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Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
07 Gerüstbauarbeiten
07
Gerüstbauarbeiten
1. Das Entfernen der Gerüste und der Sicherheitsvorkehr
ungen (wie Schacht- und Grubenabdeckungen, Abschalungen
usw.)
kann nur mit Genehmigung der Bauleitung
erfolgen.
2. Das Konzept für den Gerüstbau ist vor Beginn der Ein
rüstung grundsätzlich mit dem vom Bauherrn beauftragten
Architekt / SIGE-Koordinator abzustimmen. In Abstimmun
g mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen u
nd Zeitabläufe der Gewerke zu beachten. Sofern im Leist
ungsverzeichnis nicht näher beschrieben, verpflichtet s
ich der Auftragnehmer vor Ausführung der Leistung, sich
vor Ort mit dem Auftraggeber abzustimmen, um den Gerüs
taufbau nach den Belangen der am Bau Beteiligten zu gew
ährleisten.
3. Die Gerüstebenen und die Abstände des Gerüstes vom G
ebäude müssen mit den Gewerken so abgestimmt werden, da
ss Arbeiten an der Fassade ohne Behinderung ermöglicht
wird. Werden mehrere Wandflächen eingerüstet, so sind g
rundsätzlich in jeder Belagsebene Übergänge an den Ecke
n einzurichten. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht nä
her beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach dem
allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungse
rfüllung ist es Aufgabe des AN, sich fachkundig mit dem
AG und den ausführunden Fassadengewerken zur Aufstellu
ng des Gerüstes und anderen Bauteilen abzustimmen.
4. Die öffentliche Sicherheit ist in jeder Phase der Ba
uausführung und Standzeit entsprechend den Forderungen
der DIN 4420 und DIN 4426 zu gewährleisten.
Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den ge
setzlichen und polizeilichen sowie nach den Unfallverhü
tungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller
Verantwortung durchzuführen oder diese zu veranlassen.
Der Auf- und Umbau ist gemäß Betriebssicherheitsverord
nung zu dokumentieren sowie die Aufbau- und Verwendungs
anleitung auf der Baustelle während der Montage vorzuha
lten. Das Gerüst ist entsprechend DIN 4420 zu kennzeich
nen.
Alle während der Baumaßanhmen notwendigen Schutzmaßnahm
en sind so zu treffen, dass Schäden an Personen sowie a
m Bauwerk ausgeschlossen werden. Der AN hat sich gegen
Haftpflicht- und Obhutsschäden ausreichend zu versicher
n. Als Bestätigung hierfür gilt die Abgabe des Angebote
s.
5. Das fertiggebaute Gerüst ist durch schriftliche Über
gabemitteilung an den AG zur Nutzung freizumelden.
6. Die Anlieferung, Bereitstellung und das Betriebsfert
ighalten von Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmit
tel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistu
ngen erforderlich sind, sind in die Kalkulation der Ein
heitspreise mit einzurechnen.
1. Das Entfernen der Gerüste und der Sicherheitsvorkehr
Gerüste dürfen nur unter Beachtung der geltenden Normen
, insbesondere der DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste
" Teile 1-4 / ATV DIN 18451 "Gerüstbauarbeiten" erstell
t werden. Zusätzlich sind die "Sicherheitsregeln für Ar
beits- und Schutzgerüste (ZH 1/534.0-10) sowie die Aufb
au- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu
beachten.
Ergänzend gilt die ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen
für Bauarbeiten jeder Art", Abschnitte 1-5.
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von der Ö
rtlichkeit zu informieren.
Die Gerüste sind so aufzustellen, dass die Gewerke Putz
-, Maurer- und Malerarbeiten bis Höhe Dachkante durchg
eführt werden können.
Im Bereich der Balkone werden Reinigungsarbeiten ausgef
ührt.
Gebäudeecken sind voll einzurüsten.
Die rückseitige Fassade wird vollflächig,einschließlich
der Umbauung aller Balkonstränge bis zur Dachkante ein
gerüstet.
Die Drempelbereiche oberhalb der Balkone müssen überbau
t werden, da die Balkondächer nur bedingt begehbar sind
.
Alle Erschwernisse, wie z.B. Hanglagen, Überbauungen us
w. (z.B. Hauseingänge) sind in den Preis mit einzurechn
en.
Die Kosten für eventuell erforderliche Überbauungen mit
Traversen bzw. Gitterträgern sind in die Einheitspreis
e einzukalkulieren.
Das Gerüst ist auf Anforderung des Auftraggebers in Tei
labschnitten (einzelne Gebäudeseiten) einzurüsten und w
ieder abzurüsten.
Der Auftragnehmer trägt allein die volle Verantwortung
für das aufgestellte Gerüst hinsichtlich der Beachtung
der DIN- Vorschriften, der Gerüstordnung und der Vorsch
riften der Bauberufsgenossenschaften. Er haftet allein
für sämtliche aus der Unterlassung dieser Vorschriften
erwachsenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden, sow
ie allein für die Ansprüche aus Folgeschäden, die gegen
den Arbeitnehmer erhoben werden.
Der Auftragnehmer muss vor Beginn der Arbeiten den Baug
rund auf seine Tragfähigkeit nach DIN 18350 Abs. 3.15 b
zw. den entsprechenden Anforderungen des jeweiligen Sys
tems prüfen.
Gerüste dürfen nur unter Beachtung der geltenden Normen
07.01 Fassade
07.01
Fassade
07.02 Innen
07.02
Innen