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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GRUNDLAGE:
VOB TEIL B + C, in der jeweils aktuellen Fassung
DIN Normen, jeweils neueste Fassung
Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften.
Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften
Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den
zugrundeliegenden Plänen und sonstige erwähnte
Unterlagen.
ANERKENNTNIS:
Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die
Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und
Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt,
dass er die zugrundeliegenden Pläne vor
Abgabe des Angebots eingesehen, sowie sich über Lage,
Beschaffenheit, Geländeverhältnisse,
Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert
hat. Nachforderungen hieraus können nicht
anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und
Auftragsbedingungen und in der
Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige
Änderungsvorschläge, Nebenangebote und
Einschränkungen auch betr. der besonderen
Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage
gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ
einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des
LVZ. So genannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
sowie Auftragsbestätigung des Bieters bleiben
unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des
Leistungsverzeichnisses widersprechen.
ZUSCHLAGSFRIST
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Angebotseröffnung.
Der Bieter ist während dieser Frist an sein
Angebot gebunden.
BAUVERTRAG:
Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Auftraggeber
und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen.
NACHTRAGSANGEBOTE:
Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der
Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin
aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein
Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu
vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur
Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber
einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des
Hauptauftrages zu denselben Konditionen.
PREISÄNDERUNG:
Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl.
Material und Lohn Festpreise und gelten für die
gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen
Leistung. Kalkulationsfehler begründen kein Recht
auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig,
falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem
Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen
einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die
Ansprüche verwirkt.
AUSFÜHRUNG:
Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der
Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h.
Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position
zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren,
auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt
sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig
vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen,
Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf
seine zu
leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen.
Die Maße sind an Ort und Stelle vorzunehmen.
Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind
schriftlich anzuzeigen. Alte Arbeiten, die nicht
gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden
können, werden trotzdem nach denselben
Einheitspreisen abgerechnet. Die in den Bauvorlagen
eingetragenen Prüfvermerke (Maße, Erinnerungen,
usw. ) sowie die sonst beigefügten
Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen
sind genau zu
beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat für
das tägliche Öffnen und Schließen der Fenster ab
dem Tag der Verglasung bis zur Beendigung seiner
Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu sorgen. Alle
bereits eingebauten Haustüren, Garagentore oder
provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss
täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn wieder zu
öffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu
verwalten und nach Beendigung der Arbeiten
unaufgefordert zurückzugeben.
BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die
Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere
Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den
Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur
Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen,
auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen
die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten
Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Baustelle
ist von jedem Auftragnehmer in ordentlichem
Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung ist Sache
des Auftragnehmers.
TAGLOHNARBEITEN:
Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung
durch die Bauleitung ausgeführt werden und
werden daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages.
Rapporte sind wöchentlich der Bauleitung zur
Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte
oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht
anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird
nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt.
Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen
sich einschl. aller NK, Zuschläge, Baustellenan-
und Abfahrt etc. Vergütung. Materialien: Die
anzubietenden Materialien verstehen sich frei
Baustelle.
RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE:
Auf Anforderung erhält der Auftraggeber
ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90 % der jeweils
vertragsmäßig und frei von Mängeln erbrachten
Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu
verstehen alle noch nicht fest eingebauten
Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle
Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen
vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein
Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen
Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen
die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des
Leistungsverzeichnisses. Die Schlussrechnung mit
allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und
Revisionszeichnungen muss nach vollständiger
Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs
Wochen vorgelegt werden. Durch die Zahlung der
Schlussrechnung ist keine Abnahme erfolgt.
ÜBERZAHLUNGEN:
Rückforderungen aus Überzahlungen (§812 ff BGB) kann
der Auftraggeber stellen. Er ist insoweit
berechtigt, Auftragnehmerrechnung auch nach der
Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu
lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer
banküblich zu verzinsen.
ZWISCHENABNAHME:
Für Teil- oder Gesamtleistungen bei denen eine
Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach
Bezugfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine
Zwischenabnahme auf Verlangen des
Auftragnehmers durchgeführt bzw. kann die Bauleitung
darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die
getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der
Schlussabnahme (nach 13). Eine Inbetriebnahme
oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend wie eine
Abnahme.
SCHLUSSABNAHME:
Es hat eine förmliche Abnahme nach §12 Abs. 4 VOB Teil
B stattzufinden. Bei Abnahme ist ein
Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein
von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer
Mängelrüge zugeht.
MÄNGELANSPRÜCHE:
Die Gewährleistungsfrist für die Mängelansprüche
beträgt 5 Jahre und 10 Monate. Abweichend hiervon
beträgt die Gewährleistungsfrist für
Abdichtungsarbeiten 10 Jahre.
HAFTUNG:
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich
aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden
Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem
Architekten als auch Dritten gegenüber. Der
Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied
einer Berufsgenossenschaft ist und für alle
möglichen Personen- und Sachschäden eine ausreichende
Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs-
und Bauwesensversicherung abgeschlossen hat. Er trägt
die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und
Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung
seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht
die Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert
eine Police vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet sich
der Auftragnehmer über die Vorlage einer Police oder
Zahlungsbelege der Nachweise zur Zahlung aller
Beiträge an die Sozialkassen zu erbringen.
BAUWESENVERSICHERUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung
0,4 % des Rechnungsbetrages für die
Bauwesenversicherung abzuziehen. Bei einem durch den
Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist
der Selbstbehalt von bis zu 500 _; je nach
Schadensfall aufzubringen. Dieser wird mit den offenen
Forderungen verrechnet.
STROM / WASSER / VORHANDENE BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung
pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom-
und Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur
Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung,
abzuziehen.
SICHERHEITSLEISTUNGEN:
Sicherungsleistungen sind gemäß VOB Teil B
separat zu vereinbaren.
Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird gemäß
§ 17 VOB Teil B in Form eines
Sicherheitseinbehalts in Höhe von 5 % der
Abrechnungssumme verlangt. Diese Barsicherung kann
durch Beibringung einer selbstschuldnerischen,
unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland
anerkannten Bankinstituts abgelöst werden. Die
Sicherheitsleistung ist für die in Ziffer 14
vereinbarte
Gewährleistungsfrist zu stellen. Anschließend erfolgt
die Freigabe der Sicherheitsleistung. Soweit zu
diesem Zeitpunkt geltend gemachte Ansprüche noch
nicht erfüllt sind, ist der Auftraggeber
berechtigt einen entsprechenden Teil der Sicherheit
zurückzuhalten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, anstelle eines
Sicherheitseinbehalts gemäß Ziffer 18.1 von
den in Rechnung gestellten Beträgen des
Auftragnehmers (Abschlagsrechnungen und
Schlussrechnung) 0,4 % des Rechnungsbetrages zum
Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer
erspart sich hierdurch die Vorlage einer
Sicherungsbürgschaft sowie deren Kosten.
Das Sicherungsbedürfnis des Auftraggebers wird durch
den endgültigen
Einbehalt des Abzugs genügt. Eine Rückforderung
seitens des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat binnen 18 Tagen nach
Vertragsabschluss zu widersprechen, sollte er
mit einem Abschlag in Höhe von 0,4 % nicht
einverstanden sein.Im Falle des Widerspruchs wird
eine Sicherheitsleistung nach Ziffer 18.1 einbehalten.
NACHUNTERNEHMER:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die
Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne
Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des
Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen
Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben. Auf
Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer
für seine Nachunternehmer Erklärungen und Nachweise
zur Eignung vorzulegen.
VERTRAGSSTRAFE:
Der Auftraggeber ist befugt für den Fall des
Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen
festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den
Bauvertrag aufgenommen.
STREITIGKEITEN:
Im Falle von Streitigkeiten soll eine
außergerichtliche Einigung im üblichen
Schiedsverfahren versucht
werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei
erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen.
VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN:
Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als
ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und
Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige
Vertragspartei abgeben und entgegennehmen
können.
MUSTER:
Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen
bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um
gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der
Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren
anwenden,
für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
BAUSTELLENREINIGUNG:
Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des
Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich
anfallenden Müll wie Schutt und Verpackungsmaterial
sowie Verunreinigungen, die von seiner
Arbeit herrühren wöchentlich zum Arbeitsende und
unentgeltlich zu beseitigen. Der Zeitpunkt,
zu dem die Baustellenreinigung spätestens erfolgt
sein muss, wird wöchentlich auf Freitag,
19.00 Uhr festgelegt.
Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so
wird die Baustellenreinigung
durch den AG auf Kosten des ANs herbeigeführt.
Sollten mehrere Auftragnehmer ihrer
Verpflichtung zur Baustellenreinigung nicht
nachkommen, so wird die vom AG mit der
Bauleitung beauftragte Person die Kostenaufteilung
zwischen diesen Auftragnehmern nach
ihrem Ermessen vornehmen. Die Kosten werden von der
Schlussrechnung der betreffenden
AN zum Abzug gebracht.
GERICHTSSTAND:
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftraggebers,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
26. QNG+ ZERTIFIZIERUNG:
Die vom Auftragnehmer auszuführenden Arbeiten sind so
zu planen, auszuführen, zu dokumentieren und
nachzuweisen, dass die Anforderungen der QNG+
Zertifizierung eingehalten und die QNG+
Zertifizierungsfähigkeit des Bauvorhabens
gewährleistet wird. Der Auftragnehmer hat sämtliche
hierfür
erforderlichen Produktdatenblätter, Zulassungen,
Eignungsnachweise, Herstellererklärungen und
sonstigen
Nachweise rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen.
Abweichungen oder Bedenken sind vor Ausführung
schriftlich anzuzeigen und durch die Bauleitung
freigeben zu lassen. Die hierfür erforderlichen
Leistungen
und Nachweise sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
GRUNDLAGE:
Allgemeines
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen
Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu
überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der
Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig vor
Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend
aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren, soweit nicht in der
Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen.
Auf die
VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen.
Gerüste
Bis 4,50 m Arbeitshöhe sind Gerüste seitens des
Auftragnehmers auf- und abzubauen sowie vorzuhalten.
Vorschriften
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299
(ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten.
Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt
gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien,
Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und
Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik
und Auflagen der Feuerwehr. Dämmung und sonstige
Materialien sind gemäß der letztgültigen
Wärmeschutzverordnung bzw. Brandschutzbestimmungen
auszuführen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten
Positionen dahingehend zu überprüfen und schriftlich
den
Auftraggeber darauf hinzuweisen, falls die vorgesehene
Leistung den obengenannten Vorschriften nicht
entspricht.
Ausführung
Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer
vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu
machen, die für den reibungslosen Einbau erforderlich
sind. Das Anarbeiten von Schalungen oder
Gipsbeplankungen an Fenster- bzw. Rollladenschienen,
Türen, Stützen, Installationen oder sonstigen
Bauteilen ist vom Auftragnehmer fachgerecht
auszuführen. Inbegriffen ist die Unterkonstruktion und
alle
Befestigungsteile. Soweit einzelne Bereiche
auszuschäumen sind, ist dies nur mit FCKW-freiem
Material
zulässig. Alle Kanten und Grate von Holzschalungen
sind mit passenden Abdeckprofilen abzudecken.
Befestigungsteile wie Dübel, Winkel, Laschen und
sonstiges Befestigungsmaterial, sind, sofern nicht
gesondert ausgeschrieben, im Einheitspreis enthalten.
Es sind ausschließlich Metallteile aus nicht rostendem
Material zu verwenden. Die Metallverbindungen im
sichtbaren Bereich sind zu versenken. Eventuelle
Stemmarbeiten für Auflager und ähnliches sind vom
Auftraggeber selbst auszuführen. Anschlüsse zwischen
Gipsverkleidungen und Putz sind mit Acryl
herzustellen. Fugen zwischen den Beplankungen sind
fachgerecht
mit geeigneten Armierungsstreifen zu überdecken. Falls
es der Baufortschritt notwendig macht, sind die
Arbeiten in einzelnen Abschnitten auszuführen. Ebenso
ist das nachträgliche Herstellen von Anschlüssen an
angrenzende Bauteile erforderlichenfalls
durchzuführen. Die Abkofferungen im Bodenbereich sind
ggf. zur
Durchführung der Estricharbeiten nur bodenseitig vorab
zu verschalen und in einem zweiten Schritt fertig zu
stellen.
Unterdecken sind anhand eines Verlegeplanes zu
verlegen. Dabei sind alle Einbauteile, wie z.B.
Leuchten,
Vorhangschienen, Luftauslässe, usw. sowie die
Rohrführungspläne zu berücksichtigen. Ungeklärte
Detailpunkte sind vor Verlegebeginn mit dem
Auftraggeber abzusprechen. Anschlüsse der Decken an
Wänden und Stützen sind so auszubilden, dass alle an
die Unterdecke gestellten Forderungen erhalten
bleiben.
Doppelbodensysteme müssen mindestens der vom
Bundesverband Systemboden herausgegebenen
Sicherheitsrichtlinie für Doppelböden entsprechen.
Doppelbodenstützen müssen aus nicht brennbarem
Material bestehen. Vor der Ausführung der Arbeiten
sind die geforderten Höhen und die Maßgenauigkeit des
Rohfußbodens durch den Auftragnehmer zu prüfen. Falls
unzulässige Toleranzen oder Änderungen im
Fußbodenaufbau festgestellt werden, sind die
tatsächlichen Einbauhöhen vor Beginn der Arbeiten mit
dem
Auftraggeber abzusprechen. Unterböden sind prinzipiell
mit Fugenversatz zu verlegen. Alle Stöße, auch bei
Nut- und Federverbindungen, sind, sofern im LV nicht
anders beschrieben, mit geeignetem Kleber zu
verkleben. Bei Verlegung auf Trockenschüttungen sind
in Türbereichen oder bei Anschlüssen an massiven
Bauteilen geeignete Maßnahmen zur Unterfangung
vorzunehmen.
Schleifarbeiten mit Schleifgeräten im Trockenverfahren
sind grundsätzlich mit Absaugung auszuführen.
Holzverbindungen sind grundsätzlich zu verschrauben.
Klammergeräte dürfen nur mit Druckbegrenzer
verwendet werden. Dampfsperren sind grundsätzlich zu
verkleben.
Bohr- und Dübelarbeiten an sichtbar bleibenden Wand-
und Deckenflächen sind sorgfältig auszuführen,
sodass keine Beschädigung der Bauelemente auftritt.
Befestigungspunkte an vorhandenen Wänden, Fußböden und
Decken sind unter Berücksichtigung etwaiger
vorhandener Kabel und Rohrleitungen zu wählen. In
zweifelhaften Fällen sind die Befestigungsstellen
gemeinsam mit dem Auftraggeber festzulegen.
Materiealien
Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis
vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw.
Typen oder Fabrikate anzubieten. Verwendete
Holzwerkstoffplatten dürfen kein Formaldehyd enthalten.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug
genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen
Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige
technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Die verwendeten Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck
entsprechend dauerhaft und
korrosionsgeschützt sein. Dies gilt insbesondere für
Unterkonstruktionen, Schienen und Profile.
Abrechnung
Sind dem Leistungsverzeichnis vermaßte Skizzen
beigefügt, so gelten diese Maße nicht für die
Ausführung, sondern sind nur Grundlage für die
Kalkulation. Beiliegende Holzlisten sind nicht für den
Zuschnitt freigegeben. Die im Leistungsverzeichnis
angegebenen Maße sind Fertigmaße, auch im
gehobelten Zustand. Als gedämmte Fläche wird nur das
lichte Maß zwischen den Balken gerechnet.
Allgemeines
01 DÄMMUNG
01
DÄMMUNG
01.01 W.Dämm. zwischen Sparren, d=200 mm, WLG 032 Mineralfaserdämmstoff in Sparren- bzw. Zangenfelder,
Abstand
ca. 75 cm, nicht hinterlüftete Ausführung, nach
Herstellerrichtlinien liefern und fachgerecht
einbauen. Sparren
übermessen.
WLG 032, d= 200 mm
Bereich: Dachdämmung zwischen Sparren und Dach Gauben
Fabrikat: G+H Isover o.g.
01.01
W.Dämm. zwischen Sparren, d=200 mm, WLG 032
420,00
m2
01.02 W.Dämm. Gaubenkonstruktion, d=140 mm, WLG 032 Mineralfaserdämmstoff in Sparren- bzw. Zangenfelder,
nicht
hinterlüftete Ausführung, nach Herstellerrichtlinien
liefern und
fachgerecht einbauen.
WLG 032, d= 140 mm
Bereich: Gauben Seitenwanddämmung
Fabrikat: G+H Isover o.g.
01.02
W.Dämm. Gaubenkonstruktion, d=140 mm, WLG 032
30,00
m2
01.03 W. Dämm. zw Lattung, d= 30 mm, WLG 032 Mineralfaserdämmstoff zwischen Lattenunterkonstruktion
liefern
und einbauen.
WLG 032, d= 30 mm
Einbauort: Gaubenwände und Dach
Fabriket: G+H Isover o.g.
01.03
W. Dämm. zw Lattung, d= 30 mm, WLG 032
450,00
m2
01.04 Dampfbremsfolie 0,2 mm als Dampfbremse und Windsperre unterhalb der Dämmung an
den Sparrenunterseiten fachgerecht im Schrägdachbereich
anbringen, einschl. 10 cm Stoßüberlappung und
dauerhafter
Verklebung am Gebäudes. Das Gebäude wird hinsichtlich
der
Luftdichtheit mit einem Blower-Door-Test überprüft.
Fabrikat Dampfbremse: DELTA-DAWI GP o.g.
Fabrikat Klebeband: SIGA o.g.
01.04
Dampfbremsfolie 0,2 mm
450,00
m2
01.05 Dampfbremsfolie 0,2 mm Anschluss Dichtmasse für Wandanschlüsse der Dampfbremse und
Windsperre einschl. Anpresslattung.
Fabrikat: SIGA Primur
01.05
Dampfbremsfolie 0,2 mm Anschluss
250,00
m
01.06 Zulage Dampfbremsfolien Anschluss Putzband Zulage Putzband für Wandanschluss der Dampfbremse auf
zu
verputzende Beton- oder Ziegelwände.
Fabrikat: Knauf LDS Einputzband o.g.
01.06
Zulage Dampfbremsfolien Anschluss Putzband
E
800,00
m
01.07 Betongrundierung Klebeband Betongrundierung mit Primer als Haftbrücke für das
Klebeband
der Dampfbremse.
01.07
Betongrundierung Klebeband
E
250,00
m
01.08 Zulage Dampfbremse f. Durchdringungen Zulage für das dampfdichte Abkleben von
Durchdringungen von
z.B. Rohrleitungen und Kabel verschiedener Durchmesser.
01.08
Zulage Dampfbremse f. Durchdringungen
35,00
St
02 GIPSKARTON
02
GIPSKARTON
02.01 Gipskarton unt. Dach, d=15 mm, F30 Gipskarton GKB auf geneigte, gerade oder senkrechte
Holz-Dachkonstruktion, einschl. trockener
Holz-Unterkonstruktion. Oberfläche malerfertig
verspachtelt und
gemäß Herstellerichtlinien ausgeführten Anschlüssen
liefern
und einbauen.
Beplankung einlagig, d= 15 mm, F30.
Fabrikat: Knauf GKB o.g.
02.01
Gipskarton unt. Dach, d=15 mm, F30
450,00
m2
02.02 Gipskarton unt.Dach, Feuchtraum - Zulage Zulage für Gipskarton-Bauplatten GKB wie vor
beschrieben,
jedoch für imprägnierte Ausführung (GKBI) in
Feuchträumen.
Bereich: Bäder
Fabrikat: Knauf GKBI o.g.
02.02
Gipskarton unt.Dach, Feuchtraum - Zulage
25,00
m2
02.03 Gauben - Zulage Zulage für das Verarbeiten von Gipskarton-Kleinflächen
im
Bereich von Dachgauben für erhöhte Schneidkosten,
Verschnitt,
längeres Vorhalten von Gerüsten, Mehrverbrauch von
Zubehörmaterial, erhöhter Zeitaufwand bei der Montage
und
erhöhter Fugenanteil.
Beplankung einlagig, d =15 mm oder 25 mm
Fabrikat: Knauf GKB o.g.
02.03
Gauben - Zulage
7,00
St
02.04 DFF Verkleidung bis 94/118 Herstellen der Anschlüsse von Gipskartonplatten an
Dachfenster, inkl. Verkleiden der Leibung mit einer
Tiefe von ca.
30 cm, inkl. Anschluss einer Dampfsperre an das
Dachfenster
und an die vorhandene Dampfsperre mit Anpresslatte und
Dämmung der Hohlräume mit Mineralwolle WLG 032, sowie
Einsetzen und Überspachteln einer Kantenschutzschiene,
malerfertige Oberfläche.
Fabrikat: Knauf o.g., d = 15 mm oder d= 25 mm
Dachfenstergröße: bis ca. 94/188 cm
02.04
DFF Verkleidung bis 94/118
13,00
St
02.05 DFF Verkleidung 134/98 Herstellen der Anschlüsse von Gipskartonplatten an
Dachfenster, inkl. Verkleiden der Leibung mit einer
Tiefe von ca.
30 cm, inkl. Anschluss einer Dampfsperre an das
Dachfenster
und an die vorhandene Dampfsperre mit Anpresslatte und
Dämmung der Hohlräume mit Mineralwolle WLG 032, sowie
Einsetzen und Überspachteln einer Kantenschutzschiene,
malerfertige Oberfläche.
Fabrikat: Knauf o.g., d = 15 mm oder d= 25 mm
Dachfenstergröße: bis ca. 134/98 cm
02.05
DFF Verkleidung 134/98
2,00
St
02.06 Kniestockwand, 1x GKB 15 mm GK-Ständerwand, bestehend aus einfachem Ständerwerk aus
verzinkten CW-Profilen (50 mm), einer dazwischen
eingelegten
Dämmung (40 mm, Schall) und einer Beplankung GKB, 15 mm
einseitig, Oberfläche malerfertig, gespachtelt und
geschliffen,
als Raumabschuss im Kniestock- und Abseitenbereich
bzw. als
Anschluss der Dachflächenuntersicht an das
Kniestockmauerwerk im Bereich von Fußpfetten.
Fabrikat: Knauf o.g.
02.06
Kniestockwand, 1x GKB 15 mm
72,00
m2
02.07 Kniestockwand, 2x GKBI 15mm, Zulage Kniestockwand wir vor beschrieben, jedoch Beplankung
2-fach
mt GKBI-Platten als Zulage. Bereich:
Kniestockbereich/Abseiten
Bäder
Fabrikat: Knauf o.g.
02.07
Kniestockwand, 2x GKBI 15mm, Zulage
9,00
m2
02.08 Bodenschienen Vorab Bodenschienen setzen im Bereich von WC- u.
Waschbeckenständer nach Angabe der Sanitärfirma als
Zulage
zu den Vorwänden WC und Bad.
02.08
Bodenschienen
42,00
m
02.09 Estrichstreifen Vorab GK-Streifen bodenseitig Abstellung als Anschalg
für
Estrich montieren, l= ca. 20-25 cm, einfach beplankt,
inkl.
notwendiger Aussparungen für bodenseitigen Leitungen.
Ort: alle Vorwände und raumhoche Schächte
02.09
Estrichstreifen
110,00
m
02.10 GK HT-Verkofferung, eins. 2xGKBI 12,5 mm GK-Ständerwand zur zwei- und dreiseitigen Verkofferung
von
haustechnischen Leitungen, bestehend aus einfachem
Ständerwerk aus verzinkten CW-Profilen (50 mm),
Mineralfaser-Dämmstoff d= 40 mm und einer Beplankung
GKBI
2x12,5 mm einseitig, Stöße versetzt anordnen,
Oberfläche fertig
zum Befliesen. Der Mehraufwand für die
Berücksichtigung von
Haustechnikleitungen ist einzukalkulieren. Die
Verschraubungen der Verkofferungen sind mit einer
wasserunlöslichen Masse auch in zu verfliesenden
Bereichen
flächenbündig zu verspachteln. Vor den Estricharbeiten
ist für
den Sanitärinstallateur die Bodenschiene der
Sanitärabschalungen zu setzen.
Wandstäke 75 mm mit variablen Wandabstand
Bereich: Bäder, WCs
Fabrikat: Knauf o.g.
02.10
GK HT-Verkofferung, eins. 2xGKBI 12,5 mm
50,00
m2
02.11 GK HT-Verkofferung, eins. 2xGKB 12,5 mm GK-Ständerwand zur zwei- und dreiseitigen Verkofferung
von
haustechnischen Leitungen, bestehend aus einfachem
Ständerwerk aus verzinkten CW-Profilen (50 mm),
Mineralfaser-Dämmstoff d= 40 mm und einer Beplankung
GKB
2x12,5 mm einseitig, Stöße versetzt anordnen,
Oberfläche
malerfertig, gespachtelt und geschliffen.
Wandstäke 75 mm mit variablen Wandabstand
Bereich: Wohnräume, Küchen
Fabrikat: Knauf o.g.
02.11
GK HT-Verkofferung, eins. 2xGKB 12,5 mm
25,00
m2
02.12 Installationsvorsatzschale, H=1,40 m, eins. 2 x 12,5 mm, Typ A, F0 Lieferung und Montage einer Installationsvorsatzschale,
bestehend aus einer geeigneten Unterkonstruktion, d=
50 mm
aus verzinkten Stahlblechprofilen gem. DIN
18182-1/18183-1
als Einfachständerwerk.
Dämmschicht aus Mineralvolle (MW) nach DIN EN 13162,
Mindestohsdichte 40 kg/m3, einlagig, dicht stoßen,
abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm.
Bekleidung einseitig 2 x 12,5 mm, Typ A (DIN EN 520).
Platten stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte
Befestigung
der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare
Teile der
Befestigungsmittel verspachteln.
Höhe:bis 1,40 m
Feuerwiderstandsklasse gem. DIN 4102 Teil 4: F0
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 54dB
Gesamtstärke 75 mm mit variablen Wandabstand.
Umlaufende
Anschlüsse starrm Befestigungsuntergrund: Mauerwerk,
Beton
oder Trockenbau; die Baukörperanschlüsse sind
einzukalkulieren.
Oberfläche Qualitätsstufe Q2 nach DIN 18340.
Einbauort: WCs/Wohnräume
Fabrikat: Knauf o.g.
02.12
Installationsvorsatzschale, H=1,40 m, eins. 2 x 12,5 mm, Typ A, F0
17,00
m²
02.13 Installationsvorsatzschale, H=1,40 m, eins. 2 x 12,5 mm, Typ H2, F0 Lieferung und Montage einer Installationsvorsatzschale,
bestehend aus einer geeigneten Unterkonstruktion, d=
50 mm
aus verzinkten Stahlblechprofilen gem. DIN
18182-1/18183-1
als Einfachständerwerk.
Dämmschicht aus Mineralvolle (MW) nach DIN EN 13162,
Mindestohsdichte 40 kg/m3, einlagig, dicht stoßen,
abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm.
Bekleidung einseitig 2 x 12,5 mm, Typ H2 (DIN EN 520).
Platten stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte
Befestigung
der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare
Teile der
Befestigungsmittel verspachteln.
Höhe: bis 1,40 m
Feuerwiderstandsklasse gem. DIN 4102 Teil 4: F0
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 54dB
Gesamtstärke 75 mm mit variablen Wandabstand.
Umlaufende
Anschlüsse starrm Befestigungsuntergrund: Mauerwerk,
Beton
oder Trockenbau; die Baukörperanschlüsse sind
einzukalkulieren.
Oberfläche Qualitätsstufe Q2 nach DIN 18340.
Einbauort: Bäder/Nassräume
Fabrikat: Knauf o.g.
02.13
Installationsvorsatzschale, H=1,40 m, eins. 2 x 12,5 mm, Typ H2, F0
53,00
m²
02.14 Vorsatzschale, CW 50/75, eins. 2 x 12,5 mm, Typ A, F0 Vorsatzschale als Schachtwand als Einfachständerwand:
Unterkonstruktion, d=50 mm aus verzinkten
Stahlblechprofilen
gem. DIN 18182-1/18183-1, als Einfachständerwerk.
Dämmschicht aus Mineralwolle (MW) nach DIN EN 13162,
Mindestrohdichte 40 kg/m3, einlagig, dicht stoßen,
abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm.
Bekleidung einseitig 2x 12,5 mm, Typ A (DIN EN 520),
Platten
stumpf stoßen und verspachteln.
Verdeckte Befestigung der Bekleidung mit
Schnellbauschrauben, sichtbare Teile der
Befestigungsmittel
verspachteln.
Einbaubereich 1, Höhe bis 3,50 m.
Feuerwiderstandsklasse gem. DIN 4102 Teil 4: F0
Bewertetes Schalldämmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 54
dB.
Gesamtstärke 75 mm mit variablen Wandabstand.
Umlaufende Anschlüsse starr, Befestigungsuntergrund:
Mauerwerk/ Beton; die Baukörperanschlüsse sind
einzukalkulieren.
Oberfläche Qualitätsstufe Q2 nach DIN 18340.
Einbauort: WCs/Wohnräume
Fabrikat: Knauf W626 o.g.
02.14
Vorsatzschale, CW 50/75, eins. 2 x 12,5 mm, Typ A, F0
30,00
m²
02.15 Vorsatzschale, CW 50/75, eins. 2 x 12,5 mm, Typ H2, F0 Vorsatzschale als Schachtwand als Einfachständerwand:
Unterkonstruktion, d=50 mm aus verzinkten
Stahlblechprofilen
gem. DIN 18182-1/18183-1, als Einfachständerwerk.
Dämmschicht aus Mineralwolle (MW) nach DIN EN 13162,
Mindestrohdichte 40 kg/m3, einlagig, dicht stoßen,
abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm.
Bekleidung einseitig 2x 12,5 mm, Typ H2 (DIN EN 520),
Platten
stumpf stoßen und verspachteln.
Verdeckte Befestigung der Bekleidung mit
Schnellbauschrauben, sichtbare Teile der
Befestigungsmittel
verspachteln.
Einbaubereich 1, Höhe bis 3,50 m.
Feuerwiderstandsklasse gem. DIN 4102 Teil 4: F0
Bewertetes Schalldämmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 54
dB.
Gesamtstärke 75 mm mit variablen Wandabstand.
Umlaufende Anschlüsse starr, Befestigungsuntergrund:
Mauerwerk/ Beton; die Baukörperanschlüsse sind
einzukalkulieren.
Oberfläche Qualitätsstufe Q2 nach DIN 18340.
Einbauort: Bäder/Nassräume
Fabrikat: Knauf W626 o.g.
02.15
Vorsatzschale, CW 50/75, eins. 2 x 12,5 mm, Typ H2, F0
55,00
m²
02.16 Zulage Blenden, Typ A Zulage für die Ausbildung von Abdeckungen und
seitlichen
Bekleidungen von Verkofferungen und Vorsatzschalen,
bestehend aus einer geeigneten Unterkonstruktion.
Bekleidung einseitig 2 x 12,5 mm, Typ A, F0
Alle Stoß-, Anschluss- und Befestigungsstellen sauber
und
fachgerecht verspachtelt. Die Baukörperanschlüsse sind
einzukalkulieren.
Qualitätsstufe Q2
Einbauort: WCs, Wohnräume
Breite: 15-30 cm
02.16
Zulage Blenden, Typ A
15,00
m
02.17 Zulage Blenden, Typ H2 Zulage für die Ausbildung von Abdeckungen und
seitlichen
Bekleidungen von Verkofferungen und Vorsatzschalen,
bestehend aus einer geeigneten Unterkonstruktion.
Bekleidung einseitig 2 x 12,5 mm, Typ H2, F0
Alle Stoß-, Anschluss- und Befestigungsstellen sauber
und
fachgerecht verspachtelt. Die Baukörperanschlüsse sind
einzukalkulieren.
Qualitätsstufe Q2
Einbauort: Bäder/Nassräume
Breite: 15-30 cm
02.17
Zulage Blenden, Typ H2
30,00
m
02.18 Einfachständerwand, CW 50/100, beids. 2x 12,5 mm, Typ A, F0 Nichttragende innere Wand gem. DIN 4103 Teil 1, als
Einfachständerwand:
Unterkonstruktion, d=50 mm aus verzinkten
Stahlblechprofilen
gem. DIN 18182-1/18183-1, als Einfachständerwerk.
Dämmschicht aus Mineralwolle (MW) nach DIN EN 13162,
Mindestrohdichte 40 kg/m3, einlagig, dicht stoßen,
abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm.
Bekleidung beidseitig 2x 12,5 mm, Typ A (DIN EN 520),
Platten
stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte Befestigung
der
Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare Teile der
Befestigungsmittel verspachteln.
Einbaubereich 1, Höhe bis 3,50 m.
Feuerwiderstandsklasse gem. DIN 4102 Teil 4: F0
Bewertetes Schalldämmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 52 dB
Gesamtstärke 100 mm
Umlaufende Anschlüsse starr, Befestigungsuntergrund:
Mauerwerk/ Beton; die Baukörperanschlüsse sind
einzukalkulieren.
Oberfläche Qualitätsstufe Q2 nach DIN 18340.
Fabrikat: Knauf W112 o.g.
02.18
Einfachständerwand, CW 50/100, beids. 2x 12,5 mm, Typ A, F0
595,00
m²
02.19 Einfachständerwand, CW 50/100, beids. 2x 12,5 mm, Typ A/H2, F0 Nichttragende innere Wand gem. DIN 4103 Teil 1, als
Einfachständerwand:
Unterkonstruktion, d=50 mm aus verzinkten
Stahlblechprofilen
gem. DIN 18182-1/18183-1, als Einfachständerwerk.
Dämmschicht aus Mineralwolle (MW) nach DIN EN 13162,
Mindestrohdichte 40 kg/m3, einlagig, dicht stoßen,
abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm.
Bekleidung beidseitig 2x 12,5 mm, Typ A/H2 (DIN EN
520),
Platten stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte
Befestigung
der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare
Teile der
Befestigungsmittel verspachteln.
Einbaubereich 1, Höhe bis 3,50 m.
Feuerwiderstandsklasse gem. DIN 4102 Teil 4: F0
Bewertetes Schalldämmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 52 dB
Gesamtstärke 100 mm
Umlaufende Anschlüsse starr, Befestigungsuntergrund:
Mauerwerk/ Beton; die Baukörperanschlüsse sind
einzukalkulieren.
Oberfläche Qualitätsstufe Q2 nach DIN 18340.
Fabrikat: Knauf W112 o.g.
02.19
Einfachständerwand, CW 50/100, beids. 2x 12,5 mm, Typ A/H2, F0
350,00
m²
02.20 Einfachständerwand, CW 50/100, beids. 2x 12,5 mm, Typ H2, F0 Nichttragende innere Wand gem. DIN 4103 Teil 1, als
Einfachständerwand:
Unterkonstruktion, d=50 mm aus verzinkten
Stahlblechprofilen
gem. DIN 18182-1/18183-1, als Einfachständerwerk.
Dämmschicht aus Mineralwolle (MW) nach DIN EN 13162,
Mindestrohdichte 40 kg/m3, einlagig, dicht stoßen,
abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm.
Bekleidung beidseitig 2x 12,5 mm, Typ H2 (DIN EN 520),
Platten stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte
Befestigung
der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare
Teile der
Befestigungsmittel verspachteln.
Einbaubereich 1, Höhe bis 3,50 m.
Feuerwiderstandsklasse gem. DIN 4102 Teil 4: F0
Bewertetes Schalldämmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 52 dB
Gesamtstärke 100 mm
Umlaufende Anschlüsse starr, Befestigungsuntergrund:
Mauerwerk/ Beton; die Baukörperanschlüsse sind
einzukalkulieren.
Oberfläche Qualitätsstufe Q2 nach DIN 18340.
Fabrikat: Knauf W112 o.g.
02.20
Einfachständerwand, CW 50/100, beids. 2x 12,5 mm, Typ H2, F0
12,00
m²
02.21 Freies Wandende, Zulage für Metallständerwände Mehraufwand für die Ausbildung eines freien Wandeendes
mit
Eckschiene als Zulage für die vorher beschriebenen
Wände.
02.21
Freies Wandende, Zulage für Metallständerwände
15,00
m
02.22 Türöffnung herstellen, 100 mm Herstellen Türöffnung, mit Sturzprofil, seitlich
raumhoch
verstärken, mit Metallständerprofilen UA/CW 50,
einschl.
Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel,
befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben.
Baurichtmaße: b= ca. 635 - 1385 mm, H= ca. 2010 - 2135
mm
Wanddicke: 100 mm
02.22
Türöffnung herstellen, 100 mm
46,00
St
02.23 Pocket Kit Easy Standard CW 100 beidseitig gedämpft Pocket Kit Easy Standard CW 100 beidseitig gedämpft
Schiebetür-Unterkonstruktion für Metallständerwand,
Unterkonstruktion CW 100, Fertigwanddicke 150 mm inkl.
Befestigungsmaterial und vormontiertem beidseitigem
Dämpfer
vorgerichtet inkl. Holztürblatt weiß beschichtet,
Türblatthöhen 2135 mm für Standardtürblattaufnahme
Für Türblattbreiten von 610 bis 985 mm
02.23
Pocket Kit Easy Standard CW 100 beidseitig gedämpft
1,00
St
02.24 Abgehängte Decke bzw. Deckenkoffer, F0 Gipskartonplatten GKB als abgehängte Decke bzw.
deckenseitige Verkofferung von haustechnischen
Leitungen,
einschl. Unterkonstruktion. Oberfläche malerfertig
verspachtelt
nach Herstellerrichtlinien liefern und einbauen.
Beplankung einseitig, 1x GKB 15 mm, F0
Bereich: Schleuse + Treppenhaus UG
Abrechnung nach abgewickelter Fläche.
Fabrikat: Knauf o.g.
02.24
Abgehängte Decke bzw. Deckenkoffer, F0
28,00
m2
02.25 Abgehängte Decke, F90 Gipskartonplatten GKF als abgehängte Decke bzw.
deckenseitige Verkofferung von haustechnischen
Leitungen,
einschl. Unterkonstruktion. Oberfläche malerfertig
verspachtelt
nach Herstellerrichtlinien liefern und einbauen.
Beplankung einseitig, 2x GKF 20 mm, F90
Bereich: Treppenhaus und Schleuse UG
Abrechnung nach abgewickelter Fläche.
Fabrikat: Knauf GKFo.g.
02.25
Abgehängte Decke, F90
E
28,00
m2
02.26 Zulage Volldämmung Zulage für GK HT-Verkofferung für die voll ausgedämmte
Verkofferung zur besseren Schalldämmung.
Einbauort: alle Koffer mit bodenseitigen Verzügen
02.26
Zulage Volldämmung
20,00
m2
02.27 Leibungen Lichtkuppel GK Trockenputz in Leibungen der Lichtkuppeln inkl.
beidseitigen Abschlussprofil.
Querschnitt Lichtkuppel: 1x1 m. h=40cm
02.27
Leibungen Lichtkuppel
6,00
St
02.28 Nische in Trockenbauwand Herstellen einer kleinen Ablagenische in
HT-Verkofferung/
Bäder als Zulage. Nischenansichtsfläche ca. 0,1 m²,
Tiefe ca.
bis 25 cm
02.28
Nische in Trockenbauwand
E
12,00
St
02.29 Verkleidung Stahlträger 120x120 mm, F60 Erstellen der Verkleidung von Stahlstützen vierseitig,
abgewickelte Fläche ca. XX cm.
Platten stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte
Befestiung
der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare
Teile der
Befestigungsmittel verspachteln.
Höhe ca. 2,90 m
Feuerwiderstandsklasse: F60
HEB-Stütze ca. 120 x 120 mm
Befestigungsuntergrund: Beton/Stahlstütze; die
Baukörperanschlüsse sowie die Verkleidung der Fuß- und
Kopfplatte sind einzukalkulieren.
Fabrikat: Promat o.g.
02.29
Verkleidung Stahlträger 120x120 mm, F60
13,00
St
02.30 Trockenputz, Gipsplatten Typ A, 12,5 mm, Beton Bekleidung von Wänden ohne Unterkonstruktion einseitig,
innen, Höhe bis 3,50 m. Befestigungsuntergrund: Beton,
unverputzt. Bekleidung/Beplankung, einlagig, aus
Gipsplatten
Typ A (DIN EN 520), Rückseite unkaschiert,
Plattendicke 12,5
mm, Befestigung der Bekleidung/Beplankung durch
ansetzen
mit Gips, Fugenabstand 5 mm und verspachteln.
Oberfläche
Qualitätsstufe Q2 gem. DIN 18340.
02.30
Trockenputz, Gipsplatten Typ A, 12,5 mm, Beton
25,00
m²
02.31 Trockenputz, Gipsplatten Typ A, 12,5 mm, Mauerwerk Bekleidung von Wänden ohne Unterkonstruktion einseitig,
innen, Höhe bis 3,50 m. Befestigungsuntergrund:
Mauerwerk,
unverputzt. Bekleidung/Beplankung, einlagig, aus
Gipsplatten
Typ A (DIN EN 520), Rückseite unkaschiert,
Plattendicke 12,5
mm, Befestigung der Bekleidung/Beplankung durch
ansetzen
mit Gips, Fugenabstand 5 mm und verspachteln.
Oberfläche
Qualitätsstufe Q2 gem. DIN 18340.
02.31
Trockenputz, Gipsplatten Typ A, 12,5 mm, Mauerwerk
25,00
m²
03 SONSTIGES
03
SONSTIGES
03.01 Bewegungsfugenprofil Bewegungsfugenprofil in einspringenden Ecken
verschiederner
Winkel.
Fabrikat: PROTEKTOR Profil 3750
03.01
Bewegungsfugenprofil
50,00
m
03.02 Anarbeiten ELT Verteiler Öffnung herstellen für ELT Verteiler inkl. notwendiger
Auswechselung.
Größe: bis ca. 40 x 80 cm
03.02
Anarbeiten ELT Verteiler
15,00
St
03.03 Anarbeiten HLS Verteiler Öffnung herstellen für HLS Verteiler inkl. notwendiger
Auswechselung.
Größe: bis ca. 80 x 155 cm
03.03
Anarbeiten HLS Verteiler
18,00
St
03.04 UA-Profil 50 mm Liefern und montieren von UA-Profl 50 mm inkl.
notwendiger
Befestigungswinkel nach Montage von HLS.
03.04
UA-Profil 50 mm
28,00
m
03.05 GK-Kantenschutzwinkel Herstellen von Kanten und Abschlüssen mit einfachem,
weißem
Wandwinkel, streichfähig in nicht gefliesten Bereichen.
03.05
GK-Kantenschutzwinkel
150,00
m
03.06 GK-Wandanschluss streichfähig Herstellen der Wandanschlüsse durch Fugenausbildung 8
- 10
mm. Die Fuge ist mit dauerelastischem, streichfähigem
Material
zu füllen und zu glätten.
03.06
GK-Wandanschluss streichfähig
100,00
m
03.07 Platten-Verstärkungen HLS Verstärkungen aus Holztraversen zur Befestigung der
Armaturen nach Angabe des Sanitäristallateurs
montieren,
Plattengröße bis ca. 60 x 60 cm, d= bis ca. 25 mm.
03.07
Platten-Verstärkungen HLS
45,00
St
03.08 Platten-Verstärkungen Verstärkungen aus Holztraversen zur Befestigung von
Hängeschränke montieren, Plattengröße bis ca. 60 x 60
cm, d=
bis ca. 25 mm.
03.08
Platten-Verstärkungen
15,00
St
03.09 Revisionsklappe 30x30, F0 Revisionsklappe für Vorsatzschale, abgehängte Decken
bzw.
Verkofferungen, liefern und einbauen, flächenbündig
eingeklebter Knauf Gipsplatte, Abmessung (lichter
Durchgang +
35 mm): 300 x 300 mm, mit Fangsicherung, mit nicht
sichtbarem Verschluss- und Scharniersystem.
Brandschutz: F0
Erzeugnis: Knauf o.g.
03.09
Revisionsklappe 30x30, F0
15,00
St
03.10 Revisionsklappe 40x40 Revisionsklappe für Vorsatzschale, abgehängte Decken
bzw.
Verkofferungen, liefern und einbauen, flächenbündig
eingeklebter Knauf Gipsplatte, Abmessung (lichter
Durchgang +
35 mm): 400 x 400 mm, mit Fangsicherung, mit nicht
sichtbarem Verschluss- und Scharniersystem.
Brandschutz: F0
Erzeugnis: Knauf o.g.
03.10
Revisionsklappe 40x40
15,00
St
03.11 Revisionsklappe 50x50 Revisionsklappe für Vorsatzschale bzw. Verkofferungen,
liefern
und einbauen, flächenbündig eingeklebter Knauf
Gipsplatte,
Abmessung (lichter Durchgang + 35 mm): 500 x 500 mm,
mit
Fangsicherung, mit nicht sichtbarem Verschluss- und
Scharniersystem. Einbauort: Hebeanlage Brandschutz: F0
Erzeugnis: Knauf o.g.
03.11
Revisionsklappe 50x50
1,00
St
04 STUNDEN
04
STUNDEN
04.01 Stundenlohn Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden berechnet.
04.01
Stundenlohn Meister
E
1,00
h
04.02 Stundenlohn Polier Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden berechnet.
04.02
Stundenlohn Polier
E
1,00
h
04.03 Stundenlohn Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden berechnet.
04.03
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
04.04 Stundenlohn Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden berechnet.
04.04
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h