Wohnungseingangstüren & Innentüren
AMS-Magdeburg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Neubau eines Wohngebäudes mit 39 Wohneinheiten mit 13 PKW Stellplkätzen Es wird ein Neubau erstellt, welcher zu Wohnzwecken genutzt wird. Das Bauwerk mit fünf Vollgeschossen liegt im Roggengrund, 39130 Magdeburg. Gründung Das Neubaugebäude wird als Plattengründung gemäß den statischen Angaben auf einer Bodenplatte aus Stahlbeton frostfrei mittels Fundamentstreifen gegründet. Die Fundamente der bestehenden nachbarlichen Bestandshäuser in den Brandwandbereichen müssen für den Neubau statisch nicht ertüchtigt werden. Die Fundamente an der Brandwand des Nachbarbaus müssen zur statischen Entlastung mittels Tiefengründung unter die Bestandsfundamente geführt werden. Außenwände Die Außenwände der Gebäude bestehen in EG- und OG-Bereichen gem. den statischen Angaben aus KS-Mauerwerk. Raumseitig wird ein Dünnlagenputz aufgetragen. Stützen und Unter- und Überzüge werden aus Stahlbeton hergestellt. Von außen wird ein WDVS System mit einer Wärmedämmung gem. den bauphysikalischen und brandschutztechnischen Angaben und einer Putzschicht angebracht. Decken Die Decken sind als konventionelle Stahlbetondecken gemäß der statischen Berechnung geplant. Notwendige Unterzüge werden in der Planung berücksichtigt. Die Geschossdecken im umdämmten Bereichen erhalten einen Fußbodenaufbau mit schwimmenden Estrich inkl. Fußbodenheizung auf Trittschalldämmung und Belag. Deckenbauteile, die der Aussenwitterung ausgesetzt sind, werden gem. der Aussenwand gedämmt. Dach Das Dach wird als gedämmtes 2%-Gefälle-Flachdach in Stahlbeton ohne Dachüberstand erstellt. Eine bituminöse Abdichtung dient als Feuchteschutz über der Dachdämmung gem. bauphysikalischen Anforderungen. Über der Abdichtung wird eine extensive Dachbegrünung mit geeignetem Aufbau installiert. Die Dachabschlüsse werden über Attiken mit aufliegender Zinkabdeckung und Abschlußverwahrungen bewerkstelligt. Fenster und Türen Die Eingangstür zur Wohnanlage ist als eine einbruchhemmende und wärmegedämmte Kunststoffrahmentür, mit einer Isolierverglasung (Klarglas) gem. Wärmeschutznachweis (Verbundsicherheitsglas) geplant. Eine zentrale Schließvorrichtung mit Einbruchschutz dient dem generellen Zutritt. Eine Gegensprechanlage mit einzelnen Klingelschildern wird neben der Eingangstür angebracht. Die Wohnungseingangstüren werden gedämmt und einbruchhemmend mit Schließvorrichtungen und Spion, mit Ausstattung gem. Brandschutzkonzept versehen. Alle Fenster werden aus einer wärmegedämmten Kunststoffkonstruktion erstellt. Die beweglichen Teile werden mit einem Dreh-Kippbeschlag versehen und erhalten ein Aufsatzrollladenkasten gem. dem Wärmeschutznachweis. Wo notwendig wird ein integrierter Sonnenschutz gem. dem Wärmeschutznachweis mit Elektroantrieb eingebaut. Terrassen / Balkone Die Terrassen werden über Terrassentüren erschlossen. Der Bodenbelag ist nicht brennbar, rutschfest und mit Absturzsicherungen aus Stahl gesichert. Die Balkone werden aus vorgehängten Stahlbetonfertigteilen, thermisch von der Fassade getrennt, hergestellt. Die Entwässerung wird an das Regenfallrohr angeschlossen. Innenwände Die tragenden Treppenhaus- sowie die Wohnungstrennwände werden gem. den statischen Angaben aus KS-Mauerwerk oder Trockenbauplatten hergestellt und erhalten beidseitig einen Dünnlagenputz / Spachtelung. Stützen und Unterzüge werden aus Stahlbeton hergestellt. Die Aufzugswände werden gem. statischem, brandschutz- und schallschutztechnischem Erfordernissen aus Stahlbeton (d=30cm) hergestellt. Die leichten Innenwände werden als Trockenbauwände aus Gipskarton mit zwischenliegender Dämmung hergestellt, (mind. 10 cm). In den Nassbereichen werden hydrophobierte Platten verwendet. Die Wände werden gespachtelt und gestrichen. Die Oberflächen in den Nassbereichen werden gefliest. Alle Wände werden mit einem hellen Innendispersionsanstrich gestrichen. Barrierefreie Wohnungen Gemäß § 49 BauO LSA muss in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein Geschoß barrierefrei nutzbar und über den üblichen Hauptzugang barrierefrei erreichbar sein. Die Anzahl der notwendigen barrierefreien Wohnungen wird in jedem Geschoß nachgewiesen. Kinderwagen, Rollstühle Die Abstellplätze in ausreichender Anzahl für Kinderwagen und Rollstühle befinden sich im Erdgeschoss in eigens dafür vorgesehenen Räumen. Haustechnik Die haustechnischen Anschlussräume befinden sich im EG. Die Versorgung HLS und Elektro wird über Schächte bewerkstelligt. Diese werden in jedes Geschoss geführt. Das gesamte Gebäude wird über ein Nahwärmenetz mit Wärme versorgt. In allen Wohneinheiten wird eine Fußbodenheizung installiert. Die Bäder erhalten zusätzlich zur Fußbodenheizung jeweils einen Bad-Heizkörper, der an das Heizkreissystem der Fußbodenheizung mit angeschlossen wird und ebenso wie diese außentemperaturabhängig geregelt wird. Alle innenliegende Bäder werden mechanisch entlüftet. Deri Treppenaufgang verfügt über einen Aufzug mit einem lichten Kabinenmaß von 1,10m x 2,10m. Dieser werden elektrisch, durch Seilaufhängung betrieben. Eine Haltestelle wird für jedes Geschoß vorgesehen. Elektroinstallation Die Starkstromversorgung wird über den separaten Technikraum in die Wohnanlage geführt. Die Anlage wird gemäß VDE und DIN-Bestimmungen ausgeführt. Jede Wohneinheit erhält einen eigenen Anschluss. Pro Wohnung werden unterschiedliche Schaltkreise mit Abnehmereinheiten vorgesehen. Die Bäder und Küchen werden mit FI-Schaltern ausgestattet. Die Klingelanlage ist als Gegensprech- und Türöffner-Anlage geplant. Sanitär Jede Einheit wird mit moderner Sanitärausstattung ausgestattet. Die Ausstattung der Bäder umfasst ein Handwaschbecken, ein wandhängendes WC und eine bodentiefe Dusche bzw. eine Badewanne. Für alle Objekte werden Armaturen vorgesehen. Die Küchen erhalten einen Anschluss für Zu- und Abwasser. Neben den internen Wasseranschlüssen in den Bädern und den Küchen werden Abnahmestellen an der Außenwand für die Versorgung der Gartenbereiche vorgesehen werden. Diese erhalten ein Absperrventil. Vorbeugender Brandschutz Alle Wohnungen sind über zwei Rettungswege erreichbar. Der bauliche Rettungsweg führt über das zentrale Treppenhaus. Der zweite Rettungsweg word über die Anleiterbarkeit gewährleistet. Die Zugänglichkeit für Feuerwehrfahrzeuge ist 24 Stunden gewährleistet. Die Planung wurde auf einem Brandschutzkonzept eines Brandschutzgutachters erstellt. Gartenplanung Die Außenanlagen werden mit festen Gehwegen aus Betonsteinen und Rasenflächen hergestellt. Die Bepflanzung der Flächen, Hecken und Bäumen wird gemäß Außenanlagenplanung hergestellt. Die insgesamt notwendigen Fahrradstellplätze werden nachgewiesen. Siehe Nachweis Fahrradabstellplätze. Die notwendigen Kinderspiel- und Aufenthaltsbereiche werden auf den Freiflächen nachgewiesen und mit den notwendigen Geräten ausgestattet. Eine Aufstellung befindet sich auf dem Grünanlagenplan. Siehe Nachweis Spielplatzfläche. Des Weiteren sind in dem Außenanlagenplan die Müllstandorte in ausreichender Größe vorgesehen und nachgewiesen. Siehe Nachweis Müllentsorgung.
Neubau eines Wohngebäudes mit 39 Wohneinheiten mit 13
Planungsbeteiligte Bauherr: Am Sternsee GmbH Lassenstraße 11-15 14193 Berlin Planung: PWK GmbH Peters Wormuth Kaiser Architekten Bergmannstrasse 103 10961 Berlin Tel.: +49 / (0)30 / 88 62 41 11 Statik: GETI - Beratebde Ingenieure Wettinerstraße 28 04600 Altenburg Tel.: +49 / (0)33 447  81 148 Haustechnik: IBD GmbH Chausseestraße 88 10115 Berlin Tel.: +49 / (0)30 / 20 05 92 36 Landschaftsarchitekt: Nolte | Gehrke Lindenstraße 36N 12555 Berlin Tel.: +49 / (0)30 / 54 84 66 49
Planungsbeteiligte
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Angebotsunterlagen 1.1 Dem Angebot liegen zugrunde und werden im Falle der Erteilung des Auftrages Vertragsbestandteil: 1.1.1 Die Baubeschreibung und das Leistungsverzeichnis einschließlich aller technischen und allgemeinen Vorbemerkungen und alle Anlagen gem. Anlagenverzeichnis 1.1.2 Die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB) Teil B und C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. 1.1.3 Die allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme. 1.1.4 Die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller- bzw. Lieferfirmen. 1.1.5 Sämtliche die den Auftragnehmer beauftragten Leistungen betreffenden DIN- und EN-Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Fassung. 1.1.6 Alle einschlägigen öffentlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes einschließlich etwaiger ergänzender Bestimmungen, die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft, des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BauStellV), der städtischen Versorgungsbetriebe, des zuständigen Tiefbauamtes und die Bestimmungen zum Schutze des Baumbestandes, wobei jeweils der Zeitpunkt der Ausführungen der Abnahme entscheidend ist. 1.2 Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Vertragsgrundlagen ist im Zweifel die höherwertigere Ausführung geschuldet. 1.3 Leistungs-, Lieferungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers und/oder sonstiger am Bau Beteiligter werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn sie dem Angebot des Auftragnehmers beigefügt sind und auf sie im Angebot Bezug genommen ist. 2. Angebot 2.1 Der Bieter hat die Verpflichtung, sich vor der Angebotsabgabe ein genaues Bild über Art und Umfang der Arbeiten, insbesondere über die örtlichen Verhältnisse, zu machen. Die Unkenntnis dieser Verhältnisse berechtigt den Bieter nicht zu irgendwelchen Nachforderungen 2.2 Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. 2.3 Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage eingereicht und deutlich gekennzeichnet werden. Die Nebenangebote sind so aufzubauen, dass die Gesamtleistung eindeutig beschrieben bleibt, d. h. alle Leistungen, die zur sach- und funktionsgerechten Erfüllung der Gesamtleistung gehören, müssen durchgängig aufgeführt werden, auch dann, wenn einzelne Teilleistungen unverändert aus der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers übernommen werden. Falls die v. g. Forderungen nicht erfüllt werden, ist ein eindeutiger Preisvergleich zur ausgeschriebenen Leistung nicht möglich. Die so gemachten Nebenangebote werden somit bei der Bewertung ausgeschlossen. 2.4 Das Angebot darf nur die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. Es muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein, Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. In den Ausschreibungsunterlagen genannte technische Regelwerke sowie der Ausschreibung vorangestellte Technische Vorbemerkungen sind zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2 d VOB/B. 2.5 Zusammen mit dem Angebot ist auch eine ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" rechtsverbindlich unterschrieben abzugeben. 2.6 Anstelle des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnisses können selbstgefertigte Abschriften oder Kurzfassungen wie folgt verwendet werden Kurzfassungen müssen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Ordnungszahlen Position vollständig übereinstimmen. Sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotsendsummen und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten. Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebotes. Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen. 2.7 Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegen- oder Nebenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. Ist im Leistungsverzeichnis vorgegeben, auf welche Weise die Leistung zu erbringen ist, ist der Auftragnehmer daran gebunden. Im Übrigen hat der Auftragnehmer die technologische Ausführung seiner Arbeiten selbst zu wählen. 2.8 Sofern Positionen mit dem Zusatz "als Zulage" ausgeschrieben werde, ist der Grundpreis bereits im einer andern Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (mit gleicher Einheit) dar. 2.9 Der Bieter räumt mit der Abgabe seines Angebots eine 3-monatige Zuschlagsfrist ein. Die Frist beginnt mit dem Abgabetermin. Sofern der Bieter den Zuschlag erhält gelten die angebotenen Preise für die Dauer bis zur Fertigstellung aller beauftragten Leistungen. 2.10 Der Bieter ist verpflichtet, nach Vertragsschluss seine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag zu hinterlegen. Näheres regelt der Vertrag. 3  Besondere und gleichwertige Produkte 3.1 Sind besondere Hersteller oder Produkte genannt, so versichert der Bieter, diese auch tatsächlich zu verwenden. 3.2 Liefernachweise sind positionsbezogen zu nennen. 3.3 Werden gleichwertige Produkte (Nennung von Fabrikat und Hersteller) vom Bieter alternativ angeboten, weil dies nach Ansicht des Bieters zu einer Qualitätsverbesserung bei gleichen Kosten oder zu einer Kosteneinsparung bei gleicher Qualität führen, so soll dies unter Nennung ihrer Pos.-Nr. in einer Nebenangebot geschehen. 3.4 Die Gleichwertigkeit der vom Bieter zusätzlich angebotenen Alternativ- oder vom Bieter vorgeschlagenen Systemprodukte ist in geeigneter Form dem Auftraggeber oder seinem Beauftragten nachzuweisen. 3.5 Werden gleichwertige Produkte vom Bieter ausschließlich angeboten, so sind: die entsprechende Position im Leistungsverzeichnis zu streichen, unter Nennung der Pos.-Nr. der Grund für ein ausschließliches Angebot von gleichwertigen Produkten zu nennen und die Gleichwertigkeit in geeigneter Form zusammen mit der Abgabe des Angebots dem Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten nachzuweisen. Andernfalls kann das Angebot im Sinne einer Gleichbehandlung aller Bieter nicht berücksichtigt werden. 3.6 Einwände und Bedenken gegen die vorgeschriebenen Materialien (Lieferschwierigkeiten, etc.) und die Art der Ausführung müssen durch den Bieter bei Abgabe des Angebots schriftlich beigefügt werden. Gegenvorschläge können erfolgen und zwar in einem gesonderten Anschreiben. 3.7 Soweit gem. Leistungsverzeichnis kein Produkt vorgeschlagen oder gefordert wird, sind auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich die entsprechenden technischen Daten des Produkts und ggf. dessen Zulassung durch den Bieter nachzuweisen. 4. Leistungsumfang 4.1 Maßgeblich für den zu erbringenden Leistungsumfang sind die Regelungen des noch abzuschließenden Bauvertrages. 4.2 Der vom Bieter angegebene Preis umfasst alle Arbeiten, die zur Erstellung einer vollständigen, handwerklich und technisch einwandfreien Ausführung seiner Leistung erforderlich sind einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen. Bei der Angebotsabgabe ist darauf zu achten, dass die im Leistungsverzeichnis angegebenen Arbeiten sich immer auf eine fix und fertige Arbeit beziehen. Sollte der Bieter feststellen, dass einzelne Positionen insoweit nicht vollständig sind, hat er hierauf bei der Angebotsabgabe im Anschreiben zum Angebot hinzuweisen. Andernfalls sind alle Leistungen, die zur vollständigen, gebrauchsfähigen und den behördlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Fertigstellung der Lieferung und Leistungen benötigt werden, mit den Einheitspreisen der Positionen abgegolten. 4.3 Das Heranführen von Versorgungsleitungen ab bauseitig gestelltem Anschluss sind Bestandteil obliegt dem Auftragnehmer, wird nicht gesondert vergütet bzw. ist in die Einheitspreise einzurechnen. 4.4 Die Baubewachung für die Arbeiten und die gelieferten Materialien obliegt dem Auftragnehmer, wird nicht gesondert vergütet bzw. ist in die Einheitspreise einzurechnen. 4.5 Unbrauchbare und abzufahrende Stoffe werden, soweit sie laut Leistungsverzeichnis nicht in die Einheitspreise einzukalkulieren sind, als feste Masse an der Lagerstelle aufgemessen. Das Aufmaß muss vor Beseitigung der Stoffe von der Bauleitung gegengezeichnet werden. 4.6 Für sämtliche Materialien / Einbauten ist eine Bestellliste zu führen. Diese enthält Informationen über Lieferanten, Lieferzeiten sowie das Datum der Auslösung der Bestellung. 5. Umlagen Umlagekosten, u.a. für den Verbrauch von Strom, Wärmeenergie und Wasser, werden vor Vertragsabschluss verhandelt. 6.  Ausführungsfristen Die Ausführungsfristen werden im Zuge werden vor Vertragsschluss verhandelt. 8. Allgemeine Bestimmungen 8.1 Mit Unterzeichnung des Werkvertrages hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden nachzuweisen. Die Mindesthöhe regelt der Bauvertrag. Ist die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung für alle Versicherungsfälle des Auftragnehmers eines Versicherungsjahres hinsichtlich der Gesamtleistung des Versicherers begrenzt, hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung in der beschriebenen Mindesthöhe für das ausgeschriebene Bauvorhaben abzuschließen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich bei dem vom Auftragnehmer benannten Versicherer hinsichtlich der Wirksamkeit der Versicherung für die Dauer der Bauzeit und der erfolgten Prämienzahlung zu informieren. 8.2 Wird der Auftrag einer Arbeitsgemeinschaft übertragen, haftet jedes Mitglied dem Auftraggeber gegenüber uneingeschränkt in voller Höhe. 8.3 Alle Maße sind am Bau durch den Auftragnehmer verantwortlich zu nehmen und auf Übereinstimmung mit den Bauzeichnungen zu kontrollieren. Die Statik ist zu beachten. Bei Nichtbeachtung haftet der Ausführende. 8.4 Der Auftragnehmer hat die für seine Leistungen erforderlichen technischen Berechnungen zu erstellen, die entsprechende Dimensionierung festzulegen, Prüfzeugnisse, Bestandspläne, Betriebsanleitungen beizubringen und die Abnahmekosten von Behörden und Sachverständigen, soweit die Abnahmen öffentlich-rechtlichen Charakter haben, für die ihm beauftragten Leistungen zu tragen. 8.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle eine der Art und dem Umfang des Bauvorhabens entsprechende sachverständige technische Aufsicht (Bauleiter, Montageleiter, Polier, Vorarbeiter) zu stellen, die mit allen für die Leistungs- und Baustellenabwicklung erforderlichen Vollmachten ausgestattet sein muss, auch im Verhältnis zu den anderen Auftragnehmern. Entsprechend der Bauordnung BauO Berlin bestellt der Auftragnehmer zudem einen Bauleiter. Dieser haftet dem Auftraggeber gegenüber in vollem Umfang hinsichtlich der Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen des § 56 BauO Berlin. Der Auftragnehmer bestellt Fachbauleiter, insbesondere zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept einen Fachbauleiter Brandschutz.  Das für die termin- und fachgerechte Ausführung des Auftrages erforderliche, gut geschulte Fach- und Hilfspersonal ist in genügender Anzahl zu stellen.  Ungeeignetes und unqualifiziertes Personal ist nach Aufforderung der Bauleitung durch geeignetes, qualifiziertes Personal zu ersetzen. Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Objektüberwacher und dem Bauherrn mindestens wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können, insbesondere aber Angaben machen über: - Zahl und Art des eingesetzten Führungspersonals und der beschäftigten Arbeiter, - Art und Umfang der täglichen Arbeiten und Leistungen, - Anlieferung und Verwendung von Geräten und Baustoffen, - Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausenzeiten sind zu berücksichtigen. - vertraglich wichtige Termine, wie beispielsweise - Beginn und Ende von Bauabschnitten, - Witterungsverhältnisse, insbesondere max. und min. Temperaturen, - besondere Vorkommnisse (Unfall, Überflutung etc.) Ein Durchschlag des Bautagesberichtes ist der Objektüberwachung des Auftraggebers täglich unaufgefordert zu übergeben. Die in den Bautagesberichten enthaltenen Angaben sind rein informativ und begründen keine Ansprüche des Auftragnehmers. 8.6 Einrichtungen, welche die Arbeiten anderer Gewerke am Bau behindern, sind in Absprache mit der Bauleitung auf eigene Kosten sofort zu entfernen. 8.7 Durch die vom Auftraggeber beauftragte Bauleitung wird mindestens einmal pro Woche eine Baubesprechung durchgeführt (jour fixe). Der Auftragnehmer ist für die Dauer seiner Bauzeit verpflichtet, zu den festgesetzten Baubesprechungen einen Fachbauleiter mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen zu entsenden. Für jede Nichtteilnahme an einer von der Bauleitung angesetzten Baubesprechung verpflichtet sich der Auftragnehmer, ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils EUR 500,00 an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, die Teilnahme ist aus wichtigem Grund nicht zuzumuten. 8.8 Das Abladen, die Beförderung zum Einbauort, die Lagerung der vom Auftragnehmer zu liefernden Materialien sowie alle sonstigen Nebenleistungen und bauseitigen Zulieferungen, welche zur vollständigen Fertigstellung der Arbeiten erforderlich sind, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu übernehmen. Sofern der Auftraggeber Lieferungen, die zur Erbringung der vertragsmäßigen Leistung des Auftragnehmers erforderlich sind, erbringt, hat der Auftragnehmer diese Leistungen entgegenzunehmen, gegebenenfalls unentgeltlich abzuladen, zu verwahren und an den Einbauort zu transportieren. Mit der Übernahme erfolgt der Gefahrenübergang. 8.9 Im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Bauschutt, auch von Ausschachtungsarbeiten, ist unentgeltlich abzufahren und darf auf der Baustelle nicht vergraben werden. 8.10 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit seinen Leistungen am Gebäude bzw. auf dem Baugelände entstehenden Verunreinigungen, Abfälle, Schutt u.ä. stets ohne Aufforderung auf eigenen Kosten aufzuräumen und zu reinigen. Alle benutzten öffentlichen Zu- und Abfahrtsstraßen sind täglich von Verschmutzungen durch die Baufahrzeuge zu reinigen. Dies gilt auch für Lieferfahrzeuge und Fahrzeuge der Baunebengewerke. 8.11 Der Auftragnehmer bleibt Besitzer der von ihm produzierten Abfälle und hat für die Entsorgung einzustehen. Der Auftragnehmer ist für die von ihm produzierten Abfälle und die Einhaltung sämtlicher für die Entsorgung maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen sowie von Entsorgungsunternehmen aufgestellten Vorschriften verantwortlich. Er hat hierbei die "Anordnung zur Nachweisführung bei der Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen im Land Berlin" vom 04.05.1998 zu beachten, ebenso die Einhaltung der Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, soweit es seine Leistungen betrifft. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter im Falle derNichtbeachtung dieser Vorschriften frei. 8.12 Der Auftragnehmer haftet bis zur Abnahme seiner Leistungen dem Auftraggeber gegenüber für das erforderliche Schützen von Bäumen und sonstigen zu erhaltenden Gehölzen im gesamten Baustellenbereich. 8.13 Der Auftragnehmer wird den vom Auftraggeber bestellten SiGe-Koordinator auf Aufforderung unterstützen und diesem insbesondere angefragte Unterlagen zum Arbeitsschutz zur Verfügung stellen bzw. dessen Anordnungen Folge leisten. 8.14 Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Nachbar, die Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin Lichtenberg, ein besonderes Sicherheitsbedürfnis hat. Der Auftragnehmer wird deswegen sicherstellen, dass durch ihn bzw. dessen Mitarbeiter keine Beeinträchtigung der Sicherheitsbelange der JVA ausgeht und/oder keine Kontaktversuche zu Insassen der JVA erfolgen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle eingesetzten Mitarbeiter entsprechend eingewiesen werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 299 Sämtliche Hinweise zur Ausführung sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bei der Kalkulation der Preise sind diese und weitere Detailentwicklungen in den durch den Auftragnehmer zu erbringenden Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zusätzlich sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen: Alle durch die Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen und Anforderungen. Zeitliche Unterbrechungen von Leistungen auf Grund des Bauablaufes, auch in Teilabschnitten, sowie das nachträgliche Ausführen von Leistungen und Teilleistungen, die nicht im Zuge der Hauptleistungen erbracht werden können, sind Sache des Auftragnehmers. Dies gleichermaßen auch für alle nachträglich beauftragten Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, auch Teilabschnitte von Bauteilen vorab ausführen zu lassen, wenn es der Bauablauf erfordert. Sofern einzelne Teile der Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers nicht als Leistungspositionen aufgeführt sind, werden sie nach VOB Teil C DIN 18 299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) zu Nebenleistungen und sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Jeweils Bestandteil der Baustelleneinrichtung ist jeweils der Aufbau, das Vorhalten, das Unterhalten, das Beseitigen einschließlich der Wiederherstellung in den vor Beginn vorhandenen Ursprungszustand. Die Baustelleneinrichtungen bzw. Rettungswege, sowie brandschutztechnische Einrichtungen, sind durch den Auftragnehmer mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen. Bei möglicher getrennter Vergabe von Teilen, Unterteilen, und Losen sind die Baustelleneinrichtungen mit dem Auftragnehmer für die Hauptbaustelleneinrichtung (z.B. AN Erweiterter Rohbau) abzustimmen. Hierzu gehört der Eintrag sämtlicher Standorte einzelnen Leistungsbestandteilen der Baustelleneinrichtung in den Baustelleneinrichtungsplan. Die im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung und dem Baubetrieb erforderlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer über den Auftraggeber einzuholen. Die anfallenden Gebühren hat der Auftragnehmer ohne Anspruch auf Erstattung zu beantragen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm auf dem Grundstück bzw. im Gebäude Flächen für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Vor einer Nutzung bedarf es der schriftlichen Zustimmung durch die Bauleitung. Benutzt er Flächen außerhalb des Grundstückes, hat er hierfür die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die Kosten hierfür zu übernehmen. Benutzt der Auftragnehmer Flächen auf dem Baugrundstück für die Baustelleneinrichtung, so hat er auf Anforderung der Bauleitung des Auftraggebers die Baustelleneinrichtung kostenlos umzubauen, gegebenenfalls auch mehrfach, oder zu entfernen, sofern der Bauablauf dies erfordert. Werden bauseitig Werk-, Lager- oder Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt, so hat der Auftragnehmer für die Verschließbarkeit, Reinigung und sonstigen Unterhalt selbst und auf seine Rechnung Sorge zu tragen. Unterkünfte, WC-, Wasch- Duschanlagen, Sanitätsräume, Bauleitungsräume, etc. sind arbeitstäglich gemäß den gewerbeaufsichtlichen Vorschriften zu reinigen. Die Aufstellung von Schlafräumen ist nicht gestattet. Die angrenzenden öffentlichen Flächen außerhalb der Baustelle im Baubereich sind stets sauber und ohne Rückstände von Verschmutzungen resultierend aus den Bauausführungen zu halten. Sämtliche für die Leistungen und Teilleistungen erforderlichen Gerüste, die über die mit Leistungspositionen abgefragten Gerüstbauteile der Lose "Erweiterter Rohbau" und / oder "Fassade" hinausgehen bzw. erforderlich sind, sind vom Auftragnehmer selbst zu beschaffen, und sind Nebenleistungen. Benutzt der Auftragnehmer vorhandene Gerüste oder sonstige Ausrüstungen eines anderen Unternehmers, so geschieht dies auf eigene Gefahr. Notwendige statische Berechnungen, erhöhter bautechnischer Aufwand, zusätzliche Schutzmaßnahmen (Arbeitsschutz, Witterungsschutz) bei der Positionierung von Hebezeugen sind Sache des Auftragnehmers. Die Weiterführung aller erforderlichen Leitungen von den Entnahmestellen bis zu den Verbrauchsstellen ist Sache der Auftragnehmer. Trassen für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sind freizuhalten. Fußgängerzugänge zu den Funktionseinheiten, z. B. Baustellensanitär-, -sanitätsanlagen, Bauleitung, etc. müssen trittsicher sein. Das Befahren und Parken auf den Baustellen. / Betriebsgelände und im Baubereich ist nur mit Montagefahrzeugen gestattet. Privatfahrzeuge erhalten keinen Zugang zum Gelände. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, vom Auftragnehmer Eignungs- und Gütenachweise der zur Ausführung kommenden Werkstoffe bzw. eingebauten Werkstoffe zu verlangen. Vor Beginn der Bauleistungen ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Begehung und Dokumentation der an das Baugrundstück grenzenden öffentlichen Flächen durchzuführen. Hier sind insbesondere die Auflagen aus der Baugenehmigung und die darin angegebenen beteiligten Fachbereiche zu involvieren. Maßnahmen zum Verhindern nachteiliger Auswirkungen auf die Leistungen auf Grund von Witterungsverhältnissen, z. B. zu geringen Temperaturen, Feuchtigkeit und Nässe, Schnee und Eis, scharfer Wind, Frost, Sonneneinwirkung. Grundsätzlich ist bei allen auszuführenden Leistungen die jeweils höchste Toleranzebene nach DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke einzuhalten. Die Einhaltung der entsprechenden Toleranzen ist im Rahmen der Baunebenleistungen (Planungsleistungen) nachzuweisen. Die Sicherung von Baugrubenböschungen ist mit geeigneten Abdeckmaßnahmen (Folie etc.) dauerhaft vor Witterung zu schützen. Ggf. ist eine Abstimmung mit dem Bodengutachter vorzunehmen. Die Aushubböden werden Eigentum des Auftragnehmers und sind fortlaufend abzutransportieren. Die Art der Förderwege erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers. Diese sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Entsorgungswege außerhalb der Baustelle sind mit den zuständigen Behörden der Stadt Berlin und des Landes Berlin abzustimmen. Sämtliche Bodenentsorgungen (Entsorgungswege, -nachweise, Annahmeerklärungen, Deklarationsanalysen, Mengennachweise bzw. Wiegescheine, etc.) sind durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, der Stadt Berlin und des Landes Berlin, nachzuweisen. Die Nachweise sind mit Fertigstellung der zu erbringenden Leistungen entsprechend der anzuwendenden Richtlinien (LAGA, TASI, o. ä.) in geordneter Ausfertigung dem Auftraggeber zu übergeben. Durch den Auftragnehmer sind eigenverantwortlich ausreichend Verdichtungskontrollen mit geeigneten Verfahren durch ein zugelassenes Institut durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind in geordneter Form (Tabellen, Diagramm) dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Ergebnisse nachzukontrollieren, bzw. den Bodengutachter zur Beauftragung durch den Auftragnehmer beizustellen. Nicht mehr für die Baumaßnahme wiederverwendbare Böden werden Eigentum des Auftragnehmers und sind zu beseitigen. Dem Auftraggeber sind Nachweise über die ordnungsgemäßen Entsorgungen vorzulegen. Sämtliche Bauwerke und Bauteile im Baubereich sind mit geeigneten Maßnahmen gegen schädigende Auswirkungen, resultierend aus den Bauausführungen, zu sichern und zu schützen. Hierzu gehört auch das entsprechende provisorische Schließen von Zugängen dieser Bauwerke und Bauteile. Der Auftragnehmer hat insbesondere Rücksicht auf die anderen gleichzeitig oder anschließend tätigen Gewerke sowie etwaige Vorleistungen zu nehmen. Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit erforderlich - besonders sorgfältig als Nebenleistung zu schützen. Staubschutz ist soweit technisch und wirtschaftlich möglich zu gewährleisten. Durch die Erdarbeiten dürfen keine Lockerungen der Grundstruktur der Gründungssohlen entstehen. Gelockerte Böden sind nach zu verdichten. Nach Fertigstellung der Gründungssohlen, ggf. bereits während der Aushubarbeiten, sind durch den Auftragnehmer für die Gründung Freigaben eines Sachverständigen vorzulegen. Das Freilegen und Sichern von vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Sicherung von Böschungen, Flächen oder Halden. Das Erkunden von vorhandenen Leitungslagen, Hindernissen und sonstiger baulichen Anlagen. Abtreppungen, Bermen oder andere sichernde Maßnahmen bei geneigten Grundflächen. Geeignete Maßnahmen zum Erreichen der vorgeschriebenen Verdichtungsgrade, z.B. Bodenverbesserungen und/oder Bodenaustausch. Das Herstellen von erforderlichen Stufen oder Rillen, und das Aufrauen von Böschungen. Vor dem Verfüllen ist dem Auftraggeber Gelegenheit zur Abnahme der später nicht mehr sichtbaren Bauteile zu geben. Die Leistungen beinhalten jeweils das Laden, Fördern, Transportieren zu den Verwendungsstellen und das Abladen. Gründungstiefen und Gründungsarten, sowie Art und Beschaffenheit vorhandener Einfassungen, gemäß beigefügter Unterlagen und Planung des Auftragnehmers. Bodenklassen gemäß Baugrundgutachten. Die Verdichtung der Böden muss entsprechend den Hinweisen und Vorgaben bzw. Ergänzungen des Bodengutachters erfolgen. Bei Rohrleitungen unter befahrbaren Flächen muss die Verdichtung den zusätzlichen technischen Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTVE-STB) entsprechen.
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18
BESONDERE HINWEISE 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN 18355 - Tischlerarbeiten sowie den DIN-Vorschriften für Bauteile, Elemente und Material, insbesondere DIN 18357 - Beschlagarbeiten und DIN 18055 - Fenster. Für die Ausführung der Tischlerarbeiten sind ergänzend zu den DIN-Bestimmungen auch die Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim sowie die Angaben der RAL- RG 424/1 Holzfenster, Gütesicherung der Gütegemeinschaft Holzfenster e.V., anzuwenden. Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien Vorrang vor den DIN-Vorschriften. Für die Befestigung von Fensterwänden ist DIN 18056 entsprechend anzuwenden. Im Hinblick auf statische Anforderungen bei Fenstern sind zu beachten: DIN 1055 Teil 3 und 4 - (für Wind- und Horizontalkräfte) DIN 18056 - (für Vertikalkräfte auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern) Weiter sind zu beachten: DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau einschl. Berichtigung 8/92 sowie Beiblatt 1 und 2 DIN 7863 - Nichtzellige Elastomer- Dichtprofile im Fenster- und Fassadenbau DIN 18203-3 - Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen DIN 18358 - Rollladenarbeiten /Sonnenschutzanlagen DIN 18360 - Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 18361 - Verglasungsarbeiten DIN 18363 - Maler und Lackierarbeiten DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten DIN 18540 - Abdichten von Außenwandfugen DIN 18545-2 - Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Dichtstoffe, Bezeichnung, Anforderung, Prüfung DIN 52460 - Fugen- und Glasabdichtungen DIN 68140 - Keilzinkenverbindung von Holz DIN EN 438-1 - Dekorative Hochdruck- Schichtpressstoffplatten (HPL) 2. Vorleistungen und Baufreiheit Das Schaffen der erforderlichen Höhenbezugspunkte ist Sache des Auftraggebers. 3. Baustelleneinrichtung Die Kosten für die nicht vom Auftraggeber bereitgestellte Baustelleneinrichtung sind in die Preise einzurechnen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung. Werden Gerüste bauseits bereitgestellt, so können sie unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden so sind diese nach Beendigung der Arbeiten vorschriftsgemäß wiederherzustellen. 4. Kostenabgrenzung Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wärmeenergie sind Bestandteil der Preise. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: alle Anschlüsse an das Mauerwerk einschl. Fugendichtung und Verleistung, alle Falzdichtungen sind in die Preise einzurechnen. Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw. -markierungen sind vor der Übergabe kostenlos zu entfernen. Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Fenster und Türen nach Abschluss der Malerarbeiten ist in die Preise einzurechnen. 5. Abfallbeseitigung Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall, insbesondere für asbesthaltige Baustoffe bei Abbruch, sind streng einzuhalten. Werden Container bauseits bereitgestellt erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Das Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt. Schleifarbeiten sind nur bei Verwendung von Absaugvorrichtungen zulässige. Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften bzw. die erforderlichen Maßnahmen des Einsammeln, Beförderns, Behandelns und Lagerns entsprechend den Vorschriften und behördlichen Auflagen. 6. Verbindung zu anderen Gewerken In Absprache mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der Gewerke Gerüstarbeiten Abbrucharbeiten Mauerarbeiten Naturwerksteinarbeiten Betonwerksteinarbeiten Zimmer- und Holzbauarbeiten Klempnerarbeiten Putz- und Stuckarbeiten Fliesen- und Plattenarbeiten Beschlagarbeiten Rollladen- und Sonnenschutzarbeiten Metallbau- und Schlosserarbeiten Verglasungsarbeiten Maler- und Lackierarbeiten Trockenbauarbeiten zu beachten. 7. Allgemeine Angaben zur Bauausführung Bei Fenstern und Türen ist zu beachten: Bei Verglasungen, die in den Auftragsbereich der Tischlerarbeiten fallen, sind zusätzlich zu den entsprechenden DIN-Bestimmungen auch die Vorschriften der Isolierglashersteller zu beachten. Soweit Detailskizzen und Ansichtspläne dem Leistungsverzeichnis beiliegen, dienen diese der Darstellung der Fenster- und Türteilung und der Öffnungsart als Anhaltspunkte für die Angebotsbearbeitung. Zeichnungen zu wesentlichen Details der Fensterkonstruktionen und der Anschlüsse zum Baukörper sind vom Auftragnehmer vor Arbeitsaufnahme nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber vorzulegen. Wenn nicht anders festgelegt oder aus Detailzeichnungen ersichtlich, sind die Holzquerschnitte unter Beachtung von DIN 68121 vom Hersteller der Fenster zu bemessen. Sie richten sich nach dem Platzbedarf für Glas und Beschläge sowie nach den Anforderungen. Die Fenster- und Türkonstruktionen, einschließlich der Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Keilverzinkungen im Außenbereich sind unzulässig. Die Befestigung der Fenster und Türen im Außenbereich soll durch Schrauben erfolgen. Der Auftragnehmer soll sich darüber informieren, welche Befestigungsmöglichkeiten einzukalkulieren sind. Profilierungen an Fenstern im Außenbereich sind so zu gestalten, dass anfallendes Niederschlags- oder Schwitzwasser abgeleitet wird. Kanten der Profile sind mit kleinstem Radius abzurunden (ca. 2 mm). Entwässerungsöffnungen sind in ausreichender Anzahl herzustellen. Falls Blechabdeckungen der äußeren Fensterbänke - auch bei bauseitiger Ausführung - vorgesehen sind, ist das durch einen entsprechenden Unterschnitt im unteren Blendrahmenteil zu berücksichtigen. Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z. B. Profile, Bleche, Bänder) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen. Bei mehreren Ausführungsarten ist die Entscheidung des Architekten herbeizuführen. Die Anschlüsse an den Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen an Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegungen entsprechen. Die Fugen zwischen Wand und Blendrahmen sind mit Dämmmaterial entsprechend auszufüllen. Wärmebrücken im Bereich der Fensterbänke sind zu vermeiden Herausgetretener Schaum ist nach der Erhärtung bündig abzugleichen Nach dem Einbau der Fenster und äusseren Sohlbänke, Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit nach der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem elastischen Dichtstoff, der überstreichbar sein muss, zu versiegeln. Der Dichtstoff muss weitgehend alterungsbeständig, witterungsresistent und mit den berührten Baustoffen verträglich sein. Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagsarbeiten nicht erschwert -werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen der Fenster muss in jedem Fall möglich sein. Schlösser und Beschläge sind vor Ausführung der Arbeiten als Muster vorzulegen. Nicht mehr zugängliche Bauteile aus Stahl sind in verzinkter Ausführung einzubauen. Kontaktkorrosion ist auszuschließen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass sie die Funktion der Fenster/Türen auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen. Bei Kippbeschlägen größerer Fenster ist ein unbeabsichtigtes Kippen der Flügel von der Lüftungs- in die Reinigungsstellung mit absoluter Sicherheit auszuschließen. Einfache Basküleverschlüsse erfülIen diese Bedingung nicht. Die Möglichkeit der Wartung der Beschläge muss gegeben sein. Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas auch den Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller entsprechen. Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Anforderung an den Schall- und Wärmeschutz sowie an die Windbelastungen nach den Vorschriften der Glashersteller gemäß der Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppe zur Verglasung von Fenstern herausgegeben vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim, einzuhalten Wird im Leistungsverzeichnis eine Beanspruchungsgruppe ohne Bezug auf eine Norm vorgegeben, so richtet sich die Ausführung nach vorgenannter Tabelle. Glastüren oder verglaste durchsichtige Türen erhalten einen deutlich sichtbaren Klebestreifen gemäß Nr. 4.2.8 D1N 1836 1, der vom Auftraggeber entfernt wird. Vor dem Einbau der Fenster aus Holz muss der Anstrich auf den sichtbaren Flächen und im Anschlussbereich zum Baukörper eine Schichtdicke von 30 Mikrometern haben. Alle anderen Flächen müssen einen Grundanstrich erhalten. Die Schichtdicke des fertigen Anstriches muss auf den sichtbar bleibenden Flächen im Mittel bei Lasuren 60 Mikrometer und bei deckendem Anstrich 100 Mikrometer betragen, falls die Elemente oberflächenfertig zu liefern sind. Sind Glashalteleisten aus Metall oder Holz vorgesehen, so erfolgt die Befestigung raumseitig mit nichtrostenden Stiften oder Schrauben. Dichtstoffe dürfen nach DIN 52460 keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen nach DIN 52452 mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein. PU-Schaum muss frei von FCKW sein. Bekleidungen und Verleistungen sind an den Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen. Die Öffnungen zum Dampfdruckausgleich müssen folgende Mindestquerschnitte haben: Schlitze 5 mm x 20 mm oder Bohrungen Durchmesser 8 mm. Ihr Abstand untereinander darf 600 mm nicht überschreiten. Sie müssen so angeordnet sein dass kein Niederschlags- und Reinigungswasser eindringen kann. Befestigungsschrauben sind zu versenken und mit Dübeln abzudecken. Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein. Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind diese nachstellbar anzubringen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Lippendichtungen sollen nicht ausschließlich parallel verstellbar sein. 8. Allgemeines: Anleimer sind zum Feuchtigkeitsausgleich gemeinsam mit dem Grundmaterial einzulagern. Es sollen Hölzer mit stehenden Jahresringen verwendet werden. Das Bündigfräsen darf erst - in Abhängigkeit vom verwendeten Leim - nach 1 bis 2 Tagen erfolgen. Vor dem Furnieren sind Toleranzen zwischen Rohling und An- bzw. Umleimern auszugleichen, um Fehlverleimungen auszuschließen. Vor dem Beizen sind die Flächen zweimal zu schleifen (Körnung 120 und 150). Der Schleifstaub ist unbedingt zu beseitigen. Flecken und Leimdurchschläge sind gründlich zu entfernen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in die Verarbeitungsvorschriften des Beizmittelherstellers Einsicht zu nehmen. Beizarbeiten an einem Element dürfen nicht unterbrochen werden. Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Lösungsmittelbeizen zu verwenden. Kettendübelungen sind unzulässig.
BESONDERE HINWEISE
01 Wohnungseingangstür
01
Wohnungseingangstür
01.__. 1 Wohnungseingangstür ds/ss 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS Wohnungseinganstür mit folgendem technischen Aufbau: Brandschutz nach DIN 4102, ds Rauchschutz nach DIN 18095 Schallschutz RW, P=47 dB nach DIN 4109, einbruchhemmend mind. RC2 nach DIN EN 1627 Zarge: Stahl-Umfassungszarge, in 24 cm StB-Wand, Spezialdichtung grau Maße: BR 1010 x 2135 mm Oberfläche: 2-Komponenten-Lack fertig beschichtet Zusatzausst.: mit OTS,selbstschliessend und dichtschließend, inklusive Abnahmeprüfung und dauerhafter Anbringung des Zulassungsschildes Beschlag: Sicherheitsbeschlag mit Kernziehschutz als Langschild Alu. Typ Hoppe Stockholm Bänder: 3 x, passend zu Beschlag, 3-dim. verstellbar Schloss: passend für PZ-Zylinder, mit Dreichfachverriegelung, ohne Zylinder Anschläge gemäß Türliste Typ 01.01
01.__. 1
Wohnungseingangstür ds/ss 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS
18,00
St
01.__. 2 Wohnungseingangstür ds/ss/flf 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS wie vor, jedoch mit Freilauffunktion Anschläge gemäß Türliste Typ 01.02
01.__. 2
Wohnungseingangstür ds/ss/flf 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS
2,00
St
01.__. 3 Wohnungseingangstür ds 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m wie Pos.1, jedoch nur dichtschließend und ohne Obentürschliesser Anschläge gemäß Türliste Typ 01.03
01.__. 3
Wohnungseingangstür ds 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m
19,00
St
02 Wohnungsinnentüren
02
Wohnungsinnentüren
02.__. 1 Badtüren 0,885 / 2,135 m / 0,125 m Unterschnitt Badtür mit Klimaklasse III, Röhrenspanplatte mit nassraumgeeigneter Holzumfassungszarge in 0,125 m Trockenbau-Wand Türblatt: Röhrenspanplatte, für den Innenbereich, ca. 15 kg/m², ungefälzt, nassreumgeeignet mit Unterschnitt Zarge: Holz-Umfassungszarge nassraumgeeignet, in Trockenbau-Wand. mit dreiseitiger umlaufender Dichtungsnut, inklusive seidengrauer Dichtung. Wandstärken d= 12,5 cm TB, Farbe wie Türblatt Maße: 885 x 2135 mm RB Oberfläche: Türblatt: endbeschichtet, RAL-9016/verkehrsweiß, Türblattkante farbig wie Türblatt Bänder: 2 x matt vernickelt Schloss: Wechselgarnitur Beschlag: Firma Hoppe, Modell "Amsterdam" Drückerhöhe nach DIN 18 040-1 = 1050 mm von OFF Zusatzausstattung: Boden-Türstopper: Hörmann BS 45, oder gleichwertig, einschl. Befestigungsmaterial, am Boden befestigen. Anschläge gemäß Türliste Typ 02
02.__. 1
Badtüren 0,885 / 2,135 m / 0,125 m Unterschnitt
44,00
St
02.__. 2 Zimmertüren, 0,885 / 2,135 m / 0,125 m Unterschnitt wie vor, jedoch ohne Feuchtraumanforderung und Buntbartschloss Anschläge gemäß Türliste Typ 03.01
02.__. 2
Zimmertüren, 0,885 / 2,135 m / 0,125 m Unterschnitt
34,00
St
02.__. 3 Zimmertüren, 0,885 / 2,135 m / 0,125 m wie vor, jedoch ohne Unterschnitt Anschläge gemäß Türliste Typ 03.02
02.__. 3
Zimmertüren, 0,885 / 2,135 m / 0,125 m
64,00
St
02.__. 4 Zimmertüren, 0,76 / 2,135 m / 0,125 m wie vor, jedoch 0,76 cm breit Anschläge gemäß Türliste Typ 04
02.__. 4
Zimmertüren, 0,76 / 2,135 m / 0,125 m
5,00
St
02.__. 5 Doppelflügeltüren, 1,20 / 2,135 m / 0,125 m Unterschnitt wie vor, jedoch doppelflügelig und 1,20 cm breit Anschläge gemäß Türliste Typ 05
02.__. 5
Doppelflügeltüren, 1,20 / 2,135 m / 0,125 m Unterschnitt
18,00
St
03 TRH- / Technikraumtüren
03
TRH- / Technikraumtüren
03.__. 1 Tür zum notw. Flur hfh/rd/ss 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS Flurtür mit folgendem technischen Aufbau: Brandschutz nach DIN 4102, Rauchschutz nach DIN 18095, hfh/rd/ss Türblatt: Türblattdicke ca. 62 mm, gefälzt, für den Innenbereich - 1-flügelig Zarge: Stahl-Umfassungszarge, in 24 cm StB-Wand, Spezialdichtung grau Maße: BR 1010 x 2135 mm Oberfläche: 2-Komponenten-Lack fertig beschichtet Bänder: 3 x, matt vernickelt, 3-dim. verstellbar Schloss: mit Blindzylinder, Stulp: nickel-silber Zusatzausst. 1 absenkbare Bodendichtung, Boden-Türstopper: Hörmann BS 45, oder gleichwertig Drückergarnitur: Hörmann FS Drückergarniturmit Drücker, Alu, oder gleichwertig, sowie OTS,selbstschliessend und dichtschließend Typ: z.B. GEZE-TS 5000 RFS o.glw, inklusive Abnahmeprüfung und dauerhafter Anbringung des Zulassungsschildes Hinweis für Elemente mit Schall- bzw. Rauchschutz-Anforderung: Die Dichtheit einer geprüften Schall- bzw. Rauchschutztür mit absenkbarer Bodendichtung ist abhängig von der Ausführung des Bodenbelages. Die Bodendichtung muss sich auf eine durchgehende, glatte Oberfläche absenken. Ggf. ist der Einsatz einer Metall-Bodenschwelle (Höhe max. 5 mm, Länge = Zargenfalzmaßbreite) erforderlich, um die zugesicherten Leistungsmerkmale einzuhalten.
03.__. 1
Tür zum notw. Flur hfh/rd/ss 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS
5,00
St
03.__. 2 Tür Haustechnik EG fh/rd/ss 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS wie vor, jedoch feuerhemmend
03.__. 2
Tür Haustechnik EG fh/rd/ss 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS
1,00
St
04 zus. Arbeiten
04
zus. Arbeiten
04.__. 1 Wartung der Feststellanlage Servicepaket für Wartung und Prüfung der Feststellanlage der vorposition nach DIBt-Zulassung sowie nach Herstellerangabe mit folgenden Leistungsmerkmalen: - Einmalige Wartung je Vertragsjahr - Kostenlose Bereitstellung und Führung der Prüfunterlagen - Anbringen der Prüfplakette - Stör- und Reparatureinsätze während der Vertragslaufzeit werden zu reduzierten Stundensätzen durchgeführt - Der Einsatz von Servicetechnikern erfolgt innerhalb 24 Stunden nach Meldungseingang von Montag   Freitag in der Zeit von 07.00 17.00 Uhr ohne Zuschläge - Persönliche Erreichbarkeit des Helpdesk 24 Std. an 365 Tagen - Vertragslaufzeit: 2 Jahre
04.__. 1
Wartung der Feststellanlage
26,00
St
04.__. 2 Schließzylinder Bauschliessung Sicherheitsschließzylinder für Bauschliessung mit folgenden Anforderungen liefern und montieren, mit zwei Schlüsseln Türblatt: Türblattdicke ca. 70 mm, gefälzt, für den Innenbereich Zarge: Holz-Umfassungszarge, in Trockenbauwand, Spezialdichtung grau, Wandstärken d= 15,5 cm, Maße: BR 1000 x 2125 mm, LD 936 x 2093 mm
04.__. 2
Schließzylinder Bauschliessung
39,00
St
04.__. 3 Nummern WE-Türen, Alu Nummern für WE-Eingangstüren aus ALU liefen und montieren. Wohnungsnummern 01-39 ca. 15 x 8 cm selbstklebend
04.__. 3
Nummern WE-Türen, Alu
39,00
St
05 Stundensätze
05
Stundensätze
05.__. 1 Stundensatz Tischler Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Fachwerker
05.__. 1
Stundensatz Tischler
E
1,00
h