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OZ
Beschreibung
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Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Hinweis LV Version HINWEIS LV- VERSION LV- Version Index 0: Stand 31.07.2025 LV- Version Index A: Stand DD.MM.2025 ggf. Weiterentwicklungen im Zuge der Vergabe LV- Version Index B: Stand DD.MM.2025 ggf. Weiterentwicklungen im Zuge der Vergabe LV- Version Index C: Stand DD.MM.2025 ggf. Weiterentwicklungen im Zuge der Vergabe
Hinweis LV Version
Allgemeine Objektbeschreibung Die CA Immo Berlin Europaplatz 02 GmbH & Co. KG hat im dritten Quartal 2024 mit der Realisierung des Anna-Lindh-Haus eines weiteren Bürogebäudes direkt am Europaplatz begonnen. Es bestehent aus sechs Vollgeschossen (EG - 5. OG), einem Staffelgeschoss (6. OG), einem Dachgeschoss für Technik und einem Teiluntergeschoss.. Das Anna-Lindh-Haus, benannt nach der schwedischen Außenministerin und Europapolitikerin Anna Lindh, wurde vom dänischen Architekturbüro Dorte Mandrup entworfen. Das Haus kombiniert eine innovative Holz-Hybrid-Konstruktion mit modernen Elementen und schafft so ein harmonisches Gleichgewicht zwischen skandinavischer Schlichtheit und innovativem Flair. Die zentrale und urbane Lage direkt am Berliner Hauptbahnhof und an der Schnittstelle der wichtigsten Verkehrsadern der deutschen Hauptstadt könnte nicht besser sein. Das Grundstück liegt an der Jean-Monnet-Straße sowie an der Minna-Cauer-Straße nördlich des Hauptbahnhofs in Berlin Mitte am Europaplatz. Das Gebäude ist mit einer Höhe von ca. 22 m und einem Teiluntergeschoss (ca. 17.200 m² Grundfläche) sowie mit einem Innenhof im 1. OG und einer Dachterrasse geplant. Die hochgradig flexible Grundrissgestaltung möchte eine Zielgruppenvielfalt herstellen und Kommunikation und konzentriertes Arbeiten ermöglichen. Die Nutzung teilt sich wie folgt auf: Im Erdgeschoss sind Empfangsflächen, öffentlich nutzbare Bereiche wie Café, Gastronomie, Fitness oder Retail sowie umfangreiche Fahrradabstellplätze mit Drainagen und Lademöglichkeiten geplant. Das erste Obergeschoss erhält einen begrünten Innenhof. Ab dem zweiten bis zum fünften Obergeschoss entstehen flexible Büronutzflächen, die typischerweise in drei Einheiten à 800 - 1.200 m² je Regelgeschoss aufgeteilt werden können - alternativ mehrfach teilbar auf bis zu vier Einheiten à rund 400 - 600 m² mit eigenem Medienanschluss, Sanitäreinrichtungen, Teeküchen und Putzräumen. Das Staffelgeschoss dient als Technikgeschoss mit zugehöriger Dachterrasse, oberhalb wird eine Bauwerksstruktur für eine Photovoltaikanlage geplant. Die Raumkonzeption ermöglicht eine Mischung aus Open Space, Einzelbüros, Kommunikations- und Co-Working-Zonen - mit etwa 15 % Besprechungs-, 85 % Büroraumanteil. Unter dem Gebäude ist eine Tiefgarage für Technik und Fahrzeugnutzung vorgesehen; die Zufahrt erfolgt über die private Tiefgaragenzufahrt im benachbarten Jean-Monnet-Straße 4 / Tour Total, im Eigentum der CA Immo. Die technischen Anlagen - inklusive Haustechnik, Bauphysik, Fassade, Gebäudeleittechnik und Sicherheitssystem - werden integrativ geplant, um eine möglichst CO2-arme Errichtungsphase und wirtschaftlich nachhaltigen Betrieb gemäß dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeschutznormen zu gewährleisten. Das Projekt strebt höchste Zertifizierungsstandards an, darunter DGNB-Platin, WELL Core & Shell Platin sowie WiredScore Platin, erfüllt den BEG 40-Standard, liegt im Endenergiebedarf maximal bei 75 kWh/m²a und entspricht der EU-Taxonomie für Energie und Wasser. Die klimatische Grundversorgung erfolgt über integrierte Heiz- und Kühlsegel, ergänzt durch zentrale Raumlufttechnik, mit Betriebszeiten von montags bis freitags zwischen 7 und 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr. Die angestrebte Fertigstellung (bezugsfertige Übergabe) ist für Ende 2026 geplant. Insgesamt verbindet das Anna-Lindh-Haus auf Baufeld 02 nachhaltige, flexible Architektur mit hoher technischer und gestalterischer Qualität - entwickelt als modernes Büro- und Verwaltungsgebäude in zentraler Lage im Herzen der Berliner Europacity.
Allgemeine Objektbeschreibung
Modellfoto
Modellfoto
BVB - Besondere Vertragsbedingungen BVB - Besindere Vertragsbedingungen Auf die beiliegenden BVB- BsondereVertragsbedingungen (separates Dokument) wird explizit hingewiesen. Die VOB/B wird als Vertragsgrundlage ausdrücklich ausgeschlossen!
BVB - Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein 1. Allgemeines Die ZTV "Allgemein" bilden zusammen mit der Leistungsbeschreibung einen Vertragsteil, der die ATV der VOB/C ergänzt Nachfolgende Hinweise dienen als Kalkulationsgrundlage im Rahmen des LV und beziehen sich im Wesentlichen auf organisatorische und ablaufbezogene Anforderungen. Detaillierte Festlegungen und Anforderungen sind im Projekt-- sowie Logistikhandbuch geregelt. 2. Baustelleneinrichtung und Infrastruktur Alle Details zu Lagerflächen, Baustellenwasser (Lösch-/Trinkwasser), sanitären Anlagen, Baustrom, Beleuchtung, Hebezeugen, Bauaufzügen sowie Reinigung und Abfallentsorgung sind verbindlich im beigefügten Logistikhandbuch geregelt. 3. Baustellenpersonal Während der gesamten Ausführung muss eine fachlich qualifizierte, deutsch-sprechende und weisungsberechtigte Aufsichtsperson des Auftragnehmers permanent vor Ort sein. 4. Lärm- und Staubschutz Die Baustelle muss gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz so geplant, eingerichtet und betrieben werden, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, welche die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche von Baustellen auf ein Mindestmaß reduzieren. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass alle Maschinen und Geräte nach den jeweils gültigen Schallschutzanforderungen ausgerüstet sind. Arbeiten, bei denen die zulässigen Werte der TA Lärm überschritten werden, bedingen die vorherige Freigabe des Auftraggebers und der Objektüberwachung. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Eine Staubentwicklung während der Arbeiten, insbesondere beim Beladen und Transportieren, und auch eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist vom AN durch wirkungsvolle Maßnahmen zu unterbinden. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben der TRGS 559 "Mineralische Stäube" strikt einzuhalten. 5. Schutz von Bauteilen Einbauteile und angrenzende Bauteile sind sorgfältig zu schützen. Oberflächenverletzende Befestigungen sind untersagt. Besondere Schutzmaßnahmen (z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Böden) sind in den Einzelpreispunkten (EP) berücksichtigt. 6. Übergabe der Leistungen Die Lieferungen und Leistungen sind gebrauchsfertig zu übergeben und bis zur Endabnahme vor Beschädigungen zu schützen. 7. Freigabevermerk Die vom AN (Auftragnehmer) verwendeten Unterlagen müssen den Freigabevermerk des AG (Auftraggeber) oder dessen Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN nicht von seinen Prüfungs- und Hinweispflichten. 8. Abfallentsorgung Die entsprechenden Vorschriften für die Entsorgung von Abfallstoffen, insbesondere von Sondermüll, sind strikt einzuhalten. Farb-, Lack- und Anstrichreste müssen getrennt und entsprechend gekennzeichnet werden. Das Einfüllen in Arbeitsräume oder das Eingraben bzw. Verbrennen auf der Baustelle ist untersagt. 9. Ökologische Anforderungen Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden, die keine gesundheitsgefährdenden Substanzen enthalten oder freisetzen. Falls erforderlich, sind entsprechende Produktzertifikate vorzulegen. Verboten sind voll- bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK). 10. Baustrom und Bauwasser Die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden bauseits zur Verfügung gestellt. Weitere Kosten werden gemäß Vertrag verrechnet. 11. Koordination mit anderen Gewerken Arbeiten, die mit anderen Gewerken in Verbindung stehen, sind abzustimmen, um eine einwandfreie Zusammenarbeit zu gewährleisten. Die Koordination liegt beim AN in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. 12. Unklarheiten und Rückfragen Etwaige Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses (LV) sind vor Abgabe des Angebots mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter muss alle Positionen auf Vollständigkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck überprüfen. Einwände sind schriftlich und im Nebenangebot zu dokumentieren. 13. Gleichwertige Materialien / Fabrikate Falls gleichwertige Materialien oder Ausführungen/Fabriakte angeboten werden, muss der Nachweis der Gleichwertigkeit und Systemverträglichkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften erbracht werden, z. B. durch Mustervorlagen und Zertifikate. Alternativen sind im Nebenangebot darzustellen. Kosten für Prüfungen, Zeugnisse oder technische Unterlagen, die erforderlich sind, um die geforderte Qualität zu belegen, gelten als Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. 14. Zertifizierung Es wird eine Gebäudezertifizierung nachDGNB/WELL/WiredScore Platin angestrebt. Dies ist von allen am Projekt Beteiligten in der Planungs- und Ausführungsphase zu berücksichtigen. 15. Kenntnis der Preisfaktoren Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe seines Angebotes mit allen preisbildenden Faktoren vertraut zu machen. Nachforderungen aufgrund unzureichender Informationen werden nicht anerkannt. 16. Angebotene Leistung Die angebotene Leistung umfasst die vollständige Herstellung, Lieferung zum Einbauort und den Schutz der Leistung vor anderen Gewerken. Die Anlieferung der Materialien erfolgt ausschließlich über die vorgegebenen Anfahrtswege der örtlichen Bauleitung, gem. Logistikkonzept. 17. Eignungsprüfung der Untergründe Alle Untergründe sind vom AN auf Eignung (insbesondere hinsichtlich der Feuchtigkeit) gemäß **DIN 18340, Nr. 3.1.1 zu prüfen. 14. Rissgefährdete Stellen Rissgefährdete Stellen im Untergrund sind vor Beginn der Ausführung mit dem AG zu besichtigen. Die erforderlichen Maßnahmen sind gemeinsam abzustimmen. 18. Bemusterung Bemusterung: Alle in diesem LV beschriebenen Materialien sind zu bemustern. Dem AG sind das ausgeschriebene Fabrikat sowie drei Alternativen nach Wahl des AG kostenneutral vorzulegen. 19. Abrechnung Alle Preise verstehen sich auf eine nutzungsfertige Arbeitsleistung, einschließlich Lieferung, Einbringung, Transport und der Montage sämtlicher Materialien, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung oder Leistung vermerkt ist. 20. Dokumentation Montagepläne, statische Nachweise, Zulassungen, Herstellerfreigaben, Pflegeanleitungen, etc. sind dem Auftraggeber nach Fertigstellung zu übergeben.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Leistungsumfang, Angebot des AN LEISTUNGSUMFANG, ANGEBOT AN Die Umsetzung der Nutzeranforderungen in Fläche, Flächenverhältnisse, technische Systeme und Materialien sind das Planungsergebnis und Grundlage für die nachfolgenden Leistungsbeschreibung. Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung beinhalten insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Leistungen: - Werk- und Montageplanungen, - eigene Baustelleneinrichtung für Zwecke des AN, - Baustrom-, Bauwasserversorgung ab den definierten Übergabestellen, - Schnittstellenkoordination der ausgeschriebenen Leistungen, - Holztüren, - Rohrrahmentüren, - Trockenbauarbeiten, - Systemboden, - Putz- und Malerarbeiten, - Fliesenarbeiten, - Bodenbelagsarbeiten, - Systemtrennwände, - Lamellen- und Metalldecken, - Heiz- / Kühlsegel, - Schreinerarbeiten, Waschtischanlagen, - Dokumentation, - Inbetriebnahme der eigenen Leistungen - etc. Sollte der AN nach pflichtgemäßer, zumutbarer Prüfung Bedenken haben, ob in der Ausschreibung die zu erbringenden Leistungen richtig und vollständig angegeben sind, um die Bauleistung vertragsgemäß, insbesondere vollständig, mängelfrei und termingerecht zu erbringen, so hat er diese Bedenken zusammen mit den von ihm für erforderlich gehaltenen Änderungen und Zusatzkosten auf einer Anlage zum Angebot oder in anderer Weise schriftlich zusammen mit der Angebotsübermittlung dem AG mitzuteilen. Das Angebot des AN ist für den AG kostenfrei. Es Angebot basiert ausschließlich auf den vorliegenden Angebots- und Vertragsbedingungen der Ausschreibung des AG. Eigene Geschäftsbedingungen des AN entfalten keine Rechtskraft. Das Angebot des AN muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Auspreisung des nachfolgenden Leistungsverzeichnisses, - Fabrikatsliste/ Bieterangaben Die Ausarbeitung und zur Preisfindung nötigen Details eines gegenüber dem AG abzugebenden Angebots sowie jede sonstige Bearbeitung des Leistungsverzeichnisses einschließlich Erstellung etwa erforderlicher Gutachten oder Erarbeitung von Alternativangeboten durch den AN haben für den AG kostenfrei zu erfolgen.
Leistungsumfang, Angebot des AN
Allgemeine Angaben 0. ALLGEMEINE ANGABEN Alle sich aus den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis ergebenden Maßnahmen und damit in Verbindung stehenden Aufwendungen sind vom AN in die Angebotspreise einzukalkulieren und bei der Ausführung zu berücksichtigen. 0.1     VERWENDETE ABKÜRZUNGEN AG     Auftraggeber AN               Auftragnehmer BE               Baustelleneinrichtung BMA  Brandmeldeanlage GOK  Geländeoberkante OK     Oberkante OKFF Oberkante Fertigfußboden STB   Stahlbeton TGA   Technische Gebäudeausrüstung TRH   Treppenhaus UK               Unterkante / Unterkonstruktion (gemäß Kontext) VK               Vorderkante ZiE     Zustimmung im Einzelfall
Allgemeine Angaben
01 Allgemein
01
Allgemein
01.01 Gewerkeübergreifende Leistungen
01.01
Gewerkeübergreifende Leistungen
01.02 Baustelleneinrichtung
01.02
Baustelleneinrichtung
01.03 Zertifizierungen
01.03
Zertifizierungen
08 Holztüren
08
Holztüren
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) - HOLZTÜREN 1. Allgemeines Zusätzlich zur VOB Teil C, in der zur Beauftragung gültigen Fassung, gelten alle Richtlinien und Vorschriften der jeweiligen Fachverbände und Materialhersteller. Bei den abzugebenden Preisen ist insbesondere VOB/C, DIN 18299 zu beachten. Für Verarbeitung, Lieferung, Einbau und Abnahmen von Materialien, Teilen und Verbindungen gelten die am Standort der Baustelle gültigen entsprechenden Gesetze, Normen, Verordnungen und Bestimmungen. Erforderliche Nachweise hat der AN kostenlos für den AG zu erbringen. Brandschutz-, Wärmeschutz- und schallschutztechnische Anforderungen sind zwingend zu beachten. Behinderungen durch Fremdmaterialien im Arbeitsbereich sind zu berücksichtigen, eine Koordination mit den betroffenen Firmen hat selbstständig zu erfolgen. 1.1 Umfang der Leistungen Die Lieferung, die Einbringung, der Materialtransport und die Ausführung im Gebäude ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Der Auftragnehmer erstellt im Wesentlichen: - Holztüren einschließlich Holz- oder Stahlzargen, - mit und ohne Brandschutzanforderungen, - mit und ohne Schallschutzanforderungen, - mit und ohne Feuchtraumanforderungen, - mit und ohne Oberblenden, - mit den erforderlichen Beschlägen - einschließlich dem Einbau in Trockenbau- und Massivwände. Die auszuführenden Leistungen befinden sich in allen Ebenen des Gebäudes (EG bis 7.OG). Die Einbringung und der Transport im Gebäude ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. 1.2 Konstruktionsvorgaben Die dem LV zugeordneten Detailzeichnungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Konstruktive Änderungen können vorgenommen werden, wenn dies aus wirtschaftlichen und/oder funktionalen Gesichtspunkten erforderlich erscheint. Diese dürfen aber in keinem Fall zu einer Veränderung des Erscheinungsbildes führen. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen! 1.3 Stand der Technik Die Konstruktionen sind nach den einschlägigen Normen, Richtlinien und Verarbeitungsvorschriften sowie dem Stand der Technik zu erstellen und einzubauen. 2. Stoffe, Bauteile Es sind, wo immer möglich, nur Türen eines Fabrikates einzubauen, um im Gebäude ein einheitliches Türsystem zu erzeugen. Dies gilt auch für sämtliche Beschlagteile, die von jeweils nur einem Hersteller zu beziehen und einzubauen sind. Hierdurch soll ein einheitliches Erscheinungsbild der Türen und eine Vereinfachung der Wartungsarbeiten im gesamten Objekt gewährleistet werden. 2.1 Türblatt Türblattstärke gemäß Anforderungen aus Detailzeichnungen und Türliste. 2.2 Türzarge Stahlzargen: Es kommen Stahl-Umfassungszargen zum Einsatz. Alle Stahlzargen sind auf Gehrung verschweißt, aus gekantetem Stahlblech, einschl. Vorstanzungen zur planebenen Aufnahme des Schließbleches, mit mörtelsicherer Schließöffnung auszuführen. Holzzargen: Es kommen  Holz-Stockzargen zum Einsatz. Alle Zargen mehrteilig, für Innentüren in Trocken- oder Massivwänden, Ausführung: Umfassungszarge mit gerader Bekleidung, Material: Holzwerkstoff mit Melaminharzoberfläche oder Furnier, gem. Türliste. Zargendicke: passend zur Wandstärke Falzmaß: 13 × 25 mm Standard Dichtung: umlaufend, elastisch eingezogen, Bänder: gem. Türliste Montage: verdeckt verschraubt oder verklebt, inkl. PU-Schaum-/Dübelbefestigung, Leistung: Lieferung und montagefertiger Einbau, inkl. aller Befestigungs- und Abdichtarbeiten, Oberflächenqualität: Beanspruchungsgruppe mittel 2.3 Anschlagdämpfung/-dichtung Die Türzargen sind mit einer Anschlagdämpfung/-dichtung auszuführen, bestehend aus einer umlaufenden (entsprechend Falzausbildung), in den Ecken auf Gehrung verschweißten/vulkanisierten Hohlkammerdichtung mit ± 2,5 mm Toleranzausgleich, Bei Brand- / Rauch- und Schallschutzanforderungen sind die Anschlagdämpfung/-dichtungen nach entsprechender Zulassung auszuführen sowie gemäß Anforderungen aus Detailzeichnungen und Türliste. 2.4 Beschlagsteile Sämtliche Beschlagsteile sind auf Aufforderung bei der technischen Angebotsverhandlung zu bemustern und zur Freigabe vorzulegen. 2.4.1 Türbänder Es kommen 3D verstellbare Rollenbänder (Holztüren) zum Einsatz. Die Türbänder sind als 3-dimensional verstellbare Rollenbänder auszuführen. Sie müssen eine präzise Justierung des Türblattes in Höhe, Seite und Andruck ermöglichen, ohne Demontage des Türblattes. Technische Anforderungen: Ausführung gemäß DIN EN 1935, mindestens Klassifizierung 4ǀ7ǀ6ǀ1ǀ1ǀ3ǀ0ǀ14 (oder vergleichbar). Tragkraft: passend zur Türgröße und -masse, mind. 160 kg/Paar. Material: Edelstahl, korrosionsgeschützt gemäß Nutzungsklasse. Oberfläche: je nach Architektenvorgabe (z.B. Edelstahl matt) Wartungsfreie Lagerung, spielfrei und langlebig. Einsetzbar für stumpf einschlagende Türblätter mit oder ohne Dichtungssysteme. Bei Funktionstüren (Rauch-/Schallschutz/Brandschutz): Nachweis der Eignung durch gültige Prüfzeugnisse erforderlich. Es kommen verdeckt liegende Türbänder, dreidimensional justierbar zum Einsatz. Anwendung: für gefälzte oder stumpf einschlagende Innentüren, Material: Aluminiumdruckguss oder Stahl, wartungsfrei gelagert, Oberfläche: Edelstahl-Optik Verstellung: 3D-justierbar (horizontal, vertikal, Anpressdruck), Einbau: flächenbündig in Zarge und Türblatt eingelassen, Zubehör: inkl. Abdeckkappen, Befestigungsschrauben Zulassung: für Brand-/Rauchschutztüren, gem. Türliste Türtyp: stumpf einschlagende Türblätter, ohne sichtbare Bänder Einsatzbereich: Objektbau 2.4.2 Türgarnituren (Drücker, Knauf, Rosetten) Für das Bauvorhaben sind Türgarnituren in der Richtqualität des Herstellers FSB Modellreihe 1076 als Objektbeschlag geplant. Alternative Serie siehe Titel EP Abfragen. Weitere Alternativen des Bieters können als Nebenangebot angeboten werden. Für Türen mit elektr. Zutrittssystem werden bauseits die Türgarnituren einschl. Zutrittssystem geliefert und eingebaut. 2.5 Korrosionsschutz von Stahlteilen Alle Stahlteile der Türkonstruktion (z.B. Zarge) sind feuerverzinkt nach DIN 17162 auszuführen. 2.6 Gesundheitsgefährdende Stoffe Es ist vom Unternehmer sicherzustellen, dass keinerlei gesundheitsgefährdende Stoffe eingebaut werden, alle eingebauten Materialien dürfen weder Formaldehyd, PCB noch Asbestfasern absondern und/oder enthalten. Auf Anforderung hat der AN als Nebenleistung den Nachweis hierüber zu erbringen. 2.7 Material- und Bauteilverträglichkeit Alle im LV aufgeführten Türbestandteile müssen aufeinander abgestimmt und miteinander verträglich sein, um die uneingeschränkte Funktion der Türen zu gewährleisten. 3. Ausführung 3.1 Befestigungsmittel Befestigungen am Bauwerk sind im Rahmen der AN- seitigen Werk- und Montageplanung frühzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dafür sind die auftretenden statischen Belastungen zu benennen. Es dürfen nur Befestigungsmaterialien mit gültiger Zulassungsbescheinigung verwendet werden. Bei Dübelbefestigungen ist nur die Verwendung von Metalldübeln zulässig. 3.2 Verarbeitungsrichtlinien Vorgeschriebene Materialien und Bauteile sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers einzubauen. 3.3 Zulassungen / Prüfzeugnisse Die technischen Werte der Einzelbauteile, sowie der Gesamtkonstruktion sind bei der Angebotsabgabe anzugeben und durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Zulassungen, Prüfzeugnisse, Bescheinigungen sind für nachweispflichtige Bauteile vor Montagebeginn unaufgefordert dem AG und der FBL zu übergeben. Bei der Bereitstellung der entsprechenden Unterlagen handelt es sich um eine Nebenleistung die nicht zusätzlich vergütet wird. Für Baustoffe, die aufgrund bauaufsichtlicher Vorschriften einer Güteüberwachung bedürfen, sind entsprechende Nachweise als Nebenleistung zu erbringen. 3.4 Werkstatt- und Montagezeichnungen Vor Beginn der Arbeiten sind Werkstatt- und Montagezeichnungen durch den Auftragnehmer zu erstellen und zur Prüfung vorzulegen. Diese Leistungen werden über eigene Positionen des Leistungsverzeichnisses vergütet. 3.5 Maßkontrolle Alle Maße, Ausführungsarten, Stückzahlen usw. sind den Architektenplänen bzw. der Türliste des Architekten zu entnehmen und eigenverantwortlich zu überprüfen. Sämtliche in den Ausführungsplänen und im LV beschriebenen Maße sind rechtzeitig vor Fertigungsbeginn der jeweiligen Leistungsposition auf der Baustelle nachzuprüfen und zu kontrollieren. Die Türen sind auf der Grundlage der vor Ort aufgemessenen Einbausituation (Aufmaß vor Ort) zu fertigen und einzubauen. Die Maßbezeichnungen in den Leistungspositionen beziehen sich auf die Maßbezeichnungen der beiliegenden Regeldetails. Bei der Kalkulation ist dieser Zusammenhang zwingend zu beachten! 3.6 Feuerschutz- und Rauchschutz-Abschlüsse Es dürfen nur solche Feuerschutz- und Rauchschutztüren, angeboten werden, die durch Vorlage von Normen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, TÜV-Abnahmen (bei mechanisch betätigten Türen) und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde den Eignungsnachweis erbringen. Das gleiche gilt für den sachgemäßen Einbau, einschließlich der Beschläge, Steuerungen und Feststellvorrichtungen. Alle Feuer- und Rauchschutzabschlüsse müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben und müssen mit dem amtlichen Kennzeichnungsschild versehen sein. Bei dem angebotenen Fabrikat muss eine vom Türblatt getrennte Vorabmontage der Türzarge baurechtlich genehmigt sein. Vom Bieter ist bei selbstschließenden Türen die fabrikatstypische Feststellung bzw. Betätigung anzugeben, wenn in den Ausschreibungsunterlagen dazu keine Forderungen bestehen. 3.7 Schallschutz Für die in der Ausschreibung aufgeführten Türen ist grundsätzlich ein Nachweis über das Schalldämmmaß nach DIN 4109 bzw. DIN 52210 vorzulegen. Es ist der Prüfstandwert (Rw,P) mit einem Vorhaltemaß von 5 dB über dem erforderlichen Schalldämmwert (erf. Rw) der Tür im eingebauten Zustand nachzuweisen: Rw,P-Wert = erforderliches Schalldämmmaß der Tür im eingebauten Zustand +  5 dB Vor Ort wird das Schalldämmmaß bauseits stichprobenartig geprüft. 3.8 Ausstattung / Türliste Es ist davon auszugehen, dass alle in der Türliste aufgelisteten Türen und ausgeschriebenen Türtypen mit den aufgeführten Beschlägen, Ausstattungen und ggfls. Sicherheitseinrichtungen kombiniert werden. Sofern diesbezüglich Einschränkungen bestehen, sind diese mit Abgabe des Angebotes schriftlich mitzuteilen. Sämtliche in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Türen sind entsprechend der Türliste mit Beschlägen, Türausstattungen und Sicherheitseinrichtungen auszustatten. Entsprechende Ausnehmungen, Leerrohre, etc. sind standardmäßig in den Türen vorzuhalten. Die Anschlagsrichtung (DIN links, DIN rechts) der Türen sind eigenverantwortlich den Plänen der Architekten und den Türlisten zu entnehmen, ebenso die Festlegung Gang-/Standflügel. Die im Leistungsteil aufgeführten Positionen sind wahlweise für den Einbau nach DIN links bzw. DIN rechts auszuführen. Der Hinweis "Bedienkräfte und -momente der gesamten Türkonstruktion nach DIN 18040-1" in der Türliste ist bei den jeweiligen Türen unbedingt zu berücksichtigen. 3.9 Beschlagarbeiten / Türausstattungen Alle Beschläge, Beschlagteile und Türausstattungen sind nach den Richtlinien des jeweiligen Herstellers einzubauen. Beschlagteile und Ausstattungen müssen so ausgeführt werden, dass sie die Funktion des Bauteils auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen. Bestehen vom Hersteller der Beschläge / Ausstattungen Beschränkungen in der Belastung oder sind zusätzliche Befestigungen der Zargen erforderlich, so ist der Auftraggeber darauf hinzuweisen. Elektromechanische Feststellvorrichtungen für Türen sind so zu bemessen, dass sie auf Dauer die Kraft von Türschließern sowie die Federkraft straff eingestellter Pendeltür- oder Federbänder aufnehmen können. Werden für Schalldämmzwecke oder zum Rauchschutz Bodendichtungen an den Türen gefordert, so sind sie nachstellbar anzubringen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist im Rahmen der Abstimmung zur AN- seitigen Werk- und Montageplanung zu erfragen. Lippendichtungen dürfen nicht ausschließlich parallel verstellbar sein. Sämtliche montierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verschmutzung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Maler- / Lackierarbeiten dürfen dadurch nicht erschwert werden. Falls gefordert, sind sämtliche notwendigen Elektroanschlüsse und Verkabelungen der Beschläge für den bauseitigen Anschluss nach VDE-Richtlinien vorzurichten (Nebenleistung). Übergabepunkt ist die Türdose. 3.10 Zulassungen / Nachweise Spätestens 3 Wochen nach Beauftragung sind vom Auftragnehmer alle erforderlichen Prüfzeugnisse und Zulassungen zu Türen, Beschlägen, Ausstattungen und Sicherheitseinrichtungen unaufgefordert dem Bauherrn und der Objektüberwachung vorzulegen. 3.11 Einbau Es sind zunächst die Zargen termingemäß einzubauen bzw. dem AN trockenbau zum Einbau zu übergeben. Die Türblätter, die Beschlagteile, die Dichtungsbänder und alle anderen Einbauteile sind jeweils erst zum vereinbarten Fertigstellungstermin einzubauen. Es obliegt dem Auftragnehmer sich zu vergewissern, dass die Tür in der richtigen Höhenlage gesetzt wird. Durch den Auftragnehmer sind an jeder Tür die Übereinstimmung von Oberkante Rohdecke (OKRD) mit den Plankoten zu überprüfen. Der Auftragnehmer hat für die Folgen bei Unterlassung dieser Sorgfaltspflicht einzustehen. 4.   Nebenleistung 4.1 Koordinationsaufwand Der Koordinationsaufwand für Absprachen mit den Planungsbeteiligten und mit den haustechnischen Gewerken und Ausbaugewerken, die in die Leistungen des AN eingreifen, ist einzukalkulieren. 4.2 Übertragung von Höhenrissen In allen Bauteilen und Geschossen sind an exponierten Stellen Achs- und Höhenrisse vorhanden. Die in den Werkplänen festgelegten Maße und Bodenhöhen von Räumen und Flächen sind nach den vorgenannten Rissen vom AN in eigener Verantwortung zu projizieren. Die Übertragung von Höhenrissen und Flächenbegrenzungen zur Montagestelle ist Sache des AN und gilt als Nebenleistung. 4.3 Zargenabstandhalter Die zum Transport am Zargenfuß eingeschweißten Abstandhalter sind nach Einbau der Zarge aus der Zarge fachgerecht herauszutrennen und gemäß Logistikkonzept zu entsorgen. 4.4 Allgemeines Ergänzend zu den Nebenleistungen der VOB werden folgende Leistungen nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht besondere Positionen dafür vorgesehen sind: - Die Ausführung der Arbeiten zeitversetzt, baubegleitend und abschnittsweise gemäß Bauzeitplan und Baufortschritt sowie auf Anordnung der örtlichen Bauleitung. - Vorlage eines detaillierten Bauablaufplanes, gegliedert in Ebenen und Bauteile, einschließlich aller Planungs- und Bestellfristen, 3 Wochen nach Beauftragung. - Aufmaß vor Ort mit Aufmaßprotokoll - Bereitstellung von Prüfzeugnissen und Messunterlagen - Der Aufwand für alle Bohrungen, die zur Auftragserfüllung notwendig sind, sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderte Vergütung vorgesehen ist. - Das Liefern und Einbauen aller erforderlichen Befestigungs- und Verbindungsmittel sowie Kleineisenteile, wie Schrauben, Bolzen, Muttern, Unterlagsscheiben, Verbund- und Dübelanker, Schlaudern, Klammern, Pratzen usw. - Sofortiges Ausbessern des Korrosionsschutzes an allen beschädigten Stellen an den Montageverbindungsstellen über die gesamte Fertigungs- und Montagezeit bis zur Abnahme. Alle Preise verstehen sich auf eine nutzungsfertige Arbeitsleistung, einschl. Lieferung und Montage sämtlicher Materialien, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung oder Leistung vermerkt ist. 5. Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung der Türen erfolgt gemäß VOB / C, nach DIN 18355  Tischlerarbeiten. Die Abrechnung der Beschlagarbeiten erfolgt gemäß VOB / C, nach DIN 18357 Beschlagarbeiten
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
08.01 Grundausbau
08.01
Grundausbau
08.02 Mieterausbau - bleibt leer
08.02
Mieterausbau - bleibt leer
08.03 Stundenlohnarbeiten
08.03
Stundenlohnarbeiten

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