Entwaesserungsarbeiten
Anbau Geb. E LRH Speyer
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
02 Verkehrsflächen, Kanal, Außenanlagen, Abbruch Carport
02
Verkehrsflächen, Kanal, Außenanlagen, Abbruch Carport
Angaben zur Ausführung gemäß VOB Teil C - DIN 18299 ff. Angaben zur Ausführung gemäß VOB Teil C - DIN 18299 ff. 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Die Baumaßnahme befindet sich auf Gelände des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz in der Gerhart-Hauptmann-Straße 4, 67346 Speyer. Die Zufahrt erfolgt von der Gerhart-Hauptmann-Straße und von der Obere Langgasse über einen Parkplatz. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. Der AG hat ein Radon-Gutachten erstellen lassen. Die Erkenntnisse aus dem Gutachten ist bei der Angebotsangabe zu berücksichtigen. Der heraus entstehende Zusatzaufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. entfällt 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Auf dem Verkehrsgelände gilt die StVo. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Dem öffentlichen Verkehr darf keine dauerhafte Beeinträchtigung durch die Baustelle entstehen. Bei größeren Eingriffen in den Straßenverkehr ist der AG und die Stadt Speyer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu informieren. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Montageöffnungen. Die Verkehrsflächen auf dem Grundstück und die öffentlichen Gehwege im Bereich der Zufahrten sind gepflastert. Die Nutzung der bestehenden, in Betrieb befindlichen Parkplatzzufahrt ist nur eingeschränkt und lediglich in Ausnahmefällen möglich. Daher sind entsprechend dem Bauphasenplan provisorische Wege und Zufahrten herzustellen und während der Bauzeit aufrechtzuerhalten. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. Die Anschlüsse an Bestandsgebäuden können genutzt werden. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume. Als Baustelleneinrichtungsfläche und Lagerfläche sind Parkplatz- und Grünflächen gemäß Bauablaufplanung vorgesehen. Die Zufahrt zur BE-Fläche erfolgt teils über den Parkplatz. Der Parkplatz bleibt anteilig in Nutzung. Die baubedingten Absperrungen sind mit dem Betreiber abzustimmen. Die Baustelle ist mittels Bauzauns abzugrenzen. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. Unterhalb des Verbundpflasters wurden inhomogene bis 1,4 m mächtige Auffüllungen angetroffen. Bei den anstehenden Sanierungsarbeiten eventuell anfallender Erdaushub ist dem Zuordnungswert BM-0 bis BM-F2 als Bauschutt zuzuordnen. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. Grundwasserspiegel liegt etwa 18 m u. GOK. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Grundwasser keinen Einfluss auf die geplante Baumaßnahme hat. 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften. entfällt 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. entfällt 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. entfällt 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Bestandsbäume sind durch geeignete Maßnahmen zu schützen. 0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Im nördlichen Teil des Parkplatzes ist ein Benzinabscheider, welcher rückgebaut werden soll, vorhanden. 0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Zur Herstellung der Baugrube sind Umverlegearbeiten der Telekom, Elektro- und Glasfaserleitungen durchzuführen, Die parallel dazu verlaufende Fernwärmeleitungen sind besonders mit Abdeckung durch Stahlplatten zu schützen. 0.1.17 Für das Untersuchungsgebiet besteht kein konkreter Verdacht auf Kampfmittel. Sie sind der Kategorie 1 gemäß BFR KMR  zuzuordnen: Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf. 0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Die Hinweise und gesetzl. Vorgaben/Vorschriften zur Unfallverhütung gem. Baustellenverordnung sowie Baustellenordnung sind zu beachten. Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle und zum Unfallschutz werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechende Position einzurechnen 0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. entfällt 0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. siehe Radon- und Bodengutachten 0.1.21 Art und Zeit der vom AG veranlassten Vorarbeiten. Baumfällung 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Bei zeitweise parallel laufende Hochbaumaßnahme werden Fremdfirmen beschäftigt sein. Mitarbeiter der Fremdfirmen müssen jederzeit die Baustelle betreten können und werden nach Absprache die Baustelleneinrichtung mit nutzen. 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. Arbeitsabschnitte siehe Bauablaufplanung Pläne 500171002_0000E_60_B_0.12 bis 500171002_0000E_60_B_0.19. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. Arbeitsabschnitte siehe Bauablaufplanung. 0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. keine 0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung. nach Erfordernis gemäß Beschreibung LV-Positionen 0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt. entfällt 0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. entfällt 0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. entfällt 0.2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. entfällt 0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen. Recyclingbaustoffe sind zugelassen. 0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. Die Werte aus RStO12, Tabelle 8 sind zwingend einzuhalten. Der auf Grund Recyclingeinsatzes anfallender Mehraushub und Mehraufbau sowie damit verbundene Entsorgungskosten werden nicht vergütet. 0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. keine 0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. keine 0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. entfällt 0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. Der Straßenaufbruch ist vom AN auf Schadstoffe zu deklarieren und nach den anerkannten Regel der Technik zu entsorgen. Eventuell anfallende SAM-Gebühren werden vom AG getragen. 0.2.15 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. entfällt 0.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. entfällt 0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer. entfällt 0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. entfällt 0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. entfällt 0.2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. entfällt 0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. Alle beschriebenen Leistungen in den einzelnen Positionen können, soweit erforderlich, in allen Bereichen und Abschnitten zur Leistungsabrechnung herangezogen werden, auch bei unterschiedlichen Rechnungsträgern. 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 0.3.1 Wenn andere als die in den ATV DIN 18299 bis ATV DIN 18459 vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben. entfällt 0.3.2 Abweichende Regelungen von der ATV DIN 18299 können insbesondere in Betracht kommen bei Abschnitt 2.1.1, wenn die Lieferung von Stoffen und Bauteilen nicht zur Leistung gehören soll, Abschnitt 2.2, wenn nur ungebrauchte Stoffe und Bauteile vorgehalten werden dürfen, Abschnitt 2.3.1, wenn auch gebrauchte Stoffe und Bauteile geliefert werden dürfen. entfällt 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen 0.4.1 Nebenleistungen Nebenleistungen (Abschnitt 4.1 aller ATV) sind in der Leistungsbeschreibung nur zu erwähnen, wenn sie ausnahmsweise selbständig vergütet werden sollen. Eine ausdrückliche Erwähnung ist geboten, wenn die Kosten der Nebenleistung von erheblicher Bedeutung für die Preisbildung sind; in diesen Fällen sind besondere Ordnungszahlen (Positionen) vorzusehen. Dies kommt insbesondere für das Einrichten und Räumen der Baustelle in Betracht. 0.4.2 Besondere Leistungen Werden Besondere Leistungen (Abschnitt 4.2 aller ATV) verlangt, ist dies in der Leistungsbeschreibung anzugeben; gegebenenfalls sind hierfür besondere Ordnungszahlen (Positionen) vorzusehen. 0.5 Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten für die Teilleistungen (Positionen) gemäß Abschnitt 0.5 der jeweiligen ATV anzugeben.
Angaben zur Ausführung gemäß VOB Teil C - DIN 18299 ff.
Hinweise zur Kalkulation / Ausführung: Hinweise zur Kalkulation / Ausführung: Um den Gebäudebetrieb so wenig wie möglich zu stören, ist vor Beginn jeglicher Arbeiten eine Absprache über den Arbeitsablauf mit der Bauleitung bzw. mit dem Ansprechpartner des Gebäudenutzers unbedingt erforderlich. Der persönliche Arbeitsschutz für die Mitarbeiter ist in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren und wird wenn im LV nicht gesondert aufgeführt nicht gesondert vergütet. Das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Sämtliche Tätigkeiten sind so durchzuführen, dass entstehende Emissionen wie Staub und Lärm so gering wie möglich gehalten werden und keine Beeinträchtigungen der unmittelbar angrenzenden Nutzungen entstehen. Alle zur Zeit gültigen behördlichen und sonstigen Vorschriften sind beinhaltet, ebenso eine sach- und fachgerechte Ausführung. Sämtliche Materialien, Geräte und Maschinen dürfen nur mit den gültigen Zulassungen und Prüfzeugnissen verwendet werden. Sämtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse befinden sich in dem Baustellenordner vor Ort. Hinweise zur Sauberkeit und Grundsätzliches: Die Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich geordnet zu hinterlassen. Felder "vom Bieter einzutragen" sind grundsätzlich immer auszufüllen (Ausschlusskriterium)! Auflagen Landesarchäologie: Die ausführenden Baufirmen werden eindringlich auf die §§ 17 und 18 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) vom 23.3.1978 (GVBI.,1978, S.159 ff), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28.09.2021 (GVBI. S. 543), hinzuweisen. Danach ist jeder zutage kommende, archäologische Fund unverzüglich zu melden, die Fundstelle soweit als möglich unverändert zu lassen und die Gegenstände sorgfältig gegen Verlust zu sichern. Absatz 1 entbindet Bauträger/Bauherrn bzw. entsprechende Abteilungen der Verwaltung jedoch nicht von der Meldepflicht und Haftung gegenüber der GDKE.Sollten wirklich archäologische Objekte angetroffen werden, so ist der Direktion Landesarchäologie ein angemessener Zeitraum einzuräumen, damit wir unsere Rettungsgrabungen, in Absprache mit den ausführenden Firmen, planmäßig den Anforderungen der heutigen archäologischen Forschung entsprechend durchführen können. Im Einzelfall ist mit Bauverzögerungen zu rechnen. Je nach Umfang der evtl. notwendigen Grabungen sind von Seiten der Bauherren/Bauträger finanzielle Beiträge für die Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zur Kalkulation / Ausführung:
02.06 Ingenieurbauwerke Herstellung
02.06
Ingenieurbauwerke Herstellung
02.08 Vorbereitung Elektro
02.08
Vorbereitung Elektro
02.09 Tiefbau Lüftungstürme
02.09
Tiefbau Lüftungstürme
03 Erdarbeiten Baugrube
03
Erdarbeiten Baugrube
Bodenklassifizierung Bodenklassifizierung nach Baugrundgutachten DIN 18300, ZTV E-StB Bodenverhältnisse, Baugrund Der AG hat ein Baugrund-Gutachten für den Bereich Neubau und ein Gutachten für den Parkplatzbereich erstellen lassen. (s. Anlagen) Die Erkenntnisse aus den Gutachten sind bei der Angebotsangabe zu berücksichtigen. Unterhalb des Verbundpflasters und in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden wurden inhomogene bis 1,4 m mächtige Auffüllungen angetroffen. Bei den anstehenden Arbeiten anfallender Erdaushub ist dem Zuordnungswert Z 1.1 und Z1.2 nach LAGA Bauschutt zuzuordnen. Im Bereich ehemaliger Grünflächen kann von einem Zuordnungswert von Z0 ausgegangen werden. Unabhängig von der Beprobung ist jeder Bodenaushub zu prüfen. Die angetroffenen Böden sind sehr witterungsempfindlich, sodass eine Befahrbarkeit mit Baufahrzeugen in der Regel nicht möglich ist. Es sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Besondere Belastungen Der AG hat ein Radon-Gutachten erstellen lassen. (s. Anlagen) Die Erkenntnisse aus dem Gutachten sind bei der Angebotsangabe zu berücksichtigen. Das Bauwerk ist radondicht zu erstellen. Zusatzaufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bodenklassifizierung
Angaben zur Baustelle Angaben zur Baustelle Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen Gemäß Baugrundgutachten s. Anlage Der anstehende Oberboden ist als schützenswerter Boden nach BauGB §202 einzustufen und entsprechend zu separieren. Bei dem Oberboden handelt es sich um witterungsempfindlichen Boden. Ein Zerfahren oder Verdichten des Oberbodens ist zu vermeiden. Die angetroffenen Kies-Sandtragschichten sind als gering witterungsempfindlich eingestuft. Hier ist ein Befahren auch noch bei mittleren Niederschlägen möglich. Bei starken Niederschlägen ist ein Befahren nur bedingt möglich. Auszubauende Kies-Sand-Tragschichten können als Frostschutzschicht (FSS) oder Bodenaustausch wieder eingebaut werden. Die aufgefüllten und anstehenden sandigen Schluffe bzw. Schluff-/Sand-Gemische sind als witterungsempfindlich einzustufen und nur bei guter Witterung und maximal leichtem Niederschlag befahrbar. Unter Einwirkung von Wasser und mechanischer Energie gehen die Böden in eine breiige bis flüssige Konsistenz über. Die Böden sind dann nicht mehr weiter verwendbar. Es ist auf den Schutz des Planums zu achten. Witterungsschutz ist eine Nebenleistung nach VOB. Für den Wiedereinbau sind die bindigen Böden ohne zusätzliche Maßnahmen nur dort geeignet, wo keine Überbauung erfolgt, wie z. B. in Wällen ohne aufgesattelte Verkehrswege. Es ist dann mit Setzungen von mehreren Zentimetern zu rechnen, welche über einen Zeitraum von mehreren Jahren auftreten können. In Abhängigkeit des bauaktuellen Wassergehalts kann eine Verbesserung mittels Kalk erforderlich sein. Bei einer entsprechenden Verbesserung mit Bindemitteln können die Böden auch zum Einbau in überbauten Bereichen eingesetzt werden. Gründungstiefen, Gründungsarten, Lasten und Konstruktion benachbarter Bauwerke sowie deren Gefährdung Der Neubau wird unmittelbar an das Bestandsgebäude E angebaut. Es wird eine Unterfangung und an der Aufzugsunterfahrt ein zusätzlicher Verbau notwendig. Art und Beschaffenheit vorhandener Einfassungen oder Verbaukonstruktionen Im Zuge der Abbrucharbeiten gemäß Bauablaufplan sind alle vorhandenen Einfassungen und sonstigen Konstruktionen aus dem Baufeld zu verräumen. Die vorhandene  Fernwärmeleitung entlang der Gerhart-Hauptmann-Straße verbleibt unverändert im Baugrund und ist bei Herstellen der Baugrube durch Verbau und Schutzmaßnahmen besonders zu sichern. Eine Telekom-, Glasfaser- und Elektro-Leitung zwischen Gebäude E und A ist vor Herstellen von Baugrube und Verbau gemäß Planung umzulegen. Art, Lage und Maße sowie Eigentümer natürlicher und künstlicher Hohlräume sowie von Hindernissen, z. B. Anker, Bodenverfestigungskörper, Abdichtungskörper, Verpressgut, Geokunststoffe, Rüttelstopfsäulen, Verpressschläuche, Manschettenrohre und Bohrlochverfüllungen. Es sind keine bekannt gemäß "Historischer Erkundung" Angabe der Geotechnischen Kategorie nach DIN 4020 „Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke — Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-2“. siehe Baugrundgutachten
Angaben zur Baustelle
Angaben zur Ausführung Angaben zur Ausführung Die Vorgaben aus Sachverständigengutachten sind zu beachten. Folgende Gutachten liegen als Anlage vor: Baugrundgutachten Radon-Gutachten Historische Erkundung Die Baugrube ist gemäß Plan FU und Gründung zu erstellen. Neigung von Böschungen und Ausbildung von Bermen. Sicherungen von Baugruben, Gräben, Böschungen und Hängen. Leistungen im Zusammenhang mit dem Ein- oder Rückbau von Baugruben-, Graben-, Böschungs- und Hangsicherungen. Gemäß Baugrundgutachten Belassen einer Schutzschicht über der Gründungssohle, Dicke der Schutzschicht und Zeitpunkt ihrer Entfernung. Gemäß Baugrundgutachten ist aufgrund der Witterungsempfindlichkeit des Bodens eine Befahrbarkeit mit Baufahrzeugen in der Regel nicht möglich. Aufgrunddessen muss das Erstellen des Planums und Einbringen des Geotextils bei trockener Witterung ausgeführt und unmittelbar anschließend die  Schottertragschicht aufgebracht werden. Das Vernässen der Gründungssohle ist unbedingt zu vermeiden. Ggf. sind weitere Schutzmaßnahmen erforderlich. Beschreibung und Einteilung von Boden, Fels und sonstigen Stoffen nach Abschnitt 2. Ergebnisse von Sondierungen zur Bestimmung von Lagerungsdichten. Wesentliche Änderungen der Eigenschaften und Zustände von Boden, Fels und sonstigen Stoffen nach dem Lösen. Gemäß Baugrundgutachten Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Stoffen, insbesondere von Recyclingstoffen. Nur güteüberwachtes RC-Material bis zu einer Zuordnungsklasse von maximal Z1.1 nach LAGA Bauschutt zugelassen. Geotechnisch gelten die gleichen Anforderungen wie beim Naturmaterial. Verwenden, Aufbereiten und Behandeln von Boden, Fels und sonstigen Stoffen sowie Art des Einbaus oder der sonstigen Verwertung unter Berücksichtigung der umweltrelevanten Inhaltsstoffe. Benennen möglicher umweltrelevanter Inhaltsstoffe, soweit diese für das Entsorgen von gelöstem Boden und Fels durch den Auftragnehmer von Bedeutung sind. Gemäß Baugrundgutachten Art, Lage, Länge und Zustand der Förderwege, Einschränkungen bei der Nutzung. Förderwege über 50 m, gegebenenfalls gestaffelt nach Länge oder nach Mengenverteilungsplan. Haufwerke gemäß Baustelleneinrichtungsplan Art und Möglichkeiten der Zwischenlagerung, insbesondere bei der Herstellung von Gräben. Es stehen insgesamt gemäß Baustelleneinrichtungsplan wenig Lagerflächen zur Verfügung, sodass Aushub immer zeitnah nach Beprobung abzufahren oder wieder einzubauen ist. Während des Einbaus der Grundleitungen können die Erdmassen seitlich gelagert werden. Verwenden von Boden für vegetationstechnische Zwecke nach DIN 18915 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau — Bodenarbeiten“. Gemäß Baugrundgutachten Art und Umfang der verlangten Eignungs- und Gütenachweise für die vom Auftragnehmer zu liefernden Stoffe. Gemäß Baugrundgutachten Anforderungen und Nachweise für das Verdichten. Gemäß Baugrundgutachten Vorgaben, die aus wasserrechtlichen Genehmigungen resultieren. Gemäß Baugrundgutachten - keine Fassen und Ableiten von Oberflächenwasser aus angrenzenden Flächen sowie von Grund-, Schichten-, Quell- und Sickerwasser. Gemäß Baugrundgutachten Ausbilden der Anschlüsse von Erdbauwerken an Bauwerke. Die Anschlüsse der Erdarbeiten an bestehende oder neu zu errichtende Bauwerke sind lage- und höhenrichtig herzustellen. Die Bauwerksabdichtung ist zu schützen, Setzungen sind zu vermeiden. Die Ausführung erfolgt gemäß DIN 18300 und DIN 18533. Einbau von Geokunststoffen. Gemäß Baugrundgutachten ist die Baugrube durch ein Geotextil zu sichern. Anzahl, Art, Lage, Maße und Massen von Einbauteilen, z. B. Setzungspegel, Schachtringe, Rohre. Es können noch alte Rohre, Schächte und Leitungen im Bereich der ehemaligen Zufahrt Gerhart-Hauptmann-Str. vorhanden sein, die während der Maßnahmen nach LV Teil 02 noch nicht entfernt wurden. Die Abrechnung für das Entfernen und Entsorgen erfolgt über die dortigen Positionen. Vorgaben aus geotechnischen Berechnungen. Gemäß Baugrundgutachten Reinigen freigelegter Bauteile. Die freigelegten Wände des Bestandsgebäudes E sind aufgrund der Beschaffenheit des Bodens abzufegen, nicht abzuspritzen. Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für gefährdete Anlagen. Bei Aushub der Baugrube sind hofseitig bereits umgelegte Entwässerungsleitungen und Bäume durch Verbau zu schützen. Straßenseitig ist die umgelegte Elektro-, Glasfaser-, Telekomtrasse und die Fernwärme durch Verbau zu schützen. Da unmittelbar an das Gebäude E angebaut wird, ist hier eine Unterfangung einzubauen. Zusätzlich wird wegen der Tiefe der Aufzugsunterfahrt auch ein Verbau benötigt.
Angaben zur Ausführung
Allg.Techn.Vertragsbedingungen - Erdarbeiten Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - Erdarbeiten - Für Güte der Werkstoffe, Ausführung, Aufmaß und Abrechnung gelten - soweit in den einzelnen Positionen nicht anders vermerkt - die einschlägigen Technischen Vertragsbedingungen gemäß VOB/C in der jeweils gültigen Fassung. Grundlage der Ausführung sind: - die Vertragsbestimmungen und etwaige Vorschriften der Ausschreibung des Rohbaues - gültige DIN-Normen und Vorschriften für Erd- und Kanalisationsarbeiten - Planunterlagen des Ingenieurbüros Vor Beginn der Arbeiten sind die Trassen abzustecken und die Anschlusshöhen eigenverantwortlich zu prüfen. Der Auftragnehmer hat sich über weitere Leitungstrassen zu informieren. Abnahmen von Teilstrecken durch die Behörde und/oder durch die Bauleitung sind vor dem Wiedereinfüllen rechtzeitig zu beantragen. Die Abnahme ist schriftlich zu dokumentieren und vorzulegen. Verlegte Teilstrecken und Kreuzungen anderer Trassen, soweit diese von der Planung abweichen, sind zeichnerisch festzuhalten. Es ist dem Bieter freigestellt, sich von der Bodenbeschaffenheit an Ort und Stelle durch zusätzliche Probelöcher zu überzeugen, jedoch ohne Kosten für den Bauherrn.
Allg.Techn.Vertragsbedingungen - Erdarbeiten
Hinweis auf BNB ZTVs BNB-Zertifizierung Nachhaltigkeitszertifizierung nach BNB: Das zu erstellende Gebäude wird nach Maßgabe des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) gemäß dem Kriteriensteckbrief BN Neubau V2015, Nutzungsprofil Bürogebäude, geplant und ausgeführt. Die Vorgaben der zusätzlichen Technische Vertragsbedingung (ZTV) -BNB Zertifizierung sind zwingend einzuhalten, sie liegen der Gesamtausschreibung bei.
Hinweis auf BNB ZTVs
Anlagen Anlagen Bodengutachten Radongutachten Baugruben- und Fundamentplan Fundamentplan Statik Statik Spundwand Skizze Kran und Brunnengründung
Anlagen
03.04 Grundleitungsgräben unter Gebäude
03.04
Grundleitungsgräben unter Gebäude
03.05 Grundleitungen
03.05
Grundleitungen
03.06 Grundleitungen, Sonstiges
03.06
Grundleitungen, Sonstiges