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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN GRUNDLAGE:
VOB TEIL B + C, in der jeweils aktuellen Fassung
DIN Normen, jeweils neueste Fassung
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften
Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den zugrundeliegenden Plänen und sonstige erwähnte Unterlagen.
ANERKENNTNIS:
Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt, dass er die zugrundeliegenden Pläne vor Abgabe des Angebots eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ. So genannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen.
ZUSCHLAGSFRIST
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Angebotseröffnung. Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden.
BAUVERTRAG:
Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen.
NACHTRAGSANGEBOTE:
Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des Hauptauftrages zu denselben Konditionen.
PREISÄNDERUNG:
Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt.
AUSFÜHRUNG:
Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine zu leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle vorzunehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alte Arbeiten, die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden können, werden trotzdem nach denselben Einheitspreisen abgerechnet. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke (Maße, Erinnerungen, usw. ) sowie die sonst beigefügten Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind genau zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat für das tägliche Öffnen und Schließen der Fenster ab dem Tag der Verglasung bis zur Beendigung seiner Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu sorgen. Alle bereits eingebauten Haustüren, Garagentore oder provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn wieder zu öffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu verwalten und nach Beendigung der Arbeiten unaufgefordert zurückzugeben.
BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Baustelle ist von jedem Auftragnehmer in ordentlichem Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung ist Sache des Auftragnehmers.
TAGLOHNARBEITEN:
Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden und werden daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages. Rapporte sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller NK, Zuschläge, Baustellenan- und Abfahrt etc. Vergütung. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle.
RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE:
Auf Anforderung erhält der Auftraggeber ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90 % der jeweils vertragsmäßig und frei von Mängeln erbrachten Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Schlussrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muss nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden. Durch die Zahlung der Schlussrechnung ist keine Abnahme erfolgt.
ÜBERZAHLUNGEN:
Rückforderungen aus Überzahlungen (§812 ff BGB) kann der Auftraggeber stellen. Er ist insoweit berechtigt, Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer banküblich zu verzinsen.
ZWISCHENABNAHME:
Für Teil- oder Gesamtleistungen bei denen eine Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach Bezugfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine Zwischenabnahme auf Verlangen des Auftragnehmers durchgeführt bzw. kann die Bauleitung darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Schlussabnahme (nach 13). Eine Inbetriebnahme oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend wie eine Abnahme.
SCHLUSSABNAHME:
Es hat eine förmliche Abnahme nach §12 Abs. 4 VOB Teil B stattzufinden. Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer Mängelrüge zugeht.
MÄNGELANSPRÜCHE:
Die Gewährleistungsfrist für die Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 10 Monate. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für Abdichtungsarbeiten 10 Jahre.
HAFTUNG:
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und für alle möglichen Personen- und Sachschäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs- und Bauwesensversicherung abgeschlossen hat. Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht die Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert eine Police vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet sich der Auftragnehmer über die Vorlage einer Police oder Zahlungsbelege der Nachweise zur Zahlung aller Beiträge an die Sozialkassen zu erbringen.
BAUWESENVERSICHERUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,4 % des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung abzuziehen. Bei einem durch den Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist der Selbstbehalt von bis zu 500 €; je nach Schadensfall aufzubringen. Dieser wird mit den offenen Forderungen verrechnet.
STROM / WASSER / VORHANDENE BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom- und Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung, abzuziehen.
SICHERHEITSLEISTUNGEN:
Sicherungsleistungen sind gemäß VOB Teil B separat zu vereinbaren.
Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird gemäß § 17 VOB Teil B in Form eines
Sicherheitseinbehalts in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme verlangt. Diese Barsicherung kann durch Beibringung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland anerkannten Bankinstituts abgelöst werden. Die Sicherheitsleistung ist für die in Ziffer 14 vereinbarte Gewährleistungsfrist zu stellen. Anschließend erfolgt die Freigabe der Sicherheitsleistung. Soweit zu
diesem Zeitpunkt geltend gemachte Ansprüche noch nicht erfüllt sind, ist der Auftraggeber
berechtigt einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückzuhalten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, anstelle eines Sicherheitseinbehalts gemäß Ziffer 18.1 von
den in Rechnung gestellten Beträgen des Auftragnehmers (Abschlagsrechnungen und
Schlussrechnung) 0,4 % des Rechnungsbetrages zum Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer
erspart sich hierdurch die Vorlage einer Sicherungsbürgschaft sowie deren Kosten.
Das Sicherungsbedürfnis des Auftraggebers wird durch den endgültigen
Einbehalt des Abzugs genügt. Eine Rückforderung seitens des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat binnen 18 Tagen nach Vertragsabschluss zu widersprechen, sollte er mit einem Abschlag in Höhe von 0,4 % nicht einverstanden sein.Im Falle des Widerspruchs wird
eine Sicherheitsleistung nach Ziffer 18.1 einbehalten.
NACHUNTERNEHMER:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für seine Nachunternehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen.
VERTRAGSSTRAFE:
Der Auftraggeber ist befugt für den Fall des Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den Bauvertrag aufgenommen.
STREITIGKEITEN:
Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren versucht werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen.
VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN:
Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige Vertragspartei abgeben und entgegennehmen können.
MUSTER:
Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
BAUSTELLENREINIGUNG:
Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich
anfallenden Müll wie Schutt und Verpackungsmaterial sowie Verunreinigungen, die von seiner
Arbeit herrühren wöchentlich zum Arbeitsende und unentgeltlich zu beseitigen. Der Zeitpunkt,
zu dem die Baustellenreinigung spätestens erfolgt sein muss, wird wöchentlich auf Freitag,
19.00 Uhr festgelegt.
Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so wird die Baustellenreinigung
durch den AG auf Kosten des ANs herbeigeführt. Sollten mehrere Auftragnehmer ihrer
Verpflichtung zur Baustellenreinigung nicht nachkommen, so wird die vom AG mit der
Bauleitung beauftragte Person die Kostenaufteilung zwischen diesen Auftragnehmern nach
ihrem Ermessen vornehmen. Die Kosten werden von der Schlussrechnung der betreffenden
AN zum Abzug gebracht.
GERICHTSSTAND:
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN SCHLOSSERARBEITEN Allgemeines
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen.
Gerüste
Dem Auftragnehmer stehen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist, die üblichen durch den Bauhauptunternehmer erstellten Gerüste zur Verfügung. Eventuell notwendige Zwischen- oder Schutzgerüste sind selbst zu erstellen. Ist der Auftragnehmer in Verzug, so hat er für die verlängerte Gerüstbereitstellung eine Vergütung in Höhe der ortsüblichen Gerüstmiete zu leisten.
Anlieferung zur Lackierung
Die einzelnen Bauteile sind vor Montage auf der Baustelle für die bauseitige Lackierung bereitzustellen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN SCHLOSSERARBEITEN
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01 Baustelleneinrichtung Pauschale für den vollständigen Transport, Einrichten, Vorhalten, Umsetzen (soweit erforderlich) und Räumen sämtlicher Baustoffe und Bauteile, mit den erforderlichen Maschinen und Geräten für die nachfolgenden Maßnahmen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Anlieferung aller für die Ausführung erforderlichen Materialien, Bauteile, Geräte und Hilfsstoffe zur Baustelle.Entladung der Materialien.Transport und Verbringung auf die jeweils erforderlichen Höhen und Ebenen innerhalb der beiden Bauwerke.Einsatz eigener Hebe- und Fördermittel (mobiler Kran, Ladekran o. a.). Ein Baukran wird bauseits nicht zur Verfügung gestellt. Für die Logistik und eigene Hebezeuge ist die auf Plan 101 („FALK UNTERGESCHOSS M 1:50 101“) gekennzeichnete Fläche zur Kranaufstellung vor Haus 4 zu berücksichtigen.Sämtliche Arbeits- und Schutzgerüste, außer den bauseits gestellten.Mehrfache An- und Ablieferungen entsprechend Bauablauf und Baufortschritt einzukalkulieren.Abstimmung mit der Bauleitung hinsichtlich Anlieferungszeiten und Baustellenlogistik.Es ist speziell darauf zu achten, dass keine Beschädigung am öffentlichen Grund entsteht. Eventuelle Beschädigungen hat der AN auf seine Kosten nach Angaben bzw. Forderungen des zuständigen Tiefbauamtes wieder in Ordnung zu bringen.
01.01
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
02 GELÄNDER
02
GELÄNDER
02.01 Hinweis für nachfolgende Positionen Vor Fertiungsbeginn hat der AN Ausführungszeichnungen der geforderten Bauteile anzufertigen. Diese bedürfen zwingend der Freigabe durch den AG bzw. der Bauleitung noch vor Fertigungsbeginn. Insbesondere die Geländer von Balkonen und Treppenhäuser bedürfen der Überprüfung durch einen Tragwerksplaner.
02.01
Hinweis für nachfolgende Positionen
P
1,00
psch
02.02 Balkongeländer Haus 2, WE 4 OG, Balkon 1 Flachstahl-Geländerkonstruktion gemäß Detailplan 209 für Haus 2, WE 4 OG (Balkon 1).
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
- Pfosten aus Flachstahl 40/8 mm, max. Abstand 1,10 m
- Handlauf, Obergurt und Untergurt aus Flachstahl 40/8 mm
- Vertikale Füllstäbe aus Flachstahl 40/6 mm oder 40/8 mm im lichten Abstand von max. 12 cm
- Aufschweißen der Pfosten auf bauseits in den Betonfertigteilen einbetonierte Stahlplatten (t = 5 mm), kein Anschluss an die WDVS-Fassade
Geländerlänge: ca. 6,25 m, Höhe: 1,00 m.
Liefern, herstellen und betriebsfertig montieren inklusive aller Befestigungsmaterialien und Schweißarbeiten.
02.02
Balkongeländer Haus 2, WE 4 OG, Balkon 1
6,25
m
02.03 Balkongeländer Haus 2, WE 4 OG, Balkon 2 Flachstahl-Geländerkonstruktion gemäß Detailplan 209 für Haus 2, WE 4 OG (Balkon 2).
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
- Pfosten aus Flachstahl 40/8 mm, max. Abstand 1,10 m
- Handlauf, Obergurt und Untergurt aus Flachstahl 40/8 mm
- Vertikale Füllstäbe aus Flachstahl 40/6 mm oder 40/8 mm im lichten Abstand von max. 12 cm
- Aufschweißen der Pfosten auf bauseits in den Betonfertigteilen einbetonierte Stahlplatten (t = 5 mm), kein Anschluss an die WDVS-Fassade
Geländerlänge: ca. 4,85 m, Höhe: 1,00 m.
Liefern, herstellen und betriebsfertig montieren inklusive aller Befestigungsmaterialien und Schweißarbeiten.
02.03
Balkongeländer Haus 2, WE 4 OG, Balkon 2
4,85
m
02.04 Balkongeländer Haus 2, WE 6 OG Flachstahl-Geländerkonstruktion gemäß Detailplan 209 für Haus 2, WE 6 OG.
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
- Pfosten aus Flachstahl 40/8 mm, max. Abstand 1,10 m
- Handlauf, Obergurt und Untergurt aus Flachstahl 40/8 mm
- Vertikale Füllstäbe aus Flachstahl 40/6 mm oder 40/8 mm im lichten Abstand von max. 12 cm
- Aufschweißen der Pfosten auf bauseits in den Betonfertigteilen einbetonierte Stahlplatten (t = 5 mm), kein Anschluss an die WDVS-Fassade
Geländerlänge: ca. 7,15 m, Höhe: 1,00 m.
Liefern, herstellen und betriebsfertig montieren inklusive aller Befestigungsmaterialien und Schweißarbeiten.
02.04
Balkongeländer Haus 2, WE 6 OG
7,15
m
02.05 Absturzsicherung Dachterrasse Haus 2, WE 5 OG Flachstahl-Geländerkonstruktion gemäß Detailplan 215 für die Dachterrasse Haus 2, WE 5 OG.
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
- Pfosten aus Flachstahl 40/8 mm, max. Abstand 1,10 m, mit Anschlussschwertern an die Betonkonstruktion (auskragendes Geländer) befestigt
- Handlauf, Obergurt und Untergurt aus Flachstahl 40/8 mm
- Vertikale Füllstäbe aus Flachstahl 40/6 mm oder 40/8 mm im lichten Abstand von max. 12 cm
- Umlaufende Stahlblende (t = 5 mm) zur Befestigung
- Inklusive Edelstahl-Notüberläufen (d = 30 mm) und Aussparungen in der Stahlblende gemäß Detailzeichnung
- Anschluss an gedämmte Wände (WDVS) thermisch getrennt mittels Dosteba-Schwerlast-Montageelementen
Geländerlänge: ca. 6,10 m, Höhe: 1,10 m.
Liefern, herstellen und betriebsfertig montieren inklusive aller Befestigungsmittel und Notüberläufe.
02.05
Absturzsicherung Dachterrasse Haus 2, WE 5 OG
6,10
m
02.06 Absturzsicherung Dachterrasse Haus 2, WE 7 DG Flachstahl-Geländerkonstruktion gemäß Detailplan 211 für die Dachterrasse Haus 2, WE 7 DG.
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
- Pfosten aus Flachstahl 40/8 mm, max. Abstand 1,10 m, mit Anschlussschwertern an die Betonkonstruktion (auskragendes Geländer) befestigt
- Handlauf, Obergurt und Untergurt aus Flachstahl 40/8 mm
- Vertikale Füllstäbe aus Flachstahl 40/6 mm oder 40/8 mm im lichten Abstand von max. 12 cm
- Umlaufende Stahlblende (t = 5 mm) zur Befestigung
- Inklusive Edelstahl-Notüberläufen (d = 30 mm) und Aussparungen in der Stahlblende gemäß Detailzeichnung
- Anschluss an gedämmte Wände (WDVS) thermisch getrennt mittels Dosteba-Schwerlast-Montageelementen
Geländerlänge: ca. 4,75 m, Höhe: 1,10 m.
Liefern, herstellen und betriebsfertig montieren inklusive aller Befestigungsmittel und Notüberläufe.
02.06
Absturzsicherung Dachterrasse Haus 2, WE 7 DG
4,75
m
02.07 Absturzsicherung Dachterrasse Haus 2, WE 8 DG Flachstahl-Geländerkonstruktion gemäß Detailplan 212 für die Dachterrasse Haus 2, WE 8 DG.
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
- Pfosten aus Flachstahl 40/8 mm, max. Abstand 1,10 m, mit Anschlussschwertern an die Betonkonstruktion (auskragendes Geländer) befestigt
- Handlauf, Obergurt und Untergurt aus Flachstahl 40/8 mm
- Vertikale Füllstäbe aus Flachstahl 40/6 mm oder 40/8 mm im lichten Abstand von max. 12 cm
- Umlaufende Stahlblende (t = 5 mm) zur Befestigung
- Inklusive Edelstahl-Notüberläufen (d = 30 mm) und Aussparungen in der Stahlblende gemäß Detailzeichnung
- Anschluss an gedämmte Wände (WDVS) thermisch getrennt mittels Dosteba-Schwerlast-Montageelementen
Geländerlänge: ca. 5,55 m, Höhe: 1,10 m.
Liefern, herstellen und betriebsfertig montieren inklusive aller Befestigungsmittel und Notüberläufe.
02.07
Absturzsicherung Dachterrasse Haus 2, WE 8 DG
5,55
m
02.08 Balkongeländer Haus 4, WE 11 OG Flachstahl-Geländerkonstruktion gemäß Detailplan 210 für Haus 4, WE 11 OG.
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
- Pfosten aus Flachstahl 40/8 mm, max. Abstand 1,10 m
- Handlauf, Obergurt und Untergurt aus Flachstahl 40/8 mm
- Vertikale Füllstäbe aus Flachstahl 40/6 mm oder 40/8 mm im lichten Abstand von max. 12 cm
- Aufschweißen der Pfosten auf bauseits in den Betonfertigteilen einbetonierte Stahlplatten (t = 5 mm), kein Anschluss an die WDVS-Fassade
Geländerlänge: ca. 7,45 m, Höhe: 1,00 m.
Liefern, herstellen und betriebsfertig montieren inklusive aller Befestigungsmaterialien und Schweißarbeiten.
02.08
Balkongeländer Haus 4, WE 11 OG
7,45
m
02.09 Balkongeländer Haus 4, WE 12 OG Flachstahl-Geländerkonstruktion gemäß Detailplan 210 für Haus 4, WE 12 OG.
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
- Pfosten aus Flachstahl 40/8 mm, max. Abstand 1,10 m
- Handlauf, Obergurt und Untergurt aus Flachstahl 40/8 mm
- Vertikale Füllstäbe aus Flachstahl 40/6 mm oder 40/8 mm im lichten Abstand von max. 12 cm
- Aufschweißen der Pfosten auf bauseits in den Betonfertigteilen einbetonierte Stahlplatten (t = 5 mm), kein Anschluss an die WDVS-Fassade
Geländerlänge: ca. 6,85 m, Höhe: 1,00 m.
Liefern, herstellen und betriebsfertig montieren inklusive aller Befestigungsmaterialien und Schweißarbeiten.
02.09
Balkongeländer Haus 4, WE 12 OG
6,85
m
02.10 Balkongeländer Haus 4, WE 13 OG Flachstahl-Geländerkonstruktion gemäß Detailplan 210 für Haus 4, WE 13 OG (Balkon).
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
- Pfosten aus Flachstahl 40/8 mm, max. Abstand 1,10 m
- Handlauf, Obergurt und Untergurt aus Flachstahl 40/8 mm
- Vertikale Füllstäbe aus Flachstahl 40/6 mm oder 40/8 mm im lichten Abstand von max. 12 cm
- Aufschweißen der Pfosten auf bauseits in den Betonfertigteilen einbetonierte Stahlplatten (t = 5 mm), kein Anschluss an die WDVS-Fassade
Geländerlänge: ca. 7,25 m, Höhe: 1,00 m.
Liefern, herstellen und betriebsfertig montieren inklusive aller Befestigungsmaterialien und Schweißarbeiten.
02.10
Balkongeländer Haus 4, WE 13 OG
7,25
m
02.11 Absturzsicherung Dachterrasse Haus 4, WE 13 OG Flachstahl-Geländerkonstruktion gemäß Detailplan 216 für die Dachterrasse Haus 4, WE 13 OG.
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
- Pfosten aus Flachstahl 40/8 mm, max. Abstand 1,10 m, mit Anschlussschwertern an die Betonkonstruktion (auskragendes Geländer) befestigt
- Handlauf, Obergurt und Untergurt aus Flachstahl 40/8 mm
- Vertikale Füllstäbe aus Flachstahl 40/6 mm oder 40/8 mm im lichten Abstand von max. 12 cm
- Umlaufende Stahlblende (t = 5 mm) zur Befestigung
- Inklusive Edelstahl-Notüberläufen (d = 30 mm) und Aussparungen in der Stahlblende gemäß Detailzeichnung
- Anschluss an gedämmte Wände (WDVS) thermisch getrennt mittels Dosteba-Schwerlast-Montageelementen
Geländerlänge: ca. 5,81 m, Höhe: 1,10 m.
Liefern, herstellen und betriebsfertig montieren inklusive aller Befestigungsmittel und Notüberläufe.
02.11
Absturzsicherung Dachterrasse Haus 4, WE 13 OG
5,81
m
02.12 Absturzsicherung Dachterrasse Haus 4, WE 14 DG Flachstahl-Geländerkonstruktion gemäß Detailplan 213 für die Dachterrasse Haus 4, WE 14 DG.
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
- Pfosten aus Flachstahl 40/8 mm, max. Abstand 1,10 m, mit Anschlussschwertern an die Betonkonstruktion (auskragendes Geländer) befestigt
- Handlauf, Obergurt und Untergurt aus Flachstahl 40/8 mm
- Vertikale Füllstäbe aus Flachstahl 40/6 mm oder 40/8 mm im lichten Abstand von max. 12 cm
- Umlaufende Stahlblende (t = 5 mm) zur Befestigung
- Inklusive Edelstahl-Notüberläufen (d = 30 mm) und Aussparungen in der Stahlblende gemäß Detailzeichnung
- Anschluss an gedämmte Wände (WDVS) thermisch getrennt mittels Dosteba-Schwerlast-Montageelementen
Geländerlänge: ca. 4,55 m, Höhe: 1,10 m.
Liefern, herstellen und betriebsfertig montieren inklusive aller Befestigungsmittel und Notüberläufe.
02.12
Absturzsicherung Dachterrasse Haus 4, WE 14 DG
4,55
m
02.13 Absturzsicherung Dachterrasse Haus 4, WE 15 DG Flachstahl-Geländerkonstruktion gemäß Detailplan 214 für die Dachterrasse Haus 4, WE 15 DG.
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
- Pfosten aus Flachstahl 40/8 mm, max. Abstand 1,10 m, mit Anschlussschwertern an die Betonkonstruktion (auskragendes Geländer) befestigt
- Handlauf, Obergurt und Untergurt aus Flachstahl 40/8 mm
- Vertikale Füllstäbe aus Flachstahl 40/6 mm oder 40/8 mm im lichten Abstand von max. 12 cm
- Umlaufende Stahlblende (t = 5 mm) zur Befestigung
- Inklusive Edelstahl-Notüberläufen (d = 30 mm) und Aussparungen in der Stahlblende gemäß Detailzeichnung
- Anschluss an gedämmte Wände (WDVS) thermisch getrennt mittels Dosteba-Schwerlast-Montageelementen
Geländerlänge: ca. 5,40 m, Höhe: 1,10 m.
Liefern, herstellen und betriebsfertig montieren inklusive aller Befestigungsmittel und Notüberläufe.
02.13
Absturzsicherung Dachterrasse Haus 4, WE 15 DG
5,40
m
02.14 Treppengeländer halbgewendelt, Flachstahl-Konstruktion, feuerverzinkt, H = 100 cm Flachstahl-Geländerkonstruktion gemäß Detailplänen 230 und 231 für die Treppenhäuser TH 2 und TH 4.
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
- Pfosten aus Flachstahl 8/50 mm oder 6/50 mm, Abstand nach Werkstattzeichnung, seitlich an den Betontreppenwangen befestigt
- Flachstahl-Abstandshalter und Dorne zur Befestigung mittels Klebeankern/Schwerlastankern in die Betontreppenwangen
- Handlauf und Obergurt aus Flachstahl 8/50 mm oder 6/50 mm
- Vertikale Füllstäbe aus Flachstahl 40/8 mm oder 40/6 mm im lichten Abstand von max. 12 cm
Liefern, herstellen und betriebsfertig montieren inklusive aller Befestigungs- und Verbindungsmittel.
02.14
Treppengeländer halbgewendelt, Flachstahl-Konstruktion, feuerverzinkt, H = 100 cm
32,00
m
02.15 Wandhandlauf, feuerverzinkt, d = 33 mm, H = 100 cm Stahlhandlauf aus:
- gewinkelten Haltern Rundstahl 12 mm, Abstand ca. 1,00 m
- Handlauf Rundrohr d = 33 mm auf Haltern aufgeschweißt
- Befestigung mit Dorn zur Verankerung mittels Klebeankern in Beton oder Vollmauerwerk
- Bei Befestigung an gedämmten Außenwänden (WDVS) thermisch getrennt auf bauseitig eingebauten Dosteba-Montageelementen
plangemäß ausführen, liefern und montieren.
02.15
Wandhandlauf, feuerverzinkt, d = 33 mm, H = 100 cm
32,00
m
02.16 Dosteba Montageelemente SLK-ALU für Geländerbefestigung Liefern von thermisch getrennten Schwerlast-Montageelementen Typ Dosteba SLK-ALU (oder gleichwertig) zur wärmebrückenfreien Befestigung von Geländern, Handläufen und Konsolen an gedämmten Außenwänden (WDVS-Fassaden).
Ausführung aus hochfestem, verrottungsbeständigem PU-Hartschaumstoff mit integrierter Aluminiumplatte zur zug- und druckfesten Verschraubung und zusätzlicher Phenolharzplatte.
Die Montageelemente sind auf den tragenden Beton- oder Mauerwerkswänden mechanisch zu verankern. Inklusive aller Befestigungsschrauben, Spezialdübel und fachgerechter elastischer Abdichtung zum Putzsystem hin.
Dimensionierung und Plattendicke entsprechend der bauseitigen WDVS-Dämmstoffstärke (z.B. 140 bis 160 mm).
Der Einbau erfolgt rechtzeitig vor dem Aufbringen des WDVS-Oberputzes.
02.16
Dosteba Montageelemente SLK-ALU für Geländerbefestigung
16,00
Stk
02.17 *Bedarfsposition*
Pulverbeschichtung Pulverbeschichtung aller außenliegender Stahlteile wie Balkon- und Treppengeländer
Farbton: RAL 7016 anthrazitgrau
02.17
*Bedarfsposition*
Pulverbeschichtung
E
P
1,00
psch
03 GARAGENTORANLAGE
03
GARAGENTORANLAGE
03.01 Tiefgaragentor, gedämmt, 380/250 cm Tiefgaragentor als gedämmtes Sektionaltor, Segment- oder Rolltor, B/H = 380/250 cm, mit integriertem Elektroantrieb und Funk-Fernsteuerung. Inklusive 15 Funk-Handsendern (1 Stück je Stellplatz laut Baubeschreibung). Steuerung vorbereitet für den Anschluss und die automatische Koppelung mit einer Ampelregelung (Rot/Grün-Anlage) zur Steuerung des Gegenverkehrs auf der Rampe. Manuelle Notentriegelung von innen ohne Hilfsmittel bei Stromausfall. Einbau betriebsfertig inklusive aller Befestigungen, Abdichtungen und Nebenleistungen.
03.01
Tiefgaragentor, gedämmt, 380/250 cm
1,00
St
03.02 Schlüsselrohr für Wandeinbau in Garagenwand Schlüsselschalter im Schlüsselrohr (Unterputz-Wandgehäuse) zum flächenbündigen Einbau in die Garagenwand für die Steuerung der Tiefgaragen-Toranlage.
Ausführung bestehend aus:
Stabilem, diebstahl- und vandalismusgeschütztem Edelstahl-Schlüsselrohr zur bündigen Montage in der Betonwand der Tiefgaragenzufahrt.Schlüsselschalter, 2-seitig tastend (Auf / Zu), vorgerichtet für den Einbau eines bauseitigen Profilhalbzylinders (PZ).Integrierter Halt-Funktion (Not-Halt-Druckknopfschalter).Wasserdichter und staubgeschützter Ausführung (Schutzart mindestens IP 65) mit wetterfester Edelstahl-Frontabdeckung.Liefern, in die Betonwand fachgerecht einbauen (z. B. im Zuge der Betonarbeiten über Einbaugehäuse oder nachträglich mittels Kernbohrung und Vergussmörtel), inklusive aller Dichtmittel, Befestigungsmaterialien und betriebsfertigem Kabelanschluss an die Torsteuerung.
03.02
Schlüsselrohr für Wandeinbau in Garagenwand
1,00
St
03.03 Ampelregelanlage für Rampe Ampelanlage für zweispurige Garagenein- und Ausfahrt, 2 x Rot/Grün, mit fotozellengesteuerter Lichtschranke, Kombination vollautomatisch mit der pneumatischen Kontaktschiene am Garagentor gekoppelt, außen und innen angeordnet.
Ausführung gemäß Kennzeichnung „RAMPE mit Ampelschaltung“ auf Plan 101 („FALK UNTERGESCHOSS M 1:50 101“).
Angebotenes Fabrikat:..........................................
03.03
Ampelregelanlage für Rampe
1,00
St
04 SONSTIGE STAHLTEILE
04
SONSTIGE STAHLTEILE
04.01 Lüftungsgitter für Tiefgaragen-Entlüftung, offenmaschig Offenmaschiges Lüftungsgitter (Vandalschutzgitter / Gitterelement) für die Tiefgaragen-Lüftungseinhausung an den Längsseiten zur Gewährleistung der freien Entlüftung gemäß Plan 101 („FALK UNTERGESCHOSS M 1:50 101“).
Zur Einhaltung des dort geforderten freien Lüftungsquerschnitts von insgesamt mindestens 0,7 m² an den Längsseiten der Decke über UG ist die Gitterstruktur besonders offenmaschig auszuführen, um den Luftstrom so wenig wie möglich einzuschränken.
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
Stabilem, umlaufendem Winkelrahmen zur Montage auf dem Beton-Lüftungsschacht.Sehr offenmaschiger Gitterfüllung (z. B. Weitmaschen-Gitterrost oder stabiles Schweißgitter) mit einer freien Querschnittsfläche von mindestens 85 % bis 90 % der Gesamtfläche.Einbruch- und diebstahlsicherer Befestigung an der Betonkonstruktion mittels Sicherheitsverschraubungen.Liefern und betriebsfertig montieren nach örtlichem Aufmaß.
04.01
Lüftungsgitter für Tiefgaragen-Entlüftung, offenmaschig
2,00
St
04.02 --- Gitterrost. 1200/1200 mm Gitterrost, 30/30/3 mm, rutschhemmend
inkl. Z-Winkeleisenrahmen und aller notwenidiger Materialien und Befestigungen zur Montage auf Stahlbetonbodenplatte, h= 20cm, zur Auflage des Gitterrost, bündig mit OK FFB Wäscheraum,
alle Teile feuerverzinkt.
Einbauort: Abdeckung Hebeanlage Wäscheraum
04.02
--- Gitterrost. 1200/1200 mm
4,00
St
04.03 --- Roste für Tiefgarage 400/400 mm Befahrbare Rinnenroste für TG-Entwässerung 20/2 mm,
Maschenweite 30/10 mm, feuerverzinkt in bauseitige
Zargen einbauen.
04.03
--- Roste für Tiefgarage 400/400 mm
15,00
St
04.04 --- Brüstungsstangen L 70 cm Feuerverzinkte Stahlkonstruktion aus:
- Rundrohr d 17 mm
- 2 x 45° gewinkeltem Flachstahl L ca 100 mm, H ca 50
mm,
Abstand Brüstungsstange zum Fensterstock 60 mm
jeweils am Ende des Rundrohres zur Befestigung
als beidseitige Endstücke auf Kunststoff-Fensterstöcke
mit
Stahlkern, plangemäß ausführen, liefern und montieren
04.04
--- Brüstungsstangen L 70 cm
44,00
St
04.05 --- Brüstungsstangen L 110 cm Feuerverzinkte Stahlkonstruktion aus:
- Rundrohr d 17 mm
- 2 x 45° gewinkeltem Flachstahl L ca 100 mm, H ca 50
mm,
Abstand Brüstungsstange zum Fensterstock 60 mm
jeweils am Ende des Rundrohres zur Befestigung
als beidseitige Endstücke auf Kunststoff-Fensterstöcke
mit
Stahlkern, plangemäß ausführen, liefern und montieren
04.05
--- Brüstungsstangen L 110 cm
160,00
St
04.06 --- Brüstungsstangen L 150 cm Feuerverzinkte Stahlkonstruktion aus:
- Rundrohr d 17 mm
- 2 x 45° gewinkeltem Flachstahl L ca 100 mm, H ca 50
mm,
Abstand Brüstungsstange zum Fensterstock 60 mm
jeweils am Ende des Rundrohres zur Befestigung
als beidseitige Endstücke auf Kunststoff-Fensterstöcke
mit
Stahlkern, plangemäß ausführen, liefern und montieren
04.06
--- Brüstungsstangen L 150 cm
80,00
St
04.07 Ganzglas-Absturzsicherung B = 1,70 m Absturzsichernde Ganzglasverglasung (Französisches Geländer) für bodentiefe Fenster auf den Obergeschossen gemäß Ausführungsplanung.
Ausführung als bauaufsichtlich geprüftes System bestehend aus:
Verbundsicherheitsglas (VSG) aus 2x TVG (teilvorgespanntem Glas), Mindestdicke 12,76 mm (oder statisch erforderlich dicker) mit hochreißfester PVB-Zwischenfolie. Alle Glaskanten geschliffen und poliert.Zweiteiligem Aluminium-Befestigungsprofil (Laibungsmontage oder direkte Montage auf dem Holz-Aluminium-Fensterrahmen), Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton RAL 7016 Anthrazitgrau (passend zu den Fenstern).Elegante Kantenschutz-Profilleiste aus Edelstahl oder pulverbeschichtetem Aluminium auf der oberen Glaskante als Kantenschutz.Sämtlichen Dichtungsprofilen, EPDM-Verglasungsdichtungen und Befestigungsmitteln.Geländerhöhe: ca. 1,00 m ab Oberkante Fertigfußboden (bzw. Entwässerungsebene).
Liefern, herstellen und fachgerecht montieren inklusive aller Anschlüsse, Befestigungen an den Fensterprofilen/Baukörper und statischem Nachweis (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis - AbP).
Einbauort: Fenster F2.20 und F2.23 gemäß Ansichten.
04.07
Ganzglas-Absturzsicherung B = 1,70 m
2,00
Stk
04.08 Ganzglas-Absturzsicherung B = 1,75 m Absturzsichernde Ganzglasverglasung (Französisches Geländer) für bodentiefe Fenster auf den Obergeschossen gemäß Ausführungsplanung.
Ausführung als bauaufsichtlich geprüftes System bestehend aus:
Verbundsicherheitsglas (VSG) aus 2x TVG (teilvorgespanntem Glas), Mindestdicke 12,76 mm (oder statisch erforderlich dicker) mit hochreißfester PVB-Zwischenfolie. Alle Glaskanten geschliffen und poliert.Zweiteiligem Aluminium-Befestigungsprofil (Laibungsmontage oder direkte Montage auf dem Holz-Aluminium-Fensterrahmen), Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton RAL 7016 Anthrazitgrau (passend zu den Fenstern).Elegante Kantenschutz-Profilleiste aus Edelstahl oder pulverbeschichtetem Aluminium auf der oberen Glaskante als Kantenschutz.Sämtlichen Dichtungsprofilen, EPDM-Verglasungsdichtungen und Befestigungsmitteln.Geländerhöhe: ca. 1,00 m ab Oberkante Fertigfußboden (bzw. Entwässerungsebene).
Liefern, herstellen und fachgerecht montieren inklusive aller Anschlüsse, Befestigungen an den Fensterprofilen/Baukörper und statischem Nachweis (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis - AbP).
Einbauort: Fenster F2.16, F2.17, F2.18, F4.11 und F4.14 gemäß Ansichten.
04.08
Ganzglas-Absturzsicherung B = 1,75 m
5,00
Stk
04.09 Ganzglas-Absturzsicherung B = 2,05 m Absturzsichernde Ganzglasverglasung (Französisches Geländer) für bodentiefe Fenster auf den Obergeschossen gemäß Ausführungsplanung.
Ausführung als bauaufsichtlich geprüftes System bestehend aus:
Verbundsicherheitsglas (VSG) aus 2x TVG (teilvorgespanntem Glas), Mindestdicke 12,76 mm (oder statisch erforderlich dicker) mit hochreißfester PVB-Zwischenfolie. Alle Glaskanten geschliffen und poliert.Zweiteiligem Aluminium-Befestigungsprofil (Laibungsmontage oder direkte Montage auf dem Holz-Aluminium-Fensterrahmen), Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton RAL 7016 Anthrazitgrau (passend zu den Fenstern).Elegante Kantenschutz-Profilleiste aus Edelstahl oder pulverbeschichtetem Aluminium auf der oberen Glaskante als Kantenschutz.Sämtlichen Dichtungsprofilen, EPDM-Verglasungsdichtungen und Befestigungsmitteln.Geländerhöhe: ca. 1,00 m ab Oberkante Fertigfußboden (bzw. Entwässerungsebene).
Liefern, herstellen und fachgerecht montieren inklusive aller Anschlüsse, Befestigungen an den Fensterprofilen/Baukörper und statischem Nachweis (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis - AbP).
Einbauort: Fenster F4.15 gemäß Ansichten.
04.09
Ganzglas-Absturzsicherung B = 2,05 m
1,00
Stk
04.10 Ganzglas-Absturzsicherung B = 2,15 m Absturzsichernde Ganzglasverglasung (Französisches Geländer) für bodentiefe Fenster auf den Obergeschossen gemäß Ausführungsplanung.
Ausführung als bauaufsichtlich geprüftes System bestehend aus:
Verbundsicherheitsglas (VSG) aus 2x TVG (teilvorgespanntem Glas), Mindestdicke 12,76 mm (oder statisch erforderlich dicker) mit hochreißfester PVB-Zwischenfolie. Alle Glaskanten geschliffen und poliert.Zweiteiligem Aluminium-Befestigungsprofil (Laibungsmontage oder direkte Montage auf dem Holz-Aluminium-Fensterrahmen), Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton RAL 7016 Anthrazitgrau (passend zu den Fenstern).Elegante Kantenschutz-Profilleiste aus Edelstahl oder pulverbeschichtetem Aluminium auf der oberen Glaskante als Kantenschutz.Sämtlichen Dichtungsprofilen, EPDM-Verglasungsdichtungen und Befestigungsmitteln.Geländerhöhe: ca. 1,00 m ab Oberkante Fertigfußboden (bzw. Entwässerungsebene).
Liefern, herstellen und fachgerecht montieren inklusive aller Anschlüsse, Befestigungen an den Fensterprofilen/Baukörper und statischem Nachweis (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis - AbP).
Einbauort: Fenster F4.19 und F4.20 gemäß Ansichten.
04.10
Ganzglas-Absturzsicherung B = 2,15 m
2,00
Stk
04.11 Ganzglas-Absturzsicherung B = 2,20 m Absturzsichernde Ganzglasverglasung (Französisches Geländer) für bodentiefe Fenster auf den Obergeschossen gemäß Ausführungsplanung.
Ausführung als bauaufsichtlich geprüftes System bestehend aus:
Verbundsicherheitsglas (VSG) aus 2x TVG (teilvorgespanntem Glas), Mindestdicke 12,76 mm (oder statisch erforderlich dicker) mit hochreißfester PVB-Zwischenfolie. Alle Glaskanten geschliffen und poliert.Zweiteiligem Aluminium-Befestigungsprofil (Laibungsmontage oder direkte Montage auf dem Holz-Aluminium-Fensterrahmen), Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton RAL 7016 Anthrazitgrau (passend zu den Fenstern).Elegante Kantenschutz-Profilleiste aus Edelstahl oder pulverbeschichtetem Aluminium auf der oberen Glaskante als Kantenschutz.Sämtlichen Dichtungsprofilen, EPDM-Verglasungsdichtungen und Befestigungsmitteln.Geländerhöhe: ca. 1,00 m ab Oberkante Fertigfußboden (bzw. Entwässerungsebene).
Liefern, herstellen und fachgerecht montieren inklusive aller Anschlüsse, Befestigungen an den Fensterprofilen/Baukörper und statischem Nachweis (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis - AbP).
Einbauort: Fenster F2.29 gemäß Ansichten.
04.11
Ganzglas-Absturzsicherung B = 2,20 m
1,00
Stk
04.12 Ganzglas-Absturzsicherung B = 2,25 m Absturzsichernde Ganzglasverglasung (Französisches Geländer) für bodentiefe Fenster auf den Obergeschossen gemäß Ausführungsplanung.
Ausführung als bauaufsichtlich geprüftes System bestehend aus:
Verbundsicherheitsglas (VSG) aus 2x TVG (teilvorgespanntem Glas), Mindestdicke 12,76 mm (oder statisch erforderlich dicker) mit hochreißfester PVB-Zwischenfolie. Alle Glaskanten geschliffen und poliert.Zweiteiligem Aluminium-Befestigungsprofil (Laibungsmontage oder direkte Montage auf dem Holz-Aluminium-Fensterrahmen), Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton RAL 7016 Anthrazitgrau (passend zu den Fenstern).Elegante Kantenschutz-Profilleiste aus Edelstahl oder pulverbeschichtetem Aluminium auf der oberen Glaskante als Kantenschutz.Sämtlichen Dichtungsprofilen, EPDM-Verglasungsdichtungen und Befestigungsmitteln.Geländerhöhe: ca. 1,00 m ab Oberkante Fertigfußboden (bzw. Entwässerungsebene).
Liefern, herstellen und fachgerecht montieren inklusive aller Anschlüsse, Befestigungen an den Fensterprofilen/Baukörper und statischem Nachweis (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis - AbP).
Einbauort: Fenster F2.25 und F2.26 gemäß Ansichten.
04.12
Ganzglas-Absturzsicherung B = 2,25 m
2,00
Stk
04.13 Ganzglas-Absturzsicherung B = 2,30 m Absturzsichernde Ganzglasverglasung (Französisches Geländer) für bodentiefe Fenster auf den Obergeschossen gemäß Ausführungsplanung.
Ausführung als bauaufsichtlich geprüftes System bestehend aus:
Verbundsicherheitsglas (VSG) aus 2x TVG (teilvorgespanntem Glas), Mindestdicke 12,76 mm (oder statisch erforderlich dicker) mit hochreißfester PVB-Zwischenfolie. Alle Glaskanten geschliffen und poliert.Zweiteiligem Aluminium-Befestigungsprofil (Laibungsmontage oder direkte Montage auf dem Holz-Aluminium-Fensterrahmen), Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton RAL 7016 Anthrazitgrau (passend zu den Fenstern).Elegante Kantenschutz-Profilleiste aus Edelstahl oder pulverbeschichtetem Aluminium auf der oberen Glaskante als Kantenschutz.Sämtlichen Dichtungsprofilen, EPDM-Verglasungsdichtungen und Befestigungsmitteln.Geländerhöhe: ca. 1,00 m ab Oberkante Fertigfußboden (bzw. Entwässerungsebene).
Liefern, herstellen und fachgerecht montieren inklusive aller Anschlüsse, Befestigungen an den Fensterprofilen/Baukörper und statischem Nachweis (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis - AbP).
Einbauort: Fenster F2.30, F4.23 und F4.24 gemäß Ansichten.
04.13
Ganzglas-Absturzsicherung B = 2,30 m
3,00
Stk
04.14 Mehrpreis Montage in Laibung / auf Außenwand (Dosteba) Mehrpreis für die alternative Montage der Ganzglas-Absturzsicherungen in der Laibung bzw. auf der gedämmten Außenwand (WDVS) anstelle der Direktmontage auf dem Holz-Aluminium-Fensterrahmen.
Diese Position kommt zur Ausführung, falls eine Direktmontage auf dem Fensterrahmen durch den Fensterhersteller nicht freigegeben wird.
Der Leistungsumfang umfasst:
Liefern und Einbauen von thermisch getrennten Schwerlast-Montageelementen (z. B. Typ Dosteba SLK-ALU oder gleichwertig), passend zur bauseitigen Dämmstoffdicke. Pro Fensteröffnung sind 2 Stück Montageelemente (jeweils links und rechts) vorzusehen und mechanisch im tragenden Baukörper zu verankern.
Zusätzlicher Montage- und Ausrichtaufwand der Ganzglas-Absturzsicherungen an den Montageelementen.
Fachgerechte, dauerelastische Abdichtung aller Anschlüsse zum Außenputzsystem.
Menge: 16 Stk (entspricht 4Stück Dosteba-Montageelementen je Fenster für alle 16 bodentiefen Fenster).
04.14
Mehrpreis Montage in Laibung / auf Außenwand (Dosteba)
16,00
Stk
04.15 --- Fenstergitter 1000/700 mm Feuerverzinkte Stahlkonstruktion aus:
- Ober- und Untergurt d 25 mm mit jeweils 2 x 45°
gewinkeltem Flachstahl L ca 100 mm, H ca 50 mm,
Abstand Gurt zum Fensterstock 60 mm
jeweils am Ende eines Gurtes zur Befestigung
auf Kunststoff-Fensterstöcke mit Stahlkern,
- aufgesetzter Handlauf d 25 mm, Abstand zum Ober-
gurt ca 150 mm
- Füllung mit Rundstahl d 12 mm, Abstand max 12 cm,
plangemäß ausführen, liefern und montieren
04.15
--- Fenstergitter 1000/700 mm
18,00
St
04.16 --- Trittroste 100/50 cm bestehend aus feuerverzinkten Fertigrosten
Maschenweite 30/10 mm mit angeschweißten
Standfüßen aus Stahlwinkel 30/30/4 mm
H ca. 17 cm mit Fußplatte aus dreieckförmigen
Flachstahl, rückseitiges Auflager am Fenster-
stock aus 2 Stahlwinkeln 30/30/4 L ca. 5 cm
in Fensterstock verschraubt, einschl. Befestigung
des Rostes, plangemäß ausführen liefern und
montieren
04.16
--- Trittroste 100/50 cm
16,00
Stk
04.17 3-er Fahrradständer Universal Ordnungssystem für Fahrräder aus verzinkter Stahlkonstruktion mit aufgeschweißten robusten Rundrohrbügeln, liefern und montieren. Vorbereitet zur Reihenverbindung und Bodenbefestigung. Platzsparend durch abwechselnde Tief-/Hochstellung,
Anzahl. für 3 Fahrräder
Einstellwinkel: 90°
Radabstand 35 cm.
B x T x H: 1050 x 550 x 415mm
Fabrikat: Ziegler Metall, Model `UNIVERSAL`, o.g.
Aufstellungsort: Außenbereich im Eingang pro Haus
04.17
3-er Fahrradständer Universal
2,00
St
04.18 5-er Fahrradständer Victoria Ordnungssystem für Fahrräder aus verzinkter Stahlkonstruktion mit aufgeschweißten robusten Rundrohrbügeln, liefern und montieren. Vorbereitet zur Reihenverbindung. Platzsparend durch abwechselnde Tief-/Hochstellung,
Anzahl. für 5 Fahrräder
Einstellwinkel: 90°
Radabstand 26 cm.
B x T x H: 1215 x 570 x 400mm
Fabrikat: Ziegler Metall, Model `VICTORIA`, o.g.
Aufstellungsort: Fahrradraum
04.18
5-er Fahrradständer Victoria
2,00
St
04.19 6-er Fahrradständer Victoria Ordnungssystem für Fahrräder aus verzinkter Stahlkonstruktion mit aufgeschweißten robusten Rundrohrbügeln, liefern und montieren. Vorbereitet zur Reihenverbindung. Platzsparend durch abwechselnde Tief-/Hochstellung,
Anzahl. für 6 Fahrräder
Einstellwinkel: 90°
Radabstand 26 cm.
B x T x H: 1480 x 570 x 400mm
Fabrikat: Ziegler Metall, Model `VICTORIA`, o.g.
Aufstellungsort: Fahrradraum
04.19
6-er Fahrradständer Victoria
2,00
St
04.20 MMP Fahrradständer Modell Universal im Fahrradraum Mehr- oder Minderpreis für die alternative Ausführung der Fahrradständer im Fahrradraum mit dem Modell „UNIVERSAL“ anstelle des Modells „VICTORIA“.
Die Leistung umfasst die Lieferung und Montage von:
2 Stück 5-er Fahrradständer Modell „UNIVERSAL“ (anstelle der 5-er Ständer Modell „VICTORIA“ aus Position 04.10)2 Stück 6-er Fahrradständer Modell „UNIVERSAL“ (anstelle der 6-er Ständer Modell „VICTORIA“ aus Position 04.11)Ausführung der Ständer aus verzinkter Stahlkonstruktion mit aufgeschweißten Rundrohrbügeln, abwechselnde Tief-/Hochstellung, Einstellwinkel 90°, Radabstand 35 cm, Maße gemäß Herstellerangaben (Firma Ziegler Metall oder gleichwertig).
Die Abrechnung erfolgt als Gesamtpaket über diese Position unter Gutschrift der entfallenden Grundpositionen.
04.20
MMP Fahrradständer Modell Universal im Fahrradraum
1,00
psch
04.21 Kellerabteiltrennwände aus Stahlkonstruktion Trennwandsystem für Kellerabteile aus stabiler, feuerverzinkter Stahlkonstruktion (Lamellen- oder Gitterstruktur), bestehend aus Trennwänden und Drehtüren. Jedes Abteil mit einer mit Profilzylinder absperrbaren Tür inklusive Drückergarnitur.
Ausführung für die Kellerabteile im Untergeschoss (Keller 1 bis 15 sowie zugehörige Abstellräume) gemäß Plan 101 („FALK UNTERGESCHOSS M 1:50 101“).
Hinweis: Laut Plan 101 sind insgesamt 15 Kellerabteile dargestellt. Komplett liefern und montieren gemäß Baubeschreibung.
04.21
Kellerabteiltrennwände aus Stahlkonstruktion
14,00
Stk
05 BRIEFKASTENANLAGE
05
BRIEFKASTENANLAGE
05.01 Briefkastenanlage 7-teilig (Haus 2) Lieferung und Montage einer freistehenden Briefkastenanlage für Haus 2, 7-teilig (für 7 Wohneinheiten), freistehend lt. Detail inkl. Fußplatten und Fundamente zum Aufschrauben. Farbe: RAL 7016 Anthrazitgrau (passend zu den Fenstern).
05.01
Briefkastenanlage 7-teilig (Haus 2)
1,00
St
05.02 Briefkastenanlage 8-teilig (Haus 4) Lieferung und Montage einer freistehenden Briefkastenanlage für Haus 4, 8-teilig (für 8 Wohneinheiten), freistehend lt. Detail inkl. Fußplatten und Fundamente zum Aufschrauben. Farbe: RAL 7016 Anthrazitgrau.
05.02
Briefkastenanlage 8-teilig (Haus 4)
1,00
Stk
06 STUNDEN
06
STUNDEN
06.01 Stundenlohn Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
06.01
Stundenlohn Meister
E
1,00
h
06.02 Stundenlohn Polier Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
06.02
Stundenlohn Polier
E
1,00
h
06.03 Stundenlohn Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
06.03
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
06.04 Stundenlohn Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
06.04
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h
07 TREPPENANLAGEN
07
TREPPENANLAGEN
07.01 Stahl-Spindeltreppe Haus 4, H = 3,04 m, D = 2,04 m Stahl-Spindeltreppe (Wendeltreppe) für Haus 4 zur Verbindung von Untergeschoss (UG) und Erdgeschoss (EG) gemäß Detailplan FALK_207.
Die genaue Lage und Einbausituation im Untergeschoss (Hobbykeller Haus 4) ist im Ausführungsplan 101 („FALK UNTERGESCHOSS M 1:50 101“) dargestellt.
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
Zentrallaufspindel (Spindelrohr) als tragendes Element16 Steigungen (Steigungsverhältnis 19/23+3 cm)Stahlstufen, vorbereitet für bauseitigen Belag, fest mit der Spindel verbundenAustrittspodest (Podest entkoppelt, bündig mit dem Bodenbelag auszuführen)Geländerkonstruktion bestehend aus Handlauf (z. B. Flachstahl 20/12 mm), Pfosten und vertikalen Füllstäben (z. B. Flachstahl 20/8 mm)Schallentkopplung an den Anschlusspunkten (Podestbefestigung mittels schallentkoppelter Lagerung)Befestigungs- und Anschlusskonstruktionen wie Stahlwinkel (150x160x8 mm und 160x160x8 mm mit angeschweißtem Flachstahl 20/8 mm) zur Verankerung an der BetonwandInklusive aller statischen Nachweise, Werkstattplanung, Befestigungsmaterialien und Montage.
07.01
Stahl-Spindeltreppe Haus 4, H = 3,04 m, D = 2,04 m
1,00
Stk
08 EINGANGSVORDÄCHER UND EINGANGSDETAILS
08
EINGANGSVORDÄCHER UND EINGANGSDETAILS
08.01 Eingangsvordach - Blechabdeckung, Attika und Entwässerung Blechabdeckungen, Attikaverkleidungen und Entwässerungselemente für die Eingangsvordächer der Häuser 2 und 4 gemäß Detailplan FALK_208.
Leistungsumfang bestehend aus:
Gedämmtes Abweisblech / gedämmtes Paneel als stirnseitiger und seitlicher AbschlussTropfnasenprofilierung zur gezielten WasserableitungNotüberlauf-Konstruktion aus EdelstahlDachentwässerung über Ablaufrohr aus Edelstahl, Durchmesser 40 mm, inklusive Anschluss an bauseitige EntwässerungsleitungWandanschlussprofile und dauerelastische Abdichtungen an die WDVS-FassadeLiefern, herstellen und betriebsfertig montieren inklusive aller Befestigungsmittel und Dichtstoffe.
08.01
Eingangsvordach - Blechabdeckung, Attika und Entwässerung
2,00
Stk
08.02 Fassadenrinne vor den Eingangstüren Fassadenrinnen zur Entwässerung im Bereich der Eingangstüren für Haus 2 und Haus 4 gemäß Detailplan FALK_208.
Ausführung komplett feuerverzinkt bestehend aus:
Rinnenkörper aus verzinktem Stahlblech, Breite ca. 150 bis 200 mm, Länge angepasst an die Türbreiten (ca. 1,50 m pro Eingang)Rutschhemmender Gitterrost-Abdeckung, Maschenweite passend zu den angrenzenden BelägenHöhenverstellbaren Füßen zur exakten Ausrichtung an OK Fertigfußboden (+- 0,00)Stirnwänden, Ablaufstutzen und Anschluss an die EntwässerungsleitungLiefern und betriebsfertig einbauen inklusive aller Befestigungen und Abdichtungen.
08.02
Fassadenrinne vor den Eingangstüren
2,00
Stk