Schreinerarbeiten
Anna-Lindh-Haus
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Hinweis LV Version HINWEIS LV- VERSION LV- Version Index 0: Stand 31.07.2025 LV- Version Index A: Stand DD.MM.2025 ggf. Weiterentwicklungen im Zuge der Vergabe LV- Version Index B: Stand DD.MM.2025 ggf. Weiterentwicklungen im Zuge der Vergabe LV- Version Index C: Stand DD.MM.2025 ggf. Weiterentwicklungen im Zuge der Vergabe
Hinweis LV Version
Allgemeine Objektbeschreibung Die CA Immo Berlin Europaplatz 02 GmbH & Co. KG hat im dritten Quartal 2024 mit der Realisierung des Anna-Lindh-Haus eines weiteren Bürogebäudes direkt am Europaplatz begonnen. Es bestehent aus sechs Vollgeschossen (EG - 5. OG), einem Staffelgeschoss (6. OG), einem Dachgeschoss für Technik und einem Teiluntergeschoss.. Das Anna-Lindh-Haus, benannt nach der schwedischen Außenministerin und Europapolitikerin Anna Lindh, wurde vom dänischen Architekturbüro Dorte Mandrup entworfen. Das Haus kombiniert eine innovative Holz-Hybrid-Konstruktion mit modernen Elementen und schafft so ein harmonisches Gleichgewicht zwischen skandinavischer Schlichtheit und innovativem Flair. Die zentrale und urbane Lage direkt am Berliner Hauptbahnhof und an der Schnittstelle der wichtigsten Verkehrsadern der deutschen Hauptstadt könnte nicht besser sein. Das Grundstück liegt an der Jean-Monnet-Straße sowie an der Minna-Cauer-Straße nördlich des Hauptbahnhofs in Berlin Mitte am Europaplatz. Das Gebäude ist mit einer Höhe von ca. 22 m und einem Teiluntergeschoss (ca. 17.200 m² Grundfläche) sowie mit einem Innenhof im 1. OG und einer Dachterrasse geplant. Die hochgradig flexible Grundrissgestaltung möchte eine Zielgruppenvielfalt herstellen und Kommunikation und konzentriertes Arbeiten ermöglichen. Die Nutzung teilt sich wie folgt auf: Im Erdgeschoss sind Empfangsflächen, öffentlich nutzbare Bereiche wie Café, Gastronomie, Fitness oder Retail sowie umfangreiche Fahrradabstellplätze mit Drainagen und Lademöglichkeiten geplant. Das erste Obergeschoss erhält einen begrünten Innenhof. Ab dem zweiten bis zum fünften Obergeschoss entstehen flexible Büronutzflächen, die typischerweise in drei Einheiten à 800 - 1.200 m² je Regelgeschoss aufgeteilt werden können - alternativ mehrfach teilbar auf bis zu vier Einheiten à rund 400 - 600 m² mit eigenem Medienanschluss, Sanitäreinrichtungen, Teeküchen und Putzräumen. Das Staffelgeschoss dient als Technikgeschoss mit zugehöriger Dachterrasse, oberhalb wird eine Bauwerksstruktur für eine Photovoltaikanlage geplant. Die Raumkonzeption ermöglicht eine Mischung aus Open Space, Einzelbüros, Kommunikations- und Co-Working-Zonen - mit etwa 15 % Besprechungs-, 85 % Büroraumanteil. Unter dem Gebäude ist eine Tiefgarage für Technik und Fahrzeugnutzung vorgesehen; die Zufahrt erfolgt über die private Tiefgaragenzufahrt im benachbarten Jean-Monnet-Straße 4 / Tour Total, im Eigentum der CA Immo. Die technischen Anlagen - inklusive Haustechnik, Bauphysik, Fassade, Gebäudeleittechnik und Sicherheitssystem - werden integrativ geplant, um eine möglichst CO2-arme Errichtungsphase und wirtschaftlich nachhaltigen Betrieb gemäß dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeschutznormen zu gewährleisten. Das Projekt strebt höchste Zertifizierungsstandards an, darunter DGNB-Platin, WELL Core & Shell Platin sowie WiredScore Platin, erfüllt den BEG 40-Standard, liegt im Endenergiebedarf maximal bei 75 kWh/m²a und entspricht der EU-Taxonomie für Energie und Wasser. Die klimatische Grundversorgung erfolgt über integrierte Heiz- und Kühlsegel, ergänzt durch zentrale Raumlufttechnik, mit Betriebszeiten von montags bis freitags zwischen 7 und 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr. Die angestrebte Fertigstellung (bezugsfertige Übergabe) ist für Ende 2026 geplant. Insgesamt verbindet das Anna-Lindh-Haus auf Baufeld 02 nachhaltige, flexible Architektur mit hoher technischer und gestalterischer Qualität - entwickelt als modernes Büro- und Verwaltungsgebäude in zentraler Lage im Herzen der Berliner Europacity.
Allgemeine Objektbeschreibung
Modellfoto
Modellfoto
BVB - Besondere Vertragsbedingungen BVB - Besindere Vertragsbedingungen Auf die beiliegenden BVB- BsondereVertragsbedingungen (separates Dokument) wird explizit hingewiesen. Die VOB/B wird als Vertragsgrundlage ausdrücklich ausgeschlossen!
BVB - Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein 1. Allgemeines Die ZTV "Allgemein" bilden zusammen mit der Leistungsbeschreibung einen Vertragsteil, der die ATV der VOB/C ergänzt Nachfolgende Hinweise dienen als Kalkulationsgrundlage im Rahmen des LV und beziehen sich im Wesentlichen auf organisatorische und ablaufbezogene Anforderungen. Detaillierte Festlegungen und Anforderungen sind im Projekt-- sowie Logistikhandbuch geregelt. 2. Baustelleneinrichtung und Infrastruktur Alle Details zu Lagerflächen, Baustellenwasser (Lösch-/Trinkwasser), sanitären Anlagen, Baustrom, Beleuchtung, Hebezeugen, Bauaufzügen sowie Reinigung und Abfallentsorgung sind verbindlich im beigefügten Logistikhandbuch geregelt. 3. Baustellenpersonal Während der gesamten Ausführung muss eine fachlich qualifizierte, deutsch-sprechende und weisungsberechtigte Aufsichtsperson des Auftragnehmers permanent vor Ort sein. 4. Lärm- und Staubschutz Die Baustelle muss gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz so geplant, eingerichtet und betrieben werden, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, welche die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche von Baustellen auf ein Mindestmaß reduzieren. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass alle Maschinen und Geräte nach den jeweils gültigen Schallschutzanforderungen ausgerüstet sind. Arbeiten, bei denen die zulässigen Werte der TA Lärm überschritten werden, bedingen die vorherige Freigabe des Auftraggebers und der Objektüberwachung. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Eine Staubentwicklung während der Arbeiten, insbesondere beim Beladen und Transportieren, und auch eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist vom AN durch wirkungsvolle Maßnahmen zu unterbinden. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben der TRGS 559 "Mineralische Stäube" strikt einzuhalten. 5. Schutz von Bauteilen Einbauteile und angrenzende Bauteile sind sorgfältig zu schützen. Oberflächenverletzende Befestigungen sind untersagt. Besondere Schutzmaßnahmen (z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Böden) sind in den Einzelpreispunkten (EP) berücksichtigt. 6. Übergabe der Leistungen Die Lieferungen und Leistungen sind gebrauchsfertig zu übergeben und bis zur Endabnahme vor Beschädigungen zu schützen. 7. Freigabevermerk Die vom AN (Auftragnehmer) verwendeten Unterlagen müssen den Freigabevermerk des AG (Auftraggeber) oder dessen Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN nicht von seinen Prüfungs- und Hinweispflichten. 8. Abfallentsorgung Die entsprechenden Vorschriften für die Entsorgung von Abfallstoffen, insbesondere von Sondermüll, sind strikt einzuhalten. Farb-, Lack- und Anstrichreste müssen getrennt und entsprechend gekennzeichnet werden. Das Einfüllen in Arbeitsräume oder das Eingraben bzw. Verbrennen auf der Baustelle ist untersagt. 9. Ökologische Anforderungen Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden, die keine gesundheitsgefährdenden Substanzen enthalten oder freisetzen. Falls erforderlich, sind entsprechende Produktzertifikate vorzulegen. Verboten sind voll- bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK). 10. Baustrom und Bauwasser Die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden bauseits zur Verfügung gestellt. Weitere Kosten werden gemäß Vertrag verrechnet. 11. Koordination mit anderen Gewerken Arbeiten, die mit anderen Gewerken in Verbindung stehen, sind abzustimmen, um eine einwandfreie Zusammenarbeit zu gewährleisten. Die Koordination liegt beim AN in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. 12. Unklarheiten und Rückfragen Etwaige Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses (LV) sind vor Abgabe des Angebots mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter muss alle Positionen auf Vollständigkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck überprüfen. Einwände sind schriftlich und im Nebenangebot zu dokumentieren. 13. Gleichwertige Materialien / Fabrikate Falls gleichwertige Materialien oder Ausführungen/Fabriakte angeboten werden, muss der Nachweis der Gleichwertigkeit und Systemverträglichkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften erbracht werden, z. B. durch Mustervorlagen und Zertifikate. Alternativen sind im Nebenangebot darzustellen. Kosten für Prüfungen, Zeugnisse oder technische Unterlagen, die erforderlich sind, um die geforderte Qualität zu belegen, gelten als Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. 14. Zertifizierung Es wird eine Gebäudezertifizierung nachDGNB/WELL/WiredScore Platin angestrebt. Dies ist von allen am Projekt Beteiligten in der Planungs- und Ausführungsphase zu berücksichtigen. 15. Kenntnis der Preisfaktoren Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe seines Angebotes mit allen preisbildenden Faktoren vertraut zu machen. Nachforderungen aufgrund unzureichender Informationen werden nicht anerkannt. 16. Angebotene Leistung Die angebotene Leistung umfasst die vollständige Herstellung, Lieferung zum Einbauort und den Schutz der Leistung vor anderen Gewerken. Die Anlieferung der Materialien erfolgt ausschließlich über die vorgegebenen Anfahrtswege der örtlichen Bauleitung, gem. Logistikkonzept. 17. Eignungsprüfung der Untergründe Alle Untergründe sind vom AN auf Eignung (insbesondere hinsichtlich der Feuchtigkeit) gemäß **DIN 18340, Nr. 3.1.1 zu prüfen. 14. Rissgefährdete Stellen Rissgefährdete Stellen im Untergrund sind vor Beginn der Ausführung mit dem AG zu besichtigen. Die erforderlichen Maßnahmen sind gemeinsam abzustimmen. 18. Bemusterung Bemusterung: Alle in diesem LV beschriebenen Materialien sind zu bemustern. Dem AG sind das ausgeschriebene Fabrikat sowie drei Alternativen nach Wahl des AG kostenneutral vorzulegen. 19. Abrechnung Alle Preise verstehen sich auf eine nutzungsfertige Arbeitsleistung, einschließlich Lieferung, Einbringung, Transport und der Montage sämtlicher Materialien, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung oder Leistung vermerkt ist. 20. Dokumentation Montagepläne, statische Nachweise, Zulassungen, Herstellerfreigaben, Pflegeanleitungen, etc. sind dem Auftraggeber nach Fertigstellung zu übergeben.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Leistungsumfang, Angebot des AN LEISTUNGSUMFANG, ANGEBOT AN Die Umsetzung der Nutzeranforderungen in Fläche, Flächenverhältnisse, technische Systeme und Materialien sind das Planungsergebnis und Grundlage für die nachfolgenden Leistungsbeschreibung. Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung beinhalten insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Leistungen: - Werk- und Montageplanungen, - eigene Baustelleneinrichtung für Zwecke des AN, - Baustrom-, Bauwasserversorgung ab den definierten Übergabestellen, - Schnittstellenkoordination der ausgeschriebenen Leistungen, - Holztüren, - Rohrrahmentüren, - Trockenbauarbeiten, - Systemboden, - Putz- und Malerarbeiten, - Fliesenarbeiten, - Bodenbelagsarbeiten, - Systemtrennwände, - Lamellen- und Metalldecken, - Heiz- / Kühlsegel, - Schreinerarbeiten, Waschtischanlagen, - Dokumentation, - Inbetriebnahme der eigenen Leistungen - etc. Sollte der AN nach pflichtgemäßer, zumutbarer Prüfung Bedenken haben, ob in der Ausschreibung die zu erbringenden Leistungen richtig und vollständig angegeben sind, um die Bauleistung vertragsgemäß, insbesondere vollständig, mängelfrei und termingerecht zu erbringen, so hat er diese Bedenken zusammen mit den von ihm für erforderlich gehaltenen Änderungen und Zusatzkosten auf einer Anlage zum Angebot oder in anderer Weise schriftlich zusammen mit der Angebotsübermittlung dem AG mitzuteilen. Das Angebot des AN ist für den AG kostenfrei. Es Angebot basiert ausschließlich auf den vorliegenden Angebots- und Vertragsbedingungen der Ausschreibung des AG. Eigene Geschäftsbedingungen des AN entfalten keine Rechtskraft. Das Angebot des AN muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Auspreisung des nachfolgenden Leistungsverzeichnisses, - Fabrikatsliste/ Bieterangaben Die Ausarbeitung und zur Preisfindung nötigen Details eines gegenüber dem AG abzugebenden Angebots sowie jede sonstige Bearbeitung des Leistungsverzeichnisses einschließlich Erstellung etwa erforderlicher Gutachten oder Erarbeitung von Alternativangeboten durch den AN haben für den AG kostenfrei zu erfolgen.
Leistungsumfang, Angebot des AN
Allgemeine Angaben 0. ALLGEMEINE ANGABEN Alle sich aus den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis ergebenden Maßnahmen und damit in Verbindung stehenden Aufwendungen sind vom AN in die Angebotspreise einzukalkulieren und bei der Ausführung zu berücksichtigen. 0.1     VERWENDETE ABKÜRZUNGEN AG     Auftraggeber AN               Auftragnehmer BE               Baustelleneinrichtung BMA  Brandmeldeanlage GOK  Geländeoberkante OK     Oberkante OKFF Oberkante Fertigfußboden STB   Stahlbeton TGA   Technische Gebäudeausrüstung TRH   Treppenhaus UK               Unterkante / Unterkonstruktion (gemäß Kontext) VK               Vorderkante ZiE     Zustimmung im Einzelfall
Allgemeine Angaben
01 Allgemein
01
Allgemein
01.01 Gewerkeübergreifende Leistungen
01.01
Gewerkeübergreifende Leistungen
01.02 Baustelleneinrichtung
01.02
Baustelleneinrichtung
01.03 Zertifizierungen
01.03
Zertifizierungen
10 Schreinerarbeiten
10
Schreinerarbeiten
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Schreinerarbeiten Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Schreinerarbeiten 1. Allgemeines Normen und Richtlinien Zusätzlich zur VOB Teil C, in der gültigen Ausgabe gelten alle Richtlinien und Vorschriften der jeweiligen Fachverbände und Materialhersteller. 1.1 Gegenstand dieser Ausschreibung Es kommen folgende Möbel und Einrichtungsgegenstände zur Ausführung: - Waschtischplatten, Unterschränke, etc. Die Einbringung und der Transport (horizontal und vertikal) im Gebäude ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Ebenenzuschläge werden nicht gewährt. Die Möbel sind unterteilt in Einzelbauteile anzuliefern, zum Verwendungsort zu transportieren und vor Ort zusammenzusetzen. Die Montagestösse dürfen im aufgebauten Zustand des Möbels nicht mehr zu erkennen sein. Montagestösse in der Mineralwerkstoff-Oberfläche der Möbel sind vor Ort press zu verkleben, sauber zu verschleifen und nachzubearbeiten. Montagestösse in lackierten Bauteilen sind so weit wie möglich zu vermeiden und im Rahmen der Montage und Werkstatt-Planung mit dem Architekten abzustimmen. 1.2 Konstruktionsvorgaben Die dem LV zugeordneten Grundriss-, die Detail-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Sie stellen ein Konstruktionsprinzip dar, das als Grundlage der Planung und der Ausschreibung dient. Konstruktive Änderungen können im Rahmen der Statik vorgenommen werden, wenn dies aus wirtschaftlichen und / oder funktionalen Gesichtspunkten erforderlich und sinnvoll erscheint. Diese dürfen aber in keinem Fall zu einer Veränderung der Optik und insbesondere des Achsrasters und des Fugenbildes führen. Die Änderungen sind durch den AG freigeben zu lassen. 1.3 Stand der Technik Die Konstruktionen sind nach den einschlägigen Normen, Richtlinien und Verarbeitungsvorschriften sowie dem Stand der Technik zu erstellen und einzubauen. 2. Stoffe, Bauteile Im LV spezifisch beschriebenen Baustoffe und Bauteile stellen Kalkulationsgrundlagen dar. Diese können vom Bieter durch gleichwertige ersetzt werden. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter prüffähig, zur Angebotsabgabe unaufgefordert und in schriftlicher Form nachzuweisen. Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen. Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Die entsprechenden Unterlagen sind dem Bauherren 2-fach zu übergeben. 2.1 Befestigung, Verbindungsmittel Alle Ankermittel müssen die statischen Anforderungen erfüllen. Befestigungen an Wänden und Decken haben mit ausreichend kräftigen, amtlich zugelassenen Dübeln und Schrauben zu erfolgen. 2.2 Material- und Bauteilverträglichkeit Alle im LV aufgeführten Bestandteile der Konstruktionen müssen aufeinander abgestimmt und miteinander verträglich sein, um die uneingeschränkte Funktion der Konstruktionen zu gewährleisten. 2.3 Holzwerkstoff-Tragplatten Als Tragplatten für die Möbel dürfen ausschließlich Platten der Emissionsklasse E1 oder besser eingesetzt werden. 2.4 Beschichtungen / Oberflächenbehandlung 2.4.1 Beschichtungen / Oberflächenbehandlung von Holzwerkstoffen: A) Beschichtung mit Dekorativen Hochdruck-Schichtpressplatten (HPL) Beschichtung aus Dekorative Hochdruck-Schichtpressplatten (HPL) auf Holzwerkstoffplatten sind nach EN 438, in einer Stärke von mind. 0,8 mm, mit strapazierfähiger, stoss-, kratzunempfindlichen Oberfläche auszuführen. Die Oberfläche der HPL Platten ist mit Dekoroberfläche (melaminharzgetränktes Dekorpapier) auszubilden. Farbton der HPL-Beschichtungen: Unifarbton, nach Wahl des Architekten Angebotene HPL-Beschichtung: B) Melaminharzbeschichtung Melaminharzbeschichtung auf Holzwerkstoffplatten Farbton der Melaminharzbeschichtungen: Unifarbton, nach Wahl des Architekten C) Furnier Auf Holzwerkstoffplatten sind teilweise Echtholz-Furnier in der Stärke ca. 2 mm auszuführen. Als Holzart ist Eiche, ohne Fehlstellen. Vor der Ausführung ist das Furnier beim Architekten zu bemustern. Erst nach Freigabe des Furniers darf mit der Fertigung begonnen werden. Das Furnier ist vollflächig auf der Holzwerkstoffkonstruktion wasserfest aufzuleimen. 3. Ausführung 3.1 Allgemein 3.1.1 Aufmaße Aufmaße vor Ort sind für diverse Bauteile zwingend notwendig. Über die fertigungstechnisch notwendigen Roh- und Ausbaubaumaße ist ein Aufmaßprotokoll zu erstellen und unaufgefordert der OÜW vorzulegen. 3.1.2 Untergrund Der Untergrund zur Befestigung von Einbaumöbeln besteht im wesentlichen aus: - tragenden Stahlbetonbauteilen - Trockenbaukonstruktionen 3.1.3 Maßtoleranzen Die im LV genannten Maße sind Planmaße. Alle für eine vertragsgemäße Ausführung notwendigen Aufmaße hat der AN selbstständig verantwortlich durchzuführen. Es gelten generell die erhöhten Anforderungen an die Maßtoleranzen nach DIN 18202 und 18203. Nach Auftragsvergabe sind an der Leistung des Vorunternehmers die genauen Aufmaße zu nehmen. Die Unterkonstruktionen sind so auszubilden, daß die Maßtoleranzen der angrenzenden Bauteile ausgeglichen werden können. Mehrforderungen wegen Ungenauigkeit von bauseitigen Bauteilen werden nicht anerkannt, sofern die zulässigen Toleranzen nicht überschritten werden. Die Anschlusskonstruktionen müssen zum Ausgleich der Maßtoleranzen verstellbar ausgebildet werden. Der Auftragnehmer hat sich vor der Ausführung eigenverantwortlich über die zu erwartenden Deckendurchbiegungen zu informieren. Im Auftragsfall werden dem AN entsprechende Dokumente übergeben. 3.1.4 Materialstärken Alle Materialstärken sind gemäß dem zu erstellenden Tragfähigkeitsnachweis unter Beachtung der Herstellerrichtlinien und gemäß Zulassung, Prüfzeugnis sowie nach dem Stand der Technik zu wählen. 3.2 Befestigungsmittel, Dübelanweisung Es dürfen nur Befestigungsmaterialien mit gültiger amtlicher Zulassungsbescheinigung verwendet werden. Bei Dübelbefestigungen ist nur die Verwendung von Metalldübeln zulässig. Alle notwendigen und nicht im LV beschriebenen Verbindungsmittel sind einzukalkulieren. Dübelanweisung: Die Befestigungen an Wänden haben mit ausreichend kräftigen, amtlich zugelassenen Dübeln und Schrauben zu erfolgen. Bei Trockenbauwänden erfolgt die Befestigung im Schraubgrund der Trockenbaukonstruktion. Zur Vorbereitung der Dübelung ist ein Eisensuchgerät zu verwenden, um unnötige Bohrungen zu vermeiden. Zum Bohren der Dübellöcher dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die den einwandfreien Sitz der Dübel garantieren. Jeder Dübel ist auf seinen festen Sitz zu prüfen. Bei der Befestigung sind bauseitige Oberflächentoleranzen durch geeignete Maßnahmen (Zwischenlagen aus Druck- und Korrossionsstabilen Materialien) auszugleichen. 3.3 Erstreinigung Die vom Auftragnehmer gelieferten Teile sind innen- und aussenseitig in sauberem Zustand zu montieren. Bei Teilen, die mit besonderen Schutzvorrichtungen abgedeckt bzw. versehen sind, dürfen diese  erst nach Absprache mit der Bauleitung entfernt werden. Eine einmalige fachgerechte Erstreinigung als Grundreinigung der montierten Teile innen- und aussenseitig hat nach Aufforderung durch die Objektüberwachung zu erfolgen. 3.4 Schnittstellen 3.4.1 Unterkonstruktion Alle erforderlichen Distanzstücke, Bohrungen, Befestigungs- und Verbindungsmittel, für die Befestigung der Möbel an der bauseitigen Wand sind Leistung des AN. 3.4.2 Elektroanschlüsse Elektroanschlüsse sind bis zur Schnittstelle Wandoberfläche im Einheitspreis zu berücksichtigen. 4. Werk- und Montageplanung Die Anforderungen an die Werk- u. Montageplanung gemäß gewerkeübergreifender Position sind zwingend zu beachten und einzuhalten. 5. Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung der Einbaumöbel erfolgt gemäß VOB / C,nach DIN 18355 - Tischlerarbeiten, sofern in der Leistungsposition nicht ausdrücklich andere Abrechnungsmodalitäten vorgegeben werden.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Schreinerarbeiten
10.01 Waschtischanlage mit Unterschränken
10.01
Waschtischanlage mit Unterschränken
10.02 Sonstiges
10.02
Sonstiges
10.03 Stundenlohnarbeiten
10.03
Stundenlohnarbeiten

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