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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Das Mehrfamilienhaus wird im KFW 55-Standard, ohne Unterkellerung, in massiver Bauweise mit einem Flachdach gebaut. Die Raumhöhe in den Aufenthaltsräumen beträgt mindestens 2,50 m. Die notwendige Anzahl der Wohnungen wird gemäß BbgBO und de Planungsgrundlagen als barrierefrei konzipiert. Das Erdgeschoss umfasst einen gemeinsamen Eingangsbereich, von außen zugängliche Technikräume, einen Fahrradabstellraum und 7 Wohneinheiten mit eigener Terrasse und Zugang zum Garten. Die vertikale Erschließung erfolgt barrierefrei mit Aufzug. Die Obergeschosse umfassen jeweils 8 Wohneinheiten, von denen jeweils 2-3 Wohneinheiten barrierefrei ausgebildet werden. Die Wohneinheiten bestehen aus je 2-4 Zimmern mit offenem Wohn- und Essbereich mit integrierter Küche und eigenem Balkon, Badezimmer und Abstellraum. a) Angaben zum Vorhaben Adresse: Am Sternsee, Roggengrund 18-20, 39130 Magdeburg b) Gebäudedaten: Gebäudeart: Mehrfamilienhaus Anzahl der Geschosse: 5 Geschoßhöhe: ca. 2,90 - 3,20 m Lichte Raumhöhe: ca. 2,50 - 2,80 m (ab OKFFB) Gebäudehöhe: ca. 15,30 m Wohneinheiten: 39 Stk Gewerbeeinheit: - c) Erschließung und Baustelleneinrichtung: Privatgrundstück und öffentliches Straßenland Auf dem Grundstück kann Raum für die Materiallagerung und Personalunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für Personal- und Materialunterkunft zu sorgen, wenn nicht anders vereinbart. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für die Baustelleneinrichtung stehen geringe Flächen auf dem Grundstück des AG zur Verfügung. Diese sind rechtzeitig vor Baubeginn zu besprechen. Für die Nutzung von öffentlichen Flächen (verkehrsrechtliche Anordnung) hat der AN die notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden zu beantragen und für die entsprechenden Absperr- und Sicherungsmaßnahmen zu sorgen. Die Kosten für die Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der Auftragnehmer, wenn nicht anders vereinbart. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit dem AG vor Beginn der Arbeiten bzw. Baustelleneinrichtung, protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Erfolgt das nicht, gehen alle Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des Ursprungszustandes zu Lasten des AN. Zufart: Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Straße Roggengrund. Baumedien: Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zuleitungen zu den Verbrauchsstellen, hat eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen. Ein Sanitärcontainer wird vom AG aufgestellt und vorgehalten. Baustelleneinrichtungsplan: Die Baustelleneinrichtung ist auf der Grundlage des vom AN zu erstellenden Baustelleneinrichtungsplanes mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen, das gilt gleichermaßen für die Materialanlieferungen, Materiallagerplätze u.a. Baustellenbewegungen.
Das Mehrfamilienhaus wird im KFW 55-Standard, ohne
1. VOB/B Regelung: Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren. Im Rahmen der anzubietenden Leistungen sind enthalten : die Herstellung des gesamten beschriebenen Werkes einschließlich aller Neben- (Geräteeinsatz etc.) und gegebenenfalls erforderlichen Planungsleistungen (Werkplanungen) als abgeschlossenes Leistungspaket fix und fertig nach den Regeln der Technik, die erforderlichen Materialien einschließlich deren Beschaffung. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Zusätzliche  Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Bauleiter auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Bautagebrichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. 2. SiGeKo: An der Baustelle wird ein SIGE-Plan ausgelegt. Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen im SIGE-Plan, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind täglich und unverzüglich zu säubern und instand zu setzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen. Ein Sicherheitskoordinator wird auf der Baustelle eingesetzt. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN. Das Trockenhalten der Baustelle durch besondere Schutzmaßnahmen gegen Grund- und Tagwasser werden Vertragsbestandteil. Während der gesamten Bauzeit ist für eine ausreichende Baustellenbeleuchtung zu sorgen. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten. 3. Abrechnung und Vergütung: Folgende Angaben sind mit Rechnungslegung unbedingt erforderlich: a) Vollständiger Name und Anschrift des AN b) Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des AN c) Rechnungsbezeichnung, wie Zwischen-, Teilschlußoder Schlussrechnung d) Vollständige postalische Anschrift des Bauvorhabens bzw. der Wohnanlage oder des Gebäudes e) Angabe des Gewerkes f) Vollständige Auftrags,- und Projektsnummer g) Steuernummer h) Leistungszeitraum Alle Zwischenrechnungen einschließlich der Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen. Hierbei sind zwar vereinbarte Nachlässe, nicht aber Sicherheitseinbehalte, Skonto usw. abzuziehen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Unterlagen, wie Aufmassberechnungen je Wohnung u.a., sind jeder Rechnung beizufügen. Die Rechnungen sind  ausschließlich per e-mail an Auftraggeber zu stellen. rechnung@maxar-ag.com Die Schlussrechnung ist im Langtext einschließlich dem kompletten Aufmaß und aller Nachweise im Original an Auftraggeber zu stellen. Die Abrechnung notwendige Leistungsstandsfeststellung ist für Rechnungslegung gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen. 4. Umlagekosten: Gemäß AGB vom AG 5. Sonstiges: 1xWoche finden Baubesprechungen vor Ort statt, die Teinahme des verantwortlichen Bauleiters ist verpflichtend. Vertreter des AN: Der AN benennt einen uneingeschränkt vertretungsberechtigten Fachbauleiter. Der vertretungsberechtigte Fachbauleiter hat an den wöchentlichen Bausitzungen teilzunehmen und ein Bautagebuch zu führen. Die Tagesberichte sind wöchentlich der Bauleitung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Außerdem wir die Leistung des AN durch einen namentlich zu benennenden Polier, der täglich auf der Baustelle anwesend ist, geleitet und überwacht. Den Anordnungen der örtlichen Bauleitung des AG ist Folge zu leisten. 6. Termine: Gemäß Bauzeitenplan zum VOB-Vertrag 7. Dokumentation: Die erbrachte Leistung ist zu dokumentieren. Hierfür werden je nach Gewerk die folgenden Unterlagen erforderlich: - Fachunternehmererklärung - Bautagesberichte - Gewährsbescheinigung - Nachweis über verwendete Materialien (Datenblätter, Lieferscheine etc.) - bauaufsichtliche Zulassungen verwendeter Produkte/Materialien - Übereinstimmungserklärungen jeweils einzeln zu den bauaufsichtlichen Zulassungen - Entsorgungsnachweise - Prüfprotokolle - Messprotokolle - alle Unterlagen sind 1 fach in Papierform und 1 x - auf CD bzw. Datenstick zu übergeben 8. Abnahmen: Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. 9. Bauart Maßgeblich für Gestaltung und Ausführung sind Planzeichnungen, die Baugenehmigung und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
1. VOB/B Regelung:
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN TROCKENBAUARBEITEN DIN 18340 Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18340 - Trockenbauarbeiten. Ergänzend gilt die ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", Abschnitte 1 bis 5. Bei Wiedersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN 18340 vor. Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: Stoffe, Bauteile DIN 18177 Werk,äßig im Nassverfahren hergestellte Mineralplatten DIN 18180 Gipsplatten - Arten Anforderungen DIN 18184 Gipsplatten-Verbundelemente mit Polystyroloder Polyurethan-Hartschaum als Dämmstoff DIN EN 438 (alle Teile) Dekortive HochdruckSchichtpressstoffplatten DIN EN 520 - Gipspplatten - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 12467 Faserzement-Tafeln DIN EN 13963 Materialienm für das Verspachteln von Gipsplattenfugen DIN EN 14190 Gipsplattenprodukte aus der Weiterverarbeitung DIN EN 14496 Kleber auf Gipsbasis für Verbundplatten DIN EN 15283-1 Faserverstärkte Gipsplatten - Teil 1 DIN EN 15283-2 Faserverstärkte Gipsplatten -Teil 2 DIN 4103-4 Nichtraggende innere Wände - Unterkonstrukruktion in Holzbauart DIN 18168-2 Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken - Teil 2 DIN 18182-1 Zubehör für die Verarbeitung von Gipsplöatten DIN EN 13964 Unterdecken - Anforederung und Prüfverfahren DIN EN 14195 Metallprofile für Unterkonstruktion DIN 4108-10 Wärmeschutz- und Energie-Einsparung DIN EN 12431 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude Polystyrol EPS DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude Polystyrolschaum XPS DIN EN 13168 Wärmedämmstoffe für Gebäude Holzwolle (WW) DIN EN 13950 Gips-Verbundplatten DIN 18182-2 Zubehör für die Verarbeitung von Gipsplatten DIN EN 14566 Mechanische Befestigungselemente DIN 4102 (alle Teile) Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Verspachtelungen gemäß DIN 18180 in Verbindung mit DIN 18181 Verspachtelungen von Gipsplatten gemäß Qualitatsstufen Q1 bis Q4
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN TROCKENBAUARBEITEN
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder entfernen. Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge, Rollrüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte, Trennscheiben etc. sowie deren Vor und Unterhaltung und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN. Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung, ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle, für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt. Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren. Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen. Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für Aufenthaltsräume. Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf aufzustellen und zu warten. Dazu gehört auch die Einholung von Lagerungsgenehmigungen, Strassenraumnutzungsgenehmigung n und sämtliche Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Park- verbotsund Warnschildern und ggf. die Vorhaltung eines Bauwagens. Für die Dauer der Bauzeit pauschal, liefern, aufstellen für die Dauer der Bauzeit vorhalten und warten, und nach Abschluss der Arbeiten vollständig beräumen.
01.__. 1
Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
1,00
psch
01.__. 2 Bauschuttentsorgung Bauschuttentsorgung Entsorgung vom anfallenden Restmaterial für die komplette Dauer der Arbeiten. Position beinhaltet sämtliche mit der Entsorgung verbundene Leistungen wie das tägliche Beräumen der Baustelle und Transportieren von Bauschutt bis in den dazu vorgesehenen Container, Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern, Andienung, Einhaltung sämtlicher Formalitäten. Sämtliche Unterlagen für die fachgerechte Entsorgung sind dem AG vorzulegen.
01.__. 2
Bauschuttentsorgung
1,00
psch
02 Trockenbauarbeiten
02
Trockenbauarbeiten
02.01 Wände
02.01
Wände
02.02 Decken
02.02
Decken
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht berücksichtigt und sind in die Stundensätze einzukalkulieren. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden nicht vergütet. Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb einer Woche vorgelegt werden. Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind in der vorgesehenen Zahl der Stunden
Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am
03.__. 1 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die Bauleitung.
03.__. 1
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
Std
03.__. 2 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die Bauleitung.
03.__. 2
Stundensatz Helfer
E
1,00
Std

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