Rohbau Lohnleistung
ARGE Sparkassenquartier Speyer
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Umbau und Teilneubau - SQSP - Sparkassenquartier Speyer Auf dem jetzigen Arial der Sparkasse in Speyer sollen Teilbereiche abgerissen, im Anschluss umgebaut und teilerneuert werden, zu einem Wohn- und Bürogebäude mit 24 Wohnungen und 5 Gewerbeeinheiten inkl. einer Sparkassenfiliale, Tiefgarage und Parkhaus. Das Umbauprojekt besteht aus dem "Haupthaus" einer Tiefgarage unter dem Willy-Brandt-Platz welche unterirdisch mit dem Haupthaus verbunden ist sowie einem separaten Parkhausgebäude. Das Haupthaus, südlich der Augustinergasse, wird teilweise abgebrochen und durch zusätzliche Ergänzungsbauten zu einer neuen viergeschossigen Figur errichtet. Die bestehende Tiefgarage unter dem Willy-Brand-Platz bleibt erhalten. Das bestehende Parkhaus nördlich der Augustinergasse wird vollständig abgebrochen, auf dieser Fläche wird ein neues, optimiertes Parkhaus mit drei Ebenen errichtet. Die ARGE HEBERGER / Implenia ist als Generalunternehmer vom Bauherren für die schlüsselfertige Ausführung des Projektes beauftragt. Adresse Wormser Straße 39 67346 Speyer Technische Vorschriften Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungs-verzeichnisses, die allgemeinen technischen Vorschriften der VOB, der einschlägigen Normen soweit sie die Leistungen betreffen, bauaufsichtlich eingeführte Richtlinien, behördliche Vorschriften, Verbandsrichtlinien und Verarbeitungsrichtlinien der Bauteil-, bzw. Werkstoffhersteller in der jeweils gültigen Fassung. Vertragsunterlagen Folgende Unterlagen werden im Auftragsfalle Vertragsbestandteil (bei Widersprüchen gilt immer der Positionsplan/Schalplan vor dem Architektenplan) Bauzeit Start mit Baustelleneinrichtung GU: KW27/25 Start mit Rohbauarbeiten NU: KW36/25 Fertigstellung Rohbauarbeiten NU: Neubau Parkhaus: KW27/26 Neubau (Haus D/C): KW33/26 Neubau (Umbau Haus A+B+C+TG): KW36/26 Zwischentermine NU: gemäß Abstimmung GU, Bauzeitenplan GU und wöchentliche Lean-Meetings Übersicht/Bezeichnungen Das Bauvorhaben ist in verschiedene Bereiche untergliedert A+B+C+D+Lichthof=Hauptgebäude Neubau und Bestandsneubau T=Tiefgarage Bestandsneubau P=Parkhaus Neubau Im Bereich Hauptgebäude wird in Neubau (Bereich D und teilweise A+C+Lichthof) und Bestandsneubau (Umbau/Neubau im Bestand) unterschieden. Hinweise zum Bauen im Bestand Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Umbau. Auf die besondere Verantwortung aller am Bau Beteiligten wird ausdrücklich hingewiesen. Die Angaben über die statischen Systeme Abmessungen, Belastungen und Baustoffe des bestehenden Gebäudes werden als richtig unterstellt. Stellt sich während der Bauausführung heraus, dass die Annahmen von der Wirklichkeit abweichen, sind ggf. Umplanungen bzw. neue Statische Nachweise erforderlich. Sämtliche vorhandenen Bauteile sind hinsichtlich des baulichen Zustandes auf ihre Tragfähigkeit zu überprüfen und ggf. zu verstärken oder zu erneuern. Alle Angaben in der statischen Berechnung sind während der Abbruch- und der Umbauarbeiten in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter verantwortlich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Infolge Lastumlagerungen sind Verformungen, Setzungen oder Stauchungen nicht zu vermeiden. Das Auftreten von Rissen kann deshalb nicht vollständig ausgeschlossen werde. Sollten Risse entstehen, sind diese zu melden. Sollten andere, noch nicht bekannte Zustände der Bausubstanz oder Werkstoffe festgestellt werden, kann es bereichsweise durch Umplanungen zu Verzögerungen oder Stillstand kommen! Im Bereich von Teilabbrüchen sind die Decken, etc. während der Baumaßnahme nach Angabe des Statikers flächig mit Sprießen abzufangen. Besonderes Decken: Die Decken im West-, und Nordteil des Gebäudes bestehen aus Rippendecken. Abgerissen werden dabei nur die Rippen-Decken über 3.OG. Bei der Ausführung mit Halbfertigteilen ist die Zulage entsprechend in die untere Lage zwischen/parallel zu den Gitterträgern zu fädeln. Unterzüge/Wandartige Träger/Wände/Stützen Die wandartigen Träger sind erst dann ausreichend tragfähig, wenn die Wand im obersten Geschoss und die Decke darüber ausreichend ausgehärtet sind. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die wandartigen Träger (ggf. bis zur Gründung) abgestützt werden. Wände/Stützen, die nachträglich in den Bestand erstellt werden, müssen (gemäß ANgabe Statiker) kraftschlüssig mit der Decke/dem Unterzug verbunden werden (z.B. Fuge zwischen Mauerwerk mit Quellmörtel kraftschlüssig ausstopfen) Abbruchkanten Im Übergangsbereich der Bestandsdecken zu den neu geplanten Decken im Osten des Baufelds, sind die Abbruchkanten in Abstimmungen mit der Objektplanung erarbeitet worden. Die Bestandsdecken werden ca.50-100cm vor den Unterzugsachsen bewehrungserhaltend abgebrochen, um mittels Bewehrungsübergreifung den Anschluss der neuen Decken umzusetzen. Die Bestandsdeckenfelder vor der Abbruchkante sind während der Baumaßnahme flächig mit Sprießen abzufangen. Die Bestandsbewehrung darf nicht beschädigt werden und ist im Vorfeld zerstörungsfrei freizulegen. Die Fuge ist aufzurauen. Alternativ ist eine Klebearmierung möglich (z.B. Hilti-Hit), nach Freigabe Statiker.
Bauvorhaben
Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung Kräne Die Baustelle wird mit 2 Obendreherhochbaukränen und zeitweise 1 Untendreher (Zeitgleich!) ausgestattet. Die Geräteführer des NU ziehen auch für Fremdgewerke. Die Andienung der Baustelle erfolgt über die Baustrasse sh BE-Plan. Die Hilfsunterstützungen der Decken für Lasten aus Baubetrieb als Schalungsunterbau und Steinlager ist in die Einheitspreise der Decken einzurechnen. Rohbau Vorbemerkungen Zum Leistungsumfang gehören: --> Ebenes Abziehen der Decken auch wenn dies nicht im LV separat beschrieben ist. Gemeint ist die Ebenheit der Fläche nach DIN18202, auch bei im LV beschriebenen Gefälle. --> Wenn im LV nichts Gegenteiliges erwähnt ist, gelten die Positionen für alle auf den Plänen erkennbaren Geometrien und Höhen. --> Da die statische Bearbeitung zum Zeitpunkt der Rohbauausschreibung noch nicht abgeschlossen ist kann es zu Mengenverschiebungen kommen. Die Einheitspreise ändern sich hierdurch auch bei größeren Mengenverschiebungen nicht. --> Haupttreppenpodeste werden mit der Decke abgerechnet. --> Ab einem Verhältnis Bauteillänge/Bauteildicke im Grundriß < 4 wird das Bauteil als Stütze und darüber als Wand abgerechnet. --> Die Abstellungen aller Betonierabschnitte / Tagesabschnitte sind in den Einheitspreisen enthalten Bei Widersprüchen gelten die Rohbau Vorbemerkungen nachrangig zum Leistungsverzeichnis ->Toleranzen: Durch die Verwendung des Bestandsrohbaus ist mit erhöhten Rohbautoleranzen zu rechnen. Dies ist bei der Ausführung zu berücksichtigen, für alle Folgegewerke sind die Vorgaben der DIN 18 202 und DIN 18 203-3 einzuhalten. Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren: Schalung, Kleingeräte, Werkzeuge, persönliche Schutzausrüstung -->Werkzeuge sowie Arbeits- und Schutzkleidung werden vom NU gestellt -->Sämtliche Elektro-Geräte, Maschinen, Schalungen und Materialien werden bauseits zur Verfügung gestellt. -->Bei der Anlieferung der Schalung wird diese vom NU gezählt und auf Beschädigungen sowie Gebrauchstauglichkeit geprüft. Die vom AG gestellten Schalungen sind sorgfältig zu behandeln. Regelmäßige bzw. laufende Reinigung durch den NU ist zwingend notwendig und ist im EP des NU enthalten. -->Schalungszubehör wie Ankerstäbe, Unterlegscheiben, Muttern, Abstandshalter etc. wird vom AG in ausreichender Menge gestellt. -->Verlustmengen werden dem NU in Rechnung gestellt. -->Gewaltschäden und Totalverluste wie Schrott oder Diebstahl an vom AG gelieferten Schalungen und Gerüsten werden dem NU in Rechnung gestellt. Bei Schalungsreparaturen werden die tatsächlich angefallenen Kosten berechnet. --> Bei Rücklieferung der Schalung wird diese vom NU grob gereinigt, gezählt und zum Rücktransport paketiert. Defekte Schalungen sind vor dem Paketieren auszusortieren. --> Auf und Abladen, Zusammenbauen, Demontieren, Reinigen und Paketieren des gesamten Rüst- und Schalmateriales sind mit einzukalkulieren --> Bei Beendigung der Arbeiten und Räumung der Baustelle durch den Nachunternehmer erfolgt eine zu protokollierende förmliche Abnahme aller vom AG gelieferten Unterkünfte, Geräte und Materialien. Die Abnahme dient unter anderem zur Abgrenzung von eventuellen Beschädigungen und Verlusten, die vom Nachunternehmer zu vertreten sind. Einmessarbeiten --> Alle erforderlichen Einmessarbeiten für die herzustellenden Bauteilesind mit einzukalkulieren . --> Dem AN werden 2 Hauptachsen und Höhepunkte vom AG zu Beginn der Rohbauarbeiten übergeben. Unfallverhütungsvorschriften --> Die Herstellung, Instandhaltung über die Dauer der Bauzeit und abschließende Entfernung des gemäß UVV-Richtlinien, BG-Bausteine B100 und DIN 4420-1 „Arbeits- und Schutzgerüst“ bzw. UVV „Bauarbeiten“ vorgeschriebenen Absturzsicherungen / Seitenschutz bestehend aus Geländer, Zwischenholm und Bordbrett aus Holz an allen Deckenrändern, Treppenläufen, -podesten, Baugrubenböschungen, Arbeitsräumen, Abbruchkanten und vergleichbaren Gefahrenschwerpunkten und Sicherung aller Verkehrswege sind Sache des AN und mit den EP abgegolten. Auch notwendige Arbeitsgerüste über 2 m Belaghöhe sind durch den AN einzukalkulieren. Der AN hat sämtliche Gerüstbauarbeiten und Sicherheitsmaßnahmen entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften der Bau BG, behördlichen Bestimmungen, DIN 18299 etc. und Auflagen des AN zu erbringen. Ein Fassadengerüst wird in Teilbereichen baubegleitend durch den AG gestellt. --> Die Einhaltung der gültigen UVV-Richtlinien ist obligatorisch, die zur Umsetzung aller Vorschriften notwendigen Maßnahmen sind Sache des AN und werden als Nebenleistungen nicht gesondert vergütet. Für die Arbeitssicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter ist der AN eigenverantwortlich. Den Instruktionen des SiGeKo und der Bauleitung des AN ist strikt Folge zu leisten. --> Gemäß Arbeitsschutzgesetz müssen nach der Auftragserteilung dem SiGeKo unverzüglich folgende Unterlagen zu Verfügung gestellt werden:                    Allgemeine Angaben zum Auftraggeber und zur Firmenorganisation auf der Baustelle                    -Gefährdungsanalyse gemäß § 5 ArbSchrG.                    -Montagebeschreibung gemäß Erläuterung zur Baustellen V §3                    -Unterweisung der Mitarbeiter nach Nachweis durch Gegenzeichnung gemäß ArSchrG§12 --> Die Herstellung, Instandhaltung über die Dauer der Bauzeit und auf Anweisung die abschließende Entfernung von Abdeckungen auf Bodenöffnungen u.ä. bis Öffnungsgröße ca. 2,5 m2. Abdeckungen aus Holz unverschiebbar und durchtrittssicher aufbauen, vorhalten und entfernen, auf Decken-/ Bodenöffnungen u.ä. Gefahrenschwerpunkten nach Angabe Bauleitung. Wasserdichte Abdichtung der Öffnungen mit Folien/Bitumenbahn o.ä wird von der Bauleitung separat angeordnet und vergütet. Betonarbeiten --> Zur Betonage der horizontalen Bauteile (>40m³) wird im Regelfall eine Betonpumpe zur Verfügung gestellt, die Betonagen der vertikalen Bauteile werden mit dem Kran ausgeführt. Der Aufbeton der Filigrandecken wird ebenfalls mit dem Kran ausgeführt. Betonagen größer 40m3 werden mit der Pumpe ausgeführt. Betonagen von Kleinmengen, bei denen ein Mindermengenzuschlag für die Pumpe fällig wird, erfolgen generell mit Kran. --> Für die Arbeiten im Bestand erreicht der Kran größtenteils nicht die Bauteile. Dadurch kommt es zu einem erhöhten Aufwand für den Materialtransport und die Errichtung der z.B. Schalung/Rüstung. Der erhöhte Aufwand ist nicht erneut in den Positionen genannt und ist in den Positionen LV Bestand mit einzukalkulieren --> Herstellen der erforderlichen Beton-Probewürfel für die Betonprüfungen ist eine Nebenleistung des NU --> Der Frischbeton ist intensiv nachzubehandeln, inkl. der evtl. erforderlichen Wintersicherung für Beton. Die Nachbehandlung hat nach der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton zu erfolgen und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren einschließlich dem Ausbau der Folie und Entsorgung in bauseitigem Container. --> Verschließen der Abspannlöcher mit Faserzementstopfen bis min. 5 cm hinter der Stahlbetonfläche zurückliegend. Sind gem. Schall- und Brandschutzvorschriften Abspannlöcher voll auszustopfen / -mörteln wird diese separat vergütet --> Grob- und Feinreinigung das Untergrundes und Fugen sowie die Beseitigung etwaiger Unebenheiten abzudichtender Flächen sind Sache des AN. --> Der Einbau von Dreikantleisten sowie alle Abstellungen in den Arbeitsfugen der Wände und Decken sind Nebenleistungen des NU Rohbau. --> Eventuell erforderliche Betonierabschnitte sind zu Beginn des Betonierens gemeinsam festzulegen. Arbeitsfugen müssen so ausgebildet werden, dass alle Beanspruchungen sicher aufgenommen werden können, Fugen sind sorgfältig zu säubern. Nicht einwandfreier Beton ist zu entfernen. Betonierabschnitte in Wand und Decke werden nicht separat vergütet. Diese Leistungen sind in den Einheits-Preisen enthalten. --> Betonkosmetik darf nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung des AG durchgeführt werden. Materialkosten hierfür trägt der AN. Abrechnung --> Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten Mengen. Als Abrechnungsgrundlage dienen die freigegebenen Ausführungspläne. Ein prüffähiges Aufmaß gehört zur Leistung des NU. --> Für Ausführung, Aufmass und Abrechnung der angegebenen LV-Positionen gilt die VOB Teil B+C, neueste Ausgabe sowie alle für o.g. Arbeiten und Materialien betreffenden DIN-Normen nachrangig zum LV-Text und Vorbemerkungen. --> Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel, Positionen oder Lieferungen ganz oder teilweise wegfallen zu lassen bzw. hinzuzufügen oder getrennt zu vergeben. In diesem Falle entsteht kein Anspruch des Bieters auf Änderung der restlichen Entgelte des Angebotes. Änderung der Massenansätze auch über 10% hinaus, nach oben oder unten, bedingen keine Änderungen des Einheitspreises. --> Es wird darauf hingewiesen, dass die Einheitspreise des Angebotes Festpreise sind und für die Gesamtbauzeit ihre Gültigkeit behalten. --> Bei den Schalungspositionen wird generell, sofern im LV nichts Gegenteiliges erwähnt wird, immer die betonberührte Fläche abgerechnet. Dazu zählen auch das ein- und ausschalen. Nebenleistungen --> Herstellen der Bauteile nach DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) --> Rechtzeitiges Disponieren der Baustoffe, Bewehrung, Schalung etc. in Abstimmung mit dem AG --> Mehr- und Samstagsarbeit, falls erforderlich, ist vom AN einzuplanen und wird nicht gesondert vergütet. Dies gilt für sämtliches Personal des AN. --> Nutzung und Wartung der Hebegeräte entsprechend VBG9 durch den NU. --> Vor Arbeitsantritt legt der AN bei der örtlichen Bauleitung die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Sozialversicherungsnachweise bzw. die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen sowie Reisepässe seiner auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter vor. Die örtliche Bauleitung wird die Dokumente prüfen. Mitarbeitern ohne die erf Dokumente werden der Baustelle verwiesen. --> Der AN hat über die Dauer der Bauzeit mindestens einen deutschsprachigen Meister/ Polier ganztägig auf der Baustelle vorzuhalten. Dieser ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. --> Folgende Bescheinigungen sind der Bauleitung in 2-facher Ausfertigung zu übergeben: Fachbauleiterbennung und Fachunternehmererklärung mit Unterschrift, sowiefür die Kranfahrer die Befähigungsnachweise und die "Beauftragung durch den Unternehmer". Ohne diese schriftliche Bestätigung darf das Bauvorhaben nicht begonnen werden. --> Vor Durchführung der Arbeiten sind alle Maße und Angaben zu prüfen. Maßdifferenzen in den Planunterlange sind vor Beginn der Ausführung des jeweiligen Planes anzuzeigen. Unstimmigkeiten sind der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers schriftlich zu melden und vor Inangriffnahme der Arbeiten mit ihr gemeinsam zu klären. --> Im Einheitspreis für den Einbau von Halfenschienen ist das Auskratzen und Entsorgen der Styroporfüllung enthalten. --> Mit dem EP für den Einbau von Rückbiegeanschlüssen ist das Rückbiegen der Bewehrungsanschlüsse enthalten. --> Die Leistungen des NU beginnt mit dem Abladen von Geräten, Materialien, Schalungen etc. und endet nach Fertigstellung der Gesamtleistung mit dem Verladen derselben. Baustelleneinrichtung Baureinigung --> Aufenthaltsräume für Personal sowie Lagerräume und Hochbaukräne werden vom AG zur Verfügung gestellt. --> Die Reinigung und Einhaltung der Arbeitsstättenrichtlinien in den bauseits gestellten Sanitär-, Sanitäts- (falls erforderlich) sowie Unterkunftscontainer während der Ausführungszeit ist Sache des AN --> Schlafunterkünfte werden durch den AG nicht gestellt und ist nicht gestattet --> Das Unterhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen ist Bestandteil der Leistungen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. --> Bauzaun, Türen und Türe müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Ordnungsmäßigkeit, Geschlossenheit etc. überprüft und wieder in Stand gesetzt werden. --> Der Umbau des gestellten Bauzauns incl. Türen und Tore bei Bedarf, Umstellen von Elektroverteilerschränken etc. sind Nebenleistungen des AN und mit den EP abgegolten. --> Die bei den Arbeiten des AN anfallenden Abfälle, Bauschutt, Verpackungsmaterialien und dergleichen sind in bauseits vorhandenen Mulden zu entsorgen. Auf Trennung der Materialien ist besonders zu achten. --> Besenreinigung der Geschoßflächen inkl. Schuttbeseitigung und Transport bis zum Sammelpunkt auf der Baustelle, nach Anordnung des AG bzw nach Abschluß der Rohbauarbeiten sind einzuplanen. Auf wenig Staubentwicklung ist zu achten. Mauerarbeiten --> Bei nichttragenden Wänden ist sicherzugehen, dass keine starre Verbindung zur Decke entsteht, die Spannungen durch Vertikalkräfte verursachen kann. --> Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut zu beseitigen. --> Anlegen von Tür- und Fensteröffnungen, Installationsöffnungen, Schneidearbeiten usw. sind mit einzukalkulieren --> nichttragendes Mauerwerk wird nach Erstellung der darüberliegenden Decke hergestellt. Etwaige Handtransporte sind Nebenleistungen. Baustoffe --> Die Disposition und der Abruf von Baustoffen und Materialien liegt verantwortlich beim NU in Absprache mit dem AG. Beanstandungen im Hinblick auf Materialmengen, Materialqualität u.a. sind sofort nach Feststellung durch den NU an den AG weiterzuleiten, zwecks Reklamation beim Lieferanten.
Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung/Übergreifendes
01
Baustelleneinrichtung/Übergreifendes
01.__.__.0010 Lohn Kranführer Stellung eines Kranführers für 2 Obendreher und zeitweise, aber zeitgleich 1 zusätzlichen Untendreher
01.__.__.0010
Lohn Kranführer
31,00
Mon
01.__.__.0020 Regiestunden
01.__.__.0020
Regiestunden
E
2.000,00
h
01.__.__.0030 Schnurgerüst erstellen und rückbauen
01.__.__.0030
Schnurgerüst erstellen und rückbauen
P
1,00
psch
01.__.__.0040 Herstellen von Holzbühnen für den Aufzugsbauer Herstellen der Holzbühnen in den Schächten Bereiche: Haus A+B+C+D+Parkhaus
01.__.__.0040
Herstellen von Holzbühnen für den Aufzugsbauer
23,00
Stck
01.__.__.0050 Schließen der Ankerlöcher mit Brandschutzanforderungen Fachgerechtes Verfüllen der Ankerlöcher in Stahlbetonwänden und Mauerwerkswänden mit geeigneten Brandschutzmaterialien, die den jeweiligen Brandschutzklassifizierungen entsprechen. Verwendung von Brandschutzmörteln, -putzen oder -stopfmitteln, die gemäß den technischen Vorgaben und Normen (z.B. DIN 4102, EN 13501) zugelassen sind. Gemäß Angabe Brandschutzplaner
01.__.__.0050
Schließen der Ankerlöcher mit Brandschutzanforderungen
E
200,00
Stck
01.__.__.0060 Sprießen für Notunterstützung
01.__.__.0060
Sprießen für Notunterstützung
2.000,00
Stck
02 Rohbau Hauptgebäude - Neubau
02
Rohbau Hauptgebäude - Neubau
02.01 Grundleitungen unter der Bodenplatte
02.01
Grundleitungen unter der Bodenplatte
02.02 StB-Arbeiten im Neubau
02.02
StB-Arbeiten im Neubau
02.03 Maurerarbeiten im Neubau Hauptgebäude
02.03
Maurerarbeiten im Neubau Hauptgebäude
02.04 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
02.04
Abdichtungs- und Dämmarbeiten
02.05 Fertigteile
02.05
Fertigteile
03 Rohbau Parkhaus - Neubau
03
Rohbau Parkhaus - Neubau
03.01 Grundleitungen
03.01
Grundleitungen
03.02 Stahlbetonarbeiten
03.02
Stahlbetonarbeiten
03.03 Maurerarbeiten
03.03
Maurerarbeiten
03.04 Fertigteile
03.04
Fertigteile
03.05 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
03.05
Abdichtungs- und Dämmarbeiten
04 Rohbau Hauptgebäude&Tiefgarage - Bestand
04
Rohbau Hauptgebäude&Tiefgarage - Bestand
04.01 Gründung Hauptgebäude Bestand
04.01
Gründung Hauptgebäude Bestand
04.02 StB-Arbeiten UG Hauptgebäude - Bestand
04.02
StB-Arbeiten UG Hauptgebäude - Bestand
04.03 StB-Arbeiten EG - 2.OG Hauptgebäude - Bestand
04.03
StB-Arbeiten EG - 2.OG Hauptgebäude - Bestand
04.04 StB-Arbeiten Tiefgarage UG - Bestand
04.04
StB-Arbeiten Tiefgarage UG - Bestand
04.05 StB-Arbeiten Tiefgarage EG - Bestand
04.05
StB-Arbeiten Tiefgarage EG - Bestand
04.06 Maurerarbeiten im Bestand
04.06
Maurerarbeiten im Bestand
04.07 Fertigteile im Bestand
04.07
Fertigteile im Bestand

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