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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Kurzbeschreibung Bauvorhaben
LWB Johannesalllee Leipzig Neubau einer Wohnanlage mit 9 Mehrfamilienhäusern (mit insgesamt 202 Wohnungen) und 2 Gewerbeeinheiten sowie die Umgestaltung der Freianlagen zweier Punkthochhäuser
(Straße des 18. Oktober Nr. 19, Philipp-Rosenthal-Str. 32)
Anschrift:
Straße des 18. Oktober / Johannisallee /Philipp-Rosental-Straße in 04103 Leipzig
Gesamtausführungszeitraum:
01/2025 bis 04/2027
Technische Fragen zum LV beantwortet:
Frau Nicole Becker (nicole.becker@implenia.com
bzw. telefonisch unter +49 341 3513509)
Kurzbeschreibung Bauvorhaben
LWB Johannesalllee Leipzig
Ergänzende Technische Vorbemerkungen Für die Ausführung gelten:
VOB, Teil B und VOB, Teil C
Für die Ausführung gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18 299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" DIN 18 350 "Putz- und Stuckarbeiten" in der letzt gültigen Fassung.
Für die Ausführung gelten weiterhin alle anwendbaren DIN-Normen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Insbesondere wird auf folgende Normen hingewiesen:
DIN 18 202 - Maßtoleranzen im Hochbau
DIN 41 02 - Brandverhalten von Baustoffen
DIN 41 08 - Wärmeschutz Hochbau
DIN 41 09 - Schallschutz im Hochbau
Die von den Materialherstellern empfohlenen Verarbeitungsrichtlinien sind anzuwenden.
Stoffe ohne amtliches Prüfungszeugnis bzw. ohne Zulassungsbescheid sind nur nach Prüfung und Genehmigung des Auftraggebers zu verwenden.
Auf Verlangen sind zur Beurteilung von Art und Qualität vor der Ausführung kostenlos Muster vorzulegen bzw. Musterflächen an Ort und Stelle in ausreichender Größe anzubringen.
Die Vorlage von Mustern, deren Beschaffung und Vorstellung zur Genehmigung ist vom Nachunternehmer so rechtzeitig vorzunehmen, dass eine termingerechte Disposition der ausgesuchten Stoffe unter Berücksichtigung von Produktions- und Lieferfristen erfolgen kann.
Alle im Plan angegebenen Maße sind zu prüfen und bei Differenzen ist sofort die Bauleitung anzusprechen.
Auf der Baustelle werden dem Nachunternehmer Anschlüsse für Wasser und Energie gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt.
Wasch- und Toiletteneinrichtungen werden vom Auftraggeber eingerichtet und stehen allen Nachunternehmern mit entsprechender Kostenbeteiligung zur Verfügung.
In den Leistungsbeschrieben ist die Lieferung von Stoffen zur Erfüllung der abnahmefertigen Arbeiten enthalten, es sei denn, auf bauseitige Lieferungen wird besonders hingewiesen.
Die vorgegebene Zeile "angebotenes Fabrikat" ist als Ergänzung der Leistungsbeschreibung durch den Nachunternehmer in der Position auszufüllen.
Der Nachunternehmer muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit prüfen, falls erforderlich auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
Mehrleistungen dürfen erst dann ausgeführt werden, wenn ein schriftlicher Auftrag mit Preisvereinbarung auf der Grundlage des Hauptangebotes vorliegt; dies gilt besonders für Taglohnarbeiten. Bei Nichtbeachtung hat der Nachunternehmer keinen Anspruch auf Vergütung.
Gerüste und Hilfsmittel werden vom Auftraggeber nicht gestellt und sind - soweit erforderlich - in die Einheitspreise einzurechnen. Der Bau ist besenrein zu halten, Bauschutt ist laufend zu beseitigen.
Der Schutz gegen Diebstahl oder Beschädigung bis zur Abnahme der Bauleistungen obliegt dem Nachunternehmer. Lagerung von Materialien oder sonstigem innerhalb der Gebäude ist nur für kurze Zeit und nur beschränkt möglich, dies muss bei allen Dispositionen berücksichtigt werden.
Systembedingt notwendige Arbeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Das zur Verwendung kommende Material für Befestigungen aller Art, z.B. Stifte, Drähte, Schrauben etc. muss nichtrostend oder verzinkt sein und die Bildung von Korrosionsflecken und Schäden ausschließen.
Schutz von angrenzenden Bauteilen, wie Abkleben von Fenstern, Türen und sonstigen Bauteilen, ist in die Leistungen einzukalkulieren.
Der Verschluss der Leitungsschlitze der Elektroinstallation ist in die Leistungen einzukalkulieren
Ergänzende Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Angaben zur Bauausführung 1. Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden müssen, sind vor Beginn mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Risseverhinderung sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzusprechen und deren Vergütung zu regeln. Das gilt besonders für Stoßstellen unterschiedlicher Materialien (Mauerwerk, Beton, Dämmaterial) als Putzgrund und dabei vor allem an unterschiedliche Bauteilen (z. B. Decke/Unterzug). Es ist nur verzinktes Material oder Kunststoff zu verwenden.
2. Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile, angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken bzw. durch Folie zu schützen. Die Folien sind nach der Ausführung der Putzarbeiten wieder zu entfernen und zu entsorgen. Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
3. Beim Entfernen von Putzschichten sind Geräte, Einrichtungen u. ä. staubsicher abzudecken.
4. Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die abzudeckende Oberfläche verletzen oder Rost verursachen, ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers.
5. Türöffnungen für Futtertüren sind mit Brettlehren für ein einheitliches Türmaß zu putzen.
6. Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, daß sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen. Diese Arbeiten gelten als Nebenleistung.
7. Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören - unbeachtlich der jeweiligen Vergütungsregelung (Nebenleistung, Besondere Leistung) - die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht ausgeschrieben sind. Die Vergütung erfolgt gemäß DIN 18 299 ff.
8. Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden.
9. Fensterbänke, Rohre, Einbauten u. dgl. sind so einzuputzen, daß durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können.
10. Das Schließen von normalen Elektrokabel-Schlitzen ist als Nebenleistung in die Einheitspreis einzukalkulieren.
11. Die erforderlichen Rüstungen sind ebenfalls in die Einheitspreis einzukalkulieren. Es ist zu beachten, dass folgende Geschosshöhen anliegen: Angabe der Lichten Rohbauhöhe:
Untergeschosse:2,56-3,01m
TRH von UG zu EG:2,56m - bis 3,01m
Eingangsbereiche: 3,19m - 4,02m
EG Haus 1 bis 6: 2,74m
EG Haus 7: 3,84m
EG Haus 8 und 9: 3,66m
Regelgeschosse: 2,74m
Entsprechende Rüsthöhen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
12. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben.
13. In Feuchträumen sind Bindemittel ohne Gips zuverwenden.
14. Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u. ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind zumindest durch Kellenschnitt zu trennen.
15. Weiter ist in den Preis die Nachbehandlung des Putzes gemäß Herstellervorschrift einzurechnen.
16. Die Oberflächenbehandlung der Schichten sowie die Wartezeiten zum Aufbringen der nächsten Schicht richten sich ausschließlich nach den Herstellervorschriften unter Beachtung der Raumfeuchte u. -temperatur.
17. Anfallender Schutt ist täglich zu beseitigen.
18. Das Aufheizen von Räumen zum Zweck der Trocknung ist untersagt. Zugluft ist zu vermeiden.
19. Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeits- nachweise verlangt, z. B. Prüfzeugnisse, und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen.
Allgemeine Angaben zur Bauausführung
01 Innenputz - Haus 1-4
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Innenputz - Haus 1-4
01.01 Innenputz Wände - Allgemeinbereiche
01.01
Innenputz Wände - Allgemeinbereiche
01.02 Inneputz Wände - Wohnungen / Gewerbeeinheiten
01.02
Inneputz Wände - Wohnungen / Gewerbeeinheiten
01.03 Sonstiges Zulagen/Armierung
01.03
Sonstiges Zulagen/Armierung
01.04 Optional Decken Putz- und Spachtelarbeiten
01.04
Optional Decken Putz- und Spachtelarbeiten
02 Innenputz - Haus 5-9
02
Innenputz - Haus 5-9
02.01 Innenputz - Allgemeinbereiche
02.01
Innenputz - Allgemeinbereiche
02.02 Inneputz - Wohnungen / Gewerbeeinheiten
02.02
Inneputz - Wohnungen / Gewerbeeinheiten
02.03 Sonstiges Zulagen/Armierung
02.03
Sonstiges Zulagen/Armierung
02.04 Optional Decken Putz- und Spachtelarbeiten
02.04
Optional Decken Putz- und Spachtelarbeiten
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