verkleben.
Ein 45°-Eckschnitt ist an der unteren Lage im Bereich
des T-Stoßes auszuführen. Stöße versetzt anordnen.
Im Bereich von An- und Abschlüssen sowie
Dachdurchdringungen ist die Bahn luftdicht
anzuschließen.
Die weiteren Lagen sind Zug um Zug aufzubringen.
Fabrikat: Bauder TEC DBR, o. glw.
05.__. 1
Dampfsperre aufbringen
E
918,716
m²
05.__. 2 Eckausbildung / Endabschluss Dampfsperrbahn Eck- und Endausbildung für vorgenannte Dampfsperrbahn
liefern und fachgerecht
ausbilden.
05.__. 2
Eckausbildung / Endabschluss Dampfsperrbahn
E
12,00
Stk
05.__. 3 Bitumen Dampfsperrbahn an Anschluss anschließen / OK WD Bitumenhaltige Dampfsperrbahn bis Oberkante
Wärmedämmung führen und fachgerecht an die
Unterkonstruktion anschließen.
Anschlusshöhe: ca. 20 cm
05.__. 3
Bitumen Dampfsperrbahn an Anschluss anschließen / OK WD
E
153,75
m
05.__. 4 Bitumen Dampfsperrbahn an Anschluss anschließen / AK Attika Bitumenhaltige Dampfsperre bis Außenkante Attika führen
und fachgerecht an die Unterkonstruktion anschließen.
Anschlusshöhe: 20-30cm
05.__. 4
Bitumen Dampfsperrbahn an Anschluss anschließen / AK Attika
E
153,75
m
05.__. 5 Bitumen Dampfsperrbahn an Anschluss anschließen /
Lichtkuppeln Bitumenhaltige Dampfsperre bis Anschluss Lichtkuppel
führen
und fachgerecht an die Konstruktion anschließen.
Anschlusshöhe: 20-30cm
Angegeben ist das lichte Öffnungsmaß der Lichtkuppeln.
Überlappungen an Ecken sind einzukalkulieren.
05.__. 5
Bitumen Dampfsperrbahn an Anschluss anschließen /
Lichtkuppeln
E
118,40
m
05.__. 6 Thermoplan Kunststoff Dachabdichtung FPO-Dachbahn BauderTHERMOPLAN T 20, o. glw.
mechanisch befestigt
FPO-Kunststoffdachbahn (flexible Polyolefine)
als einlagige Abdichtung nach DIN EN 13956,
auf Basis hochwertigster Polypropylenlegierungen (PP),
mit hochbelastbarer Trägereinlage universell anwendbar.
Leistungs- und Funktionsanforderungen:
- Anwendungskurzzeichen nach
DIN/TS 20000-201: DE FPO-BV-V-PG-2,0
DIN/TS 20000-202: BA FPO-BV-V-PG-2,0
- Dicke: 2,0 mm
- Funktionsschicht über der Trägereinlage: 50%
- Farbe Oberseite: perlweiß oder silbergrau
(nach Wahl des AG)
- Trägereinlage: Polyesterfaserverstärkung (PES)
- Höchstzugkraft nach DIN EN 12311-2 A:
längs: >= 1200 N/50 mm
quer: >= 1200 N/50 mm
- Höchstzugkraftdehnung nach DIN EN 12311-2 A:
längs: >= 19 %
quer: >= 19 %
- Weiterreißkraft nach DIN EN 12310-2: >= 400 N
- Scherwiderstand Fügenaht: >= 500 N/50 mm
- Schälwiderstand Fügenaht: >= 300 N/50 mm
- Maßhaltigkeit nach DIN EN 1107-2: < 0,3%
- Basiswerkstoff Polypropylen (PP)
- halogen-, schwermetall- und weichmacherfrei
- bitumenverträglich nach DIN EN 1548
- wurzel- und rhizomfest
nach FLL-Richtlinien und DIN EN 13948
- resistent gegen Mikroorganismen, Ouecken und Rotalgen
- Falzen in der Kälte nach DIN EN 495-5: -30 °C
kein Bruch der Bahn bei 180° Kantung
- Widerstand gegen Hagelschlag nach DIN EN 13583:
auf harter Unterlage: > 31 m/s
auf weicher Unterlage: > 42 m/s
- UV Bestrahlung nach DIN EN 1297: Klasse 0
rissfrei nach fünffacher Normprüfdauer
- resistent gegen Shattering
- erweiterte Fremdüberwachung der Qualität bei der
Herstellung durch TÜV SÜD
- Umweltproduktdeklaration EPD nach ISO 14025
- Zulassung FM Approvals: Klasse 4470 im System geprüft
- Verhalten bei Brand von außen, im System geprüft
nach DIN CEN/TS 1187 und eingestuft in
BROOF(t1) und BROOF(t3)
liefern, auf den Untergrund lose verlegen und nach
DIN EN 1991-1-4 mechanisch befestigen. Die Naht- und
Stoßbereiche sind nach der Bauder Verlegeanleitung FPO
zu überlappen, vorzubereiten und mit Heißluft homogen
und kapillarfrei zu verschweißen.
05.__. 6
Thermoplan Kunststoff Dachabdichtung
E
918,716
m²
05.__. 7 Mech. Befestigung bei zu geringer Auflast Mech. Befestigung bei zu geringer Auflast:
Unterkonstruktion: Hoztafel-Elemente
Profiltyp:
Befestigungsprofile:
Befestiger:
Befestigerlänge: 180 mm
Befestigeranzahl: Stück / Obergurt
Befestigerabstand: mm
Die Verankerung der Schraubenspitzen in der
Unterkonstruktion
muss gem. Herstellervorgaben gewährleistet sein.
Der mittlere Abstand der Befestigungsprofile beträgt
ca.: m
Mechanische Befestigung der Dachabdichtung mit Sarnafil
Befestigungsprofilen und von der Sika GmbH im Sarnafil
Linien-System freigegebenen Befestigern liefern und
nach Herstellervorschrift montieren.
Die Überdeckung der Befestigungsprofile erfolgt mit 20
cm breiten Bändern analog der Flächenposition, welche
beidseitig mit der Dachabdichtung thermisch verschweißt
werden.
Die Berechnung des Befestigungssystems erfolgt nach DIN
1055 und auf der Grundlage der Angaben in der
Objektbeschreibung. Sollten sich diese Bedingungen
verändern, müssen die Befestigungsdaten neu berechnet
werden.
05.__. 7
Mech. Befestigung bei zu geringer Auflast
E
918,716
m²
05.__. 8 Zulage Windsogsicherung Schienensystem Zulage für Windsogsicherung Schienensystem
Befestigungsschiene BauderSYN BFS
Mehrpreis zur mechanischen Befestigung
der Vorposition für die Dachbahnen im Schienensystem
inklusive zugelassenen Befestigern, liefern und nach
DIN EN 1991 fachgerecht montieren. Über-
deckung des Befestigungsprofils mit
Zuschnittbändern der Flächenbahn
Breite 20 cm,
liefern und homogen auf die Flächenabdichtung
verschweißen.
Untergrund:
Befestigungsmittel Typ:
Der Objekteinzelnachweis ist beim Bahnenhersteller
anzufordern.
05.__. 8
Zulage Windsogsicherung Schienensystem
E
918,716
m²
05.__. 9 Dachrand Attika, waagerecht Dachrand Attika, waagerecht
Holzaufkantung (H_T_DAT_03)
Detail wie nachfolgend beschrieben ausführen, ein-
schließlich Lieferung aller erforderlichen
Materialien:
- Dampfsperre der Vorposition auf die bauseitige vor-
handene Dampfbremse der Holzständer - Konstruktion
luftdicht verkleben, weiter bis Oberkante
Flächendämmung führen und vollflächig aufschweißen /
aufkleben.
- Verbundblechprofil, passend zur Dachabdichtung,
2-fach gekantet und angereift, mit unterlegtem Dicht-
band an der Attika-Außenkante fachgerecht montieren.
Zuschnitt: mm
- Verbundblechstöße mit Deckband, Breite 120 mm, aus
trägerlosem Material, passend zur Dachabdichtung,
gemäß Herstellervorgaben überschweißen.
Zuschnitt: mm
- Abdichtungsbahn der Vorposition als Zuschnitt hoch-
und weiter bis Außenkante Attika führen und im senk-
rechten Bereich mit geeignetem Kontaktkleber auf-
kleben. Den Zuschnitt in der Kehle durchgehend
heften, im oberen Bereich auf dem Verbundblechprofil
und im unteren Bereich auf die Flächenabdichtung mit
ausreichender Überdeckung homogen verschweißen.
'Attikahöhe: ca. 20 - 30 cm
'Attikabreite: ca. 25 - 32 cm
05.__. 9
Dachrand Attika, waagerecht
E
153,75
m
05.__. 10 Eckausbildung Innen- bzw. Außenecke als Zulage zur Vorposition
komplett ausbilden.
05.__. 10
Eckausbildung
E
12,00
Stck
05.__. 11 Anschluss an Lichtkuppelsystem mit Klemmprofil Anschluss an Lichtkuppelsystem, gedämmt mit
Holzbohlenkranz (H_T_LIK_02)
Detail wie nachfolgend beschrieben ausführen, ein-
schließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien:
- Dämmplatte BauderPIR M / MF als Zuschnitt
auf die horizontale Fläche im Anschlussbereich bündig
an der Kante der Aussparung umlaufend verlegen.
'; Dicke: mm
Breite: ca. 150 mm
- Holzbohle aus KVH, einlagig, bündig bis
Oberkante Flächendämmung, auf der
vorgenannten Dämmplatte verlegen und windsogsicher
nach DIN EN 1991-1-4 mechanisch befestigen.
'; Dicke: mm
Breite: ca. 150 mm
- Trennstreifen aus BauderFLEX TA 600 als Zuschnitt
über der Holzbohle fachgerecht verlegen.
- Zuschnittstreifen aus dem Material der Dampfsperre
bis Innenkante Holzbohlenkranz führen und vollflächig
aufschweißen / aufkleben.
- Montage des Lichtkuppelsystems
(siehe gesonderte Positionen).
- Abdichtungsbahn aus der Fläche bis zum Anschluss-
bereich führen und Randfixierung gemäß Vorposition
ausführen.
- Abdichtungsbahn der Vorposition als Zuschnitt bis
Oberkante Anschluss hochführen, in der Kehle
durchgehend heften und im unteren Bereich auf die
Flächenabdichtung mit ausreichender Überdeckung
homogen verschweißen.
- Klemmprofil mit geeigneten Befestigungsmitteln
montieren und die obere Fuge mit dauerelastischem
Dichtstoff versiegeln.
Leistung einschließlich der erforderlichen
Eckausbildung.
Nenngröße Lichtkuppelsystem: 84 x 84 cm, 104 x 104 cm,
124 x 124 cm o. Ähnl.
Anschlusshöhe: ca. 25 cm
05.__. 11
Anschluss an Lichtkuppelsystem mit Klemmprofil
E
28,00
St
05.__. 12 Wandanschluss Treppenhaus Abdichtungsbahn liefern und mit System-Kleber
vollflächig aufkleben. und mit der Dachabdichtung
thermisch verschweißen.
Kehlfixierung Befestigungsprofil, einschl.
der Befestigungsmaterialien liefern und vor aufgehenden
Bauteil montieren. Befestigerabstand: 25 cm.
Bauder Schweißschnur, außenseitig direkt neben der
Schiene
auf die Flächenabdichtung, aufschweißen.
(Bei Betonaufkantungen kann die Schiene auch direkt
über der Flächenabdichtung in die Aufkantung befestigt
werden.)
Inklusive Lieferung und Montage eines Alupreßprofiles
50/5 mm und dauerelastischer Versiegelung.
Dicke: 1,5 mm
Zuschnitt: 400 mm
05.__. 12
Wandanschluss Treppenhaus
E
10,235
m
05.__. 13 Absturzsicherung - Bauder Secutec Anschlageinrichtung BauderSECUTEC QUAD
Unterkonstruktion
Ständig nutzbare Flachdachabsturzsicherung zur
Befestigung der persönlichen Schutzausrüstung gegen
Absturz als Anschlageinrichtung mit festen Anschlag-
punkten in Ausstattungsklasse C (BG-Bau, DGUV 201-056)
nach DIN 4426 und DIN EN 795.
Leistungs- und Funktionsanforderungen:
- Anschlageinrichtung mit Durchmesser 16 mm
- Stütze mit Grundplatte
- 360 Grad bewegliche Anschlagöse
Liefern und gemäß Herstellervorgaben fachgerecht
montieren und mit Formteil, passend zur verwendeten
Dachabdichtung, fachgerecht eindichten.
Bei mechanisch befestigtem Dach ist die Sturmsicherung
einzurechnen.
Die Montage ist gemäß DGUV zu dokumentieren.
Untergrund: Holztafel-Elemente
Abdichtungsmaterial: s.o.
Stützenhöhe: mm
05.__. 13
Absturzsicherung - Bauder Secutec
E
15,00
St
06 Reparatur Dachfläche über 1. OG
06
Reparatur Dachfläche über 1. OG
06.__. 1 Ergänzung Dampfsperre Ergänzung der Dampfsperre auf der Decke über 1. OG nach
bauseitigem Schließen der Rohbauöffnungen von
Lichtkuppeln,
sowie Dachdurchdringungen und Restflächen nach
Aufstellung
der Stützen etc., in Einzelfeldern von 0,50 - 1,0 m².
06.__. 1
Ergänzung Dampfsperre
30,00
St
07 Abdichtung Loggien
07
Abdichtung Loggien
07.__. 1 Reinigen des Untergrunds Vorhandene Betondecken im Bereich der Loggien für einen
staubfreien Untergrund von groben Verschmutzungen wie
lose
Abdichtungsbahnen, Bauschutt, Ölrückstände etc. trocken
reinigen und angefallenen Schutt/Schmutz entsorgen;
inkl.
Entsorgungskosten.
07.__. 1
Reinigen des Untergrunds
55,60
m²
07.__. 2 Gefälleestrich 0 - 50 mm Liefern und Herstellen eines Gefälleestrichs; inkl.
erforderlicher
Grundierung, bzw. Haftgrund,
Gefälle mind. 2 %, 0-50 mm.
07.__. 2
Gefälleestrich 0 - 50 mm
36,00
m²
07.__. 3 EMAILLIT BV express / Beton /
VA lösemittelhaltig EMAILLIT BV extra (lösemittelhaltiger
Kaltbitumenvoranstrich) auf vorbereite-
ter Stahlbetondecke, inkjl. Aufkantungen, gut deckend
aufbringen.
Verbrauch: ca. 0,3 kg/m²
Hinweis: gemäß BG Bau nur im Freien zu verwenden.
07.__. 3
EMAILLIT BV express / Beton /
VA lösemittelhaltig
55,60
m²
07.__. 4 VEDATOP SU auf Voranstrich kalt verlegt VEDATOP SU, kaltselbstklebende Top-
Elastomerbitumen-Unterlagsbahn, nach
DIN EN 13707 und DIN EN 13969, DU/E1
PYE-KTG-KSP-3,0 nach DIN SPEC 20000-201,
BA PYE-KTG-KSP-3,0 nach DIN SPEC 20000-202,
jedoch mit gegenüber den Normen erhöhten
techn. Werten, d= ca. 3,0 mm,
Höchstzugkraft und Dehnung:
l/q: ca. 1000 N/5cm und 2 %
Kaltbiegeverhalten: < -30° C,
Wärmestandfestigkeit: > +100° C.
Auf vorbereiteter Betonplatte durch Abziehen des ober-
seitigen Längsrandstreifens und der un-
terseitigen Abziehfolie mit 8 cm Längs-
und Quernahtüberdeckung verlegen. Schräg-
schnitte an T-Stößen sowie Überlappungs-
stufen mit VEDAGPLAST Elastikkitt
unterlegen und Folgelage Zug um Zug
aufschweißen.
Hinweis: Wandanschluss bis h = 35 cm, inkl. Eckkeile,
U-Profil
und VEDAFIX WA Klemmprofil, ist in den Einheitspreis
einzukalkulieren.
07.__. 4
VEDATOP SU auf Voranstrich kalt verlegt
36,00
m²
07.__. 5 Zulage VEDATOP SU für Aufkantungen Zulage zur Vorposition für das Hochführen der
Dampfbremse
VEDATOP SU
07.__. 5
Zulage VEDATOP SU für Aufkantungen
56,00
m
07.__. 6 Dämmung Loggien, 200 mm Dämmung, bestehend aus XPS - Hartschaumplatten aus
extrudiertem Polystyrol mit glatter Oberfläche und
umlaufendem
Stufenfalz,
Zulassungs-Nr.: Z-23.15-2031;
Bezeichnungsschlüssel nach DIN EN 13 164;
Normalentflammbar, Euroklasse E nach DIN EN 13 501;
Anwendungsgebiet PW / PB dh nach DIN 4108-10;
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit für Anwendungen
nach DIN 4108: Lambda = 0,035 W/(m*K)
Dicke: 200 mm,
liefern und nach Verarbeitungsanleitung des Herstellers
verlegen.
07.__. 6
Dämmung Loggien, 200 mm
36,00
m²
07.__. 7 VEDATOP DUO Performance, beschiefert VEDATOP DUO Performance, beschiefert,
Top-Polymerbitumen-Schweißbahn nach DIN EN 13707 und
DIN EN 13969, DIN SPEC 20000-201:
DO/E1 PYE/PYP-KTP-S4,
DIN SPEC 20000-202: BA PYE/PYP-KTP-S4, jedoch mit
gegenüber den Normen erhöhten techn. Werten, oberseitig
hochstandfestes Plastomer-, unterseitig hochflexibles
Elastomerbitumen, Nachweis B roof (t1) ENV 1187, "harte
Bedachung" durchabP Nr. P-BWU03-l-16.3.240 erbracht.
d = ca, 4,2 mm
Einlage: Kombinationsträger KTP,
Höchstzugkraft und Dehnung: l/q: ca. 1200/1000 N/5 cm
und
40/40 %
Wärmestandfestigkeit Oberseite > +155°C
Kaltbiegeverhalten Unterseite < -35°C
Farbe: dolomitgrau
Hinweis: Wandanschluss bis h = 35 cm ist, inkl.
Eckkeile,
U-Profil und Klemmprofil VEDAFIX WA, ist in den
Einheitspreis
mit einzukalkulieren.
07.__. 7
VEDATOP DUO Performance, beschiefert
36,00
m²
07.__. 8 Zulage VEDATOP DUO für Aufkantungen Zulage zur Vorposition für das Hochführen der
Abdichtungsbahn VEDATOP DUO
07.__. 8
Zulage VEDATOP DUO für Aufkantungen
56,00
m
07.__. 9 VEDATOP SU, kaltselbstklebende Top-Elastomerbitumen-Unterlagsbahn Vedatop SU, kaltselbstklebende Top-
Elastomerbitumen-Unterlagsbahn, nach
DIN EN 13707 und DIN EN 13969, DU/E1
PYE-KTG-KSP-3,0 nach DIN SPEC 20000-201,
BA PYE-KTG-KSP-3,0 nach
DIN SPEC 20000-202, jedoch mit gegenüber
den Normen erhöhten techn. Werten,
d= ca. 3,0 mm, Länge 10,00 m
Höchstzugkraft und Dehnung:
l/q: ca. 1000 N/5cm und 2 %
Kaltbiegeverhalten: < -30° C,
Wärmestandfestigkeit: > +100° C.
Auf XPS-Dämmplatten durch Abziehen des oberseitigen
Längsrandstreifens und der unterseitigen Abziehfolie
mit 8 cm Längs- und Quernahtüberdeckung verlegen.
Schrägschnitte an T-Stößen sowie Überlappungsstufen
mit Vedagplast Elastik-Kitt unterlegen und Folgelage
Zug um Zug aufschweißen.
07.__. 9
VEDATOP SU, kaltselbstklebende Top-Elastomerbitumen-Unterlagsbahn
36,00
m²
07.__. 10 Zulage VEDATOP SU für Aufkantungen Zulage zur Vorposition für das Hochführen der
Abdichtungsbahn VEDATOP SU
07.__. 10
Zulage VEDATOP SU für Aufkantungen
56,00
m
07.__. 11 Bautenschutzmatte Schutzlage aus Bautenschutzmatten,
d = 10 mm, lose auf der Abdichtung der Loggien
fachgerecht verlegen, inkl. Anarbeitung an
Entwässerungselemente.
Fabrikat:
07.__. 11
Bautenschutzmatte
E
36,00
m²
07.__. 12 Entwässerungsrinnen Entwässerungsrinnen für Loggien, Edelstahl,
höhenverstellbar,
in Einzellängen von 2,00 m, 2,20 m, 2,40m, und 1 x in
5,20 m
liefern und montieren.
07.__. 12
Entwässerungsrinnen
20,60
m
07.__. 13 Bodenabläufe horizontal DN 70 Bodenabläufe DN 70 für Loggien liefern, und fachgerecht
einarbeiten, inkl. Anschlussmanschette und
Wärmedämmblock
etc.
Fabrikat: LORO o. glw.
07.__. 13
Bodenabläufe horizontal DN 70
5,00
Stk
07.__. 14 Abdichtungen mit Flüssigkunststoff Abdichtungen mit Flüssigkunststoff an verschiedenen
Bauteilen,
z. B. Fensteranlagen, liefern und fachgerecht
aufbringen
Breite ca. 10cm
Fabrikat: Enkopur Flüssigkunststoff o. glw.
07.__. 14
Abdichtungen mit Flüssigkunststoff
E
15,00
m
08 Holzbelag auf Loggien
08
Holzbelag auf Loggien
08.__. 1 Terrassendielen aus Holz, d = 21 mm Terrassendielen aus Holz, d = 21 mm,
auf erforderlicher Holzunterkonstruktion
fachgerecht, planeben mit gleichmäßigem
Fugenabstand verlegen und mit Edelstahl-
schrauben befestigen.
Holzsorte: Thermoesche Terrassendiele 21x130 mm
Länge: 1,8m - 2,4m - 2,7m - 3m
Dauerhaftigkeitsklasse 1-2
Kopfseitig Nut+Feder
08.__. 1
Terrassendielen aus Holz, d = 21 mm
36,00
m²
09 Klempnerarbeiten
09
Klempnerarbeiten
09.__. 1 Brüstungsabdeckungen Loggien in Leichtmetall Brüstungsabdeckungen in den Loggien, Ausführungin
Leichtmetall Alu natur, inkl. Unterkonstruktion.
Tiefe bis ca. 45 cm
Die Bleche sind mit leichtem Gefälle nach innen zu
montieren.
09.__. 1
Brüstungsabdeckungen Loggien in Leichtmetall
12,40
m
10 Dachentwässerung mit Anschluss an Bestan
10
Dachentwässerung mit Anschluss an Bestan
10.__. 1 LORO-Haupt-Not-Kombi LORO-Haupt-Not-Kombi für
Freispiegelströmung und Druckströmung
mit Klemmflansch für Bitumen DN 100/50
liefern und fachgerecht einbauen
LORO-X Haupt-Not-Kombi Attikaablauf,
Serie 88 Rohr in Rohr, für
Hauptentwässerung mit Freispiegelströmung
und Notentwässerung mit Druckströmung,
mit Klemmflansch, als Los- und
Festflanschkonstruktion, 45 Grad
Aufkantung für
Bitumen-Abdichtungsbahnen, Eingrifftiefe
106 mm, mit Haupt-Not-Kombi Haube aus
Edelstahl, nach DIN EN 1253,
Leistungsnachweis mit normgerechtem
Prüfsystem mit 4,2m nicht belüfteter
Fallleitung gemäß Systemdatenblatt LX772,
aus Stahl, feuerverzinkt, DN 100/50
10.__. 1
LORO-Haupt-Not-Kombi
5,00
St
10.__. 2 LORO-Wärmedämmblock für Attika LORO-Wärmedämmblock für Attika
Haupt-Not-Kombi liefern und in Grund und-
Gefälledämmung einsetzten
10.__. 2
LORO-Wärmedämmblock für Attika
5,00
St
10.__. 3 LORO-Schiebeflansch LORO-Schiebeflansch mit
Anschlussmanschette, aus Stahl,
feuerverzinkt, für Dampfsperre aus
Bitumen-Abdichtungsbahnen DN 100 liefern
und fachgerecht einbauen
LORO-X Rohr, aus Stahl, feuerverzinkt,
nach DIN EN 1123 mit erhöhtem
Qualitätsstandard
10.__. 3
LORO-Schiebeflansch
5,00
St
10.__. 4 LORO-Doppelrohrabzweig LORO-Doppelrohrabzweig mit Bogen DN
100+DN 50 für Haupt-Not-Kombi Ablauf
liefern und montieren
LORO-X Rohr, aus Stahl, feuerverzinkt,
nach DIN EN 1123 mit erhöhtem
Qualitätsstandard
10.__. 4
LORO-Doppelrohrabzweig
5,00
St
10.__. 5 LORO-Belüftungsstück LORO-Belüftungsstück mit Loch DN 100
liefern und montieren
LORO-X Rohr, aus Stahl, feuerverzinkt,
nach DIN EN 1123 mit erhöhtem
Qualitätsstandard
10.__. 5
LORO-Belüftungsstück
5,00
St
10.__. 6 LORO-X Rohr LORO-X Rohr mit Langmuffe 2000 mm DN
50 liefern und inkl. Dichtelemente montieren
LORO-X Rohr, aus Stahl, feuerverzinkt,
nach DIN EN 1123 mit erhöhtem
Qualitätsstandard
10.__. 6
LORO-X Rohr
10,00
St
10.__. 7 LORO-X Rohr LORO-X Rohr 1 Muffe 2000 mm DN 100
liefern und inkl. Dichtelemente und
Sicherungsschellen montieren
LORO-X Rohr, aus Stahl, feuerverzinkt,
nach DIN EN 1123 mit erhöhtem
Qualitätsstandard
10.__. 7
LORO-X Rohr
10,00
St
10.__. 8 LORO-Regenstandrohr LORO-Regenstandrohr für
Haupt/Notkombiablauf Regnfallleitung
DN100/50 liefern und inkl. Sicherungsschelle
montieren
LORO-X Rohr, aus Stahl, feuerverzinkt,
nach DIN EN 1123 mit erhöhtem
Qualitätsstandard
10.__. 8
LORO-Regenstandrohr
5,00
St
11 Licht- und Rauchabzugskuppeln - VELUX
11
Licht- und Rauchabzugskuppeln - VELUX
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Vertragsbestandteile
Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen.
g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung (
VOB " als Ganzes")
Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen
deneinzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese
in der genannten Reihenfolge.
2. Das Angebot muss vollständig ausgefüllt
undrechtsverbindlich unterschrieben sein.
Alternativ-Angebote
in gleichwertiger Qualität sind erwünscht.
Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit
erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen
beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen
des Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche
Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen hat
der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären.
Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
und sogenannte Auftragsbestätigungen des
Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht
Vertragsbestandteil.
2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis
vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebot
zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige
Massenabweichungen innerhalb einer zu
vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag
schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche
Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist,
bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht
angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des
in der Vergabeverhandlung festgelegten
Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot
ausgewiesenen Einheitspreise und unter
Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung
vereinbarten Nachlasses.
3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der
Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der
Baustelle,
über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und
Stromversorgung zu unterrichten. Spätere
Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden
nicht anerkannt.
4. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung
zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der
örtlichen
Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die
auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen
sind, werden nicht anerkannt.
5. Der Unternehmer hat den
gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben, der
Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den
Verpflichtungen aus den Tarifforderungen,
Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen
Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen.
Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende
Bescheinigungen vorzulegen.
5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des
fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei
Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei
Nichtvorlage
erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften
Bruttorechnungssumme nach Abzug des
Sicherheitseinbehal-
tes.
6. Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der
Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und
Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen
Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb
während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige
Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.
Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit
denEinheitspreisen abgegolten.
6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem
anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so
hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten
für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu
beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der
Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler
hat
der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu
installieren.
7. Die Arbeiten werden getrennt nach
Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich
vor, die Arbeiten
getrennt nach Titeln zu vergeben.
8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt
nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so
ausgewiesen wird.
9. Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung
Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos
und
rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen
bauseits vorgenommen, so wird dieses
ausdrücklich erwähnt.
10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden
eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom
Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und
Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten
Bauteilen haftet der Unternehmer bis
zurAbnahme.
11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist.
Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind
zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer
diesen Pflichten nicht nach, behält sich
derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der
Unternehmen abfahren zu lassen.
12. Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für
Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und
beträgt
4 Jahre. Die Frist beginnt für alle
Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.
Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel
nach Aufforderung unverzüglich
und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er
dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach
oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber
berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf
Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu
lassen.
13. Wird die im Bauvertrag
vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des
Auftragnehmers
überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden
Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden
und von der Vergütung einbehalten
werden,bis zur Höchstsumme von 5% der
Auftragssumme.
Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als
solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen.
14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der
Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der
Baustelle
Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine
vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum
Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen
und uneingeschränkt für von ihm verursachte
Schäden zu haften.
15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers
ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des
Auftraggebers ausgeschlossen.
16. Die Angebotspreise sind für die Dauer
dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist
beginnt mit
dem Tage des Bauvertragsabschlusses.
17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt
werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild.
Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt.
Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten
Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild
anbringen lassen will
18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis
erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines
Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss
gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises
ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit
zu erzielen.
19. Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind
unzulässig.
20. Gemäss der Bauordnung hat der Bieter bei
Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der
Baustelle zu bestimmen.
21. Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine
Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder
Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu
leisten. Der Abzug wird bei der
Schlussrechnungsprüfung vorgenommen.
22. Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am
Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von
prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der
Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%
gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell
vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht.
Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der
Bauleitung zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach
Abnahme der Arbeiten und Prüfung der
eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie
Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen
Zeiträumen beglichen.
23. Im Falle der Auftragserteilung kann vom
Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer
Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 %
der Bruttoauftragssumme vor
Ausführungsbeginn verlangt werden.
24. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner
Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit
Einfluss
haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft
ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden.
25. Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer
einschalten möchte, ist in jedem Fall das
Einverständnis
des Auftraggebers erforderlich.
26. Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach
mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung.
Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich
bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen
zu beantragen.
27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für
die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen,
gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein
Gewerk.
28. Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot
gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl.
getrennt zu vergeben.
29. Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme
folgende Bescheinigungen vor:
- Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete
Beiträge an Sozialversicherung und
Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung.
30. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt
nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung
vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder
Vertragsarbeiten handelt.
31. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt
des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte
Laufzeit des Vertrages geltenden
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00
durch eine entsprechende Bescheinigung des
Versicherers zu führen.
32. Nebenkostenregelung.
Für bauseitige Zurverfügungstellung von
Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser
sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen
Nebenkostenbeteiligungen von der
Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht:
Bauwasser 0,20 %
Baustrom 0,30 %
Bauwesenversicherung 0,40 %
Schuttcontainer Umlage nach
Inanspruchnahme
.......................................................
......................................................
. .
Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
11.01 Lichtkuppeln
11.01
Lichtkuppeln
11.02 Rauch- und Wärmeabzug
11.02
Rauch- und Wärmeabzug
12 Zusätzliche Schutz- und Reinigungsarbeiten
12
Zusätzliche Schutz- und Reinigungsarbeiten
12.__.0001 Zulage Ersatz beschädigter Wärmedämmung Zulage zur Position [Position 04.__. 9](#boq-element-30) für den Fall, dass bei der Aufnahme der bestehenden Wärmedämmung (gemäß [Position 04.__. 8](#boq-element-29)) Teile beschädigt werden oder aus anderen Gründen nicht wiederverwendbar sind. Lieferung und Einbau von neuem, gleichwertigem Dämmmaterial (Material: Mineralwolle, Stärke und Gefälle passend zum Bestand) anstelle des unbrauchbaren Materials. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Bedarf und nach Freigabe durch die Bauleitung.
12.__.0001
Zulage Ersatz beschädigter Wärmedämmung
20,00
m²
13 Stundenlohnarbeiten
13
Stundenlohnarbeiten
13.__.0001 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden
Für unvorhergesene Arbeiten, die auf
ausdrückliche Anordnung der Bauleitung in
Auftrag gegeben werden und nur anerkannt
werden, wenn ordnungsgemäß unterschriebene
Stundenzettel vorgelegt werden, werden
folgende Kosten in Ansatz gebracht:
Facharbeiter:
13.__.0001
Facharbeiterstunden
8,00
Std.
13.__.0002 Helferstunden Helferstunden
Helferstunden wie vor beschrieben, auf
Anordnung der Bauleitung.
Helferstunden:
13.__.0002
Helferstunden
8,00
Std.