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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Leistungsverzeichnis
Rollladenarbeiten
Bauvorhaben: Neubau eines Bürogebäudes
Antonstraße 11
01097 Dresden
Bauherr: basis d GmbH,
Wehlener Straße 31
01279 Dresden
Deckblatt
Vorbemerkungen ANGEBOT
über Ausführung der Rollladenanlagen
Bauvorhaben: Neubau eines Bürogebäudes
Antonstraße 11
01097 Dresden
Bauherr: basis|d GmbH
Wehlener Str. 31
01279 Dresden
Planung/ Baubetreuung/
Objektüberwachung: basis|d GmbH
Wehlener Str. 31
01279 Dresden
Ausführungszeitraum 03.11.2025 bis 16.03.2026
Bindefrist: 30.10.2025
Submission am 30.09.2025
Das Angebot ist im pdf- oder GAEB-Format per Mail anuwe.hein@basisd.de zu versenden.
Dresden, September 2025
ANGEBOTSSUMME: EUR ........................................(inkl. 19 % MwSt.)
Anschrift des Bieters: Firma:
Straße:
Ort:
Wir bieten die zur Erstellung des oben bezeichneten Bauvorhabens erforderlichen Leistungen in der vorgesehenen Ausführungszeit an, auf der Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung und der vorliegenden Planung. Für den Bauvertrag gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A und B), in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung und die nachstehenden „Zusätzlichen Vertragsbedingungen Fassung 2018. Unsere eigenen Geschäftsbedingungen werden, auch wenn sie diesem Angebot beigefügt sein sollten, nicht Vertragsinhalt.
, den
(Stempel und Unterschrift des Bieters)
Vorbemerkungen
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1. Grundlagen
1.1 Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen VOB Teil B und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C in ihrer jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie die einschlägigen Merkblätter und Richtlinien der Fachverbände, die Verarbeitungsrichtlinien und technischen Vorschriften der Hersteller, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung darüber hinausgehende Forderungen festgelegt sind.
1.2 Sämtliche durch die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, sofern die Leistungen im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich beschrieben sind.
1.3 Der Bieter versichert mit Angebotsabgabe, dass er die vorliegenden Unterlagen vor Abgabe geprüft hat, dass er die Baustelle besichtigt hat und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist und damit die erforderlichen Kenntnisse in Ergänzung zu den übergebenen Unterlagen für die Erbringung der Leistung besitzt, dass er die Ausführung der geforderten Leistung in Übereinstimmung mit den gültigen technischen Normen und Richtlinien erbringen kann und dass alle technischen Fragen abgeklärt sind. Des Weiteren erkennt der Bieter an, dass Unklarheiten im Wortlaut des Ausschreibungstextes, die zu Angebotsirrtümern führen können, nicht bestehen.
Nachforderungen, die sich aufgrund einer unzureichenden Prüfung der Unterlagen ergeben, sind ausgeschlossen.
1.4 Bei Positionen mit Angabe des Erzeugnisses und der Ergänzung "oder gleichwertig" bleibt die Feststellung der Gleichwertigkeit mit dem angebotenen Erzeugnis dem AG vorbehalten.
1.5 Die Beteiligung des AN an den Baunebenkosten erfolgt pauschal und wird jeweils von der Bruttorechnungssumme des AN in Abzug gebracht:
- Baumedien (Wasser, Energie, Sanitär): 1 %
- Bauleistungsversicherung: 0,2 %
2. Angaben zur Baustelle
2.1 Lage und Zuwegung:
Das Baugrundstück/ die Baustelle liegt innerstädtisch an Antonstraße 11 in Dresden Neustadt.
2.2 Baustelleneinrichtung/Flächen:
Der/ die Zugang/ Zufahrt zur Baustelle erfolgt über 1 Tor im Schutzzaun an der Erna-Berger-Straße, Breite ca. 4 m.
Auf dem Grundstück stehen BE- und Lagerflächen in begrenztem Umfang gemäß Lageplan zur Verfügung.
Die BE-Fläche wird von allen AN genutzt. Die Belegung der Flächen erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit der Bauleitung des AG.
Die Herrichtung der Flächen zum Aufstellen der eigenen BE bzw. zur Lagerung von Materialien ist durch den Auftragnehmer auszuführen und wird nicht gesondert vergütet.
Sofern durch die Baustellenlogistik bzw. die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers weitere Straßen, Gehwege, öffentliche und nichtöffentliche Flächen und Einrichtungen in Anspruch genommen, gesperrt oder abgeändert bzw. vorhandene öffentliche und nicht öffentliche Anlagen, Einrichtungen, Bäume und dergleichen in Mitleidenschaft gezogen werden müssen, hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verhandlungen mit den zuständigen Behörden bzw.
Eigentümern zu führen und die erforderlichen Genehmigungen (z.B. verkehrsrechtliche Anordnung, Erlaubnis auf Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes, etc.) einzuholen. Ein ggf. erforderlicher Verkehrszeichenplan ist ohne gesonderte Vergütung durch den Auftragnehmer zu erstellen und mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
Eine Kopie des Verkehrszeichenplan ist vor Ausführung der Bauleitung zu übergeben. Über Verhandlungen mit Behörden und Eigentümern sowie über Vor- und Nachbegehungen sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen und der
Bauleitung zu übergeben. Kosten der Erlaubnis auf Sondernutzung, der verkehrsrechtlichen Anordnung, für alle aus den Forderungen der verkehrsrechtlichen Anordnung notwendigen Absperrungen, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, elektrischen Warnbeleuchtungen, etc. sowie für die Anmietung öffentlichen und nichtöffentlichen Grundes, sofern erforderlich, trägt der Auftragnehmer und werden nicht gesondert vergütet.
Nach Abschluss aller Bauarbeiten bzw. auf Anordnung des AG sind alle vom AN in Anspruch genommenen Straßen, Wege und sonstigen Flächen wieder in den Zustand zu versetzen, in dem sie sich vor Beginn der Bauarbeiten befunden haben, sofern keine anderweitige Bearbeitung (Außenanlagen) vorgesehen ist. Die Kosten für die Wiederherstellung der Flächen sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
2.3 Anschlüsse für Wasser/ Energie/ Abwasser Der Baustromanschluss als Anschlussverteilerschrank und Unterverteilerschränke wird durch den Auftraggeber eingerichtet und dem Auftragnehmer bereitgestellt. Die Verbrauchskosten werden gemäß Umlageschlüssel (siehe BVB) von der Schlussrechnung einbehalten.
Der Bauwasseranschluss wird durch den Auftraggeber eingerichtet und dem Auftragnehmer bereitgestellt.
Die Verbrauchskosten werden gemäß Umlageschlüssel (siehe BVB) von der Schlussrechnung einbehalten.
Alle zur Einleitung von Abwässern aus dem eigenen Leistungsumfang des AN erforderlichen Beantragungen bei dem zuständigen Entsorgungsbetrieb einschl. Gebühren erfolgt durch den AN und wird nicht gesondert vergütet. Die Kosten für die Ableitung der anfallenden Abwässer aus dem eigenen Leistungsumfang des AN trägt der AN.
2.4 Der Auftraggeber stellt keine Räumlichkeiten als Tagesunterkunft und Materiallager zur Verfügung. Für die Tagesunterkunft der eigenen Arbeitnehmer und Materiallager ist der AN selbst verantwortlich. Auf der BE-Fläche können Mannschafts- und Materialcontainer in Absprache mit der Bauleitung des AG aufgestellt werden.
2.5 Vom Auftraggeber werden keine Hubmittel/Krane zur Verfügung gestellt.
2.6 Die Einzäunung der Baustelle und BE-Fläche durch einen Bauzaun wird bauseits eingerichtet.
2.7 Öffentliche Verkehrsflächen sind von Verschmutzungen aus dem eigenen Leistungsumfang des Auftragnehmers ständig frei zuhalten und unaufgefordert, ggf. auch mehrfach täglich ohne gesonderte Vergütung zu reinigen.
3. Angaben zur Ausführung
3.1 Das Aufmaß von Mehr- und Mindermengen hat vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit der Bauleitung zu erfolgen.
3.2 Der Beginn und das Ende von Vorhaltezeiten ist gemeinsam mit der Bauleitung des Auftraggebers zu protokollieren, nach vorheriger schriftlicher Anmeldung durch den Auftragnehmer.
3.3 Der Schutz fremder Leistung vor Beschädigungen und Verschmutzungen durch die eigenen Arbeiten ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3.4 Materialien für sichtbare Oberflächen - Fassaden, Böden, Einbauteile, etc. - sind vor Ausführung dem Bauherrn bzw. seinem Beauftragten rechtzeitig in Form von Mustern zur Genehmigung vorzulegen.
3.5 Alle Leistungen werden zu den Angebotspreisen abgerechnet, unabhängig der Reihenfolge und dem Zeitpunkt ihrer Ausführung im Rahmen der Gesamtbauzeit. Es können auch kleinere Teilleistungen zu den EP´s verlangt werden. Wiederholtes An- und Abrücken und Einrichten der Baustelle wird nicht gesondert vergütet.
3.6 Jahreszeitliche Behinderungen berechtigen nicht zur Forderung von Mehrkosten.
3.7 Der AN hat Bautagesberichte zu führen und diese wöchentlich (spätestens zur nächstfolgenden Baubesprechung) der Bauleitung des AG zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen neben dem Personal-, Nachunternehmer- und
Geräteeinsatz auch die Arbeitsleistungen und besondere Vorkommnisse wie Begehungen dokumentieren.
3.8 Zwei Wochen nach Auftragserteilung ist vom AN ein detaillierter Bauablaufplan vorzulegen, welcher die Einhaltung der vorgegebenen Vertragstermine aufzeigt. Eine gesonderte Vergütung für die Erstellung des Bauablaufplans erfolgt
nicht.
4. Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung (BaustellV)
Der AN hat die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) gemäß BaustellV einzuhalten
5. Baubesprechungen
Der AN verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen und zur aktiven Mitwirkung an der Baukoordination. Bei unentschuldigter Abwesenheit zahlt der AN eine Strafe i. H. v. 100 € netto.
6. Dokumentation
4.1 Der AN hat die Dokumentationsunterlagen vollständig nach Vorgabe des Auftraggebers der Bauleitung wie folgt zu übergeben:
- vom AN erstellte Planunterlagen und Berechnungen sind auf Datenträger im pdf-Format
- allen Planunterlagen sind Angaben zum Bauvorhaben, zum Ersteller, zum Gewerk, zum Index, zum Ort mit Zuordnung von Achsbezeichnungen etc. zu versehen,
- alle Berechnungen sind in prüffähiger Form mit den v.g. Angaben zu versehen,
4.2 Die Abstimmung der Planung und der Berechnungen mit den Prüfstellen erfolgt eigenverantwortlich durch den AN. Allen Planunterlagen haben dem IST-Zustand zu entsprechen, Änderungen und Ergänzungen sind einzuarbeiten.
4.3 Spätestens 2 Wochen vor Endabnahme seiner Leistungen bzw. (wenn zutreffend) vor Einbau, sind vom AN vorzulegen (sofern zutreffend):
- Nachweise zur Bauart, Bauartzulassungen,
- allg. bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse, Zertifikate,
- Bauprodukt-, Sicherheitsdatenblätter,
- Bedienungs-, Wartungs- und Pflegehinweise,
- Hersteller-, Fabrikatsverzeichnisse, Ersatzteillisten,
- Wartungsangebote
4.4 Spätestens zum Termin der VOB-Endabnahme seiner Leistungen sind vom
AN vorzulegen (sofern zutreffend):
- freigegebene Werk- und Montagepläne,
- Fachbauleiter-, Konformitäts- und Fachunternehmererklärung,
- Erklärung zur Einhaltung der Verwendungsverbote von Baustoffen,
- Sachverständigenprüfberichte,
- Einweisungsprotokolle.
5. Abrechnungseinheiten
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur
Anwendung kommen:
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1 Rollladenarbeiten- Außenfenster
1
Rollladenarbeiten- Außenfenster
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
Rollladenarbeiten
1. Grundlagen
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführungen von Bauleistungen
VOB Teil B und die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C in
ihrer jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen.
Sämtliche durch die Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen entstehenden Kosten sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet, sofern die Leistungen im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich beschrieben
sind.
2. Angaben zur Ausführung
2.1 Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu
großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht
ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu
verwenden.
2.2 Metallteile sind gegen Korrosion zu schützen,
sichtbare Schrauben im Außenbereich sind zu verzinken,
soweit in den einzelnen Positionen nicht anders
beschrieben.
3. Nebenleistungen
Nebenleistungen sind ergänzend zu VOB Teil C:
3.1 Alle für die eigenen Leistungen benötigten
Hubmittel und -geräte.
3.2 Alle für die eigenen Leistungen notwendigen Gerüste
sowie prov. Abdeckungen und Absicherungen.
Das Fassadengerüst einschl. Dachfang wird bauseits
gestellt.
3.3 Alle für die eigenen Leistungen notwendigen
Sicherungsmaßnahmen (Seitenschutz, Abdeckungen,
Auffangnetze, etc.) entsprechend den
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie den Regelungen
und Informationen (BGI) der Berufsgenossenschaften.
3.4 Das Herstellen wie Bohren und Schließen von Löchern
zum Zweck der Befestigung der eigenen Konstruktion,
einschließlich oberflächenbündigem Verschluss der
Stemmstellen durch Vergießen oder Einputzen.
3.5 Das Liefern sämtlicher (auch statisch
nachzuweisender und konstruktiv erforderlicher)
Befestigungs- und Verbindungsmittel und -elemente,
sofern sie nicht in der Leistungsbeschreibung gesondert
erwähnt sind.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1.1 Fenster-System-Markise mit Seilführung
1.1
Fenster-System-Markise mit Seilführung
1.2 Wartungsarbeiten
1.2
Wartungsarbeiten
2 STUNDENLOHNARBEITEN
2
STUNDENLOHNARBEITEN
2.1 Arbeitskräfte
2.1
Arbeitskräfte
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