Außentüren und Fenster
Antonstraße 11, Dresden
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Leistungsverzeichnis Fenster und Außentüren Bauvorhaben:Neubau eines  Bürogebäudes Antonstraße 11                    01097 Dresden Bauherr: basis d GmbH, Wehlener Straße 31 01279 Dresden
Deckblatt
Vorbemerkungen ANGEBOT über Ausführung der Außentüren und Fenster Bauvorhaben: Neubau eines Bürogebäudes Antonstraße 11 01097 Dresden Bauherr: basis|d GmbH Wehlener Str. 31 01279  Dresden Planung:      basis d GmbH          Dipl.-Ing. Jennifer Wimmer          Wehlener Straße 31          01279 Dresden Ausführungszeitraum 03.11.2025 bis 16.03.2026 Bindefrist: 30.10.2025 Submission am 30.09.2025 Das Angebot ist im pdf- und GAEB-Format per Mail an uwe.hein@basisd.de zu versenden. Dresden,  September 2025 ANGEBOTSSUMME: EUR ........................................(inkl. 19 % MwSt.) Anschrift des Bieters: Firma: Straße: Ort: Wir bieten die zur Erstellung des oben bezeichneten Bauvorhabens erforderlichen Leistungen in der vorgesehenen Ausführungszeit an, auf der Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung und der vorliegenden Planung. Für den Bauvertrag gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A und B), in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung und die nachstehenden „Zusätzlichen Vertragsbedingungen Fassung 2018. Unsere eigenen Geschäftsbedingungen werden, auch wenn sie diesem Angebot beigefügt sein sollten, nicht Vertragsinhalt. , den (Stempel und Unterschrift des Bieters)
Vorbemerkungen
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Allgemeine Technische Vertragsbedingungen 1.  Grundlagen 1.1 Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen VOB Teil B und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C in ihrer jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie die einschlägigen Merkblätter und Richtlinien der Fachverbände, die Verarbeitungsrichtlinien und technischen Vorschriften der Hersteller, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung darüber hinausgehende Forderungen festgelegt sind. 1.2 Sämtliche durch die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, sofern die Leistungen im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich beschrieben sind. 1.3 Der Bieter versichert mit Angebotsabgabe, dass er die vorliegenden Unterlagen vor Abgabe geprüft hat, dass er die Baustelle besichtigt hat und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist und damit die erforderlichen Kenntnisse in Ergänzung zu den übergebenen Unterlagen für die Erbringung der Leistung besitzt, dass er die Ausführung der geforderten Leistung in Übereinstimmung mit den gültigen technischen Normen und Richtlinien erbringen kann und dass alle technischen Fragen abgeklärt sind. Des Weiteren erkennt der Bieter an, dass Unklarheiten im Wortlaut des Ausschreibungstextes, die zu Angebotsirrtümern führen können, nicht bestehen. Nachforderungen, die sich aufgrund einer unzureichenden Prüfung der Unterlagen ergeben, sind ausgeschlossen. 1.4 Bei Positionen mit Angabe des Erzeugnisses und der Ergänzung "oder gleichwertig" bleibt die Feststellung der Gleichwertigkeit mit dem angebotenen Erzeugnis dem AG vorbehalten. 1.5 Die Beteiligung des AN an den Baunebenkosten erfolgt pauschal und wird jeweils von der Bruttorechnungssumme des AN in Abzug gebracht: - Baumedien (Wasser, Energie, Sanitär): 1 % - Bauleistungsversicherung: 0,2 % 2.   Angaben zur Baustelle 2.1 Lage und Zuwegung: Das Baugrundstück/ die Baustelle liegt innerstädtisch an Antonstraße 11 in Dresden Neustadt. 2.2 Baustelleneinrichtung/Flächen: Der/ die Zugang/ Zufahrt zur Baustelle erfolgt über 1 Tor im Schutzzaun an der Erna-Berger-Straße, Breite ca. 4 m. Auf dem Grundstück stehen BE- und Lagerflächen in begrenztem Umfang gemäß Lageplan zur Verfügung. Die BE-Fläche wird von allen AN genutzt. Die Belegung der Flächen erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit der Bauleitung des AG. Die Herrichtung der Flächen zum Aufstellen der eigenen BE bzw. zur Lagerung von Materialien ist durch den Auftragnehmer auszuführen und wird nicht gesondert vergütet. Sofern durch die Baustellenlogistik bzw. die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers weitere Straßen, Gehwege, öffentliche und nichtöffentliche Flächen und Einrichtungen in Anspruch genommen, gesperrt oder abgeändert bzw. vorhandene öffentliche und nicht öffentliche Anlagen, Einrichtungen, Bäume und dergleichen in Mitleidenschaft gezogen werden müssen, hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verhandlungen mit den zuständigen Behörden bzw. Eigentümern zu führen und die erforderlichen Genehmigungen (z.B. verkehrsrechtliche Anordnung, Erlaubnis auf Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes, etc.) einzuholen. Ein ggf. erforderlicher Verkehrszeichenplan ist ohne gesonderte Vergütung durch den Auftragnehmer zu erstellen und mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Eine Kopie des Verkehrszeichenplan ist vor Ausführung der Bauleitung zu übergeben. Über Verhandlungen mit Behörden und Eigentümern sowie über Vor- und Nachbegehungen sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen und der Bauleitung zu übergeben. Kosten der Erlaubnis auf Sondernutzung, der verkehrsrechtlichen Anordnung, für alle aus den Forderungen der verkehrsrechtlichen Anordnung notwendigen Absperrungen, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, elektrischen Warnbeleuchtungen, etc. sowie für die Anmietung öffentlichen und nichtöffentlichen Grundes, sofern erforderlich, trägt der Auftragnehmer und werden nicht gesondert vergütet. Nach Abschluss aller Bauarbeiten bzw. auf Anordnung des AG sind alle vom AN in Anspruch genommenen Straßen, Wege und sonstigen Flächen wieder in den Zustand zu versetzen, in dem sie sich vor Beginn der Bauarbeiten befunden haben, sofern keine anderweitige Bearbeitung (Außenanlagen) vorgesehen ist. Die Kosten für die Wiederherstellung der Flächen sind mit den Angebotspreisen abgegolten. 2.3 Anschlüsse für Wasser/ Energie/ Abwasser Der Baustromanschluss als Anschlussverteilerschrank und Unterverteilerschränke wird durch den Auftraggeber eingerichtet und dem Auftragnehmer bereitgestellt. Die Verbrauchskosten werden gemäß Umlageschlüssel (siehe BVB) von der Schlussrechnung einbehalten. Der Bauwasseranschluss wird durch den Auftraggeber eingerichtet und dem Auftragnehmer bereitgestellt. Die Verbrauchskosten werden gemäß Umlageschlüssel (siehe BVB) von der Schlussrechnung einbehalten. Alle zur Einleitung von Abwässern aus dem eigenen Leistungsumfang des AN erforderlichen Beantragungen bei dem zuständigen Entsorgungsbetrieb einschl. Gebühren erfolgt durch den AN und wird nicht gesondert vergütet. Die Kosten für die Ableitung der anfallenden Abwässer aus dem eigenen Leistungsumfang des AN trägt der AN. 2.4 Der Auftraggeber stellt keine Räumlichkeiten als Tagesunterkunft und Materiallager zur Verfügung. Für die Tagesunterkunft der eigenen Arbeitnehmer und Materiallager ist der AN selbst verantwortlich. Auf der BE-Fläche können Mannschafts- und Materialcontainer in Absprache mit der Bauleitung des AG aufgestellt werden. 2.5 Vom Auftraggeber werden keine Hubmittel/Krane zur Verfügung gestellt. 2.6 Die Einzäunung der Baustelle und BE-Fläche durch einen Bauzaun wird bauseits eingerichtet. 2.7 Öffentliche Verkehrsflächen sind von Verschmutzungen aus dem eigenen Leistungsumfang des Auftragnehmers ständig frei zuhalten und unaufgefordert, ggf. auch mehrfach täglich ohne gesonderte Vergütung zu reinigen. 3.   Angaben zur Ausführung 3.1 Das Aufmaß von Mehr- und Mindermengen hat vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit der Bauleitung zu erfolgen. 3.2 Der Beginn und das Ende von Vorhaltezeiten ist gemeinsam mit der Bauleitung des Auftraggebers zu protokollieren, nach vorheriger schriftlicher Anmeldung durch den Auftragnehmer. 3.3 Der Schutz fremder Leistung vor Beschädigungen und Verschmutzungen durch die eigenen Arbeiten ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.4 Materialien für sichtbare Oberflächen - Fassaden, Böden, Einbauteile, etc. - sind vor Ausführung dem Bauherrn bzw. seinem Beauftragten rechtzeitig in Form von Mustern zur Genehmigung vorzulegen. 3.5 Alle Leistungen werden zu den Angebotspreisen abgerechnet, unabhängig der Reihenfolge und dem Zeitpunkt ihrer Ausführung im Rahmen der Gesamtbauzeit. Es können auch kleinere Teilleistungen zu den EP´s verlangt werden. Wiederholtes An- und Abrücken und Einrichten der Baustelle wird nicht gesondert vergütet. 3.6 Jahreszeitliche Behinderungen berechtigen nicht zur Forderung von Mehrkosten. 3.7 Der AN hat Bautagesberichte zu führen und diese wöchentlich (spätestens zur nächstfolgenden Baubesprechung) der Bauleitung des AG zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen neben dem Personal-, Nachunternehmer- und Geräteeinsatz auch die Arbeitsleistungen und besondere Vorkommnisse wie Begehungen dokumentieren. 3.8 Zwei Wochen nach Auftragserteilung ist vom AN ein detaillierter Bauablaufplan vorzulegen, welcher die Einhaltung der vorgegebenen Vertragstermine aufzeigt. Eine gesonderte Vergütung für die Erstellung des Bauablaufplans erfolgt nicht. 4. Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung (BaustellV) Der AN hat die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) gemäß BaustellV einzuhalten 5. Baubesprechungen Der AN verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen und zur aktiven Mitwirkung an der Baukoordination. Bei unentschuldigter Abwesenheit zahlt der AN eine Strafe i. H. v. 100 € netto. 6.  Dokumentation 4.1 Der AN hat die Dokumentationsunterlagen vollständig nach Vorgabe des Auftraggebers der Bauleitung wie folgt zu übergeben: - vom AN erstellte Planunterlagen und Berechnungen sind auf Datenträger im pdf-Format - allen Planunterlagen sind Angaben zum Bauvorhaben, zum Ersteller, zum Gewerk, zum Index, zum   Ort mit Zuordnung von Achsbezeichnungen etc. zu versehen, - alle Berechnungen sind in prüffähiger Form mit den v.g. Angaben zu versehen, 4.2 Die Abstimmung der Planung und der Berechnungen mit den Prüfstellen erfolgt eigenverantwortlich durch den AN. Allen Planunterlagen haben dem IST-Zustand zu entsprechen, Änderungen und Ergänzungen sind einzuarbeiten. 4.3 Spätestens 2 Wochen vor Endabnahme seiner Leistungen bzw. (wenn zutreffend) vor Einbau, sind vom AN vorzulegen (sofern zutreffend): -  Nachweise zur Bauart, Bauartzulassungen, -  allg. bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse, Zertifikate, -  Bauprodukt-, Sicherheitsdatenblätter, -  Bedienungs-, Wartungs- und Pflegehinweise, -  Hersteller-, Fabrikatsverzeichnisse, Ersatzteillisten, -  Wartungsangebote 4.4 Spätestens zum Termin der VOB-Endabnahme seiner Leistungen sind vom AN vorzulegen (sofern zutreffend): -  freigegebene Werk- und Montagepläne, -  Fachbauleiter-, Konformitäts- und Fachunternehmererklärung, -  Erklärung zur Einhaltung der Verwendungsverbote von Baustoffen, -  Sachverständigenprüfberichte, -  Einweisungsprotokolle. 5. Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen: h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1 Fenster, Außentüren
1
Fenster, Außentüren
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Fenster und Außentüren   Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Fenster und Außentüren 1.  Grundlagen Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen VOB Teil B und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C in ihrer jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen. Nachfolgende Merkblätter und Unterlagen gelten ebenfalls und sind bei der Angebotserstellung sowie der Ausführung der Arbeiten zu berücksichtigen: - Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen, TRLV,   herausgegeben vom Deutschen Institut für Bautechnik i Berlin. - Güte- und Prüfbestimmungen des RAL, Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., - Richtlinien des Institutes für Fenstertechnik in Rosenheim Sämtliche durch die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, sofern die Leistungen im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich beschrieben sind. 2.  Angaben zur Ausführung 2.1 Vor Abnahme der Leistungen sind sämtliche Aufkleber oder Markierungen etc. zu entfernen. 2.2 Wird ein Schalldämmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird. 2.3 Elektrokabel müssen in Türen und Zargen durch Leerrohr verdecktliegend geführt werden. Kabelschleifen an Türbandseiten sind verdeckt liegend im Türfalz einzubauen und mit geeigneten Metallschläuchen zu schützen. 2.4 Werkplanung Vom AN sind vor Ausführungsbeginn Werkstattzeichnungen und ggf. erforderliche Statiken sämtlicher Fassadenbauteile zu erstellen. Die Unterlagen sind 1-fach vorzulegen und vom Auftraggeber freigeben zu lassen. Ein mehrfacher Planumlauf ist einzukalkulieren. 2.5 Werden vom AN Konstruktionen, abweichend von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorgesehen, ist vom AN eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) zu planen, organisieren, abzustimmen und zu beantragen. In die Positionen einzurechnen sind sämtliche im Zusammenhang mit der ZiE stehenden Kosten, insbesondere die Kosten für die Betreuung des Vorganges. Die Gebühren für den Prüfbericht trägt der AN. 3.  Nebenleistungen Nebenleistungen sind ergänzend zu VOB Teil C: 3.1 Alle für die eigenen Leistungen benötigten Hubmittel und -geräte. 3.2 Alle für die eigenen Leistungen notwendigen Gerüste sowie prov. Abdeckungen und Absicherungen. Das Fassadengerüst einschl. Dachfang wird bauseits gestellt. 3.3 Alle für die eigenen Leistungen notwendigen Sicherungsmaßnahmen (Seitenschutz, Abdeckungen, Auffangnetze, etc.) entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie den Regelungen und Informationen (BGI) der Berufsgenossenschaften. 3.4 Das Herstellen wie Bohren und Schließen von Löchern zum Zweck der Befestigung der eigenen Konstruktion, einschließlich oberflächenbündigem Verschluss der Stemmstellen durch Vergießen oder Einputzen. 3.5 Das Liefern sämtlicher (auch statisch nachzuweisender und konstruktiv erforderlicher) Befestigungs- und Verbindungsmittel und -elemente, sofern sie nicht in der Leistungsbeschreibung gesondert erwähnt sind. 3.6 Die Erstellung aller erforderlichen Statiken und Werkstattzeichnungen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Fenster und Außentüren
Farben Außen beachten: Material: Kunststoff, strukturiert/ Holzdekor//Farbe: RAL 7006 Beigegrau Farben Außen beachten: Material: Kunststoff, strukturiert/ Holzdekor//Farbe: RAL 7006 Beigegrau
Farben Außen beachten: Material: Kunststoff, strukturiert/ Holzdekor//Farbe: RAL 7006 Beigegrau
Systembeschreibung - Einfachfenster aus Kunststoff   Systembeschreibung - Einfachfenster aus Kunststoff Einbruchhemmung gem. DIN EN 1627 Widerstandsklasse 2 (RC2) Rahmen aus Kunststoff, PVC-U DIN EN ISO 1163-1, flächenversetzt ohne Wetterschenkel, mit Anschlagdichtung und Mitteldichtung, Rahmenoberfläche innen weiß, Rahmenoberfläche außen farbig, Farbton 'RAL 7016', Hersteller/Typ   vom Bieter einzutragen. Rahmendurchbiegung B (kleiner gleich 1/200) DIN EN 12210, Windlast Klasse 2 (Prüfdruck P1 800 Pa) DIN EN 12210, Schlagregendichtheit Klasse 4 A (150 Pa) DIN EN 12208, bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 34 dB, Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 0,7 W/m2K, Uf = 0,80 W/m²K, U-Werte müssen vom Hersteller prüfbar nachgewiesen werden. Luftdurchlässigkeit Klasse 3 DIN EN 12207, Beschläge: Drehkippflügel mit Drehkippbeschlag für Eingriffbedienung, aus verzinktem Stahl, sichtbare Teile mit Kunststoffkappen abgedeckt, 3-seitig verriegelbar, mit Pilzkopf-Verriegelung, Drehflügel mit Drehflügelbeschlag für Eingriffbedienung, aus verzinktem Stahl, sichtbare Teile mit Kunststoffkappen abdecken, 3-seitig verriegelbar, mit Pilzkopf-Verriegelung, Drehflügel mit Drehflügelbeschlag für Standflügel an Stulpfenster für Eingriffbedienung als Falzhebel, aus verzinktem Stahl, sichtbare Teile mit Kunststoffkappen abdecken, 2-seitig verriegelbar, mit Pilzkopf-Verriegelung, Kippflügel mit Kippflügelbeschlag für Eingriffbedienung, mit Öffnungsbegrenzung, aus verzinktem Stahl, sichtbare Teile mit Kunststoffkappen abdecken, 3-seitig verriegelbar, mit Pilzkopf-Verriegelung, Griffe und Abdeckrosetten aus nichtrostendem Stahl, matt geschliffen, Hersteller/Typ 'HOPPE / Amsterdam' Ausfachung: alle Glastypen: Ausfachung transparent, als 3-fache Isolierverglasung, wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, Nenndicken nach glasstatischer Erfordernis, Wärmedurchgangskoeffizient DIN 4108-4, Ug 0,5 W/m2K (vom Hersteller Prüfbar nachgewiesen), einsetzen und abdichten mit Dichtprofilen aus EPDM oder mit Dichtstoffen DIN EN 15651-2 und DIN 18545 und Glashalteleiste, raumseitig, Glastyp 1 (GT1): Float/Float/Float Innen-, Mittel- und Außenscheibe aus Einfachglas aus Floatglas DIN EN 572-2, Glastyp 2 (GT2): VSG/Float/Float, bruchsicher, Innenscheibe aus Verbund-Sicherheitsglas (VSG) aus Floatglas DIN EN 572-2, 2-scheibig, mit Zwischenschicht verstärkt, Mittel- und Außenscheibe aus Einfachglas aus Floatglas DIN EN 572-2, Glastyp 3 (GT3): ESG/Float/VSG, absturzsichernd, Innenscheibe aus Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), aus Floatglas DIN EN 572-2, Mittelscheibe aus Einfachglas aus Floatglas DIN EN 572-2, Außenscheibe aus Verbund-Sicherheitsglas (VSG) aus Floatglas DIN EN 572-2, 2-scheibig, mit Zwischenschicht verstärkt, Bauwerksanschluss: Bauwerksanschluss 1 (BA1): (Fenster mit Fensterbank) Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig mit WDVS, Befestigungsuntergrund Kalksandstein, Leibungsmontage außen, Leibung mit stumpfem Anschlag, Befestigung des Rahmens mit Rahmendübeln/Fensterbauschrauben, Schraublöcher im Rahmen diffusionsdicht verschließen, Abdichtung der Dichtebene mit imprägnierten Multifunktions-Dichtungsbändern aus Schaumkunststoff, Beanspruchungsgruppe 1 und R DIN 18542, wärmedämmend, 3-seitig (seitlich und oben), Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, einseitig (unten), Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, einseitig (unten), Dämmebene vollständig ausfüllen, mit Polyurethan-Ortschaum, einseitig (unten). Bauwerksanschluss 2 (BA2): (bodentiefe Fenster erdberührt oder Balkon) Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig mit WDVS, Befestigungsuntergrund Kalksandstein, Leibungsmontage außen, Leibung mit stumpfem Anschlag, Befestigung des Rahmens mit Rahmendübeln/Fensterbauschrauben, Schraublöcher im Rahmen diffusionsdicht verschließen, Abdichtung der Dichtebene mit imprägnierten Multifunktions-Dichtungsbändern aus Schaumkunststoff, Beanspruchungsgruppe 1 und R DIN 18542, wärmedämmend, 3-seitig (seitlich und oben), Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Elastomerbahnen, Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) DIN EN 13956, bitumenverträglich, vollflächig kleben, einseitig (unten), Einbau ab Oberkante Dichtebene bis Rohbau bzw. Bauwerksabdichtung, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, einseitig (unten), Dämmebene vollständig ausfüllen, mit Polyurethan-Ortschaum, einseitig (unten).
Systembeschreibung - Einfachfenster aus Kunststoff
1.1 Kunststofffenster - UG
1.1
Kunststofffenster - UG
1.2 Kunststofffenster - EG
1.2
Kunststofffenster - EG
1.3 Kunststofffenster - 1 OG, 2 OG
1.3
Kunststofffenster - 1 OG, 2 OG
1.4 Kunststofffenster - DG
1.4
Kunststofffenster - DG
1.5 Außentüren
1.5
Außentüren
1.6 Außen-Fensterbankabdeckungen - UG bis DG
1.6
Außen-Fensterbankabdeckungen - UG bis DG
1.7 Innenfensterbänke - EG bis D.OG
1.7
Innenfensterbänke - EG bis D.OG
1.8 Wartungsarbeiten
1.8
Wartungsarbeiten
2 STUNDENLOHNARBEITEN
2
STUNDENLOHNARBEITEN
2.1 Arbeitskräfte
2.1
Arbeitskräfte

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen