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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung Das Mehrfamilienhaus wird im KFW 55-Standard, ohne Unterkellerung, in massiver Bauweise mit einem Flachdach gebaut. Die Raumhöhe in den Aufenthaltsräumen beträgt mindestens 2,50 m.
Die notwendige Anzahl der Wohnungen wird gemäß BbgBO und den Planungsgrundlagen als barrierefrei konzipiert.
Das Erdgeschoss umfasst einen gemeinsamen Eingangsbereich, von außen zugängliche Technikräume, einen Fahrradabstellraum und 7 Wohneinheiten mit eigener Terrasse und Zugang zum Garten.
Die vertikale Erschließung erfolgt barrierefrei mit Aufzug.
Die Obergeschosse umfassen jeweils 8 Wohneinheiten, von denen jeweils 2-3 Wohneinheiten barrierefrei ausgebildet werden.
Die Wohneinheiten bestehen aus je 2-4 Zimmern mit offenem Wohn- und Essbereich mit integrierter Küche und eigenem Balkon, Badezimmer und Abstellraum.
a) Angaben zum Vorhaben
Adresse: Am Sternsee, Roggengrund 18-20, 39130 Magdeburg
b) Gebäudedaten:
Gebäudeart: Mehrfamilienhaus
Anzahl der Geschosse: 5
Geschoßhöhe: ca. 2,90 - 3,20 m
Lichte Raumhöhe: ca. 2,50 - 2,80 m (ab OKFFB)
Gebäudehöhe: ca. 15,30 m
Wohneinheiten: 39 Stk
Gewerbeeinheit: -
c) Erschließung und Baustelleneinrichtung:
Privatgrundstück und öffentliches Straßenland.
Auf dem Grundstück kann Raum für die Materiallagerung und Personalunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für Personal- und
Materialunterkunft zu sorgen, wenn nicht anders vereinbart.
Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Für die Baustelleneinrichtung stehen geringe Flächen auf dem Grundstück des AG zur Verfügung. Diese sind rechtzeitig vor Baubeginn zu besprechen.
Für die Nutzung von öffentlichen Flächen (verkehrsrechtliche Anordnung) hat der AN die notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden zu beantragen und für die
entsprechenden Absperr- und Sicherungsmaßnahmen zu sorgen. Die Kosten für die Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der Auftragnehmer, wenn nicht anders vereinbart.
Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit dem AG vor Beginn der Arbeiten bzw. Baustelleneinrichtung, protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Erfolgt das nicht, gehen alle Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des
Ursprungszustandes zu Lasten des AN.
Zufahrt:
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Straße Roggengrund.
Baumedien:
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zuleitungen zu den Verbrauchsstellen, hat eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen.
Ein Sanitärcontainer wird vom AG aufgestellt und vorgehalten.
Baustelleneinrichtungsplan:
Die Baustelleneinrichtung ist auf der Grundlage des vom AN zu erstellenden Baustelleneinrichtungsplanes mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen, das gilt gleichermaßen für die Materialanlieferungen, Materiallagerplätze u.a. Baustellenbewegungen.
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung
Vortext Allgemein 1. VOB/B Regelung:
Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren.
Im Rahmen der anzubietenden Leistungen sind enthalten :
die Herstellung des gesamten beschriebenen Werkes einschließlich aller Neben- (Geräteeinsatz etc.) und gegebenenfalls erforderlichen Planungsleistungen (Werkplanungen) als abgeschlossenes Leistungspaket fix und fertig nach den Regeln der Technik, die erforderlichen Materialien einschließlich deren Beschaffung. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Zusätzliche Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Bauleiter auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Bautageberichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
2. SiGeKo:
An der Baustelle wird ein SIGE-Plan ausgelegt. Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen im SIGE-Plan, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind täglich und unverzüglich zu säubern und instand zu setzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu
beseitigen.
Ein Sicherheitskoordinator wird auf der Baustelle eingesetzt. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die
Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN.
Das Trockenhalten der Baustelle durch besondere Schutzmaßnahmen gegen Grund- und Tagwasser werden Vertragsbestandteil. Während der gesamten Bauzeit ist für eine ausreichende Baustellenbeleuchtung zu sorgen. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten.
3. Abrechnung und Vergütung:
Folgende Angaben sind mit Rechnungslegung unbedingt erforderlich:
a) Vollständiger Name und Anschrift des AN
b) Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des AN
c) Rechnungsbezeichnung, wie Zwischen-, Teilschluss- oder Schlussrechnung
d) Vollständige postalische Anschrift des Bauvorhabens bzw. der Wohnanlage oder des Gebäudes
e) Angabe des Gewerkes
f) Vollständige Auftrags- und Projektnummer
g) Steuernummer
h) Leistungszeitraum
Alle Zwischenrechnungen einschließlich der Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen. Hierbei sind zwar vereinbarte Nachlässe, nicht aber Sicherheitseinbehalte, Skonto usw. abzuziehen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Unterlagen, wie Aufmassberechnungen je Wohnung u.a., sind jeder Rechnung beizufügen.
Die Rechnungen sind ausschließlich per E-Mail an Auftraggeber zu stellen.
rechnung@maxar-ag.com
Die Schlussrechnung ist im Langtext einschließlich dem kompletten Aufmaß und aller Nachweise im Original an Auftraggeber zu stellen.
Die Abrechnung notwendige Leistungsstandsfeststellung ist für Rechnungslegung gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen.
4. Umlagekosten:
Gemäß AGB vom AG
5. Sonstiges:
1x Woche finden Baubesprechungen vor Ort statt, die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters ist verpflichtend.
Vertreter des AN:
Der AN benennt einen uneingeschränkt vertretungsberechtigten Fachbauleiter. Der vertretungsberechtigte Fachbauleiter hat an den wöchentlichen Bausitzungen teilzunehmen und ein Bautagebuch zu führen. Die Tagesberichte sind wöchentlich der Bauleitung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Außerdem wird die Leistung des AN durch einen namentlich zu benennenden Polier, der täglich auf der Baustelle anwesend ist, geleitet und überwacht. Den Anordnungen der örtlichen Bauleitung des AG ist Folge zu leisten.
6. Termine:
Gemäß Bauzeitenplan zum VOB-Vertrag
7. Dokumentation:
Die erbrachte Leistung ist zu dokumentieren. Hierfür werden je nach Gewerk die folgenden Unterlagen erforderlich:
- Fachunternehmererklärung
- Bautagesberichte
- Gewährsbescheinigung
- Nachweis über verwendete Materialien (Datenblätter, Lieferscheine etc.)
- bauaufsichtliche Zulassungen verwendeter Produkte/Materialien
- Übereinstimmungserklärungen jeweils einzeln zu den bauaufsichtlichen Zulassungen
- Entsorgungsnachweise
- Prüfprotokolle
- Messprotokolle
- alle Unterlagen sind 1-fach in Papierform und 1 x
- auf CD bzw. Datenstick zu übergeben
8. Abnahmen:
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann
alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
9. Bauart
Maßgeblich für Gestaltung und Ausführung sind Planzeichnungen, die Baugenehmigung und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Vortext Allgemein
Vorbemerkung Fassade VORBEMERKUNG AUSSENPUTZ / FASSADE GEM. DIN 18345 UND DIN 55699
Diese Leistungsbeschreibungen liegen die DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, die Technischen Richtlinien für Malerund Lackierarbeiten gem DIN 18363, die Praxismerkblätter und Vorschriften des Farbenherstellers zugrunde. 55699Die Fassaden der Gebäude werden gemäß den Erfordernissen des Energieausweises und dem Brandenburger Baurecht mit einem Vollwärmeschutz und notwendiger Brandriegel versehen:Das Wärmedämmverbundsystem soll, sofern gem. EnEVNachweis bzw. Energiebedarfsberechnung für KfW 55 keine anderen Forderungen gestellt werden, wie folgt ausgeführt werden:
Die Außenwände erhalten ein Fassadenwärmeverbundsystem bestehend aus einer Polystyrol- oder Mineralwolle- Fassadendämmplatte, Ausführung gem. Brandschutz, Wärmeleitfähigkeitsgruppe und Stärke gemäß Wärmeberechnung Die Fassade erhält vom Erdgeschoss bis zum Giebel eine Armierungsschicht mit Armierungsgewebe und einer Schlussbeschichtung aus einem mind. 2 mm starken Putz mit Kratzstruktur und einem Egalisierungsanstrich. Sämtliche Anarbeitungen werden schlagregendicht ausgeführt. Die Gerüstankerbohrungen werden funktionserhaltend regendicht verschlossen Im Bereich der Hauseingänge erhalten die Fassaden eine Beleuchtung gem. Beleuchtungskonzept des Architekten.
Fassadendämmplatten:
Fassadendämmplatten aus expandiertem Polystyrolpartikelschaum EPS DIN EN 13163,schwerentflammbar B1, Kantenausbildung stumpf, Dämmplattendicke gem. Energiebedarfsnachweis. Verklebung mit mineralischen Werktrockenmörtel und Verdübelung nach Herstellervorschrift.
Die Wärmedämmung der Brandüberschlagsflächen wird mit mineralischer Dämmung als Außenwand-Dämmsystem nach Herstellervorschrift ausgeführt. Die Übergänge zwischen der mineralischen Dämmung und den Fassadendämmplatten aus PS-Hartschaum sind fachgerecht auszuführen.
Armierungsschicht:
Die Armierungsschicht wird aus mineralischem Trockenmörtel und Armierungsgewebe ganzflächig in einer Stärke von d = ca. 3-4 mm hergestellt einschl. einer Diagonalbewehrung an den Öffnungsecken und sonstigen Kanten nach Herstellervorschrift.
Putzgrund:
Der Putzgrund wird über einen Grundanstrich und eine Haftbrücke für Strukturbeschichtung abgetönt inAnnäherung an den Putzfarbton hergestellt.
Oberputz:
Der Oberputz wird als mineralischer Dünnschichtputz (Struktur: Kratzputz) mit einer Körnung von ca. 2 mm hergestellt. Der Farbton ist hell- bis mittelgetönt nach Freigabe des AGs.Die vorbeschriebenen Fassadenflächen werden mit einer Zwischen- und Schlussbeschichtung mit Siliconharz-Emulsionsfarbe, algizid und fungizid eingestellt, wasserverdünnbar, matt deckend, beschichtet. Farbton:
nach Freigabe des AGs.
Außenwärmedämmsystem im Sockelbereich:
WDVS-System gemäß EnEV
Ausführung wie folgt:
Perimeterdämmung gedübelt gemäß DIN 18195-4 ab 300mm über OKG.
Es werden Aluminiumsohlbänke außen montiert. Es ist bei der Ausführung darauf zu achten, dass ein ebenmäßiges Erscheinungsbild der Fassade entsteht ohne Schattenwurf im Streiflichtbereichen.
Sämtliche Anarbeitungen sind schlagregendicht auszuführen. Die Verschließungen der Gerüstanker sind ebenfalls in farblich passend zu verkleiden.
Über die verwendeten Systeme ist eine aktuelle und vom Hersteller ausgestellte und bestätigte Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Vorbemerkung Fassade
ZTV ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV)WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEME DIN 183451
1. Sämtliche Materialien müssen miteinander unbedenklich verarbeitbar und verträglich sein (elektrolytische Spannungsreihe, Bitumen - Korrosion etc). Dies ist besonders bei der Verwendung Gipsputzen zu beachten.
2 Für die verwendeten Begriffe bei Tönungen gelten:- leicht oder hell getönt: Weißpigment, geringe Buntpigmentzusätze- mittelgetönt: Weißpigment und Buntpigment ohne Sättigung- vollgetönt: Weißpigment höchster Sättigung mit überwiegend Buntpigment
3. In die Einheitspreise ist einzukalkulieren:
a) das Schützen gegen Verschmutzung aller bereits eingebauten Teile, wie Dachflächen, Geländer, Beschläge, Stahlkonstruktionen, Fenster, Türen, Tore, Verglasungen, Verblechungen. Die Behebung von Beschädigungen durch Staub oder Kalkspritzer geht zu Lasten des AN.
b) das kostenlose Ansetzen von 3 Putzproben in zur Beurteilung ausreichender Größe.
c) das Kennzeichnen überputzter Einbauten in der Wand wie Dübeln, Dübelsteinen, Ankerblechen, etc. für die nachfolgenden Gewerke.
ZTV
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
vorhalten und nach
Beendigung der Arbeiten wieder entfernen.
Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung aller
erforderlichen Geräte,
Kleingeräte, Werkzeuge, Rollrüstungen, Kabel und
Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller
Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte,
Trennscheiben etc. sowie deren Vor und Unterhaltung und
spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN.
Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung, ab
vorhandener
Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle, für den
Auftragnehmer, zur Verfügung
gestellt. Baurüstungen, wenn nicht gesondert
ausgeschrieben, werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht
gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren.
Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur
Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in die
Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine
gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen.
Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für
Aufenthaltsräume.
Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf
aufzustellen und zu warten.
Dazu gehört auch die Einholung von
Lagerungsgenehmigungen,
Straßenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche
Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Park- verbotsund Warnschildern und ggf. die Vorhaltung eines
Bauwagens. Für die Dauer der Bauzeit pauschal, liefern,
aufstellen für die Dauer der Bauzeit
vorhalten und warten, und nach Abschluss der Arbeiten
vollständig beräumen.
01.__.0001
Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
P
1,00
psch
01.__.0002 Bauschuttentsorgung Bauschuttentsorgung
Entsorgung vom anfallenden Restmaterial für die komplette
Dauer der Arbeiten. Position beinhaltet sämtliche mit der
Entsorgung verbundene Leistungen wie das tägliche
Beräumen der Baustelle und Transportieren von Bauschutt
bis in den dazu vorgesehenen Container, Laden,
Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern,
Andienung, Einhaltung sämtlicher Formalitäten. Sämtliche
Unterlagen für die fachgerechte Entsorgung sind dem AG
vorzulegen.
01.__.0002
Bauschuttentsorgung
P
1,00
psch
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.__.0001 Haftzugprüfung, Untergrund prüfen Haftzugprüfung, Untergrund prüfen
Objektspezifische Prüfung der Haftzugfestigkeit.
gemäß DIN 18555, Teil 6, an vorbereitetem Untergrund.
Untergrund prüfen,ob dieser fest, fett- und staubfrei
ist und eine ausreichende Tragfähigkeit für den Einsatz von
Dübeln aufweist.
Die dauerhafte Verträglichkeit der Fassadenoberfläche
mit dem aufzutragenden Materialien (Klebemörtel) ist zu
gewährleisten. Ergebnisse protokollieren.
Die Prüfflächen sind entsprechend dem realen
Oberflächenzustand
am Objekt, in allen Höhenbereichen
und an allen Gebäudeseiten, zu wählen.
02.__.0001
Haftzugprüfung, Untergrund prüfen
E
1.300,00
m²
02.__.0002 Windlastberechnung und Dübelkalkulation Windlastberechnung und Dübelkalkulation
Ermittlung der Einwirkungen aus Windlasten durch
Erstellung eines prüffähigen statischen Nachweises nach
der gültigen DIN 1055-4. Es ist die entsprechende
Windlastzone zu beachten.
Die berechneten Flächen sind nach Lage am Gebäude und
Ihrer Einflussgröße so darzustellen, dass die ebenfalls
zu erbringende Dübelkalkulation für die Gesamtfassade
ermöglicht wird. in der Pos ist auch eine Prüfung der
Dübelauszugswerte nach den geltenden
Herstellervorschriften durchzuführen.
Die Prüfungen sind entsprechend dem realen
Oberflächenzustand am Objekt in allen Höhenlagen und an
allen Gebäudeseiten zu wählen. Eine Prüfung besteht aus
mindestens 5 Haftzugversuchen.
Das Prüfergebnis ist zu protokollieren
Übergabe der Windlastberechnung, der Dübelberechnung
und im Anschluss der Prüfung
in 2-facher Ausführung und Digital an den Bauherrn.
02.__.0002
Windlastberechnung und Dübelkalkulation
E
P
1,00
psch
03 WDVS
03
WDVS
03.__.0001 Sockelausbildung Sockelausbildung
Aufbau von dem Sockelbereich in folgenden Schritten, (sh.
Detail WDVS Sockel, Leistung ab UK Fundamente):
1. Bitumenabdichtung bis 30 cm über Geländeroberkante
Produkt: StoMurisol BD 2K
Abdichtung gegen Bodenfeuchte und mäßigdrückendes
Wasser aus einer gummigranulatgefüllten PMBC herstellen.
Druckfestigkeit > 0,6 N/mm²,radondicht.
Mindesttrockenschichtdicke > 3 mm mäßige Einwirkung von
drückendem Wasser < 3 m Eintauchtiefe (W4-E)
2. Anbringung der Perimeterdämmung
Ausbildung und Dicke gemäß Detail WDVS Sockel
RF: Sto-Perimeterplatte XPS
3. Anbringung der Schutzschicht / Noppenbahn
Ausbildung gemäß Detail WDVS Sockel
4. Anbringen der Sto-Sockelplatte.
Vollflächige Verklebung mit StoLevel SW plus bis 30 cm über der Geländeroberkante,
bzw. 50 cm unter der späteren Geländeroberkante
auszuführen
RF: Sto-Sockelplatte, 16 cm, 100x50 cm
5. Armieren vom Sockelbereich, dicke = 7 mm
Vollflächige Armierung mit zementfreier gebrauchsfertiger
Klebe-/Armierungsmasse
und alkalibeständiges Glasfasergewebe
auf Wärmedämmung. Armierungsmasse volldeckend
auftragen. Armierungsgewebe eindrücken und
planspachteln. Gewebestöße 10 cm überlappen.
RF: StoLevell SW plus, Sto-Glasfasergewebe F 110 cm
6. Anbringen von Oberputz, gefilzt
Aufziehen und sauber Filzen einer schlagregenfesten und
wasserdampfdurchlässigen Schlussbeschichtung mit
organisch gebundenem Putz nach DIN 18 558, als
zementfreier filzbarer Feinputz.
RF: StoLevell SW plus
7. Farbbeschichtung vom Sockelbereich
Auftragen als Zwischen- und Schlussbeschichtung
Anbringen von Schutzschicht an das System
RF: StoColor Silco getönt
Angebotenes System:
03.__.0001
Sockelausbildung
60,00
m²
0,00
03.__.0002 Hauptfassadenfläche, EPS, WLG 035, Schwerentflammbar Hauptfassadenfläche, EPS, WLG 035, Schwerentflammbar
Aufbau von Hauptfassade in folgenden Schritten:
1. Abkleben von Fenstern, Türen und ähn. Das notwendige
Material ist vom AN zu liefern, einzubauen und im
Anschluss zu Entsorgen
2. Grundieren von Fassadenfläche
auftragen einer wässrigen Universalgrundierung auf
Acrylatbasis, transparent,
für nachfolgende Beschichtungen.
Grundierung darf keinen Film bilden.
RF: StoPrim Plex
3. Anbringen von Dämmplatten
Wärmedämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum nach den
Richtlinien des Fachverbandes WärmedämmVerbundsysteme und der Sto SE & Co. KGaA
entsprechend, mit einem mineralischen Klebemörtel
auf Kalk-Zementbasis kleben.
Der Zuschnitt für die Dachschrägen ist in die Pos. einzukalkulieren.
Anschluss an Dach mit Fugendichtband, wird in ges. Position abgerechnet (sh. Detail GEN-0305)
RF: Sto-Dämmplatte Top35, 16 cm, WLG 035, 100x50 cm,
StoLevell Duo
4. Armierung von der Fassadenfläche
Vollflächige Armierung mit zementfreier Armierungsmasse
und alkalibeständiges Glasfasergewebe auf
Wärmedämmung. Armierungsmasse volldeckend
auftragen. Armierungsgewebe eindrücken und
planspachteln. Gewebestöße 10 cm überlappen.
Vor der vollflächigen Armierung ist ein herstellen des
Kantenschutzes mit Eckwinkeln aus KS- Eckschutzschiene
mit Glasfasergewebe auszuführen. Dieses ist in die Pos
einzukalkulieren.
Eine Diagonalarmierung an Ecken v. Öffnungen ist
aufzutragen, dim. Min 20x40 cm, als zusätzliche Verstärkung
unter der normalen Armierung anbringen (sh. GEN-0400) .
RF: StoLevell Duo, Sto-Glasfasergewebe F 110 cm, StoGewebewinkel Standard 11/13 250 cm
5. Anbringen von Putzgrund
auftragen einerGrundierung mit gutem Füll-und
Deckvermögen undUntergrundSaugfähigkeitsregulierungsowie zur Verbesserung
derVerarbeitungseigenschaften
RF: Sto-Putzgrund getönt
6. Anbringen von Obeputz, K 2,0
Auftragen und Strukturieren
eines, witterungsbeständigen Siliconharz-Oberputzes
mit verkapselter Filmkonservierung.
Farbe: Nach wahl des AG, Weiß-Dunkelweiß
RF: StoSilco K 2,0
hell getönt (Hellbezugswert 70 - 100)
7. Schließen der Löcher von der Gerüstverankerung gemäß
ausgeführtem System
- Das Anarbeiten an die Fensterbänke ist in die Pos. einzukalkulieren
- Fensterbänke werden bauseits geliefert und montiert
Angebotenes System:
03.__.0002
Hauptfassadenfläche, EPS, WLG 035, Schwerentflammbar
1.150,00
m²
0,00
03.__.0003 Zulage Brandriegel Horizontal Zulage Brandriegel Horizontal
Horizontal umlaufender Brandriegel aus nichtbrennbaren
Mineralwolle-Platten vollflächig mit Klebemörtel verkleben und
verdübeln.
Max. Abstand zum Fenstersturz max 500 mm, Höhe 200
mm, über Sockelbereich, Erdgeschoss und unter dem Flachdach.
Weiterer Aufbau
Gemäß Pos 03.__.0002.
Ausführen von Brandriegeln gemäß Praxismerkblatt:
Brandschutzmaßnahmen bei WDVS mit EPS-Dämmstoffen
WLG: 035, 16 cm
Angebotenes System:
03.__.0003
Zulage Brandriegel Horizontal
345,00
m
03.__.0004 Zulage Brandriegel Vertikal Zulage Brandriegel Vertikal
Vertikaler Brandriegel aus nichtbrennbaren
Mineralwolle-Platten vollflächig mit Klebemörtel verkleben und verdübeln.
Breite: ca. 120,00 cm
Die Fuge hinter der Dehnfugenausbildung ist mit Mineralwolle zu verfüllen. Dehnfugenprofil in ges. Position.
Ausführen von Brandriegeln gemäß Praxismerkblatt:
Brandschutzmaßnahmen bei WDVS mit EPS-Dämmstoffen
WLG 035, d=16 cm
Ort: Brandwand
Ang. System:
03.__.0004
Zulage Brandriegel Vertikal
32,00
m
0,00
03.__.0005 Zulage für Anbringen von Dämmung an Rollladenkästen Zulage für Anbringen von Dämmung an Rollladenkästen
Anbringen der Dämmstoffe an die PVC Rollladenkästen mit
geeignetem Klebe- und Armierungsmörtel, Ausführung
gemäß Detail (sh. Detail GEN-0620), inkl. aller Zuschnitte und Trägerplatte.
Rollkastenhöhe: ca. 25 cm
Überlappung auf Hauptfassade: ≥ 10 cm
03.__.0005
Zulage für Anbringen von Dämmung an Rollladenkästen
100,00
m²
0,00
03.__.0006 Gerüst für Höhen über 3,50 m Gerüst für Höhen über 3,50 m
Lieferung und Aufbau von Gerüst entsprechend den
Sicherheitsbestimmungen der Bauberufsgenossenschaft für die Dauer der Ausführung der eigenen Arbeiten,
einschl. mehrmaligem Auf-, Um- und Abbau auf dem Bauvorhaben.
Mit dem Preis sind alle Häuser abgegolten.
03.__.0006
Gerüst für Höhen über 3,50 m
E
P
1,00
psch
04 Detailausbildung
04
Detailausbildung
04.__.0001 Laibungen von Öffnungen und Ecken Laibungen von Öffnungen und Ecken
Ausführung der Laibungsarbeiten mit gleichem
Aufbau wie in den Hauptfassadenpositionen.
Armieren, Putz aufbringen, inkl. Gewebewinkel (sh. Detail GEN-0440).
04.__.0001
Laibungen von Öffnungen und Ecken
1.500,00
m
0,00
04.__.0002 Anputzleisten Fenster, Türen- und Rollladen Anputzleisten Fenster, Türen- und Rollladen
Anputzleiste als Anschluss bei Fenster-, Tür- und sonstigen
Bauteilen anbringen und nach Herstellervorschriften
einarbeiten, bzw. Ausbilden einer wind- und
schlagregendichten, bewegungsfähigen
Systemanschlussfuge.
Ort: Fenster, Außentüren
RF: Sto-Anputzleiste Supra KR
RF Rollladenkasten: Sto-Anputzleiste Expert Pro
Gewähltes Produkt: Gewähltes Produkt Rollladen:
04.__.0002
Anputzleisten Fenster, Türen- und Rollladen
1.435,00
m
0,00
04.__.0003 Fugendichtband, 3-9 mm Fugendichtband, 3-9 mm
Schlagregendichtes Abdichten der Anschlussfugen
mit langsam expandierendem Fugendichtband
aus vollimprägniertem Weichschaumstoff,
schlagregendicht nach DIN 18542 BG1
Fugendichtband an der
Fugenflanke vorkleben. Dämmplatten press gegenstoßen.
Armierungsschicht bis zum Fugenrand führen.
Fugendichtband mit Schlussbeschichtung
überdecken. Kellenschnitt herstellen.
RF: Sto-Fugendichtband Lento 15/3-9
Ort: Anschlüsse an Dach, Balkon, Anschlüsse an Fenster- und Balkontürbänke
Gewähltes Produkt:
04.__.0003
Fugendichtband, 3-9 mm
1.435,00
m
0,00
04.__.0004 Dehnfugenprofil Dehnfugenprofil
Dehnfugenprofil und Abdeckprofil einbauen (sh. Detail GEN-0800).
Herstellen gemäß Herstellervorschriften einer
schlagregendichten Fugendichtung für Gebäudedehnfugen
mit Dehnfugenprofil, bestehend aus zwei
Kunststoffeckschutzschienen, Glasfasergewebe und
Überbrückungsfolie
RF: Sto-Dehnfugenprofil E250 cm, Sto-DehnfugenAbdeckprofil E250 cm
Ort: Brandwand
Gewähltes Produkt:
04.__.0004
Dehnfugenprofil
65,00
m
0,00
04.__.0005 Anarbeitung an Rohdurchführungen bis Ø100 Anarbeitung an Rohdurchführungen bis Ø100
Zulage Anarbeitung an Rohrdurchführungen durch das
gesamte WDVS - System
04.__.0005
Anarbeitung an Rohdurchführungen bis Ø100
20,00
St
04.__.0006 Bossenprofil Bossenprofil Aluminium weiß, 20 mm Putzdicke
Einbauen eines Bossenprofils aus Aluminium mit weißer Grundbeschichtung,
Putzdicke 20 mm
Siehe Detail WDVS Putzbereich, Bossierung
Inkl. Bossengewebe, passend zum Produkt des WDVS.
Ort: horizontal entlang der Fassade auf Höhe der UK Fenster
RF: Bossenprofil Protektor Nr. 9295
Gewähltes Produkt:
04.__.0006
Bossenprofil
230,00
m
0,00
04.__.0007 Putzabschlussprofil Putzabschlussprofil
Einbauen eines Putzabschlussprofils, als gelochte
Kunststoffleiste mit Putzanschlag und
Glasfasergewebestreifen.
Ort: Übergang von EG zum Sockel
RF: Sto-Putzabschlussprofil 6 mm, 240 cm
Gewähltes Produkt:
04.__.0007
Putzabschlussprofil
E
130,00
m
0,00
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Vortext Stunden Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am
Ausführungsort geleistete Zeitaufwand,
d. h. An- und Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden
nicht berücksichtigt und sind
in die Stundensätze einzukalkulieren.
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen
und Werkzeugen
(einschließlich Zubehör und der Verbrauch sowie Schärfen
im normalen Rahmen)
werden nicht vergütet.
Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch
die örtliche Bauleitung
angeordnet sind und Rapporte mit genauer Beschreibung
der Leistung/Ort/Zeit und
Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb
einer Woche vorgelegt
werden. Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind in der
vorgesehenen Zahl der Stunden
Vortext Stunden
06.__.0001 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfaßt sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Facharbeiter
Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die
Bauleitung.
06.__.0001
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
Std
06.__.0002 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die
Bauleitung.
06.__.0002
Stundensatz Helfer
E
1,00
Std